Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet "Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße /
südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. Birkenallee /
nördlich der Frühlingstraße";
Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 16.05.2023 im Verfahren Normenkontrollsache Sylvester Heindl gegen Gemeinde Poing wegen Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 58
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 16.05.2023 fand der Augenschein sowie im Anschluss die öffentliche mündliche Verhandlung in o.g. Angelegenheit statt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 1. Senat, hat am 22. Mai 2023 aufgrund mündlicher Verhandlung am 16. Mai 2023 folgendes Urteil erlassen:
- Der Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße“ vom 28. April 2016, bekanntgemacht am 4. Mai 2016, ist im Bereich WA 3 hinsichtlich der Festsetzungen der Geschossflächen für die einzelnen Grundstücke und der damit zusammenhängenden textlichen Festsetzung C.2.1.3 unwirksam.
- Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
- Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit den verbleibenden Festsetzungen kann das planerische Ziel der Gemeinde, insbesondere eine städtebauliche Entwicklung des Plangebiets zu gewährleisten und eine maßvolle und städtebauliche verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen, weiterhin erreicht werden. Die verbleibenden Festsetzungen zur Grundfläche sowie zur Wandhöhe ergeben zusammen mit den Festsetzungen zur Dachneigung die maximale Kubatur der Hauptgebäude.
Für die WA 1 – WA 2 sowie WA 4 bis WA 11 sowie MI 1 – MI 6 gelten die Festsetzungen unverändert weiter.
Die Festsetzung C.11 „Anzahl der Wohneinheiten“ gilt für das gesamte Bebauungsplangebiet unverändert weiter (auch für WA 3).
Datenstand vom 27.10.2023 09:58 Uhr