Ferienbetreuung in Poing; Kinderland Plus gGmbH Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2023/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 1.4

Sachverhalt

In der Bekanntgabe vom 25.05.2023 teilte die Verwaltung mit, dass der Kooperationspartner Kinderland Plus gGmbH die Ferienbetreuung in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums Poing weiterführen möchte.

Die Rahmenbedingungen zur Durchführung einer Ferienbetreuung für Grundschulkinder wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2010 letztmalig behandelt. In Abstimmung mit dem Kooperationspartner und der Verwaltung wurden die Rahmenbedingungen überarbeitet bzw. angepasst. 

Die Kinderland Plus gGmbH bietet weiterhin für alle Grundschulkinder in Poing ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Ferienbetreuung an.  

Folgende Rahmenbedingungen sollen für die Ferienbetreuung gelten:

  1. Räumlichkeiten:
Die Betreuung der Schulkinder aller Poinger Grundschulen wird im Jugendzentrum der Gemeinde Poing in der Friedensstraße 3a, 85586 Poing stattfinden. Die Gemeinde stellt für diesen Zweck die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Bei Bedarf können zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden (z.B. Turnhalle).

  1. Betreuungsumfang:
Eine Betreuung kann von den Eltern in den Oster- und Sommerferien täglich von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Mo-Fr) flexibel gebucht werden. Grundsätzlich werden durch die Ferienbetreuung der Kinderland Plus gGmbH sechs Wochen der Ferienzeit mit einer Betreuungsleistung abgedeckt. Für die Eltern ist keine Mindestbuchung notwendig.
Bei Bedarf kann in rechtzeitiger Absprache mit dem Kooperationspartner eine Betreuung in weiteren Ferienzeiten stattfinden.

  1. Teilnehmerbeitrag:
Der Teilnehmerbeitrag wird von dem Kooperationspartner in Absprache mit der Verwaltung festgelegt und erhoben.

  1. Personal:
Der Kooperationspartner hat für die Betreuung der Schulkinder fachlich geeignetes Personal (z.B.: Jugendleiter, Werkstudenten, etc.) einzusetzen.
Die Betreuungssituation soll sich an dem empfohlenen Anstellungsschlüssel in den Kindertageseinrichtungen orientieren, so dass ein Verhältnis von 1:10 (Betreuer/ Kind) angestrebt werden soll. Der Kooperationspartner trägt dafür Sorge, dass das eingesetzte Personal ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen hat.

  1. Mindestanzahl der Teilnehmenden:
Für die Durchführung einer Ferienbetreuung ist die Teilnahme von mindestens 15 Schulkindern erforderlich.

  1. Durchführung der Ferienbetreuung:
Der Kooperationspartner veröffentlicht das bedarfsgerechte Programm zeitnah auf seiner Homepage. Unter ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Ferienbetreuung fallen beispielsweise Ausflüge, Projekte, Veranstaltungen etc.

  1. Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung für die Ferienbetreuung wird direkt über den Kooperationspartner abgewickelt. Vorrangig steht das Betreuungsangebot für Poinger Familien zur Verfügung.
Die Verwaltung bewirbt die Ferienbetreuung über das gemeindliche Internetportal nupian, in welchem das Ferienprogramm der Gemeinde Poing angeboten wird.

  1. Reinigungskosten:
Die Reinigungskosten werden durch die Gemeinde Poing übernommen.

  1. Freiwilliger kommunaler Zuschuss:
Der kommunale Zuschuss soll sich an der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG orientieren.
Förderfähig sind hier ausschließlich Schulkinder, die ihren Wohnsitz in dem Gemeindegebiet Poing haben.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 3,00 € pro Kind pro Betreuungstag in der Ferienbetreuung.

Der kommunale Zuschuss wird zweckgebunden für Materialgeld gewährt. Das Materialgeld wird von der Verwaltung wie folgt definiert: Der Zuschuss ist für die Beschaffung von Material, welches für die Durchführung der Programmangebote notwendig ist, zu verwenden. Hierunter fallen beispielsweise Bastelutensilien, Fußbälle, etc.

Die Daten der teilnehmenden Kinder werden seitens der Verwaltung erhoben und jährlich überprüft. Die datenschutzrechtliche Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird zeitnah in der Verwaltung intern abgestimmt.


Hinweis: Mit Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2025/2026 sind mit dem Kooperationspartner rechtzeitig etwaige Anpassungen hinsichtlich der Ferienbetreuung abzustimmen. 

Beschlussvorschlag

Den angepassten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder in Poing, durchgeführt von der Kinderland Plus gGmbH, wird ab dem Schuljahr 2023/2024 zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

HH-Stelle 46030.708000: 
Es sind ausreichend Haushaltsmittel im laufenden HH-Jahr 2023 vorhanden.
Die Verwaltung wird die Mittel auf der HH-Stelle 46030.708000 auch für die kommenden Jahre einplanen. Geschätzter Zuschuss ab dem Schuljahr 2023/2024 (bei 30 Kindern) 2.700,00 Euro.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Den angepassten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder in Poing, durchgeführt von der Kinderland Plus gGmbH, wird ab dem Schuljahr 2023/2024 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 13:54 Uhr