Kindertagesstätten in Poing; Freiwilliger kommunaler Zuschuss als Elternbeitragsersatz für Januar - Mai 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.05.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Durch die zeitweisen staatlichen Schließungen der Kindertagesstätten und dem damit verbundenen Appell an die Eltern, die Kinderbetreuung möglichst nicht in Anspruch zu nehmen, um die Zahl der Kontakte möglichst gering zu halten (Beitrag zum Infektionsschutz), wurde seitens der Bayerischen Staatsregierung folgende Richtlinie zum 26.03.2021 beschlossen:

Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Anlage):

Der sogenannte Beitragsersatz (Ersatz von Elternbeiträgen) soll einerseits die Eltern finanziell entlasten, wenn sie die Betreuungsleistung nicht in Anspruch nehmen oder durch Schließung nicht erhalten, sowie andererseits den Trägern der Kindertagesbetreuung eine Kompensation bieten, die die Leistung nicht anbieten dürfen.
Die Gewährung des Ersatzes von Elternbeiträgen aufgrund der Corona-Pandemie wurde mit Richtlinie vom 26.03.2021 auf die Monate Januar bis März 2021 festgesetzt.

Mit dem Schreiben des Bayerischen Städtetags vom 14.04.2021 wird darauf hingewiesen, dass die Staatsregierung in der Ministerratssitzung vom 13.04.2021 eine Verlängerung der Zahlung des Beitragsersatzes für die Monate April und Mai 2021 beschlossen hat.

Somit beläuft sich der zeitliche Rahmen der Elternbeitragserstattung vorerst auf die Monate Januar bis Mai 2021.

Der Freistaat unterstützt nach oben genannter Richtlinie die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, indem er sich mit einer Pauschale am Beitragsersatz beteiligt.
Der Freistaat übernimmt mit seiner Pauschale den Anteil des Beitragsersatzes in Höhe von 70 %. Die restlichen 30 % könnten im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen.

Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Der Freistaat hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Mitfinanzierung der Kommunen vorgesehen. Bei dieser Mitfinanzierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommunen.

Folgende Pauschalen sind vorgesehen:
  • für Krippenkinder: 300 €, davon 60 € Kommune, 240 € Freistaat
  • Kindergartenkinder: 50 €, davon 15 € Kommune, 35 € Freistaat (zusätzlich leistet der Freistaat bereits dauerhaft 100 Euro Elternbeitragszuschuss)
  • Schulkinder: 100 €, davon 30 € Kommune, 70 € Freistaat
  • Kinder in Kindertagespflegestellen: 200 €, davon 60 € Kommune, 140 € Freistaat.

Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Diese können den Beitragsersatz in Anspruch nehmen, dürfen dann aber keine, auch keine anteiligen Elternbeiträge verlangen. Alle Träger in Poing haben den Beitragsersatz in Anspruch genommen.
Die Hochrechnung anhand des Förderprogrammes ergibt einen gesamten freiwilligen kommunalen Zuschuss in Höhe von 134.000 €.

Die Verwaltung empfiehlt, den vorgesehenen kommunalen freiwilligen Anteil von 30% des Beitragsersatzes zu bewilligen, um die Poinger Eltern finanziell gerade in Zeiten der Pandemie zu entlasten, aber auch den Trägern aller Kindertagesstätten die finanzielle Sicherheit in Aussicht zu stellen. In der Gemeinde Poing werden alle Kinder (1.214 Kinder – Stand: März 2021) in Kindertageseinrichtungen  von freigemeinnützigen bzw. sonstigen Träger betreut. Die Gemeinde Poing leistet durch den freiwilligen Zuschuss einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der Kinderbetreuung und unterstützt dadurch die betroffenen Träger.

Anmerkung Beitragsersatz Mittagesbetreuung seitens der Kolpingfamilie Poing e.V. :

Die Mittagsbetreuung hat ebenfalls Anspruch auf den Beitragsersatz für die Monate Januar 2021, Februar, März 2021, April 2021 und Mai 2021. Der Träger hat bereits den Antrag bezüglich der staatlichen Finanzierung von 70 % gestellt. Der Antrag für den kommunalen Anteil in Höhe von 30 % wird vorerst vom Träger nicht gestellt. Wenn eine kommunale Mitfinanzierung von Nöten ist, stellt der Träger Kolpingfamilie Poing e. V. im Haushaltsjahr 2022 einen Defizitantrag. Dieser Antrag wird gesondert bei Bedarf zeitnah behandelt.

Beschlussvorschlag

  1. Der vorgesehenen freiwilligen Beteiligung der Gemeinde Poing am Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschalen Erstattung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar 2021, Februar 2021, März 2021, April 2021 und Mai 2021 entsprechend der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 wird zugestimmt.

  1. Bei einer erneuten Verlängerung der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, wird die Verwaltung ermächtigt, den freiwilligen kommunalen Zuschuss bis zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 (bis zum 31. August 2021) ebenfalls anteilig in Höhe von 30% an die Träger auszuzahlen.

Finanzielle Auswirkungen

Die außerplanmäßige Finanzierung des kommunalen freiwilligen Anteils für die freigemeinnützigen bzw. sonstigen Träger in Höhe von ca. 134.000 € für die Monate Januar 2021, Februar, März 2021, April 2021 und Mai 2021 und ca. 50.000 € für die Monate Juni bis August 2021 kann auf der Haushaltsstelle 46400.700007 (Kiga „Am Endbachweg“) im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt werden. Die Deckung der Ausgabe ist somit sichergestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

  1. Der vorgesehenen freiwilligen Beteiligung der Gemeinde Poing am Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschalen Erstattung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar 2021, Februar 2021, März 2021, April 2021 und Mai 2021 entsprechend der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 wird zugestimmt.

  1. Bei einer erneuten Verlängerung der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, wird die Verwaltung ermächtigt, den freiwilligen kommunalen Zuschuss bis zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 (bis zum 31. August 2021) ebenfalls anteilig in Höhe von 30% an die Träger auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2021 15:13 Uhr