Bestellung der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes führt den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz für den Rechnungsprüfungsausschuss ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Franziska Langlechner als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses muss eine Neubesetzung vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag

Zum Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss wird gemäß § 2 Abs. 2 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

Michael Lanzl

bestimmt.

Beschluss

Zum Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss wird gemäß § 2 Abs. 2 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

Michael Lanzl

bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 21:40 Uhr