Am 05.03.2015 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 samt An- und Beilagen beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten von Jahren, in denen der Finanzplan Kreditaufnahmen vorsieht. Daher lag Genehmigungspflicht vor.
Mit Schreiben vom 18.05.2015 erteilte das Landratsamt Ebersberg die entsprechende Genehmigung.
Die Genehmigung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
1. Weiterhin kostendeckende Müllgebühren.
2. Höherer Kostendeckungsgrad bei den Friedhofgebühren.
3. Neukalkulationen in gesetzlicher Regelmäßigkeit vornehmen.
4. Bei neuen Investitionen deren Finanzierung inkl. Folgekosten genau analysieren.
zu 1.) Die Abfallgebühren werden im 2.Hj. neu und kostendeckend kalkuliert. Es wird davon ausgegangen, dass der Gemeinderat hier - wie in der Vergangenheit - Kostendeckung beschließt.
zu 2.) Die Friedhofgebühren werden im 2. Hj. (nach Abschluss der Vermessung) neu und kostendeckend kalkuliert. Der Gemeinderat kann dann einen höheren Kostendeckungsgrad beschließen.
zu 3.) Nach dem Kommunalabgabengesetz beträgt der Kalkulationszeitraum bis zu 4 Jahren. Für den Kalkulationszeitraum wird 2016-2019 vorgesehen.
zu 4.) Dies sollte regelmäßig Teil der Planungsleistung werden.
Unter Nr. 3.3 "Beurteilung der Haushaltslage" empfiehlt das Landratsamt dringend, die 2015 geplanten Investitionen, insb. die freiwilligen, erst zu beginnen, wenn die gut 3,7 Mio. EUR veranschlagten Grundstücksveräußerungserlöse realisiert wurden.
Im Übrigen stellt das Landratsamt die dem Gremium bekannten Planungsrisiken fest und geht auf formale Anforderungen künftiger Pläne ein.
Auf Seite 5 unten Nr. 3.6 SpStr. 1 werden die Stellungnahmen zu den Auflagen der Würdigung 2014 positiv gewertet.
Das Schreiben wird in das Ratsinformationssystem eingestellt.