Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht werden mit der Ladung zugestellt. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.
Der folgende Beschlussvorschlag entspricht dem Ergebnis der öffentlichen und nichtöffentlichen Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 10.11.2015 und der dort abgegebenen Empfehlung.
Die Empfehlung schloss den Finanzplan ein, über diesen ist aus rechtlichen Gründen aber getrennt zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wird mit 385 v. H. festgesetzt.
JA-Stimmen 19
NEIN-Stimmen 2
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2016 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.
Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 6.200.000 € einschließlich der Rückstellungen für nicht ausbezahltes Leistungsentgelt in Höhe von ca. 40.000 € gedeckelt. Auf die Ausweisung einer Personalkostenreserve wird verzichtet.
Ferner wird festgesetzt, dass die mit dem Nachtragshaushalt 2015 festgesetzten Grunderwerbs- und Krediteinnahmemittel in der dort festgesetzten Höhe im Haushalt 2016 für den Fall gesperrt werden, dass die Zahlungsströme tatsächlich bereits im Haushaltsjahr 2015 erfolgen.
Beschluss
Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wird mit 385 v. H. festgesetzt.
JA-Stimmen 19
NEIN-Stimmen 2
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2016 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.
Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 6.200.000 € einschließlich der Rückstellungen für nicht ausbezahltes Leistungsentgelt in Höhe von ca. 40.000 € gedeckelt. Auf die Ausweisung einer Personalkostenreserve wird verzichtet.
Ferner wird festgesetzt, dass die mit dem Nachtragshaushalt 2015 festgesetzten Grunderwerbs- und Krediteinnahmemittel in der dort festgesetzten Höhe im Haushalt 2016 für den Fall gesperrt werden, dass die Zahlungsströme tatsächlich bereits im Haushaltsjahr 2015 erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(sh) Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.11.2015 den Haushalt 2016 beschlossen. Dieser wurde dem Landratsamt Ebersberg zur Genehmigung vorgelegt.
Nach erfolgter Genehmigung veröffentlichen wir die Haushaltssatzung und einen Bericht über den Inhalt des Haushaltsplanes.
Datenstand vom 22.03.2016 16:23 Uhr