Datum: 23.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 19:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:18 Uhr bis 20:42 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Asyl- und Flüchtlingswesen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Zahl der Asylbewerber
In Poing sind zum 16.06.2016 insgesamt 386 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. Die meisten davon stammen aus den Ländern Afghanistan (94), Pakistan (67), Eritrea (49), Syrien (39) und Somalia (30).
Gruber Straße 55 – vormaliges Arbeiterwohnheim
Das Landratsamt Ebersberg hat seit 19. Mai 2016 damit begonnen das vormalige Arbeiterwohnheim in der Gruber Straße 55 mit Asylsuchenden zu belegen. Mittlerweile sind auch 20 Asylsuchende aus den Turnhallen in das vormalige Arbeiterwohnheim gezogen. Damit ist diese Unterkunft voll belegt. Insoweit hat die Auflösung der Schulturnhallen in der Gemeinde Poing begonnen.
Zeitgleich mit Auflösung der Turnhalle zieht die Kleiderkammer des Helferkreises vom Sozialpädagogischen Förderzentrum in Kellerräume des Arbeiterwohnheims. Dort befindet sich dann auch die Abgabestelle für Kleider. Ebenfalls wird vor Ort wie in der Turnhalle eine medizinische Sprechstunde durch den Helferkreis eingerichtet. Deutschkurse und allgemeine Helferkreissprechstunden werden auch durchgeführt.
Traglufthalle Grub
Die Arbeiten an
der Traglufthalle sind noch nicht abgeschlossen. Nach positivem Brandschutzgutachten wird mit dem Umzug in die Traglufthalle begonnen.
Straßenfestival
Der Helferkreis Poing betreut am Straßenfestival einen Stand, um über seine Arbeit zu informieren, und um neue Helfer zu werben. Die Einnahmen aus der Tombola sind Spenden für die Arbeit des Helferkreises und kommen unmittelbar den Asylsuchenden zu Gute.
Unterbringung von Asylbewerbern im Gemeindegebiet Poing
Mit Schreiben vom 17. Juni 2016 hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration auf die Anfrage der Gemeinde Poing vom 03. Februar 2016 an den Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Horst Seehofer MdL bzgl. der Unterbringung von Asylbewerbern im Gemeindegebiet Poing wie folgt geantwortet.
Neben der Traglufthalle in Grub bildet das neu angemietete Wohnheim in der Gruber Straße 55 einen Schwerpunkt in der Unterbringung in der Gemeinde Poing. Hochgerechnet könnten insgesamt 445 Asylbewerber in der Gemeinde Poing untergebracht werden. Planungen für eine weitere Unterkunft in Modulbauweise werden nicht mehr betrieben. Ähnliches gilt für das Areal der ehemaligen Hühnerställe in Grub. Die Anmietung des Gewerbeobjekts Gruber Straße 46 zur Nutzung als staatliche Gemeinschaftsunterkunft wurde durch die Regierung von Oberbayern geprüft. Insofern obliegt es der Regierung von Oberbayern hier zu einer für alle Beteiligten tragbaren Regelung zu kommen. Wegen der bisher rückläufigen Entwicklung beim Asylbewerberzugang wird es nicht mehr notwendig sein, weitere dezentrale Unterbringungseinrichtungen durch die Landratsämter bzw. kreisfreien Städte anzumieten oder zu errichten.
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1.2. Neubau Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte
Planfestellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Für das o.g. Bauvorhaben hat das Eisenbahn-Bundesamt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Die Regierung von Oberbayern führt hierzu das Anhörungsverfahren durch.
Die Planunterlagen werden von
07.07.2016 bis 08.08.2016 zur allgemeinen Einsicht ausgelegt.
Zeit und Ort der Auslegung wird am 29.06.2016 ortsüblich bekannt gemacht.
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1.3. Umgestaltung der "Parsdorfer Straße"
Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Die Arbeiten in der o. g. Baumaßnahme sind zur allgemeinen Zufriedenheit verlaufen, komplett abgeschlossen
und es wurde eine förmliche Abnahme am 22.06.2016 durchgeführt.
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1.4. Austausch der Glascontainer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
Laut Mitteilung der Glasentsorgerfirma Firma Remondis werden aufgrund der häufigen Beschwerden zur Lärmproblematik alle Glascontainer an unseren Standplätzen ausgetauscht. An den ersten Standorten wurde der Tausch bereits vollzogen. Die Deckel der Glascontainer sind jetzt alle komplett verschlossen und die Container haben eine seitliche Dämmung. Zusätzlich werden noch Fangbänder in den Containern angebracht.
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1.5. Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße Markt Schwaben - Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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informativ
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1.5 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 21.06.2016 wurde die Gemeinde Poing um Stellungnahme durch die Marktgemeinde Markt Schwaben hinsichtlich eines Lösungsvorschlags für die Poinger Straße gebeten, welchen das Landratsamt Ebersberg mit Schreiben vom 08.06.2016 der Marktgemeinde unterbreitet hatte.
Das Landratsamt schlägt als eine von drei Möglichkeiten (neben einem Ausbau bzw. der Errichtung einer Einbahnstraße) der Marktgemeinde
vor, die gesamte Strecke nach der Brücke über die FTO als Geh- und Radweg auszuweisen. Landwirtschaftlicher Verkehr und der Verkehr bis zum letzten Anwesen könne mit Zusatzzeichen zugelassen werden. Damit die Strecke für Durchfahrer uninteressant werde, sollte ein Teil der Fahrbahn herausgefräst werden. Die Poinger Straße würde dann auch einen anderen Zweck erfüllen, so dass eine Abstufung dann möglich wäre.
Der Lösungsvorschlag wird durch die Verwaltung geprüft.
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1.6. Fahrradständer Schulgebäude Gruber Straße 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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ö
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1.6 |
Sachverhalt
Im Zuge der laufenden Instandsetzungsmaßnahmen des Gebäudes der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule wurden die Möglichkeiten zur Auf
stellung überdachter Fahrradständer geprüft. Als Standort kommt nur der Bereich nördlich des Schulgebäudes entlang des Weges zur Fußgängerbrücke in Betracht. Dort werden die Fahrradständer nach Abschluss der Bauarbeiten aufgestellt.
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2. Gründung der solidarischen Sozialgenossenschaft POINK
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Menschen, die aus verschiedenen Gründen seit langem dem Arbeitsmarkt fern sind, und Schutzsuchenden ohne Arbeit einen Zugang zum Arbeitsleben zu ermöglichen, ist das Hauptziel dieses Projekts.
Mit Hilfe der Genossenschaft sollen die im nördlichen Landkreis Ebersberg lebenden ca. 400 Langzeitarbeitslosen, Arbeitssuchenden mit psychischer Beeinträchtigung und 750 Schutzsuchenden (Stand: 25.05.2016) auf ihrem Weg in den regulären Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Das Genossenschaftsprinzip lautet „Hilfe zur Selbsthilfe“. Diese gegenseitige Förderung der Mitglieder ist der Grundgedanke und Mittelpunkt der Genossenschaft und wird durch ihr zugrunde liegende Strukturprinzipien umgesetzt. Das so entwickelte Netzwerk umfasst zu Beginn der Genossenschaft den nördlichen Landkreis Ebersberg mit den Gemeinden Poing, Pliening, Anzing und Markt Schwaben. Es soll zur Erreichung des Ziels beitragen und ggf. als Modell für andere Regionen zur Verfügung stehen. Weitere Institutionen sind als Mitglieder angedacht z. B. der Moscheeverein Markt Schwaben, Kirchen und das Wirtschaftsforum Poing. Andere konnten bereits gewonnen werden wie z. B. Helferkreise der beteiligten Gemeinden, der Gewerbeverband Poing und die VHS Vaterstetten; Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit agieren als Partner.
Die Stärken der Sozialgenossenschaft liegen in der Bündelung der Ressourcen und Kräfte der beteiligten Mitglieder der Genossenschaft, die zu Vorteilen für jedes Mitglied führen sollen. Die hier geplante Netzwerkarbeit ist jedoch neu und in dieser Form noch ohne Vorbild und Erfahrung in der Region.
Durch eine mögliche Startförderung des StMAS kann der Beginn der Genossenschaft erfolgen. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Ausschreibung der Aktion Mensch „Kommune inklusiv“ kann für bis zu 5 Jahren eine Finanzierung aus den Mitteln des Inklusions- oder Arbeitsprogramms der Aktion Mensch erfolgen. Weitere Einnahmen sollen generiert werden aus Vermittlungsprovisionen der Arbeitgeber, Begleitungspauschalen der Unternehmen und prozentualen Anteilen der Löhne der Teilnehmer nach erfolgreicher Platzierung in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten.
Die Genossenschaft wird unter aktiver Beteiligung des zu wählenden Vorstands ihren Betrieb mit der Einrichtung, Etablierung, Raumsuche, usw. aufnehmen. Die Gründung der Genossenschaft soll im 3. Quartal 2016 erfolgen. Bis zum Jahresende soll eine hauptamtliche Geschäftsführung gefunden sein, die zum 01.01.2017 ihre Tätigkeit aufnehmen soll. Bis Ende 2017 sollen JobMentoren gefunden und geschult werden und die ersten 10 Personen in Arbeit gebracht werden.
Ehrenamtliches Engagement ist eine zentrale Grundlage des Geschäftsbetriebes. Die bestehenden Strukturen (Helferkreise, Patengruppen usw.) sind Bestandteil der Grundlagenarbeit mit den Betroffenen sowie deren Begleitung auf dem Weg zu und nach einer Platzierung im Arbeitsmarkt. Aus dem Kreis der Zielgruppen sollen auch Menschen zur aktiven Mitarbeit in der Genossenschaft gewonnen werden, d.h. sowohl Menschen mit Beeinträchtigungen als auch Schutzsuchende sollen Aufgaben innerhalb der Genossenschaft übernehmen und somit einerseits zum Erfolg beitragen und andererseits ihre Fähigkeiten und Kenntnisse ausprobieren und anwenden können.
Frau Boge-Diecker als Initiatorin wird das Konzept in der Sitzung vorstellen. Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Der Abgabe einer Interessensbekundung zur Unterstützung des Projekts durch die Gemeinde wird zugestimmt.
Beschluss
Der Abgabe einer Interessensbekundung zur Unterstützung des Projekts durch die Gemeinde wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(bck) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Der Abgabe einer Interessensbekundung zur Unterstützung des oben genannten Projekts durch die Gemeinde wird zugestimmt.
Mit Hilfe der Genossenschaft sollen die im nördlichen Landkreis Ebersberg lebenden Langzeitarbeitslosen, Arbeitssuchenden mit psychischer Beeinträchtigung und Asylbewerber auf ihrem Weg in den regulären Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Wie Frau Maria Boge-Diecker als Initiatorin betonte, liegen die Stärken der Sozialgenossenschaft in der Bündelung der Ressourcen und Kräfte der beteiligten Mitglieder der Genossenschaft, die zu Vorteilen für jedes Mitglied führen sollen. Die hier geplante Netzwerkarbeit ist jedoch neu und in dieser Form noch ohne Vorbild und Erfahrung in der Region.
Durch eine mögliche Startförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familien und Integration kann der Beginn der Genossenschaft erfolgen. Bei erfolgreicher Teilnahme an der Ausschreibung der Aktion Mensch „Kommune inklusiv“ kann für bis zu 5 Jahren eine Finanzierung aus den Mitteln des Inklusions- oder Arbeitsprogramms der Aktion Mensch erfolgen. Insofern soll die Gründung der Genossenschaft im 3. Quartal 2016 erfolgen.
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3. Antrag der Fraktion CSU Aktive Bürger auf Errichtung eines Trimm-Dich-Pfads
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Auf Antrag der Fraktion CSU Aktive Bürger wurde die Verwaltung mit Beschluss vom 30.07.2015 beauftragt, Möglichkeiten zur Realisierung eines Trimm-Dich-Pfads zu prüfen.
Vereine, Schulen, Seniorenbeauftragte und Jugendbeauftragte sollten eingebunden werden, damit eventuelle Wünsche / Anregungen bei der Verwirklichung berücksichtigt werden können.
Am 10.09.2015 fand ein Informationsgespräch im Baubetriebshof mit Dipl.-Sportwissenschaftler Herrn Seitz statt. Herr Seitz hat für die LH München bereits 20 Trimm-Dich-Pfade geplant. Im Gespräch wurden die wesentlichen Anforderungen an einen Trimm-Dich-Pfad erläutert.
Sobald die Haushaltsmittel 2016 genehmigt sind, sollte es ein Planungsgespräch mit entsprechenden Interessenten geben.
Zum Planungsgespräch am 11.04.2016 wurden die Sportvereine TSV Poing, SG Poing, LG Sempt, die Schulen GS Karl-Sittler-Str. GMS Anni-Pickert, Seerosenschule, Dominik-Brunner-Realschule, als Vertreter der Senioren die Seniorenbeauftragte der Gemeinde und der Seniorenbeirat sowie die Jugendbeauftragten des Gemeinderates eingeladen.
Bei der Veranstaltung stellte Herr Seitz den Trimm-Dich-Pfad allgemein vor und erläuterte die wichtigsten Punkte, um die es bei der Verwirklichung geht:
- 1. Kraft
- 2. Koordination
- 3. Mobilisation
- 4. Beweglichkeit
Herr Seitz erarbeitete bereits im Vorfeld ein Konzept mit entsprechenden Geräten als Basis für das Planungsgespräch.
Laut Herrn Seitz sind 10 – 12 Stationen für einen Pfad notwendig, damit langfristig Interesse bestehen bleibt. Die ausgewählten Stationen können sowohl von jüngeren als auch von älteren Menschen und Senioren genutzt werden. Mindestens drei bis vier Stationen wurden eingeplant, die von Menschen mit Behinderung genutzt werden können.
Folgende Geräte wurden von Herrn Seitz vorgestellt und standen zur Diskussion:
- Schwebende Plattform
- Balancierstrecke „Bergheim“
- Pedalostrecke
- Oberkörper – Ergometer
- Calisthenics-Station Crazy Bars
- Rückenstrecken Universal
- Situps – Beinheber – Kombi
- Armzug
- Liegestütz
- Stützspringen
- Dehnen
Vom Antragsteller wurden folgende Standorte für den Trimm-Dich-Pfad vorgeschlagen:
- Sportzentrum
- Reuterpark
- Bergfeldpark
- Bergfeldsee
Nach längerer Diskussionen kristallisierte sich das Sportzentrum (nähe Soccer- Five-Platz) als möglicher Standort heraus. Der Standort sei sehr zentral und in Schulnähe. Parkplätze seien vorhanden und WC Anlagen befänden sich vor Ort.
Es gab aber auch Stimmen, die die Nähe zum Biergarten zu bedenken gaben.
Um sich ein Bild von der Örtlichkeit machen zu können wurde vorgeschlagen, zu einem weiteren Treffen einzuladen.
Wie im Planungsgespräch am 11.04.2016 mit den Teilnehmern vereinbart, wurde zu einer Besichtigung der möglichen Standorte für einen Trimm-Dich-Pfad eingeladen. Am 06.06.2016 um 19:00 Uhr fand der Ortstermin zu den möglichen Standorten statt.
Für den Standort südlich dem Soccer-Five Platz wurden folgende Punkte genannt:
Pro
? Über das Fuß- und Radwegenetz gut und schnell vom Schulzentrum aus erreichbar
? zentraler Standort, auch für Senioren
? bestehende Möglichkeit Sanitäranlagen zu nutzen
? Schulen könnten die Sportstunde am Trimm-Dich-Pfad
mit anderen sportlichen Aktivitäten am Sportpark verbinden
? Für Gruppen und Einzelpersonen geeignet
Kontra
? Mittags permanente Sonne, wenig Schattenplätze
? Im Blickpunkt der Biergartenbesucher
? Störung durch den Spiel- und Trainingsbetrieb im Sportzentrum
? Der Hauptweg im Sportzentrum führt unmittelbar an den Trimm-Dich-Pfad-Geräten vorbei
Dieser Vorschlag wurde als möglicher Standort mehrheitlich nicht befürwortet.
Als zweiter möglicher Standort wurde die Grünfläche nördlich dem Soccer-Five Platz vorgeschlagen. Folgende Punkte wurden für den Standort genannt:
Pro
? Über das Fuß- und Radwegenetz gut und schnell vom Schulzentrum aus erreichbar
? zentraler Standort, auch für Senioren
? bestehende Möglichkeit Sanitäranlagen zu nutzen
? Die Schulen könnten die Sportstunde am Trimm-Dich-Pfad mit anderen sportlichen Aktivitäten am Sportpark verbinden
? Nicht im Sichtbereich der Biergartenbesucher „Poinger Einkehr“ (Sichtschutz Hecke)
? Schattenplätze vorhanden (Bäume)
? Für Gruppen und Einzelpersonen geeignet
Kontra
? Keine
Dieser Standort kristallisierte sich bei den Teilnehmern als Favorit heraus.
Als nächster Standort wurde die Grünfläche an der Kirchheimer Allee, östlich der Kita besichtigt.
Auch hier gab es Argumente dafür und dagegen:
Pro
? Schöne, ruhige, übersichtliche Grünfläche
? Für Gruppen und Einzelpersonen geeignet
Kontra
? Wahrscheinlich wenig Auslastung des Pfades, da die Lage sehr versteckt ist
? Grünfläche neigt zur Vernässung
? Doppelte Entfernung vom Schulzentrum
? Liegt nicht zentral
Zu guter Letzt wurde die Grünfläche in der Kirchheimer Allee, westlich der Kita besichtigt.
Dort gab es ebenfalls Argumente dafür und dagegen:
Pro
? Schöne, ruhige, Lage
? Schattenspendende Bäume
? Für Gruppen und Einzelpersonen geeignet
Kontra
? Wahrscheinlich wenig Auslastung des Pfades, da die Lage versteckt ist
? Weite Entfernung vom Schulzentrum
? Wegen Bepflanzung unübersichtlich
? Liegt nicht zentral
In einer Abschlussrunde wurden alle besichtigten Standorte nochmal besprochen. Mehrheitlich haben sich die Vertreter der Vereine, Senioren und Schulen dafür ausgesprochen, dass dem Gemeinderat der Standort im Sportpark nördlich dem Soccer-Five Platz empfohlen wird.
Bei der Standortdiskussion wurden auch weitere Standorte und Überlegungen eingebracht. Es handelt sich um die Standorte ehemalige Skateranlage und das Theatron. Auch die Idee, den Trimm-Dich-Pfad nach einem Satellitenkonzept zu gestalten, wurde eingebracht. Dabei wurde vorgeschlagen, 2 bis 4 Geräte auf mehrere Stationen zum Beispiel im Bereich der Hauptachse des Bergfeldparks zu verteilen.
Nach Ansicht der Verwaltung kämen in diesem Bereich Standorte in Frage, die auf dem Lageplan im Anhang eingezeichnet sind.
Aufstellung der Trimm-Dich-Geräte verteilt auf Sportpark und mehreren Standorten auf der Hauptachse im Bergfeldpark.
Pro
? Geeignet für Einzelpersonen
? Schaffung eines echten Trimm-Dich-Pfades
Kontra
? Für die Schulen bedingt geeignet, schwierige Beaufsichtigung der Schüler
? Eine Gruppenübung ist bedingt möglich
? Für Senioren weniger geeignet
? Die Unterhaltskosten für die Gemeinde sind höher, wenn die Geräte an verschiedenen Standorten stehen
Für den Trimm-Dich-Pfad liegt ein Angebot der Fa. Playparc Allwetter-Freizeit-Anlagenbau GmbH vom 14.03.2016 in Höhe von ca. 54.500.- € vor. Im Angebot sind die vom Dipl.-Sportwissenschaftler Herrn Seitz vorgeschlagenen Geräte mit Fundamenten und alle erforderlichen Stationsschilder sowie dem Parcur-Einleitungsschild.
Weitere Kosten entstehen noch durch den Fallschutz und die Oberflächenversiegelung der Stationsschilder von ca. 20.000.-€ je nach Ausführung mit Fallschutzmatten oder Rieseln. Von Seiten der zukünftigen Nutzer wurde bereits der Wunsch geäußert, möglichst viele Geräte mit Fallschutzmatten auszustatten. Von der Fa. PLayparc Allwetter-Freizeit-Anlagenbau GmbH wird empfohlen mindestens die Calisthenics Anlage und das Oberkörperergometer mit Fallschutzmatten auszustatten. Das Angebot hierzu beläuft sich auf ca. 8.500.- €. Zusätzlich entstehen noch Kosten durch den Baubetriebshof für das Aufstellen der Trimm-Dich-Geräte.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Kombination aus dem zentralen Standort im Sportzentrum und einem Satellitenkonzept abschnittsweise umzusetzen.
Im ersten Bauabschnitt sollten Geräte im Sportzentrum und im Bergfeldpark aufgestellt werden. Die Satelliten sollten in den Folgejahren ergänzt werden, z.B. in Poing Süd im Reuterpark, im nördlichen Bereich des Bergfeldparks und Theatron.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem von Vertretern der Vereine, Schulen und Senioren vorgeschlagenen Standort im Sportzentrum zu. Die im Angebot der Fa. Playparc Allwetter-Freizeit-Anlagenbau GmbH aufgeführten Geräte sollen auf den Sportpark und den Standorten an der Hauptachse des Bergfeldparks aufgeteilt werden. In den nächsten Jahren sollen die Standorte um zusätzliche Trimm-Dich-Geräte ergänzt werden. Im Haushalt sind entsprechende Mittel einzustellen.
Der Erste Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt den Auftrag für die Trimm-Dich-Pfad-Geräte und den Fallschutz zu erteilen. Falls Nutzungsänderungen der beanspruchten Flächen oder Genehmigungen zum Aufbau der Geräte erforderlich sind, sind diese zu beantragen bzw. einzuholen.
Die fehlenden Haushaltsmittel sind an anderer Stelle im Haushalt einzusparen.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt 2016 wurden 50.000.- € auf der Haushaltsstelle 58000.935000 für den Trimm-Dich-Pfad eingestellt und durch den Gemeinderat genehmigt.
Die fehlenden Haushaltsmittel sind an anderer Stelle im Haushalt einzusparen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem von Vertretern der Vereine, Schulen und Senioren vorgeschlagenen Standort im Sportzentrum zu. Die im Angebot der Fa. Playparc Allwetter-Freizeit-Anlagenbau GmbH aufgeführten Geräte sollen auf den Sportpark und den Standorten an der Hauptachse des Bergfeldparks aufgeteilt werden. In den nächsten Jahren sollen die Standorte um zusätzliche Trimm-Dich-Geräte ergänzt werden. Im Haushalt sind entsprechende Mittel einzustellen.
Der Erste Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt den Auftrag für die Trimm-Dich-Pfad-Geräte und den Fallschutz zu erteilen. Falls Nutzungsänderungen der beanspruchten Flächen oder Genehmigungen zum Aufbau der Geräte erforderlich sind, sind diese zu beantragen bzw. einzuholen.
Die fehlenden Haushaltsmittel sind an anderer Stelle im Haushalt einzusparen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(may) Der Gemeinderat hat am 23.06.2016 den Bau eines Trimm-Dich-Pfades beschlossen. Er stimmte den von Vertretern der Vereine, Schulen und Senioren vorgeschlagenen Standort im Sportzentrum zu. Die im Angebot der Fa. Playparc Allwetter-Freizeit-Anlagenbau GmbH aufgeführten Geräte sollen auf den Sportpark und weiteren Standorten an der Hauptachse des Bergfeldparks aufgestellt werden. In den nächsten Jahren sollen die vorgeschlagenen Standorte um zusätzliche Trimm-Dich-Geräte ergänzt werden. Im Haushalt sind entsprechende Mittel einzustellen.
Der Erste Bürgermeister Albert Hingerl wurde ermächtigt den Auftrag für die Trimm-Dich-Pfad-Geräte und den Fallschutz zu erteilen. Falls Nutzungsänderungen der beanspruchten Flächen oder Genehmigungen zum Aufbau der Geräte erforderlich sind, sind diese zu beantragen bzw. einzuholen. Fehlende Haushaltsmittel sind an anderer Stelle im Haushalt einzusparen.
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4. Gesamtfortschreibung des Regionalplans München;
Stellungnahme der Gemeinde Poing im Beteiligungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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ö
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beratend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.03.2016 wurde vom Regionalen Planungsverband München das Anhörungsschreiben zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München mit der Bitte um Stellungnahme im Beteiligungsverfahren übersandt.
Gegenstand der Gesamtfortschreibung ist:
1. Der Entwurf der Ziele und Grundsätze;
2. Die Begründung dazu inklusive Umweltbericht und eines Anhangs zu Kapitel B I 1.2
(Landschaftsräume und landschaftliche Vorbehaltsgebiete);
3. Die Karte inklusive Trenngrün und regionale Grünzüge.
Die Grünzüge und Trenngrüns werden ebenso wie die schraffierten Hauptsiedlungsgebiete in Umfang und Lage unverändert in das Beteiligungsverfahren gegeben. Es wird im Anschreiben ausdrücklich darum gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.
Der Entwurf der Gesamtfortschreibung wird im RIS zur Verfügung gestellt. Auch ist der Entwurf im Internet unter www.region-muenchen.com (Stichwort: Regionalplan München 14)) abrufbar.
Frist für die Abgabe der Stellungnahme:
17. Juni 2016; wurde verlängert bis längstens Ende Juli 2016
Grundsätzliches:
Der Regionalplan entfaltet insbesondere durch § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), wonach die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen sind und § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz, wonach die Ziele der Raumordnung von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind, eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung.
Der Regionalplan besteht aus Grundsätzen („G“) und Zielen („Z“).
Die Grundsätze sind als „Richtlinie“ zu verstehen, d.h. zu beachten, jedoch kann bei entsprechender Begründung eine Abweichung erreicht werden. Die Ziele hingegen sind streng auszulegen – „Muss“-Vorschrift.
Zu den letzten Fortschreibungen des Regionalplans München wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
Kapitel der Fortschreibung
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Datum der Stellungnahme
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Stellungnahme
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A II Zentrale Orte (Stufe 2),
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GR 20.01.2005 (TOP 6)
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Keine Anregungen / Einwendungen
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BI, B II und B III 5 Siedlung und Entwicklung
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GR 20.05.2010 (TOP 1)
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Folgender Widerspruch sollte überprüft werden: Wasserwirtschaftliches Vorbehaltsgebiet VB EBE-101 steht im Widerspruch zu B II 2.3 „Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt.
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B I, B II, B III 5 Siedlung und Entwicklung
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GR 20.09.2012 (TOP 7),
GR 04.07.2013 (TOP 4)
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Keine Anregungen / Bedenken
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B IV Wirtschaft und Dienstleistungen, 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen (Ergänzendes Anhörverfahren zur Behebung von Fehlern)
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GR 19.09.2013 (TOP 9)
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Keine Anregungen / Bedenken
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Die Gemeinde Poing ist in folgenden Bereichen durch die Gesamtfortschreibung des Regionalplans betroffen:
Z. 4.2.2 Regionale Grünzüge:
Regionale Grünzüge sollen laut Regionalplan
? zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches
? zur Gliederung der Siedlungsräume und
? zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen
dienen.
(das unveränderte Ziel (B II Z 4.2.2 unverändert) liegt als Anlage der Beschlussvorlage bei).
? Grüngürtel München-Ost bei Poing (13)
? Luftaustauschbahn südlich der Siedlungsschwerpunkte Kirchheim b. München und Poing (15)
Die Gemeinde Poing wird in ihrer Entwicklung durch die beiden Grünzüge nicht eingeschränkt.
Trenngrün Nr. 9, 10, 13, 14 und 15:
Trenngrün soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern.
(das unveränderte Ziel (B II Z 4.2.3 unverändert) liegt als Anlage der Beschlussvorlage bei).
? Poing und Ottersberg (Gde. Pliening) (9)
? Pliening und Poing (10)
? Grub (Gde. Poing) und Landsham (Gde. Pliening) (13)
? Grub (Gde. Poing) und Poing (14)
? Grub (Gde. Poing) und Heimstetten (Gde. Kirchheim b. München) (15)
Gegen die Trenngrün bestehen keine Bedenken; die Gemeinde wird hierdurch in ihrer Entwicklung nicht eingeschränkt.
B II Siedlungsflächen:
Siedlungsentwicklung (allgemein)
Für die Auswahl und Abgrenzung der regionalplanerischen Hauptsiedlungsbereiche wurden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
? Lage an Verkehrsachsen/überregionale Verkehrsanbindung
? Nähe zu einem Haltepunkt des schienengebundenen Personennahverkehrs
? Zentralität
? Hauptort
Bei der Darstellung der Hauptsiedlungsbereich in Karte 2 Siedlung und Versorgung handelt es sich um generalisierte, großräumig und keine flächen- oder parzellenscharf abgegrenzte Gebiete. Kleinteilige Nutzungen oder Gegebenheiten innerhalb dieser Gebiete, die der Nutzung als Siedlungsraum ggf. entgegenstehen (z.B. ökologisch wertvolle Bereiche) werden in den Bauleitplänen dargestellt bzw. festgesetzt.
Z B II 2.3 Bereich für Siedlungsentwicklung:
Eine über die organische Siedlungsentwicklung hinausgehende, stärkere Entwicklung ist auf die zentralen Orte und die in Karte 2 Siedlung und Versorgung festgelegten Hauptsiedlungsbereich zu konzentrieren.
Der Begriff Innenentwicklung umfasst die Entwicklung aller Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bzw. aller im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen.
B III Verkehr- und Nachrichtenwesen
Z 2.3.2
Auf den S-Bahn-Strecken sind insbesondere in den Hauptverkehrszeiten die Kapazitätsgrenzen erreicht. Für eine attraktive Bedienung aller S-Bahn-Strecken, der Aufnahme zusätzlicher Fahrgäste und der Ermöglichung von Verlagerungen vom MIV auf den ÖPNV, ist eine weitere Verdichtung der Zugfolgen unumgänglich. Dies gilt insbesondere für die Außenstrecken. Der S-Bahn-Verkehr ist vom Regional- und Fernverkehr zu entflechten. Hierzu bedarf es beispielsweise des viergleisigen Ausbaus zwischen Pasing und Eichenau sowie zwischen Berg am Laim und Markt Schwaben. Endziel ist, zusammen mit Express-S-Bahnen, die Ermöglichung von sechs Fahrten pro Stunde auf allen S-Bahn-Linien.
Dieses Ziel sowie Z.2.3.5 und G 2.3.6 werden ausdrücklich befürwortet.
5 Verkehrs- und Mobilitätsmanagement
Z. 5.1 Weiterentwicklung Park-and-Ride-Plätze zu Mobilitätsstationen. Verknüpfung des MIV mit Radverkehr, ÖPNV, Car-Sharing, Mietfahrräder, Ladestationen. Ebenso sind Park-and-Ride-Anlagen und Pendlerparkplätze weiter auszubauen.
Z.5.2 Großräumige tangentiale Verbindungen, zunächst mit Expressbussen, müssen möglichst bald realisiert werden.
Auch diese Ziele sind ausdrücklich zu begrüßen.
B IV 4 Bildung und Wissenschaft:
G 4.1
Mit dem Wachstum der Bevölkerung steigt auch der Schulbedarf. Durch Kooperationen zwischen der Landeshauptstadt München mit den Landkreisen sowie zwischen den Landkreisen, auch über die Regionsgrenze hinaus, lassen sich bei gemeinsamen bzw. sich überschneidenden Einzugsbereichen der weiterführenden Schulen Engpässe und Kapazitäten abstimmen sowie Kosten und Nutzen optimieren.
Es bestehen keine Bedenken seitens der Gemeinde Poing.
Beschlussvorschlag
Zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region München (14) in der Fassung vom 10.12.2015 wird wie folgt Stellung genommen:
Es bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze. Anregungen werden nicht vorgebracht.
Beschluss
Zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region München (14) in der Fassung vom 10.12.2015 wird wie folgt Stellung genommen:
Es bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze. Anregungen werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ck) Mit Schreiben vom 17.03.2016 wurde vom Regionalen Planungsverband München das Anhörungsschreiben zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München mit der Bitte um Stellungnahme im Beteiligungsverfahren übersandt.
Gegenstand der Gesamtfortschreibung ist:
1. Der Entwurf der Ziele und Grundsätze;
2. Die Begründung dazu inklusive Umweltbericht und eines Anhangs zu Kapitel B I 1.2
(Landschaftsräume und landschaftliche Vorbehaltsgebiete);
3. Die Karte inklusive Trenngrün und regionale Grünzüge.
Grundsätzliches:
Der Regionalplan entfaltet insbesondere durch § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), wonach die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen sind und § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz, wonach die Ziele der Raumordnung von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind, eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung.
Die Gemeinde Poing ist in folgenden Bereichen durch die Gesamtfortschreibung des Regionalplans betroffen:
Z. 4.2.2 Regionale Grünzüge:
Regionale Grünzüge sollen laut Regionalplan
? zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches
? zur Gliederung der Siedlungsräume und
? zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen
dienen.
? Grüngürtel München-Ost bei Poing (13)
? Luftaustauschbahn südlich der Siedlungsschwerpunkte Kirchheim b. München und Poing (15)
Die Gemeinde Poing wird in ihrer Entwicklung durch die beiden Grünzüge nicht eingeschränkt.
Trenngrün Nr. 9, 10, 13, 14 und 15:
Trenngrün soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern.
? Poing und Ottersberg (Gde. Pliening) (9)
? Pliening und Poing (10)
? Grub (Gde. Poing) und Landsham (Gde. Pliening) (13)
? Grub (Gde. Poing) und Poing (14)
? Grub (Gde. Poing) und Heimstetten (Gde. Kirchheim b. München) (15)
Gegen die Trenngrün bestehen keine Bedenken; die Gemeinde wird hierdurch in ihrer Entwicklung nicht eingeschränkt.
B II Siedlungsflächen:
Siedlungsentwicklung (allgemein)
Für die Auswahl und Abgrenzung der regionalplanerischen Hauptsiedlungsbereiche wurden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
? Lage an Verkehrsachsen/überregionale Verkehrsanbindung
? Nähe zu einem Haltepunkt des schienengebundenen Personennahverkehrs
? Zentralität
? Hauptort
Bei der Darstellung der Hauptsiedlungsbereich in Karte 2 Siedlung und Versorgung handelt es sich um generalisierte, großräumig und keine flächen- oder parzellenscharf abgegrenzte Gebiete. Kleinteilige Nutzungen oder Gegebenheiten innerhalb dieser Gebiete, die der Nutzung als Siedlungsraum ggf. entgegenstehen (z.B. ökologisch wertvolle Bereiche) werden in den Bauleitplänen dargestellt bzw. festgesetzt.
Z B II 2.3 Bereich für Siedlungsentwicklung:
Eine über die organische Siedlungsentwicklung hinausgehende, stärkere Entwicklung ist auf die zentralen Orte und die in Karte 2 Siedlung und Versorgung festgelegten Hauptsiedlungsbereich zu konzentrieren.
Der Begriff Innenentwicklung umfasst die Entwicklung aller Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bzw. aller im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen.
B III Verkehr- und Nachrichtenwesen
Z 2.3.2
Auf den S-Bahn-Strecken sind insbesondere in den Hauptverkehrszeiten die Kapazitätsgrenzen erreicht. Für eine attraktive Bedienung aller S-Bahn-Strecken, der Aufnahme zusätzlicher Fahrgäste und der Ermöglichung von Verlagerungen vom MIV auf den ÖPNV, ist eine weitere Verdichtung der Zugfolgen unumgänglich. Dies gilt insbesondere für die Außenstrecken. Der S-Bahn-Verkehr ist vom Regional- und Fernverkehr zu entflechten. Hierzu bedarf es beispielsweise des viergleisigen Ausbaus zwischen Pasing und Eichenau sowie zwischen Berg am Laim und Markt Schwaben. Endziel ist, zusammen mit Express-S-Bahnen, die Ermöglichung von sechs Fahrten pro Stunde auf allen S-Bahn-Linien.
Dieses Ziel sowie Z.2.3.5 und G 2.3.6 werden ausdrücklich befürwortet.
5 Verkehrs- und Mobilitätsmanagement
Z. 5.1 Weiterentwicklung Park-and-Ride-Plätze zu Mobilitätsstationen. Verknüpfung des MIV mit Radverkehr, ÖPNV, Car-Sharing, Mietfahrräder, Ladestationen. Ebenso sind Park-and-Ride-Anlagen und Pendlerparkplätze weiter auszubauen.
Z.5.2 Großräumige tangentiale Verbindungen, zunächst mit Expressbussen, müssen möglichst bald realisiert werden.
Auch diese Ziele sind ausdrücklich zu begrüßen.
B IV 4 Bildung und Wissenschaft:
G 4.1
Mit dem Wachstum der Bevölkerung steigt auch der Schulbedarf. Durch Kooperationen zwischen der Landeshauptstadt München mit den Landkreisen sowie zwischen den Landkreisen, auch über die Regionsgrenze hinaus, lassen sich bei gemeinsamen bzw. sich überschneidenden Einzugsbereichen der weiterführenden Schulen Engpässe und Kapazitäten abstimmen sowie Kosten und Nutzen optimieren.
Es bestehen keine Bedenken seitens der Gemeinde Poing.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region München (14) in der Fassung vom 10.12.2015 wird wie folgt Stellung genommen:
Es bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze. Anregungen werden nicht vorgebracht.
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5. Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.;
Weiteres Vorgehen - (a) Grundsatzbeschluss, (b) Radverkehrskonzept und (c) Maßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.06.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2016 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig empfohlen, den nachstehenden Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
(a) Es ergeht folgender Grundsatzbeschluss:
Die Gemeinde Poing setzt es sich zum Ziel, als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradefreundlichen Kommunen in Bayern e.V., den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufnahmekriterien der AGFK Bayern stellen dabei eine wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung dar.
(b) Das integrierte Radverkehrskonzept wird als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing bestätigt.
(c) An die Verwaltung ergeht der Auftrag, die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu prüfen.
Maßnahmenbereich 2 Infrastruktur
M 2.1 Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur
M 2.2.1 Gemeinde als Vorbild – fahrradfreundlicher Arbeitgeber
M 2.2.2 Erstellung Abstellsatzung
M 2.3.2 Überprüfung verkehrsrechtliche Beschilderung
M 2.3.3 Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
M 2.3.4 Verkehrsschauen mit dem Fahrrad
M 2.3.5 Beschilderungssituation Bike & Ride
M 2.4.1 2-Richtungsradwege innerorts vermeiden
M 2.4.2 Umleitungsbeschilderung bei Streckensperrung
Maßnahmenbereich 3 Service
M 3.1 Mängelmeldung: Ergänzung um Kategorie „Scherben“
M 3.2.1 Bike & Ride: Schlauchautomat
M 3.2.2 Bike & Ride: Luftpumpstation
M 3.2.3 Bike & Ride Lademöglichkeit Pedelecs
Maßnahmenbereich 4 Information
M 4.1 Flyer Verkehrsregeln für Asylbewerber
M 4.2 Erstellung Radwegenetzkarte
M 4.3 Begrüßungspaket Radverkehr
Maßnahmenbereich 5 Kommunikation
M 5.1 Erstellung Kommunikationskonzept
M 5.2.1 Gründung Arbeitskreis Radverkehr (intern)
M 5.2.2 Gründung Arbeitsgruppe Radverkehr (extern)
M 5.3 Erstellung Öffentlichkeitsarbeitskonzept
Beschluss
(a) Es ergeht folgender Grundsatzbeschluss:
Die Gemeinde Poing setzt es sich zum Ziel, als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradefreundlichen Kommunen in Bayern e.V., den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufnahmekriterien der AGFK Bayern stellen dabei eine wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung dar.
(b) Das integrierte Radverkehrskonzept wird als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing bestätigt.
(c) An die Verwaltung ergeht der Auftrag, die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu prüfen.
Maßnahmenbereich 2 Infrastruktur
M 2.1 Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur
M 2.2.1 Gemeinde als Vorbild – fahrradfreundlicher Arbeitgeber
M 2.2.2 Erstellung Abstellsatzung
M 2.3.2 Überprüfung verkehrsrechtliche Beschilderung
M 2.3.3 Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
M 2.3.4 Verkehrsschauen mit dem Fahrrad
M 2.3.5 Beschilderungssituation Bike & Ride
M 2.4.1 2-Richtungsradwege innerorts vermeiden
M 2.4.2 Umleitungsbeschilderung bei Streckensperrung
Maßnahmenbereich 3 Service
M 3.1 Mängelmeldung: Ergänzung um Kategorie „Scherben“
M 3.2.1 Bike & Ride: Schlauchautomat
M 3.2.2 Bike & Ride: Luftpumpstation
M 3.2.3 Bike & Ride Lademöglichkeit Pedelecs
Maßnahmenbereich 4 Information
M 4.1 Flyer Verkehrsregeln für Asylbewerber
M 4.2 Erstellung Radwegenetzkarte
M 4.3 Begrüßungspaket Radverkehr
Maßnahmenbereich 5 Kommunikation
M 5.1 Erstellung Kommunikationskonzept
M 5.2.1 Gründung Arbeitskreis Radverkehr (intern)
M 5.2.2 Gründung Arbeitsgruppe Radverkehr (extern)
M 5.3 Erstellung Öffentlichkeitsarbeitskonzept
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(mo)
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2016 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig empfohlen, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Der Gemeinderat folgte am 23.06.2016 dieser Empfehlung und hat Folgendes einstimmig beschlossen:
(a) Es ergeht folgender Grundsatzbeschluss:
Die Gemeinde Poing setzt es sich zum Ziel, als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradefreundlichen Kommunen in Bayern e.V., den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufnahmekriterien der AGFK Bayern stellen dabei eine wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung dar.
(b) Das integrierte Radverkehrskonzept wird als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing bestätigt.
(c) An die Verwaltung ergeht der Auftrag, die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu prüfen.
Maßnahmenbereich 2 Infrastruktur
M 2.1 Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur
M 2.2.1 Gemeinde als Vorbild – fahrradfreundlicher Arbeitgeber
M 2.2.2 Erstellung Abstellsatzung
M 2.3.2 Überprüfung verkehrsrechtliche Beschilderung
M 2.3.3 Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
M 2.3.4 Verkehrsschauen mit dem Fahrrad
M 2.3.5 Beschilderungssituation Bike & Ride
M 2.4.1 2-Richtungsradwege innerorts vermeiden
M 2.4.2 Umleitungsbeschilderung bei Streckensperrung
Maßnahmenbereich 3 Service
M 3.1 Mängelmeldung: Ergänzung um Kategorie „Scherben“
M 3.2.1 Bike & Ride: Schlauchautomat
M 3.2.2 Bike & Ride: Luftpumpstation
M 3.2.3 Bike & Ride Lademöglichkeit Pedelecs
Maßnahmenbereich 4 Information
M 4.1 Flyer Verkehrsregeln für Asylbewerber
M 4.2 Erstellung Radwegenetzkarte
M 4.3Begrüßungspaket Radverkehr
Maßnahmenbereich 5 Kommunikation
M 5.1 Erstellung Kommunikationskonzept
M 5.2.1 Gründung Arbeitskreis Radverkehr (intern)
M 5.2.2 Gründung Arbeitsgruppe Radverkehr (extern)
M 5.3 Erstellung Öffentlichkeitsarbeitskonzept
Datenstand vom 14.07.2016 16:52 Uhr