Datum: 10.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:18 Uhr bis 21:43 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Asyl- und Flüchtlingswesen in Poing; aktueller Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
In Poing sind zum 08.03.2016 319 Asylsuchende gemeldet. Daneben gibt es aufgrund der Listenmeldungen des Landratsamtes 2 Asylbewerber in der Seerosenstr. 13 a und 1 Asylbewerber in der Seerosenstr. 19 die zwar ausländerrechtlich, jedoch noch nicht melderechtlich erfasst wurden.
Hinsichtlich der Traglufthalle in Grub gibt es zu berichten, dass unverändert mit einer Baufertigstellung für Mitte April gerechnet wird.
Zum 01.03.2016 konnte als gemeindliche Ansprechpartnerin für Asyl und Flüchtlingsthemen Frau Margit Burdack gew
onnen werden. Die Vorstellung in der Öffentlichkeit wird bei einem Pressetermin und einem zentralen Helfertreffen - beide am 14.03.2016 - erfolgen.
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1.2. Solidaritätsbekundung mit Pfarrer Olivier Ndjimbi-Tshiende
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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1.2 |
Sachverhalt
Bei der Bürgermeister-Dienstbesprechung am 07.03.2016 wurde an den ehemaligen Zornedinger Pfarrer Olivier Ndjimbi-Tshiende eine Solidaritätsbekundung durch den Landrat und allen Bürgermeistern im Landkreis Ebersberg unterzeichnet.
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1.3. Einheimischenmodell; Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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1.3 |
Sachverhalt
Die letzten drei Beurkundungen der Grundstücke im Einheimischenmodell sind für den 14.03.2016 festgesetzt. Alle drei Bewerber haben den Termin bestätigt. Nach der Beurkundung werden die nicht berücksichtigen Bewerber informiert, dass das Verfahren abgeschlossen ist.
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1.4. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.02.2016 hat das Landratsamt Ebersberg die Haushaltssatzung 2016 mit An- und Beilagen rechtsaufsichtlich genehmigt.
Das Genehmigungsschreiben wird in das Ratsi
nformationssystem eingestellt.
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1.5. Der Solarpotentialkataster ist online und ab sofort verfügbar.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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1.5 |
Sachverhalt
Seit Montag, dem 29.02.2016, ist der Solarpotentialkataster des Landkreises Ebersberg online und unter folgender Web-Adresse zu finden: http://www.solare-stadt.de/kreis-ebersberg/.
Der Solarpotentialkataster ist ein Online-Tool, mit dem man eine schnelle und (relativ) genaue Analyse darüber durchführen kann, ob und wie das eigene Dach für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet ist. Zusätzlich finden sich auf der Website Hinweise zu Planung und
Bau einer eigenen Solaranlage sowie Links auf weiterführende Seiten.
Die Analyseergebnisse des Solarpotenzialkatasters basieren auf einem automatisierten Verfahren. Datenbasis der Laserscandaten sind die Jahre 2013. Die Ergebnisse dienen BürgerInnen zur ersten Information, ersetzen jedoch nicht die Fachberatung durch einen qualifizierten Installateur oder Energieberater und erfolgen ohne Gewähr.
Der Solarpotentialkataster ist ein kostenloses Angebot der Gemeinde Poing in Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen des Landkreises und der Energieagentur Ebersberg.
Auf Wunsch / bei Bedarf können weniger Internet-erfahrene Poinger BürgerInnen einen Termin mit der Fachkraft für Klima- und Umweltschutz vereinbaren, um gemeinsam das Online-Tool auszufüllen.
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1.6. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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informativ
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1.6 |
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i.V.m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 20.000,-- € als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2016.
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1.7. Knotenpunkt Bergfeldstraße und Kirchheimer Allee; Abschlussbericht des Gutachters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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informativ
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1.7 |
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung vom 21.04.2015 wurde folgender Antrag gestellt: „Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, die Situation der abknickenden Vorfahrt in der Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße zu überprüfen. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und im Gemeinderat vom 09.07.2015 behandelt. Nach einer eingehenden Diskussion wurde dieser Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung zurückgestellt. Vor einer Entscheidung sollten die Varianten Kreisverkehr, Ampel und Änderung der Vorfahrt unter Einbeziehung eines Verkehrsplaners geprüft werden.
Dieser Abschlussbericht liegt nunmehr seit dem 18.02.2016 vor.
Die Berechnungen nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) hätten gezeigt, dass der Knotenpunkt den Verkehr sowohl im Bestand als auch nach baulicher Anpassung mindestens mit der Qualitätsstufe B abgewickelt werden kann. Aus verkehrstechnischer Sicht sei daher ein Umbau des Knotenpunkts vorerst nicht notwendig. Sofern die Verkehrsstärken generell und auf der Nord-Süd-Achse weiter steigen, so empfehle sich die Umgestaltung in einen Kreisverkehrsplatz.
Von einer geänderten Vorfahrtsregelung werde abgeraten, da dadurch die geschwindigkeitsreduzierende Abschnittsbildung entfalle und der Knotenpunkt ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen könnte.
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1.8. Sperrung der Schwabener bzw. Poinger Straße; Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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informativ
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1.8 |
Sachverhalt
Die Sperrung der Poinger Straße (Verlängerung der Schwabener Straße auf Seite des Marktes Markt Schwaben) war Gegenstand der dortigen Marktgemeinderatssitzung am 01.03.2016. Auf Nachfrage teilte die Markt Schwabener Verwaltung mit, dass die Poinger Straße derzeit (für Kraftfahrzeuge) gesperrt bleibe. Die Verwaltung sei beauftragt, die Kosten für verschiedene Varianten zu ermitteln (z.B. das Abfräsen der Straße, verschiedene Schrankenlösungen). Danach werde sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema beschäftigen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss daher auch in Poing die Sperrbeschilderung weiter angeordnet bleiben.
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1.9. Poinger Gewerbetreibende treffen sich zum Dialoggespräch Ortsmitte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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1.9 |
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1.10. Dialoggespräch Ortsmitte mit Poinger Gewerbetreibende
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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1.10 |
Sachverhalt
Am 20.02.16 fand ein Dialoggespräch zur Entwicklung der Ortsmitte statt, zu dem die Gewerbetreibenden im Zentrum, die Betreiber des Wochenmarktes, die ARGE der Bauträger und die Gemeinderäte eingeladen waren. Dabei wurden Ideen zur Belebung der Ortsmitte mit baulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen, kulturellen Aktivitäten und zur Verbesserung des Wochenmarktes diskutiert.
Die Ergebnisse werden den Teilnehmern noch schriftlich mitgeteilt und in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
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2. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße;
Entscheidung Tiefgaragenzufahrt und Kostenobergrenze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2016 einstimmig folgender Vorgehensweise zugestimmt: Es ist eine Vollunterkellerung mit Tiefgaragenstellplätzen auf der Basis der Variante III zu planen. Die Lage der Zufahrt, die Anordnung zusätzlicher oberirdischer Stellplätze und die Gestaltung des Pausenhofes im Zusammenhang mit der Anordnung der Laufbahn sind im Zuge der weiteren Planung noch zu klären und vertiefend zu untersuchen.
Des Weiteren wurde in der Sitzung zusammengefasst, dass der Vorplatz des Rathauses und der Bereich vor dem Schuleingang offen gestaltet werden und keine Versetzung des Kriegerdenkmals erfolgen soll.
Bereits am 16.02.2016 hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner öffentlichen Sitzung u. A. einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Stellplätze für das Gebäude in der Rathausstraße 3 – Verwaltung (20 Stück) an Sitzungstagen eines Ausschusses oder des Gemeinderates der Gemeinde Poing für die geplante Versammlungsstätte nicht bereit gestellt werden können.
Unter Berücksichtigung zeitlich getrennter Nutzung der Stellplätze für die Versammlungsstätte, sowie die Nutzung von Stellplätzen außerhalb des zu bebauenden Grundstückes wird nachfolgend von mindestens 54 neu auf dem Baugrundstück zu erstellende Stellplätzen ausgegangen.
Zur Entscheidung für eine Planungsvariante wurden von den Architekten folgende Lösungen auf Grundlage der Variante III untersucht (brutto, KG 200 – 700):
Variante III a: Tiefgaragenzufahrt über die Karl-Sittler-Straße, Verlegung der Laufbahn mit Weitsprunggrube in den Innenhof. 56 Tiefgaragenstellplätze (entwurfsbedingt 54+2) und 15 zusätzliche oberirdische Stellplätze in der Karl-Sittler-Straße und der Poststraße.
Vorteile: + kein Versetzen des Kriegerdenkmals erforderlich
Nachteile: - Mehrkosten durch direkte Bebauung am Nachbargrundstück
- Tiefgaragenzufahrt ohne Bezug zum Rathaus
- Beengte Zufahrt- und Ausfahrt und beengte Rampenfahrspur
Kosten: 2.020.212,08 Euro
Variante III b: Tiefgaragenzufahrt über die Rathausstraße, zwischen Rathaus und Hort. Das Kriegerdenkmal bleibt am Rathausvorplatz wird jedoch etwas versetzt, der Rathausvorplatz wird nicht umgebaut. 54 Tiefgaragenstellplätze und 16 zusätzliche oberirdische Stellplätze in der Karl-Sittler-Straße und der Poststraße.
Vorteile: + Laufbahn an der Karl-Sittler-Straße
+ Übersichtliche Ein- und Ausfahrt und breite Rampenfahrspur
Nachteile: - Mehrkosten durch Rampe zwischen Rathaus und Hort
- Versetzen des Kriegerdenkmals
- Tiefgaragenzufahrt ohne Bezug zur Schule, Sporthalle, Versammlungsstätte
Kosten: 2.075.212,08 Euro
Variante III c: Tiefgaragenzufahrt über die Rathausstraße und Ausfahrt über die Karl-Sittler-Straße. 53 Tiefgaragenstellplätze und 7 zusätzliche oberirdische Stellplätzen in der Karl-Sittler-Straße.
Vorteile: + Laufbahn an der Karl-Sittler-Straße
+ Übersichtliche Einfahrt
Nachteile: - Mehrkosten durch 2 Rampen mit jeweils direkter Bebauung an bestehende
Gebäude (Rathaus, Hort) und Straßenkörper (Karl-Sittler-Straße)
- geringere Anzahl zusätzlicher oberirdischer Stellplätze
- Tiefgaragenzufahrt ohne Bezug zur Schule, Sporthalle, Versammlungsstätte
- Beengte Ausfahrt
Kosten: 2.070.212,08 Euro
Beschlussvorschlag
Die Tiefgaragenzufahrt soll über die Rathausstraße erfolgen (Variante III b) mit den zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,2 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Finanzielle Auswirkungen
Auf der Haushaltsstelle 21100.940000 (Grundschule Karl-Sittler-Straße – Hochbaumaßnahmen) sind im Finanzplanungszeitraum bis 2019 Mittel in Höhe von 15,1 Mio. Euro eingestellt. Die überplanmäßigen Mittel sind im Haushalt 2017 – 2020 einzustellen.
Beschluss
Die Tiefgaragenzufahrt soll über die Rathausstraße erfolgen (Variante III b) mit den zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,2 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Tiefgaragenzu- und -ausfahrt soll über die Rathausstraße erfolgen (Variante IIIb) mit den zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,2 Mio. Euro brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Bei der Variante IIIb erfolgt die Zu- u. Ausfahrt der Tiefgarage über die Rathausstraße, zwischen dem Rathaus und dem Jackl-Geißl Kinderhort an der Schulstraße 31 a. Dazu ist es erforderlich, den Rathausvorplatz mit dem Kriegerdenkmal und dem barrierefreien Zugang zur Rathausverwaltung neu zu gestalten. Das Stellplatzangebot umfasst dann 54 Stellplätze für PKW in der Tiefgarage, 12 oberirdische Stellplätze in der Karl-Sittler-Straße und 4 Stellplätze entlang der Poststraße. In der Rathausstraße stehen 3 Stellplätze für „Kiss and Ride“ und Stellplätze für Kurzzeitbesucher des Rathauses zur Verfügung. Die Vorteile der Variante IIIb bestehen in der Lage der Laufbahn an der Karl-Sittler-Straße, die übersichtliche Ein- und Ausfahrt an der Rathausstraße, eine mögliche Rampenfahrspurbreite bis ca. 3,00 m, zusätzliche 16 plus 3 oberirdische Stellplätze. Die geschätzten Mehrkosten der Variante IIIB, Vollunterkellerung mit 54 Tiefgaragenstellplätzen, 16 oberirdischen Stellplätzen sowie Tiefgaragenzu- u. Ausfahrt über Rathausstraße betragen 2.075.215,00 Euro brutto inkl. Nebenkosten, so dass die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme 17,2 Mio. Euro (KG 200 – 700) beträgt.
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3. Verlängerung Anzinger Straße;
Vorstellung der Vorplanung Straßenbau und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Gemäß der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist im Zusammenhang mit dem Neubau der EÜ km 17,041 Anzinger Straße die Gemeinde Poing zuständig für die Planung der Verkehrswege sowie der Ingenieurbauwerke im Zusammenhang mit der Verlängerung der Anzinger Straße. Zudem soll die Gemeinde die Planungen für den Rückbau der Schwabener Straße im Kreuzungsbereich mit der Bahn sowie erforderliche Leitungsverlegungen durchführen.
Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 17.09.2015 die Leistungen für die Straßenplanung an das IB Schlegel, die Planung der GW-Wanne und den Rückbau Schwabener Straße an das IB Lahmeyer vergeben.
In der Bau- und Umweltausschuss Sitzung am 16.02.2016 wurde die Straßenvorplanung mit Kostenschätzung durch Herrn Schlesier (IB Schlegel) vorgestellt und einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Der Vorplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird zugestimmt.
Darüber hinaus soll der Kreuzungsbereich Anzinger-/Hauptstraße über Optimierungsmöglichkeiten (Querungshilfe im Bereich Hauptstraße-westlich) untersucht werden.
Beschlussvorschlag
Der Vorplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird zugestimmt.
Das IB Schlegel wird mit der Stufe 2 (Leistungsphasen 3 und 4) der Planung beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Straßenbau betragen nach aktueller Schätzung 666.400,00 €, einschließlich 12% Baunebenkosten und 19% Mehrwertsteuer.
Für die Baumaßnahme Straßenbau und EÜ (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2016-2019 auf der Haushaltsstelle 63060.950000 – Verlängerung der Anzinger Straße – 5.525.000 € Finanzmittel eingestellt.
Beschluss
Der Vorplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird zugestimmt.
Das IB Schlegel wird mit der Stufe 2 (Leistungsphasen 3 und 4) der Planung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(so) Gemäß der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist im Zusammenhang mit dem Neubau der EÜ km 17,041 Anzinger Straße die Gemeinde Poing zuständig für die Planung der Verkehrswege, sowie der Ingenieurbauwerke im Zusammenhang mit der Verlängerung der Anzinger Straße. Zudem soll die Gemeinde die Planungen für den Rückbau der Schwabener Straße im Kreuzungsbereich mit der Bahn, sowie erforderliche Leitungsverlegungen durchführen.
Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 17.09.2015 die Leistungen für die Straßenplanung an das IB Schlegel, die Planung der GW-Wanne und den Rückbau Schwabener Straße an das IB Lahmeyer vergeben.
Es erfolgte die Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch Herrn Schlesier (IB Schlegel).
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Straßenbau betragen nach aktueller Schätzung 666.400,00 €, einschließlich 12 % Baunebenkosten und 19 % Mehrwertsteuer.
Der Gemein
derat hat einstimmig der Vorplanung mit Kostenschätzung zugestimmt und das IB Schlegel mit der Planungsstufe 2 beauftragt.
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4. JUZ / VHS Gebäude in der Friedenstraße
Dach- und Fassadensanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2016 dem Gemeinderat folgende Empfehlungen ausgesprochen:
- Der Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Sanierung des VHS-Gebäudes durchzuführen.
- Der Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die fehlenden Haushaltsmittel im Haushalt 2017 anzusetzen.
Das VHS Gebäude in der Friedensstraße, errichtet in den Jahren 2000 und 2001, bedarf einer Dach- und Fassadensanierung. Undichte Stellen im Dachbereich und bei den Fenstern schädigen Fassade und Beton, bei dem Beton sind schon Rostaustritte zu sehen, welche auf Beschädigungen des Stahls im Beton zurückzuführen sind.
Die Dachabdichtungen nach dem Kemper System wurden im Jahr 2001 durch
die Firma Naumann GmbH & Co.KG, Drahtzieherstr. 53, 90453 Nürnberg ausgeführt.
Schon während der Bauzeit gab es Schäden an der Dachabdichtung, welche bis 2006 von der Firma Naumann immer wieder nachgebessert worden sind. Die Undichtigkeiten sind damals durch Fremdeinwirkung entstanden.
Nach Aussagen des Baubetriebshofes sind auch in den letzten Jahren immer wieder Jugendliche auf dem Dach des VHS Gebäudes gesichtet worden, welche vom P+R Gebäude auf das VHS Gebäude springen, der Baubetriebshof fordert aus diesem Grund, ein Absperrgitter in der 8. Parkebene, wie bereits in der 6. Parkebene vorhanden ist, um dieses zu verhindern.
Der Bewuchs auf dem Gründach entspricht momentan nicht den technischen Regeln eines Gründaches, sondern eher einer verwilderten Wiese, deren Wurzelwerk auch die Dachabdichtung beschädigen kann. Es ist eine intensive Wartung durch den Baubetriebshof von Gründächern notwendig, was zu Folgekosten führt.
Am 10.09.2015 wurde das Ingenieurbüro Frauenberger mit der Kostenschätzung der Instandhaltungsleistungen für das P+R Gebäude und das VHS Gebäude beauftragt. Die Kosten hierfür sind 8.687,00 € brutto, welche bei Beauftragung des Ingenieurbüros Frauenberger mit der Sanierungsplanung auf das Honorar gemäß HOAI angerechnet wird.
IB-Frauenberger hat am 18.11.2015 die Kostenschätzung der Instandhaltungsleistungen für das VHS Gebäude bei der Gemeinde Poing abgegeben.
Die Sanierungsleistungen des VHS Gebäudes in Poing sind mit ca. 280.000,00 € brutto zuzüglich Architektenleistungen von ca. 50.000,00 € geschätzt worden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des VHS-Gebäudes durchzuführen.
Die fehlenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2017 anzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Baumaßnahme (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2016 auf die HH 35000.500000 Unterhalt VHS Finanzmittel in Höhe von 170.000,00 € eingestellt.
Die fehlenden Finanzmittel in Höhe von 160.000,00 sind im Haushalt 2017 anzusetzen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des VHS-Gebäudes durchzuführen.
Die fehlenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2017 anzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(kut) Das VHS Gebäude in der Friedenstraße, errichtet in den Jahren 2000 und 2001, bedarf einer Dach- und Fassadensanierung. Undichte Stellen im Dachbereich und bei den Fenstern schädigen Fassade und Beton, bei dem Beton sind schon Rostaustritte zu sehen, welche auf Beschädigungen des Stahls im Beton zurückzuführen sind.
Die Sanierungsleistungen des VHS Gebäudes in Poing sind mit ca. 280.000,00 € brutto zuzüglich Architektenleistungen von ca. 50.000,00 € geschätzt worden.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Sanierung des VHS-Gebäudes durchzuführen und die fehlenden Haushaltsmittel im Haushalt 2017 anzusetzen.
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5. Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke Flur-Nummern 539 und 539/5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das "Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550)"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
10.04.2014
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GR (TOP 3)
Aufstellungsbeschluss
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10.04.2014
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GR (TOP 4)
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
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25.11.2014
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BUA (TOP 2)
Vorstellung Bebauungsplanentwurf
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 beschlossen, für die Grundstücke Fl.Nrn. 539 und 539/5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550)“ eine Veränderungssperre zu erlassen.
Die Veränderungssperre trat mit Bekanntmachung am 16.04.2014
in Kraft.
Nach der Bau- und Umweltausschusssitzung, in der die Bebauungsplanentwürfe vorgestellt wurden, fanden mehrere Gesprächstermine mit den beiden Grundstückseigentümern statt.
Die Wünsche der Grundstückseigentümer, z.B. Wohnbebauung an der Kirchheimer Allee, sind nicht mit den Planungen der Gemeinde (Gewerbegebiet, Ansiedlung von Arbeitsplätzen) zu vereinbaren.
Nachdem die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft tritt (15.04.2016) und die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen, wird die Frist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um 1 Jahr verlängert.
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße und südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550)“ für die Grundstücke Fl.-Nrn. 539 und 539/5, Gemarkung Poing
Die Gemeinde Poing erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden v. 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl. S. 400) folgende Satzung:
§ 1
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn. 539 und 539/5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße und südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550)“ (vgl. kartenmäßige Darstellung) der Gemeinde Poing vom 11.04.2014 (bekannt gemacht im Ortsnachrichtenblatt Nr. 16/2014 am 16.04.2016) wird um 1 Jahr verlängert. Dieser Plan – kartenmäßige Darstellung ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.
Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 Satz 2 der Satzung vom 11.04.2014 spätestens mit Ablauf des 13.04.2017 außer Kraft.
Eine etwaige nochmalige Verlängerung nach § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch bleibt unberührt.
§ 2
Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn. 539 und 539/5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße und südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550)“ tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat am 10.03.2016 beschlossen.
Anlässlich dieser Bekanntmachung wird auf Folgendes hingewiesen:
Dauert die Veränderungssperre länger als bis zum 13.04.2017, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Sie können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde Poing beantragen (§ 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB). Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, frühestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes, die Fälligkeit herbeigeführt wird (§ 18 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 4 BauGB).
Beschlussvorschlag
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn. 539 und 539/5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße und südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550)“ in der vorliegenden Fassung erlassen.
Beschluss
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn. 539 und 539/5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße und südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550)“ in der vorliegenden Fassung erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ck) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 beschlossen, für die Grundstücke Fl.Nrn. 539 und 539/5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550)“ eine Veränderungssperre zu erlassen.
Die Veränderungssperre trat mit Bekanntmachung am 16.04.2014 in Kraft. Nach der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 25.11.2014, in der die Bebauungsplanentwürfe vorgestellt wurden, fanden mehrere Gespräche mit den Grundstückseigentümern statt.
Die Wünsche hinsichtlich der Bebauung sind derzeit noch nicht mit denen der Gemeinde zu vereinbaren.
Nachdem die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft tritt (15.04.2016) und die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen, wird die Frist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um 1 Jahr verlängert.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.-Nrn. 539 und 539/5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße und südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539/5 und 550)“ in der vorliegenden Fassung erlassen.
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6. Anhebung des Radverkehrsanteiles im Modal - Split im Zuge der angestrebten Mitgliedschaft bei der AGFK Bayern e.V. (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
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ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates am 16.04.2015 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. werden soll.
Der Antrag für eine Mitgliedschaft wurde bereits gestellt. Um eine erfolgreiche Bewerbung zu gewährleisten ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Anhebung des Radverkehrsanteiles im Modal Split notwendig. Modal Split ist die Verteilung des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsleistungen auf die verschiedenen Verkehrsträger (Individualverkehr, ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger).
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes (einschließlich Führung an Baustellen), sowie geeignete und gezielte Öffentlichkeitsarbeit eine deutliche Anhebung des Radverkehr-Anteiles im Modal Split erreicht werden kann.
Aufgrund der Erfahrungen in München und auf Basis des Fahrradklima-Test 2014 des ADFC, scheint eine Anhebung des Anteiles des Radverkehres im Modal Split von aktuell 7,5% auf einen Prozentsatz zwischen 11% und 14% für die Gemeinde Poing realistisch. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Mittelwert von 12,5% als Zielsetzung festzulegen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Anteil des Radverkehrs im Modal Split durch geeignete Maßnahmen so anzuheben, dass bis 2020 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf 12,5% erreicht wird.
Beschlussvorschlag
Der Anteil des Radverkehrs im Modal Split wird durch geeignete Maßnahmen so angehoben, dass bis 2020 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf 12,5% erreicht wird.
Beschluss
Der Anteil des Radverkehrs im Modal Split wird durch geeignete Maßnahmen so angehoben, dass bis 2020 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf 12,5% erreicht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ck) In der Sitzung des Gemeinderates am 16.04.2015 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. werden soll.
Der Antrag für eine Mitgliedschaft wurde bereits gestellt. Um eine erfolgreiche Bewerbung zu gewährleisten ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Anhebung des Radverkehrsanteiles im Modal Split notwendig. Modal Split ist die Verteilung des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsleistungen auf die verschiedenen Verkehrsträger (Individualverkehr, ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger).
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes (einschließlich Führung an Baustellen), sowie geeignete und gezielte Öffentlichkeitsarbeit eine deutliche Anhebung des Radverkehr-Anteiles im Modal Split erreicht werden kann.
Aufgrund der Erfahrungen in München und auf Basis des Fahrradklima-Test 2014 des ADFC, scheint eine Anhebung des Anteiles des Radverkehres im Modal Split von aktuell 7,5 % auf einen Prozentsatz zwischen 11 % und 14 % für die Gemeinde Poing realistisch. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Mittelwert von 12,5 % als Zielsetzung festzulegen.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Anteil des Radverkehrs im Modal Split durch geeignete Maßnahmen so anzuheben, dass bis 2020 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf 12,5% erreicht wird.
Der Gemeinderat ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt.
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7. Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Auch im Jahr 2016 sollen folgende Märkte stattfinden: 08.05.2016 (Frühjahrsmarkt) und am 23.10.2016 (Herbstmarkt). Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt findet alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.
Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße und in Ergänzung bei Bedarf in der Rathausstraße und Poststraße (bis Bäckerei Heiß) sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.
Um auch den Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen. Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte zu erlassen.
Der Markt zieht bereits für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom an. Er gilt als einer der längsten Straßenmärkte in der Region. Insoweit steht die Rechtsverordnung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten zu erlassen.
Beschlussvorschlag
Dem Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn-und Feiertage aus Anlass von Märkten wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Dem Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn-und Feiertage aus Anlass von Märkten wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(schc) Auch im Jahr 2016 sollen folgende Märkte stattfinden: 08.05.2016 (Frühjahrsmarkt) und am 23.10.2016 (Herbstmarkt). Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.9.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt findet alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.
Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße und in Ergänzung bei Bedarf in der Rathausstraße und Poststraße (bis Bäckerei Heiß) sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.
Um auch den Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen. Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte zu erlassen.
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 10.03.2016 der Rechtsverordnung einstimmig zu. Die Bekanntmachung an anderer Stelle dieser Ausgabe ausgedruckt.
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8. Gemeinsame und gemeindeübergreifende Obdachlosenunterbringung im Landkreis Ebersberg;
Zweckvereinbarung zwischen den Kommunen des Landkreises Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis, die öffentlichen Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten, die für das wirtschaftliche und soziale Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind. Hierzu gehört auch das Vorhalten von Notquartieren zur Behebung einer etwaig eintretenden Obdachlosigkeit. Primär hat die Unterbringung in einer gemeindeeigenen oder der Gemeinde zur Verfügung stehenden (Not-)Unterkunft zu erfolgen. Für den Fall, dass eine Gemeinde keine solche Unterkunft bereithält, hat sie die Räumlichkeiten zur Unterbringung zu beschaffen (Schenk in: Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Rz. 180 zu § 7).
In Poing befindet sich seit 2009 in der Markomannenstraße 24 b eine hierfür geeignete gemeindeeigene Einrichtung. Dort können im Bedarfsfall maximal acht Personen untergebracht werden. Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt hierbei 150,00 € pro Person.
Bislang konnten alle Betroffenen in der gemeindlichen Notunterkunft untergebracht werden.
Allerdings hat die Anzahl der Wohnungsnotfälle in den vergangenen Jahren insgesamt zugenommen. Sollte die Kapazität daher erschöpft sein, könnte und müsste die Gemeinde durch privatrechtliches Handeln (Abschluss eines Mietvertrags) die benötigten Räume beschaffen, wobei sie - da sie nicht hoheitlich tätig wird - auch einen Raum außerhalb des Gemeindegebiets anmieten kann (ständige Rechtsprechung) (Schenk, a.a.O., Rz. 181). Dies kann auch die Anmietung von Gastzimmern in Gasthäusern, Pensionen oder Hotels bedeuten.
Um die Unterbringung von Obdachlosen in der Gemeinde auch in Zukunft weiter zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde Poing eine Zweckvereinbarung mit den weiteren Gemeinden im Landkreis Ebersberg abschließt (siehe Anlage 1). Dieses Modell wurde durch Frau Geisler, Abteilungsleiterin Soziales im Landratsamt, im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung im Landratsamt Ebersberg vorgestellt.
Geplant sind dabei die Errichtung und der Betrieb von entsprechenden Unterkünften durch das Diakonische Werk Rosenheim (Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit) mit insgesamt 20 Plätzen. Eine sozialpädagogische Betreuung in den Einrichtungen durch eine Fachkraft ist überdies vorgesehen.
Die Fachstelle deckt bereits seit 2004 sehr erfolgreich den Präventionsbereich im Landkreis Ebersberg ab. Die Finanzierung erfolgt über die Gemeinden durch die Kreisumlage.
Die erste Unterkunft wird in Ebersberg mit zehn Plätzen bereits ab dem 1. April 2016 zur Verfügung stehen. Eine weitere Einrichtung ist im nördlichen Landkreis geplant. Über den genauen Standort liegen derzeit noch keine Informationen vor.
Die Obdachlosen begründen durch ihre Einweisung in eine Unterkunft außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde dort keinen gewöhnlichen Aufenthalt, die Zuständigkeit der originären Obdachlosenbehörde bleibt unberührt (vgl. auch Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG).
Den an der Zweckvereinbarung beteiligten Gemeinden entstehen keine Kosten für die Errichtung und den Unterhalt der Einrichtungen. Diese werden vielmehr durch entsprechende Tagessätze abgegolten (Richtwert 510,00 € /Platz/Monat). Dazu wird durch das Diakonische Werk Rosenheim eine Gebührenordnung erlassen, die verbindlich für alle Kommunen gelten wird.
Die Gemeinde zahlt somit nur für den von ihr belegten Platz für die Dauer des Aufenthalts ihres Bürgers in der Notunterkunft. Die Abrechnung erfolgt hierbei tagegenau.
Die Gemeinde Poing kann darüber hinaus hierfür eine Kostenerstattung bei dem Sozialleistungsträger geltend machen. Hierbei ist die aktuelle Mietobergrenze (kalt) bedeutsam: Diese liegt derzeit für Poing bei 393,00 € für eine Person.
Die Zweckvereinbarung kann mit halbjährlicher Frist jeweils zum 31.12. gekündigt werden.
16 der 21 Landkreisgemeinden haben ihre Zustimmung zur Zweckvereinbarung bisher signalisiert.
Da der Gemeinde für die Errichtung und den Betrieb der Unterkünfte keine laufenden Kosten entstehen, sondern sich vielmehr Einsparungen dadurch ergeben, dass private oder gewerbliche Vermieter nicht in Anspruch genommen werden müssen und sogar eine sozialpädagogische Begleitung gegeben ist, empfiehlt die Verwaltung den Abschluss der Zweckvereinbarung.
Beschlussvorschlag
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Poing wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen zwischen den beteiligten Kommunen des Landkreises Ebersberg, gem. den Art. 7 ff. KommZG, abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Poing wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen zwischen den beteiligten Kommunen des Landkreises Ebersberg, gem. den Art. 7 ff. KommZG, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ka) Durch den Gemeinderat wurde der Erste Bürgermeister der Gemeinde Poing ermächtigt, eine Zweckvereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen des Landkreises Ebersberg zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen, abzuschließen.
Bei der Obdachlosenunterbringung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
In Poing befindet sich seit 2009 eine hierfür geeignete Einrichtung, welche jedoch nur über eine sehr begrenzte Kapazität verfügt.
Die Anzahl der Wohnungsnotfälle hat in den vergangenen Jahren, auch in anderen Landkreiskommunen, zugenommen.
Um die Unterbringung von Obdachlosen auch in Zukunft gewährleisten zu können, wurde auf Initiative des Landratsamt Ebersberg der Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisgemeinden vorgeschlagen.
Geplant sind dabei die Errichtung und der Betrieb von entsprechenden Unterkünften durch das Diakonische Werk Rosenheim mit insgesamt 20 Plätzen.
Den beteiligten Kommunen entstehen keine Kosten für die Errichtung und den Unterhalt der Einrichtungen.
Die erste Unterkunft wird in Ebersberg mit zehn Plätzen bereits ab dem 01.04.2016 zur Verfügung stehen.
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9. Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 5 Quartier 8;
Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
10.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die GWG Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eG beabsichtigt, auf den Flur-Nrn. 3219 und 3221 in einem 1. Bauabschnitt 19 geförderte Mietwohnungen, davon ein Reihenhaus mit 3 Einheiten für den Einrichtungsverbund Steinhöring, zu errichten. Entsprechend der aktuellen Nachfrage werden in Poing wie im übrigen Landkreis Ebersberg mehrheitlich kleine Wohnungstypen benötigt, weshalb nur 1, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen errichtet werden. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei erstellt und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
.
Mit Schreiben vom 10.02.2016 beantragt die GWG einen Baukostenzuschusses in Höhe von 110.000 € durch die Gemeinde Poing. Beim Landkreis Ebersberg wird ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.
Ein entsprechender Baukostenzuschuss wurde der GWG auch für die Errichtung von geförderten Mietwohnungen im Quartier 28 im Wohngebiet W 5 gewährt.
Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:
1. Das für sozialen Wohnungsbau vorgesehene Grundstück kann anderweitig nicht verwendet
bzw. verwertet werden.
2. Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum in Poing besteht aktuell.
3. Die Gemeinde ist auf Grund anderer Bauvorhaben im Pflichtaufgabenbereich nicht in
der Lage, den Bedarf durch eigene Realisierung zeitnah und bedarfsgerecht zu decken.
4. Die Frage, ob die gemeindliche Realisierung zu ähnlich wirtschaftlichen Ergebnissen
und damit durch sog. rentierliche Schulden erfolgen könnte, war daher nicht weiter zu
prüfen.
5. Die GWG ist ein geeigneter, bekannter und bewährter Maßnahmeträger, der auch hinlänglich
langfristig die soziale Nutzung der Wohnungen sicherstellen kann.
6. Vergaberechtliche Hindernisse liegen nicht vor.
7. Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die
wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse
bzw. Förderdarlehen ist.
8. Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.
9. Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven
sozialen Wohnungsbau.
Der Landkreis Ebersberg hat inzwischen mit Schreiben vom 26.02.2016 die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 110.000 Euro zugesagt und festgestellt, dass das Bauvorhaben den Vorgaben der Förderrichtlinien des Landkreises entspricht.
Beschlussvorschlag
Der GWG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 110.000 € gewährt.Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in 2016 außerplanmäßig genehmigt und sind in 2017 (2. Rate) im Haushaltsplan zu veranschlagen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.
Beschluss
Der GWG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 110.000 € gewährt.Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in 2016 außerplanmäßig genehmigt und sind in 2017 (2. Rate) im Haushaltsplan zu veranschlagen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ka) Die GWG Wohnungsbaugenossenschaft Ebersberg erhält einen Baukostenzuschuss in Höhe von 110.000 € durch die Gemeinde Poing für die Errichtung von 29 geförderten Mietwohnungen.
Die geplanten 1, 2- und 3-Zimmerwohnungen an der Bergfeldstraße werden sämtlich barrierefrei erstellt und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum in Poing besteht aktuell; die Gemeinde Poing hat zudem ausreichen Einfluss auf die Belegung.
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10. Weiterführende Schulen in Poing;
Antrag der Fraktion der SPD Bürgerliste zum Gymnasialstandort Poing,
Sachstandsbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
10.03.2016
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.02.2016 hat die SPD/Bürgerliste den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, das Landratsamt Ebersberg aufzufordern, mit dem Landkreis München Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel in Poing ein Gymnasium in Kooperation mit dem Landkreis München zu errichten.
Die Begründung ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Der Presse war in der Kalenderwoche 08/2016 zu entnehmen gewesen, dass im nordöstlichen Landkreis München Überlegungen für einen weiteren Gymnasialstandort angestellt werden.
Dabei werden die Gemeinden Aschheim und Feldkirchen diskutiert. Diese Entwicklung betrifft einen möglichen Gymnasialstandort Poing. Die Prüfung zur Errichtung eines fünften Gymnasiums im Landkreis Ebersberg, vorzugsweise in Poing, ist seitens des Landratsamtes in 2015 bekanntermaßen auf vorerst 2020 verschoben worden.
Die Verwaltung hat bereits mit dem Landratsamt München Kontakt aufgenommen, um den im Kreisausschuss des Kreistages München vorgestellten Entwurf des Schulbedarfsplanes mit der in 2015 vom LRA Ebersberg vorgestellten Schülerprognose im Landkreis Ebersberg abzugleichen.
Das LRA München teilte mit, dass der Entwurf des Schulbedarfsplanes dem LRA Ebersberg übermittelt wird. Der Entwurf soll nach Auffassung des Landrates Christoph Göbel mit Landrat Niedergesäß und den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden im nördlichen und westlichen Landkreis Ebersberg erörtert werden und gemäß Beschluss des Kreisausschusses München eine mögliche Zusammenarbeit der beiden Landkreise ausgelotet werden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt.
Beschluss
Die bereits initiierte Ansiedlung einer FOS/BOS in Poing soll in die Gespräche mit einbezogen werden.
JA – Stimmen 21
NEIN – Stimmen 0
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(sta) Mit Schreiben vom 28.02.2016 hat die Fraktion der SPD Bürgerliste den Antrag gestellt, die Verwaltung zu beauftragen, das Landratsamt Ebersberg aufzufordern, mit dem Landkreis München Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel in Poing ein Gymnasium in Kooperation mit dem Landkreis München zu errichten.
Diesem Antrag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Ferner wurde einstimmig beschlossen, auch die bereits initiierte Ansiedlung einer FOS/BOS in Poing in die Gespräche mit einzubeziehen.
Der Presse war in der Kalenderwoche 08/2016 zu entnehmen gewesen, dass im nordöstlichen Landkreis München Überlegungen für einen weiteren Gymnasialstandort angestellt werden.
Dabei werden die Gemeinden Aschheim und Feldkirchen diskutiert. Diese Entwicklung betrifft einen möglichen Gymnasialstandort Poing. Die Prüfung zur Errichtung eines fünften Gymnasiums im Landkreis Ebersberg, vorzugsweise in Poing, ist seitens des Landratsamtes in 2015 bekanntermaßen auf vorerst 2020 verschoben worden.
Die Verwaltung hat bereits mit dem Landratsamt München Kontakt aufgenommen, um den im Kreisausschuss des Kreistages München vorgestellten Entwurf des Schulbedarfsplanes mit der in 2015 vom Landratsamt Ebersberg vorgestellten Schülerprognose im Landkreis Ebersberg abzugleichen.
Das Landratsamt München teilte mit, dass der Entwurf des Schulbedarfsplanes dem Landratsamt Ebersberg übermittelt wird. Der Entwurf soll nach Auffassung des Landrates Christoph Göbel mit Landrat Niedergesäß und den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden im nördlichen und westlichen Landkreis Ebersberg erörtert werden und gemäß Beschluss des Kreisausschusses München eine mögliche Zusammenarbeit der beiden Landkreise ausgelotet werden.
In der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass Landrat Niedergesäß unabhängig von dem Antrag bereits Verhandlungen mit dem Landkreis München aufgenommen hat und eine Besprechung unter Beteiligung der betroffenen Bürgermeister anberaumt wird.
Alle Fraktionen und Gruppierungen haben ausdrücklich bekräftigt, dass Poing Standort für ein Gymnasium werden soll.
Datenstand vom 22.03.2016 08:01 Uhr