Datum: 21.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:09 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Fehlbeleger in den dezentralen Unterkünften;
Pflicht zum Verlassen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Ebersberg teilte mit E-Mail vom 20.01.2016 mit, dass die sogenannten Fehlbeleger - dies sind z.B. bereits anerkannte Asylbewerber - die dezentralen Unterkünfte nun Zug um Zug verlassen müssen, um weitere Plätze für die Asylunterbringung zu generieren. Das Landratsamt wird in der nächsten Zeit mit den Gemeinden Kontakt aufnehmen, um über entsprechende Schritte zu informieren.
Verwendung des Arbeiterwohnheims
Die Überschrift des Zeitungsartikels der Ebersberger Zeitung am 21.01.2016 „Arbeiter dürfen bleiben“ ist irritierend. Bisher gibt es nach Mitteilung des Landratsamtes keine endgültige Entscheidung.
Traglufthalle in Grub
Der Lageplan der Traglufthalle wurde an die unmittelbaren Nachbarn verteilt und auf die Homepage gestellt.
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1.2. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße;
Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.10.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Auftrag für die Leistungen der Objektplanung Gebäude wird an das Büro Löhle Neubauer, Augsburg und die Objektplanung Freianlagen an das Büro Lohrer Hochrein, München gemäß Angebot vom 16.10.2015 auf Grundlage der HOAI 2013 vergeben. Zunächst werden die Leistungen der Leistungsstufe 1 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) beauftragt. Es wird beabsichtigt, in weiteren Auftragsstufen stufenweise die Leistungen der Leistungsphasen 3 – 9 gemäß §§ 34 u. 39 der HOAI 2013 zu übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die nach dem Planungsfortschritt erforderlichen weiteren Auftragsstufen abzurufen. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 15,1 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen. Beim genannten Betrag handelt es sich um eine verbindliche Kostenobergrenze. Die Honorarzone für die Leistungen der Objektplanung Gebäude wird mit HZ III und zunächst Honorarmittelsatz vertraglich vereinbart. Die Honorarzone für die Leistungen der Objektplanung Freianlagen wird mit HZ II und Honorarmittelsatz vereinbart.
Die Planung für den Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße sieht eine 3-zügige Grundschule mit einer 1-fach Turnhalle vor. Die Pausenhalle als Versammlungsstätte soll eine mittels mobiler Trennwände abtrennbare Bühne erhalten. In ihrer maximalen Fläche soll die Bühne insgesamt 150 m³ ergeben. Die als Bühne flexibel nutzbaren Räume sollen in der Regel als Mehrzweckraum sowie als Musiksaal dienen.
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1.3. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 - rechtsaufsichtliche Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Die vom Gemeinderat am 19.11.2015 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde vom Landratsamt Ebersberg mit Schreiben vom 22.12.2015 rechtsaufsichtlich genehmigt.
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1.4. Rad- und Wegebeleuchtung von Poing nach Grub entlang der Senator-Gerauer Straße und Straßenbeleuchtungssituation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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1.4 |
Sachverhalt
Die FWG-Gemeinderatsfraktion hat erstmals am 14.07.2014 und erneut am 17.09.2015 den Antrag zur Errichtung einer Beleuchtung für den Fuß- und Radweg von Poing nach Grub, entlang der Senator-Gerauer-Straße, gestellt. Am 17.09.2015 wurde im Gemeinderat der Antrag
zurückgestellt.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation betreffend der Beleuchtung für den Fuß- und Radweg dahingehend verändert, dass der Bau einer Traglufthalle als Unterkunft für Asylbewerber in Grub an der Senator-Gerauer-Straße erfolgen soll.
Die Verwaltung prüft derzeit alle Möglichkeiten, in die Prüfung wird auch die Verbesserung der Beleuchtung in der Kirchheimer Allee einbezogen.
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1.5. Wertstofferfassung LVP und Glas
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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1.5 |
Sachverhalt
Nachdem die LVP- Entsorgung im Landkreis Ebersberg durch DSD zum 01.Januar 2016 neu ausgeschrieben wurde, hat nach Mitteilung des Landratsamtes Ebersberg die Firma RMG Rohstoffmangement GmbH in Wiesbaden die Ausschreibung gewonnen. Von Firma RMG hat nach Zustimmung durch DSD Firma Remondis Süd München GmbH Anfang Dezember 2015 die Verträge übernommen. Damit ist weiterhin für die LVP- Entsorgung wie auch für die Glas-Entsorgung im Landkreis Ebersberg Firma Remondis zuständig. Firma Remondis hat für die Glas-Entsorgung Firma Ammer und für die LVP-Entsorgung Firma Wurzer und z.T. Firma Ammer als operatives Subunternehmen beauftragt. Hinsichtlich der bestehenden Behälter ändert sich somit bis auf Weiteres nichts. Es wurde allerdings Firma Remondis signalisert, dass zukünftig eine bessere Beachtung von Instandhaltung und Sauberhaltung der Glas- und LVP-Behälter erwartet wird.
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1.6. Probleme mit Papiercontainern der neuen Entsorgungsfirma
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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1.6 |
Sachverhalt
Nachdem, wie bekannt, zum 01. Januar 2016 ein Entsorgerwechsel bei der Papierentsorgung im Landkreis stattgefunden hat und aufgrund dessen noch vor den Feiertagen die großen Schlitzcontainer ausgetauscht wurden, kam es durch die neuen Container zu vielen Problemen und Beschwerden bei der Papierentsorgung – zusätzlich bedingt auch noch durch die erhöhten Wertstoffmengen zu Weihnachten und Silvester. Das Landratsamt Ebersberg hat aufgrund dieser aktuellen Problematik, die im gesamten Landkreis für Unmut bei der Papierentsorgung gesorgt hat, dies bei der neuen Entsorgerfirma, Firma Veolia, sofort moniert.
Am 07.01.2016 erhielt nun das Landratsamt von Firma Veolia ein Antwortschreiben. Demnach wird dem Landratsamt „von verantwortlicher Stelle in Aussicht gestellt, dass die derzeitigen Schlitzcontainer, die - sowohl das Volumen wie auch die Eingabeöffnungen betreffend - nicht den Vorstellungen entsprechen, teilweise gegen größere und komfortablere Großcontainer mit 6 großen Deckelklappen ausgetauscht werden“.
Dieser Lösungsvorschlag erscheint dem Landratsamt im Interesse der Landkreisbürger sowie des operativ tätigen Entsorgers Firma Ehgartner als akzeptabel. Allerdings bittet das Landratsamt um Verständnis, „dass der Containertausch voraussichtlich sukzessive erfolgen wird, wobei selbstverständlich die kritischsten Standplätze Priorität haben werden“.
In diesem Zusammenhang wird „allerdings auch die allgemeine Beobachtung der Abfallberatung des Landkreises wie der Gemeinden erwähnt, dass sich das Entsorgerverhalten des Endverbrauchers offensichtlich immer schwerer lenken lässt. Das betrifft bei der Papierentsorgung einerseits die wiederholten Bitten um Zerlegung der Kartonagen vor Eingabe in die Container, zum anderen aber auch Hinweise zur besseren Nutzung der Wertstoffhöfe - die dortigen PPK-Container könnten oftmals mehr genutzt werden.“
Daher sieht das Landratsamt „sich und auch die Gemeinden aus ökologischen und ökonomischen Gründen nochmals mehr in ihrer Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der richtigen Befüllung der Papiercontainer, d.h. Zerkleinerung der Kartonagen, gefordert, damit sogenannte „volle“ Container bei Tausch dann wenigstens ein gewisses Mindestgewicht aufweisen“.
Poinger Männerhobbykochclub
Der 1. Poinger Männerhobbykochclub bedankt sich mit Schreiben vom 12.01.2016 beim Gemeinderat und der Gemeinde für die Modernisierung der Küche in den Vereinsräumen der Markomannenstraße.
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2. Nachrücker für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Fabian Frank
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10.12.2015 festgestellt, dass das Ehrenamt des Herrn Fabian Frank als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.12.2015 endet.
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 wären als erste Listennachrückerin Frau Angelika Ertl und als zweiter Listennachrücker Herr Florian Stern gemäß dem Wahlvorschlag der SPD in den Gemeinderat nachgerückt.
Frau Ertl hat mit Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Stern mit Erklärung vom 15.12.2015 mitgeteilt, dass sie bzw. er nicht bereit sind, das Ehrenamt eines Gemeinderates anzutreten.
Nach Art. 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzte kann die Übernahme des Ehrenamtes als Gemeinderat ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde dennoch empfohlen, die Ablehnung durch einen Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass Frau Angelika Ertl aufgrund der Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Florian Stern aufgrund der Erklärung vom 15.12.2015 nicht in den Gemeinderat nachrücken.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass Frau Angelika Ertl aufgrund der Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Florian Stern aufgrund der Erklärung vom 15.12.2015 nicht in den Gemeinderat nachrücken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(sta) Der Gemeinderat hat festgestellt, dass Frau Angelika Ertl aufgrund der Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Florian Stern aufgrund der Erklärung vom 15.12.2015 nicht in den Gemeinderat nachrücken.
Das Ehrenamt des Herrn Fabian Frank als Mitglied des Gemeinderates hat mit Ablauf des 31.12.2015 geendet.
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 wären als erste Listennachrückerin Frau Angelika Ertl und als zweiter Listennachrücker Herr Florian Stern gemäß dem Wahlvorschlag der SPD in den Gemeinderat nachgerückt.
Frau Ertl hat mit Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Stern mit Erklärung vom 15.12.2015 mitgeteilt, dass sie bzw. er nicht bereit sind, das Ehrenamt eines Gemeinderates anzutreten.
Nach Art. 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzte kann die Übernahme des Ehrenamtes als Gemeinderat ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde dennoch empfohlen, die Ablehnung durch einen Beschluss festzustellen.
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3. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Cornelia Gütlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Auf den Sachvortrag zu TOP 1 wird Bezug genommen.
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 rückt Frau Cornelia Gütlich als nächste Listennachfolgerin gemäß dem Wahlvorschlag der SPD in den Gemeinderat nach.
Frau Gütlich hat am 17.12.2015 erklärt, dass sie bereit ist, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO zu leisten.
Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigt Frau Gütlich in der Sitzung.
Kurzbericht
(sta) Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 rückt Frau Cornelia Gütlich als nächste Listennachfolgerin gemäß dem Wahlvorschlag der SPD in den Gemeinderat nach.
Frau Gütlich hat am 17.12.2015 erklärt, dass sie bereit ist, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO zu leisten.
Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigte Frau Gütlich in der Sitzung.
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4. Änderung der Besetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Fabian Frank sind folgende Neubesetzungen in den Ausschüssen vorzunehmen:
? Vertreter im Bau- und Umweltausschuss
? Vertreter im Rechnungsprüfungsausschuss
Beschlussvorschlag
Es werden folgende Neubesetzungen in den Ausschüssen vorgenommen:
Bau- und Umweltausschuss
Cornelia Gütlich als Vertreterin
Rechnungsprüfungsausschuss
Cornelia Gütlich als Vertreterin
Beschluss
Es werden folgende Neubesetzungen in den Ausschüssen vorgenommen:
Bau- und Umweltausschuss
Cornelia Gütlich als Vertreterin
Rechnungsprüfungsausschuss
Cornelia Gütlich als Vertreterin
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(sta) Es wurden folgende Neubesetzungen in den Ausschüssen vorgenommen:
Bau- und Umweltausschuss
Cornelia Gütlich als Vertreterin
Rechnungsprüfungsausschuss
Cornelia Gütlich als Vertreterin
Die Änderungen waren durch das Ausscheiden von Herrn Fabian Frank erforderlich geworden.
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5. Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet "Poing-Süd. östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
20.09.2012
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GR (TOP 5)
Aufstellungsbeschluss und Vergabe des Planungsauftrages
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08.11.2012
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GR (TOP 4)
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich BP 58
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29.11.2012
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GR (TOP 1)
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes (als Grundlage für die Unterrichtung der Betroffenen)
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29.01.2013
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Bürgerveranstaltung / Unterrichtung der Betroffenen
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18.09.2014
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GR (TOP 6)
Erlass der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre
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11.12.2014
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GR (TOP 3)
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
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29.01.2015 mit
02.03.2015
24.03.2015
04.05.2015
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Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB)
BUA TOP 1 Bek. „Grobauswertung“ der eingegangenen Stellungnahmen
Vermittlungsgespräch mit Vertretern der Interessengemeinschaft im Rathaus
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21.05.2015
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GR – nö (TOP 8)
Festlegung des weiteren Vorgehens und der Planungsgrundlagen
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09.07.2015
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GR – nö (TOP 4)
Erledigung der Aufträge aus der GR-Sitzung vom 21.05.2015 – nö
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17.09.2015
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GR TOP 4)
Satzung zur nochmaligen Verlängerung der Veränderungssperre
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29.10.2015
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GR (TOP 2)
Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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17.12.2015
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Info-Veranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer
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In der Gemeinderatssitzung am 29.10.2015 erfolgte die beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen.
Der Planfertiger wurde beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.
Auf dieser Grundlage soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit einer Ergänzung gefasst werden. Erläuterung hierzu erfolgt von Planfertiger, Herrn Feirer-Kornprobst, in seinem Kurzbericht.
Die Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer fand am Donnerstag, 17.12.2015, statt.
Zu dieser Veranstaltung wurde mit Schreiben vom 16.12.2015 eine weitere umfangreiche Stellungnahme von betroffenen Grundstückseigentümern abgegeben. Nachdem diese Stellungnahme außerhalb des förmlichen Bebauungsplan-Verfahrens eingegangen ist, wird sie nicht Bestandteil des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses.
Diese Einwände können im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung selbstverständlich erneut eingebracht werden. Sie werden dann in die Abwägung einbezogen und beschlussmäßig im Gemeinderat behandelt.
Beschlussvorschlag
1. Die Festsetzungen Ziffer 4.1.1 und 4.1.3 zur Grünordnung werden gestrichen. Es erfolgt nur der Hinweis auf die geltende Baumschutzverordnung. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
2. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.01.2016.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Beschluss
1. Die Festsetzungen Ziffer 4.1.1 und 4.1.3 zur Grünordnung werden gestrichen. Es erfolgt nur der Hinweis auf die geltende Baumschutzverordnung. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
2. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.01.2016.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ck) In der Gemeinderatssitzung am 29.10.2015 erfolgte die beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen.
Der Planfertiger wurde beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.
Auf dieser Grundlage soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit einer Ergänzung hinsichtlich der Baumschutzverordnung gefasst werden. Erläuterung hierzu erfolgte vom Planfertiger, Herr Feirer-Kornprobst, in seinem Kurzbericht.
Die Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer fand am Donnerstag, 17.12.2015, statt.
Zu dieser Veranstaltung wurde mit Schreiben vom 16.12.2015 eine weitere umfangreiche Stellungnahme von betroffenen Grundstückseigentümern abgegeben. Nachdem diese Stellungnahme außerhalb des förmlichen Bebauungsplan-Verfahrens eingegangen ist, wird sie nicht Bestandteil des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses.
Diese Einwände können im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung selbstverständlich erneut eingebracht werden. Sie werden dann in die Abwägung einbezogen und beschlussmäßig im Gemeinderat behandelt.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Festsetzungen Ziffer 4.1.1 und 4.1.3 zur Grünordnung werden gestrichen. Es erfolgt nur der Hinweis auf die geltende Baumschutzverordnung. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
2. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.01.2016.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
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6. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5;
Entscheidung über zusätzliche Spielgeräte für die Kindertagesstätte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Beim Neubauprojekt der Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5 sind bis dato 86 % der zu beauftragenden Leistungen (gemessen am Auftragsvolumen) vergeben. Damit ist der Vergabegrad weit fortgeschritten und die Belastbarkeit der Kostenprognose vergleichsweise hoch.
Die gesamte Kostensituation erlaubt es, im Rahmen der gebotenen kaufmännischen Vorsicht über stellenweise Optimierungen des Objekts nachzudenken. Dabei steht im Vordergrund, die beschlossenen und beauftragten Qualitäten und Quantitäten nicht durch Änderungen zu „stören“ und so Unsicherheiten in Bezug auf Kosten und Termine zu provozieren. Jedoch scheint es aktuell dennoch möglich, den Nutzen des Bauwerks gemäß seinem zentralen Bestimmungszweck – nämlich der Bildung und Förderung von Kindern im Kita- und Grundschulalter – steigern zu können, ohne diese Grundsätze zu verletzen.
Entsprechend wird vorgeschlagen, innerhalb des bestehenden Gesamtbudgets eine teilweise Umwidmung aus freigewordenen Budgetanteilen vorzunehmen, die die Ausstattung der Freianlagen mit Spielgeräten in Umfang und Qualität erhöht.
Hierzu könnte innerhalb des Gesamtbudgets ein Teilbudget gebildet werden, das dem Umfang der bisherigen Ausstattung zugeschlagen wird. Dabei ist folgendes zu beachten:
Spielgeräte stellen einen Planungs- und Leistungsgegenstand dar, der nur bedingt produktneutral ausgeschrieben werden kann. Grund hierfür ist, dass die verschiedenen Spielgerätebauer auf Hersteller zurückgreifen (oder selbst Hersteller sind), deren Systeme sich – wenn überhaupt – nur in ihren Hauptfunktionen vergleichen lassen. Im Detail gibt es umfassende Abweichungen hinsichtlich Form, Funktion, Materialität untergeordneter Bauteile, etc. Eine vollständig offene Ausschreibung wird daher nicht zu vergleichbaren Angeboten führen. Dies schließt eine EU-weite oder nationale Ausschreibung aus, da die Möglichkeiten, Einsprüche gegen das Vergabeverfahren einzulegen, die Erreichung eines vom Auftraggeber gewünschten Ergebnisses schwierig bis unmöglich macht.
Um die Leistung im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausschreiben zu können, müssen jedoch die geltenden Wertgrenzen eingehalten werden, die für kommunale Auftraggeber und entsprechende Leistungen bei einem geschätzten Auftragswert von 125.000 € netto (148.750 € brutto) liegen. Somit wäre auch das Teilbudget für Spielgeräte auf 148.750 € brutto beschränkt.
Beschlussvorschlag
Der Bildung eines neuen Teilbudgets i.H.v. 148.750 € brutto für zusätzliche Spielgeräte aus freigewordenen Teilbudgets wird zugestimmt. Die Höhe des Gesamtbudget wird hiervon nicht berührt und liegt weiterhin bei 22.995.075 € brutto (KGR 200 – 700).
Dem zuständigen Planungsbüro Landschaft Drei wird der Auftrag erteilt, das Budget für die Planung und Ausschreibung von zusätzlichem Spielgerät zu nutzen.
Finanzielle Auswirkungen
Es würden freigewordene Budgetanteile teilweise umgewidmet und in ein neu zu bildendes Teilbudget „Spielgeräte“ i.H.v. 148.750 € brutto überführt. Die Umwidmung würde aus Teilbudgets vorgenommen werden, die angesichts der aktuellen Beauftragungssituation ausreichend „Puffer“ beinhalten.
Das Gesamtbudget würde durch die Bildung eines Teilbudgets i.H.v. 148.750 € brutto nicht belastet. Das Gesamtbudget läge weiterhin bei 22.995.075 € brutto (KGR 200 – 700).
Kurzbericht
(fis) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2016 die Entscheidung über zusätzliche Spielgeräte für die Kindertagesstätte zurückgestellt. Diese Entscheidung soll nach Festlegung der Trägerschaft der Kindertagesstätte erneut zur Abstimmung gebracht werden.
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7. Schulwesen in Poing;
Schulsprengel, Sprengelteilung der Anni-Pickert Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.01.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt wird in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.01.2016 vorberaten. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird in der Sitzung erläutert.
Beschlussvorschlag
Der Sprengelteilung der Anni-Pickert Grundschule in eine selbstständige Grundschule Poing im Zauberwinkel und in die Anni-Pickert-Grundschule wird wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt die Sprengelteilung einzuleiten, organisatorisch vorzubereiten und entsprechend dem festzulegenden Zeitplan umzusetzen.
Beschluss
Der Sprengelteilung der Anni-Pickert Grundschule in eine selbstständige Grundschule Poing im Zauberwinkel
und in die Anni-Pickert-Grundschule wird wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt die Sprengelteilung einzuleiten, organisatorisch vorzubereiten und entsprechend dem festzulegenden Zeitplan umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Kurzbericht
(kra) Mit der Genehmigung des Neubaus einer 3-zügigen Grundschule in Poing im Zauberwinkel hat die Regierung von Oberbayern die Einrichtung eines neuen Sprengels in Poing Nord zwingend verbunden. Ab September 2017 werden 2 Grundschulzüge (8 Klassen) aus der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule in den beiden derzeit im Bau befindlichen Kindertagesstätten im Zauberwinkel als Interimslösung untergebracht. Die Klassenbildungen werden von der Schulleitung bereits im Hinblick auf einen geplanten Sprengel gebildet bzw. sind bereits gebildet worden. Um die entsprechende Elternberatung für die Klassenbildungen ab September 2016 sicherstellen zu können, hat der Gemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.01.2016 die Sprengelteilung in Abstimmung mit der Schulleitung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule beschlossen. Der neue Grundschulsprengel für die Grundschule im Zauberwinkel umfasst die Wohngebiete 5 (Zauberwinkel), 6 (Seewinkel) sowie die zukünftigen Wohngebiete 7 und 8. Die Wohngebiete 1 bis 4, Poing Zentrum/neue Ortsmitte sowie der Ortsteil Grub sollen ab dem 01.09.2017 den Sprengel für die Grundschule der Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4 bilden. Interne Gastschulverhältnisse sind nach Prüfung des Einzelfalles möglich.
Der bestehende Sprengel der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bleibt hiervon unberührt.
Datenstand vom 22.03.2016 16:27 Uhr