Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates - Haushalt, 15.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht in der vom Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2022 empfohlenen Fassung wurde zwischenzeitlich geringfügig abgeändert und wurden mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.
Die vorgenommenen Änderungen betreffen die folgenden Haushaltsstellen:
76020.531000 Miete Gruber Straße 46
76020.140000 Nebenkostenzuschuss durch Musikkapelle
34000.935000 Kunst am Bau
88090.546000 EFH Plieninger Straße 16
Aufgrund der obenstehenden Änderungen haben sich zudem die Zuführungen unter den Haushalten geringfügig verändert.
Beschlussvorschlag
1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2023 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.
2. Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.
3. Der Erste Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, alte Haushaltsreste in Abgang zu stellen oder diese weiter zu übertragen, bzw. neue Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2023 zu bilden.
4. Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
X nein
Nicht unmittelbar, jedoch ggf. durch einzelne enthaltene Maßnahmen.
Beschluss
1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2023 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.
JA-Stimmen 21
NEIN-Stimmen 0
2. Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.
JA-Stimmen 21
NEIN-Stimmen 0
3. Der Erste Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, alte Haushaltsreste in Abgang zu stellen oder diese weiter zu übertragen, bzw. neue Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2023 zu bilden.
JA-Stimmen 21
NEIN-Stimmen 0
4. Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.
JA-Stimmen 21
NEIN-Stimmen 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2023 09:02 Uhr