Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht in der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Fassung wurden mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Die Aufnahme in das Dokumentenarchiv erfolgt ebenfalls. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

In seiner öffentlichen Vorberatung hat der Haupt- und Finanzausschuss am 10.11.2020 dem Gemeinderat empfohlen, den Haushaltsplanentwurf inklusive sämtlicher An- und Beilagen - außer dem Stellenplan zu beschließen bzw. aufzustellen, wobei der Stellenplan in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurde.

Aus dem Gremium wurde empfohlen, die Investitionsmittel im Bereich der Jugendpflege (z.B. Pumptrack) über den Erläuterungstext zur Haushaltsstelle hinaus bedarfsgerecht und flexibel einzusetzen. Dies ist im Rahmen des Haushaltsvollzugs ohne Textänderung möglich. Ebenfalls wurde auf nicht aktuelle Erläuterungstexte hingewiesen (z.B. Technikpauschale GR).

Die Empfehlung schloss auch den Finanzplan ein. Über diesen ist aus rechtlichen Gründen getrennt zu beschließen.

Aus dem Gremium kam die Frage nach der Ermittlung des Einkommensteueranteils auf. Diese wird nachfolgend erläutert:

Die Steuerschätzungsdaten (09/2020) und eine Umrechnung auf Bayern erhält die Gemeinde vom Bayerischen Städtetag.

Dies ergab folgende Entwicklung: 2020 = -7,4% / 2021 = +6,7
Die bundesweiten Zahlen sehen für 2020 -16,1%, diese Zahl ist für uns aber nicht maßgebend. Quasi im Gegenzug fallen für Bayern die folgenden Steigerungsraten etwas niedriger aus. Auf Basis des ReErg 2019 wurden die -7,4% für 2020 ermittelt und er Fortschreibung zu Grunde gelegt.

Hinzu kommt, dass die Einkommensteuerbeteiligung einwohnerabhängig ist, die Einwohnerzahlen aber nicht jährlich angepasst werden.
"Derzeit liegen dem Verteilungsschlüssel noch die Ergebnisse der Statistik für das Jahr 2013 zugrunde. Die Geltungsdauer dieses Schlüssels ist bis zum Ende des Jahres 2020 begrenzt. Ab 2021 soll eine Umstellung auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016 als der neuesten verfügbaren Statistik erfolgen."
aus: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0401-0500/405-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Für 2021 ergab dies eine Anpassung nach oben von 2013 auf 2016 um etwa 7,5%.

Die Berechnung ergab somit (Abweichung zum Ansatz, da hier mit auf 2 Stellen gerundeten %-Sätzen gerechnet):

Jahr                Steuerschätzg        Zwischenerg.        EWO-Zuw        Ansatz
ReErg 2019        Basis = 100                14.052.120,00 €
Basis 2020        -7,40                        13.012.263,12 €                        13.012.263,12 €
2021                +6,70                        13.884.084,75 €        +7,56                14.933.721,56 €

Am 13.11.2020 hat der BayGT die Steuerschätzung vom Oktober ausgewertet und kam zu einer Verbesserung im Vgl. zu 09/20. Der Einbruch in 2020 wird bei "nur" 5,5% erwartet. Er erwartet, dass das Aufkommen 2021 unter dem von 2019 liegen wird, was auch bei unserer Schätzung der Fall wäre, wenn der Einwohnerzuwachs nicht hinzukäme. Insofern ergibt sich auch aus der aktuellsten Schätzung kein Änderungsbedarf mehr.

Beschlussvorschlag

1.         Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2021 mit An- und Beilagen (außer dem Finanz- und Stellenplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

2.        Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

3.         Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,5 Mio. € gedeckelt.

4.         Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

5.         Die Investitionskosten im Bereich der Jugendpflege können im Sinne des Verwaltungsvortrags flexibel eingesetzt werden. Offensichtliche redaktionelle Erläuterungsfehler können mit dem nächsten Plan korrigiert werden, dies hindert nicht am Haushaltsvollzug entsprechend dem dann korrekten Stand schon in 2021.

Finanzielle Auswirkungen

direkt keine, nur entsprechende Mittelbindung

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒nein

Beschluss

1.         Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2021 mit An- und Beilagen (außer dem Finanz- und Stellenplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

2.        Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

3.         Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,5 Mio. € gedeckelt.

4.         Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

5.         Die Investitionskosten im Bereich der Jugendpflege können im Sinne des Verwaltungsvortrags flexibel eingesetzt werden. Offensichtliche redaktionelle Erläuterungsfehler können mit dem nächsten Plan korrigiert werden, dies hindert nicht am Haushaltsvollzug entsprechend dem dann korrekten Stand schon in 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2021 12:12 Uhr