Da seit 2014 fortlaufend der Fuhr- und Gerätepark der Freiwilligen Feuerwehr Poing - i.d.R. altersbedingt - nahezu vollständig ausgetauscht werden musste, war es im Jahr 2022 als Folge rechtlich zwingend geboten, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing aus dem Jahr 2004 in der Kalkulation entsprechend anzupassen bzw. aufgrund der zwischenzeitlich auch rechtlich weitreichenden Veränderungen neu zu erlassen.
Offen waren zu diesem Zeitpunkt die Beschaffungen eines Mannschaftstransportwagens (MTW) und eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20). Zwischenzeitlich konnte der MTW in den Dienst gestellt und abgerechnet werden. Ebenso ist das LF 20 in der Endfertigung, auch hier sind die Finanzdaten bereits abschließend bekannt. Insoweit ist es jetzt geboten, die Kosten beider Fahrzeuge in der Anlage „Pauschalsätze“ zur Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing anzupassen. Die bisherigen Kostensätze können zwingend nicht mehr zur Anwendung kommen, da beide Fahrzeuge nicht mehr im Besitz der Freiwilligen Feuerwehr Poing sind.
Grundlage für die Kalkulation sind – wie 2022 – die Berechnungstabellen und -hilfen des Bayerischen Gemeindetags.
Die Streckenkosten im Verzeichnis der Pauschalsätze (Nr. 1 der o. g. Anlage) ändern sich wie folgt:
Mannschaftstransportwagen MTW 2004: 5,30 Euro 2024: 1,28 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20 2004: 7,26 Euro 2024: 10,90 Euro
Die Ausrückestundenkosten im Verzeichnis der Pauschalsätze (Nr. 2 der o. g. Anlage) ändern sich wie folgt:
Mannschaftstransportwagen MTW 2004: 154,20 Euro 2024: 57,27 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20 2004: 140,45 Euro 2024: 192,35 Euro
Die Kalkulation des MTW, welche erheblich niedrigere Kosten zu 2004 ausweist, ergibt sich zwingend aus der aktuellen und auch künftig zu erwartenden unterschiedlichen Nutzungsintensität. Es wäre nicht sachgerecht gewesen, die Einsatzstunden des bisherigen MTW mit dem neuen MTW zu vergleichen. Das vormalige Fahrzeug hatte in Folge der fehlenden technischen Ausrüstung und des technischen Zustands eine wesentlich geringere Nutzung. Sachlich geboten war als Kalkulationsvergleich das (relativ neue) Mehrzweckfahrzeug. Hier fallen zum Vergleich Streckenkosten von 1,79 € bzw. Ausrückestundenkosten von 76,67 € (ursächlich jeweils der höhere Anschaffungspreis des MZF) an. Beide Fahrzeuge sind hinsichtlich des Fahrzeugs- als auch des Aufbauherstellers identisch.
Brandeinsätze und Einsätze zur Menschenrettung sind natürlich unverändert kostenfrei.
Unabhängig davon können bei der tatsächlichen Gebührenhöhe Billigkeitsentscheidungen getroffen werden, soweit dies im Einzelfall geboten ist.