Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 "für ein Büro-/Verwaltungsgebäude sowie ein Boardinghouse südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf / westlich der Siemensallee"; Erfolgte erneute öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.09.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:
21.09.2017
GR (TOP 2)
Vorstellung des Konzeptes
26.10.2017
GR (TOP 3)
Aufstellungsbeschluss
13.09.2018
GR (TOP 8)
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
08.11.2018 mit
14.12.2018
Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden
(§ 13 a Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch)
17.09.2020
GR (TOP 2)
A) Vorstellung des Projektes durch den Investor
B) Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
17.12.2020 mit
22.01.2021
Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
22.04.2021
Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
08.07.2021 mit
09.08.2021

Erneute öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange




Innerhalb des Auslegungszeitraumes sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1. Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 04.08.2021
2. Bayernwerk Natur GmbH, Vertrieb, Schreiben vom 30.06.2021
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 01.07.2021
4. Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 07.07.2021
5. Gemeinde Vaterstetten, Schreiben vom 20.07.2021
6. Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 19.07.2021

Keine Anregungen haben folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange vorgebracht:
1. Markt Markt Schwaben, Schreiben vom 29.06.2021
2. SWM Services GmbH, Schreiben vom 30.06.2021
3. Polizeiinspektion Poing, Verkehr, Schreiben vom 21.07.2021
4. gkU VEMO, Schreiben vom 21.07.2021
5. Gemeinde Anzing, Schreiben vom 22.07.2021
6. Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Schreiben vom 26.07.2021
7. Handelsverband Bayern, HBW, Schreiben vom 30.07.2021

Nicht geäußert haben sich folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange:
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayernwerk AG
Brandschutzdienststelle im LRA EBE
Deutsche Telekom
EBERwerk GmbH & Co.KG
Gemeinde Kirchheim b. München
Gemeinde Pliening
Landkreis Ebersberg
Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)
Vodafone Kabel Deutschland GmbH


1. Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 04.08.2021
Das Landratsamt Ebersberg hat zur o.g. Verfahren zuletzt mit Schreiben vom 12.01.2021 im Rahmen der Behördenbeteiligung Stellung genommen.

Die Gemeinde Poing hat die eingegangenen Anregungen und Bedenken in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.04.2021 behandelt.
Das Ergebnis der Abwägung ist in den o.g. Entwurf eingegangen. Der geänderte Entwurf wurde öffentlich ausgelegt.

Die im Landratsamt vereinigten Träger öffentlicher Belange nehmen zu dem vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung:

A. aus baufachlicher Sicht
Weitere Anregungen oder Einwände werden aus baufachlicher Sicht nicht geäußert.

Beschluss:
Dies wird zur Kenntnis genommen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                20
NEIN-Stimmen          0


B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht
Beabsichtigte Planungen und Maßnahmen:
Der Unteren Naturschutzbehörde sind keine Planungen oder Maßnahmen bekannt, die sich auf den Geltungsbereich der Satzung auswirken könnten.

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können:
  • Keine 

Fachliche Informationen aus der eigenen Zuständigkeit:
  • Keine

Beschluss:
Dies wird zur Kenntnis genommen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                20
NEIN-Stimmen          0
C. aus naturschutzfachlicher Sicht
Aus naturschutzfachlicher Sicht werden die Bemühungen der Gemeinde Poing begrüßt, den vorhandenen Baum- und Strauchbestand entlang der Gruber Straße, als wertvollen Baum- und Strauchbestand und besonders wertvollen Lebensraum für unsere heimische Fauna zu erhalten.

Um diesen wertvollen Lebensraum auch wirklich erhalten zu können, wird dringendst angeraten, den zu erhaltenden Baum- und Strauchbestand in einem Freiflächengestaltungs- oder Baumbestandsplan detailliert darzustellen.
In den vorliegenden Planunterlagen ist der Gehölzbestand lediglich im Lageplan Dachaufsicht als Flächen für Teilerhaltung von Bäumen und Sträuchern dargestellt.

Beschluss:
Der Freiflächengestaltungsplan des Landschaftsarchitekten Siegfried Reichhart, Passau, vom 06.09.2021, mit den Darstellungen des detaillierten, zu erhaltenden Baum- und Strauchbestandes wird Bestandteil der Verfahrensunterlagen.

Der Freiflächengestaltungsplan wird Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes.

Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                20
NEIN-Stimmen          0


D. aus bodenschutzfachlicher Sicht
Zu oben genannten Verfahren wird aus bodenschutzfachlicher Sicht wie folgt Stellung genommen:
Die Fl.Nr. 511 der Gemarkung Poing ist derzeit nicht im Altlastenkataster für den Landkreis Ebersberg eingetragen.

Beschluss:
Dies wird zur Kenntnis genommen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                20
NEIN-Stimmen          0


2. Bayernwerk Natur GmbH, Vertrieb, Schreiben vom 30.06.2021
Bitte die bestehenden Fernwärmeleitungen beachten.
Die Bayernwerk Natur GmbH hat Interesse an der Versorgung der Gebäude mit Wärme, Kälte und Strom bzw. Interesse an der Entwicklung und am Ausbau einer komplexen Quartierslösung.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anschluss an die Fernwärme ist mit dem Durchführungsvertrag geregelt.

Die Stellungnahme wird an den Investor weitergeleitet.

Beschluss:
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                20
NEIN-Stimmen          0


3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 01.07.2021
Zunächst verweisen wir auf unsere bisherigen Stellungnahmen vom 12.12.2018 und 22.01.2021.

Zum Entwurf vom 22.04.2021 möchten wir folgendes anmerken:

Die im Plan eingetragenen Grundwassermessstellen dienen der Beweissicherung und werden von der Fa. Canon (vormals Océ) noch betrieben. Auch das im Plan eingetragene Brunnenbauwerk wird von der Fa. Canon noch benutzt und dient als Schluckbrunnen. Bitte nehmen Sie zur Sicherung des Brunnens und der Messstellen rechtzeitig vor Baubeginn mit der Fa. Canon Kontakt auf.

Die auf der Nordseite angeordneten Kunststoff-Rigolen sind vermutlich  ausreichend dimensioniert. Das Vorhaben liegt auf einer Höhe von ca. 514 müNN, das Grundwasser liegt bei ca. 510 müNN. Die geplante Tiefe der Rigolen beträgt 0,66 m, der Mindestabstand zum MHGW sollte daher eingehalten sein. Zur qualitativen Behandlung des Niederschlagswassers weisen wir auf folgendes hin:

Laut Punkt 6.2.2 DWA-M 153 ist eine Versickerung in Schächten, Rohren oder Rigolen ohne vorherige Reinigung durch Passage von bewachsenem Oberboden oder Filteranlagen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, auch wenn in der Kombination mit einer vorgeschalteten Sedimentationsanlage ein ausreichend niedriger Durchgangswert errechnet werden kann.

Die Versickerung von Niederschlagswasser aus den Dachflächen über Rigolen mit vorgeschalteten Absetzschächten ist prüfbar.

Niederschlagswasser aus Verkehrsflächen und Parkplätzen muss dagegen über den bewachsenen Oberboden (oder gleichwertige baufachliche zugelassenen Filteranlagen) gereinigt und versickert werden, um gelöste organische und anorganische Schadstoffe aus dem Straßenverkehr entfernen zu können.

Stellungnahme der Verwaltung / des Planfertigers:
Soweit eine planungsrechtliche Sicherung möglich ist, wurden die Vorgaben in den VEP eingearbeitet.

Die Stellungnahme wird an den Investor und Architekten zur Berücksichtigung bei der Eingabeplanung weitergegeben.

Beschluss:
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                20
NEIN-Stimmen          0


4. Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 07.07.2021
Stellungnahme der Verwaltung / des Planfertigers:
Die Stellungnahme entspricht den bisher abgegebenen, die bereits berücksichtigt wurden.

Im Freiflächengestaltungsplan des Landschaftsarchitekten Siegfried Reichhart, Passau, vom 06.09.2021 sind die Vorgaben des Staatlichen Bauamtes wie z.B. Sichtdreieck zur Kreisstraße, berücksichtigt.

Der Freiflächengestaltungsplan wird Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes.

Beschluss:
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                20
NEIN-Stimmen          0


5. Gemeinde Vaterstetten, Schreiben vom 20.07.2021
Die Gemeinde Vaterstetten verweist auf die Stellungnahme vom 19. Januar 2021 mit der Bitte um Umsetzung.

Die Gemeinde Vaterstetten bedankt sich für die Beteiligung.

Beschluss:
Die Kostenbeteiligung – Folgekosten für Verkehr - ist im Durchführungsvertrag geregelt.

Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                20
NEIN-Stimmen          0


6. Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 19.07.2021
Die Stellungnahme entspricht i.W. der zuletzt abgegebenen Stellungnahme.

Stellungnahme der Verwaltung:
Diese wird an den Investor weitergeleitet, da es um Vorgaben geht, die vor Baubeginn mit der DB abzustimmen und zu beachten sind.

Beschluss:
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                20
NEIN-Stimmen          0

Beschlussvorschlag

Zusammengefasster Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen, die nicht wesentlich in die Planung eingreifen (grau unterlegt), zu.

Abschließender Beschluss:

1.
Der Gemeinderat nimmt von der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 2 Baugesetzbuch Kenntnis.

2. 
Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27.3 „für ein Büro-/Verwaltungsgebäude sowie ein Boardinghouse südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf / westlich der Siemensallee“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 22.04.2021 sowie den Freiflächengestaltungsplan in der Fassung vom 06.09.2021 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, negativ: eine Bebauung ist immer negativ

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       nein

Begründung: Es müsste auf die Bebauung verzichtet werden.

Zur Reduzierung der Eingriffe wird die geplante Bebauung an die Fernwärme angeschlossen, mit PV-Anlagen ausgestattet, Teil-Erhalt der vorhandenen Baum- und Strauchpflanzung usw.

Beschluss

Zusammengefasster Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen, die nicht wesentlich in die Planung eingreifen, zu.

Abschließender Beschluss:

1.
Der Gemeinderat nimmt von der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 2 Baugesetzbuch Kenntnis.

2. 
Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27.3 „für ein Büro-/Verwaltungsgebäude sowie ein Boardinghouse südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf / westlich der Siemensallee“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 22.04.2021 sowie den Freiflächengestaltungsplan in der Fassung vom 06.09.2021 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2022 12:17 Uhr