Regelung zur Eigenkompostierung ab 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum 01.01.2024 erfolgte wegen Vertragsablauf eine Neuausschreibung zur Hausmüllabfuhr.
Gleichzeitig ist eine neue Gebührenkalkulation für die Hausmüllabfuhr zu erstellen, bei der die Gebührenermäßigung für eine Eigenkompostierung komplett wegfallen soll (Abstimmung in der Fraktionssprechersitzung vom 11.02.2023).
Die wenigen Altfälle (insgesamt 90) mit einer aktuell noch bestehenden Gebührenermäßigung (Abschlag bei einer 80 l Tonne 36 € pro Jahr, bei einer 120 l Tonne 60 € pro Jahr) werden von der Verwaltung entsprechend angeschrieben. Diesen Fällen wird freigestellt, entweder im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung die Eigenkompostierung ohne Nutzung einer Komposttonne wie bisher weiterzuführen (z.B. bei Platzproblemen) oder eine Komposttonne zu kaufen, diese zu nutzen und anzumelden. In beiden Fällen fällt jedoch der jetzige Abschlag für die Eigenkompostierung weg.
Datenstand vom 08.11.2023 08:42 Uhr