Der Schuldenstand Ende 2019 liegt bei etwa 24,9 Mio. €.
Die Kreditermächtigungen für 2020 liegen bei 13,2 Mio. € (aus HH-Satzung 2020 und Vorjahren).
Planmäßig lägen die Schulden Ende 2020 damit etwa bei 36,7 Mio. € (Altschulden + Kreditermächtigung ./. Tilgungen).
Neu ist eine einmalige vorläufige Gewerbesteuernachzahlung im Februar 2020 in Höhe eines zweistelligen Mio.-Betrags.
Für Mehreinnahmen ist kein Nachtragshaushalt nötig.
Aufgrund der GewSt.-Nachzahlung wird die Nutzung der Kreditermächtigungen nicht nötig sein.
Die Schulden werden Ende 2020 voraussichtlich bei etwa 23,5 Mio. € liegen.
Damit relativiert sich die Berichterstattung von den Rekordschulden.
Als Momentaufnahme ist die Gemeinde
im Saldo "schuldenfrei".
2. Gewerbesteuer-Einmaleffekt
Die einmalige Mehreinnahme in Höhe eines zweistelligen Mio.-Betrages führt 2020 zu einer einmaligen Mehrausgabe bei der GewSt.-Umlage.
2022 wird ein zweistelliger Mio.-Betrag für die Kreisumlage aus dieser Mehreinnahme fällig werden.
Unter dem Strich verbleibt der Gemeinde ein hoher einstelliger Mio.-Betrag.