Antrag auf Baumfällung gemäß Baumschutzverordnung BV Palfinger VEP Nr. 27.3.1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Poing ging ein Antrag gemäß der gemeindlichen Baumschutzverordnung mit der Bitte um Zustimmung zur Baumfällung für das BV Palfinger, Gruber Straße, Flur-Nr. 511 Gemarkung Poing, ein.

Zum jetzigen Zeitpunkt konnte aufgrund des zeitlichen Aspekts der Antrag noch nicht ausreichend auf die Richtlinien der Baumschutzverordnung geprüft werden. 

Die Prüfung wird die im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Juni 2023 und der erneuten Auslegung im Dezember 2023 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 "Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf" eingegangenen Einwände der Träger öffentlicher Belange so weit wie möglich berücksichtigen.

Zweiter Bürgermeister Reinhard Tonollo bejaht die Nachfrage aus dem Gremium, ob der Bund Naturschutz auch Träger öffentlicher Belange sei.

Vorrangig gehe es heute darum, Transparenz zu schaffen und den Gemeinderat so früh wie möglich zu unterrichten.

Ziel sei es, so viel Bäume und Sträucher wie möglich zu erhalten. Diese werden im Zuge einer gutachterlichen Baumbegleitung untersucht und festgestellt, welche Pflanzen wirklich gerodet werden müssen – nicht zuletzt, um einen Westring 2.0 zu vermeiden.

Da eine Fällung lediglich bis 01.03.2024 möglich ist, soll eine Entscheidung/Einigung bis Februar erfolgen.

Datenstand vom 15.01.2025 09:34 Uhr