Datum: 09.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:54 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
1.2 Bekanntgabe-Hochwasserschutz
1.3 Zuweisungsrate für den Neubau einer Grundschule an der Gebrüder-Grimm-Straße
1.4 Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederbringung einer Bohrung und Bau einer Tiefenanode in 85586 Poing, Wittelsbacherstraße - Übergang Feldweg, Fl.Nr. 406, Gemarkung Poing
1.5 Initiative BayernWLAN - Beteiligung Gemeinde
1.6 Asyl- und Flüchtlingswesen - aktueller Sachstand
1.7 Straßenfestival Poing 2016; Aufstellflächen und Brandschutz
2 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Angelbrechtinger Feld" (im Bereich der Römerstraße 28 - 42 a); Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, Satzungsbeschluss
3 Gemeindliche Liegenschaften; Marktstraße 4, Umbau der Räumlichkeiten zu einer Bibliothek
4 Beschaffung zweier Feuerwehrfahrzeuge; Grundsatzbeschluss
5 Unterhalt gemeindliche Liegenschaften; Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Instandsetzung Teil 3, Abruf weiterer Auftragsstufen
6 Neubau eines Schwimmbades in Poing; Festlegung der Vergabeverfahren für die Fachplanungen
7 Jugendarbeit in Poing; Projekt Orientierungsstadtkarte

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö informativ 1
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1.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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1.2. Bekanntgabe-Hochwasserschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Im August 2002 wurde die Gemeinde Poing (Lkr. Ebersberg) von Überschwemmungen
betroffen, die erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur hinterließen.
Aufgrund dieser Ereignisse wurde ein Konzept aufgestellt, mit dem zukünftige ähnliche
Schadereignisse verhindert, die Risiken minimiert oder zumindest deren Auswirkungen
reduziert werden können.
Das Konzept zum "vorsorgenden Hochwasserschutz" wurde durch das Büro Dr. H. M. Schober im Jahr 2004 erstellt und durch den Gemeinderat bewilligt.
Anschließend wurde die Planung und die Ausführung der Baumaßnahmen durchgeführt.
Es wurde der Regenwasserkanal, der Endbach und der Bereich des Moaweihers neu geplant und gebaut. 
Durch diese Maßnahmen kann das Regenwasser bei Starkregenereignissen kontrolliert abfließen.
Die Baumaßnahme „vorsorgender Hochwasserschutz“ wurde im Jahr 2014 erfolgreich abgeschlossen.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen rund 755.000 €.
Die Baumaßnahme wurde mit rund 484.000 € gefördert ( davon 277.000,00 € von der EU und 207.000,00 € vom Freistaat Bayern).

Kurzbericht

Im August 2002 wurde die Gemeinde Poing (Lkr. Ebersberg) von Überschwemmungen
betroffen, die erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur hinterließen.
Aufgrund dieser Ereignisse wurde ein Konzept aufgestellt, mit dem zukünftige ähnliche
Schadereignisse verhindert, die Risiken minimiert oder zumindest deren Auswirkungen
reduziert werden können.
Das Konzept zum "vorsorgenden Hochwasserschutz" wurde durch das Büro Dr. H. M. Schober im Jahr 2004 erstellt und durch den Gemeinderat bewilligt.
Anschließend wurde die Planung und die Ausführung der Baumaßnahmen durchgeführt.
Es wurde der Regenwasserkanal, der Endbach und der Bereich des Moaweihers neu geplant und gebaut. 
Durch diese Maßnahmen kann das Regenwasser bei Starkregenereignissen kontrolliert abfließen.
Die Baumaßnahme „vorsorgender Hochwasserschutz“ wurde im Jahr 2014 erfolgreich abgeschlossen.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen rund 755.000 €.
Die Baumaßnahme wurde mit rund 484.000 € gefördert ( davon 277.000,00 € von der EU und 207.000,00 € vom Freistaat Bayern).

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1.3. Zuweisungsrate für den Neubau einer Grundschule an der Gebrüder-Grimm-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Für den Neubau einer Grundschule im W 5 wurde am 12.12.2014 eine FAG-Förderung in Höhe von 3.710.000 €  von der Gemeinde Poing beantragt. Die Regierung von Oberbayern erteilte mit Bescheid vom 26.03.2015 eine vorläufige Zuwendungsmitteilung, in der eine Förderung in Höhe von 3.665.000 € in Aussicht gestellt wird. Erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises kann von der Regierung von Oberbayern ein endgültiger Schlussbescheid erteilt werden.
Mit Schreiben vom 01.06.2016 wurden für das Haushaltsjahr 2016 von der Regierung von Oberbayern für die Maßnahme 2.000.000 € bereitgestellt.

Kurzbericht

Für den Neubau einer Grundschule im W 5 wurde am 12.12.2014 eine FAG-Förderung in Höhe von 3.710.000 €  von der Gemeinde Poing beantragt. Die Regierung von Oberbayern erteilte mit Bescheid vom 26.03.2015 eine vorläufige Zuwendungsmitteilung, in der eine Förderung in Höhe von 3.665.000 € in Aussicht gestellt wird. Erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises kann von der Regierung von Oberbayern ein endgültiger Schlussbescheid erteilt werden.
Mit Schreiben vom 01.06.2016 wurden für das Haushaltsjahr 2016 von der Regierung von Oberbayern für die Maßnahme 2.000.000 € bereitgestellt.

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1.4. Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederbringung einer Bohrung und Bau einer Tiefenanode in 85586 Poing, Wittelsbacherstraße - Übergang Feldweg, Fl.Nr. 406, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 19.04.2016 wurde vom Landratsamt Ebersberg, SG Wasserrecht, eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

Der SWM (nachfolgend Unternehmerin genannt) wird die wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erteilt, die zur Niederbringung einer Bohrung und Errichtung einer Tiefenanode benötigten Spülzusätze und Dichtungsmittel in das Grundwasser einzubringen.

Zweck:
Die Unternehmerin betreibt im Bereich der Gemeinde Poing ein Erdgasleitungsnetz. Zum Schutz der Stahlleitungen vor Korrosion ist es notwendig, in Poing, Wittelsbacherstraße, eine Korrosionsschutzanlage mit zugehöriger Tiefenanode zu installieren. Eine Tiefanode ist ein Erder aus Metall, der senkrecht in einer Bohrung eingebracht wird.

Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, auf dem Grundstück eine Bohrung im Spülbohrverfahren (Bohrdurchmesser 220 mm) bis zur Bohrendteufe von maximal 99 m niederzubringen und als Tiefenanode auszubauen.

Kurzbericht

Mit Bescheid vom 19.04.2016 wurde vom Landratsamt Ebersberg, SG Wasserrecht, eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

Der SWM (nachfolgend Unternehmerin genannt) wird die wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erteilt, die zur Niederbringung einer Bohrung und Errichtung einer Tiefenanode benötigten Spülzusätze und Dichtungsmittel in das Grundwasser einzubringen.

Zweck:
Die Unternehmerin betreibt im Bereich der Gemeinde Poing ein Erdgasleitungsnetz. Zum Schutz der Stahlleitungen vor Korrosion ist es notwendig, in Poing, Wittelsbacherstraße, eine Korrosionsschutzanlage mit zugehöriger Tiefenanode zu installieren. Eine Tiefanode ist ein Erder aus Metall, der senkrecht in einer Bohrung eingebracht wird.

Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, auf dem Grundstück eine Bohrung im Spülbohrverfahren (Bohrdurchmesser 220 mm) bis zur Bohrendteufe von maximal 99 m niederzubringen und als Tiefenanode auszubauen.

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1.5. Initiative BayernWLAN - Beteiligung Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der Initiative „BayernWLAN“ die Verbreitung von freiem WLAN im öffentlichen Raum.
Dadurch erhält jede Gemeinde die Möglichkeit, an öffentlichen Plätzen den Zugang zur digitalen Welt über frei verfügbares, kostenloses WLAN anzubieten. 

Die Gemeinde Poing plant, WLAN an voraussichtlich vier Standorten zur Verfügung zu stellen und wird die erforderlichen Anträge umgehend nach Auflage des Förderprogrammes (voraussichtlich im Juli 2016) einreichen. 

Kurzbericht

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der Initiative „BayernWLAN“ die Verbreitung von freiem WLAN im öffentlichen Raum.
Dadurch erhält jede Gemeinde die Möglichkeit, an öffentlichen Plätzen den Zugang zur digitalen Welt über frei verfügbares, kostenloses WLAN anzubieten. 

Die Gemeinde Poing plant, WLAN an voraussichtlich vier Standorten zur Verfügung zu stellen und wird die erforderlichen Anträge umgehend nach Auflage des Förderprogrammes (voraussichtlich im Juli 2016) einreichen. 

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1.6. Asyl- und Flüchtlingswesen - aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Zahl der Asylbewerber

In Poing sind zum 06.06.2016 insgesamt 369 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. Die meisten davon stammen aus den Ländern Afghanistan (92), Pakistan (63), Eritrea (43), Syrien (38) und Irak (30).

Gruber Straße 55 – vormaliges Arbeiterwohnheim
Das Landratsamt Ebersberg hat seit 19. Mai 2016 damit begonnen das vormalige Arbeiterwohnheim in der Gruber Straße 55 mit Asylsuchenden zu belegen. Verlegt wurden aus Ebersberg 11 Personen, aus Kirchseeon 38 Personen und aus Markt Schwaben 59 Personen. 9, eventuell sogar 13 Personen aus den Turnhallen in Poing werden ebenfalls ins Arbeiterwohnheim verlegt.  

Verlegungszahlen
Mit Stand vom 30.05.2016 ergeben sich folgende Verlegungszahlen:
-        Ebersberg: 187 Asylbewerber
-        Kirchseeon: 57 Asylbewerber
-        Markt Schwaben: 147 Asylbewerber
-        Pliening: 165 Asylbewerber
-        Poing: 399 Asylbewerber.
Folglich tragen die Gemeinden des nördlichen Landkreises Ebersberg die Hauptlast bei der Unterbringung der Asylbewerber.

Traglufthalle Grub
Am 01. Juni 2016 fand der Tag der offenen Tür in der Traglufthalle Grub statt. geben. Derzeit werden die Arbeiten in der Traglufthalle abgeschlossen. Nach positivem Brandschutzgutachten wird mit dem Umzug in die Traglufthalle Mitte Juni begonnen. Damit beginnt die Auflösung der Schulturnhallen in der Gemeinde Poing.

Wertstoffhof
Aufgrund der Vielzahl von Asylsuchenden, die sich regelmäßig mit Gebrauchsgegenständen aus dem Wertstoffhof versorgen ist eine diesbezügliche Neuregelung nötig. Zukünftig wird der Helferkreis mit den Asylsuchenden Listen über benötige Gebrauchsgegenstände erstellen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesammelt werden. Die Abholung der Gegenstände erfolgt zu vereinbarten Terminen durch den Helferkreis. Diese Regelung tritt am 04. Juni 2016 in Kraft. Im Zeitraum vom 13.06. bis 02.07.2016 haben alle Asylsuchenden keinen Zutritt zum Wertstoffhof. Dies gilt für Asylsuchende aus allen Unterkünften der Gemeinde Poing.

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1.7. Straßenfestival Poing 2016; Aufstellflächen und Brandschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Am 08.06.2016 fand ein Planungstreffen zwischen dem Orgateam des Straßenfestivals und dem Ordnungsamt der Gemeinde Poing statt. Im Ergebnis konnte für alle Vereine und Gewerbetreibenden, die sich für 2016 angemeldet hatten und durch das Orgateam bestätigt wurden, jeweils ein attraktiver Standplatz gefunden werden, der gleichzeitig auch den Anfordernissen an den vorbeugenden Brandschutz ausreichend Rechnung trägt. Aus brandschutztechnischen oder sonstigen Gründen der öffentlichen Sicherheit wurde daher kein Interessent durch die Gemeinde Poing abgelehnt.

Kurzbericht

Am 08.06.2016 fand ein Planungstreffen zwischen dem Orgateam des Straßenfestivals und dem Ordnungsamt der Gemeinde Poing statt. Im Ergebnis konnte für alle Vereine und Gewerbetreibenden, die sich für 2016 angemeldet hatten und durch das Orgateam bestätigt wurden, jeweils ein attraktiver Standplatz gefunden werden, der gleichzeitig auch den Anfordernissen an den vorbeugenden Brandschutz ausreichend Rechnung trägt. Aus brandschutztechnischen oder sonstigen Gründen der öffentlichen Sicherheit wurde daher kein Interessent durch die Gemeinde Poing abgelehnt.

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2. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Angelbrechtinger Feld" (im Bereich der Römerstraße 28 - 42 a); Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

                       05.03.2015                 GR (TOP 6)
                                               Aufstellungsbeschluss 
21.05.2016        Gespräch mit betroffenen Grundstückseigentümern
21.07.2015        GR (TOP 6)
       Sachstandsbericht; weiteres Vorgehen
16.02.2016         BUA (TOP 4)
       Vorstellung Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung
18.02.2016        GR (TOP 4)        
Beschluss zur Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 18.02.2016 sowie Durchführung der öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB
                       03.03.2016 mit
                       04.04.2016                Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung
                                       der Träger öffentlicher Belange 
                       

Innerhalb des Auslegungszeitraumes sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1. Landratsamt Ebersberg, Abt. 41, 44 und 46, Schreiben vom 11.04.2016
2. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 24.02.2016 
3. gKu VE München Ost, Email vom 24.02.2016
4. SWM Infrastruktur Region GmbH, Schreiben vom 04.03.2016
5. Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 07.03.2016
6. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 17.03.2016
7. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Email vom 04.04.2016

Keine Anregungen haben folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange vorgebracht:
TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 23.02.2015
Bayernets GmbH, Schreiben vom vom 22.02.2016
Polizeiinspektion Poing, Schreiben vom 23.02.2016
Bayernwerk Natur GmbH, Schreiben vom 26.02.2016
Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 26.02.2016
Landratsamt Ebersberg, Kreisheimatpfleger, Schreiben vom 01.03.2016
Markt Markt Schwaben, Schreiben vom 01.03.2016
Gemeinde Kirchheim, Schreiben vom  07.03.2016
Landeshauptstadt München, Ref. für Stadtplanung und Bauordnung, Schreiben vom 10.03.2016
Gemeinde Pliening, Schreiben vom 16.03.2016
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg, Schreiben vom 31.03.2016
Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 04.04.2016
Landratsamt Ebersberg, Abt. 44 Bodenschutz, Altlasten, Schreiben vom 02.03.2016
Gemeinde Vaterstetten, Schreiben vom 13. April 2016

Nicht geäußert haben sich folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange:
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayerischer Bauernverband
Bund Naturschutz Kreisgruppe München
Gemeinde Anzing
Bayernwerk AG
Kreisbrandinspektion Landkreis Ebersberg
Landkreis Ebersberg
Landratsamt Ebersberg Abt. 41 Bauleitplanung, Abt. 46 Untere Naturschutzbehörde,
Abt. 44 Immissionsschutz
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg
Staatliches Bauamt Rosenheim
Bund Naturschutz Bayern e.V., Kreisgruppe Ebersberg
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)
Landesbund für Vogelschutz Kreisgruppe Ebersberg


1. Landratsamt Ebersberg, Abt. 41, Schreiben vom 11.04.2016

Aus baufachlicher Sicht 
Bei der gewählten Formulierung der Festsetzung C 5.1 bleibt das vom Gesetzgeber als Grund-
regelung gewählte Verfahren, Regelung der Abstandsflächen durch die Bauräume entsprechend Art. 6 Abs. 5 Satz 3 Alternative 1 BayBO, bestehen. Zur Klarstellung sollte in diesem Fall auf die Festsetzung komplett verzichtet werden. 
Sofern die Abstandsflächen nicht durch die Bauräume geregelt werden sollen, ist die Anwendung der Sätze 1 und 2, entsprechend Art. 6 Abs. 5 Satz 3 Alternative 2 BayBO, in der Festsetzung anzuordnen. 
Weitere Anregungen oder Einwände werden aus baufachlicher Sicht nicht geäußert

Stellungnahme des Planfertigers / der Verwaltung:
Zur Klarstellung werden die Anregungen insofern berücksichtigt, dass die Festsetzung C)5.1 folgendermaßen redaktionell geändert bzw. ergänzt wird:
Für die Bestimmung der Abstandsflächen wird die Geltung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO angeordnet.
  
Beschluss:
Die Festsetzung C)5.1 des Bebauungsplans wird folgendermaßen redaktionell geändert:
Für die Bestimmung der Abstandsflächen wird die Geltung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO angeordnet.

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Aus immissionsschutzfachlicher Sicht 
Aus der Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes ergibt sich Folgendes: 
Immissionsbelastunq durch den Schienenverkehr, nachts (LNiqht): 
Nachts ist das Gebiet auf der Westseite vom Schienenverkehrslärm der Bahnstrecke München- Mühldorf im Bereich von 50 dB(A) bis 55 dB(A) betroffen. Tagsüber ergeben sich erfahrungsge-mäß Beurteilungspegel in ähnlicher Größenordnung. Daher ist zu erwarten, dass ohne Schall-schutzmaßnahmen die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete (WA) nachts von 45 dB(A) an der dem Lärm zugewandten Westseite überschritten werden. Seitlich und hinter den Gebäuden sind geringere Werte zu vermuten. Die genaue Kenntnis der Lärm-belastung ist jedoch nur mittels Lärmschutzgutachten möglich. Eventuelle notwendige Lärm-schutzmaßnahmen ergeben sich aus den prognostizierten Werten des Lärmschutzgutachtens. 

Vorschlag an die Gemeinde: 
Zur Einschätzung der Auswirkungen des Schienenlärms auf das Plangebiet und zum Planen von Schallschutzmaßnahmen bitten wir die Gemeinde, eine schalltechnische Untersuchung (Gutachten) in Auftrag zu geben.
Weitere Vorschläge und Anregungen zum Lärmschutz ergeben sich eventuell aus dem zu erstellenden Gutachten. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die schalltechnische Untersuchung zum Schienenverkehrslärm wurde umgehend beauftragt und liegt vor. Der Bericht Nr. M129048/01 vom 13.05.2016 wird Bestandteil der Begründung. Der Vorschlag für die Festsetzung wird in den Bebauungsplan übernommen. Eine erneute öffentliche Auslegung wird als nicht erforderlich gesehen, da auch bei einem Einzelbauvor-haben nach § 34 BauGB die Einhaltung der Orientierungswerte entsprechend der lärm-kartierten Bereiche in der Baueingabeplanung zu berücksichtigen sind.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, den Vorschlag aus dem Bericht der schalltechnischen Untersuchung Nr. M129048/01 vom 13.05.2016 in die Festsetzungen zum Bebauungsplan zu übernehmen. Die schalltechnische Untersuchung wird Bestandteil der Begründung.

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Aus naturschutzfachlicher Sicht 
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände und Bedenken gegen die geplante bauliche Verdichtungsmaßnahme am Römerweg in Poing. 
Das Baugebiet liegt sehr exponiert am westlichen Ortsrand und sollte deshalb auch weiterhin gut eingegrünt sein. 
Zur Sicherstellung einer angemessenen Eingrünung des Ortsrandes bitten wir die grünordne-rischen Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes zu präzisieren. Bei der Darstellung eines qualifizierten Ortsrandes im nächsten Verfahrensschritt bitten wir auch auf die Festsetzung des erhaltenswerten Grünbestandes zu achten.
Für etwaige Rückfragen steht die untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.

Stellungnahme des Planfertigers / der Verwaltung:
In die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 ist die Grünordnung integriert. Die diesbezüglich getroffenen Regelungen sind eindeutig und klar formuliert sowie inhaltlich der Planungssituation angemessen. Sie werden auch weiterhin eine hinreichende Eingrünung und Begrünung des Quartiers sicherstellen, so dass weitergehende oder umfassendere Bestimmungen nicht erforderlich sind. 

Beschluß:
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

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Aus der Sicht des Landkreises 
1. Abfallwirtschaft 
Gegen den vorliegenden Bauleitplan liegen aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine Einwände 
vor. 
Es sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 
       Bei der Planung der Stellplätze für bewegliche, private Abfallbehälter sollte berücksichtigt werden, dass die Haushalte zu ihrer Restmülltonne auch eine Komposttonne erhalten, sofern keine Möglichkeit zur Eigenkompostierung besteht. 

       Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen, müssen nach § 14 Abs.2 der Abfallwirtschafts-satzung des Landkreises Ebersberg nach folgenden Fraktionen getrennt entsorgt bzw. verwertet werden: 

Inertes Material: 
Ablagerung in einer dafür zugelassenen Kiesgrube oder Wiederverwertung. 
Baustellenmischabfälle: 
(inertes Material vermischt mit sonstigen Altstoffen, wie z.B. Holz, Metall, Baufolien, 
Kartonagen etc.): 
Sortierung auf einer genehmigten Sortieranlage. 
Baustellenrestmüll: 
(Reststoffe, die kein inertes Material und keine Wertstoffe enthalten): 
Anlieferung am Entsorgungszentrum “An der Schafweide’’. 

2. Kreisstraßen 
Im Plangebiet befindet sich keine Kreisstraße

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die vorstehenden Hinweise in den Bebauungsplan – soweit noch nicht vorhanden – unter den Hinweisen aufzunehmen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

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2. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 24.02.2016
Die Gemeinde Poing beabsichtigt die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO am südwestlichen Ortsrand.

Das Planungsgebiet (Größe ca. 0,85 ha) befindet sich auf den Flurstücken Nr. 389/6, 389/9, 391/5-11 (Gemarkung Poing) und wird von der Keltenstraße und der Römerstraße begrenzt.
Ziele des Vorhabens sind die Schaffung von 8 Bauparzellen durch eine Bebauung in zweiter Reihe. Laut der vorgelegten Begründung (Planfassung vom 18.02.2016) soll eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht und der Charakter des Quartiers als attraktiven Wohnstandort bewahrt werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt (Bebauungsplan der Innen-entwicklung). Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing ist das Planungsgebiet als Wohnbaufläche dargestellt.

Erfordernisse der Raumordnung
Gemäß LEP 3.2 (Z) sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen (…).
Gemäß RP 14 B II (Z) 2.3 liegen die Flächen einem Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt (vgl. RP 14 Karte 2 „Siedlung und Versorgung“.
Landesplanerische Bewertung und Ergebnis
Das Vorhaben wird aus landesplanerischer Sicht vor dem Hintergrund der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ begrüßt.

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

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3. gKu VE München Ost, Email vom 24.02.2016
Die Grundstücke (Römerstraße 28-42a) sind bereits, durch den bestehenden Schmutzwasserkanal und der Wasserleitung, an die Abwasserentsorgungs- und bzw. Wasserversorgungseinrichtungen des gKu VE München Ost angeschlossen.
Weitere Verrohrungsmaßnahmen, in der Römer- und Keltenstraße, sind nicht geplant.

Das gKu VE München Ost betreibt ein Trennsystem und dient ausschließlich der Aufnahme von Schmutzwasser.

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

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4. SWM Infrastruktur Region GmbH, Schreiben vom 04.03.2016
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.02.2016. Zur Neuaufstellung des o. g. Bebauungsplanes mit dem Hauptziel einer Nachverdichtung nehmen wir wie folgt Stellung. 
Unsere bestehenden Erdgasversorgungsanlagen sind im beiliegenden Bestandsplanauszug grün eingezeichnet. 
Die vorhandene Überdeckung unserer Erdgasversorgungsanlagen darf sich durch bauliche Maßnahmen sowie Geländemodellierungen nicht verändern. Die bestehenden Hausanschluss-leitungen dürfen nicht überbaut und nicht mit tiefwurzelnden Bäumen oder Sträuchern überpflanzt werden. 
Für die Stilllegungen und Umlegungen der Hausanschlussleitungen nutzen Sie bitte die entspre-chenden Anträge, die Sie unter www.swm.de erhalten. 
Geplante Baumaßnahmen dürfen nur nach vorheriger örtlicher Einweisung in den Leitungsbestand durch die Aufgrabungskontrolle der SWM Tel.: 089/2361-2139 begonnen werden.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die vorstehenden Hinweise in den Bebauungsplan – soweit noch nicht vorhanden – unter den Hinweisen aufzunehmen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

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5. Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 07.03.2016
Das gesamte Gebiet muss über einen Anschluss an die zentrale Wasserversorgung und an die öffentliche Kanalisation verfügen.
Sollte der Einbau von Regenwassernutzungsanlagen in die Planungen mit aufgenommen werden, weisen wir diesbezüglich auf folgendes hin:

-        Dem Verbraucher muss nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV 2001) für die in § 3 Nr. 1 genannten Zwecke, Wasser mit Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen.

-        Nach § 17 Abs. 6 TrinkwV 2001 dürfen Regenwassernutzungsanlagen
       nicht mit Trinkwasserleitungen verbunden werden
       die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme sind beim Einbau dauerhaft farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.
       die Entnahmestellen aus Regenwassernutzungsanlagen sind dauerhaft als solche zu kennzeichnen

Die Inbetriebnahme einer Regenwassernutzungsanlage ist nach § 13 Abs. 4 TrinkwV 2001 dem Gesundheitsamt Ebersberg anzuzeigen.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die vorstehenden Hinweise in den Bebauungsplan unter den Hinweisen im Bebauungsplan aufzunehmen.
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

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6. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 17.03.2016
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S.v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage, dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit) Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen –und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 – siehe hier u.a. Abschnitt 3 – zu beachten Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die vorstehenden Hinweise in den Bebauungsplan – soweit noch nicht vorhanden – unter den Hinweisen aufzunehmen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

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7. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Email vom 04.04.2016
Mit der 3. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3 sollen die Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Plangebiet in Form einer Hinterliegerbebauung geschaffen werden. Das erschlossene Plangebiet mit einer Größe von 0,85 ha umfasst 9 Flurstücke, die allesamt auf ihrer östlichen Seite bereits bebaut sind. Die bestehende Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) bleibt erhalten. 

Das Plangebiet liegt im Bereich der Münchner Schotterebene. Südsüdöstlich liegt in einer mittleren Entfernung von ca. 370 m die staatliche Grundwassermessstelle Poing D 83 entfernt. Die aktuellen Grundwasserstände können im Internet abgerufen werden.

Der Satzungsentwurf (und auch die Begründung) beinhaltet ausreichende wasserwirtschaftliche Hinweise zum Bauen im Grundwasser, zur Niederschlagswasserbeseitigung per Versickerung und zur Minimierung der Flächenversiegelung. Wir bitten um entsprechende Beachtung. 

Der Bebauungsplanänderung wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht zugestimmt.

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen        21
NEIN-Stimmen        0

Beschlussvorschlag

Zusammengefasster Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen, die nicht wesentlich in die Planung eingreifen, zu.

JA-Stimmen        21
NEIN-Stimmen        0


Abschließender Beschluss:

1.
Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Gemeinderat beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

3. 
Der Gemeinderat stellt fest, dass es sich bei den beschlossenen Änderungen lediglich um redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen handelt; es ergeht daher folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 3.3 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 09.06.2016 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

Zusammengefasster Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen, die nicht wesentlich in die Planung eingreifen, zu.

JA-Stimmen        21
NEIN-Stimmen        0


Abschließender Beschluss:

1.
Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Gemeinderat beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

3. 
Der Gemeinderat stellt fest, dass es sich bei den beschlossenen Änderungen lediglich um redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen handelt; es ergeht daher folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 3.3 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 09.06.2016 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 lag mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 in der Zeit vom 03.03.2016 bis 04.04.2016 zu jedermanns Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Der Gemeinderat befasste sich mit den eingegangenen Stellungnahmen in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2016 und hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. Der Gemeinderat beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

3. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 3.3 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 09.06.2016 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

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3. Gemeindliche Liegenschaften; Marktstraße 4, Umbau der Räumlichkeiten zu einer Bibliothek

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2016 den Tagesordnungspunkt vorberaten.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Beschlussvorschlag

1.        Der Anmeldung der Pflegestern Seniorenservice GmbH zum Bedarf an Flächen in der Markstraße 4 wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

JA-Stimmen        17
NEIN-Stimmen        4


2.        Die Verwaltung wird beauftragt die Nutzungsänderung und den Umbau der Räumlichkeiten in der Marktstr. 4 ab August 2017 für die Bücherei / für die Bücherei und  den Pflegestern in die Wege zu leiten.

JA-Stimmen        21
NEIN-Stimmen        0


3.        Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Zeit August 2017 (Abbruch Grundschule an der Karl-Sittler-Str.) – Februar/ März 2018 keine Bücherei in Poing zur Verfügung steht. 

JA-Stimmen        21
NEIN-Stimmen        0


4.   Die über die im derzeitigen Haushalt eingestellten Mittel hinausgehende Summe in Höhe von 100.000 € (Var. 1) / 35.000 € (Var. 2) sowie die möglichen Fördersummen sind im Haushalt 2017 anzusetzen.

Beschluss

1.        Der Anmeldung der Pflegestern Seniorenservice GmbH zum Bedarf an Flächen in der Markstraße 4 wird zugestimmt.

JA-Stimmen        17
NEIN-Stimmen        4


2.        Die Verwaltung wird beauftragt die Nutzungsänderung und den Umbau der Räumlichkeiten in der Marktstr. 4 ab August 2017 für die Bücherei und den Pflegestern in die Wege zu leiten.

JA-Stimmen        21
NEIN-Stimmen        0


3.        Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Zeit August 2017 (Abbruch Grundschule an der Karl-Sittler-Str.) – Februar/ März 2018 keine Bücherei in Poing zur Verfügung steht. 

JA-Stimmen        21
NEIN-Stimmen        0


4.   Die über die im derzeitigen Haushalt eingestellten Mittel hinausgehende Summe in Höhe von 35.000 € (Var. 2) sowie die möglichen Fördersummen sind im Haushalt 2017 anzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird ab August 2017 abgebrochen. Die im Bestandgebäude befindliche Gemeindebücherei wird im Schulneubau nicht ersetzt.

Bis zur Realisierung des 2. Bauabschnittes des Bürgerhauses muss die Bücherei anderweitig untergebracht werden.
Hierfür können die Räume der ehemaligen Sparkasse in der Marktstr. 4 umgenutzt werden.

Da auch durch die Pflegestern Seniorenservice GmbH Raumbedarf angemeldet wurde, galt es zu entscheiden, ob in der Liegenschaft an der Marktstraße 4 ein (Bücherei) 
oder zwei Nutzungseinheiten (Bücherei und Pflegestern) untergebracht werden sollen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
- mit 1 Gegenstimme -
1. Der Anmeldung der Pflegestern Seniorenservice GmbH zum Bedarf an Flächen in der Markstraße 4 wird zugestimmt.
- einstimmig -
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Nutzungsänderung und den Umbau der Räumlichkeiten in der Marktstr. 4 ab August 2017 für die Bücherei und  den Pflegestern in die Wege zu leiten.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Zeit August 2017 (Abbruch Grundschule an der Karl-Sittler-Str.) – Februar/ März 2018 keine Bücherei in Poing zur Verfügung steht. 
4. Die über die im derzeitigen Haushalt eingestellten Mittel hinausgehende Summe i.H.v. 35.000 € sowie die möglichen Fördersummen sind im Haushalt 2017 anzusetzen.

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4. Beschaffung zweier Feuerwehrfahrzeuge; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.04.2016 bittet die Freiwillige Feuerwehr (FF) Poing die Gemeinde Poing in 2016 einen Grundsatzbeschluss für die Beschaffung eines sog. Mehrzweckfahrzeugs und eines Kommandowagens zu fassen, um sicherzustellen, dass das vorhandene Mehrzweckfahrzeug (MB Sprinter, Florian Poing 11/1) im Jahr 2016 und der vorhandene Kommandowagen (Kia Sorento, Florian Poing 10/1) im Jahr 2017 ersetzt werden können (Anlage 1). 

Das heutige Mehrzweckfahrzeug (15 Jahre alt) würde hierbei den durch einen Totalschaden ausgemusterten Mannschaftstransportwagen (MTW, 14/1) ersetzen und in Angelbrechting stationiert werden.

Der heutige Kommandowagen wurde 2006 bereits als gebrauchtes Fahrzeug angeschafft und in Eigenregie zu einem Führungsfahrzeug umgebaut. Über eine weitere Verwendung oder eine Veräußerung kann noch keine Aussage getroffen werden.

Der technische Zustand der vorhandenen Fahrzeuge ergibt sich aus der aktuellen Begutachtung des Baubetriebshofs (Anlagen 2 und 3).

Die genaue weitere Bedarfsbegründung ergibt sich aus dem mit der Sitzungsladung verteilten Schreiben der FF Poing vom 24.04.2016. Auf dieses wird verwiesen (Anlage 1).

Um die entsprechenden Förderanträge stellen zu können, muss eine Entscheidung des Gemeinderats zur Beschaffung der Fahrzeuge und eine Aussage zur Finanzierung vorliegen.

Beschlussvorschlag

Der Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs und eines Kommandowagens wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € für den Kommandowagen werden im Haushalt 2017 auf der Haushaltsstelle 13000.935000 (Beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) angesetzt. Die VOL/A ist bei der Beschaffung anzuwenden.

Finanzielle Auswirkungen

Die geschätzten Kosten liegen für das Mehrzweckfahrzeug bei ca. 80.000 - 85.000 € (brutto) bzw. für den Kommandowagen bei ca. 60.000 - 70.000 (brutto) Euro.

Derzeit sind im Haushaltsplan für das Jahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 65.000 € für das Mehrzweckfahrzeug vorgesehen. Die entsprechende Haushaltsstelle 13000.935000 (Beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) weist allerdings ein Gesamtsoll vom 106.661 € u.a. aufgrund übertragener Haushaltsreste aus. Die Finanzierung ist daher gesichert.

Für die Beschaffung eines Kommandowagens sind im Finanzplan für das Jahr 2017 40.000 € vorgesehen. Im Haushaltsplan für das Jahr 2017 sind daher die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € auf der Haushaltsstelle 13000.935000 (Beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) anzusetzen.

Die Anwendung der VOL/A wird seitens der Verwaltung empfohlen, so dass aufgrund der jeweiligen Wertgrenze von unter 100.000,-- € (ohne Umsatzsteuer) nur eine beschränkte Ausschreibung erforderlich ist.
Gemäß den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR) erfolgt eine Förderung von Beschaffungen durch Festbeträge.

Der derzeit geltende Festbetrag für die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs liegt bei 
15.500 €. Kommandowägen werden derzeit nicht gefördert.

Beschluss

Der Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs und eines Kommandowagens wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € für den Kommandowagen werden im Haushalt 2017 auf der Haushaltsstelle 13000.935000 (Beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) angesetzt. Die VOL/A ist bei der Beschaffung anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung der Beschaffung zweier neuer Feuerwehrfahrzeuge (Mehrzweckfahrzeug und Kommandowagen) als Ersatzbeschaffung zugestimmt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe ca. 80.000 - 85.000 € (Mehrzweckfahrzeug) und ca. 60.000 - 70.000 € (Kommandowagen) stehen bereit bzw. werden im Haushaltsplan 2017 angesetzt. Die VOL/A ist bei der Beschaffung anzuwenden.

Nunmehr kann für das Mehrzweckfahrzeug die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung bei der Regierung von Oberbayern beantragt und sodann das Vergabeverfahren durchgeführt werden.

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5. Unterhalt gemeindliche Liegenschaften; Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Instandsetzung Teil 3, Abruf weiterer Auftragsstufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat im Rahmen des Maßnahmenpaketes „Instandsetzung Teil 3“ folgende Planungsaufträge vergeben:

An das Ingenieurbüro PLANplus GmbH & Co. KG aus 85551 Kirchheim die Planung der technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, der Wärmeversorgungsanlagen, der Lufttechnischen Anlagen und der Gebäudeautomation auf Grundlage der HOAI in der aktuellen Fassung, stufenweise beauftragt.

An das Ingenieurbüro für elektrotechnische Gebäudeplanung, Schuster Buchner Schmid aus 85664 Hohenlinden, die Planung der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen und Nutzungsspezifische Anlagen auf Grundlage der HOAI in der aktuellen Fassung, stufenweise beauftragt.

An das Architekturbüro TEKTURE architects, Dipl. –Ing. (FH) Robert Spitzhirn aus 85586 Poing, die Architektenleistungen Gebäude und Innenräume auf Grundlage der HOAI in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, stufenweise beauftragt.

Bereits abgerufen wurden durch den Gemeinderat jeweils die Leistungsphasen 1 - 7. Zur Weiterführung des Bauvorhabens ist es erforderlich, die genannten Auftragnehmer gemäß § 3.2 der Architekten- und Ingenieurverträge mit den folgenden Leistungsphasen zu beauftragen: Objektüberwachung – Bauüberwachung- und Dokumentation.

Beschlussvorschlag

Die oben bezeichnete Baumaßnahme „Instandsetzung Teil 3“ in der Anni Pickert Grund- und Mittelschule Poing an der Gruber Straße 4 wird weitergeführt und die mit der Planung beauftragten Architekten- und Ingenieurbüros mit den Leistungsphasen Objektüberwachung – Bauüberwachung- und Dokumentation beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 21300.940000, Mittelschule Gruber Straße, angesetzt.

Beschluss

Die oben bezeichnete Baumaßnahme „Instandsetzung Teil 3“ in der Anni Pickert Grund- und Mittelschule Poing an der Gruber Straße 4 wird weitergeführt und die mit der Planung beauftragten Architekten- und Ingenieurbüros mit den Leistungsphasen Objektüberwachung – Bauüberwachung- und Dokumentation beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die oben bezeichnete Baumaßnahme „Instandsetzung Teil 3“ in der Anni Pickert Grund- und Mittelschule Poing an der Gruber Straße 4 wird weitergeführt und die mit der Planung beauftragten Architekten- und Ingenieurbüros mit den Leistungsphasen Objektüberwachung – Bauüberwachung- und Dokumentation beauftragt.

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6. Neubau eines Schwimmbades in Poing; Festlegung der Vergabeverfahren für die Fachplanungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen.
2.         Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten.

Unabhängig davon sollte bereits heute das Vergabeverfahren für die Fachplanungen festgelegt werden.

Für die Gesamtmaßnahme bestehend aus einer Übungseinheit (bereits schulaufsichtlich genehmigt mit Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 12.06.2013) mit:

1 Wasserbecken 8 m x 25 m statt 16 2/3 m (GR-Beschluss v. 04.07.2013) x 0,9 m – 1,8 m oder
1 Wasserbecken 8 m x 25 m statt 16 2/3 m (GR-Beschluss v. 04.07.2013) x 1,9 m mit Hubboden
1 Vorraum 30 m²
2 Umkleiden je 30 m²
1 Duschraum 25 m²
1 Schwimmmeisterraum 15 m²
1 Geräteraum 15 m²

ist nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund des den Schwellenwert übersteigenden voraussichtlichen Auftragswertes ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig für
-        Objektplanung


Für die Gesamtmaßnahme bestehend aus einer Doppelübungseinheit (noch nicht schulaufsichtlich genehmigt) mit:

1 Wasserbecken 12,5m x 25m x 0,9 bis 1,8 m oder
1 Wasserbecken 12,5m x 25m x 1,9 m mit Hubboden
1 Vorraum 30 m²
3 Umkleiden je 30 m²
2 Duschräume je 25 m²
1 Schwimmmeisterraum 15 m²
1 Geräteraum 15 m²

ist nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund des den Schwellenwert übersteigenden voraussichtlichen Auftragswertes ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig für
-        Objektplanung
-        Fachplanung technische Ausrüstung


Gem. § 74 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) vom 12. April 2016 werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben.

Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge, bei denen der Auftragsgegenstand noch ermittelt werden muss.
Da ein besonders komplexer Auftrag hauptsächlich in folgenden Fällen denkbar ist:

-        es handelt sich um einen neuartigen Auftrag;
-        es ist für den Auftraggeber unmöglich, die Lösungsvarianten der Unternehmen abschätzen zu können;
-        es ist für den Auftraggeber unmöglich, aus mehreren in Frage kommenden Lösungsvarianten, die für das Projekt am besten geeignete zu identifizieren;
-        es ist ein Auftrag zu vergeben, welcher einen hohen Grad an Innovation erfordert,

ist dieses Vergabeverfahren für die Leistungen zum Schwimmbadbau eher weniger geeignet.

Es sollten die Leistungen daher im Verhandlungsverfahren vergeben werden.

Das Verhandlungsverfahren kann dabei:

-        ohne eine Planung
-        mit einer Planung während des Verfahrens (Lösungsvorschläge gem. HOAI/ ohne Preisgericht)
-        mit einer Planung während des Verfahrens (nicht offener Planungswettbewerb/ mit Preisgericht)
-        mit einer Planung vor dem Verfahren (offener Planungswettbewerb/ mit Preisgericht)

erfolgen.

Die Kosten für ein Verhandlungsverfahren liegen erfahrungsgemäß im Schnitt zwischen 0,7 – 1,3 % der Bausumme. Je geringer die Investitionssumme ist, desto größer ist die Differenz zwischen den Kosten für einen Wettbewerb und den Kosten eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung, wobei das Verhandlungsverfahren ohne Planung das günstigere Verfahren darstellt.
Zeitlich gesehen ist das Verhandlungsverfahren ohne Planung das schnellere Verfahren, wenn man vom Zeitpunkt der Beauftragung ausgeht. Vergleicht man aber den Zeitpunkt der Vorlage der ersten Planungsergebnisse (Fertigstellung Vorentwurf), so sind beide Verfahrensarten zeitgleich anzusetzen.

Als EU-weites Verfahren für die Leistungen der Objektplanung schlägt die Verwaltung aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens:
-        beengte Lage im direkten Schulumfeld an einer Hauptverbindungsstraße,
       Eingangssituation,
-        Grundriss, 
       evtl. notwendige Einbindung der Trafostation,
       Anbindung an den Lärmschutzwall u.a.
die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb vor:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf der Basis historischer Leistungen. Der Auftraggeber verlangt von den Teilnehmern Lösungsvorschläge für die anstehende Aufgabe („Mehrfachbeauftragung“), die er gemäß HOAI vergütet.

Vorteil eines Verhandlungsverfahrens mit integrierter Planungsphase ist die Möglichkeit, aus einer begrenzten Anzahl von Lösungsvorschlägen auszuwählen und so eine Optimierung der gemeindlichen Vorgaben zu erreichen. Die Vergabeentscheidung fußt nicht mehr allein auf Prognosen, sondern zusätzlich auf Planungsansätzen für die anstehende Aufgabe. Der Auftraggeber sichert so seine Vergabeentscheidung doppelt ab.

Als EU-weites Verfahren für die Fachplanung technische Ausrüstung schlägt die Verwaltung die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb vor, da der gestalterische Aspekt eher hintergründig ist.

Beschlussvorschlag

Mit folgendem Vorgehen besteht grundsätzlich Einverständnis:

1.        Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergaben
o        Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Objektplanung
o        Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb für die Fachplanung technische Ausrüstung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, von fachlich geeigneten Büros konkrete Honorarangebote für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungsverfahren einzuholen und diese in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) 100.000 € im Jahr 2015 (Übertrag auf 2016), 300.000 € im Jahr 2017 und 3.100.000 € im Jahr 2018 angesetzt. Die Kosten für die Durchführung EU-weiter Vergaben in Höhe von ca. 50.000 € sind in diesem Ansatz noch nicht berücksichtigt und müssen im Zuge der Haushaltsplanungen für den Haushalt 2017 einkalkuliert werden.
Eine Anpassung der Mittelverteilung entsprechend des geänderten Bedarfs erfolgt ebenso im Zuge der Haushaltsplanungen für den Haushalt  2017.

Beschluss

Mit folgendem Vorgehen besteht grundsätzlich Einverständnis:

1.        Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergaben
o        Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Objektplanung
o        Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb für die Fachplanung technische Ausrüstung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, von fachlich geeigneten Büros konkrete Honorarangebote für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungsverfahren einzuholen und diese in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Am 07.04.2016 wurde die Verwaltung durch den Gemeinderat beauftragt, aufgrund geänderter Schülerzahlen die Anforderungen an das Schwimmbad sowie mögliche Förderungen abzuklären und zu prüfen sowie ggf. auf Basis geänderter Anforderungen, umgehend die Planungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe in die Wege zu leiten. 
Unabhängig davon sollte bereits am 09.06.2016 das Vergabeverfahren für die Fachplanungen festgelegt werden.
Für die Gesamtmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund des den Schwellenwert übersteigenden voraussichtlichen Auftragswertes ein EU-weites Vergabeverfahren maximal notwendig für
-        Objektplanung
-        Fachplanung technische Ausrüstung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Mit folgendem Vorgehen besteht grundsätzlich Einverständnis:
1. Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergaben
-   Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Objektplanung
-   Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb für die Fachplanung technische Ausrüstung.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, von fachlich geeigneten Büros konkrete Honorarangebote für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungsverfahren einzuholen und diese in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

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7. Jugendarbeit in Poing; Projekt Orientierungsstadtkarte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö 7

Sachverhalt

Das Landesjugendwerk der AWO startet eine Initiative, die Jugendliche mit und ohne Fluchterfahrung zusammenbringt. In den nächsten Jahren werden zahlreiche Jugendliche mit Fluchterfahrung Anschluss zu ihrer Generation suchen. Diese Initiative thematisiert die Lebenserfahrung dieser Menschen. Mit Jugendlichen soll eine neue Form der Willkommenskultur, aus der heraus sich ein gemeinschaftliches Engagement auf Augenhöhe entwickelt kann, praktiziert werden. Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt. Das Ziel ist die Gründung einer am Kreisjugendring angegliederten Jugendorganisation. Die Jugendlichen beteiligen sich im Vorfeld an außerschulischen Bildungsangeboten vor Ort, die in mehreren Präsentationen zu jugendpolitischen Fragestellungen rund um das Thema Integration Stellung beziehen. Die Jugendarbeit vor Ort erfährt dadurch einen Mehrwert, da die Jugendlichen über kulturelle Grenzen hinweg eingebunden werden.     

Die Asylpolitik und die Situation der Flüchtlinge stehen seit Monaten und Jahren im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. In den nächsten Monaten sind in Bayern weitere Neuankömmlinge zu erwarten. Das Thema bewegt die Menschen und polarisiert. Einerseits versuchen die bayerischen Landkreise und Gemeinden, die Wohlfahrtsverbände und insbesondere viele Ehrenamtliche diese Herausforderung zu meistern. Andererseits sind viele Bürgerinnen und Bürger durch die stetig steigende Zahl von Neuankömmlingen verunsichert. Manche befürchten, dass sich ihre eigene Lebenslage  durch den Zustrom verschlechtert. 

Das Landesjugendwerk der AWO, Mitglied im Bayerischen Jugendring K.d.ö.R. widmet sich diesem Thema. Jugendliche mit und ohne Fluchterfahrung sollen gemeinsam und auf Augenhöhe ihre Position zum Thema Asyl formulieren und diese im öffentlichen Diskurs einbringen. Sie werden zu menschenrechtsrelevanten Fragen Stellung beziehen und ihren Beitrag zur politischen Meinungsbildung leisten.

- Die Jugendlichen  werden zu Botschaftern der Menschenrechte.
- Sie fördern den vorurteilsfreien Dialog in ihrer Kommune. 
- Sie mischen sich im gesellschaftspolitischen Diskurs ein. 
- Sie erfahren ihre Wirkungsmöglichkeiten in ihrem sozialen Umfeld.
- Junge Menschen mit und ohne Flüchtlingserfahrung lernen sich kennen.
- Sie fördern mit ihrem Engagement die Jugendverbandsarbeit vor Ort.
- Sie entdecken für sich die Bedeutung demokratischer Jugendarbeit. 

Jean-Francois Drozak vom Projekt Künstdünger – Agentur für Kulturdesign – Nürnberg, in Poing bereits bekannt durch seine in Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum an den Poinger Schulen durchgeführten  Theaterprojekte zu jugendrelevanten Themen wie Komasaufen, Rechtsradikalismus und soziale Berufsorientierung, ist zusammen mit Gemeinderat Omid Atai an den Fachbereich 4 herangetreten, um das Projekt hinsichtlich Chancen und Machbarkeit zu erörtern. (Anlage 1, Projektbeschreibung)

Poings Jugendarbeit kann innerhalb von zwei Jahren einen neuen Ansatz und Beitrag zu dieser gesellschaftlichen Herausforderung leisten. Dazu ist die breite Unterstützung der politischen Kräfte in der Gemeinde Voraussetzung, insbesondere da das sogenannte „Werte-Wapperl“ neben gewerblichen Einrichtungen und Geschäften viele Poinger Bürger erreichen soll.

Weitere Vorgehensweise:

Nach der Zustimmung des Gemeinderates zur Durchführung dieses Projektes wird zwischen der Gemeinde und dem Jugendwerk der AWO ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Das Jugendwerk stellt ab dem 15.06.2016 einen Projektförderantrag beim Bayerischen Jugendring K.d.ö.R.

Dessen Zustimmung vorausgesetzt wird Künstdünger als Projektbeteiligter die Akquise der Jugendlichen an den Schulen sowohl für die geplante Jugendinitiative, als auch für die Teambildung „Orientierungskarte“ in den 3 Phasen durchführen. Begleitet werden die Jugendlichen temporär von einer pädagogischen Fachkraft des Jugendwerkes der AWO und vom Team des Poinger Jugendzentrums. 

Die Gründung der Jugendinitiative, bzw. Jugendorganisation und deren Anbindung an den Kreisjugendring Ebersberg wird vom Landesjugendwerk der AWO, unterstützt von Gemeinderat Omid Atai begleitet (Anlage 2 Agenda „Die Orientierungsstadtkarte zum Thema Asyl“). 

Die Durchführung des Projektes wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. EUR 30.000.- kalkuliert. Davon hat die Gemeinde 1/3 der Kosten also EUR 10.000.-, verteilt auf 2016 und 2017 zu tragen. Diese Mittel sind zwar im aktuellen Haushaltsjahr nicht berücksichtigt, die Verwaltung wird jedoch versuchen, innerhalb des Budgets im Haushaltsabschnitt 4 EUR 5.000.- in 2016 zu erwirtschaften. Darüber hinaus wird versucht, potentielle Spender zu gewinnen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat  befürwortet die Durchführung des  Jugend-Projektes „Orientierungsstadtkarte zum Thema Asyl“ und stimmt dem Abschluss  des Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Poing und dem Landesjugendwerk der AWO Bayern zu.

Beschluss

Der Gemeinderat  befürwortet die Durchführung des  Jugend-Projektes „Orientierungsstadtkarte zum Thema Asyl“ und stimmt dem Abschluss  des Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Poing und dem Landesjugendwerk der AWO Bayern zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Kurzbericht

Das Landesjugendwerk der AWO startet in Bayern eine Initiative, die Jugendliche mit und ohne Fluchterfahrung zusammenbringt. In den nächsten Jahren sollen zahlreiche Jugendliche und junge Menschen mit Fluchterfahrung Anschluss zu ihrer Generation suchen.
Jean-Francois Drozak vom Projekt Kunstdünger – Agentur für Kulturdesign – Nürnberg, in Poing bereits bekannt durch seine in Zusammenarbeit mit dem Poinger Jugendzentrum an den Schulen durchgeführten  Theaterprojekte zu jugendrelevanten Themen wie Komasaufen, Rechtsradikalismus und soziale Berufsorientierung, ist zusammen mit Gemeinderat Omid Atai an die Gemeinde herangetreten, um das Pilotprojekt in Poing zu starten.
Die Gemeinde Poing wird gemäß Beschluss des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2016 Pilotfunktion haben.
Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt. Das Ziel ist die Gründung einer am Kreisjugendring Ebersberg angegliederten Jugendorganisation. 
Die Jugendlichen Poinger und jungen Asylsuchenden beteiligen sich im Vorfeld an gemeinsamen außerschulischen Bildungsangeboten vor Ort, die in mehreren Präsentationen zu jugendpolitischen Fragestellungen rund um das Thema Integration in Poing Stellung beziehen und dies mit der Erstellung einer sogenannten Orientierungskarte Poing dokumentieren wollen. Begleitet werden die Jugendlichen temporär von einer pädagogischen Fachkraft des Jugendwerkes der AWO und vom Team des Poinger Jugendzentrums. 
Die Durchführung des Projektes wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. EUR 30.000.- kalkuliert. Davon hat die Gemeinde 1/3 der Kosten also EUR 10.000.-, verteilt auf 2016 und 2017 zu tragen.

Datenstand vom 31.05.2022 12:53 Uhr