Datum: 21.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 17:02 Uhr bis 18:34 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:36 Uhr bis 20:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Asyl- und Flüchtlingswesen
1.2 Kindertagesstätten in Poing; Jahresrechnungen 09/2013 - 12/2014 und 01/2015 - 12/2015
1.3 Neues Ortszentrum Marktplatz Belebung der Ortsmitte - Maßnahmen
1.4 Aufhebung von Radwegbenutzungspflichten
1.5 Mutwillige Sachbeschädigung am Standplatz Bahnhof
1.6 Initiative BayernWlan - Beteiligung der Gemeinde
1.7 Zuweisung nach Art. 10 FAG und dem Inverstitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" - Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen in der Gebrüder-Grimm-Straße
1.8 Vollsperrung der Neufarner Straße und Hauptstraße
2 Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Projektänderungsantrag gemäß der Abstimmung mit den Trägern der Kindertagesstätten
3 Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Festlegung von Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung
4 Anmietung von Räumen für die solidarische Sozialgenossenschaft POINK
5 Anbindung der Außenstellen Bücherei und Bürgerhaus an das Rathaus mittels Glasfaserkabelverbindung
6 Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens
7 Bürgerhaus Poing 1. BA; Nachrüstung Akustik Vergabe der Trockenbauarbeiten Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö informativ 1
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1.1. Asyl- und Flüchtlingswesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö 1.1

Sachverhalt

Radikalisierte Asylsuchende in der Gemeinde Poing
Wir haben keine Erkenntnisse darüber, dass in der Gemeinde Poing radikalisierte oder radikale Asylsuchende untergebracht sind.
Wie das Bundeministerium des Innern mitteilt, muss allerdings auch in der Bundesrepublik Deutschland mit Anschlägen durch Kleinstgruppen oder radikalisierte Einzeltäter gerechnet werden. In Absprache mit den örtlichen Sicherheitsbehörden können wir sagen, dass alles in der Macht stehende getan wird,  um Anschläge zu verhindern. Einen 100%igen Schutz vor Amokläufern jeder Nationalität oder Anschlägen durch radikalisierte oder radikale Asylsuchende wird es jedoch nicht geben.
Insofern bitten wir die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Poing um Verständnis für die Situation. Gleichzeitig bedanken wir uns bei allen, die dazu beitragen, eine Kultur des friedvollen Miteinanders aller in der Gemeinde Poing lebenden Menschen zu schaffen.

Zahl der Asylbewerber
In Poing sind zum 20.07.2016 insgesamt 373 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. Die meisten davon stammen aus den Ländern Afghanistan (90), Pakistan (64), Eritrea (49), Syrien (38) und Irak (30).

Gruber Straße 55 – vormaliges Arbeiterwohnheim
Der Helferkreis Poing hat in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverband Poing und dem Helferkreis Pliening begonnen, W-LAN zu installieren.

Traglufthalle Grub
Der Termin für den Umzug in die Traglufthalle Grub durch die Asylsuchenden liegt von Seiten des Landratsamtes nicht vor. Grund ist nach einer aktuellen Mitteilung des Landratsamtes, dass die Klimaanlage noch nicht installiert ist. Insofern ist die Auflösung der Schulturnhallen in der Gemeinde Poing ausgesetzt.

Wertstoffhof
Auf Grund von Problemen mit dem Wertstoffhof der Gemeinde Poing und Asylsuchenden gilt seit 11. Juli 2016 folgende Regelung: Asylsuchende aller Unterkünfte dürfen sich zwei Mal in der Woche im Wertstoffhof Gegenstände zu folgenden Zeiten aussuchen: Montag von 16.00 – 16.30 Uhr und Mittwoch von 09.00 – 09.30 Uhr. Bei Nichteinhaltung dieser Regel behält sich die Gemeinde Poing vor, ein Zutrittsverbot zum Wertstoffhof der Gemeinde Poing für Asylsuchende auszusprechen.
Die Gemeinde Poing erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Helferkreis Poing und dem Landratsamt Ebersberg ein Konzept für die Mülltrennung in allen Unterkünften, die mit Asylsuchenden belegt sind.

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1.2. Kindertagesstätten in Poing; Jahresrechnungen 09/2013 - 12/2014 und 01/2015 - 12/2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö 1.2

Sachverhalt

Das Staatsministerium hat die Förderung der Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG und KiFöG im Kalenderjahr 2013 vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.
Der Abrechnungszeitraum für das KiTa-Jahr 2013/2014 wurde ab September 2013 bis Dezember 2014 in 5 Abschlägen festgelegt, die Endabrechnung erfolgte im August/September 2015.

Die zukünftigen Jahresrechnungen werden ab Januar in vier Abschlägen mit der im Folgejahr bis 30.Juni (Ausschlussfrist) berechneten und ausgereichter Endabrechnung durchgeführt.

Deshalb können zukünftig Jahresrechnungen erst im November des Folgejahres in den Gremien behandelt werden.

Die Verwaltung wird  deshalb die Jahresrechnungen  09/2013 bis 12/2014 und die Jahresrechnung von 2015 gemeinsam voraussichtlich  im November 2016 zur Beschlussfassung vorlegen. Der Vergleich zu den bisherigen Abrechnungen der Vorjahre wird sich unterscheiden, wird aber entsprechend erläutert.

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1.3. Neues Ortszentrum Marktplatz Belebung der Ortsmitte - Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Entsprechend dem Auftrag aus dem Gemeinderat vom 18.06.2015 wurden mittlerweile Gespräche geführt. Am Samstag, 20.02.2016, mit den Gewerbetreibenden sowie am Montag, 30.05.2016, mit der Öffentlichkeit und den Gewerbetreibenden.

Bei der Veranstaltung am 30.05.2016 erfolgte eine Ideensammlung, bei der abschließend auch „Stimmen“ für die jeweiligen Ideen vergeben werden konnten, so dass eine Reihung der Ideen / Wünsche möglich ist.

An 1. Stelle kam eine „Eislauffläche“, nachfolgend Fertigbau des Bürgerhauses (Geld derzeit billig), öffentliche Toiletten, durchgehende Barrierefreiheit, Boule-Bahn, Generationenspielplatz, attraktiver Brunnen; Spielplatz auch für Kleinkinder ausbauen, seniorengerechte Sitzmöglichkeiten, Trimm-Dich-Geräte usw.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden derzeit hinsichtlich Kosten abgefragt.

Im September 2016 werden die Vorschläge dann den Gemeinderat zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt.

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1.4. Aufhebung von Radwegbenutzungspflichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö informativ 1.4

Sachverhalt

§ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt. In solchen Fällen dient die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO können bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein. Diese Grundsätze sind - so das Bundesverwaltungsgericht - auch in Bezug auf die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht anwendbar.
 
Eine Radwegebenutzungspflicht darf somit nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO) - Leitsatz des BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 - 3 C 42.09 -.

Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gleichzeitig gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen (VwVStVO, zu § 4 Abs. 2 Ziffer 29). Diese Überprüfungen wurden insbesondere im Rahmen der Vorbereisung der AGFK sowie im Rahmen der Verkehrsschau vom 13.04.2016 vorgenommen. Eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage liegt somit nach den tatsächlichen Feststellungen der vorgenannten Fachbehörden für die Kirchheimer Allee, die Bergfeldstraße und die Straße “Am Hanselbrunn“ nicht vor. Diese Einschätzung wurde am 17.06.2016 sowie am 18.07.2016 durch die Polizeiinspektion Poing erneut gegenüber dem Ordnungsamt bestätigt.

Auch das LRA Ebersberg bekräftigte die Richtigkeit der Aufhebung in einem persönlichen Gespräch mit dem Ordnungsamt erneut am 21.07.2016. Über 95 % aller Radverkehrsunfälle innerorts stünden im Zusammenhang mit Radverkehrsanlagen bzw. unerlaubter Nutzung des Gehwegs. Die Fahrbahn sei daher wesentlich sicherer. Dies werde auch in der Jugendverkehrsschule durch die Polizei so gelehrt.

Als Rechtsfolge sind die Benutzungspflichten in den drei vorgenannten Straßen aufzuheben.

Die vorhandenen Radverkehrsanlagen („bauliche Radwege“) dürfen natürlich weiter benutzt werden. Insoweit besteht z.B. in der Bergfeldstraße dann ein Wahlrecht.

Ebenso wird die Radwegbenutzungspflicht nördlich des Park- und Ride-Gebäudes aufgehoben. Hintergrund ist, dass dieser Bereich Teil einer Tempo 30-Zone ist, in der bereits grundsätzlich keine Radwegebenutzungsplichten ausgesprochen werden dürfen.

Für die Prüfung der Radwegbenutzungspflichten entlang der Kreisstraßen (wie z.B. Gruber Straße) wurde das hierfür zuständige Landratsamt um einen Ortstermin unter Beteiligung des Staatlichen Bauamtes und der Polizei ersucht.

Die konkrete Umsetzung wird aufgrund des damit verbundenen technischen Aufwandes noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

Um besondere Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit durch alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in der Umgewöhnungsphase wird gebeten.

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1.5. Mutwillige Sachbeschädigung am Standplatz Bahnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Aufgrund von mutwilliger Sachbeschädigung bei den Einwurfschlitzen an den Leichtverpackungscontainern am Standplatz Bahnhof hat uns die Entsorgerfirma, Firma Remondis, mitgeteilt, dass letztmalig die Behälter bzw. Deckel der Container dort ausgetauscht werden. Da an diesem Standort regelmäßig die Schlösser aufgebrochen werden und damit ein Verschließen sinnlos ist, behält sich Firma Remondis vor, bei einer erneuten mutwilligen Beschädigung die Behälter abzuziehen. Auch das Landratsamt Ebersberg stimmt Firma Remondis zu, dass eine ständige mutwillige Behälterbeschädigung auf Dauer nicht hinnehmbar ist und ggf. auch zu drastischen Maßnahmen wie Behälterabzug führen kann.

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1.6. Initiative BayernWlan - Beteiligung der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern fördert die Installation von zwei WLAN Hotspots im öffentlichen Raum.

Die Gemeinde hat sich für dieses Förderprojekt beworben und befindet sich gemäß des Leitfadens des BayernWLAN Zentrums in der Planungsphase zu den einzelnen Standorten.

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1.7. Zuweisung nach Art. 10 FAG und dem Inverstitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" - Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen in der Gebrüder-Grimm-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö 1.7

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 06.07.2016 eine Zuweisung nach Art. 10 FAG und dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 2014 (Förderprogramm 2015 bis 2018) für den Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen in der Gebrüder-Grimm-Straße erteilt.

Die Gemeinde Poing erhält eine Zuweisung vom Bund in Höhe von 882.000 € und eine Zuweisung nach FAG in Höhe von 2.520.000 €.

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1.8. Vollsperrung der Neufarner Straße und Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Aufgrund der Verlegung von Fernwärmeleitungen im Straßenraum wird ab 08.08.2016 (Sommerferien) die Neufarner Straße beginnend ab der Kreuzung Neufarner Straße/ Hauptstraße bis zum Schlesierweg für fünf Wochen voll gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über die Schulstraße. Für Anlieger und Rettungskräfte wird die Zufahrt zu ihren Anwesen möglich sein.

In einem zweiten Bauabschnitt werden dann ab dem 16.09.2016 Arbeiten in der Hauptstraße durchgeführt werden, die ebenfalls eine Vollsperrung erfordern. Sollten die Bauarbeiten in der Schwabener Straße über den 16.09.2016 fortdauern, muss die Umleitung des Wildparkverkehrs dann ebenfalls über die Schulstraße erfolgen.

Im Anschluss (idealerweise noch im Jahr 2016) wird die ursprünglich für die Sommerferien geplante Sanierung der Hauptstraße vorgenommen werden.

Für die Hauptstraße wird künftig auch ein Haltverbot auf südlicher Seite zwischen Birkenallee und Plieninger Straße gelten, da es zu massiven Behinderungen im Kreuzungsbereich der Kreisstraßen gekommen war. Sollte die Situation sich in der Hauptstraße nicht bessern, wird ggf. das Haltverbot nach Osten ausgedehnt werden müssen.

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2. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Projektänderungsantrag gemäß der Abstimmung mit den Trägern der Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2016 den Tagesordnungspunkt vorberaten.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Beschlussvorschlag

Dem Projektänderungsantrag zur Umsetzung der Leistungsinhalte, gemäß der Abstimmung mit den Trägern, in Höhe von 350.000,00 € wird zugestimmt.

Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die nötigen Nachträge der verschiedenen Gewerke sowie die anfallenden Planungsnachträge, die den Projektänderungsantrag betreffen zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkungen

Zur Umsetzung der Leistungsinhalte gemäß der Abstimmung mit den Trägern ist der Projektänderungsantrag in Höhe von 350.000,00 € zu beschließen. Nach aktuellem Stand der Kostenprognose können die hiermit verbundenen Kosten im Gesamtbudget aufgefangen werden. Eine Anpassung des Gesamtkostenbudgets ist zum aktuellen Zeitpunkt deshalb nicht erforderlich. Dieses liegt demnach bei 22.995.000,00 €.

Beschluss

Dem Projektänderungsantrag zur Umsetzung der Leistungsinhalte, gemäß der Abstimmung mit den Trägern, in Höhe von 350.000,00 € wird zugestimmt.

Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die nötigen Nachträge der verschiedenen Gewerke sowie die anfallenden Planungsnachträge, die den Projektänderungsantrag betreffen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

(fis) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2016 nach Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss am 19.07.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst. Dem Projektänderungsantrag zur Umsetzung der Leistungsinhalte, gemäß der Abstimmung mit den Trägern, in Höhe von 350.000,00 € wird zugestimmt. Diesem Beschluss gingen intensive Abstimmungsgespräche zwischen den Trägern, den Planern sowie der Verwaltung voraus. Von den jetzt getroffenen Festlegungen sind im Einzelnen Änderungen der Freiflächen, des festen Mobiliars, zusätzliche Türen bzw. Verbindungstüren, Änderungen an Sanitärobjekten, zusätzliche Außenwasserzapfstellen, zusätzliche Elektrogeräte und zusätzliche Beschattungen betroffen. Nach aktuellem Stand der Kostenprognose können die hiermit verbundenen Kosten im Gesamtbudget aufgefangen werden. Eine Anpassung des Gesamtbudgets ist zum aktuellen Zeitpunkt deshalb nicht erforderlich. Dieses liegt demnach bei 22.995.000,00 €.

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3. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Festlegung von Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2016 den Tagesordnungspunkt vorberaten.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Beschlussvorschlag

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabellen) werden als Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt.


Beschreibung

Kosten
Anm./ Tdz.
BUA
GR
1.
Farb- und Materialkonzept Fassade
- Stahlbetonfertigteile / Matrize (EG)
- Holzverschalung / Lasur (OG)
- Holz-Alu-Pfostenriegel-Fassade
- Holz-Alu-Elementfassade
- Lochblech
- permanenter Graffittischutz anstelle
  Graffittigrundschutz

+/- 0,00 €





+ 12.500,00 €
in QKS
11:0





offen
19:0





gestrichen
2.
Sonnenschutz – Blendschutz
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke
  5-6)
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke
  5) + Vorhang Innen
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 7-8)
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 8-9)


+/- 0,00 €

+ 12.000,00 €

+ 95.000,00 €

+ 115.000,00 €

in QKS



11:0



19:0
3.
Verglasungsanteil Fassade Ost

- 14.000,00 €

7:4
19:0
4.
Mobile Trennwände (Bereich Aula/ MZR)
- herkömmliches Faltwandsystem
- Trennwandsystem Molo Softwall


+/- 0,00 €
- 30.000,00 €

in QKS


11:0


19:0
5.
Differenzierungsraum – Verglasungen, Schiebetür- oder Drehtürelemente
- Festverglasung zur Clustermitte

- zus. Festverglasung zw. Klassenzimmern
  und Differenzierungsraum
- Verglasung der Türen zw. Klassen-
  zimmern und Differenzierungsraum

- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 3,00 m – beide Türen
  verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (1-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Schiebetüre – Breite 3,00 m)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 2,25 m – beide Türen
  verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 2,25 m – eine Türe
  verglast, eine geschlossen)



+/- 0,00 €

+ 15.000,00 €


+ 6.500,00 €


+ 16.000,00 €



+ 36.000,00 €


+ 12.000,00 €



+ 10.000,00 €


in QKS







offen









11:0







20:0









20:0

6.
Förderlehrer / Ruheraum
- bisheriger Raumzuschnitt
- optimierter Raumzuschnitt + Verglasung
- optimierter Raumzuschnitt + zus. Türe mit
  Verglasung zum Ruheraum


+/- 0,00 €
+ 2.100,00 €
+ 3.900,00 €

in QKS



11:0



20:0

7.
Bodenbelag Tiefgarage, Gussasphalt anstatt Oberflächenschutzsystem

+ 99.000,00 €

11:0
20:0
8.
Frischbetonfolie, empfohlen vom Gutachter

+ 151.000,00 €

11:0
20:0
9.
Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter

+ 35.000,00 €

11:0
20:0
10.





11.
Gestaltung Außenanlagen
- zus. Sonnensegel Sandspiel
- zus. Schaukel


+ 5.000,00 €
+ 4.000,00 €



11:0
11:0

22:0
22:0
12.
Materialkonzept Außenanlagen

+/- 0,00 €
in QKS
11:0
22:0
13.





14.
Fahrradstellplätze (16 Stck. für Rathaus)
Die Mittel für die 16 Fahrradstellplätze für Rathausmitarbeiter werden im Haushalt auf der Haushaltsstelle Rathausstr. angesetzt.

Es ist zu prüfen, wo die Fahrradstellplätze für Rathausbesucher verortet werden (Empfehlung: Bereich des Hauptzugangs)

+ 2.700,00 €

11:0
22:0
15.





16.





17.





18.





19.





20.





21.





22.
Energiestandard des Gebäudes – KfW 55-Standard
- Kosteneinsparung beim Zins f. Kredit-
  aufnahme (10 Jahre Zinsbindung)
- Tilgungszuschuss

- Mehrkosten f. Nachweis KfW 55-Standard



- 90.000,00 €

- max.  297.000,00 €
+ ca. 20.000,00 €

11:0
22:0
23.
Herstellung einer öffentlichen Fußwegverbindung auf der West- und Südseite auf gemeindeeigenem Grund

+ / - 0,00 €
in QKS
offen


GESAMT
+ 304.400,00 €




Nebenkosten 25 %
76.100,00 €




GESAMT INKL. NK
+ 380.500,00 €





Rot markiert = Empfehlung der Verwaltung
Fett markiert = bereits kostenmäßig beschlossen (keine Einzelbeschlüsse)


Die Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 wird von 20,2 Mio. € auf 20,6 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 21100.940000 (Grundschule Karl-Sittler-Straße – Hochbaumaßnahmen) sind im Finanzplanungszeitraum bis 2019 Mittel in Höhe von 15,1 Mio. EUR eingestellt. Die überplanmäßigen Mittel bis zur Kostenobergrenze von 20,2 Mio. € sind gem. GR-Beschluss vom 12.05.2016 in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Weitere überplanmäßige Mittel sind ebenso im Haushalt 2017 – 2020 einzustellen. Dies könnte Auswirkungen auf steigende Verschuldung oder Maßnahmenverzicht bei der Haushaltsplanung bedeuten.

Beschluss

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabellen) werden als Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt.


Beschreibung

Kosten
Anm./ Tdz.
BUA
GR
1.
Farb- und Materialkonzept Fassade
- Stahlbetonfertigteile / Matrize (EG)
- Holzverschalung / Lasur (OG)
- Holz-Alu-Pfostenriegel-Fassade
- Holz-Alu-Elementfassade
- Lochblech
- permanenter Graffittischutz anstelle
  Graffittigrundschutz

+/- 0,00 €





+ 12.500,00 €
in QKS
11:0





offen
19:0





gestrichen
2.
Sonnenschutz – Blendschutz
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke
  5-6)
- Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke
  5) + Vorhang Innen
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 7-8)
- Sonnenschutz mit Führungsschiene
  (windstabil bis Windstärke 8-9)


+/- 0,00 €

+ 12.000,00 €

+ 95.000,00 €

+ 115.000,00 €

in QKS



11:0



19:0
3.
Verglasungsanteil Fassade Ost

- 14.000,00 €

7:4
19:0
4.
Mobile Trennwände (Bereich Aula/ MZR)
- herkömmliches Faltwandsystem
- Trennwandsystem Molo Softwall


+/- 0,00 €
- 30.000,00 €

in QKS


11:0


19:0
5.
Differenzierungsraum – Verglasungen, Schiebetür- oder Drehtürelemente
- Festverglasung zur Clustermitte

- zus. Festverglasung zw. Klassenzimmern
  und Differenzierungsraum
- Verglasung der Türen zw. Klassen-
  zimmern und Differenzierungsraum

- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 3,00 m – beide Türen
  verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (1-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Schiebetüre – Breite 3,00 m)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 2,25 m – beide Türen
  verglast)
- Türe Differenzierungsraum zur Cluster-
  mitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-
  Drehtüre – Breite 2,25 m – eine Türe
  verglast, eine geschlossen)



+/- 0,00 €

+ 15.000,00 €


+ 6.500,00 €


+ 16.000,00 €



+ 36.000,00 €


+ 12.000,00 €



+ 10.000,00 €


in QKS







offen









11:0







20:0









20:0
6.
Förderlehrer / Ruheraum
- bisheriger Raumzuschnitt
- optimierter Raumzuschnitt + Verglasung
- optimierter Raumzuschnitt + zus. Türe mit
  Verglasung zum Ruheraum


+/- 0,00 €
+ 2.100,00 €
+ 3.900,00 €

in QKS



11:0



20:0
7.
Bodenbelag Tiefgarage, Gussasphalt anstatt Oberflächenschutzsystem

+ 99.000,00 €

11:0
20:0
8.
Frischbetonfolie, empfohlen vom Gutachter

+ 151.000,00 €

11:0
20:0
9.
Lüftung Tiefgarage, in Abstimmung Gutachter

+ 35.000,00 €

11:0
20 :0
10.





11.
Gestaltung Außenanlagen
- zus. Sonnensegel Sandspiel
- zus. Schaukel


+ 5.000,00 €
+ 4.000,00 €



11:0
11:0

22:0
22:0
12.
Materialkonzept Außenanlagen

+/- 0,00 €
in QKS
11:0
22:0
13.





14.
Fahrradstellplätze (16 Stck. für Rathaus)
Die Mittel für die 16 Fahrradstellplätze für Rathausmitarbeiter werden im Haushalt auf der Haushaltsstelle Rathausstr. angesetzt.

Es ist zu prüfen, wo die Fahrradstellplätze für Rathausbesucher verortet werden (Empfehlung: Bereich des Hauptzugangs)

+ 2.700,00 €

11:0
22:0
15.





16.





17.





18.





19.





20.





21.





22.
Energiestandard des Gebäudes – KfW 55-Standard
- Kosteneinsparung beim Zins f. Kredit-
  aufnahme (10 Jahre Zinsbindung)
- Tilgungszuschuss

- Mehrkosten f. Nachweis KfW 55-Standard



- 90.000,00 €

- max.  297.000,00 €
+ ca. 20.000,00 €

11:0
22:0
23.
Herstellung einer öffentlichen Fußwegverbindung auf der West- und Südseite auf gemeindeeigenem Grund

+ / - 0,00 €
in QKS
offen


GESAMT
+ 304.400,00 €




Nebenkosten 25 %
76.100,00 €




GESAMT INKL. NK
+ 380.500,00 €




Rot markiert = Empfehlung der Verwaltung
Fett markiert = bereits kostenmäßig beschlossen (keine Einzelbeschlüsse) - entfallen
Grün markiert = Änderungen im Nachgang der Bau- und Umweltausschusssitzung v. 19.07.2016


Die Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 wird von 20,2 Mio. € auf 20,6 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabellen) werden als Vorgaben zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt.
1.        Farb- und Materialkonzept
Verzicht auf permanenten Graffittischutz anstelle Graffittigrundschutz
2.        Sonnenschutz (windstabil bis Windstärke 5) + Vorhang Innen
3.        Reduzierung Verglasungsanteil Fassade Ost
4.        Trennwandsystem Molo Softwall
5.        Verglasung der Türen zw. Klassenzimmern und Differenzierungsraum
Türe Differenzierungsraum zur Clustermitte (2-flügelige Holzrahmen-Glas-Drehtüre – Breite 2,25 m – beide Türen verglast)
6.        Förderlehrer/ Ruheraum: - optimierter Raumzuschnitt + zus. Türe mit Verglasung zum Ruheraum
7.        Bodenbelag Tiefgarage, Gussasphalt
8.        Frischbetonfolie
9.        Natürliche Lüftung Tiefgarage
10.        Sonnensegel Sandspiel
Zus. Schaukel
11.        Materialkonzept Außenanlagen
12.        Energiestandard KfW 55
Die Kostenobergrenze gemäß § 8.1 des Architektenvertrages vom 28.12.2015 und 11.01.2016 wird von 20,2 Mio. € auf 20,6 Mio. € festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligten als verbindlich.
Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Dem Beschluss des Gemeinderates gingen Vorträge der beauftragten Fachplanungsbüros voraus.

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4. Anmietung von Räumen für die solidarische Sozialgenossenschaft POINK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Gründung der Sozialgenossenschaft werden für diese Büroräume benötigt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also noch vor Gründung der Sozialgenossenschaft, bietet sich bereits die Gelegenheit, Gewerberäume in Poing anzumieten.

Es handelt sich um Gewerberäume in der Neufarner Straße 10 in Poing (derzeit Immobilienbüro Thomas Hümmeler). Diese Räume würden von August 2016 bis Dezember 2017 zur Verfügung stehen. Eine Nutzung über oben genannten Zeitpunkt hinaus ist derzeit nicht absehbar, da der Eigentümer plant, das Grundstück zu überplanen bzw. mit seiner Verwertung zu beginnen.
Das Objekt besteht aus einer Gesamtfläche von 100m², 1 WC, 1 Küchenraum mit Spüle und 1 großen Raum. Sämtliches Mobiliar ist bis auf die Spüle im Küchenraum und Einbaudecken-leuchten entfernt. Der große Raum könnte, solange die Sozialgenossenschaft diesen noch nicht als Büroraum benötigt, für Deutschkurse der VHS Vaterstetten e.V. sowie als Treffpunkt für Asylsuchende, wenn es keine Angebote im JUZ und im Familienzentrum gibt, genutzt werden.

Eine Nutzung der Räume durch die Sozialgenossenschaft könnte ab Januar 2017 in Betracht kommen, falls die Entwicklung der Genossenschaft positiv verläuft. Insoweit wird danach ein Teil der Miete, bei Genehmigung der beantragten Zuschüsse, die Gesamtmiete von der Sozialgenossenschaft übernommen. Welchen Anteil die Sozialgenossenschaft übernimmt bzw. ob die Sozialgenossenschaft die Räume tatsächlich nutzt, steht zum heutigen Zeitpunkt nicht fest.

Die Mietkosten belaufen sich wie folgt:
Miete pro Monat:                                                                500,00 €
Nebenkosten pro Monat:                                                             160,00 € ca.
Gesamtsumme pro Monat:                                                        660,00 € ca.
abzgl. Spende des Eigentümers pro Monat:                                        100,00 €
abzgl. Monatspauschale für Nutzung eines
der Schaufenster als Werbefläche (Immobilienangebote)                          75,00 €
Endsumme pro Monat:                                                        485,00 € ca.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer Nutzungsänderung der Büro- in Kursräume eine Baugenehmigung notwendig wäre.

Die Verwaltung sieht derzeit keinen konkreten Bedarf für weitere Kursräume für den Deutschunterricht, zumal ein Großteil der Asylsuchenden in Kürze in die Traglufthalle Grub umziehen wird und dort entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Anmietung der Gewerberäume Neufarner Straße 10 vom 01.08.2016 bis 31.12.2017 wird nicht zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für 2016 belaufen sich auf ca. 2.425,00 €. Falls die Sozialgenossenschaft 2017 die Räume nicht nutzt betragen die Kosten 2017 ca. 5.820,00 €. Bei Nutzung der Räume durch die Sozialgenossenschaft verringern sich die Kosten bzw. entfallen komplett.

Beschluss

Der Anmietung der Gewerberäume Neufarner Straße 10 vom 01.08.2016 bis 31.12.2017 wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(bck) Der Gemeinderat  hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Der Anmietung der Gewerberäume Neufarner Straße 10 wird nicht zugestimmt.
Nach Gründung der Sozialgenossenschaft werden für diese Büroräume benötigt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bietet sich die Gelegenheit, Gewerberäume in der Neufarner Straße 10 in Poing anzumieten. Allerdings würden diese Räume lediglich von August 2016 bis Dezember 2017 zur Verfügung stehen. Eine Nutzung der Räume durch die Sozialgenossenschaft könnte ab Januar 2017 in Betracht kommen, falls die Entwicklung der Genossenschaft positiv verläuft.
Solange die Sozialgenossenschaft die Büroräume nicht benötigt, könnten diese z.B. für Deutschkurse der VHS Vaterstetten e.V. genutzt werden. Jedoch ist zu bedenken, dass bei einer Nutzungsänderung der Büro- in Kursräume unter Umständen eine Baugenehmigung notwendig ist. Außerdem sieht die Gemeinde Poing zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen weiteren Bedarf für Räume für Deutschkurse.

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5. Anbindung der Außenstellen Bücherei und Bürgerhaus an das Rathaus mittels Glasfaserkabelverbindung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Jahr 2015 wurden die Außenstellen Baubetriebshof und Jugendreferat erfolgreich an das Server-Netzwerk des Rathauses angebunden.
Die Außenstellen Bücherei (Marktstraße) und Bürgerhaus sind noch nicht an das Server-Netzwerk des Rathauses angebunden.
Um dort ein vernünftiges Arbeiten zu ermöglichen, ist es notwendig, das bestehende Glasfaserkabelnetz zu erweitern.

Das Ingenieurbüro Ledermann, welches u.a. für den Breitbandausbau für den Landkreis Ebersberg tätig ist, hat für die Anbindung der o.g. Außenstellen eine Kostenschätzung erstellt. Die Kosten werden inklusive der Planungsleistungen auf rund 100.000,- EUR brutto geschätzt. 


Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahme bis Mitte 2017 zu realisieren.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Glasfaseranbindung bis Mitte 2017 zu realisieren.

Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Mittel in Höhe von 120.000,- EUR sind in 2016 auf der Haushaltsstelle 63000.960000 (Straßen, Wege, Brücken der Gemeinde – Betriebsanlagen, sonst. Techn. Anlagen) eingestellt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Glasfaseranbindung bis Mitte 2017 zu realisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(so) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Juli 2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Glasfaseranbindung bis Mitte 2017 zu realisieren.
Im Jahr 2015 wurden die Außenstellen Baubetriebshof und Jugendreferat erfolgreich an das Server-Netzwerk des Rathauses angebunden.
Die Außenstellen Bücherei (Marktstraße) und Bürgerhaus sind noch nicht an das Server-Netzwerk des Rathauses angebunden.
Um dort ein vernünftiges Arbeiten zu ermöglichen, ist es notwendig, das bestehende Glasfaserkabelnetz zu erweitern.
Das Ingenieurbüro Ledermann, welches u.a. für den Breitbandausbau für den Landkreis Ebersberg tätig ist, hat für die Anbindung der o.g. Außenstellen eine Kostenschätzung erstellt. Die Kosten werden inklusive der Planungsleistungen auf rund 100.000,- EUR brutto geschätzt. 

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6. Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Herr Michael Gerl beantragt mit Schreiben vom 05.07.2016 die Genehmigung zur  Verwendung des Gemeindewappens zur Erstellung eines Familienwappens.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe zur Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Die Genehmigung zur Verwendung des Wappens wird mit der Maßgabe erteilt, dass das Gemeindewappen im Familienwappen ausschließlich privat und nicht für gewerbliche Zwecke verwendet wird.

Beschluss

Die Genehmigung zur Verwendung des Wappens wird mit der Maßgabe erteilt, dass das Gemeindewappen im Familienwappen ausschließlich privat und nicht für gewerbliche Zwecke verwendet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

sta) Herr Michael Gerl beantragt mit Schreiben vom 05.07.2016 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens zur Erstellung eines Familienwappens.
Der Gemeinderat hat die Genehmigung zur Verwendung des Wappens wird mit der Maßgabe erteilt, dass das Gemeindewappen im Familienwappen ausschließlich privat und nicht für gewerbliche Zwecke verwendet wird.

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7. Bürgerhaus Poing 1. BA; Nachrüstung Akustik Vergabe der Trockenbauarbeiten Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 28.04.2016 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst: 

In allen Bereichen soll vollflächig eine abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung zur Ausführung kommen.

Auch in den Büroräumen und Mehrzweckräumen ohne vorhandene Akustikdecke soll vollflächig eine abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung umgesetzt werden.

Für den Hortbereich soll die Variante B weiterverfolgt werden.

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung nach VOB/A haben 6 Firmen die Ausschreibungs-unterlagen angefordert. Zur Submission am 30.06.2016 haben 2 Firmen ein Kostenangebot abgegeben.

Der Auftrag wurde auf Grundlage einer schriftlichen Vergabeempfehlung des Planers am 15.07.2016 als Eilgeschäft an die Firma A.S.T. Sommer GmbH aus 84375 Kirchdorf am Inn zum Angebotspreis von brutto 140.164,39 € vergeben. Die Vergabe war dringlich, weil die Arbeiten  zur Nachrüstung der Akustikdecke aufgrund der notwendigen Auslagerung der Nutzer nur in den Sommerferien ausgeführt werden können und bereits jetzt entsprechende Vorarbeiten (Materialbestellung) durch den Auftragnehmer erforderlich sind, um den Terminplan einhalten zu können.

Die notwendigen Mittel sind auf der HHSt. 76010.940000 (Neues Bürgerhaus, Hochbaumaßnahmen) eingestellt. 

Es ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

Datenstand vom 11.08.2016 17:13 Uhr