Datum: 07.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 21:31 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing
1.2 Änderung des Kommunalabgabengesetzes; Straßenausbaubeiträge
1.3 Auswertung der Bürgerbefragung "Zufriedenheit der Bürger mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Poing"
1.4 Nominierung für den Fahrradnegativpreis "Pannenflicken 2015"; Ergebnis
1.5 Treppenanlage Reuterpark
1.6 Bekanntgabe der eingegangen Wünsche und Anregungen zum Jahresfahrplan 2017 des MVV und Landratsamtes Ebersberg
1.7 Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. erhalten
1.8 Zuweisungen nach Art. 10 FAG für die Teilsanierung "Instandsetzung Teil 3 " Anni-Pickert Grund- und Mittelschule
1.9 Zuwendungsbescheid für den Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle (DFH) im Sportzentrum Poing
1.10 Ablehnung eines zusätzlichen Halts von Regionalzügen der Linie Mühldorf-München am S-Bahnhof Poing durch die BEG
1.11 Sachstand Asyl
1.12 Vandalismusschäden im Gemeindegebiet Poing
2 Neubau einer Eisenbahnüberführung im Ortszentrum; Bauwerksbeleuchtung - Vorstellung der Vorplanung
3 Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger die Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße Poing - Markt Schwaben betreffend
4 Antrag der Gemeinderatsfraktion der SPD-Bürgerliste den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 betreffend
5 Neubau eines Schwimmbades in Poing; Festlegung der weiteren Vorgehensweise
6 Bebauungsplan Nr. 56 für das Wohngebiet W6; 1. Änderung im Bereich der Bauquartiere WA 6 sowie WA 3 und WA 4, Änderungsbeschluss
7 Schulwesen in Poing; Änderung der Verfahrensweise zur Erhebung von Kopiergeld

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1
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1.1. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2014 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung vom 17.09.2015 genehmigt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2014 auf 1.611,24 Euro belaufen. Nach Abzug der zu bildenden Rücklage verblieben zur Mittelverwendung 1.102,45 Euro.
Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro, 4.613,46 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden. 
Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Anbringung von Innenjalousien in allen drei Wohnbereichen im Gemeinschaftsraum des Seniorenzentrums zu gewähren. Die Scheckübergabe an den Geschäftsführer des Pflegesterns, Herrn Christian Kerschner-Gehrling, erfolgte am 14.03.2016.

Kurzbericht

Die Jahresrechnung 2014 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung vom 17.09.2015 genehmigt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2014 auf 1.611,24 Euro belaufen. Nach Abzug der zu bildenden Rücklage verblieben zur Mittelverwendung 1.102,45 Euro.
Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro, 4.613,46 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden. 
Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Anbringung von Innenjalousien in allen drei Wohnbereichen im Gemeinschaftsraum des Seniorenzentrums zu gewähren. Die Scheckübergabe an den Geschäftsführer des Pflegesterns, Herrn Christian Kerschner-Gehrling, erfolgte am 14.03.2016.

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1.2. Änderung des Kommunalabgabengesetzes; Straßenausbaubeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Am 25.02.2016 hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen, welche zum 01.04.2016 in Kraft tritt und insbesondere das Erschließungs- und das Straßenausbaubeitragsrecht betrifft.

Auslöser der Gesetzesinitiative war die Diskussion um den Straßenausbaubeitrag, welcher in Einzelfällen zu hohen Belastungen von Beitragspflichtigen führen kann.

Auch künftig sollen Kommunen Beiträge für den Ausbau und die Sanierung innerörtlicher Straßen erheben. Dem stehen jedoch erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten zur Entlastung des einzelnen Bürgers gegenüber.

Die Änderungen des KAG im Einzelnen:

       Einführung des Systems der wiederkehrenden Beiträge als Alternative zum Einmalbeitrag
       Einbeziehung der vom gemeindlichen Personal erbrachten Werk- und Dienstleistung für die technische Herstellung der Einrichtung in den beitragsfähigen Aufwand
       Ergänzung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 KAG um den Erforderlichkeitsgrundsatz
       Obliegenheit der Gemeinden zur frühzeitigen Information der Anlieger im Zusammenhang mit bevorstehenden Ausbaumaßnahmen
       Präzisierung der Regelung betreffend Ratenzahlung und Verrentung
       Möglichkeit zur Erhebung von Kosten für die Gewährung von Ratenzahlung und Verrentung abseits sozialer Härten
       Neufassung der Vorschriften über die Erschließungsbeiträge einschließlich der Einführung einer zeitlichen Grenze für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen von 25 Jahren nach dem Beginn der erstmaligen Herstellung (Regelung tritt erst am 01.04.2021 in Kraft) mit einer anschließenden Fiktion der erstmaligen Herstellung unabhängig von der technischen Fertigstellung und damit Eröffnung der Abrechnung über Straßenausbaubeiträge
       Möglichkeit zur Gewährung eines Teilerlasses in bestimmten Fällen von bis zu einem Drittel beim Erschließungsbeitrag für einen Übergangszeitraum
       Ermächtigung der Gemeinden zur Ergänzung der Ausbaubeitragssatzung um eine betragsmäßige Höchstgrenze für Straßenausbaubeiträge in Abhängigkeit vom Grundstückswert (Erlass soweit der Beitrag das 0,4-fache des Verkehrswertes des Grundstücks überschreitet)

Es ist beabsichtigt, einen Fachreferenten einzuladen, um den Gemeinderat über die Änderungen zu informieren. Danach soll die Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde entsprechend überarbeitet werden.

Die vorgesehenen Straßensanierungen entsprechen dem Straßensanierungskonzept 2016 – 2026, z.B. Römerstraße, werden aus diesem Grunde derzeit zurückgestellt (bis eine neue Ausbaubeitragssatzung vorliegt).

Kurzbericht

Am 25.02.2016 hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen, welche zum 01.04.2016 in Kraft tritt und insbesondere das Erschließungs- und das Straßenausbaubeitragsrecht betrifft.

Auslöser der Gesetzesinitiative war die Diskussion um den Straßenausbaubeitrag, welcher in Einzelfällen zu hohen Belastungen von Beitragspflichtigen führen kann.

Auch künftig sollen Kommunen Beiträge für den Ausbau und die Sanierung innerörtlicher Straßen erheben. Dem stehen jedoch erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten zur Entlastung des einzelnen Bürgers gegenüber.

Die Änderungen des KAG im Einzelnen:

       Einführung des Systems der wiederkehrenden Beiträge als Alternative zum Einmalbeitrag
       Einbeziehung der vom gemeindlichen Personal erbrachten Werk- und Dienstleistung für die technische Herstellung der Einrichtung in den beitragsfähigen Aufwand
       Ergänzung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 KAG um den Erforderlichkeitsgrundsatz
       Obliegenheit der Gemeinden zur frühzeitigen Information der Anlieger im Zusammenhang mit bevorstehenden Ausbaumaßnahmen
       Präzisierung der Regelung betreffend Ratenzahlung und Verrentung
       Möglichkeit zur Erhebung von Kosten für die Gewährung von Ratenzahlung und Verrentung abseits sozialer Härten
       Neufassung der Vorschriften über die Erschließungsbeiträge einschließlich der Einführung einer zeitlichen Grenze für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen von 25 Jahren nach dem Beginn der erstmaligen Herstellung (Regelung tritt erst am 01.04.2021 in Kraft) mit einer anschließenden Fiktion der erstmaligen Herstellung unabhängig von der technischen Fertigstellung und damit Eröffnung der Abrechnung über Straßenausbaubeiträge
       Möglichkeit zur Gewährung eines Teilerlasses in bestimmten Fällen von bis zu einem Drittel beim Erschließungsbeitrag für einen Übergangszeitraum
       Ermächtigung der Gemeinden zur Ergänzung der Ausbaubeitragssatzung um eine betragsmäßige Höchstgrenze für Straßenausbaubeiträge in Abhängigkeit vom Grundstückswert (Erlass soweit der Beitrag das 0,4-fache des Verkehrswertes des Grundstücks überschreitet)

Es ist beabsichtigt, für eine der nächsten GR-Sitzungen einen Fachreferenten einzuladen, um den Gemeinderat über die Änderungen zu informieren. Danach soll die Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde entsprechend überarbeitet werden.

Die vorgesehenen Straßensanierungen entsprechen dem Straßensanierungskonzept 2016 – 2026, z.B. Römerstraße, werden aus diesem Grunde derzeit zurückgestellt (bis eine neue Ausbaubeitragssatzung vorliegt).

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1.3. Auswertung der Bürgerbefragung "Zufriedenheit der Bürger mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Poing"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Im Zeitraum Juli bis Dezember 2015 wurden 600 schriftliche Befragungen hinsichtlich der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem Bürgerbüro durchgeführt.

Nachfolgende werden die Fragen und die Antworten wiedergegeben:

Zu welcher Tageszeit wurde das Bürgerbüro am häufigsten besucht?

Das Bürgerbüro wurde im Monat Juli am häufigsten besucht. Die häufigste Besucherzeit war zwischen 8:00 und 11:30 Uhr.

Wie wurde die Wartezeit von den Bürgerinnen und Bürgern empfunden?

Grundsätzlich gab es kaum Wartezeiten. Nur in zehn Fällen wurde die Wartezeit als „unangemessen“ empfunden.

Wie viele Poinger Bürgerinnen und Bürger kennen die Möglichkeit der Terminvereinbarung?

Ca. 56 Prozent der Befragten kannten die Terminvereinbarung.

Wie wurde das Bürgerbüro von den Poingerinnen und Poingern bewertet?

Ca. 77 Prozent der Befragten beurteilten das Bürgerbüro mit „sehr gut“. Nur zwei Fragebögen wurden mit „ausreichend“ und „nicht zufriedenstellend“ bewertet. Der Rest beurteilte das Bürgerbüro mit „gut“.

Die Bürgerinnen und Bürger hatten auch die Möglichkeit individuelle Bemerkungen anzufügen. Hiervon machten 110 Personen Gebrauch. 80 Anmerkungen waren positiv, 30 Anmerkungen werden als negativ gewertet.

Bei den negativen Anmerkungen wurde fünfzehn Mal das Thema Öffnungszeiten genannt. Dies entspricht somit 2,5 % der Befragten. Die Verwaltung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verstärkt auf die Möglichkeit der Terminvereinbarung hinweisen, um eine weitere Verbesserung des Bürgerservices zu erreichen.

Kurzbericht

Im Zeitraum Juli bis Dezember 2015 wurden 600 schriftliche Befragungen hinsichtlich der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem Bürgerbüro durchgeführt.

Nachfolgende werden die Fragen und die Antworten wiedergegeben:

Zu welcher Tageszeit wurde das Bürgerbüro am häufigsten besucht?

Das Bürgerbüro wurde im Monat Juli am häufigsten besucht. Die häufigste Besucherzeit war zwischen 8:00 und 11:30 Uhr.

Wie wurde die Wartezeit von den Bürgerinnen und Bürgern empfunden?

Grundsätzlich gab es kaum Wartezeiten. Nur in zehn Fällen wurde die Wartezeit als „unangemessen“ empfunden.

Wie viele Poinger Bürgerinnen und Bürger kennen die Möglichkeit der Terminvereinbarung?

Ca. 56 Prozent der Befragten kannten die Terminvereinbarung.

Wie wurde das Bürgerbüro von den Poingerinnen und Poingern bewertet?

Ca. 77 Prozent der Befragten beurteilten das Bürgerbüro mit „sehr gut“. Nur zwei Fragebögen wurden mit „ausreichend“ und „nicht zufriedenstellend“ bewertet. Der Rest beurteilte das Bürgerbüro mit „gut“.

Die Bürgerinnen und Bürger hatten auch die Möglichkeit individuelle Bemerkungen anzufügen. Hiervon machten 110 Personen Gebrauch. 80 Anmerkungen waren positiv, 30 Anmerkungen werden als negativ gewertet.

Bei den negativen Anmerkungen wurde fünfzehn Mal das Thema Öffnungszeiten genannt. Dies entspricht somit 2,5 % der Befragten. Die Verwaltung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verstärkt auf die Möglichkeit der Terminvereinbarung hinweisen, um eine weitere Verbesserung des Bürgerservices zu erreichen.

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1.4. Nominierung für den Fahrradnegativpreis "Pannenflicken 2015"; Ergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Poing wurde durch die Initiative Cycleride für den Negativpreis „Pannenflicken 2015“ nominiert. Die Presse berichtete. Das Ergebnis liegt nun vor. Der 1. Preis wurde an die Stadt Ibbenbürden vergeben. Poing landete bei der Abstimmung bzw. Bewertung auf Platz 13 (von insgesamt 14 Nominierten).

Kurzbericht

Poing wurde durch die Initiative Cycleride für den Negativpreis „Pannenflicken 2015“ nominiert. Die Presse berichtete. Das Ergebnis liegt nun vor. Der 1. Preis wurde an die Stadt Ibbenbürden vergeben. Poing landete bei der Abstimmung bzw. Bewertung auf Platz 13 (von insgesamt 14 Nominierten).

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1.5. Treppenanlage Reuterpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Arbeiten an der Reutertreppe sind abgeschlossen und es wurde eine förmliche Abnahme unter Mängelvorbehalt am 24.03.2016 durchgeführt.
Zugleich wurde mit dem Abnahmeschreiben erklärt, dass die gesetzte Frist (31.05.2016) zur Mängelbeseitigung aufrechterhalten bleibt.
Die Treppenanlage wurde am 4. April 2016 zur Benutzung freigegeben.

Kurzbericht

Die Arbeiten an der Reutertreppe sind abgeschlossen und es wurde eine förmliche Abnahme unter Mängelvorbehalt am 24.03.2016 durchgeführt.
Zugleich wurde mit dem Abnahmeschreiben erklärt, dass die gesetzte Frist (31.05.2016) zur Mängelbeseitigung aufrechterhalten bleibt.
Die Treppenanlage wurde am 4. April 2016 zur Benutzung freigegeben.

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1.6. Bekanntgabe der eingegangen Wünsche und Anregungen zum Jahresfahrplan 2017 des MVV und Landratsamtes Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg und der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) haben gebeten, Wünsche und Anregungen für den Jahresfahrplan 2017 für den regionalen Omnibusverkehr (OPNV), für die S-Bahn und das SPNV-Leistungsangebot bis Mitte April 2016 mitzuteilen.

Im Ortsnachrichtenblatt Nr. 08/2016  am 24.02.2016 wurde die Poinger Bevölkerung aufgerufen, Änderungswünsche auch hinsichtlich des PPA bei der Gemeinde bis spätestens 11.03.2016 einzureichen.

Eingegangen sind zwei Verbesserungsvorschläge:

Gewünscht wurde eine Art S-Bahn-Ringverbindung außerhalb des Münchner Raumes von Poing nach Ismaning oder alternativ eine Direktverbindung über Kirchheim und Ismaning.

Im zweiten Änderungsvorschlag wurde die Schulbusverbindung von Poing zum Gymnasium Vaterstetten kritisiert.

Die Eingaben wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Kurzbericht

Das Landratsamt Ebersberg und der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) haben gebeten, Wünsche und Anregungen für den Jahresfahrplan 2017 für den regionalen Omnibusverkehr (OPNV), für die S-Bahn und das SPNV-Leistungsangebot bis Mitte April 2016 mitzuteilen.

Im Ortsnachrichtenblatt Nr. 08/2016  am 24.02.2016 wurde die Poinger Bevölkerung aufgerufen, Änderungswünsche auch hinsichtlich des PPA bei der Gemeinde bis spätestens 11.03.2016 einzureichen.

Eingegangen sind zwei Verbesserungsvorschläge:

Gewünscht wurde eine Art S-Bahn-Ringverbindung außerhalb des Münchner Raumes von Poing nach Ismaning oder alternativ eine Direktverbindung über Kirchheim und Ismaning.

Im zweiten Änderungsvorschlag wurde die Schulbusverbindung von Poing zum Gymnasium Vaterstetten kritisiert.

Die Eingaben wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

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1.7. Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. erhalten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö 1.7

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 16.04.2015 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) werden soll. 

Am 22.03.2016 fand die Vorbereisung der AGFK in der Gemeinde erfolgreich statt. Das Vorbereisungskomitee hat sich für eine Mitgliedschaft der Gemeinde Poing ausgesprochen. Die Gemeinde wird in Kürze eine Bestätigung über die Mitgliedschaft erhalten und kann dann über die Ressourcen zur Radverkehrsförderung der AGFK verfügen.

Kurzbericht

In der Sitzung des Gemeinderates am 16.04.2015 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) werden soll. 

Am 22.03.2016 fand die Vorbereisung der AGFK in der Gemeinde erfolgreich statt. Das Vorbereisungskomitee hat sich für eine Mitgliedschaft der Gemeinde Poing ausgesprochen. Die Gemeinde wird in Kürze eine Bestätigung über die Mitgliedschaft erhalten und kann dann über die Ressourcen zur Radverkehrsförderung der AGFK verfügen.

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1.8. Zuweisungen nach Art. 10 FAG für die Teilsanierung "Instandsetzung Teil 3 " Anni-Pickert Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing beantragte am 21.08.2015 bei der Regierung von Oberbayern einen Förderantrag für die Teilsanierung „Instandsetzung Teil 3 „ für die Anni-Pickert Grund- und Mittelschule. Eine Teilsanierung kann nach Art. 10 FAG gefördert werden, wenn der Schwellenwert erreicht wird. Dieser wird auf die Neubaukosten des Gesamtgebäudes bezogen. Bei einer Hauptnutzfläche von 4.350 m² ergibt sich ein Schwellenwert von 4.072.687,50 €. (Berechnung: 4.350 m² x 3.745 € = 16.290.750 € Neubaukosten, hiervon 25 % = 4.072.687,50 € Schwellenwert). Die Gemeinde Poing ging bei Antragstellung davon aus, aus dem publizierten  Reformpaket „Schulsanierungen“  eine Förderung über  955.600 € zu erhalten. Der Förderantrag wurde am 02.03.2016 von der Regierung von Oberbayern abgelehnt, da der erforderliche Schwellenwert mit den förderfähigen Kosten der Maßnahme in Höhe von 2.730.355 €  nicht erreicht wird.

Kurzbericht

Die Gemeinde Poing beantragte am 21.08.2015 bei der Regierung von Oberbayern einen Förderantrag für die Teilsanierung „Instandsetzung Teil 3 „ für die Anni-Pickert Grund- und Mittelschule. Eine Teilsanierung kann nach Art. 10 FAG gefördert werden, wenn der Schwellenwert erreicht wird. Dieser wird auf die Neubaukosten des Gesamtgebäudes bezogen. Bei einer Hauptnutzfläche von 4.350 m² ergibt sich ein Schwellenwert von 4.072.687,50 €. (Berechnung: 4.350 m² x 3.745 € = 16.290.750 € Neubaukosten, hiervon 25 % = 4.072.687,50 € Schwellenwert). Die Gemeinde Poing ging bei Antragstellung davon aus, aus dem publizierten  Reformpaket „Schulsanierungen“  eine Förderung über  955.600 € zu erhalten. Der Förderantrag wurde am 02.03.2016 von der Regierung von Oberbayern abgelehnt, da der erforderliche Schwellenwert mit den förderfähigen Kosten der Maßnahme in Höhe von 2.730.355 €  nicht erreicht wird.

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1.9.  Zuwendungsbescheid für den Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle (DFH) im Sportzentrum Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing beantragte am 05.11.2015 eine Zuwendung  für den Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle (DFH) im Sportzentrum Poing, aus dem Programm Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“, Einzelplan 60 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vertreten durch den Projektträger Jülich (PtJ). Die Gesamtausgaben der Maßnahme belaufen sich auf 117.464 €, davon werden 40 % gefördert. Mit Zuwendungsbescheid vom 29.03.2016 wurde die beantragte Zuwendung in voller Höhe von 46.986 € bewilligt.

Kurzbericht

Die Gemeinde Poing beantragte am 05.11.2015 eine Zuwendung  für den Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle (DFH) im Sportzentrum Poing, aus dem Programm Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“, Einzelplan 60 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vertreten durch den Projektträger Jülich (PtJ). Die Gesamtausgaben der Maßnahme belaufen sich auf 117.464 €, davon werden 40 % gefördert. Mit Zuwendungsbescheid vom 29.03.2016 wurde die beantragte Zuwendung in voller Höhe 
von 46.986 € bewilligt.

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1.10. Ablehnung eines zusätzlichen Halts von Regionalzügen der Linie Mühldorf-München am S-Bahnhof Poing durch die BEG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.12.2015 beantragte Herr Landrat Niedergesäß bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH den zusätzlichen Halt des Regionalzuges Kb 940 Mühldorf München Hbf zu den Hauptverkehrszeiten früh Richtung München und mittags wie abends Richtung Mühldorf auch am S-Bahnhof Poing. Durch diese Maßnahme sollte zu einer erheblichen Entlastung auf der S2 und auch einer Entspannung auf den Bahnsteigen in Poing zu den Hauptverkehrszeiten beigetragen werden.
Auch dieser Antrag wurde wie bereits der zusätzliche Halt der Express-S-Bahn Seitens der BEG aufgrund verkehrsrechtlicher und baulicher Gesichtspunkte abgelehnt.
Im Berufsverkehr morgens stadteinwärts wird der S-Bahnhof Poing von in Markt Schwaben startenden S-Bahnen der Linie S 2 bedient. Zudem soll die Fahrzeit der Regionalzüge von und nach Mühldorf im Interesse der zahlreichen Fernpendler nicht durch zusätzliche Halte im S-Bahn-Bereich verlängert werden. Die Fahrgäste aus dem Bereich Erding-Markt Schwaben nutzen ohnehin die unmittelbar vorher verkehrenden Expressfahrten und sind somit in den in Markt Schwaben startenden Zugfahrten kaum anzutreffen.
Technisch gesehen schließt die dem S-Bahn-Standard entsprechende Bahnsteiglänge von 210 m aus, dass in Poing lange Regionalzüge halten. Im Rahmen des nun bevorstehenden barrierefreien Ausbaus der Station Poing sollen die Bahnsteige auf die der S-Bahn-Standard entsprechenden Höhe von 96 cm über Schienenoberkante angehoben werden. An solchen Hochbahnsteigen ist der Halt von Regionalzügen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht zulässig.

Kurzbericht

Mit Schreiben vom 21.12.2015 beantragte Herr Landrat Niedergesäß bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH den zusätzlichen Halt des Regionalzuges Kb 940 Mühldorf München Hbf zu den Hauptverkehrszeiten früh Richtung München und mittags wie abends Richtung Mühldorf auch am S-Bahnhof Poing. Durch diese Maßnahme sollte zu einer erheblichen Entlastung auf der S2 und auch einer Entspannung auf den Bahnsteigen in Poing zu den Hauptverkehrszeiten beigetragen werden.
Auch dieser Antrag wurde wie bereits der zusätzliche Halt der Express-S-Bahn Seitens der BEG aufgrund verkehrsrechtlicher und baulicher Gesichtspunkte abgelehnt.
Im Berufsverkehr morgens stadteinwärts wird der S-Bahnhof Poing von in Markt Schwaben startenden S-Bahnen der Linie S 2 bedient. Zudem soll die Fahrzeit der Regionalzüge von und nach Mühldorf im Interesse der zahlreichen Fernpendler nicht durch zusätzliche Halte im S-Bahn-Bereich verlängert werden. Die Fahrgäste aus dem Bereich Erding-Markt Schwaben nutzen ohnehin die unmittelbar vorher verkehrenden Expressfahrten und sind somit in den in Markt Schwaben startenden Zugfahrten kaum anzutreffen.
Technisch gesehen schließt die dem S-Bahn-Standard entsprechende Bahnsteiglänge von 210 m aus, dass in Poing lange Regionalzüge halten. Im Rahmen des nun bevorstehenden barrierefreien Ausbaus der Station Poing sollen die Bahnsteige auf die der S-Bahn-Standard entsprechenden Höhe von 96 cm über Schienenoberkante angehoben werden. An solchen Hochbahnsteigen ist der Halt von Regionalzügen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht zulässig.

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1.11. Sachstand Asyl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.11

Sachverhalt

1. Aufgrund der aktuell sehr niedrigen bundesweiten Zugangszahlen sowie der Entscheidung der Regierung von Oberbayern, zunächst bis Ende April keine weiteren Zuweisungen mehr in die Landkreise durchzuführen, hat das Landratsamt Ebersberg der Gemeinde Poing zugesagt, dass die beiden Schulturnhallen mit Fertigstellung der Traglufthalle in Grub und Bezug des Arbeiterwohnheims in Poing endlich wieder dem Schul- und Breitensport zurückgegeben werden können. 

Derzeit noch nicht absehbar ist allerdings der Sanierungsbedarf der Hallen, dieser kann erst nach Abverlegung der Bewohner konkret abgeschätzt werden. Insofern kann eine Nutzung für den Schulsport auch erst dann abgeschätzt werden. 

2. Zahl der Asylbewerber

In Poing sind zum Stand 07.04.2016 insgesamt 323 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. 

3. Traglufthalle in Grub

Die Arbeiten zur Errichtung der Traglufthalle sollen Ende Mai 2016 abgeschlossen sein.

4. Tag der offenen Tür in der Traglufthalle in Pliening

Die Landkreisbürger haben am kommenden Sonntag, 10. April, von 14 bis 16 Uhr, die Möglichkeit, die neue Asyl-Unterkunft zu besichtigen.

5. Mit Unterstützung des Helferkreises Poing fand am 26.3.2016 die Wahl der Sprecher für das Nations Comittee der DFTH statt. Für 14 Nationen wurden 1-2 Sprecher demokratisch gewählt. In 14-tägigem Rhythmus wird es ein Treffen der Nationensprecher mit den Helfern geben. Die Nationensprecher sind ein Bindeglied zwischen Asylsuchenden und dem Helferkreis, um z. B. über Probleme in der Halle allgemein oder unter den Asylsuchenden zu berichten.

Kurzbericht

1. Aufgrund der aktuell sehr niedrigen bundesweiten Zugangszahlen sowie der Entscheidung der Regierung von Oberbayern, zunächst bis Ende April keine weiteren Zuweisungen mehr in die Landkreise durchzuführen, hat das Landratsamt Ebersberg der Gemeinde Poing zugesagt, dass die beiden Schulturnhallen mit Fertigstellung der Traglufthalle in Grub und Bezug des Arbeiterwohnheims in Poing endlich wieder dem Schul- und Breitensport zurückgegeben werden können. 

Derzeit noch nicht absehbar ist allerdings der Sanierungsbedarf der Hallen, dieser kann erst nach Abverlegung der Bewohner konkret abgeschätzt werden. Insofern kann eine Nutzung für den Schulsport auch erst dann abgeschätzt werden. 

2. Zahl der Asylbewerber

In Poing sind zum Stand 07.04.2016 insgesamt 323 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. 

3. Traglufthalle in Grub

Die Arbeiten zur Errichtung der Traglufthalle sollen Ende Mai 2016 abgeschlossen sein.

4. Tag der offenen Tür in der Traglufthalle in Pliening

Die Landkreisbürger haben am kommenden Sonntag, 10. April, von 14 bis 16 Uhr, die Möglichkeit, die neue Asyl-Unterkunft zu besichtigen.

5. Mit Unterstützung des Helferkreises Poing fand am 26.3.2016 die Wahl der Sprecher für das Nations Comittee der DFTH statt. Für 14 Nationen wurden 1-2 Sprecher demokratisch gewählt. In 14-tägigem Rhythmus wird es ein Treffen der Nationensprecher mit den Helfern geben. Die Nationensprecher sind ein Bindeglied zwischen Asylsuchenden und dem Helferkreis, um z. B. über Probleme in der Halle allgemein oder unter den Asylsuchenden zu berichten.

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1.12. Vandalismusschäden im Gemeindegebiet Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.12

Sachverhalt

Im Gemeindegebiet Poing kam es in den letzten zwölf Monaten zu erheblichen Vandalismusschäden. In den Zeitraum Mai bis Oktober 2015, in denen der Sicherheitsdienst beauftragt war, waren zwölf Fälle mit einer Schadenssumme von 4.125 Euro zu verzeichnen. Seit Beendigung der Tätigkeit des Sicherheitsdienstes kam es in den Monaten November bis April 2016 zu 30 Vorfällen. Der Schaden betrug hierbei 15.900 Euro.

Kurzbericht

Im Gemeindegebiet Poing kam es in den letzten zwölf Monaten zu erheblichen Vandalismusschäden. In den Zeitraum Mai bis Oktober 2015, in denen der Sicherheitsdienst beauftragt war, waren zwölf Fälle mit einer Schadenssumme von 4125 Euro zu verzeichnen. Seit Beendigung der Tätigkeit des Sicherheitsdienstes kam es in den Monaten November bis April 2016 zu 30 Vorfällen. Der Schaden betrug hierbei 15.900 Euro.

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2. Neubau einer Eisenbahnüberführung im Ortszentrum; Bauwerksbeleuchtung - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschuss Sitzung am 08.03.2016 wurde die Vorplanung der Bauwerksbeleuchtung durch Herrn Kronbach (IB AudioCoustic GbR) vorgestellt.

Dem Gemeinderat wurde empfohlen, der Vorplanung der Bauwerksbeleuchtung zuzustimmen.

Auf die Niederschrift wird verwiesen.

Die Kosten der Bauwerksbeleuchtung betragen nach Kostenberechnung ca. 90.000,00 € brutto, einschließlich Baunebenkosten und Planungskosten. 

Beschlussvorschlag

Der Vorplanung mit Kostenschätzung zur Bauwerksbeleuchtung wird zugestimmt.

Das IB AudioCoustic GbR wird mit der Stufe 2 (Leistungsphasen 3 und 4) der Planung beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Baumaßnahme (EÜ Ortsmitte und P+R Anlage) wurden im Haushalt 2016-2019 auf der Haushaltstelle 63040.950000 – Neubau Bahnunterführung Ortsmitte – 6.970.000 € eingestellt (2016-350.000€, 2017-1.700.000€, 2018-2.460.000€, 2019-2.460.000€)

Beschluss

Der Vorplanung mit Kostenschätzung zur Bauwerksbeleuchtung wird zugestimmt.

Das IB AudioCoustic GbR wird mit der Stufe 2 (Leistungsphasen 3 und 4) der Planung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

In dem Bau- und Umweltausschuss Sitzung am 08.03.2016 wurde die Vorplanung der Bauwerksbeleuchtung vorgestellt. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, der Vorplanung der Bauwerksbeleuchtung zuzustimmen.
In der Gemeinderatssitzung am 07.04.2016 erfolgte die Vorstellung des aktuellen Planungsstands der Bauwerksbeleuchtung durch Herrn Kronbach (AudioCoustic GbR). Der Gemeinderat hat einstimmig der Vorplanung der Bauwerksbeleuchtung  zugestimmt und die Verwaltung zur Beuftragung des IB AudioCoustic GbR mit der Stufe 2 der Planung ermächtigt. 

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3. Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger die Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße Poing - Markt Schwaben betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing stellte mit Schreiben vom 02.03.2016 folgenden Antrag:

„Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Poing, Albert Hingerl (SPD), soll in dieser Sache entsprechende Gespräche mit dem Ersten Bürgermeister der Marktgemeinde Markt Schwaben, Georg Hohmann (SPD), führen. Es sollen Maßnahmen die Zukunft der Gemeindeverbindungsstraße betreffend diskutiert werden. Insbesondere sollen die Fragen geklärt werden, wie lange die Sperrung andauern soll und ob eine Sanierung geplant ist.

Außerdem bitten wir um eine Aufklärung über die Zahl, die genaue Örtlichkeit, die Schwere und die Zeiträume der Unfälle, die sich laut Polizei in den letzten fünf Jahren auf dieser Strecke ereignet haben.

Hinsichtlich der Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

1. Die Thematik der Gemeindeverbindungsstraße Schwabener Straße / Poinger Straße mit den Aspekten Geschwindigkeit, Verkehrszunahme, Splittersiedlung, Zustand der Bankette usw. beschäftigt den Markt Markt Schwaben und die Gemeinde Poing nach Aktenlage seit Jahrzehnten. 

So lehnte beispielsweise der Gemeinderat Poing in seiner Sitzung vom 19.04.1990 die Sperrung der Schwabener Straße ab. Die damalige Entscheidungsgrundlage basierte u.a. auf einer Verkehrszählung und der Unfallstatistik:

„Eine Verkehrszählung der PI Poing anlässlich von zwei informativen Geschwindigkeitsmessungen am 18.12.1989 und 19.12.1989 hat ergeben, dass während der Spitzenstunden von 07.00 Uhr - 08.00 Uhr und 16.00 - 17.00 Uhr ein Fahrzeugaufkommen von 173 Fahrzeugen (davon 137 mit EBE-Kennzeichen) bzw. 112 Fahrzeuge (davon 78 mit EBE-Kennzeichen) zu verzeichnen war. […]

Im Jahr 1989 sind auf der gesamten Strecke 16 B- und C-Unfälle registriert. Die A-Unfälle (leichte Unfälle mit Sachschaden bis 3.000 DM) werden nicht mehr erfasst. Als Hauptursache ist unangepasste Geschwindigkeit und Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot festzustellen.“

2. Seit dem Jahr 2014 war die Thematik der Schwabener / Poinger Straße wiederholt Gegenstand von Besprechungen auf Bürgermeister- und Verwaltungsebene. Hierüber wurde u.a. in der Gemeinderatsklausur berichtet.

3. In Folge der Bewertung der Poinger Straße sprach sich der Marktgemeinderat Markt Schwaben am 03.03.2016 für eine Sperrung des Durchgangsverkehrs aus. Mit Schreiben vom 16.11.2015 bat die Marktgemeinde sodann um Zustimmung zu einer Beschilderung „Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“. 

In einer hierzu anberaumten Besprechung, die am 26.01.2016 in Markt Schwaben stattfand, erklärte der dortige Leiter des Sachgebiets Tiefbau, dass die Straße aus Verkehrssicherheitsgründen zu sperren sei. Teilnehmer waren die Marktgemeinde Markt Schwaben, die Polizei Poing, das Landratsamt Ebersberg und die Gemeinde Poing (Örtliche Verkehrsbehörde). Ein konkretes Datum der Umsetzung wurde noch nicht genannt.

4. Die Marktgemeinde Markt Schwaben übermittelte der Gemeinde Poing mit E-Mail vom Freitag, den 29.01.2016, die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Poinger Straße (Anlage 1, 2, 3, 4). Diese wurde mit der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer begründet. So sei angesichts des irreparablen Straßenzustands in Bezug auf die extrem hohe Zahl von Fahrzeugbewegungen die Verkehrssicherheit nicht zu gewährleisten. Bis zu einer Entscheidung des Marktgemeinderats über den weiteren Umgang mit dieser Straße sei diese aus Sicherheitsgründen zu sperren.

Die Information der Poinger Bürgerinnen und Bürger erfolgte unverzüglich am Freitag, 29.01.2016, über die gemeindliche Homepage sowie im folgenden Ortsnachrichtenblatt.

5. Aus Gründen der Verkehrssicherheit (mangelnde Wende- und Durchfahrtsmöglichkeit) wurde auch in Poing eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. 

6. Der Marktgemeinderat Markt Schwaben beauftragte sodann in seiner Sitzung vom 01.03.2016 seine Verwaltung, die Kosten für verschiedene Varianten im Umgang mit der Poinger Straße zu ermitteln (z.B. das Abfräsen der Straße, verschiedene Schrankenlösungen). Danach werde sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema beschäftigen. 

7. Am 05.03.2016 wurde der vorliegende Antrag gestellt. Hierzu wurden Stellungnahmen des Landratsamt Ebersberg (Anlage 8), die Polizeiinspektion Poing (Anlage 5, 6 und 7) sowie des Marktes Markt Schwaben (Anlage 9) eingeholt. 


Zustand und Besitzverhältnisse der Schwabener Straße (Poing)

Hinsichtlich einer möglichen Sanierung der Schwabener Straße ist festzuhalten, dass es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt. Die durchgehende Asphaltierung erfolgte im Jahr 1984 nach Aktenlage auf ausdrücklichen Wunsch der Markt Schwabener Anlieger.

Die Schwabener Straße befindet sich (mit Ausnahme der östlichen Kurve) im Eigentum der DB Netz AG (siehe Anlage 10). Die Gemeinde ist für dieses Wegstück auf Bahngrund gegenüber der Deutschen Bahn unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig. 

Auch die östliche Kurve liegt teilweise auf Privatgrund. Der tatsächliche Verlauf ergibt sich aus der Anlage 10. 

Der Straßenzustand auf Seite der Gemeinde Poing ergibt sich aus der Bewertung des Baubetriebshofes (Anlage 11). 

Der Verkehrssicherungspflicht konnte bislang nachgekommen werden.

Eine Radarmessung ergab im Jahr 2014 ca. 13 – 14.000 Fahrzeuge in der Woche (auf beiden Fahrrichtungen).

Fazit:

Zum jetzigen Zeitpunkt müssen die Ergebnisse aus Markt Schwaben hinsichtlich des dortigen Marktgemeinderatsauftrags abgewartet werden. Erst danach können die Auswirkungen für Poing geprüft und bewertet werden. Gespräche hinsichtlich möglicher Handlungsoptionen sollten mit der Marktgemeinde im Anschluss geführt werden.

Dem Antrag wurde hinsichtlich der Aufklärung über Unfälle nach Auffassung der Verwaltung durch die Stellungnahme der PI Poing bereits entsprochen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Kurzbericht

Die Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing stellte mit Schreiben vom 02.03.2016 folgenden Antrag:

„Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Poing, Albert Hingerl (SPD), soll in dieser Sache entsprechende Gespräche mit dem Ersten Bürgermeister der Marktgemeinde Markt Schwaben, Georg Hohmann (SPD), führen. Es sollen Maßnahmen die Zukunft der Gemeindeverbindungsstraße betreffend diskutiert werden. Insbesondere sollen die Fragen geklärt werden, wie lange die Sperrung andauern soll und ob eine Sanierung geplant ist.

Außerdem bitten wir um eine Aufklärung über die Zahl, die genaue Örtlichkeit, die Schwere und die Zeiträume der Unfälle, die sich laut Polizei in den letzten fünf Jahren auf dieser Strecke ereignet haben.“

Die Verwaltung stellte in der Beschlussvorlage den Sachverhalt und die bisherigen Gespräche mit dem Markt Markt Schwaben dar. Nach Auffassung der Verwaltung müssen zum jetzigen Zeitpunkt die Ergebnisse aus Markt Schwaben hinsichtlich des dortigen Marktgemeinderatsauftrags (Prüfen verschiedener Alternativen wie Schrankenlösung, Rückbau usw.) abgewartet werden. Erst danach können die Auswirkungen für Poing konkret geprüft und bewertet werden. Gespräche hinsichtlich möglicher Handlungsoptionen sollten mit der Marktgemeinde im Anschluss geführt werden. 

Dem Antrag wurde mit einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt. Hinsichtlich der Aufklärung über Unfälle wurde dem Antrag durch die der Beschlussvorlage beigefügte Stellungnahme der PI Poing bereits entsprochen.

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4. Antrag der Gemeinderatsfraktion der SPD-Bürgerliste den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Fraktion der SPD-Bürgerliste stellt mit Schreiben vom 28.03.2016 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die zuständigen Stellen, die den Bundesverkehrswegeplan 2030 ausarbeiten, aufzufordern, bei den nachfolgend aufgelisteten Projekten die Interessen der Gemeinde Poing hinreichend zu berücksichtigen. Auch sollen die örtlich zuständigen Bundestagsmandatsträger, namentlich Dr. Andreas Lenz und Ewald Schurer, miteinbezogen werden.

a) Ausbau A 94
Die A 94 soll zwischen Markt Schwaben und München sechsspurig ausgebaut werden. Ein Teil des Ausbauabschnittes verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ortsteil Angelbrechting. Die Bewohner sind bereits bisher massiv von der Lärmbelästigung durch die Autobahn betroffen. Die Belastung wird mit dem sechsspurigen Ausbau deutlich zunehmen. Daher muss ein wirksamer Lärmschutz für die Bürger im gleichen Zuge realisiert werden.

b) A 99 Ostumfahrung – Südring
Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 ist der Südring der A 99 nicht aufgeführt bzw. ausgewiesen. Stattdessen soll die A 99 Ostumfahrung den gesamten Durchgangsverkehr Münchens auf dann ausgebauten acht Spuren übernehmen. Dies bedeutet für die Region eine enorme Mehrbelastung durch das Verkehrsaufkommen und die Schadstoffemissionen. Nur mit der zeitnahen Realisierung des Südrings wird die A 99 Ostumfahrung, welche täglich mehr als 120.000 Kraftfahrzeuge nutzen, entlastet und das Verkehrskonzept rund um München tragfähig.

c) ABS 38 München – Markt Schwaben
Die Bahnstrecke zwischen München und Markt Schwaben wurde im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 nicht berücksichtigt. Damit wird dieser Abschnitt nicht viergleisig ausgebaut, obwohl dies dringend erforderlich ist. Ohne diesen Ausbau kann der notwendige 10-Minuten-Takt auf der Strecke S 2 – nach Auskunft der Bahn – nicht realisiert werden. In den nächsten Jahren wird das Fahrgastaufkommen weiter rasant ansteigen, da das Bevölkerungswachstum speziell an den S 2- Gemeinden weiter zunimmt. Die Situation wird sich mit dem zweigleisigen Ausbau der Strecke Markt Schwaben – Mühldorf verschärfen. Das damit entstehende Nadelöhr Markt Schwaben wird die Leistungsfähigkeit der gesamten Strecke gefährden.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am 16.03.2016 den Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgestellt. Zeitgleich wurden der Entwurf und der im Wege der Strategischen Umweltprüfung aufgestellte Umweltbericht im Internet bereitgestellt.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die planerische Grundlage der Bundesregierung für die anstehenden Investitionen in die Bundesverkehrswege bis zum Jahre 2030.
Seit dem 21.03.2016 können Institutionen und Bürger in einem Zeitraum von sechs Wochen zum Entwurf des BVWP 2030 und zum Umweltbericht Stellung nehmen.


Zu den im Antrag genannten Projekten wird folgendes festgestellt:

a) Ausbau A 94
Die Belange des Lärmschutzes beim Ausbau der A 94 werden nicht auf der Ebene des Bundesverkehrswegeplanes, sondern detailliert im Planfeststellungsverfahren behandelt. Gleichwohl kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf die besondere Bedeutung des Lärmschutzes in diesem Streckenabschnitt hingewiesen werden.

b) A 99 Ostumfahrung – Südring
Bereits mit Beschluss vom 13.12.2001 hat der Gemeinderat Poing gegen die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) – Gesamtfortschreibung keine Einwendungen erhoben. Konkret wurde unter Teil B V Nachhaltige Technische Infrastruktur zu 1.4 Straßenbau aber angeregt, den südlichen Lückenschluss des Autobahnrings A 99 aufzunehmen.
Im Jahre 2002 forderten die Bürgermeister der Anliegergemeinden der Autobahn A 99 aufgrund ihrer Besprechung vom 19.02.2002 in der sog. „Poinger Erklärung“ den schnellstmöglichen Ringschluss der BAB A 99.
Die Gemeinde Poing hat bereits im Jahr 2012 im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu der durch das Bayerische Staatministerium des Innern getroffene Vorauswahl zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes für den Bereich der Bundesfernstraßen in Bayern erneut auf die dringliche Notwendigkeit des Ringschlusses der BAB A 99 (Südring) hingewiesen und die Aufnahme in die Projektliste gefordert. 

c) ABS 38 München – Markt Schwaben
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 den im Memorandum der Messe München vom Juli 2015 geforderten Maßnahmen im Rahmen des S-Bahn-Bündnisses Ost zugestimmt. Hierzu gehört die unverzügliche Anmeldung des viergleisigen Ausbaus der Bahnstrecke zwischen München-Ost und Markt Schwaben.
Diese Forderung sollte im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 erneut erhoben und bekräftigt werden. Die Verwaltung hat bereits mit der Messe München Kontakt aufgenommen, um dies mit den weiteren Partnern des S-Bahn-Bündnis Ost abzustimmen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag  zu

a) Ausbau A 94

JA-Stimmen        23
NEIN-Stimmen        0


b) A 99 Ostumfahrung – Südring

JA-Stimmen        20
NEIN-Stimmen        3


c) ABS 38 München – Markt Schwaben


wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag  wird zu a) b) und c) zugestimmt:

a) Ausbau A 94

JA-Stimmen        23
NEIN-Stimmen        0


b) A 99 Ostumfahrung – Südring

JA-Stimmen        20
NEIN-Stimmen        3


c) ABS 38 München – Markt Schwaben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Die Fraktion der SPD-Bürgerliste stellt mit Schreiben vom 28.03.2016 folgenden Antrag:

"Die Verwaltung zu beauftragen, die zuständigen Stellen, die den Bundesverkehrswegeplan 2030 ausarbeiten, aufzufordern, bei den nachfolgend aufgelisteten Projekten die Interessen der Gemeinde Poing hinreichend zu berücksichtigen. Auch sollen die örtlich zuständigen Bundestagsmandatsträger, namentlich Dr. Andreas Lenz und Ewald Schurer, miteinbezogen werden.

a) Ausbau A 94
Die A 94 soll zwischen Markt Schwaben und München sechsspurig ausgebaut werden. Ein Teil des Ausbauabschnittes verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ortsteil Angelbrechting. Die Bewohner sind bereits bisher massiv von der Lärmbelästigung durch die Autobahn betroffen. Die Belastung wird mit dem sechsspurigen Ausbau deutlich zunehmen. Daher muss ein wirksamer Lärmschutz für die Bürger im gleichen Zuge realisiert werden.

b) A 99 Ostumfahrung – Südring
Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 ist der Südring der A 99 nicht aufgeführt bzw. ausgewiesen. Stattdessen soll die A 99 Ostumfahrung den gesamten Durchgangsverkehr Münchens auf dann ausgebauten acht Spuren übernehmen. Dies bedeutet für die Region eine enorme Mehrbelastung durch das Verkehrsaufkommen und die Schadstoffemissionen. Nur mit der zeitnahen Realisierung des Südrings wird die A 99 Ostumfahrung, welche täglich mehr als 120.000 Kraftfahrzeuge nutzen, entlastet und das Verkehrskonzept rund um München tragfähig.

c) ABS 38 München – Markt Schwaben
Die Bahnstrecke zwischen München und Markt Schwaben wurde im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 nicht berücksichtigt. Damit wird dieser Abschnitt nicht viergleisig ausgebaut, obwohl dies dringend erforderlich ist. Ohne diesen Ausbau kann der notwendige 10-Minuten-Takt auf der Strecke S 2 – nach Auskunft der Bahn – nicht realisiert werden. In den nächsten Jahren wird das Fahrgastaufkommen weiter rasant ansteigen, da das Bevölkerungswachstum speziell an den S 2- Gemeinden weiter zunimmt. Die Situation wird sich mit dem zweigleisigen Ausbau der Strecke Markt Schwaben – Mühldorf verschärfen. Das damit entstehende Nadelöhr Markt Schwaben wird die Leistungsfähigkeit der gesamten Strecke gefährden.“

Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung vom 07.04.2016 dem Antrag unter a) und c) einstimmig sowie unter b) mehrheitlich zu.

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5. Neubau eines Schwimmbades in Poing; Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2013 folgenden Beschluss gefasst:

Am Standort Gruber Straße soll ein Schwimmbad mit folgenden Parametern realisiert werden:

-        Schulschwimmbad mit 25 m x 8 m-Becken

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung in die Wege zu leiten.
Die notwendigen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 3,5 Mio € sind im Haushalt zu veranschlagen.

Dem Gemeinderat wurde in dieser Sitzung neben den Kosten auch ein Generalterminplan vorgestellt. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass dieser Terminplan aufgrund der in der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt fehlenden personellen Kapazitäten zur Baurechtsschaffung und Projektvorbereitung nicht eingehalten werden kann.

Durch die anstehenden weiteren Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule wird es ggf. erforderlich, die Baustelleneinrichtung auf der für das Schwimmbad vorgesehenen Baufläche unterzubringen, so dass hier eine zeitliche Verzögerung beim Bau entstehen kann. Hierüber und über die voraussichtliche Zeitschiene der Baumaßnahmen zum Instandsetzungspaket Teil 3 wurde der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2014 informiert.

Zu diesem Zeitpunkt war angestrebt, ab dem 1. Quartal 2016 4 Klassen auszulagern, um vor allem die Schadstoffsanierung im Altbau und weitere Arbeiten durchführen zu können. Insgesamt sollten mit Jahresende 2016 alle Arbeiten zum Projekt „Instandsetzung Teil 3“ abgeschlossen sein, vorausgesetzt Ausweichmöglichkeiten stünden zur Verfügung. Die Verwaltung wurde beauftragt, alternative Ausweichmöglichkeiten für mehrere Schulklassen für einen noch zu bestimmenden Zeitraum zu untersuchen und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Der Gemeinderat wurde ebenfalls darüber informiert, dass, wenn eine Auslagerung nicht möglich sein sollte, von einer Bauzeit bis zum 3. Quartal 2018 auszugehen ist. 

Bereits am 26.03.2015 wurde die Terminschiene aufgrund des aktualisierten Bedarfs der Schule an Klassenzimmern (Schule bedarf bereits ab Sept. 2015 regulärer Auslagerungsmöglichkeiten für 4 Klassen, so dass eine zusätzliche Auslagerung, bedingt durch die Baumaßnahmen Instandsetzung Teil 3, zeitlich und wirtschaftlich nicht mehr möglich ist) deshalb nochmals konkretisiert. 

Die Fläche, die als Baufläche für das Schwimmbad festgelegt wurde, wird bis zum Abschluss der Baumaßnahmen Instandsetzungspaket Teil 3 in der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule ggf. als Fläche für Baustelleneinrichtung benötigt. 

Baumaßnahmen zur Errichtung eines Schulschwimmbades können daher erst nach Räumung der entsprechenden Flächen (voraussichtlich ab 2. Quartal 2019) erfolgen (Fertigstellung dann voraussichtlich 2. Quartal 2021). Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht sinnvoll, die Bauleistungen zur Errichtung des Neubaus vor Herbst/Winter 2018/19 zu vergeben.

Es spricht jedoch nichts dagegen, die vorhergehenden Planungen (Baurechtschaffung; Vorbereitung und Beauftragung der Planerleistungen; Planung bis zur Ausführungsplanung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse) bereits zum heutigen Zeitpunkt in die Wege zu leiten.

Es sollten jedoch vorab die Anforderungen an das Schwimmbad aufgrund geänderter Schüleranzahl sowie mögliche Förderungen abgeklärt und geprüft werden. 

Beschlussvorschlag

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) 100.000 € im Jahr 2015 (Übertrag auf 2016), 300.000 € im Jahr 2017 und 3.100.000 € im Jahr 2018 angesetzt. Eine Anpassung der Mittelverteilung entsprechend des geänderten Bedarfs erfolgt im Zuge der Haushaltsplanungen für den Haushalt 2017.

Beschluss

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Am Standort Gruber Straße soll ein Schwimmbad mit folgenden Parametern realisiert werden:
-        Schulschwimmbad mit 25 m x 8 m-Becken
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung in die Wege zu leiten.
Die notwendigen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 3,5 Mio € sind im Haushalt zu veranschlagen.

Dem Gemeinderat wurde in dieser Sitzung neben den Kosten auch ein Generalterminplan vorgestellt. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass dieser Terminplan aufgrund der in der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt fehlenden personellen Kapazitäten zur Baurechtsschaffung und Projektvorbereitung nicht eingehalten werden kann.
Durch die anstehenden weiteren Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule wird es ggf. erforderlich, die Baustelleneinrichtung auf der für das Schwimmbad vorgesehenen Baufläche unterzubringen, so dass hier eine zeitliche Verzögerung beim Bau entstehen kann. Hierüber und über die voraussichtliche Zeitschiene der Baumaßnahmen zum Instandsetzungspaket Teil 3 wurde der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2014 informiert.
Zu diesem Zeitpunkt war angestrebt, ab dem 1. Quartal 2016 4 Klassen auszulagern, um vor allem die Schadstoffsanierung im Altbau und weitere Arbeiten durchführen zu können. Insgesamt sollten mit Jahresende 2016 alle Arbeiten zum Projekt „Instandsetzung Teil 3“ abgeschlossen sein, vorausgesetzt Ausweichmöglichkeiten stünden zur Verfügung. Die Verwaltung wurde beauftragt, alternative Ausweichmöglichkeiten für mehrere Schulklassen für einen noch zu bestimmenden Zeitraum zu untersuchen und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
Der Gemeinderat wurde ebenfalls darüber informiert, dass, wenn eine Auslagerung nicht möglich sein sollte, von einer Bauzeit bis zum 3. Quartal 2018 auszugehen ist. 
Bereits am 26.03.2015 wurde die Terminschiene aufgrund des aktualisierten Bedarfs der Schule an Klassenzimmern (Schule bedarf bereits ab Sept. 2015 regulärer Auslagerungsmöglichkeiten für 4 Klassen, so dass eine zusätzliche Auslagerung, bedingt durch die Baumaßnahmen Instandsetzung Teil 3, zeitlich und wirtschaftlich nicht mehr möglich ist) deshalb nochmals konkretisiert. 
Die Fläche, die als Baufläche für das Schwimmbad festgelegt wurde, wird bis zum Abschluss der Baumaßnahmen Instandsetzungspaket Teil 3 in der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule ggf. als Fläche für Baustelleneinrichtung benötigt. 
Baumaßnahmen zur Errichtung eines Schulschwimmbades können daher erst nach Räumung der entsprechenden Flächen (voraussichtlich ab 2. Quartal 2019) erfolgen (Fertigstellung dann voraussichtlich 2. Quartal 2021). Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht sinnvoll, die Bauleistungen zur Errichtung des Neubaus vor Herbst/Winter 2018/19 zu vergeben.
Es spricht jedoch nichts dagegen, die vorhergehenden Planungen (Baurechtschaffung; Vorbereitung und Beauftragung der Planerleistungen; Planung bis zur Ausführungsplanung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse) bereits zum heutigen Zeitpunkt in die Wege zu leiten.
Es sollten jedoch vorab die Anforderungen an das Schwimmbad aufgrund geänderter Schüleranzahl sowie mögliche Förderungen abgeklärt und geprüft werden. 

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
1.        Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten.

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6. Bebauungsplan Nr. 56 für das Wohngebiet W6; 1. Änderung im Bereich der Bauquartiere WA 6 sowie WA 3 und WA 4, Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2016 dem Gemeinderat empfohlen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 zu beschließen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH beauftragt.

Für die Errichtung von Bauvorhaben im Bereich der o.g. Quartiere wurden von Seiten der Bauherren Befreiungen bezüglich der Verschiebungen der Geschossflächen innerhalb der Quartiere beantragt. 

Im Rahmen der Behandlung der Bauanträge im Jahr 2014 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits beschlossen, sein Einvernehmen hierzu zu erteilen sowie zu gegebener Zeit den Bebauungsplan an die geänderte Geschossfläche anzupassen.

Die Gesamtgeschossflächen in den Bauquartieren werden mit den Verschiebungen nicht überschritten.

Beschlussvorschlag

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 wird beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.

Beschluss

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 wird beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2016 einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2016 dem Gemeinderat empfohlen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 zu beschließen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH beauftragt.

Für die Errichtung von Bauvorhaben im Bereich der o.g. Quartiere wurden von Seiten der Bauherren Befreiungen bezüglich der Verschiebungen der Geschossflächen innerhalb der Quartiere beantragt.

Im Rahmen der Behandlung der Bauanträge im Jahr 2014 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits beschlossen, sein Einvernehmen hierzu zu erteilen sowie zu gegebener Zeit den Bebauungsplan an die geänderte Geschossfläche anzupassen.

Die Gesamtgeschossflächen in den Bauquartieren werden mit den Verschiebungen nicht überschritten.

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7. Schulwesen in Poing; Änderung der Verfahrensweise zur Erhebung von Kopiergeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Erhebung von Kopiergeld ist gemäß Art. 21 Abs. 3 BaySchFG zwingend vorgesehen. Der bayerische Gesetzgeber hat die von ihm gewährte Lernmittelfreiheit ausschließlich auf  Schulbücher beschränkt.

Zuletzt hat der Gemeinderat unter anderem die Erhebung des Kopiergeldes in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2006 erörtert und die Verwaltung beauftragt, mit der Schulleitung eine angemessene Erhebung bzw. wenn möglich eine Reduzierung des Kopiergeldes zu verhandeln.

Die Kopierkosten sind seitdem im Einvernehmen mit der damaligen Schulleitung per Spitzabrechnung jährlich erhoben worden.

Dieser bisherige Arbeitsprozess „Kopiergeld Erfassung und Erhebung durch Spitzabrechnung, Berechnung der Gesamtkosten – vereinnahmtes Kopiergeld – Deckungsgrad – Durchschnitt/Schüler“ wurde im Juni 2015 und zuletzt im Januar 2016 von der Verwaltung geprüft (Anlage 1). Zusätzlich wurde der damit einhergehende, jährliche Personalaufwand dargestellt:

-ca. 40,5 Std. Arbeitsaufwand in der Gemeindeverwaltung
-ca. 24 Std. in den Schulen 

Dadurch entstanden durchschnittliche Personalkosten in Höhe von knapp 2.800,- EUR/jährlich. Kopiergeldeinnahmen gesamt wurden in Höhe von durchschnittlich ca. 12.000,- EUR/ jährlich erzielt. Das Kopiergeld liegt derzeit bei 0,03 EUR/Kopie.

Dem Gemeinderat obliegt die Entscheidung, ob weiterhin eine spitze Abrechnung des Kopiergeldes erfolgen soll, trotz des inzwischen hohen personellen Aufwandes. 

Die Verwaltung strebt jährliche Einnahmen mindestens in er bisherigen Höhe an. Gleichzeitig soll der personelle Aufwand deutlich verringert werden. Deshalb wird vorgeschlagen, zukünftig zu Beginn des jeweiligen Schuljahres (Oktober), eine jährliche Pauschale pro Schüler zu erheben.

Um den bisherigen Deckungsgrad der Kopierkosten für Schüler zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, für das Schuljahr 2015/2016 und für 2016/2017 eine einheitliche Kopierpauschale in Höhe von EUR 15,00 pro Schüler zu erheben. Dies deckt mindestens das Kopieraufkommen für Schüler (ca. 65 - 70%  der gesamten Kopierkosten an den Schulen, Anlage 2).

Der geringste Aufwand entsteht, wenn die Lehrer – wie bisher – das pauschalierte Kopiergeld einsammeln und dieses vor Ort an der Schule an ein oder zwei Stichtagen der Gemeindeverwaltung übergeben.

Der Verwaltung liegen hierzu die positiven Stellungnahmen der beiden Schulleitungen und die Zustimmung der Elternbeiräte vor.

Sollte sich ab dem Schuljahr 2016/2017 im Abrechnungszeitraum das Kopieraufkommen erhöhen oder reduzieren, wird die Pauschale für das Folgeschuljahr durch die Verwaltung entsprechend angepasst. 

Beschlussvorschlag

Der Umstellung der Erhebung der jährlichen Kopierkosten in Form einer jährlichen Pauschale wird zugestimmt.

Für das laufende Schuljahr 2015/2016 und für das Schuljahr 2016/2017 wird eine einheitliche Kopierpauschale in Höhe von 15 Euro pro Schüler jährlich festgelegt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kopierpauschale pro Schüler in den Folgejahren entsprechend dem tatsächlichen Aufkommen anzupassen.

Beschluss

Der Umstellung der Erhebung der jährlichen Kopierkosten in Form einer jährlichen Pauschale wird zugestimmt.

Für das laufende Schuljahr 2015/2016 und für das Schuljahr 2016/2017 wird eine einheitliche Kopierpauschale in Höhe von 15 Euro pro Schüler jährlich festgelegt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kopierpauschale pro Schüler in den Folgejahren entsprechend dem tatsächlichen Aufkommen anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Die Erhebung von Kopiergeld ist gemäß Art. 21 Abs. 3 BaySchFG zwingend vorgesehen. Der bayerische Gesetzgeber hat die von ihm gewährte Lernmittelfreiheit ausschließlich auf  Schulbücher beschränkt.
Zuletzt hat der Gemeinderat unter anderem die Erhebung des Kopiergeldes in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2006 erörtert und die Verwaltung beauftragt, mit der Schulleitung eine angemessene Erhebung bzw. wenn möglich eine Reduzierung des Kopiergeldes zu verhandeln.
Die Kopierkosten sind seitdem im Einvernehmen mit der damaligen Schulleitung per Spitzabrechnung jährlich erhoben worden.
Dieser bisherige Aufwand zur Erhebung des Kopiergeldes für Schule und Gemeindeverwaltung  stand nicht mehr im Verhältnis zu den generierten Einnahmen.
Um den bisherigen Deckungsgrad der Kopierkosten für Schüler zu sichern, ist der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, für das Schuljahr 2015/2016 und für 2016/2017 eine einheitliche Kopierpauschale in Höhe von EUR 15,00 pro Schüler zu erheben. Dies deckt mindestens das Kopieraufkommen für Schüler (ca. 65 - 70%  der gesamten Kopierkosten an den Schulen).
Der Verwaltung liegen hierzu die positiven Stellungnahmen der beiden Schulleitungen und die Zustimmung der Elternbeiräte vor.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung auch einstimmig ermächtigt, die Pauschale für die Folgeschuljahre entsprechend anzupassen, sollte sich ab dem Schuljahr 2016/2017 im Abrechnungszeitraum das Kopieraufkommen erhöhen oder reduzieren.

Datenstand vom 31.05.2022 12:28 Uhr