Datum: 18.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 22:37 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2016
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Einheimischenmodell Wohngebiet W 6;
Vergabeverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2016
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 08.02.2016 wurde durch Erwerber das an sie vergebene Grundstück zurückgegeben. Die Bewerber erhielten dieses Grundstück als Nachrücker mit der Rangfolge 35 im letzten Vergabegespräch am 02.12.2015.
Im Vergabegespräch am 12.02.2016 konnte dieses Grundstück an die nächsten Bewerber mit Rangfolge 36 vergeben werden.
Bis zum heutigen Zeitpunkt sind von 31 Grundstücken 27 Kaufverträge im Einheimischenmodell Wohngebiet W 6 beurkundet.
1 Kaufvertrag wird am 19.02.2016 beurkundet. Die letzten 3 Kaufverträge werden im März 2016 beurkundet.
Nach Beurkundung aller Kaufverträge werden die nichtberücksichtigten berechtigten Bewerber über den Abschluss des Vergabeverfahrens informiert
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1.2. Zirkusgastspiel in Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2016
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Ein Vertreter des Circus Kaiser erkundigte sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Poing nach Möglichkeiten für ein Gastspiel. Dem Zirkus wurden die Antragsformulare für die Veranstaltungsanzeige und das Plakatieren im Gemeindegebiet zugeleitet und darauf hingewiesen, dass mit den Anträgen eine Bestätigung des Grundstückseigentümers über die Nutzung des vorgesehenen Standortes vorgelegt werden muss.
Am 12.02.16 ist der Antrag auf Plakatierung bei der Gemeinde eingegangen, die Anzeige einer Veranstaltung und die Bestätigung des Grundstückseigentümers wurden nicht vorgelegt. Der Vertreter des Circus Kaiser erklärte auf Nachfrage, dass es eine Vereinbarung mit dem Eigentümer, einem Landwirt, gäbe, die der Gemeinde gesondert vorgelegt wird.
Am 16.02.16 wurde von der ARGE der Bauträger festgestellt, dass der Zirkus auf der Fläche der Hundewiese an der Bergfeldstraße mit dem Aufbau beginnen wollte. Die Fläche wurde von der ARGE einem Landwirt ausschließlich zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassen. Die ARGE wurde vom Pächter nicht über die Weiterverpachtung an den Zirkus informiert. Nachdem die Fläche für einen derartigen Nutzungszweck nicht vorgesehen ist, konnte eine Zustimmung der ARGE nicht erteilt werden.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Gemeinde nicht für die Ablehnung des Zirkusgastspiels verantwortlich ist und kein Verständnis dafür hat, wenn Pächter ohne Erlaubnis des Eigentümers Flächen zur Verfügung stellen.
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1.3. Sperrung der Schwabener Straße;
aktueller Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2016
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Die Marktgemeinde Markt Schwaben teilte im Rahmen der Beantwortung einer Bürgeranfrage mit, dass es derzeit keineswegs klar sei, wie es mit der Poinger Straße (Schwabener Straße) weiter gehen werde. Eine Beschilderung mit „Verbot für Kraftfahrzeuge VZ 260“ mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ sei erfahrungsgemäß keine Lösung; diese könne auch nicht wirkungsvoll kontrollieren werden. Die Verkehrssicherheit könne von Markt Schwaben aufgrund der erheblichen Fahrzeugmengen und dem dafür nicht geeigneten Straßenzustand nicht mehr gewährleistet werden. Markt Schwaben wäre daher gezwungen gewesen, die Straße zu sperren.
Der Marktgemeinderat Markt Schwaben werde sich am 01.03.2016 mit der Thematik befassen.
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2. Bebauungsplan / Grünordnungsplan Nr. 60 für einen "Bestattungsgarten"
(südlich Am Hanselbrunn / östlich Endbachweg, Fl.Nr. 702/2);
Vorstellung der Entwürfe sowie Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bei der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss am 08.12.2015 fiel die Entscheidung mehrheitlich für die Entwurfsvariante 4 (Pavillon im Süden, kein Rundweg – nur geringe Erschließung im Grundstück notwendig).
Auf dieser Variante soll nunmehr der Bebauungsplanentwurf erstellt werden.
Beschlussvorschlag
1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Bestattungsgarten“ festgesetzt werden.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 umfasst die Fl.Nr. 702/2 der Gemarkung Poing.
4. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Variante 4.
Beschluss
1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Bestattungsgarten“ festgesetzt werden.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 umfasst die Fl.Nr. 702/2 der Gemarkung Poing.
4. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Variante 4.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ck) Bei der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss am 08.12.2015 fiel die Entscheidung mehrheitlich für die Entwurfsvariante 4 (Pavillon im Süden, kein Rundweg – nur geringe Erschließung im Grundstück notwendig).
Auf dieser Variante soll nunmehr der Bebauungsplanentwurf erstellt werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Bestattungsgarten“ festgesetzt werden.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 umfasst die Fl.Nr. 702/2 der Gemarkung Poing.
4. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Variante 4.
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3. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße;
Entscheidung zur Stellplatzsituation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.02.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.04.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Das Wettbewerbsgebiet wird wie im Auslobungstext beschrieben festgelegt.
2. Die zu konzipierende Schule soll heutige Anforderungen erfüllen, jedoch eine hohe Zukunftsfähigkeit ausweisen. Es soll das im Auslobungstext enthaltene Funktionsdiagramm erfüllt werden.
3. Die Flächen der Mensa, Mehrzweckraum und Verteiler sollen als Versammlungsstätte gemäß den Anforderungen nach Versammlungsstättenverordnung zuschaltbar eine Fläche von mind. 300 qm bzw. Besucher in Reihenbestuhlung von mind. 300 Personen ergeben. Der Musiksaal und der EDV-Raum sollen als Bühne der Versammlungsstätte zuschaltbar sein und zum Besucherraum erhöht angeordnet werden. Die Bühne soll mind. 135 qm aufweisen. Der Versammlungsstätte soll ein Verpflegungsraum von 30 qm zugeteilt werden.
4. Als Ersatz für die bestehenden Mietergaragen sind mindestens 6 Stellplätze mit einer Überdachung vorzusehen.
5. Dem Entwurf der Auslobung wird mit den beschlossenen bzw. einvernehmlich festgelegten Änderungen als Grundlage für den Wettbewerb zugestimmt.
In der Auslobung hat die Gemeinde Poing zum Ausdruck gebracht, dass zur Stärkung der alten Ortsmitte Pkw-Stellplätze erforderlich sind, die auch z. T. im Wettbewerbsgebiet unterzubringen sind. Die Stellplatzplanung soll auch den Bedarf des angrenzenden Rathauses und des angrenzenden Kinderhortes mit einbeziehen.
Als Freianlagen sind zudem eine Aktionsfläche mit Pausenhof, Sportflächen, eine Fahrradeinstelle und eine Wertstoffinsel erforderlich. Durch Hinzunahme einer bisher mit Garagen und Stellplätzen bebauten Fläche kann die Erschließung der Schule verkehrstechnisch erheblich verbessert werden. Der die Schule umgebende öffentliche Straßenraum sowie das Rathausvorfeld sind als Ideenteil einzuplanen.
Die Kostenobergrenze wurde in der Auslobung für die KG 300, 400 und 500, jedoch ohne Parkpaletten oder anderer Einrichtungen zum Parken auf 9,5 Mio. Euro netto festgelegt. Diesbezüglich wurde in der Finanzplanung im Haushalt ein Kostenansatz von 15,1 Mio. Euro eingeplant und mit Auftragsvergabe der Architektenleistungen Gebäude und Freianlagen des Gemeinderates vom 29.10.2015 als Zielvorgabe eine verbindliche Kostenobergrenze von 15,1 Mio. Euro beschlossen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Kostengruppen 200 – 700 einschließlich Umsatzsteuer.
Die Wettbewerbsvorprüfung ergab für den Entwurf der Architekten Löhle Neubauer eine Gesamtsumme (KG 200 – 700 inkl. Tiefgarage) von 18.091.422,91 Euro brutto.
Nach den Richtzahlen zur gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 ergibt sich für das geplante Vorhaben auf dem Grundstück Karl-Sittler-Straße, Fl. Nr. 369/0 der Gemarkung Poing, ein Bedarf von 102 Stellplätzen, davon sind 75 Stellplätze für die Versammlungsstätte.
Zusätzlich sind für das bestehende Gebäude in der Rathausstraße 3 sowie für den Kinderhort in der Schulstraße 31a insgesamt 27 Stellplätze auf dem Baugrundstück bereit zu stellen. Nicht berücksichtigt im Stellplatzbedarf wurden zukünftige Erweiterungen der Rathausverwaltung durch Nutzungsänderung von bis zu 11 Stellplätzen.
Aufgrund einer schriftlichen Bauvoranfrage der Gemeinde Poing vom 01.02.2016 wird der Bau- und Umweltausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2016 die Abweichungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung beraten. Über das Ergebnis wird berichtet.
Im Rahmen der Vorplanung wurden folgende Stellplatzvarianten geprüft (brutto, KG 200-700):
Variante I: Ohne Tiefgarage, 54 Stellplätze oberirdisch
Kosten VI: 476.805,40 Euro
Variante IIa: Teilunterkellerung des Schulgebäudes mit 33 Tiefgaragenstellplätzen und 21 Stellplätzen oberirdisch, davon 12 Stellplätze vor dem Rathauseingang oder alternativ auf der Fläche der Wertstoffsammelstelle.
Kosten VIIa: 1.534.787,26 Euro
Variante IIb: Teilunterkellerung des Schulgebäudes mit 33 Tiefgaragenstellplätzen und 21 Stellplätzen oberirdisch (z.B. vor Eingangsbereich des Schulgebäudes wie in Variante 1).
Kosten VIIb: 1.534.787,26 Euro
Variante III: Vollunterkellerung des Schulgebäudes mit ca. 56 Tiefgaragenstellplätzen (entwurfsbedingt 54+2).
Kosten VIII: 1.965.212,08 Euro
Variante IV: Vollunterkellerung des Schulgebäudes und des Allwetterplatzes mit insgesamt ca. 70 Tiefgaragenstellplätzen (entwurfsbedingt 54+16).
Kosten VIV: 2.355.000,00 Euro.
Bei der Variante I ist keine „Kiss & Ride“ Zone auf dem Grundstück verfügbar. Dies wäre somit unter Berücksichtigung der übrigen Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenraum zu erwarten.
Bei den Varianten I und II ist es jeweils erforderlich, den Bereich vor dem Rathauseingang, derzeit als Grünfläche mit Brunnen und Kriegerdenkmal, für 12 Stellplätze zu befestigen. Alternativ wurde planerisch dargestellt, dass auch auf der Fläche der Wertstoffsammelstelle in der Schulstraße 12 Stellplätze erstellt werden könnten. Weitere oberirdische Flächen für Stellplätze stehen in der Nähe des Baugrundstückes nicht zur Verfügung.
Bei der Variante III können für Erweiterungen der Rathausverwaltung und zur Deckung des Bedarfs bei Veranstaltungen oberirdisch zusätzliche Stellplätze errichtet werden. Diese Mehrkosten wurden jedoch noch nicht berücksichtigt. Bei der Variante 4 wären diese unterirdisch errichtet.
Allerdings bestehen bei der Variante III und IV noch Unsicherheiten bei der Lösung der Tiefgaragenzufahrten. Die weiteren Planungen müssen aufzeigen, wie die Auswirkungen auf die Freiflächen (Wertstoffinsel, Umfeld Rathaus, Pausenhof- und Freisportflächen Schule) sind.
Als Grundlage zum weiteren Planungsfortschritt ist es erforderlich, sich für eine Stellplatzvariante festzulegen. Jede Variante bliebe nach derzeitigem Planungsstand unterhalb der in der Wettbewerbsvorprüfung grob ermittelten Summe von ca. 18,3 Mio. Euro, allerdings können die Kostenpakete für die oberen Geschosse erst in der weiteren Planung berechnet werden. Entsprechend der beschlossenen Variante ist die Kostenobergrenze neu festzulegen, da in den bisherigen Kostenannahmen keine Kosten für Einrichtungen zum Parken berücksichtigt werden konnten.
Bei allen Varianten wurde berücksichtigt, dass die Stellplätze auf dem Grundstück Rathausstraße 4 bei Veranstaltungen genutzt werden können.
Beschlussvorschlag
Für den Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 12 werden 54 oberirdische Stellplätze errichtet. Sämtliche Grünflächen vor dem Rathaus werden für Stellplätze befestigt. Das Kriegerdenkmal wird an einen anderen Standort verlegt.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 15,6 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Variante IIa:
Der Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 12 wird teilweise unterkellert mit 33 Tiefgaragen und 21 oberirdischen Stellplätzen. Sämtliche Grünflächen vor dem Rathaus werden für Stellplätze befestigt. Das Kriegerdenkmal wird an einen anderen Standort verlagert.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 16,6 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Variante IIb:
Der Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 12 wird teilweise unterkellert mit 33 Tiefgaragen und 21 oberirdischen Stellplätzen auf dem Vorplatz zwischen Schule und Rathaus.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 16,6 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Variante III:
Der Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 12 wird voll unterkellert mit ca. 56 Tiefgaragenstellplätzen.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,1 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Variante IV:
Der Ersatzneubau der Grundschule mit dem Allwetterplatz an der Karl-Sittler-Straße 12 wird voll unterkellert mit ca. 70 Tiefgaragenstellplätzen.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,5 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Finanzielle Auswirkungen
Auf der Haushaltsstelle 21100.940000 (Grundschule Karl-Sittler-Straße – Hochbaumaßnahmen) sind im Finanzplanungszeitraum bis 2019 Mittel in Höhe von 15,1 Euro eingestellt. Die überplanmäßigen Mittel sind im Haushalt 2017 – 2020 einzustellen.
Beschluss
Mit dem Vorgehen besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(zin) In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2016 wurden von den beauftragten Architekten Löhle Neubauer verschiedene Varianten zur Lösung der Stellplatzsituation vorgestellt. Variante I: Ohne Tiefgarage, 54 Stellplätze oberirdisch, Kosten VI: 476.805,40 Euro, Variante IIa: Teilunterkellerung des Schulgebäudes mit 33 Tiefgaragenstellplätzen und 21 Stell-plätzen oberirdisch, davon 12 Stellplätze vor dem Rathauseingang oder alternativ auf der Fläche der Wertstoffsammelstelle. Kosten VIIa: 1.534.787,26 Euro; Variante IIb: Teilunterkellerung des Schulgebäudes mit 33 Tiefgaragenstellplätzen und 21 Stell-plätzen oberirdisch (z.B. vor Eingangsbereich des Schulgebäudes wie in Variante 1). Kosten VIIb: 1.534.787,26 Euro;
Variante III: Vollunterkellerung des Schulgebäudes mit ca. 56 Tiefgaragenstellplätzen (entwurfs-bedingt 54+2).
Kosten VIII: 1.965.212,08 Euro; Variante IV: Vollunterkellerung des Schulgebäudes und des Allwetterplatzes mit insgesamt ca. 70 Tiefgaragenstellplätzen (entwurfsbedingt 54+16); Kosten VIV: 2.355.000,00 Euro;
Bei der Variante I ist keine „Kiss & Ride“ Zone auf dem Grundstück verfügbar. Dies wäre somit unter Berücksichtigung der übrigen Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenraum zu erwarten. Bei den Varianten I und II ist es jeweils erforderlich, den Bereich vor dem Rathauseingang, derzeit als Grünfläche mit Brunnen und Kriegerdenkmal, für 12 Stellplätze zu befestigen. Alternativ wurde planerisch dargestellt, dass auch auf der Fläche der Wertstoffsammelstelle in der Schulstraße 12 Stellplätze erstellt werden könnten. Weitere oberirdische Flächen für Stellplätze stehen in der Nähe des Baugrundstückes nicht zur Verfügung. Bei der Variante III können für Erweiterungen der Rathausverwaltung und zur Deckung des Bedarfs bei Veranstaltungen oberirdisch zusätzliche Stellplätze errichtet werden. Diese Mehrkosten wurden jedoch noch nicht berücksichtigt. Bei der Variante 4 wären diese unterirdisch errichtet. Allerdings bestehen bei der Variante III und IV noch Unsicherheiten bei der Lösung der Tiefgaragenzufahrten. Die weiteren Planungen müssen aufzeigen, wie die Auswirkungen auf die Freiflächen (Wertstoffinsel, Umfeld Rathaus, Pausenhof- und Freisportflächen Schule) sind. Bei allen Varianten wurde berücksichtigt, dass die Stellplätze auf dem Grundstück Rathausstraße 4 bei Veranstaltungen genutzt werden können.
Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, die Variante III weiter zu entwickeln. In einer der nächsten Sitzungen werden die Architekten zur Variante III Lösungen zur Tiefgaragenzufahrt mit Optionen zusätzlicher Stellplätze aufzeigen.
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4. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Angelbrechtinger Feld" im Bereich der Römerstraße 28 - 42 a;
Vorstellung Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.02.2016
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
|
GR (TOP 6)
Aufstellungsbeschluss
|
21.05.2015
|
Gespräch mit betroffenen Grundstückseigentümern
|
21.07.2015
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GR (TOP 6)
Sachstandsbericht; weiteres Vorgehen
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16.02.2016
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BUA (TOP 4)
Vorstellung Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung
|
Der Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.02.2016 vorberaten. Über das Ergebnis der Vorberatung wird in der Sitzung berichtet.
Sachvortrag aus Bau- und Umweltausschuss vom 16.02.2016:
Der wirksame (einfache) Bebauungsplan aus dem Jahr 1960 setzt eine Bebauung nur im östlichen Grundstücksteil fest. Der rückwärtige Bereich ist derzeit unbebaubar (waren früher sog. „Hausgärten“).
Ziel des Bebauungsplanes ist eine maßvolle Nachverdichtung sowie der Erhalt des Charakters des Quartiers.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Nunmehr wurde der Bebauungsplanentwurf von Herrn Feirer-Kornprobst vorgelegt.
Kurze Erläuterung der wesentlichen Grundzüge der Planung:
Planungsrechtliche Grundlagen:
- Darstellung als WA im FNP
- rechtsverbindlicher B-Plan 3: bezüglich GR und GF keine textlichen Festsetzungen, nur zeichnerische, 2 Vollgeschosse zulässig, 30 cm Sockel und 6,0 m Wandhöhe zulässig,
zulässige Dachneigung 22° bis 30°
Es wurden Vorplanungen erstellt, die den Anliegern im Rahmen einer Bürgerinformation vorgestellt wurden. Dabei kristallisierte sich heraus, dass insgesamt die Tendenz zu einer optimalen Ausnutzung der Grundstücksflächen bestand.
In der Folge wurde die weitere Planung unter Berücksichtigung der Bauwünsche der Anlieger weiterentwickelt.
Der Vorentwurf:
Maß der baulichen Nutzung als GR und GF festgelegt, dadurch ergibt sich eine durchschnittliche GRZ von 0,27 gegenüber 0,15 (Bestand)
und eine durchschnittliche GFZ von 0,68 gegenüber 0,33 (Bestand)
Die zulässige Wandhöhe beträgt 6,0 m ab OK FFB EG,
die zulässige Dachneigung 35°. Keine Festsetzung zu Vollgeschossen
Die Erschließung der Hinterliegergrundstücke erfolgt über GFL-Flächen.
Das Plangebiet umfasst insgesamt 9 Grundstücke. Auf 8 Grundstücken wurde eine Hinterliegerbebauung vorgesehen. Auf dem Grundstück Römerstraße 42 sieht der Planentwurf keine Hinterliegerbebauung vor, da bereits umfangreiche Erweiterungen realisiert wurden. Insofern weist der B-Plan hier nur eine geringe zusätzliche Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden Gebäudes auf.
Im WA 1 sind nur Einzelhäuser zulässig, im WA 2 sind Einzel- und aufgrund des Bestandes auch Doppelhäuser zulässig.
Die Anzahl der Wohnungen ist im Bebauungsplan so geregelt, dass auf jedem Grundstück 4 Wohnungen zulässig sind.
Die bestehenden Bäume wurden als Hinweise dargestellt. Es gilt grundsätzlich die Baumschutzverordnung. Ergänzend ist festgesetzt, dass nur die Bäume geschützt sind, die sich nicht innerhalb der Baufenster befinden.
Da die Gemeinde Poing Satzungen zu Einfriedungen, Stellplätzen usw. hat, werden zu diesen Themen keine weiteren Festsetzungen im B-Plan getroffen.
Abschließend noch Hinweis auf die beabsichtigte Umgestaltung der Römerstraße, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des B-Plans liegt Der derzeit aktuelle Planungsstand ist nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.“
Beschlussvorschlag
1. Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird zugestimmt.
2. Für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird die Durchführung der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Beschluss
1. Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird zugestimmt.
2. Für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird die Durchführung der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
ck) In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 16.02.2016 wurde einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gegeben:
1. Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird zugestimmt.
2. Für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird die Durchführung der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Der Gemeinderat hat sich einstimmig dieser Empfehlung angeschlossen.
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5. Schulwesen in Poing;
Aktuelle Schulentwicklung, Sachstandsbericht, Prognose und Konsequenzen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.04.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
15.09.2016
|
ö
|
informativ
|
1.3 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.09.2019
|
nö
|
beschließend
|
6 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2019
|
nö
|
beschließend
|
4 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2019
|
nö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2019
|
nö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.01.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.02.2016
|
ö
|
|
5 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
02.06.2022
|
ö
|
informativ
|
1.2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
02.06.2022
|
ö
|
informativ
|
1.3 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
26.07.2022
|
nö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.10.2022
|
nö
|
beschließend
|
4 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.10.2022
|
nö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.10.2022
|
nö
|
beschließend
|
5 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.01.2023
|
nö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.11.2023
|
nö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates - Haushalt
|
28.11.2024
|
nö
|
beschließend
|
2 |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt
|
07.11.2023
|
nö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die Schulleitung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) hat ab dem Schuljahr 2016/17 und folgende einen höheren Bedarf an Klassenzimmern als bisher gemeldet, sollte die Schadstoffsanierung im Altbau entsprechend der bisherigen Planungen durchgeführt werden.
Zuletzt ist der erhöhte Raumbedarf im März 2015 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.03.2015 mit dem Ergebnis erörtert worden, dass die Schulleitung 2015 mit einem zusätzlichen Raumbedarf für 4 Klassen in 2015/16 und für 5 Klassen ab 2016/17 rechnete (Anlage 1).
Es wurde deshalb beschlossen, den Hort des Familienzentrums in die Marktstraße 4 (ehem. Sparkassengebäude) aus den Modulen der Seerosenstraße 15 auszulagern und diese Räume bis September 2017 der APS zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Vorgehen sollten auch die Instandsetzungsmaßnahmen Teil 3 unter Voraussetzung der Auslagerung von 8 Schulklassen ins Wohngebiet 5 ab August 2017 sichergestellt werden.
Im Januar 2016 meldete die Schulleitung dem Fachbereich 3 jedoch einen Bedarf für zusätzlich 6 Klassenräume. Deshalb wurde ein gemeinsamer Termin mit dem Fachbereich 3 und 4 sowie der Schulleitung der APS vereinbart, um den tatsächlichen Bedarf gemeinsam zu klären.
Die APS verfügt inklusive der Module Seerosenstraße 15, EG und OG, über das in der Anlage beigefügte Raumprogramm (Anlage 2) und hat dessen aktuelle Belegung entsprechend ergänzt.
Die APS legte weiter die interne Schulstatistik 2015/16 (Anlage 3) vor. Aktuell werden 21 Grundschulklassen und 18 Mittelschulklassen, gesamt 39 Klassen unterrichtet.
Dieser Bedarf deckt sich mit der Schülerprognose 2016 des Büros Räumliche Entwicklung München, BRE, (oberer Wert, Anlage 4).
Im Schuljahr 2016/17 wird in der Grundschule wiederum 6-zügig begonnen, die derzeitigen 6 ersten Klassen werden 6 zweite Klassen. Deshalb erhöht sich der Raumbedarf hier um ein Klassenzimmer. Nicht gesichert aber sehr wahrscheinlich rechnet die APS mit einer zusätzlichen 5. Klasse. Dies würde den Raumbedarf um ein weiteres Klassenzimmer erhöhen.
Dieser Bedarf kann für das Schuljahr 2016/17 durch die Nutzung der Kooperationsräume in der Realschule kompensiert werden.
Gemäß der hochgerechneten 5-Jahresschulstatistik hat die APS bis 2020 einen Bedarf zur Unterbringung von 49 Klassen (23 Grundschul- und 26 Mittelschulklassen) ermittelt.
Dieser Bedarf deckt sich mit der Schülerprognose des Büros Räumliche Entwicklung München nicht. BRE geht 2020 von einem Bedarf von gesamt 45 Klassen, davon 29 Grundschulklassen und 15 Mittelschulklassen aus (oberer Wert, Anlage 4)
Hiervon sind jedoch in 2017 8 Grundschulklassen (2 Züge) und ab 2020 12 Klassen abzuziehen, die in 2017 in den neuen Sprengel interim bzw. ab 2019 in die neue 3-zügige Grundschule Am Bergfeld ausgelagert werden. Dort werden ab 2019 12 reguläre Klassenzimmer vorgehalten.
Der schulstatistisch hochgerechnete Bedarf ab 2019 reduziert sich deshalb für die Grundschule der APS auf 16, ggf. 17 Klassenräume bei einer anzunehmenden dauerhaften 4-Zügigkeit.
Dazu wäre der laut 5-Jahre-Schulstatistik gemeldete Bedarf der Mittelschule von 26 Klassen in 2020 zu rechnen, gesamt für Grund- und Mittelschule 42, ggf. 43 Klassen. Inwieweit dieser statistische Bedarf tatsächlich eintritt, kann derzeit auch von der Schulleitung nicht verifiziert werden.
BRE prognostiziert allerdings für die Mittelschule ab 2016 und folgende nur einen Bedarf von 15 Klassenzimmern. Allerdings sind die beiden V-Klassen zur letzten Prognoseermittlung noch nicht eingerichtet gewesen.
Durchschnittlich wird die Mittelschule 3-zügig in den Klassen 5 - 9 (1 MS-Zug hat 5 Klassen) geführt. Dazu kommen erfahrungsgemäß zwei M-10 Klassen und die Vorbereitungsklassen V1 und V 2, also ein belegter Bedarf von 19 Klassenzimmern.
Zusammen mit der Grundschule müssen nach Berechnung der Verwaltung 34, ggf. 35 reguläre Klassenzimmer für die Grund- und Mittelschule ab 2019 in der APS vorgehalten werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der Schülerzahlen von einem Klassenteiler 25 bei den Grundschulen und 30 bei den Mittelschulen ausgegangen worden ist. Insbesondere in den Mittelschulklassen sind die Klassen mit durchschnittlich 16,5 Schülern belegt. Der entsprechende Klassenteiler ist dem breiten schulischen Angebot der APS geschuldet. Dies könnte den Unterschied zwischen den Prognosen der Schulstatistik und BRE erklären.
Deshalb hat die Verwaltung das Büro Räumliche Entwicklung München beauftragt, die zuletzt in 2013 fortgeschriebene Einwohnerentwicklung und deren Auswirkung auf Kindertagesstätten und Schulen zu aktualisieren.
Zum Bedarf der regulären Klassenzimmer sind Nebenräume, auch für Ganztagsklassen, für Differenzierung und modulare Förderung sowie Fachräume und Multifunktionsräume zu rechnen
(Anlage 5).
Ein gemäß den schulaufsichtlichen Richtlinien gefordertes und gefördertes Raumprogramm für bis zu 35 Grund- und Mittelschulklassen kann in der APS seitens der Verwaltung sichergestellt werden, wenn das gesamte Modulgebäude der Seerosenstraße 15 ab 2017 der APS dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Multifunktions- und Fachräume stünden dann weitestgehend wieder ihrem Zweck nach zur Verfügung.
Kurz- und mittelfristiger Bedarf:
Aufgrund der seitens der Schulleitung hochgerechneten Klassenanzahl bis 2020 ist die Umsetzung der Schadstoffsanierung im Altbau der APS, Instandsetzung Teil 3, gefährdet Die Schulleitung sieht keine Möglichkeit, in den nächsten Jahren für die Schadstoffsanierung im Bestandsgebäude 6 Klassenzimmer frei zu halten Der mit der Maßnahme beauftragte Architekt teilte mit, dass ohne eine weitere Auslagerung von mind. 6 Klassen (je Stockwerk Altbau) in die Module der Seerosenstraße 15 keine Sanierung möglich sei.
Die bisherigen Planungen haben jedoch vorgesehen, den Hort im September 2017 wieder in den Modulen, EG, der Seerosenstraße 15 unterzubringen. Dies ist jedoch aufgrund der Sanierungsmaßnahmen und der damit verbundenen notwendigen weiteren Auslagerung der Schulklassen nicht möglich.
Mit dem Abbruch der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße ab August 2017 muss auch die Gemeindebücherei untergebracht werden. Das Gebäude Marktstraße 4, EG, soll nach Auszug des Hortes und nach entsprechenden Umbaumaßnahmen für die längerfristige Unterbringung der Gemeindebücherei hergerichtet und zeitgerecht bezogen werden.
Für den Hort fehlen also ab August 2017 entsprechende Raumkapazitäten und ein geeigneter Standort.
Es wird deshalb dringend empfohlen, auf Grundlage der bestehenden und prognostizierten Klassenanzahl eine zusätzliche Interimslösung, z. B. die temporäre Errichtung zusätzlicher Module für den Hort des Familienzentrums zu beschließen, um zeitnah das erste Ausschreibungspaket für die Sanierungsmaßnahmen und die Ausschreibung für Module vorbereiten zu können.
Der geplante Standort für das Schulschwimmbad kann derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden, da dort auf einer Teilfläche die Baustelleneinrichtung für die Sanierungsmaßnahmen für die APS eingerichtet werden muss. Zusätzlich könnte auch die Teilfläche des ehemaligen Hausmeisterhauses ein geeigneter, schulnaher Standort für den Hort sein.
Eine entsprechende Finanzierung dieser Interimslösung ist im Haushalt 2016 bis 2019 bislang nicht veranschlagt.
In diesem Zusammenhang überprüft die Verwaltung, ob das schulaufsichtlich genehmigte Schulschwimmbad für diese Klassenzahlen, sollten sie auch seitens des Büros Räumliche Entwicklung München bestätigt werden, angemessen ist. Möglicherweise muss hierfür ein neuer Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung unter Nachweis der tatsächlichen/ prognostizierten Zahlen gestellt werden.
Kurzbericht
(kra) Die Schulleitung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) hat ab dem Schuljahr 2016/17 und folgende einen höheren Bedarf an Klassenzimmern als bisher gemeldet, sollte die Schadstoffsanierung im Altbau entsprechend der bisherigen Planungen durchgeführt werden.
Es wurde deshalb beschlossen, den Hort des Familienzentrums in die Marktstraße 4 (ehem. Sparkassengebäude) aus den Modulen der Seerosenstraße 15 auszulagern und diese Räume bis September 2017 der APS zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Vorgehen sollten auch die Instandsetzungsmaßnahmen Teil 3 unter Voraussetzung der Auslagerung von 8 Schulklassen ins Wohngebiet 5 ab August 2017 sichergestellt werden.
Im Januar 2016 meldete die Schulleitung der Verwaltung einen Bedarf für zusätzlich 6 Klassenräume. Deshalb wurde ein gemeinsamer Termin mit der Schulleitung der APS vereinbart, um den tatsächlichen Bedarf gemeinsam zu klären.
Dieser gemeldete Bedarf kann für das Schuljahr 2016/17 durch Interims-Nutzung kompensiert werden.
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass bei der Ermittlung der Schülerzahlen und Klassenteiler die kleinen Klassen dem breiten schulischen Angebot der APS geschuldet sind, die aber auch beibehalten werden.
Aufgrund der seitens der Schulleitung hochgerechneten Klassenanzahl bis 2020 hat der Gemeinderat einstimmig die Umsetzung die Instandsetzung Teil 3 im Altbau der APS vorläufig ausgesetzt.
Damit kann der Schulbetrieb wenn auch beengt bis 2017 sichergestellt werden. Ab 2017 werden bereits 8 Klassen der APS interim in den Kindertagesstätten bis 2019 ausgelagert und entspannen die Raumsituation in der Gruber Straße.
Datenstand vom 31.05.2022 12:25 Uhr