Am 24.02.2022 hat Russland den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine begonnen. Seit Kriegsbeginn ist eine große Zahl an Menschen aus der Ukraine geflohen. Mit zeitlicher Verzögerung sind die ersten Geflohenen am 04.03.2022 in Poing angekommen.
Um die Unterbringung und Versorgung der Geflohenen bestmöglich zu gewährleisten, hat die Gemeinde frühzeitig eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den aktuellen Geschehnissen und den daraus erforderlichen Maßnahmen befasst. Das Handeln der Arbeitsgruppe erfolgt in sehr enger Abstimmung mit dem Landratsamt, es finden hierzu regelmäßige Videokonferenzen statt. Neben der Arbeitsgruppe wurde eine Hotline für das Thema Ukraine eingerichtet.
Innerhalb kürzester Zeit wurden die gemeindlichen Obdachlosenunterkünfte für die Aufnahme von Geflohenen vorbereitet und zeitnah mit 12 Personen belegt. Neben den gemeindlichen Unterkünften wurde ein Aufruf gestartet private Unterkunftsmöglichkeiten wie etwa Gästezimmer oder leerstehende Wohnungen, die durch das Landratsamt angemietet werden können, zu melden. Die gesamten Unterbringungsmöglichkeiten werden derzeit über ein landkreisweites Dashboard verwaltet, die Dateneingabe und Pflege für Poinger Angebote übernimmt die Gemeinde. Über das Dashboard sind die freien und belegten Plätze für den gesamten Landkreis sowie für jede Gemeinde einzeln ersichtlich.
Aktuell sind in Poing 78 Unterkünfte mit 115 freien und 102 belegten Plätzen gemeldet. Bis dato sind 15 Personen in durch das Landratsamt angemieteten Wohneinheiten untergebracht. (Stand: 24.03.2022 – 13:00)
Gleichzeitig zum Aufruf Unterkunftsmöglichkeiten zu melden, wurde ein Spendenaufruf im Ortsnachrichtenblatt veröffentlicht. Aufgrund dessen sind bis heute etwa 20.000 € eingegangen. Das Geld wird in Abstimmung mit dem Verein „OstEuropaHilfe e.V.“ in Poing verwendet werden. Auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters Thomas Stark wird der Gemeinderat das Sitzungsgeld der heutigen Sitzung spenden.
Die Gemeinde Poing nimmt in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr auch selbst an einer Spendenaktion teil, die vom Landesfeuerwehrverband geplant und durchgeführt wird. Hierbei kann (neben Schutzausrüstung) insbesondere auch ein älteres Fahrzeug (MB Sprinter) an die ukrainische Feuerwehr übergeben werden. Dieses Fahrzeug ist entbehrlich, da die Ersatzbeschaffung aktuell bereits weit fortgeschritten ist. Das Fahrzeug wird durch zwei Poinger Feuerwehrdienstleistende im Rahmen eines Konvois am ersten Aprilwochenende nach Polen überführt.
Um den Bürgerinnen und Bürgern, die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben oder aufnehmen möchten die ersten Schritte zu erleichtern wurde durch die Gemeinde eine Checkliste erstellt, in der alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind.
Neben dem Angebot der Checkliste gibt es auf der Website der Gemeinde Poing ein umfangreiches Angebot an Informationen.
Es sind Informationen zu folgenden Themen zu finden:
- Wie kann ich helfen? (Spenden und Hilfeleistung)
- Registrierung und Anmeldung
- Sozialleistungen
- Corona-Schutzimpfung
- Kinder und Netzwerke (Kinderbetreuung, Schule und Kennenlernen)
- Externe Informationen und Kontakt
Neben der Unterbringung und Information wurde bereits ein erstes Kennenlernangebot für ukrainische Eltern und Kinder in Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum geschaffen. Das Kennenlernangebot findet jeden Mittwoch und Freitag von 15.30 bis 17.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Am 18.03.2022 wurde das Angebot erstmals von etwa 30 bis 40 Geflüchteten sehr gut angenommen.
Auch die Versorgung mit Lebensmitteln durch die Poinger Tafel ist angelaufen.
In den kommenden Wochen ist geplant, eine Kleiderkammer für die in Poing untergebrachten Flüchtlinge zu errichten und in den Schulen entsprechende Willkommensklassen zu schaffen. Weitere Angebote für Kinder im Kindergartenalter wie etwa Eltern-Kind-Treffen oder Spielgruppen werden aktuell noch in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt geplant.
Ab nächster Woche erfolgt die erste Barauszahlung der Sozialleistungen sowie die Ausgabe der Behandlungsscheine für ärztliche Behandlungen durch die Gemeinden im Rahmen einer Amtshilfe für das Landratsamt.