Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates - Haushalt, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 05.11.2024 ö 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Die Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht in der vom Haupt- und Finanzausschuss am 05.11.2024 empfohlenen Fassung wurde zwischenzeitlich abgeändert und mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

Bei den nachfolgend aufgeführten Haushaltsstellen wurden Änderungen vorgenommen:

Glied.
Grupp.
Bezeichnung
2025
2026
2027
2028

90000

010000

Einkommensteueranteil

17.686.109

18.686.344

19.969.379

21.013.317

90000

012000

Umsatzsteueranteil

1.644.720

1.699.296

1.755.026

1.793.570

90000

061002

sonst. allg. Zuweisungen vom Land

1.277.637

1.277.637

1.299.039

1.319.039

91800

207000

Zinseinnahmen von privaten Unternehmen

1.250.000

250.000

200.000

150.000

91600
300000
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
897.177
2.141.255
3.515.566
4.706.068

91000

310000

Entnahmen aus den allgemeinen Rücklagen

5.871.712

1.510.519

510.434

0

88010

540005

sonst., regelm. Bewirtsch. d. BBH

700

700

700

700

21100

546000

Bewirtschaftung Grundstücke u. Gebäude

13.000

14.000

14.000

14.000

21101

546000

Bewirtschaftung Grundstücke u. Gebäude

9.000

9.500

9.500

9.500

08000

562003

Reisekosten im Zus. mit Fortbildungs-

8.000

8.000

8.000

8.000

77100

632000

Verwaltungs- und Betriebsausgaben - IuK

8.500

8.500

8.500

8.500

03000

641000

Vermögenseigenschaden-Kassenversicherung

20.000

20.000

20.000

20.000

72000

672000

Sperrmüllentsorgungs-/Deponiegebühr

1.020.000

1.020.000

1.020.000

1.020.000

46400

700012

Kindbezogene Zuschüsse nach BayKiBiG

900.000

1.000.000

1.000.000

1.000.000

21332

705000

Zuschüsse an Verbände, Vereine

100.000

100.000

100.000

100.000

91400

850000

Deckungsreserve allgemein (§ 11 KommHV)

35.000

100.000

100.000

100.000

91600
860000
Zuführung zum Vermögenshaushalt
897.177
2.141.255
3.515.566
4.706.068
91000
910000
Zuführung an allgemeine Rücklagen
0
0
0
3.484.068

Die Beteiligungsbeträge an den Gemeinschaftssteuern wurden nach den durch das Landesamt für Statistik mitgeteilten Beträgen angepasst. Wie bereits in der Sitzung des HAFA mitgeteilt, wurden in den vorliegenden Entwurf die gestiegenen Entsorgungskosten und die vorgeschlagenen Kompensationen eingearbeitet. Zudem wurden aufgrund der Anpassungen die Zuführungsbuchungen zwischen den Haushalten analog angepasst um den Haushaltsausgleich darzustellen. 

Der vorgelegte Plan berücksichtigt eine Kreisumlage von 49,5 Punkten.

Beschlussvorschlag

  1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2025 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

  1. Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

  1. Der Erste Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, alte Haushaltsreste in Abgang zu stellen oder diese weiter zu übertragen, bzw. neue Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 zu bilden.

  1. Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Ggf. durch einzelne Maßnahmen.

Beschluss

  1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2025 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

  1. Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

  1. Der Erste Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, alte Haushaltsreste in Abgang zu stellen oder diese weiter zu übertragen, bzw. neue Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 zu bilden.

  1. Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2025 16:08 Uhr