Neubau einer Lagerhalle an den Bestand in Poing, Gruber Straße 70, Fl.Nr. 524/3, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.06.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Am 19.05.2020 ging der o.g. Bauantrag ein.

Hinsichtlich der geplanten Nutzung fand am Dienstag, 05.02.2020, eine Besichtigung durch den Bau- und Umweltausschuss in Parsdorf statt.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gewerbegebiet nördlich der Gruber Straße und südlich der Kirchheimer Allee, wirksam seit 21.01.2009. Dieser Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung.

Die Beurteilung des Vorhabens erfolgt nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Vorbescheid:
Für das Grundstück existiert ein Vorbescheid vom 13.05.2015 für die Errichtung einer Lagerhalle mit Büroanbau, zuletzt verlängert mit Bescheid vom 20.03.2020 (Lageplan aus Vorbescheid liegt bei).

Der jetzt eingereichte Bauantrag entspricht hinsichtlich Gebäudeanordnung nicht dem Vorbescheid.

Geplant ist der Neubau einer Lagerhalle an den Bestand, der südliche („gelb“ markiert im Lageplan) Gebäudeteil wird dafür abgebrochen.

Für den Neubau ist das Einfügen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung anhand der vorhandenen Umgebungsbebauung nachgewiesen.

Die Gebäudehöhe beträgt 12,43 m, Länge 104 m x Breite 84 m = 8.736 qm (die neue Gebäudelänge beträgt rd. 300 m).

Stellplätze:
Ziffer 8.2:
Für Lagerräume ist 1 Stellplatz je 100 qm Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte nachzuweisen.

Aufgrund der unverhältnismäßig großen Hallenfläche wird nach der Anzahl der Beschäftigten nachgewiesen (stärkste Schicht mit max. 50 Mitarbeitern), somit sind 17 Stellplätze neu nachzuweisen.

Im Bestand sind 60 Stellplätze vorhanden, die durch den Neubau teilweise entfallen und neu angeordnet werden müssen.

Auf dem Betriebsgelände sind insgesamt 116 Pkw-Stellplätze geplant; 60 Stück auf dem Gelände der Bestandshalle, 56 im Bereich der neuen Lagerhalle.

Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung hinsichtlich Anzahl der barrierefreien Stellplätze:
Nach Ermittlung der Anzahl der Stellplätze ergeben sich 15 errechnete barrierefreie Stellplätze.
Da hier die Anzahl im Vergleich zu der tatsächlich benötigten Anzahl barrierefreier Stellplätze unverhältnismäßig hoch ist, wird beantragt, dass 1 barrierefreier Stellplatz vor der neuen Lagerhalle erstellt wird.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die o.a. 15 errechneten barrierefreien Stellplätze beziehen sich nicht nur auf die neu nachzuweisenden, sondern inkludieren die bestehenden 60, die teilweise neu angelegt werden, aber Bestandsschutz genießen.
Bei 17 neu nachzuweisenden Stellplätzen sollten 2 barrierefrei sein, 1 wird nachgewiesen.
Nachdem mehr Stellplätze hergestellt werden als erforderlich, kann nach Auffassung der Verwaltung auch der 2. barrierefreie Stellplatz nachgewiesen werden.
Dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Antrag auf Überschreitung der max. GRZ von 0,8 auf 0,884:
Es wird eine Abweichung nach § 17 Abs. 2 BauNVO beantragt.
Es werden Ausgleichsmaßnahmen wie Fassadenbegrünung auf der Südseite, Abbruch der bestehenden Waschhalle sowie Bepflanzung der Fläche und eine mögliche PV-Anlage auf dem Dach der neuen Lagerhalle getroffen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der geringen Überschreitung kann zugestimmt werden, da die allgemeinen Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden.
Die dargestellte Fassadenbegrünung sowie die PV-Anlage auf dem Dach sind zwingend umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Lagerhalle an den Bestand in der Gruber Straße 70, Fl.Nr. 524/3, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Dem Antrag auf Überschreitung der max. zulässigen GRZ von 0,8 auf 0,884 wird unter den vorgenannten Bedingungen zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Lagerhalle an den Bestand in der Gruber Straße 70, Fl.Nr. 524/3, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Dem Antrag auf Überschreitung der max. zulässigen GRZ von 0,8 auf 0,884 wird unter den vorgenannten Bedingungen zugestimmt.

Dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung hinsichtlich der Anzahl der barrierefreien Stellplätze wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 16:19 Uhr