Bauleitplanung benachbarter Gemeinden;
30. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 "Kirchheim 2030" der Gemeinde Kirchheim bei München,
Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB, Stellungnahme der Gemeinde
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 21.10.2019 und 24.10.2019 ging bei der Gemeinde Poing der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Kirchheim 2030“ der Gemeinde Kirchheim bei München im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 07.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben, dass seitens der Gemeinde keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Kirchheim 2030“ der Gemeinde Kirchheim bei München vorgebracht werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde von Seiten der Gemeinde keine Einwände gegen die o.g. Planung vorgebracht, da wesentliche Änderungen gegenüber der zuletzt vorgelegten Planung nicht vorhanden waren.
Wesentliche Änderungen sind auch bei der nochmaligen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB nicht gegeben, so dass mit Schreiben vom 07.11.2019 an die Gemeinde Kirchheim eine Stellungnahme abgegeben wurde
, dass weiterhin seitens der Gemeinde keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Kirchheim 2030“ der Gemeinde Kirchheim vorgebracht werden.
Datenstand vom 17.01.2020 11:53 Uhr