Benennung der Straßen im Wohngebiet W 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Wohngebiet W 7 und dem Beginn der Bebauung wird es notwendig, die dortigen Straßen benennen.
Nachdem das Wohngebiet W 7 an die Ausgleichsflächen für Bodenbrüter anschließt, erhielt es den Namen „Lerchenwinkel“.
In Anlehnung an diesen Namen werden Straßennamen für Bodenbrüter vorgeschlagen.
- Lerchenstraße
- Kiebitzstraße
- Rebhuhnstraße
- Fasanenstraße
- Braunkehlchenstraße
Bei vorgenannten Vogelarten handelt es sich ausschließlich um Bodenbrüter.
Für eine ordnungsgemäße Straßenbenennung des Wohngebietes ist es erforderlich, 5 Straßenzüge gemäß beiliegendem Lageplan zu benennen.
Beschlussvorschlag
Für das Wohngebiet W 7 „Lerchenwinkel“ wird gemäß beiliegendem Lageplan die Benennung für 5 Straßenzüge mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkt beschlossen.
Für die Straßenbenennung werden folgende Straßennamen vergeben:
1): Braunkehlchenstraße
2): Rebhuhnstraße
3): Kiebitzstraße
4): Fasanenstraße
5): Lerchenstraße
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ ja, negativ
☒ nein
Beschluss
Für das Wohngebiet W 7 „Lerchenwinkel“ wird gemäß beiliegendem Lageplan die Benennung für 5 Straßenzüge mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkt beschlossen.
Für die Straßenbenennung werden folgende Straßennamen vergeben:
1): Braunkehlchenstraße
2): Rebhuhnstraße
3): Kiebitzstraße
4): Fasanenstraße
5): Lerchenstraße
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.05.2022 08:39 Uhr