Datum: 12.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 23:34 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2016
|
ö
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informativ
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Asyl- und Flüchtlingswesen in Poing; aktueller Sachstand
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.05.2016
|
ö
|
informativ
|
1.1 |
Sachverhalt
In Poing sind zum 10.05.2016 insgesamt 304 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. Die meisten davon stammen aus den Ländern Afghanistan (74), Syrien (45), Eritrea (42), Irak (30) und Iran (22).
Gruber Straße 55 – vormaliges Arbeiterwohnheim
Das Landratsamt Ebersberg beginnt voraussichtlich Mitte Mai 2016 damit, das vormalige Arbeiterwohnheim in der Gruber Straße 55 mit Asylsuchenden zu belegen. Insoweit wird mit der Auflösung der Turnhallen zu diesem Zeitpunkt begonnen.
Traglufthalle Grub
Vor Inbetriebnahme der Traglufthalle in Grub wird es einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
Kurzbericht
In Poing sind zum 10.05.2016 insgesamt 304 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. Die meisten davon stammen aus den Ländern Afghanistan (74), Syrien (45), Eritrea (42), Irak (30) und Iran (22).
Gruber Straße 55 – vormaliges Arbeiterwohnheim
Das Landratsamt Ebersberg beginnt voraussichtlich Mitte Mai 2016 damit, das vormalige Arbeiterwohnheim in der Gruber Straße 55 mit Asylsuchenden zu belegen. Insoweit wird mit der Auflösung der Turnhallen zu diesem Zeitpunkt begonnen.
Traglufthalle Grub
Vor Inbetriebnahme der Traglufthalle in Grub wird es einen Tag der offenen Tür geben. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
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1.2. Trimm-Dich-Pfad
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.05.2016
|
ö
|
informativ
|
1.2 |
Sachverhalt
Auf Antrag der Fraktion CSU Aktive Bürger wurde die Verwaltung mit Beschluss vom 30.07.2015 (TOP 4) beauftragt, Möglichkeiten zur Realisierung eines Trimm-Dich-Pfads zu prüfen.
Vereine, Schulen, Seniorenbeauftragte und Jugendbeauftragte sollten eingebunden werden, damit eventuelle Wünsche / Anregungen bei der Verwirklichung berücksichtigt werden können.
Am 10.09.2015 fand ein Informationsgespräch im Baubetriebshof mit Dipl.-Sportwissenschaftler Herrn Seitz statt. Herr Seitz hat für die LH München bereits 20 Trimm-Dich-Pfade geplant. Im Gespräch wurden die wesentlichen Anforderungen an einen Trimm-Dich-Pfad erläutert.
Sobald die Haushaltsmittel 2016 genehmigt sind, sollte es ein Planungsgespräch mit entsprechenden Interessenten geben.
Am 11.04.2016 fand das Planungsgespräch mit der Seerosenschule, Anni-Pickert-Schule, Seniorenbeauftragte, LG Sempt, Dominik-Brunner-Realschule, SG - Poing sowie Herrn Seitz statt.
Herr Seitz stellte den Trimm-Dich-Pfad allgemein vor und erläuterte dann die wichtigsten Punkte, um die es bei der Verwirklichung geht:
- 1. Kraft
- 2. Koordination
- 3. Mobilisation
- 4. Beweglichkeit
Herr Seitz erarbeitete bereits im Vorfeld ein Konzept mit entsprechenden Geräten als Basis für das Planungsgespräch.
Laut Herrn Seitz sind 10 – 12 Stationen für einen Pfad notwendig, damit langfristig Interesse bestehen bleibt. Die ausgewählten Stationen können sowohl von jüngeren als auch von älteren Menschen und Senioren genutzt werden. Mindestens drei bis vier Stationen wurden eingeplant, die von Menschen mit Behinderung genutzt werden können.
Folgende Geräte wurden von Herrn Seitz vorgestellt und standen zur Diskussion:
- Schwebende Plattform
- Balancierstrecke
- Pedalostrecke
- Oberkörper – Ergometer
- Crazy Bars Calisthenics
- Rückstrecken Universal
- Situps – Beinheber – Kombi
- Armzug
- Liegestütz
- Stützspringen
- Dehnen
Von den Antragstellern wurden folgende Standorte für den Trimm-Dich-Pfad vorgeschlagen:
- Sportzentrum
- Reuterpark
- Bergfeldpark
- Bergfeldsee
Nach längerer Diskussionen kristallisierte sich das Sportzentrum (nähe Soccer-Five-Platz) als möglicher Standort heraus. Der Standort sei sehr zentral und in Schulnähe. Parkplätze seien vorhanden und WC Anlagen befänden sich (vor Ort) in der Nähe.
Es gab aber auch Stimmen, die die Nähe zum Biergarten zu bedenken gaben.
Um sich ein Bild von der Örtlichkeit machen zu können wurde vorgeschlagen, zu einem weiteren Treffen einzuladen.
Am Montag, den 06.06.2016 um 19:00 Uhr soll das nächste Treffen mit Besichtigung der möglichen Standorte stattfinden. Eine gesonderte Einladung auch an die Fraktionen des Gemeinderats wird noch erfolgen.
Kurzbericht
Auf Antrag der Fraktion CSU Aktive Bürger wurde die Verwaltung mit Beschluss vom 30.07.2015 (TOP 4) beauftragt, Möglichkeiten zur Realisierung eines Trimm-Dich-Pfads zu prüfen.
Vereine, Schulen, Seniorenbeauftragte und Jugendbeauftragte sollten eingebunden werden, damit eventuelle Wünsche / Anregungen bei der Verwirklichung berücksichtigt werden können.
Am 10.09.2015 fand ein Informationsgespräch im Baubetriebshof mit Dipl.-Sportwissenschaftler Herrn Seitz statt. Herr Seitz hat für die LH München bereits 20 Trimm-Dich-Pfade geplant. Im Gespräch wurden die wesentlichen Anforderungen an einen Trimm-Dich-Pfad erläutert.
Sobald die Haushaltsmittel 2016 genehmigt sind, sollte es ein Planungsgespräch mit entsprechenden Interessenten geben.
Am 11.04.2016 fand das Planungsgespräch mit der Seerosenschule, Anni-Pickert-Schule, Seniorenbeauftragte, LG Sempt, Dominik-Brunner-Realschule, SG - Poing sowie Herrn Seitz statt.
Herr Seitz stellte den Trimm-Dich-Pfad allgemein vor und erläuterte dann die wichtigsten Punkte, um die es bei der Verwirklichung geht:
- 1. Kraft
- 2. Koordination
- 3. Mobilisation
- 4. Beweglichkeit
Herr Seitz erarbeitete bereits im Vorfeld ein Konzept mit entsprechenden Geräten als Basis für das Planungsgespräch.
Laut Herrn Seitz sind 10 – 12 Stationen für einen Pfad notwendig, damit langfristig Interesse bestehen bleibt. Die ausgewählten Stationen können sowohl von jüngeren als auch von älteren Menschen und Senioren genutzt werden. Mindestens drei bis vier Stationen wurden eingeplant, die von Menschen mit Behinderung genutzt werden können.
Folgende Geräte wurden von Herrn Seitz vorgestellt und standen zur Diskussion:
- Schwebende Plattform
- Balancierstrecke
- Pedalostrecke
- Oberkörper – Ergometer
- Crazy Bars Calisthenics
- Rückstrecken Universal
- Situps – Beinheber – Kombi
- Armzug
- Liegestütz
- Stützspringen
- Dehnen
Von den Antragstellern wurden folgende Standorte für den Trimm-Dich-Pfad vorgeschlagen:
- Sportzentrum
- Reuterpark
- Bergfeldpark
- Bergfeldsee
Nach längerer Diskussionen kristallisierte sich das Sportzentrum (nähe Soccer-Five-Platz) als möglicher Standort heraus. Der Standort sei sehr zentral und in Schulnähe. Parkplätze seien vorhanden und WC Anlagen befänden sich (vor Ort) in der Nähe.
Es gab aber auch Stimmen, die die Nähe zum Biergarten zu bedenken gaben.
Um sich ein Bild von der Örtlichkeit machen zu können wurde vorgeschlagen, zu einem weiteren Treffen einzuladen.
Am Montag, den 06.06.2016 um 19:00 Uhr soll das nächste Treffen mit Besichtigung der möglichen Standorte stattfinden. Eine gesonderte Einladung auch an die Fraktionen des Gemeinderats wird noch erfolgen.
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2. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße;
Vorstellung und Genehmigung der Vorplanung,
Vorgabe weitere Planungen und Beauftragung Leistungsstufe 2
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.05.2016
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.03.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Tiefgaragenzufahrt soll über die Rathausstraße (Variante III b) mit den zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen erfolgen. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 17,2 Mio. EUR brutto nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 – 700 zusammen.
Dem Beschluss ging folgende Entwicklung voraus:
31.07./02.08.2015: Das Preisgericht entscheidet sich für den Wettbewerbsentwurf von Löhle Neubauer Architekten, Augsburg, als 1. Preisträger. Die Wettbewerbsvorprüfung durch den Projektsteuerer DU Diederichs ergab geschätzte Gesamtkosten inkl. Tiefgarage von ca. 18,3 Mio. Euro. Die von der Gemeinde Poing ausgelobte Schule mit Lernclusterkonzept würde gegenüber einer konventionellen Grundschule mit ca. 1,5 Mio. EUR Mehrkosten verursachen.
28.10.2015: Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an Löhle Neubauer Architekten, behält jedoch die zur Auslobung definierte Kostenobergrenze von 15,1 Mio. (ohne Kosten für Stellplätze für PKW) bei.
18.02.2016: Der Gemeinderat entscheidet sich für die Tiefgaragenvariante III, Vollunterkellerung des Schulgebäudes mit ca. 56 Tiefgaragenstellplätzen, Kostenschätzung ca. 2,1 Mio. Euro.
10.03.2016: Der Gemeinderat entscheidet zur Tiefgaragenvariante III die Zufahrt über die Rathausstraße (Variante III b) mit zusätzlichen oberirdischen Stellplätzen, Kostenschätzung ca. 2,1 Mio. Euro. Der Rathausvorplatz wird nicht umgebaut, sondern nur der Zugang aufgrund der TG-Zufahrt angepasst. Die Kostenobergrenze wird angepasst auf 17,2 Mio. Euro.
Die durch die Projektsteuerung am 21.03.2016 angeforderte und daraufhin durch Planungsbeauftragten in mehreren Bearbeitungsschritten bis zum 08.04.2016 erstellten qualifizierten Kostenschätzungen (QKS) ergaben durch die Projektsteuerung folgende geprüfte Ergebnisse: (Kostengruppen 200 – 700 brutto)
1. Vorabzug vom 06.04.2016 ergibt Gesamtkosten von 20,4 Mio. EUR brutto.
2. Vorabzug vom 13.04.2016 ergibt Gesamtkosten von 20,9 Mio. EUR brutto.
Gründe für die Kostenmehrungen im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf liegen in der Veränderung der Bruttogeschossfläche für Schule und Turnhalle und in der Veränderung des Bruttorauminhalts der Schule und Turnhalle.
Die vorläufige qualifizierte Kostenschätzung wurde durch den Projektsteuerer DU Diederichs anhand von Kennwerten bis 15.04.2016 geprüft und als plausibel bewertet. DU Diederichs empfiehlt zudem, für die Mittelbedarfsplanung eine Reservevorhaltung für Planungs- und Ausführungsrisiken von 12,5 % einzuplanen.
Zur Anpassung der vorläufigen qualifizierten Kostenschätzung wurden auf Grundlage der genannten Kosten von 20,9 Mio. EUR brutto folgende Kostenpakete ermittelt:
Die Kostenpakete sind hier ohne Nebenkosten dargestellt. Die Nebenkosten werden in der Zusammenfassung ermittelt.
A. Einsparpotentiale durch Umstrukturierung:
|
Beschreibung
|
Einsparung
|
Tdz.
|
GR
|
1.
|
Umorganisation Geräteräume Turnhalle
|
-168.000,00 €
|
nein
|
19/4
|
2.
|
Anhebung und Loslösung der Turnhalle
|
-141.000,00 €
|
nein
|
23/0
|
3.
|
Entfall der Lichthöfe
|
-115.000,00 €
|
nein
|
23/0
|
4.
|
Entfall der Multifunktionalen Aula (Zuschaltbare Räume zur Bühnennutzung)
|
-250.000,00 € - 450.000,00 €
|
nein
|
23/0
|
5.
|
Entwurfsvariante Raumhöhe Mittagsbetreuung 1
|
-190.000,00 €
|
nein
|
23/0
|
6.
|
Entwurfsvariante Raumhöhe Mittagsbetreuung 2
|
- 190.000,00 €
|
nein
|
23/0
|
7.
|
Ersatz der Tiefgarage Variante III b durch Stellplatzvariante I
|
-1.500.000,00 €
|
nein
|
23/0
|
8.
|
Umorganisation Untergeschoss, falls keine Vollunterkellerung erfolgt
(Anordnung nach WB-Entwurf)
|
|
nein
|
23/0
|
9.
|
Ersatz der Tiefgaragen Variante III b durch Tiefgaragenvariante II
|
|
nein
|
23/0
|
|
Einsparungen aus A
|
0,00 €
|
B. Einsparpotentiale bei Bauteilqualitäten:
10.
|
Bodenbelag Tiefgarage, Oberflächenschutzsystem anstatt Gussasphalt (abhängig von der Gutachterentscheidung)
|
-99.000,00 €
|
ja
|
23/0
|
11.
|
Dachkonstruktion, Warmdach anstatt Umkehrdach
|
-20.500,00 €
|
nein
|
23/0
|
12.
|
Fassadenkonstruktion Obergeschoss, Wärmedämmverbundsystem anstatt Vorhangfassade
|
-131.000,00 €
|
nein
|
23/0
|
13.
|
Fassadenkonstruktion Turnhalle, Vorhangfassade (Lärchenholzlattung) anstatt Stahlbetonfertigteile
|
-105.000,00 €
|
ja
|
23/0
|
14.
|
Nichtragende Innenwände, Trockenbau anstatt Massivbau
|
-110.000,00 €
|
ja
|
22/0
|
15.
|
Bodenbeläge Unterrichtsräume, Linoleum anstatt Parkett
|
-76.000,00 €
|
ja
|
23/0
|
16.
|
Kleinformatige anstatt großformatige Fliesen
|
- 91.500,00 €
|
ja
|
23/0
|
17.
|
Bodenbeläge Verkehrsfläche, Beschichtung anstatt Fliesenbeläge
|
-91.500,00 €
|
|
|
18.
|
Dachbekleidung, Akustik-Holzwolle-Leichtbauplatten anstatt Holz-Lamellen-Akustikdecke
|
-43.500,00 €
|
ja
|
23/0
|
19.
|
Dachterrassen, Beete: einfach Ausführung als Flachdach
|
-15.000,00 €
|
nein
|
23/0
|
20.
|
Trennvorhang Einfachsporthalle zur Hallenteilung im Schulbetrieb
|
-24.500,00 €
|
nein
|
23/0
|
21.
|
Sitzbänke Fensterbrüstungen
|
-77.800,00 €
-35.000,00 €
|
nein
ja
|
23/0
|
22.
|
Interaktive Whiteboards über VHH SG Z2
|
-60.000,00 €
|
ja
|
23/0
|
23.
|
Frischbetonfolie, in Abstimmung Gutachter
(ggf. bei Risiken ansetzen)
|
-151.000,00 €
|
zu D
|
----
|
24.
|
Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter
(ggf. bei Risiken ansetzen)
|
-100.000,00 €
|
zu D
|
----
|
|
Einsparungen aus B
|
871.000,00 €
|
C. Optionen bei der Ausstattung (keine Beschlüsse, nur Kosten)
25.
|
Vorplatz Rathaus, Neugestaltung
|
+37.000,00 €
|
|
|
26.
|
„Aufwendige“ Schließanlage
|
+55.000,00 €
|
|
|
27.
|
Uhrenanlage, zentral gesteuert
|
+5.000,00 €
|
|
|
28.
|
Bühnenbeleuchtung, einfache Ausführung
|
+12.000,00 €
|
|
|
29.
|
Musikanlage Bühne
|
+12.000,00 €
|
|
|
30.
|
Schrankenanlage Tiefgarage (Zufahrtskontrolle)
|
+18.500,00 €
|
|
|
31.
|
Kassensystem Tiefgarage
|
0,00 €
|
Nein
|
23/0
|
32.
|
Videoanlage Tiefgarage
|
+16.000,00 €
|
|
|
33.
|
Elektroauto Ladesäule
|
+4.000,00 €
|
|
|
34.
|
Photovoltaikanlage
|
+150.000,00 €
|
|
|
35.
|
Erstausstattung Schule über VHH FB4 (bisher kein Ansatz QKS)
|
(200.000,00 €)
|
|
|
36.
|
Bestuhlung Versammlungsstätte über VHH FB4 (bisher kein Ansatz QKS)
|
(30.000,00 €)
|
|
|
|
Zwischensumme C
|
309.500,00 €
|
D. Zu beachten sind folgende Kostenrisiken:
37.
|
Frischbetonfolie, in Abstimmung Gutachter
|
151.000,00 €
|
|
|
38.
|
Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter
|
100.000,00 €
|
|
|
39.
|
Abbruch der Bestandsanlage, Schadstoffe
|
50.000,00 €
|
|
|
40.
|
Winterbaumaßnahmen
|
100.000,00 €
|
|
|
41.
|
Stahlpreis
|
120.000,00 €
|
|
|
42.
|
Baupreissteigerung
|
350.000,00 €
|
|
|
43.
|
Unschärfe Kostenschätzung
|
1.800.000,00 €
|
|
|
44.
|
Zusatzhonorar Architekt bei HZ IV unten
|
180.000,00 €
|
|
|
|
Zwischensumme D
|
2.851.000,00 €
|
E. Zusammenfassung:
|
Einsparungen aus A
|
0,00 €
|
|
Einsparungen aus B
|
-871.000,00 €
|
|
Mehrungen aus C
|
+309.500,00 €
|
|
Zwischensumme A - C
|
-561.500,00 €
|
|
Nebenkosten 25 %
|
-140.375,00 €
|
|
Zwischensumme A – C inkl. NK
|
-701.875,00 €
|
|
Neue Kostenobergrenze
(20,9 Mio. – Zwischensumme inkl. NK)
|
20.198.125,00 €
(20,2 Mio. €)
|
Es wird empfohlen, die ausgehend von bisher 17,2 Mio. EUR, die Kostenobergrenze um 3 Mio. EUR auf 20,2 Mio. EUR festzulegen. Dies entspricht einer Angleichung der bisherigen Kostenannahmen auf das Niveau der Wettbewerbsvorprüfung (1. Preisträger). Dadurch ist die Abweichung der bisher festgelegten Kostenobergrenze von der in der Wettbewerbsvorprüfung genannten Summe bereinigt, die Kostensteigerung aufgrund nun fortgeschrittener Planung berücksichtigt und das gewählte und teurere pädagogische Lernclusterkonzept beizubehalten.
Zur Mittelbedarfsplanung wird empfohlen, eine Reservevorhaltung aus D in Höhe von 2,85 Mio. EUR für Planungs- und Ausführungsrisiken einzuplanen.
Beschlussvorschlag
Der Vorentwurf unter Berücksichtigung der Einsparungen und der gewählten Optionen (aus Tabelle) wird zur Fortsetzung der Planung genehmigt.
Die qualifizierte Kostenschätzung wird genehmigt und als finale Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 auf den Betrag von 20,2 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung beteiligten als verbindlich.
Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 3, Entwurfsplanung.
Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Finanzielle Auswirkungen
Auf der Haushaltsstelle 21100.940000 (Grundschule Karl-Sittler-Straße – Hochbaumaßnahmen) sind im Finanzplanungszeitraum bis 2019 Mittel in Höhe von 15,1 Mio. EUR eingestellt. Die überplanmäßigen Mittel sind im Haushalt 2017 – 2020 einzustellen. Dies könnte Auswirkungen auf steigende Verschuldung oder Maßnahmenverzicht bei der Haushaltsplanung bedeuten.
Es sind zusätzliche Mittel zur Deckung der Kostenrisiken aus D in Höhe von 2,85 Mio. EUR bereit zu stellen.
Beschluss
Der Vorentwurf unter Berücksichtigung der Einsparungen und der gewählten Optionen (aus Tabelle) wird zur Fortsetzung der Planung genehmigt.
Die qualifizierte Kostenschätzung wird genehmigt und als finale Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 auf den Betrag von 20,2 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung beteiligten als verbindlich.
Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 3, Entwurfsplanung.
Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Kurzbericht
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2016 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Der Vorentwurf unter Berücksichtigung der Einsparungen und der Optionen wird zur Fortsetzung der Planung genehmigt. Die qualifizierte Kostenschätzung wird genehmigt und als finale Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 / 11.01.2016 auf den Betrag von 20,2 Mio. Euro festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich. Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 3, Entwurfsplanung. Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Dem Beschluss des Gemeinderates ging ein Vortrag des mit der Projektsteuerung beauftragten Büros DU Diederichs und Partner zu möglichen Einsparpotentialen voraus.
zum Seitenanfang
3. Neubau einer Eisenbahnüberführung im Ortszentrum;
Park & Ride Anlage Poing Süd
Vorstellung der Vorplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.05.2016
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Eisenbahnüberführung über einen Fuß- und Radweg im neuen Ortszentrum muss die bestehende P+R Anlage-Poing Süd komplett neu gestaltet werden.
In der BUA Sitzung am 08.03.2016 wurden die 2 Varianten der Vorplanung vorgestellt.
Nach Überlegung der Verwaltung wurde das Planungsbüro Lahmeyer aufgefordert eine 3. Variante – eine diagonal zur Grünfläche südlich der P+R Anlage angeordnete barrierefreie Rampe - zu erstellen.
In der heutigen Sitzung ist über die Vorplanung mit Kostenschätzung der P+R Anlage zu beschließen.
Es erfolgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstands (alle 3 Varianten) durch Herrn Saenger (IB Lahmeyer).
Alternativ sollte bei DB Station & Service die Möglichkeit eines P+R-Gebäudes (Errichtung durch Gemeinde) angefragt werden.
Aufgrund der Terminschiene (Genehmigungsplanung + Planfeststellungsantrag beim Eisenbahn-Bundesamt bereits eingereicht; Baubeginn März 2018), die auch für die P+R-Anlage einzuhalten ist, ist jedoch die Umplanung und Herstellung eines P+R-Gebäudes auf der Südseite nicht mehr realistisch).
Durch den Neubau der P+R Anlage Süd werden 500 Stellplätze am Haltepunkt Poing vorhanden sein:
P+R Anlage Nordseite unverändert = 415 Stellplätze ( davon 327 Plätze zweckgebunden)
P+R Anlage Südseite = 85 Stellplätze
Gesamt = 500 Stellplätze
Die MVV GmbH hat am S-Bahn Haltepunkt Poing einen Gesamtbedarf von derzeit 500 Stellplätze (bezogen auf 15.000 Einwohner) prognostiziert.
Durch den Neubau der P+R Anlage Süd wird der prognostizierte Stellplatzbedarf eingehalten.
Durch die neu geplante Erschließung (W7 und W8) wird die Einwohnerzahl der Gemeinde Poing im Jahr 2025 ca. 20.000 Einwohner erreichen. Für das Jahr 2025 wurde durch Hochrechnung ein Gesamtbedarf der Stellplätze am S-Bahn Haltepunkt Poing von ca. 660 ermittelt.
Durch die direkte Anbindung der Wohngebiete W7 und 8 an den Haltepunkt Grub kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil des zusätzlichen Parkplatzbedarfes am Haltepunkt Grub entstehen wird.
Zurzeit liegt ein gültiger Bebauungsplan vor, der die Erweiterung der P+R Anlage in Grub ermöglicht.
Beschlussvorschlag
Der Vorplanung mit der Kostenschätzung der P+R Anlage wird zugestimmt.
Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage der Variante 3 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kostenschätzungen wurden nochmals überarbeitet für alle drei Varianten.
Die Kosten sind gegenüber der Präsentation in der BUA Sitzung am 08.03.2016 erhöht, weil für den Bau der Rigolen Anlage und des Absetzschachts ein Verbau erforderlich ist.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Schätzung:
- Variante 1: 670.000 € Brutto
- Variante 2: 625.000 € Brutto
- Variante 3: 650.000 € Brutto
einschließlich Baunebenkosten.
Die von BUA empfohlene Variante 2 würde somit 625.000 € statt 450.000€ kosten.
Der Verwaltung empfiehlt für 25.000 € Mehrkosten Variante 3 (mit barrierefreien Rampe für 650.000 €) zu bauen.
Für die Baumaßnahme (EÜ Ortsmitte und P+R Anlage) wurden im Haushalt 2016-2019 auf der Haushaltstelle 63040.950000 – Neubau Bahnunterführung Ortsmitte – 6.970.000 € eingestellt (2016-350.000€, 2017-1.700.000€, 2018-2.460.000€, 2019-2.460.000€)
Beschluss
Der Vorplanung mit der Kostenschätzung der P+R Anlage wird zugestimmt.
Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage der Variante 3 erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Eisenbahnüberführung über einen Fuß- und Radweg im neuen Ortszentrum muss die bestehende P+R Anlage-Poing Süd komplett neu gestaltet werden.
In der Gemeinderatsitzung am 12.05.2016 wurde die Vorplanung mit Kostenschätzung der P+R Anlage durch Herrn Saenger (IB Lahmeyer) vorgestellt.
Es wurden 3 Varianten vorgestellt:
- Variante 1: mit behinderten gerechter Rampe zwischen Bahnsteig und P+R Anlage
- Variante 2: ohne behinderten gerechte Rampe
- Variante 3: mit behinderten gerechter Rampe zwischen Bahnhofstr. und P+R Anlage
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Schätzung:
- Variante 1: 670.000 € brutto
- Variante 2: 625.000 € brutto
- Variante 3: 650.000 € brutto
einschließlich Baunebenkosten.
Durch den Neubau der P+R Anlage Süd wird der prognostizierte (MVV GmbH) Stellplatzbedarf eingehalten.
Der Vorplanung mit der Kostenschätzung der P+R Anlage wurde einstimmig zugestimmt. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage der Variante 3 erfolgen.
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4. Straßenbeleuchtungssituation in der Gemeinde Poing;
Rad- und Gehwegbeleuchtung entlang Senator-Gerauer-Straße - weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2016
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die FWG-Gemeindefraktion hat erstmals am 14.07.2014 und erneut am 17.09.2015 den Antrag zur Errichtung einer Beleuchtung für den Fuß- und Radweg von Poing nach Grub, entlang der Senator Gerauer-Straße gestellt. Der Antrag wurde im Einvernehmen des Gremiums zurückgestellt. Da zwischenzeitlich der Bau einer Traglufthalle als Unterkunft für Asylbewerber in Grub beschlossen wurde, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2016 bekannt gegeben, dass die Verwaltung der Beleuchtungssituation entlang der Senator-Gerauer-Straße überprüft.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der geplanten Traglufthalle ist ab Fertigstellung mit einer stärkeren Frequentierung des Fuß- und Radweges von Poing nach Grub, entlang der Senator-Gerauer-Straße, zu rechnen. Aus diesem Grund scheint der Bedarf einer Beleuchtung des Fuß- und Radweges zum jetzigen Zeitpunkt höher, als noch während der Gemeinderatssitzung am 17.09.2015.
Die Verwaltung hat die Möglichkeit einer solaren Rad- und Gehwegbeleuchtung geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:
Vorteil einer solarbetriebenen Wegebeleuchtung ist, dass es nicht notwendig ist Kabel zu verlegen und die Beleuchtung ans bestehende Netz anzuschließen. Außerdem fallen keine Stromkosten an, da sich die Beleuchtung über das Solarmodul selbst mit Energie versorgt. Sollte sich die solare Wegebeleuchtung entlang der Senator-Gerauer-Straße bewähren, können solarbetrieben Lampen auch innerorts vor, während oder nach einer potentiellen Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED genutzt werden, um relativ kostengünstig Schwachstellen zu verbessern / nach zu bessern, falls beispielsweise der Abstand zwischen den Masten zu groß oder Beleuchtung nur einseitig vorhanden ist.
Nachteil einer solarbetriebenen Wegebeleuchtung ist, dass sie bei langanhaltenden „dunklen“ Wetterverhältnissen (Nebel, Wolken, Regen) nicht mit 100% leuchtet, sondern i.d.R. auf 75 – 80 % der Leistung absenkt, um Energie zu sparen. Um die Gefahr der Verschattung der Solarmodule zu verhindern wäre es außerdem notwendig, die Bäume an der Senator-Gerauer-Straße ausreichend zurück zu schneiden und einzelne Bäume zu entfernen. Ein regelmäßiger Akkutausch alle 4-5 Jahre kann notwendig sein und würde zusätzliche Kosten verursachen. Bei einer Entscheidung für solare Geh- und Radwegebeleuchtung wäre außerdem eine beschränkte Ausschreibung notwendig, da die Kosten voraussichtlich den vorgeschriebenen Schwellenwert von 30.000 überschreiten werden.
Kosten für die Beleuchtung des Geh- und Radweges:
Das technische Bauamt geht davon aus, dass für eine ausreichende Beleuchtung 25 Lampen notwendig sind. Für eine konventionelle LED-Straßenbeleuchtung im Fremdeigentum werden Kosten von ca. 60.000 Euro brutto gemäß aktuellem Angebot vom April 2016 veranschlagt. Für solare LED Rad- und Gehwegbeleuchtung werden von Kosten für Erdarbeiten, Fundamente und Montage der Straßenbeleuchtung von ca. 25.000 Euro brutto und für die Kopfmontage von 3.000 Euro brutto ausgegangen. Die vorliegenden Angebote für die Lieferung der solaren Beleuchtung befinden sich im Rahmen zwischen 33.000 Euro und 57.000 Euro. Bei einer solaren Geh- und Radwegbeleuchtung würden sich die Kosten daher auf 61.000 bis 85.000 Euro belaufen. Diese Angebote sind lediglich eine Marktorientierung. Die tatsächlichen Kosten können im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung auch niedriger ausfallen.
Beschlussvorschlag
Der Rad- und Gehweg von Poing nach Grub entlang der Senator-Gerauer-Straße wird mit einer Wegbeleuchtung ausgestattet.
Variante 1: Konventionelle LED-Straßenbeleuchtung
Finanzielle Auswirkungen
60.000 – 85.000 Euro (HHst 67000.960000)
Diese Mittel sind nicht in den Haushalt eingestellt und müssen überplanmäßig genehmigt werden.
Beschluss
Der Rad- und Gehweg von Poing nach Grub entlang der Senator-Gerauer-Straße wird mit einer Wegbeleuchtung ausgestattet.
Variante 1: Konventionelle LED-Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
Kurzbericht
Die FWG-Gemeindefraktion hat am 14.07.2014 und erneut am 17.09.2015 den Antrag zur Errichtung einer Beleuchtung für den Fuß- und Radweg von Poing nach Grub, entlang der Senator-Gerauer-Straße gestellt. Der Antrag wurde beide Male im Einvernehmen des Gremiums zurückgestellt. In der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2016 erging an die Verwaltung der Auftrag die Beleuchtungssituation an dieser Stelle und die Option einer solaren Geh- und Radwegebeleuchtung zu prüfen. In der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2016 wurde mit einer Gegenstimme beschlossen, den Geh- und Radweg von Poing nach Grub mit einer konventionellen LED-Wegebeleuchtung auszustatten.
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5. Kindertagesstätten in Poing;
Vergabe der Trägerschaften der Häuser für Kinder,
Zauberwinkel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2016
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ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Am 09.03.2016 hat die Verwaltung die Trägerschaft der beiden Kindertagesstätten im Zauberwinkel Poing trägerintern ausgeschrieben. Die zukünftigen Träger sollen zeitgerecht in die weiteren Planungen insbesondere in die Ausstattung der KiTas während der weiteren Bauphasen einbezogen werden. Neben dem AWO Kreisverband Ebersberg e.V. sind das Familienzentrum Poing e.V und die Kinderland Plus gGmbH gebeten worden, sich bei Interesse zu bewerben (Anlage 1)
Am 30.03.2016 ist den Trägern die Bewerbungsfrist mitgeteilt worden.
Der AWO Kreisverband Poing e.V. hat der Verwaltung telefonisch und mit Email vom 22.04.2016 schriftlich mitgeteilt, sich derzeit für eine Trägerschaft nicht bewerben zu wollen (Anlage 2).
Zum Stichtag 15.04.2016 haben das Familienzentrum Poing e.V und die Kinderland Plus gGmbH ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht (Anlagen 3 und Anlage 4).
Bis auf den Nachweis gem. § 75 SGB VIII (Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe), den die Kinderland Plus gGmbH beim Kreisjugendamt Ebersberg zwischenzeitlich beantragt hat, sind die eingereichten Unterlagen vollständig und aussagekräftig. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Antrag vom Jugendhilfeausschuss befürwortet wird, da der Verein Kinderland Poing e.V. bisher schon anerkannt gewesen ist und Struktur, Angebot und Ausrichtung der gGmbH die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllen.
Beide Träger sind in der Gemeinde Poing fachlich anerkannt und seit vielen Jahren in der Kinderbetreuung erfolgreich tätig und haben diese auch wirtschaftlich betrieben.
Beide zu vergebenden KiTa-Gebäude in der Gebrüder Grimm-Straße werden bis September 2017 fertiggestellt.
Haus 1, das der Grundschule nördlich zugewandte Gebäude, wird im EG neben 45 Krippenplätzen bis zu 55 Plätze für Kindergarten- und/oder Hortkinder ab September 2017 belegen können, während das OG für den Interimsschulbetrieb von Grundschulklassen bis Ende Juli 2019 genutzt wird.
Haus 2, das der KiTa des Familienzentrums zugewandte Gebäude, wird im EG vorerst 45 Krippenplätze ab September 2017 belegen können, während ein Flügel im EG und das OG für den Interimsschulbetrieb von Grundschulklassen bis Ende Juli 2019 genutzt wird.
Kinderland Plus gGmbH hat sich für beide Einrichtungen beworben. Nach Rücksprache mit der Geschäftsführung ist ein Zuschlag für nur eine Einrichtung kein Ausschlusskriterium für den Träger.
Das Familienzentrum Poing e.V. hat sich für eine Einrichtung beworben, wobei Haus 2 favorisiert wird, da es direkt neben der KiTa Gebrüder-Grimm-Straße 4 gelegen ist.
Die Bitte des Trägers an die Verwaltung, die unterschiedlich geplante Nutzung im EG der beiden Einrichtungen zu tauschen, um Synergieeffekte für den Träger zu generieren, setzt nach entsprechender Stellungnahme der Architekten eine erneute Umplanung der beiden geplanten Erdgeschosse (Anlage 5), voraus, die mit zusätzlichen Kosten und baurechtlichen Verfahren verbunden wäre (Anlage 6).
Deshalb sind beide Einrichtungen wie ausgeschrieben, geplant und bereits im Bau zu vergeben.
Nach erneuter Rücksprache der Verwaltung mit beiden Trägern hat sich das Familienzentrum Poing letztendlich für das Haus 2 ausgesprochen, da die Einrichtung näher zur Bestands-KiTa Gebrüder- Grimm-Straße liegt, obwohl ein Raumkonzept (4 Krippen-, 2 KiGa-/Hortgruppen ab 2017) sinnvoll wäre, wenn die Umplanung der beiden EGs noch möglich gewesen wäre.
Träger Kinderland Plus gGmbH favorisiert Haus 1.
Die Verwaltung empfiehlt die Trägerschaft für die beiden Häuser entsprechend zu vergeben.
Beschlussvorschlag
Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte im Zauberwinkel Gebrüder-Grimm-Straße Haus 1 für Kinder wird der Kinderland Plus gGmbH gemäß den im Sachvortrag zeitlich unterschiedlichen Inbetriebnahmen und auf der Basis des bestehenden Trägerschaftsvertrages der Gemeinde Poing vergeben.
Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte im Zauberwinkel Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2 für Kinder wird dem Familienzentrum Poing e.V. gemäß den im Sachvortrag zeitlich unterschiedlichen Inbetriebnahmen und auf der Basis des bestehenden Trägerschaftsvertrages der Gemeinde Poing vergeben.
Beschluss
Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte im Zauberwinkel Gebrüder-Grimm-Straße Haus 1 für Kinder wird der Kinderland Plus gGmbH gemäß den im Sachvortrag zeitlich unterschiedlichen Inbetriebnahmen und auf der Basis des bestehenden Trägerschaftsvertrages der Gemeinde Poing vergeben.
Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte im Zauberwinkel Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2 für Kinder wird dem Familienzentrum Poing e.V. gemäß den im Sachvortrag zeitlich unterschiedlichen Inbetriebnahmen und auf der Basis des bestehenden Trägerschaftsvertrages der Gemeinde Poing vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
Am 09.03.2016 hat die Verwaltung die Trägerschaft der beiden Kindertagesstätten im Zauberwinkel Poing trägerintern ausgeschrieben. Die zukünftigen Träger sollen zeitgerecht in die weiteren Planungen insbesondere in die Ausstattung der KiTas während der weiteren Bauphasen einbezogen werden. Neben dem AWO Kreisverband Ebersberg e.V. sind das Familienzentrum Poing e.V und die Kinderland Plus gGmbH gebeten worden, sich bei Interesse zu bewerben.
Der AWO Kreisverband Poing e.V. hat der Verwaltung mitgeteilt, sich derzeit für eine Trägerschaft nicht bewerben zu wollen.
Zum Stichtag 15.04.2016 haben das Familienzentrum Poing e.V und die Kinderland Plus gGmbH ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht einge
reicht.
Beide Träger sind in der Gemeinde Poing fachlich anerkannt und seit vielen Jahren in der Kinderbetreuung erfolgreich tätig und haben diese auch wirtschaftlich betrieben.
Beide zu vergebenden KiTa-Gebäude in der Gebrüder Grimm-Straße werden bis September 2017 fertiggestellt.
Haus 1, das der Grundschule nördlich zugewandte Gebäude, wird im EG neben 45 Krippenplätzen bis zu 55 Plätze für Kindergarten- und/oder Hortkinder ab September 2017 belegen können, während das OG für den Interimsschulbetrieb von Grundschulklassen bis Ende Juli 2019 genutzt wird.
Haus 2, das der KiTa des Familienzentrums zugewandte Gebäude, wird im EG vorerst 45 Krippenplätze ab September 2017 belegen können, während ein Flügel im EG und das OG für den Interimsschulbetrieb von Grundschulklassen bis Ende Juli 2019 genutzt wird.
Das Familienzentrum Poing e.V. hat sich für Haus 2 beworben, da es direkt neben der KiTa Gebrüder-Grimm-Straße 4 gelegen ist.
Träger Kinderland Plus gGmbH hat Haus 1 favorisiert.
Diesen Vorschlägen hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2016 einstimmig zugestimmt und die Trägerschaft für die beiden Häuser entsprechend vergeben.
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6. Sportzentrum Poing;
Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2016
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Brandschutzsanierung am Sportzentrum Poing wurde ein großer Teil der Leuchtmittel auf LED Technik umgerüstet. Die sehr energieintensiven, zur Ausleuchtung der Sportfläche der Dreifachhalle vorhandenen Leuchtmittel, sind noch in Betrieb. Dabei handelt es sich um 54 Stück Halogen-Metalldampflampen (HQI) mit jeweils 400 Watt. Um bei einem Tausch die gleiche Ausleuchtung zu erreichen, müssten 108 LED Leuchten mit jeweils 123 Watt verbaut werden. Die Planer haben bei den Verbrauchskosten ein jährliches Einsparpotential von ca. 7.500 € errechnet. Diesen Verbrauchskosten sind die Kosten, die der Gemeinde beim Tausch kaputter Leuchtmittel pro Jahr entstehen, hinzuzurechnen. Diese werden mit 1.500 € beziffert. Somit beläuft sich das Einsparpotential auf jährlich ca. 9.000 €.
Eine 2015 durchgeführte Recherche ergab, dass es möglich ist Zuwendungen über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit aus dem Sondervermögen „Energie – und Klimafonds“ für die Umrüstung auf LED Technik zu erhalten. Am 30.10.2015 wurde dieser Antrag an entsprechender Stelle eingereicht. Am 29.03.2016 hat die Gemeinde einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten.
Die vom Ing. Büro Lamatsch erstellte Kostenberechnung für die Umrüstung auf LED Leuchtmittel weist Kosten inklusive der Planerkosten von 169.595,67 € aus. Das Ministerium bewilligt eine Zuwendung von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 46.986,00 €. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.04.2016 bis 31.03.2017. Das bedeutet, dass die Maßnahme innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt und abgerechnet werden muss.
Geht man von einer prognostizierten Investition von ca. 170.000 € aus, und rechnet die Summe der Förderung dagegen, so bleibt ein Delta von ca. 123.000 €. Eine Amortisation wäre rechnerisch nach ca. 13,5 Jahren erreicht. Dies kann demnach nicht der Beweggrund sein, sondern eher ein klares Bekenntnis zu einer Investition in die Zukunft.
Beschlussvorschlag
Dem Austausch der Leuchtmittel, mit der damit einhergehenden Umrüstung auf LED Leuchtmittel in der Dreifachhalle wird zugestimmt.
Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, den Auftrag nach erfolgreicher Ausschreibung zu vergeben. Die Auftragsvergabe ist in einer der nachfolgenden Sitzungen bekanntzugeben.
Finanzielle Auswirkungen
Auf der Haushaltsstelle 56020.500000 (Dreifachhalle) sind für diese Maßnahme 110.000 € veranschlagt. Die prognostizierten Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 170.000 €. Demnach entsteht eine Finanzierungslücke von 60.000 €. Diesem Delta von 60.000 € steht die Förderung von ca. 47.000 € gegenüber. Somit bleibt ein zusätzlicher Bedarf von ca. 13.000 €. Dieser kann über Einsparung im Deckungskreis gedeckt werden.
Beschluss
Dem Austausch der Leuchtmittel, mit der damit einhergehenden Umrüstung auf LED Leuchtmittel in der Dreifachhalle wird zugestimmt.
Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, den Auftrag nach erfolgreicher Ausschreibung zu vergeben. Die Auftragsvergabe ist in einer der nachfolgenden Sitzungen bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2016 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst. Dem Austausch der Leuchtmittel, mit der damit einhergehenden Umrüstung auf LED Leuchtmittel in der Dreifachhalle wird zugestimmt.
Im Rahmen der Brandschutzsanierung am Sportzen
trum Poing wurde bereits ein großer Teil der Leuchtmittel auf LED Technik umgerüstet. Die sehr energieintensiven, zur Ausleuchtung der Sportfläche der Dreifachhalle vorhandenen Leuchtmittel, sind noch in Betrieb. Die von den Planern für den Austausch erstellte Kostenberechnung weist eine Summe inklusive der Nebenkosten von ca. 170.000 € aus. Die Maßnahme wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit mit ca. 47.000 € gefördert. Die Gemeinde erwartet ein prognostiziertes Einsparpotential von 9.000 € jährlich gegenüber der momentan installierten Lichtanlage.
Datenstand vom 16.06.2016 14:43 Uhr