Von der CSU-Fraktion wurde folgender Antrag eingereicht:
„Einige private Wege im Gemeindegebiet, die beliebte Spazierwege für die Bevölkerung sind, befinden sich in einem verbesserungsbedürftigen Zustand. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Unterhaltsverpflichteten Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, dass diese Wege möglichst umgehend ordnungsgemäß instandgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Gemeinde zum Beispiel im Rahmen einer technischen Hilfe, etwa durch die unentgeltliche Bereitstellung von geeignetem Schüttmaterial oder technischem Gerät, dazu beitragen kann, die Wege möglichst bald benutzerfreundlich instand zu setzen. Mit den Bauträgern sollte Verbindung aufgenommen werden, ob diese nicht auch in den angrenzenden Gebieten der Nachbargemeinden hierzu einen Beitrag leisten können.“
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Gemeinde Poing besteht bereits ein gut befestigtes Wegenetz, das auch in Verbindung mit dem ÖPNV Möglichkeiten für die Naherholung bietet.
Die als Beispiele genannten Wege dienen der Bewirtschaftung der Feld- und Waldgrundstücke. Dazu ist es erforderlich, diese Wege mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Maschinen zu befahren. Jahreszeitlich und witterungsbedingt werden die Wege entsprechend beansprucht und befinden sich hinterher in einem schlechten Zustand. Wiederholte Instandsetzungsarbeiten werden erforderlich. Dies trifft vor allem bei dem genannten Sommerholzfeldweg nach der Streuobstwiese im Bereich des Sommerhölzls zu, da hier der Untergrund durch Niederschläge schnell durchweicht ist. Eine Befestigung wäre mit hohem Aufwand verbunden.
Bei den gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldwegen ist zu beachten, dass bei der Instandhaltung der Wege nicht die Merkmale eines ausgebauten Feld- und Waldweges erfüllt werden, da die Straßenbaulast auf die Gemeinde übergehen würde. In der Vergangenheit wurden bereits Anfragen an die Gemeinde gerichtet einen Weg auszubauen. Durch den Bauausschuss wurde beschlossen, dass eine Verbesserung des Weges vorgenommen werden kann, jedoch darauf zu achten ist, dass Merkmale eines ausgebauten Feld- und Waldweges nicht erfüllt werden.
Der Wegeunterhalt wird durch Fremdfirmen durchgeführt. Hierfür erforderliche Geräte (z.B. Gräter) stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung.
Die Gemeinde kann, sofern der Gemeinderat zustimmt, die unentgeltliche Zuverfügungstellung (Materialbestellung und Kosten) für die Unterhaltsverpflichteten organisieren.