Datum: 15.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:22 Uhr bis 20:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Weiterführende Schulen in Poing; Gymnasium Poing, mögliche Kooperation der Landeshauptstadt München- Poing
1.2 Schulwesen in Poing; Neubau eines Schulschwimmbades
1.3 Neubau eines Schwimmbades in Poing
1.4 Neubau EÜ Anzinger Straße mit Rückbau EÜ Schwabener Straße Stellungnahme der Gemeinde Poing zur Genehmigungsplanung Stand 13.07.2016
1.5 Zuweisungsrate für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2
1.6 Sportzentrum Poing; Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle
1.7 Einsatz Recycling-Papier in der Gemeindeverwaltung und den Schulen
1.8 Asyl- und Flüchtlingswesen - aktueller Sachstand
1.9 Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen
2 Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Vorstellung und Genehmigung Entwurfsplanung, Vorgabe weitere Planungen und Beauftragung Auftragsstufe 3
3 Zuschussantrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde zur Parkettsanierung der Christuskirche
4 Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Anhörungsverfahren zum Entwurf vom 12. Juli 2016, Stellungnahme der Gemeinde Poing
5 Bebauungsplan Nr. 56 für das Wohngebiet W 6; 1. Änderung im Bereich der Bauquartiere WA 6 sowie WA 3 und WA 4, Satzungsbeschluss
6 Anni Pickert Grund- und Mittelschule; Herstellung von überdachten Fahrrad- und Scooterabstellplätzen

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1
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1.1. Weiterführende Schulen in Poing; Gymnasium Poing, mögliche Kooperation der Landeshauptstadt München- Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö 1.1

Sachverhalt

Die schriftliche Anfrage des Ersten Bürgermeisters Albert Hingerl an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Dieter Reiter bezüglich einer möglichen Kooperation mit der Gemeinde Poing zum Bau eines Gymnasiums im Gemeindegebiet ist mit Schreiben vom 01.08.2016 beantwortet worden. Die Landeshauptstadt sieht derzeit keine Möglichkeit einer Kooperation, da ihr Bedarf hinsichtlich des Bestandes und der in Planung befindlichen Schulneubauten gedeckt sei.

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1.2. Schulwesen in Poing; Neubau eines Schulschwimmbades

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beratend 1.2

Sachverhalt

Die Verwaltung hat zu den umliegenden Kommunen Markt Schwaben (im Mittelschulverbund mit Poing), Pliening und Anzing aufgenommen, um Interesse und Beteiligung am Schwimmunterricht im geplanten Schulschwimmbad der Gemeinde Poing abzuklären.

Wie bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben, fehlen für die schulaufsichtliche Genehmigung einer 2. Übungseinheit 2 bis 4 Klassen. Nach Prüfung erkennt die Regierung von Oberbayern berechnete 102 Klassen an. Schulaufsichtliche Genehmigung und Förderung für 2 Einheiten wären erst ab 105 Klassen möglich. 

Markt Schwaben und Anzing führen den Schwimmunterricht für Grund- und Mittelschüler weiterhin im Schwimmbad Markt Schwaben durch. Die Schulleitung der Grundschule Pliening hat derzeit kein Interesse an Schwimmunterricht.

Aktuell bleibt es vorerst bei der schulaufsichtlichen Genehmigung einer Übungseinheit.

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1.3. Neubau eines Schwimmbades in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 beschließend 1

Sachverhalt

in der Gemeinderatssitzung vom 23.Juni 2016 hat die Verwaltung der Gemeinde Poing den Prüfauftrag erhalten, ob im Rahmen des Neubaus eines Schulschwimmbades, der bereits schulaufsichtlich genehmigt worden ist, eine Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) ebenfalls schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre.

Auf das zu errichtende Schulschwimmbad sollen 2-3 Räume aufgesetzt werden, um dorthin die Mittagsbetreuung auszulagern, damit die als Klassenzimmer genutzten Nebenräume und Fachräume entlastet werden. 

Bezüglich dieser Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) läuft zurzeit eine Anfrage bei der Regierung von Oberbayern, ob dieses Vorhaben schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre. 

Sollte sich für oben genanntes Vorhaben ausgesprochen werden, so wäre auf Grund der neuen Herausforderung an die Kubatur des Gebäudes, die Machbarkeit sowie die Kosten neu zu klären. 

Abgesehen davon bereitet die Verwaltung die Vorbereitung der Auswahl geeigneter Büros zur Begleitung des am 09.06.2016 beschlossenen Vergabeverfahrens für den Neubau eines Schwimmbades in Poing vor.







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1.4. Neubau EÜ Anzinger Straße mit Rückbau EÜ Schwabener Straße Stellungnahme der Gemeinde Poing zur Genehmigungsplanung Stand 13.07.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Der Gemeinde Poing wurde mit Schreiben vom 14.07.2016 vom IB Lahmeyer die Genehmigungsplanung in o.g. Angelegenheit übermittelt. Es wurde hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

Der Volksfestplatz Am Hanselbrunn, Fl.Nr. 765/7, steht jedes Jahr in der Zeit von Anfang Juni bis Ende Juli nicht zur Verfügung. Es ist somit auf dieser Fläche keine Nutzung für eine vorübergehende Baustelleneinrichtung möglich. Die Genehmigungsunterlagen sind entsprechend der zwischenzeitlich diesem Sachverhalt angepassten Unterlage 8 zu ändern.

Ebenso ist das Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4) anzupassen.

Es wird dringend angeregt, auf der Fl.Nr. 765/7 ein Leerrohr im Bereich der Zufahrt zur Pumpstation (von der Trafostation nach Norden) zu verlegen, um keine Kabelbrücke bei Veranstaltungen aufbauen zu müssen.

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1.5. Zuweisungsrate für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Für den Neubau von zwei Kindertagesstätten im W 5 wurde von der Regierung von Oberbayern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung am 30.12.2014 erteilt, die uns ermächtigte mit dem Bau der Kitas zu beginnen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung war erforderlich, da die Rechtsgrundlage Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ Förderprogramm 2015 bis 2018 erst am 21.09.2015 bekanntgegeben wurde. Die Regierung von Oberbayern erteilte mit Bescheid vom 06.07.2016 eine vorläufige Zuwendungsmitteilung, in der eine FAG-Förderung in Höhe von 2.520.000 € und eine U 3 – Förderung in Form eines Zuschlages in Höhe von    882.000 €, also insgesamt eine Förderung von 3.402.000 € in Aussicht gestellt wird. Erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises kann von der Regierung von Oberbayern ein endgültiger Schlussbescheid erteilt werden. Mit Schreiben vom 08.08.2016 wurden für das Haushaltsjahr 2016 von der Regierung von Oberbayern für die Maßnahme 882.000 € bereitgestellt.

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1.6. Sportzentrum Poing; Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 12.05.2016 der Umrüstung auf LED-Leuchtmittel in der Dreifachhalle einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung kann die Maßnahme auf Grund von einer benötigten Vollsperrung der Dreifachhalle von mindestens zwei Wochen 2016 nicht durchführen. Um eine ordentliche Abwicklung der Maßnahme sicherzustellen, wurde der Ausführungstermin auf die Sommerferien 2017 verlegt. Die staatliche Förderung des Projektes wird dementsprechend angepasst.

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1.7. Einsatz Recycling-Papier in der Gemeindeverwaltung und den Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.7

Sachverhalt

In der Gemeindeverwaltung und deren Außenstellen sowie in den gemeindlichen Schulen werden jährlich zwischen 1,2 und 1,4 Mio. Blatt Papier verbraucht. In einem Probebetrieb wird derzeit der Einsatz eines Recycling-Papiers aus 100 % Altpapier mit einem 80er-Weißegrad getestet. Das Papier trägt das Umweltzertifikat „Blauer Engel“, ist also in seiner ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich bei zugleich hohem Anspruch an den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit.

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1.8. Asyl- und Flüchtlingswesen - aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Zahl der Asylbewerber

In Poing sind zum 08.09.2016 insgesamt 168 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. Die meisten davon stammen aus den Ländern Pakistan (47), Afghanistan (32), Eritrea (29), Somalia (19) und Syrien (14). 

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1.9. Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Zuwendungsbescheid vom 16.08.2016 den Gemeinden Pliening, Poing und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG  aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs Fördergelder in Höhe von 65.000 € bewilligt.

Die Bewilligung erfolgt als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2016. Eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 20.000 € wurde bereits gewährt. Der Restbetrag in Höhe von 45.000 € wird zur Zahlung angeordnet, sobald der Regierung ein Auszahlungsantrag vorliegt. Dieser wurde bereits gestellt.


Evangelischer Diakonieverein Poing e.V.

Wegen der Rückforderung staatlicher Zuschüsse für die Kindertagesstätte des Evang. Diakonievereins Poing hat die gemeindliche Kassenversicherung an die Gemeinde eine Erstattung in Höhe von 1 Mio. Euro (abzüglich einer Eigenbeteiligung von 250 Euro) überwiesen. Die Versicherungsleistung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die strafrechtliche Verurteilung gegen die ehemalige 1. Vorsitzende rechtskräftig wird.

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2. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Vorstellung und Genehmigung Entwurfsplanung, Vorgabe weitere Planungen und Beauftragung Auftragsstufe 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 beschließend 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 13.09.2016 den Tagesordnungspunkt vorberaten.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Die Kostenentwicklung stellt sich demnach als plausibel und nachvollziehbar dar. Sie begründet sich durch die Unschärfe zu Planungsbeginn und den dann folgenden Planungskonkretisierungen in den einzelnen Planungsphasen sowie der erhöhten amtlichen Baupreissteigerung (Stand August 2016) von Vorplanung zu Entwurfsplanung bedingt durch die sehr gute Baukonjunktur. Die Kostenabweichung von Kostenschätzung zu Kostenberechnung liegt mit 0,66% deutlich unter dem rechtlich zulässigen Toleranzbereich von ca. 10%-20%. Auf die eingetretenen Kostenrisiken hat das mit der Projektsteuerung beauftragte Büro schon zum Ende der Vorplanung hingewiesen und eine Haushaltsmittelbereitstellung in Höhe von 2.851.000,00 € für mögliche Kosten- und Planungsrisiken empfohlen.

Unabhängig davon wird festgestellt, dass künftig die Kommunikation verbessert werden muss.

Beschlussvorschlag

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabelle) werden als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt:

1. Kostenberechnung


Beschreibung

Kosten
BUA
GR

Anhebung der Kostenobergrenze aufgrund einer Kostenmehrung beim Baupreisindex

244.144,00
ja

1. 
Kostenberechnung ohne weitere Optionen
20.736.089

ja



2.        Folgende Kostenrisiken sind nicht in der Kostenberechnung enthalten:


Beschreibung

Kosten
BUA
GR
2.1
Abbruch Bestand, Schadstoffe
50.000,00

nein

2.2
Abbruch + Ausbau Erdtank (siehe Nr. 9.3)
60.000,00

nein

2.3
Winterbaumaßnahmen
100.000,00

nein

2.4
Stahlpreis – Erhöhung Stahlpreis um ca. 10%
120.000,00

nein

2.5
Baupreissteigerung / Indizierung bis Ausschreibung 2017
400.000,00

nein

2.6
Kostenrisiko Kostenberechnung zu Kostenanschlag
1.200.000,00

nein

2.7
Honorar Architekt
295.000,00

nein

2.8
Zusätzliches Honorar Tragwerksplaner Verbau
45.000,00

nein

2.9
Zusätzliche Planungsleistungen
50.000,00

nein

2.
Gesamt brutto

2.320.000,00
nein



3.        Material- und Farbkonzept Innenräume

Die in der Präsentation vorgestellten Materialien und Farben der Innenräume sind in den berechneten Kosten enthalten.


4.        Ausstattungsoptionen Hochbau


Beschreibung

Kosten
BUA
GR
4.1
Garderobenflur und Rettungswege Mittagsbetreuung

4.500,00
ja

4.2
Garderobentüren Obergeschoss
Variante 1, T30-Türelement
Variante 2, Glasausschnitt in Türe


25.200,00
7.500,00

nein
nein

4.3
Motorunterstützte Türanlagen Haupteingangstüren

24.350,00
ja

4.4
Verdunkelungsmöglichkeit der Aula

19.500,00
ja

4.5
Raumakustisch wirksame Wandflächen in der Aula

5.950,00
ja

4.6
Raumakustisch wirksame Wandflächen in der Mittagsbetreuung

4.460,00
ja

4.7
Raumakustisch wirksame Wandflächen in den Klassenräumen OG

17.850,00
ja

4.8
Raumakustisch wirksame Wandflächen in den Differenzierungsräumen OG

4.760,00
ja

4.9
Raumakustisch wirksame Deckenflächen in der Clustermitte

5.350,00
ja

4.10
Raumakustisch wirksame Deckenflächen in den Fluren

20.600,00
ja

4.
Gesamt brutto

107.320,00



5.        Bemusterung Heizung / Lüftung / Sanitärtechnik

Es stehen bei den sichtbaren Einbauten Optionen in Qualität und Ausführung gegenüber den als Standardausführung bisher berechneten Kosten zur Verfügung:


Beschreibung

Kosten
BUA.
GR
5.1
Luftauslässe in den Klassenzimmer 
Standard in KoBe enthalten
Option Schlitzschienen 8x je Klassensimmer



18.278,40


nein

5.2
Luftauslässe in der Aula und im Bühnenbereich
Standard in KoBe enthalten
Option Sonderanfertigung



17.136,00


nein

5.3
Luftauslässe in der Verwaltung
Standard (in KoBe enthalten)
Option Schlitzschienen 2x je Raum



7.711,20


nein

5.4
Luftauslässe in den Toiletten
Standard in KoBe enthalten
Option Schlitzschienen 5x je WC



45.315,20



nein

5.5
Waschbecken in den Klassenzimmer
Waschtisch 600x450, weiss (Standard in KoBe)
Waschtisch, weiss
Universalwaschbecken 615x560, weiss



4.855,20
9.710,40


nein
offen

5.6
Sanitär Klassenzimmer
Standard Kaltwasser in KoBe enthalten
Option mit Warmwasseruntertischboiler



7.080,50


nein

5.7
Sanitär Klassenzimmer
Waschtischarmatur Variante 1 (Standard in KoBe)
Waschtischarmatur Variante 2
Waschtischarmatur Variante 3
Waschtischarmatur Variante 4, berührungslos



1.618,40
1.820,70
3.843,70


nein
nein
nein

5.8
Sanitär im Schulbereich
Wand-Tiefspül-WC 520x355, (in KoBe enthalten)
Wand-Tiefspül-WC 560x360,
Wand-Tiefspül-WC 530x380, spülrandlos



3.927,00
12.566,40


nein
nein

5.9
Wand-Urinale im Schulbereich
Absaugurinale Standard (in KoBe enthalten)
Absaugurinale Variante



3.992,45


nein

5.10
Umkleide / Duschen Turnhalle
Schlitzrinne (Standard in KoBe enthalten)
Option Duschtassen



1.725,50


nein

5.11
Umkleide / Duschen Turnhalle
Unterputzbrausemischer (Standard in KoBe enthalten)
Option Unterputz-Brausemischer berührungslos



4.403,00


nein

5.12
Umkleide / Duschen Turnhalle
Brauseset wandmontiert (Standard in KoBe enthalten)
Option Brauseset mit Handbrause



+/- 0,00


nein


5.13
Aula und Umkleidebereich
Absauge-Urinal Standard (in KoBe enthalten)
Wasserloses Urinal



3.629,50


nein


5.14
Aula und Umkleidebereich
Wand-Tiefspül-WC 520x355 (Standard in KoBe)
Wand-Tiefspül-WC 560x360,
Wand-Tiefspül-WC 530x380, spülrandlos



3.213,00
10.281,60


nein
nein


5.15
Aula und Umkleidebereich
Betätigungsplatte Standard (in KoBe enthalten)
Betätigungsplatte Variante 1
Betätigungsplatte Variante 2



1.670,76
3.320,10


nein
nein


5.16
Aula und Umkleidebereiech
Waschtisch 600x450, Standard (in KoBe enthalten)
Waschtisch, Variante 1
Aufmaß Waschtisch, Variante 2



5.712,00
6.188,00


nein
offen

5.
Gesamt brutto

148.101,45
9.710,40



6.        Ausstattungsoptionen Küche


Beschreibung

Kosten
BUA.
GR
6.1
Veranstaltungsküche in Kostenberechnung 27.000,00 Euro enthalten




6.2
Veranstaltungsküche Einsparpotential

-10.500,00
nein

6.2a
Veranstaltungsküche Einsparpotential Variante a

-8.250,00
nein

6.2b
Veranstaltungsküche Einsparpotential Variante b

-5.100,00
nein

6.3
Ausgabeküche Kühlvitrine 
und Kombidämpfer

4.050,00
2.500,00
ja
ja


6.4
Becherspender
Schubladenmöbel

550,00
2.500,00
ja
ja

6.5
Tablettrutsche
Einbau-Tablettausgabe

500,00
2.000,00
ja
ja

6.6
Modellwechsel Durchschubspülmaschine

500,00
ja

6.7
Entfall Küchenabluft
Entfall Regale

-3.000,00
-2.700,00
ja
ja



Gesamt Brutto
6.900,00



7.        Bemusterung / Materialkonzept Elektrotechnik

Es wird auf die in der Präsentation vorgestellten Einbauten verwiesen.

8.        Ausstattungsoptionen in der Elektrotechnik


Beschreibung

Kosten
BUA.
GR
8.1
Induktive Höranlagen

21.420,00
ja

8.2
Bodentanks Lehrerpult und Aula

18.900,00
ja

8.3
Lehrrohrverbindung Rathaus und Grundschule

5.950,00
ja

8.4
Fluchttürsteuerung Tiefgarage

10.710,00
ja


Gesamt Brutto


56.980,00



9.         Ausstattungsoptionen Freianlagen


Beschreibung

Kosten
BUA.
GR
9.1
Fassadendämmung Rathaus
Erdmassenaushub und Verfüllung

6.282,80
ja

9.2
Rathaus Vorplatz Beleuchtung

4.670,75
ja

9.3
Rathaus Vorplatz
Rückbau Öltank (siehe auch 2. Kostenrisiken)

47.600,00
ja


Zwischensumme 9.1 – 9.3, Mehrkosten Rathaus

58.553,55

9.4
Pausenhof Grundschule
Schotterrasen statt Rasen

2.499,00
ja

9.5
Pausenhof Grundschule
Holzauflage Bänke
Sitzbänke bei Bushaltestelle in seniorengerechter Ausführung und Armlehnen.

2.380,00
ja

9.6
Stellplätze Karl-Sittler-Straße
Rankspaliere zur Aula

7.497,00
ja


Zwischensumme 9.4 – 9.6, Mehrkosten Grundschule

12.376,00

9.7
Straßenraum Karl-Sittler-Straße, Poststraße, Rathausstraße, Schulstraße
Beleuchtung entlang Gehweg, Stellplätze,

57.139,04
offen


Zwischensumme 9.7, Beleuchtung Straßenraum

57.139,04

9.8
Allwetterplatz Zaun Süd 6m hoch

12.141,00
offen
Ja
9.9

Allwetterplatz Zaun Ost 4m hoch
6.444,00
offen

9.
Gesamt Brutto
128.068,59
140.209,59


Zusammenfassung

1. 
Kostenberechnung nach aktuellem Baupreisindex 
(inkl. NK)

20.736.089,00
ja

2. 
Kostenrisiken

0,00
nein

3.
Material- und Farbkonzept Innenräume

+-0,00
ja

4.
Ausstattungsoptionen Hochbau

107.320,00
ja

5.
Bemusterung Heizung- Lüftung Sanitär

9.710,40
ja

6.
Ausstattungsoptionen Küche

6.900,00
ja

7.
Bemusterung Elektrotechnik

+-0,00
ja

8.
Ausstattungsoptionen Elektrotechnik

56.980,00
ja

9.
Ausstattungsoptionen Freianlagen

128.068,59
140.209,59
ja


Zwischensumme 2. – 9:

308.978,99
321.119,99
ja


Nebenkosten 25%

77.244,75
80.280,00
ja


Zwischensumme 2. – 9 inkl. NK

386.223,74
401.399,99
ja


Kostenberechnung Stand 13.09.2016

21.122.312,74
21.137.488,99
ja



Die vorgestellte Entwurfsplanung wird genehmigt.

Die Kostenberechnung vom 15.09.2016 wird auf 21.137.488,99 Euro festgelegt.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 21100.940000 (Grundschule Karl-Sittler-Straße – Hochbaumaßnahmen) sind im Finanzplanungszeitraum bis 2019 Mittel in Höhe von 15,1 Mio. EUR eingestellt. Die überplanmäßigen Mittel bis zur Kostenobergrenze von 20,2 Mio. € sind gem. GR-Beschluss vom 12.05.2016 in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten. 

Weitere überplanmäßige Mittel sind ebenso im Haushalt 2017 – 2020 einzustellen. Dies könnte Auswirkungen auf steigende Verschuldung oder Maßnahmenverzicht bei der Haushaltsplanung bedeuten.

Die Finanzmittel sind auf folgende Haushaltsstellen anzusetzen:

HHST

Bezeichnung
Mittel
21100.940000
Grundschule Karl-Sittler-Straße, Hochbaumaßnahmen

20.440.678,00
06000.950000
Einrichtung für die Verwaltung, Rathaus, Tiefbaumaßnahmen

118.307,00
63000.950000
Straßen, Wege, Brücken
Tiefbaumaßnahmen

159.323,00
72000.510000
Abfallbeseitigung
Tiefbaumaßnahmen
17.780,00

Beschluss

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabelle) werden als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt:

1. Kostenberechnung


Beschreibung

Kosten
BUA
GR

Anhebung der Kostenobergrenze aufgrund einer Kostenmehrung beim Baupreisindex

244.144,00
ja

1. 
Kostenberechnung ohne weitere Optionen
20.736.089

ja



2.        Folgende Kostenrisiken sind nicht in der Kostenberechnung enthalten:


Beschreibung

Kosten
BUA
GR
2.1
Abbruch Bestand, Schadstoffe
50.000,00

nein

2.2
Abbruch + Ausbau Erdtank (siehe Nr. 9.3)
60.000,00

nein

2.3
Winterbaumaßnahmen
100.000,00

nein

2.4
Stahlpreis – Erhöhung Stahlpreis um ca. 10%
120.000,00

nein

2.5
Baupreissteigerung / Indizierung bis Ausschreibung 2017
400.000,00

nein

2.6
Kostenrisiko Kostenberechnung zu Kostenanschlag
1.200.000,00

nein

2.7
Honorar Architekt
295.000,00

nein

2.8
Zusätzliches Honorar Tragwerksplaner Verbau
45.000,00

nein

2.9
Zusätzliche Planungsleistungen
50.000,00

nein

2.
Gesamt brutto

2.320.000,00
nein



3.        Material- und Farbkonzept Innenräume

Die in der Präsentation vorgestellten Materialien und Farben der Innenräume sind in den berechneten Kosten enthalten.


4.        Ausstattungsoptionen Hochbau


Beschreibung

Kosten
BUA
GR
4.1
Garderobenflur und Rettungswege Mittagsbetreuung

4.500,00
ja

4.2
Garderobentüren Obergeschoss
Variante 1, T30-Türelement
Variante 2, Glasausschnitt in Türe


25.200,00
7.500,00

nein
nein

4.3
Motorunterstützte Türanlagen Haupteingangstüren

24.350,00
ja

4.4
Verdunkelungsmöglichkeit der Aula

19.500,00
ja

4.5
Raumakustisch wirksame Wandflächen in der Aula

5.950,00
ja

4.6
Raumakustisch wirksame Wandflächen in der Mittagsbetreuung

4.460,00
ja

4.7
Raumakustisch wirksame Wandflächen in den Klassenräumen OG

17.850,00
ja

4.8
Raumakustisch wirksame Wandflächen in den Differenzierungsräumen OG

4.760,00
ja

4.9
Raumakustisch wirksame Deckenflächen in der Clustermitte

5.350,00
ja

4.10
Raumakustisch wirksame Deckenflächen in den Fluren

20.600,00
ja

4.
Gesamt brutto

107.320,00



5.        Bemusterung Heizung / Lüftung / Sanitärtechnik

Es stehen bei den sichtbaren Einbauten Optionen in Qualität und Ausführung gegenüber den als Standardausführung bisher berechneten Kosten zur Verfügung:


Beschreibung

Kosten
BUA.
GR
5.1
Luftauslässe in den Klassenzimmer 
Standard in KoBe enthalten
Option Schlitzschienen 8x je Klassensimmer



18.278,40


nein

5.2
Luftauslässe in der Aula und im Bühnenbereich
Standard in KoBe enthalten
Option Sonderanfertigung



17.136,00


nein

5.3
Luftauslässe in der Verwaltung
Standard (in KoBe enthalten)
Option Schlitzschienen 2x je Raum



7.711,20


nein

5.4
Luftauslässe in den Toiletten
Standard in KoBe enthalten
Option Schlitzschienen 5x je WC



45.315,20



nein

5.5
Waschbecken in den Klassenzimmer
Waschtisch 600x450, weiss (Standard in KoBe)
Waschtisch, weiss
Universalwaschbecken 615x560, weiss



4.855,20
9.710,40


nein
offen

5.6
Sanitär Klassenzimmer
Standard Kaltwasser in KoBe enthalten
Option mit Warmwasseruntertischboiler



7.080,50


nein

5.7
Sanitär Klassenzimmer
Waschtischarmatur Variante 1 (Standard in KoBe)
Waschtischarmatur Variante 2
Waschtischarmatur Variante 3
Waschtischarmatur Variante 4, berührungslos



1.618,40
1.820,70
3.843,70


nein
nein
nein

5.8
Sanitär im Schulbereich
Wand-Tiefspül-WC 520x355, (in KoBe enthalten)
Wand-Tiefspül-WC 560x360,
Wand-Tiefspül-WC 530x380, spülrandlos



3.927,00
12.566,40


nein
nein

5.9
Wand-Urinale im Schulbereich
Absaugurinale Standard (in KoBe enthalten)
Absaugurinale Variante



3.992,45


nein

5.10
Umkleide / Duschen Turnhalle
Schlitzrinne (Standard in KoBe enthalten)
Option Duschtassen



1.725,50


nein

5.11
Umkleide / Duschen Turnhalle
Unterputzbrausemischer (Standard in KoBe enthalten)
Option Unterputz-Brausemischer berührungslos



4.403,00


nein

5.12
Umkleide / Duschen Turnhalle
Brauseset wandmontiert (Standard in KoBe enthalten)
Option Brauseset mit Handbrause



+/- 0,00


nein


5.13
Aula und Umkleidebereich
Absauge-Urinal Standard (in KoBe enthalten)
Wasserloses Urinal



3.629,50


nein


5.14
Aula und Umkleidebereich
Wand-Tiefspül-WC 520x355 (Standard in KoBe)
Wand-Tiefspül-WC 560x360,
Wand-Tiefspül-WC 530x380, spülrandlos



3.213,00
10.281,60


nein
nein


5.15
Aula und Umkleidebereich
Betätigungsplatte Standard (in KoBe enthalten)
Betätigungsplatte Variante 1
Betätigungsplatte Variante 2



1.670,76
3.320,10


nein
nein


5.16
Aula und Umkleidebereiech
Waschtisch 600x450, Standard (in KoBe enthalten)
Waschtisch, Variante 1
Aufmaß Waschtisch, Variante 2



5.712,00
6.188,00


nein
offen

5.
Gesamt brutto

148.101,45
9.710,40



6.        Ausstattungsoptionen Küche


Beschreibung

Kosten
BUA.
GR
6.1
Veranstaltungsküche in Kostenberechnung 27.000,00 Euro enthalten




6.2
Veranstaltungsküche Einsparpotential

-10.500,00
nein

6.2a
Veranstaltungsküche Einsparpotential Variante a

-8.250,00
nein

6.2b
Veranstaltungsküche Einsparpotential Variante b

-5.100,00
nein

6.3
Ausgabeküche Kühlvitrine 
und Kombidämpfer

4.050,00
2.500,00
ja
ja


6.4
Becherspender
Schubladenmöbel

550,00
2.500,00
ja
ja

6.5
Tablettrutsche
Einbau-Tablettausgabe

500,00
2.000,00
ja
ja

6.6
Modellwechsel Durchschubspülmaschine

500,00
ja

6.7
Entfall Küchenabluft
Entfall Regale

-3.000,00
-2.700,00
ja
ja



Gesamt Brutto
6.900,00



7.        Bemusterung / Materialkonzept Elektrotechnik

Es wird auf die in der Präsentation vorgestellten Einbauten verwiesen.

8.        Ausstattungsoptionen in der Elektrotechnik


Beschreibung

Kosten
BUA.
GR
8.1
Induktive Höranlagen

21.420,00
ja

8.2
Bodentanks Lehrerpult und Aula

18.900,00
ja

8.3
Lehrrohrverbindung Rathaus und Grundschule

5.950,00
ja

8.4
Fluchttürsteuerung Tiefgarage

10.710,00
ja


Gesamt Brutto


56.980,00



9.         Ausstattungsoptionen Freianlagen


Beschreibung

Kosten
BUA.
GR
9.1
Fassadendämmung Rathaus
Erdmassenaushub und Verfüllung

6.282,80
ja

9.2
Rathaus Vorplatz Beleuchtung

4.670,75
ja

9.3
Rathaus Vorplatz
Rückbau Öltank (siehe auch 2. Kostenrisiken)

47.600,00
ja


Zwischensumme 9.1 – 9.3, Mehrkosten Rathaus

58.553,55

9.4
Pausenhof Grundschule
Schotterrasen statt Rasen

2.499,00
ja

9.5
Pausenhof Grundschule
Holzauflage Bänke
Sitzbänke bei Bushaltestelle in seniorengerechter Ausführung und Armlehnen.

2.380,00
ja

9.6
Stellplätze Karl-Sittler-Straße
Rankspaliere zur Aula

7.497,00
ja


Zwischensumme 9.4 – 9.6, Mehrkosten Grundschule

12.376,00

9.7
Straßenraum Karl-Sittler-Straße, Poststraße, Rathausstraße, Schulstraße
Beleuchtung entlang Gehweg, Stellplätze,

57.139,04
offen


Zwischensumme 9.7, Beleuchtung Straßenraum

57.139,04

9.8
Allwetterplatz Zaun Süd 6m hoch

12.141,00
offen
Ja
9.9

Allwetterplatz Zaun Ost 4m hoch
6.444,00
offen

9.
Gesamt Brutto
128.068,59
140.209,59


Zusammenfassung

1. 
Kostenberechnung nach aktuellem Baupreisindex 
(inkl. NK)

20.736.089,00
ja

2. 
Kostenrisiken

0,00
nein

3.
Material- und Farbkonzept Innenräume

+-0,00
ja

4.
Ausstattungsoptionen Hochbau

107.320,00
ja

5.
Bemusterung Heizung- Lüftung Sanitär

9.710,40
ja

6.
Ausstattungsoptionen Küche

6.900,00
ja

7.
Bemusterung Elektrotechnik

+-0,00
ja

8.
Ausstattungsoptionen Elektrotechnik

56.980,00
ja

9.
Ausstattungsoptionen Freianlagen

128.068,59
140.209,59
ja


Zwischensumme 2. – 9:

308.978,99
321.119,99
ja


Nebenkosten 25%

77.244,75
80.280,00
ja


Zwischensumme 2. – 9 inkl. NK

386.223,74
401.399,99
ja


Kostenberechnung Stand 13.09.2016

21.122.312,74
21.137.488,99
ja



Die vorgestellte Entwurfsplanung wird genehmigt.

Die Kostenberechnung vom 15.09.2016 wird auf 21.137.488,99 Euro festgelegt.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 

Die getroffenen Entscheidungen (sh. Tabelle) werden als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt:
1.        Kostenberechnung
Anhebung der Kostenobergrenze aufgrund einer Kostenmehrung beim Baupreisindex.
2.        Kostenrisiken sind nicht in der Kostenberechnung enthalten.
3.        Material- und Farbkonzept Innenräume
Die in der Präsentation vorgestellten Materialien und Farben sind in den berechneten Kosten enthalten.
4.        Ausstattungsoptionen Hochbau
Garderobenflur und Rettungswege Mittagsbetreuung, Garderobentüren Obergeschoss ohne Verglasung, Motorunterstützte Türanlagen Haupteingangstüren, Verdunkelungsmöglichkeit der Aula, Raumakustisch wirksame Wandflächen in der Aula, Raumakustisch wirksame Wandflächen in der Mittagsbetreuung, Raumakustisch wirksame Wandflächen in den Klassenräumen, Raumakustisch wirksame Deckenflächen in der Clustermitte, Raumakustisch wirksame Deckenflächen in den Fluren
5.        Bemusterung Heizung / Lüftung / Sanitärtechnik
Es stehen bei den sichtbaren Einbauten Optionen in Qualität und Ausführung gegenüber den als Standardausführung bisher berechneten Kosten zur Verfügung: in den Klassenzimmer Universalwaschbecken 615x560 weiss,
6.        Ausstattungsoptionen Küche
Ausgabeküche Kühlvitrine und Kombidämpfer, Becherspender, Schubladenmöbel, Tablettrutsche, Einbau-Tablettausgabe, Modellwechsel Durchschubspülmaschine, Entfall Küchenabluft, Entfall Regale
7.        Bemusterung / Materialkonzept Elektrotechik
Es wird auf die in der Präsentation vorgestellten Einbauten verwiesen.
8.        Ausstattungsoptionen in der Elektrotechnik
Induktive Höranlagen, Bodentanks Lehrerpult und Aula, Lehrrohrverbindung Rathaus und Grundschule, Fluchttürsteuerung Tiefgarage
9.        Ausstattungsoptionen Freianlagen
Fassadendämmung Rathaus Erdaushub und Verfüllung, Rathaus Vorplatz Beleuchtung, Rathaus Vorplatz Rückbau Öltank, Pausenhof Grundschule Schotterrasen statt Rasen, Pausenhof Grundschule Holzauflage Bänke, Sitzbänke bei Bushaltestelle in seniorengerechter Ausführung und Armlehnen, Straßenraum Karl-Sittler-Straße, Poststraße, Rathausstraße, Schulstraße: Beleuchtung entlang Gehweg und Stellplätze, Allwetterplatz Zaun Süd 6m hoch

Die vorgestellte Entwurfsplanung wird genehmigt. Die Kostenberechnung vom 15.09.2016 wird auf 21.137.488,99 Euro festgelegt. Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten. Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.

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3. Zuschussantrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde zur Parkettsanierung der Christuskirche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.08.2016 beantragt die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing einen Zuschuss zu den Kosten der Parkettsanierung im Saal und Aufenthaltsraum der Christuskirche. 

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Die Kirchengemeinde hat ergänzend mitgeteilt, dass für die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Poinger Tafel und den Multiplesklerosekreis weder ein Nutzungsentgelt, noch eine Reinigungspauschale erhoben werden.

Nachdem die Gemeinde dadurch entlastet wird, dass diesen gemeinnützig tätigen Organisationen keine gemeindlichen Liegenschaften zur Verfügung gestellt werden müssen, schlägt die Verwaltung vor, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von pauschal 2.000 Euro zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing wird für die Parkettsanierung der Christuskirche aufgrund der gewährten unentgeltlichen Nutzung der Räumlichkeiten durch örtliche Vereine und Institutionen ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro gewährt.

Die Gemeinde erwartet, dass die Räumlichkeiten den bisherigen Nutzern auch künftig unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2016 sind für diese Maßnahme keine Haushaltsmittel veranschlagt. Die Ausgabe wird als Geschäft der laufenden Verwaltung überplanmäßig genehmigt und durch Einsparungen bei einer anderen Haushaltsstelle gedeckt. 

Beschluss

Der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing wird für die Parkettsanierung der Christuskirche aufgrund der gewährten unentgeltlichen Nutzung der Räumlichkeiten durch örtliche Vereine und Institutionen ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro gewährt.

Die Gemeinde erwartet, dass die Räumlichkeiten den bisherigen Nutzern auch künftig unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sta) Mit Schreiben vom 08.08.2016 beantragt die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing einen Zuschuss zu den Kosten der Parkettsanierung im Saal und Aufenthaltsraum der Christuskirche. Begründet wird dies damit, dass die Räumlichkeiten u. a. der Poinger Tafel und dem Multiplesklerosekreis unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden.
Nachdem die Gemeinde dadurch entlastet wird, dass diesen gemeinnützig tätigen Organisationen keine gemeindlichen Liegenschaften zur Verfügung gestellt werden müssen, schlug die Verwaltung vor, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von pauschal 2.000 Euro zu gewähren.
Diesem Vorschlag hat das Gremium einstimmig zugestimmt.

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4. Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Anhörungsverfahren zum Entwurf vom 12. Juli 2016, Stellungnahme der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 4. August 2016 wurde die Gemeinde Poing durch den Regionalen Planungsverband München über die Einleitung des Anhörungsverfahrens zur LEP-Teilfortschreibung benachrichtigt.

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) zustimmen zur Kenntnis genommen. Folgende Festlegungen werden durch die Teilfortschreibung geändert:

       2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),
       2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einschließlich Anhang 2 zu den Festlegungen („Strukturkarte“),
       2.2.4 Vorrangprinzip,
       3.3 Vermeidung von Zersiedelung,
       6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur.

Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geänderten Festlegungen wird auf den LEP-E verwiesen. Die Teilfortschreibung des LEP ist einer Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (SUP-Richtlinie) zu unterziehen. Hierfür wurde ein Umweltbericht erstellt, der gesonderter Bestandteil der Begründung zum LEP-E ist.

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP zu beteiligen. Die Übermittlung des Einleitungsschreibens erfolgt ausschließlich digital über die Regionalen Planungsverbände. 

Wir haben die Möglichkeit, zu den geänderten Festlegungen gemäß LEP-E einschließlich des Umweltberichtes bis zum 15. November 2016 gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Stellung zu nehmen. Dabei sollten Hinweise, Anregungen oder Einwendungen möglichst unter Angabe der jeweils betroffenen Festlegungen erfolgen.

Andere Festlegungen des LEP 2013 oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand dieses Anhörungsverfahrens. Zum besseren Verständnis sind dennoch zu den Festlegungen unter den Nrn. 2.1 „Zentrale Orte“, 2.2.4 „Vorrangprinzip“, 3.3 „Anbindegebot“ und 6.1 „Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur“ die Begründungen zur Gänze in den Text aufgenommen. Ebenfalls sind in Anhang 2 „Strukturkarte“ alle Inhalte der Karte dargestellt, obwohl die Abgrenzung von Verdichtungsraum und ländlicher Raum sowie der Regionen nicht Gegenstand des Anhörungsverfahrens ist. Entsprechende Kenntlichmachungen finden sich in Text und Karte.

Der LEP-E kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden. Weiterhin ist der Entwurf an beiden Dienstsitzen des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in München und Nürnberg ausgelegt. Ein Versand in Papierform erfolgt nicht.

Stellungnahme der Verwaltung (Auswirkungen auf die Gemeinde Poing):
Die Teilfortschreibung umfasst folgende Punkte:
       Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems
Nach dem geltenden Zentrale-Orte-System sind 925 von 2056 Kommunen Zentrale Orte. Damit ist fast jede zweite Kommune ein zentraler Ort. Anstelle einer grundlegenden Überarbeitung des Systems wurden Aufstufungen und Neueinstufungen zu/von Mittelzentren und Oberzentren vorgenommen. Abstufungen erfolgten nicht.

Neu hinzugekommen sind „Metropolen“, im Regierungsbezirk Oberbayern ist das München (bisher Oberzentrum).

Die Belange der Gemeinde Poing werden hierdurch nicht berührt.

       Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)
Hierdurch ist die Gemeinde Poing nicht betroffen, da die betroffenen Räume keine räumliche Nähe zu Poing aufweisen.

       Erleichterungen beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren (Entwurf, Seite 5)
Hier ist das bisherige Ziel 3.3 Vermeidung von Zersiedelung, LEP 2013, als Anlage beigefügt.

Der Ausnahmekatalog des Anbindegebots wird erneut erweitert für Gewerbe- und Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen oder an Anschlussstellen einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an Gleisanschlüssen, für interkommunale Gewerbe- oder Industriegebiete sowie für bestimmte dem Tourismus dienende Einrichtungen. Für besonders strukturschwache Gemeinden soll darüber hinaus die Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens besonders berücksichtigt werden. Damit verliert das Anbindegebot unter Umständen seine Regelungswirkung und wird selbst zur Ausnahme.

Dieses Vorhaben begünstigt Verwerfungen zwischen Kommunen und Verschärfungen interkommunaler Konkurrenz. Durch diese Ausnahme werden Kommunen nach der zufälligen Gegebenheit ihrer räumlichen Lage an Verkehrsnetzen und nicht nach ihrer Versorgungsfunktion für ihr Umland und ihren Aufgaben begünstigt.

Gegen die Aufweichung des Anbindegebotes bestehen deshalb seitens der Gemeinde Poing erhebliche Einwände.

       Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes
Nachdem Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen und der Belange des Orts und Landschaftsbildes erfolgen sollen sowie der Ersatzneu erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden sollen, bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände.

Beschlussvorschlag

Im Anhörungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP), Teilfortschreibung, wird die im Sachvortrag angeführte Stellungnahme abgegeben.

Beschluss

Im Anhörungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP), Teilfortschreibung, wird die im Sachvortrag angeführte Stellungnahme abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Der Gemeinderat Poing hat in seiner Sitzung am 15.09.2016 (TOP 4) über den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP-E) beraten und beschlossen, folgende Stellungnahme abzugeben:
Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems
Nach dem geltenden Zentrale-Orte-System sind 925 von 2056 Kommunen Zentrale Orte. Damit ist fast jede zweite Kommune ein zentraler Ort. Anstelle einer grundlegenden Überarbeitung des Systems wurden Aufstufungen und Neueinstufungen zu/von Mittelzentren und Oberzentren vorgenommen. Abstufungen erfolgten nicht.
Neu hinzugekommen sind „Metropolen“, im Regierungsbezirk Oberbayern ist das München (bisher Oberzentrum).
Die Belange der Gemeinde Poing werden hierdurch nicht berührt.
Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)
Hierdurch ist die Gemeinde Poing nicht betroffen, da die betroffenen Räume keine räumliche Nähe zu Poing aufweisen.
Erleichterungen beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren
Der Ausnahmekatalog des Anbindegebots wird erneut erweitert für Gewerbe- und Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen oder an Anschlussstellen einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an Gleisanschlüssen, für interkommunale Gewerbe- oder Industriegebiete sowie für bestimmte dem Tourismus dienende Einrichtungen. Für besonders strukturschwache Gemeinden soll darüber hinaus die Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens besonders berücksichtigt werden. Damit verliert das Anbindegebot unter Umständen seine Regelungswirkung und wird selbst zur Ausnahme.
Dieses Vorhaben begünstigt Verwerfungen zwischen Kommunen und Verschärfungen interkommunaler Konkurrenz. Durch diese Ausnahme werden Kommunen nach der zufälligen Gegebenheit ihrer räumlichen Lage an Verkehrsnetzen und nicht nach ihrer Versorgungsfunktion für ihr Umland und ihren Aufgaben begünstigt.
Gegen die Aufweichung des Anbindegebotes bestehen deshalb seitens der Gemeinde Poing erhebliche Einwände.
Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes
Nachdem Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen und der Belange des Orts und Landschaftsbildes erfolgen sollen sowie der Ersatzneu erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden sollen, bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände.

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5. Bebauungsplan Nr. 56 für das Wohngebiet W 6; 1. Änderung im Bereich der Bauquartiere WA 6 sowie WA 3 und WA 4, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

08.03.2016                        BUA (TOP 2)
                               Empfehlung zum Änderungsbeschluss
07.04.2016                        GR (TOP 6)
                               Änderungsbeschluss
21.07.2016 mit 22.08.2016        Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung
                               der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 13 Abs. 2                                                 BauGB)
                       

Innerhalb des Auslegungszeitraumes sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Landratsamt Ebersberg, Abt. 41, 44 und 46 Schreiben vom 22.08.2016 
Kreisbrandinspektion für den Landkreis Ebersberg, Schreiben vom 16.08.2016 
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 11.08.2016


Keine Anregungen haben folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange vorgebracht:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 18.08.2016
Gemeinde Kirchheim bei München, Schreiben vom 27.07.2016
Gemeinde Pliening, Schreiben vom 21.07.2016
Gemeinde Vaterstetten, Schreiben vom 12.07.2016
TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 12.07.2016
Bayernwerk Natur GmbH, Schreiben vom 07.07.2016
Landratsamt Ebersberg, Abt. 44 Bodenschutz und Altlasten, Schreiben vom 07.07.2016
Landratsamt Ebersberg, Abt. 51, Gesundheitsamt, Schreiben vom 22.07.2016
Landratsamt Ebersberg, Kreisheimatpfleger, Schreiben vom 11.07.2016
Markt Markt Schwaben, Schreiben vom 12.07.2016
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 08.07.2016
Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 27.07.2016
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg, Schreiben vom 14.07.2016
Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 13.07.2016
gku VE München-Ost, Schreiben vom 18.07.2016
Bayernets GmbH, Schreiben vom 07.07.2016
Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH, Schreiben vom 03.08.2016
Polizeiinspektion Poing, Schreiben vom 06.07.2016


Nicht geäußert haben sich folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange:
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayerischer Bauernverband
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
Gemeinde Anzing
Bayernwerk AG
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
SWM Services GmbH
Bund Naturschutz Bayern e.V. Kreisgruppe Ebersberg
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
Landesbund für Vogelschutz Kreisgruppe Ebersberg
Baustolz und Strenger

Innerhalb des Auslegungszeitraumes wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung keine Anregungen vorgebracht.


1. Landratsamt Ebersberg, Abt. 41, Schreiben vom 22.08.2016 
Die Gemeinde Poing hat für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 56 das o. g. Verfahren beschlossen.
Mit der Bebauungsplanänderung für das Bauquartier W6 sollen für 2 Teilbereiche (WA 3 und WA 6) die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergänzt werden um den Planungswünschen der Bauwerber entgegen zu kommen. Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Änderung nicht berührt. 
Die im Landratsamt vereinigten Träger öffentlicher Belange nehmen zu dem vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung:

A. aus baufachlicher Sicht
Zur vorliegenden 1. Änderungsplanung werden aus baufachlicher Sicht keine Anregungen oder Einwände geäußert.

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis.

JA – Stimmen                               23
NEIN – Stimmen                             0


B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht
Zu WA 6 
Im Quartier WA 6 ändert sich die Lärmsituation durch den größeren Abstand der beiden Wohnblöcke im Bereich WA 6.1 und WA 6.2 nicht, da auf der Nordseite der Gebäude in diesem Bereich die TA Lärmwerte eingehalten werden. 

Zu WA 3 
Laut Begründung wird der Bauraum um 1,5 m zur Straße hin verschoben. Eine grobe Abschätzung der sich dadurch verändernden Verkehrsgeräusche ergab, dass sich auf der Straßen zugewandten Westseite am Ende der Markierung nach Planzeichen 7.1 eine Erhöhung der Verkehrsgeräusche um kleiner 0,5 dB(A) ergibt. Anhand des vorgelegten Lärmschutzgutachtens von Müller-BBM, Bericht Nr. M95 986/1 vom 7. Nov. 2011 ist trotz der abgeschätzten Erhöhung davon auszugehen, dass die Werte der Verkehrslärmschutzverordnung von 59 dB(A)/49 dB(A) tags/nachts für ein WA an den Gebäudefassaden ohne Markierung eingehalten werden. 

Anregungen oder Änderungsvorschläge werden nicht vorgetragen.

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis.

JA – Stimmen                               23
NEIN – Stimmen                             0


C) aus naturschutzfachlicher Sicht
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die o.g. 1. Änderung der Gemeinde. Poing für das Wohnquartier W 6.

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt dies zur Kenntnis.

JA – Stimmen                               23
NEIN – Stimmen                             0



D) aus Sicht des Landkreises
Kommunale Abfallwirtschaft 
Gegen den vorliegenden Bauleitplan liegen aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine Einwände vor. 
Aus der Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft wird auf Folgende hingewiesen:

1. Bei der Planung der Stellplätze für bewegliche, private Abfallbehälter sollte berücksichtigt werden, dass die Haushalte zu ihrer Restmülltonne auch eine Komposttonne erhalten, sofern keine Möglichkeit zur Eigenkompostierung besteht.
2. Bei Errichtung von zusätzlichen Wertstoffinseln sind Abstandsflächen und die Vorgaben der Lärmschutzverordnung einzuhalten 
3. Die Zufahrt für Entsorgungsfahrzeuge (3-Achsige Müllfahrzeuge) muss gewährleistet sein. 
4. Die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zur Abfalltrennung sind zu beachten. 
5. Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen, müssen nach § 14 Abs.2 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg nach folgenden Fraktionen getrennt entsorgt bzw. verwertet werden: Inertes Material: Ablagerung in einer dafür zugelassenen Kiesgrube oder Wiederverwertung Baustellenmischabfälle: (inertes Material vermischt mit sonstigen Altstoffen, wie z.B. Holz, Metall, Baufolien, Kartonagen etc.): Sortierung auf einer Bauschuttsortieranlage im Landkreis Ebersberg. Baustellenrestmüll: (Reststoffe, die kein inertes Material und keine Wertstoffe enthalten): Anlieferung am Entsorgungszentrum “An der Schafweide”. 

Beschluss:
Gemäß den textlichen Festsetzungen B1.1. gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 56 „Poing „Am Bergfeld“ - W6 - 3. Entwicklungsstufe“ in der Fassung 19.09.2013 insgesamt auch für die Bauflächen WA 3 (alt), WA 4 (alt) und WA 6 unverändert weiter.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA – Stimmen                               23
NEIN – Stimmen                             0



2. Kreisbrandinspektion für den Landkreis Ebersberg, Schreiben vom 16.08.2016 
Augenscheinlich beziehen sich die gegenständlichen Änderungen im Wesentlichen auf die Bauräume und nicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen bzw. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung. 

Soweit die „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ (im öffentlichen Verkehrsraum in Anlehnung) zur vormaligen Auslegung berücksichtigt ist/ wurde, bestehen unsererseits keine Bedenken. 
Gleiches gilt für die Löschwasserversorgung: Für den nach DVGW Arbeitsblatt W405 erforderlichen Grundschutz ist eine Löschwassermenge von mind. 96m³/h (1.600l/min) über zwei Stunden vorzuhalten. Die Abstände der Hydranten der öffentlichen Trinkwasserversorgung sollen 150m nicht überschreiten.

Beschluss:
Gemäß den textlichen Festsetzungen B1.1. gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 56 „Poing „Am Bergfeld“ - W6 - 3. Entwicklungsstufe“ in der Fassung 19.09.2013 insgesamt auch für die Bauflächen WA 3 (alt), WA 4 (alt) und WA 6 unverändert weiter.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA – Stimmen                               23
NEIN – Stimmen                             0


3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 11.08.2016
Mit Schreiben vom 24.02.2012 haben wir zum Bebauungsplan Nr. 56 Stellung genommen. Bei der jetzigen 1. Änderung geht es nicht um eine Bauverdichtung, sondern um eine Umverteilung der Bauräume im Bereich der Bauflächen WA3, WA4 und WA6. So sollen z.B. WA3 und WA4 miteinander zu WA3 verschmolzen werden. Anstatt der ursprünglich geplanten Reihenhausbebauung in WA4 ist auch hier Geschosswohnungsbau geplant. Im Bereich WA3 (neu) erhält die Tiefgarage offensichtlich auch größere Ausmaße.

Im Satzungsentwurf wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen in der Fassung vom 19.09.2013 unverändert weiter gelten. In diesen Festsetzungen wird bereits darauf hingewiesen, dass das Grundwasser bei Hochwasser sehr nah unter Geländeoberkante stehen kann. In diesem Zusammenhang möchten wir auf Folgendes hinweisen und bitten um Ergänzung der Satzung wie folgt:

       Die Ausführung der Tiefgaragen und Unterkellerungen sollte wasserdicht und auftriebssicher erfolgen, da hoch anstehende Grundwasser eine starke Beanspruchung darstellt. Das schließt spezielle wasserdichte Lösungen für Durchdringungen oder Festöffnungen im Untergeschoss mit ein.

Auch wenn die Bedingungen zur Niederschlagswasserversickerung in der Schotterebene grundsätzlich günstig sind, empfehlen wir vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenereignisse und der damit verbundenen Gefahr des Wassereindringens in Gebäude zusätzliche Festsetzungen zum Objektschutz im Bebauungsplan wie folgt:

       Öffnungen an den Gebäuden bis über Gelände (Kellerfenster, Türen, Be- und Entlüftungen, Mauerdurchleitungen etc.)

       Festsetzungen der Oberkante Rohfußboden der Gebäude über Geländeoberkante

In unserem Schreiben vom 24.02.2012 hatten wir bereits auf die Anwendung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) hingewiesen.

       Ist die NWFreiV nicht anwendbar, ist für die Niederschlagswassereinleitung eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Ebersberg zu beantragen.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird der 1. Änderung zum Bebauungsplan zugestimmt.

Das Landratsamt Ebersberg, Sachgebiete 41 und 44 erhält Abdruck.

Beschluss:
Gemäß den textlichen Festsetzungen B1.1. gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 56 „Poing „Am Bergfeld“ - W6 - 3. Entwicklungsstufe“ in der Fassung 19.09.2013 insgesamt auch für die Bauflächen WA 3 (alt), WA 4 (alt) und WA 6 unverändert weiter.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA – Stimmen                               23
NEIN – Stimmen                             0

Beschlussvorschlag

1.
Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2.
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 56.1 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 15.09.2016 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

1.
Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2.
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 56.1 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 15.09.2016 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(eic) Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 lag mit Begründung in der Fassung vom 07.04.2016 in der Zeit vom 21.07.2016 bis 22.08.2016 zu jedermanns Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Der Gemeinderat befasste sich mit den eingegangenen Stellungnahmen in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2016 und hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 56.1 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 15.09.2016 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

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6. Anni Pickert Grund- und Mittelschule; Herstellung von überdachten Fahrrad- und Scooterabstellplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 13.09.2016 über die Herstellung von überdachten Fahrrad- und Scooterabstellplätzen beraten.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die überdachten Fahrrad- und Scooterabstellplätze gemäß Sachvortrag durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel im Haushalt 2017 anzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen

Die vorliegende Vorentwurfsplanung und die auf deren Grundlage erstellte Kostenschätzung inklusive Nebenkosten, sind auf die Haushaltsstelle 21300.950000 Mittelschule Gruber Straße im Haushalt 2017 120.000,00 €  anzusetzen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die überdachten Fahrrad- und Scooterabstellplätze gemäß Sachvortrag durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel im Haushalt 2017 anzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kut) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt im Norden der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule, den Neubau von 159 überdachten Fahrrad- und Scooter-Stellplätzen durchzuführen. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 120.000,00 € brutto inklusiv Planer. 

Datenstand vom 14.04.2023 10:59 Uhr