Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 6, Quartier WA1, Flur-Nr. 3264; Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Südhausbau GmbH vertreten durch Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG beabsichtigt auf der Flur-Nr. 3264 im Seewinkel 33 einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen zu errichten. Es werden neun 1-Zimmerwohnungen, neun 2-Zimmerwohnungen, neun 3-Zimmerwohnungen und sechs 4-Zimmerwohnungen entstehen. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei zugänglich sein und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.

Die Nettomieten werden zwischen 6,00 € und 8,00 € pro m² liegen.

Mit Schreiben vom 21.05.2019 beantragt die Südhausbau einen Baukostenzuschuss in Höhe von 165.000,00 € durch die Gemeinde Poing. Beim Landratsamt Ebersberg wurde ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.

Ein entsprechender Baukostenzuschuss wurde der Südhausbau bereits für die Errichtung von geförderten Mietwohnungen im 1. Bauabschnitt gewährt.

Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:

1. Das für sozialen Wohnungsbau vorgesehene Grundstück kann anderweitig nicht verwendet bzw. verwertet werden.

2. Bedarf an sozial geförderten Wohnraum in Poing besteht aktuell.

3. Die Gemeinde ist auf Grund anderer Bauvorhaben im Pflichtaufgabenbereich  nicht in der Lage, den Bedarf durch eigene Realisierung zeitnah und bedarfsgerecht zu decken.

4. Die Frage, ob die gemeindliche Realisierung zu ähnlich wirtschaftlichen Ergebnissen und damit durch sog. rentierliche Schulden erfolgen könnte, war daher nicht weiter zu prüfen.

5. Die Südhausbau München ist ein geeigneter, bekannter und bewährter Maßnahmeträger, der auch hinlänglich langfristig die soziale Nutzung der Wohnungen sicherstellen kann.

6. Vergaberechtliche Hindernisse liegen nicht vor.

7. Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse bzw. Förderdarlehen ist.

8. Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.

9. Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven sozialen Wohnungsbau.

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 auf der Haushaltsstelle 62000.987000 berücksichtigt.

Beschlussvorschlag

Der Südhausbau GmbH wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 165.000,00 € gewährt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.

Beschluss

Der Südhausbau GmbH wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 165.000,00 € gewährt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 6, Quartier WA1;
Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing
(ka)
Die Südhausbau GmbH erhält einen Baukostenzuschuss in Höhe von 165.000,00 € von der Gemeinde Poing für die Errichtung von 33 geförderten Mietwohnungen.
Die geplanten 1-, 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen im Seewinkel werden sämtlich barrierefrei erstellt und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum in Poing besteht aktuell; die Gemeinde Poing hat zudem ausreichenden Einfluss auf die Belegung.

Datenstand vom 16.09.2019 09:52 Uhr