Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht in der vom Haupt- und Finanzausschuss am 16.11.2021 empfohlenen Fassung waren zwischenzeitlich abzuändern und wurden mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Die Aufnahme in das Dokumentenarchiv erfolgt ebenfalls. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

Der Änderungsgrund liegt im Wesentlichen an einer aktuellen amtlichen Mitteilung über die gesunkene Einkommensteuerbeteiligung und der gestiegenen Umsatzsteuerbeteiligung. Deshalb wurden die Steuereinnahmen nochmal nachberechnet und aktualisiert.

Beschlussvorschlag

1.         Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2021 mit An- und Beilagen (außer dem Finanz- und Stellenplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

2.        Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

3.         Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,5 Mio. € gedeckelt.

4.         Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

Finanzielle Auswirkungen

direkt keine, nur entsprechende Mittelbindung

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Beschluss

1.         Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2022 mit An- und Beilagen (außer dem Finanz- und Stellenplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

2.        Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

3.         Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,5 Mio. € gedeckelt.

4.         Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 12:15 Uhr