Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Bebauungsplan Nr. 62 für Poing Am Bergfeld, Wohngebiet W 7 (IV. Entwicklungsstufe), rechtskräftig seit 10.04.2019, ist der Kreuzungsbereich Westring / Plieninger Straße mit Linksabbiegespur und Ampelanlage dargestellt.

Die Vorzugsvariante stellte jedoch immer der Bau einer Kreisverkehrsanlage dar.

Nach erfolgreichen Gesprächen mit den Grundstückseigentümern ist nunmehr der Bau eines Kreisverkehrs möglich und soll auch umgesetzt werden.

Das Staatliche Bauamt Rosenheim fordert zunächst durch den Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

Durch das beauftragte Planungsbüro wird dann in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger die Planung für den Kreisverkehr erstellt. Diese wird dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring mit Herstellung eines Kreisverkehrs in die Wege zu leiten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring mit Herstellung eines Kreisverkehrs in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Kurzbericht

Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring; Grundsatzbeschluss

(cw) Im Bebauungsplan Nr. 62 für Poing Am Bergfeld, Wohngebiet W 7 (IV. Entwicklungsstufe), rechtskräftig seit 10.04.2019, ist der Kreuzungsbereich Westring / Plieninger Straße mit Linksabbiegespur und Ampelanlage dargestellt.
Die Vorzugsvariante stellte jedoch immer der Bau einer Kreisverkehrsanlage dar.
Nach erfolgreichen Gesprächen mit den Grundstückseigentümern ist nunmehr der Bau eines Kreisverkehrs möglich und soll auch umgesetzt werden.
Das Staatliche Bauamt Rosenheim fordert zunächst durch den Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.
Durch das beauftragte Planungsbüro wird dann in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger die Planung für den Kreisverkehr erstellt. Diese wird dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorgelegt.

In der Gemeinderatsitzung am 27. Juni 2019 wurde mit einer Gegenstimme die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring mit Herstellung eines Kreisverkehrs in die Wege zu leiten.

Datenstand vom 16.09.2019 09:52 Uhr