Das Ergebnis der Vorplanung inkl. vertiefter Kostenschätzung wurde der Gemeinde Poing durch die Fachplaner erstmals im Bauherren-Jour fixe am 13.02.2020 vorgestellt.
Da das Ergebnis der vertieften Kostenschätzung (Kostenschätzung auf Kostenberechnungs-Niveau) weit über den bisher kommunizierten und im Haushalt angesetzten Kosten lag, wurde die aktuelle Kostensituation am 05.03.2020 im Gemeinderat (GR) nichtöffentlich dargestellt. Zur Plausibilisierung der Kosten und Erarbeitung eines Konzeptes zur weiteren Vorgehensweise wurde vereinbart, einen Workshop bzw. interfraktionelle GR-Sitzung durchzuführen.
Coronabedingt konnte die interfraktionelle GR-Sitzung erst am 19.06.2020 stattfinden.
Interfraktionelle Gemeinderatssitzung 19.06.2020:
Da sämtliche Fachplaner nach Abschluss der ersten Leistungsstufe (Grundlagenermittlung und Vorplanung) nur 6 Monate vertraglich gebunden sind (danach besteht ein Kündigungsrecht, mit der Folge, dass nochmals VgV-Verfahren zur Neuvergabe der Planungsleistungen notwendig würden), sollte das Ziel der interfraktionellen GR-Sitzung zudem die Vorbereitung der Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Maßnahme am 23.07.2020 sein.
Nach Vorstellung der Projektchronologie (Beschlussentwicklung/ Standort/ Größe/ Aufstockung o. Anbau/ Kostenentwicklung), der aktuellen Planung und der dazugehörigen Kosten sowie des Haushaltsansatzes wurden 5 Varianten zur weiteren Vorgehensweise erläutert:
- Mensa neu – LPH 2-9
- Mensa mit Vorrüstung für Schwimmbad (-anbau) – LPH 3-4
- Mensa und Schwimmbad – LPH 3-4 – Planungskosten ca. 545.000 €
- Mensa und Schwimmbad – LPH 3-9
- Planungsstopp
Die getrennte Ausführung „beider“ Objekte wurde aufgrund der sich dadurch ergebenden Zwänge und Mehrkosten nicht für sinnvoll erachtet.
Aufgrund fehlender Haushaltsplanung wurde in der Sitzung vereinbart, eine Entscheidung bzw. Beschlussfassung zur Maßnahme nicht, wie geplant am 23.07.2020 herbeizuführen, sondern erst nach den Haushalts-Beratungen.
Um eventuellen Mehrkosten und Zeitverzögerungen für erneute Vergabeverfahren, verursacht durch Kündigung der Fachplaner, entgegenzuwirken, wurde mit den Planern eine Verlängerung des Zeitraumes zum Abruf/ zur Übertragung der nächsten Leistungsstufe (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vereinbart.
Die Übertragung der weiteren Leistungen der Stufe 2 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) ist durch die Gemeinde Poing spätestens bis zum 31.03.2021 schriftlich anzukündigen (Beginn der Leistungserbringung spätestens 2 Monate danach, d.h. zum 31.05.2021).
Vorstellung Vorplanung und Kostenschätzung:
Das Vorplanungsergebnis (inkl. Optionen, die am 19.06.2020 vom Gemeinderat als notwendig erachtet wurden) und die Kosten werden nun nochmals in Kurzfassung durch Frau Dipl.-Ing. Anne Hugues (Architektin) und Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Gürtner (Projektsteuerung) vorgestellt.
Für die Maßnahme Ersatzneubau Schulschwimmbad und Neubau Mensa sind im Haushalt 2021 und dem Finanzplanungszeitraum bis einschl. 2024 auf den HHSt. 57000.940000 (Badeanstalten - Hochbaumaßnahmen) und 21200.940000 (Anni-Pickert-Grundschule – Hochbaumaßnahmen) nunmehr Mittel in Höhe von 12.730.000 € angesetzt.
Weitere 2.270.000 € müssen insgesamt in den Folgejahren 2025-2029 im Haushalt abgebildet werden (Baupreissteigerungen aus dem Jahr des Planungsverzuges 1.Quartal 2020 – 1. Quartal 2021 noch nicht inbegriffen).
Weitere Vorgehensweise:
Ausgehend vom derzeitigen Planungsstand eines Schulschwimmbades mit Mensa-Anbau (!) und der Positionierung des GR gegen eine getrennte Ausführung „beider“ Objekte aufgrund der sich dadurch ergebenden Zwänge und Mehrkosten, kommen noch die folgenden 4 Varianten zur weiteren Vorgehensweise in Betracht:
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Variante
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Bemerkungen
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1
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Mensa neu – LPH 2-9
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wenn auf lange Sicht keine Schwimmhalle benötigt/ gewünscht wird oder trotz bish. Standortfestlegung ein anderer Standort für die Schwimmhalle geplant werden soll
Nachteil: neue Vorplanung notwendig
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2
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Mensa und Schwimmbad – LPH 3-4; Ausführung wenn finanzielle Lage klarer ist
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Mensa wird benötigt – vsl. Rechtsanspruch stufenweise ab 2025 bis 2029
Vorteil: „Bestandsschutz“ der Planung nach Baugenehmigung (hohe Planungs- und Kostensicherheit);
Planungskosten LPH 3+4: 495.000 € brutto (niedr. Standard) + ca. 50.000 € brutto (Optionen)
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3
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Mensa und Schwimmbad – LPH 3-9
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4
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Planungsstopp
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Mensa wird benötigt – vsl. Rechtsanspruch stufenweise ab 2025 bis 2029
Nachteile: Planungs- und Baukosten steigen; bei Wiederaufnahme Planung ggf. neues Vergabeverfahren f. Planungsleistungen nötig
Bisher entstandene Kosten: ca. 75.000 € brutto (Vergabeverfahren) + 410.000 € brutto (LPH 1+2)
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Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung wird nach Abwägung der Vor- und Nachteile Variante 2 (Abruf der nächsten Leistungsstufe – Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für die weitere Vorgehensweise empfohlen. Nach Fertigstellung der bis spätestens 31.03.2021 abgerufenen Leistungsstufe 2 ca. Ende 2021 kann abhängig von der dann bereits abschätzbaren Haushaltslage für die kommenden Jahre eine Entscheidung zum Abruf der folgenden Leistungsstufe(n) getroffen werden.