Datum: 19.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Schulwesen in Poing; Schulsprengel, Sprengelteilung der Anni-Pickert Grundschule
3 Vorstellung des Integrationskonzeptes zur Asyl- und Flüchtlingsthematik der Gemeinde Poing

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.01.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Es lagen keine Bekanntgaben vor.

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2. Schulwesen in Poing; Schulsprengel, Sprengelteilung der Anni-Pickert Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.01.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Regierung bestimmt gemäß Art 32 Abs. 4  BayEUG für jede Grundschule ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel. Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 42, Abs. 1 BayEUG).

Der aktuelle Schulsprengel der Poinger Grundschulen wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderates am 29.05.2008  eingerichtet:

Alle Poinger Grundschüler/innen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt südlich der
S-Bahnlinie 2 haben, sowie alle Angelbrechtinger und Anzinger/Ortsteil Garkofen Grundschüler/innen haben ihre Schulpflicht  seit dem 01.09.2008 in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße zu erfüllen. 

Alle Poinger Grundschüler/innen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nördlich der
S-Bahnlinie 2 haben, sowie alle Gruber Grundschüler/innen haben ihre Schulpflicht  seit dem 01.09.2008 in der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4 zu erfüllen. 

Mit der Genehmigung des Neubaus einer 3-zügigen Grundschule in Poing im Zauberwinkel hat die Regierung von Oberbayern die Einrichtung eines neuen Sprengels in Poing Nord zwingend verbunden.

Ab September 2017 werden 2 Grundschulzüge (8 Klassen) aus der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule in den beiden derzeit im Bau befindlichen Kindertagesstätten im Zauberwinkel als Interimslösung untergebracht. Im Schulgebäude sind übergangsweise die Schüler der Grundschule Karl-Sittler-Straße bis zur Fertigstellung des neuen Gebäudes untergebracht.

Die Klassenbildungen werden von der Schulleitung bereits im Hinblick auf einen geplanten Sprengel gebildet bzw. sind bereits gebildet worden. Um die entsprechende Elternberatung für die Klassenbildungen ab September 2016 sicherstellen zu können, wird seitens der Schulleitung, des Staatlichen Schulamtes und der Verwaltung vorgeschlagen, die Sprengelteilung in Poing Nord in 2016 frühzeitig zu beschließen.

Nach Abstimmung mit der Schulleitung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule soll der neue Grundschulsprengel die Wohngebiete 5 (Zauberwinkel), 6 (Seewinkel) sowie die zukünftigen Wohngebiete 7 und  8 umfassen. Die vom Büro Räumliche Entwicklung München  (BRE) mittel- und langfristig prognostizierten Schülerzahlen in diesen vier Wohngebieten rechtfertigen diesen Sprengel und sind Grundlage für die Genehmigung des Neubaus der Grundschule im Zauberwinkel seitens der Regierung von Oberbayern gewesen. Eine gesetzliche Schülerbeförderung in diesem Sprengelgebiet wird zudem nicht notwendig.

Die Wohngebiete 1 bis 4, Poing Zentrum/neue Ortsmitte sowie der Ortsteil Grub sollen ab dem 01.09.2017 den Sprengel für die Grundschule der Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4 bilden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch bei einer Sprengelteilung interne Gastschulverhältnisse nach Prüfung des Einzelfalles möglich sind.

Der bestehende Sprengel der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bleibt hiervon unberührt.

Weitere Vorgehensweise:

Zeitlich hängt die Umsetzung der Sprengelteilung von den organisatorischen und personellen Maßnahmen des Staatlichen Schulamtes ab.

Neben der Beschlussfassung durch den Gemeinderat als Sachaufwandsträger über die Sprengelteilung wie im Sachvortrag beschrieben, ist eine umfassende Elternberatung seitens der Schulleitung in die Wege zu leiten.

Die Schulleitung wird die Bildung der Klassen entsprechend der Sprengelteilung ab dem Frühjahr 2016 durchführen.

Nach Zustimmung des Staatlichen Schulamtes wird die Sprengelteilung seitens der Regierung von Oberbayern bestätigt und von dieser zu einem noch festzusetzenden Termin offiziell bekannt gegeben.

Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt sollen die entsprechend zu besetzenden Stellen, Schulleitung, stellvertretende Schulleitung und deren Verwaltung bereits Ende 2016 ausgeschrieben werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Sprengelteilung wie im Sachvortrag beschrieben in die Wege zu leiten.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen die Sprengelteilung der Anni-Pickert Grundschule in eine selbstständige Grundschule Poing im Zauberwinkel und in die Anni-Pickert Grundschule wie im Sachvortrag beschrieben zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt die Sprengelteilung einzuleiten, organisatorisch vorzubereiten und entsprechend dem festzulegenden Zeitplan umzusetzen.

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen die Sprengelteilung der Anni-Pickert Grundschule in eine selbstständige Grundschule Poing im Zauberwinkel und in die Anni-Pickert Grundschule wie im Sachvortrag beschrieben zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt die Sprengelteilung einzuleiten, organisatorisch vorzubereiten und entsprechend dem festzulegenden Zeitplan umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vorstellung des Integrationskonzeptes zur Asyl- und Flüchtlingsthematik der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.01.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die aktuelle Flüchtlingswelle stellt die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Bayern, aber auch die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen vor gewaltige Aufgaben. Erstaufnahmeeinrichtungen, dezentrale Unterkünfte, dauerhafter und bezahlbarer Wohnraum, Sprachförderdung, Integration in die Gesellschaft - die Aufgabenliste ist lang.

Für die Gemeinde Poing war und ist es somit eine Frage des sozialen Friedens, sich mit dieser Thematik frühzeitig und umfassend auseinanderzusetzen. Insoweit wurde im Benehmen mit den örtlichen Kirchen, Vereinen, Verbänden, Schulen und Institutionen ein Integrationskonzept entwickelt. Hierzu waren die vorgenannten Beteiligten zu einem Abstimmungsgespräch am 30.11.2015 in die Gemeinde Poing eingeladen worden. Im Anschluss sind die Beteiligten um eine Rückmeldung und Ergänzungswünsche gebeten worden.

Das Integrationskonzept ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Auf dieses wird vollinhaltlich verwiesen.

Unter Ziffer 1 „Einführung“ werden als Themen Verteilung der Asylbewerber/-innen im Bundesgebiet, Verteilung auf die Regierungsbezirke sowie Weiterverteilung innerhalb des Landkreises Ebersberg behandelt.

Ziffer 2 beschäftigt sich mit dem Thema „Prognose“. Hier werden die Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die Prognose für den Landkreis Ebersberg sowie die Arbeitshypothese für die Gemeinde Poing dargestellt.

Die Ziffer 3 verschafft einen Überblick über „Rechtsansprüche und Zuständigkeiten“. Inhalte sind u.a. gesetzliche Leistungen für Asylbewerber/innen, Leistungen nach Ende des Asylbewerberleistungsgesetzes, Leistungssysteme nach SGB II/SGB XII, drohende Obdachlosigkeit, Leistungen im Zusammenhang mit der Schulpflicht oder die medizinische Versorgung.

In der Rubrik 4 „Willkommenskultur, Integration, Hilfen vor Ort“ werden die gemeldeten Angebote der örtlichen Kirchen, Vereine, Verbände, Schulen und Institutionen dargestellt. Ferner enthält die Ziffer 4 die Themen wie Integration durch Sprache, Integration durch Arbeit oder Integration durch die Kindertageseinrichtung.

Den derzeitigen Abschluss bildet die Ziffer 5 „Maßnahmenvorschläge“. Hier werden die Einrichtung von Koordinierungskreis und Krisenstab (unter der Schwelle des Katastrophenfalles), die Anstellung von hauptamtlichem Personal, die Begegnung von fremdenfeindlichen Aktivitäten sowie das Thema Aufwandsentschädigung/Auslagenersatz behandelt.

Das Integrationskonzept soll naturgemäß kein abgeschlossenes Werk sein, sondern bedarf der ständigen Fortschreibung insbesondere durch die / den hauptamtliche/n gemeindliche/n Ansprechpartner/in.

Beschlussvorschlag

Das Integrationskonzept wird zustimmend ohne Änderungen zur Kenntnis genommen. Es ist durch die Verwaltung fortzuschreiben.

Beschluss

Das Integrationskonzept wird zustimmend ohne Änderungen zur Kenntnis genommen. Es ist durch die Verwaltung fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Die Gemeinde Poing hat ein Integrationskonzept zur Asyl- und Flüchtlingsthematik erarbeitet. Dieses wurde am 30.11.2015 in einer Veranstaltung mit dem Helferkreis, den Parteien, den Kirchen, den Schulen, der Polizei, der Feuerwehr, dem BRK, den größeren Sozial- und Sportvereinen, dem Gewerbeverband u.a. vorgestellt. Die Veranstaltung war sehr gut besucht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden gebeten, bis Anfang Januar 2016 eine Rückmeldung und Ergänzungswünsche der Gemeinde Poing mitzuteilen. Entsprechende Meldungen gingen ein. Nunmehr konnte die Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. Dieser hat das Integrationskonzept einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Konzept soll durch den künftigen gemeindlichen Ansprechpartner fortgeschrieben werden.

Datenstand vom 22.03.2016 16:04 Uhr