Datum: 08.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Zuwendungsbescheid für den Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle (DFH) im Sportzentrum Poing
1.2 Förderung der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Poing; Haushaltsjahr 2016
1.3 Erdbeben in Poing
2 Ausstattung von Grundschulklassen mit interaktiven Tafeln; Grundsatzbeschluss
3 Eisenbahnüberführung Anzinger Straße und Rückbau Eisenbahnüberführung Schwabener Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung
4 Antrag der im Gemeinderat vertretenden Fraktionen zur Ehrung von Max Mannheimer durch Namensgebung eines öffentlichen Bauwerks, einer Straße oder eines Platzes

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.12.2016 ö informativ 1
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1.1. Zuwendungsbescheid für den Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle (DFH) im Sportzentrum Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.12.2016 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing beantragte am 29.09.2016 eine Zuwendung für den Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle (DFH) im Sportzentrum Poing aus dem Programm Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“, Einzelplan 60 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vertreten durch den Projektträger Jülich (PtJ). Die Gesamtausgaben der Maßnahme belaufen sich auf 125.504 €, davon werden 40 % gefördert. Mit Zuwendungsbescheid vom 17.11.2016 wurde die volle beantragte Zuwendung in Höhe von 50.202 € bewilligt. Dieser Zuwendungsbescheid ersetzt den vom 29.03.2016, den die Gemeinde Poing am 04.08.2016 zurückgezogen hat, da die Ausführung aufgrund von Verzögerungen bei der Planung auf das Haushaltsjahr 2017 verschoben werden musste.

Kurzbericht

Die Gemeinde Poing beantragte am 29.09.2016 eine Zuwendung für den Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle (DFH) im Sportzentrum Poing, aus dem Programm Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“, Einzelplan 60 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vertreten durch den Projektträger Jülich (PtJ). Die Gesamtausgaben der Maßnahme belaufen sich auf 125.504 €, davon werden 40 % gefördert. Mit Zuwendungsbescheid vom 17.11.2016 wurde die volle beantragte Zuwendung in Höhe von 50.202 € bewilligt. Dieser Zuwendungsbescheid ersetzt den vom 29.03.2016, den die Gemeinde Poing am 04.08.2016 zurückgezogen hat, da die Ausführung, aufgrund von Verzögerungen bei der Planung auf das Haushaltsjahr 2017, verschoben werden musste.

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1.2. Förderung der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Poing; Haushaltsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.12.2016 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 24.11.2016 hat die Regierung von Oberbayern die Förderung für die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Poing i. H. v. EUR 4.925,00 bewilligt.

Kurzbericht

Mit Bescheid vom 24.11.2016 hat die Regierung von Oberbayern die Förderung für die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Poing i. H. v. 4.925,00 € bewilligt.

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1.3. Erdbeben in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.12.2016 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 07.12.2016 erschütterte um 06.28 Uhr ein Erdbeben die Gemeinde Poing. Nachdem in Pressemeldungen der Bayerische Erdbebendienst die Geothermie-Anlagen als mögliche Ursache bezeichnet hat, hat die Verwaltung umgehend mit der Bayernwerk Natur GmbH als Betreiberin der Poinger Geothermie-Anlage Kontakt aufgenommen. In einer Stellungnahme vom 08.12.2016 teilt die Betreiberin mit, dass das Erdbeben in aller Regel nichts mit der Geothermie Poing zu tun haben kann. Die Stadtwerke München, die die Geothermie-Anlage in Riem betreibt, haben ebenfalls keine Hinweise darauf, dass die Geothermie-Anlage ursächlich für das Erdbeben sein könnte.

Einer aktuellen Pressemitteilung vom heutigen Tage zufolge ist für den Leiter des Bayerischen Erdbebendienstes, Herrn Heiner Igel, Professor für Seismologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, dagegen klar, dass die Geothermie-Bohrung den Erdstoß verursacht hat. Das Eingeben von Wasser in einer Gesteinsschicht verändert den Spannungszustand im Erdinneren, erklärte der Erdbebenspezialist. Der erhöhte Wasserdruck in den Gesteinssporen führe zu Scherspannungen und schließlich zu Scherbrüchen, die sich in schwachen Erdstößen äußerten. Kleine Erdbeben in Folge von Geothermie seien die Regel, nicht die Ausnahme, so die Stellungnahme von Professor Igel.

Bürger, die sich wegen möglicher Sachschäden an die Gemeinde gewandt hatten, wurden auf den Betreiber der Geothermie-Anlage Poing verwiesen.

Kurzbericht

Am 07.12.2016 erschütterte um 06.28 Uhr ein Erdbeben die Gemeinde Poing. Nachdem in Pressemeldungen der Bayerische Erdbebendienst die Geothermie-Anlagen als mögliche Ursache bezeichnet hat, hat die Verwaltung umgehend mit der Bayernwerk Natur GmbH als Betreiberin der Poinger Geothermie-Anlage Kontakt aufgenommen. In einer Stellungnahme vom 08.12.2016 teilt die Betreiberin mit, dass das Erdbeben in aller Regel nichts mit der Geothermie Poing zu tun haben kann. Die Stadtwerke München, die die Geothermie-Anlage in Riem betreibt, haben ebenfalls keine Hinweise darauf, dass deren Geothermie-Anlage ursächlich für das Erdbeben sein könnte.
Einer aktuellen Pressemitteilung vom 08.12.2016 zufolge ist für den Leiter des Bayerischen Erdbebendienstes, Herrn Heiner Igel, Professor für Seismologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, dagegen klar, dass die Poinger Geothermie-Bohrung den Erdstoß verursacht hat. Das Eingeben von Wasser in einer Gesteinsschicht verändert den Spannungszustand im Erdinneren, erklärte der Erdbebenspezialist. Der erhöhte Wasserdruck in den Gesteinssporen führe zu Scherspannungen und schließlich zu Scherbrüchen, die sich in schwachen Erdstößen äußerten. Kleine Erdbeben in Folge von Geothermie seien die Regel, nicht die Ausnahme, so die Stellungnahme von Professor Igel.
Bürger, die sich wegen möglicher Sachschäden an die Gemeinde gewandt hatten, wurden an den Betreiber der Geothermie-Anlage Poing verwiesen.

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2. Ausstattung von Grundschulklassen mit interaktiven Tafeln; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.12.2016 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2017 beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 07.04.2016 darüber informiert, dass die Schulleitung der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule eine Änderung der Strategie zur Ausstattung der Schule mit Medientechnik dahingehend beantragt hat, bis zum Ende des Jahres 2017 alle Klassen bzw. Fachräume mit interaktiven Whiteboards (Grundschulklassen) bzw. mobilen Medienwägen (Mittelschulklassen) auszustatten. In Anwendung der bisher mit der Schulleitung vereinbarten Strategie waren seit dem Jahr 2011 ein Teil der Klassen sukzessive mit entsprechender Medientechnik ausgerüstet worden.

Zur Erreichung des von der Schulleitung der Anni-Pickert-Schule gewünschten Ausstattungszieles sind – neben weiteren Maßnahmen - interaktive Tafeln zum Einsatz in den Grundschulklassen bereitzustellen. Gleichzeitig sind im Neubau Grundschule Wohngebiet W 5 sowie für die neue Grundschule in der Kindertagesstätte Tafeln für die Klassenräume anzuschaffen.

Ausgehend von dem Medienkonzept der Anni-Pickert-Schule für ihre Grundschulklassen und der allgemeinen Entwicklung hin zu modernen medien-technischen Ausstattungen in Schuleinrichtungen, geht die Verwaltung davon aus, dass auch in den neuen Grundschulräumen interaktive Tafelsysteme zum Einsatz gelangen sollen - mit dem Ziel vergleichbare Bedingungen für alle Grundschüler in den zum Schuljahresbeginn 2017 / 2018 geplanten 36 Grundschulklassen zu schaffen.

Bis Mitte des Jahres 2016 wurde davon ausgegangen, dass als Tafelsysteme weiterhin interaktive Whiteboards zum Einsatz gelangen; derzeit sind bereits 9 Whiteboards in der Anni-Pickert-Schule in Betrieb. Allerdings werden interaktive Whiteboards immer mehr von der neuesten Technik, den Multi-Touch-Systemen, verdrängt. Diese gibt es inzwischen in für Klassenzimmern geeigneter Größe und mit - im Vergleich zu den interaktiven Whiteboards - entscheidenden Vorteilen: hochauflösend (FullHD/4k), geringe Lichtempfindlichkeit, blendfrei, multiuserfähig, nahezu wartungsfrei (keine Kalibrierung, Filterreinigung, Lampenersatz), kein störendes Lüftergeräusch, auch ohne PC/Notebook und zusätzlicher Software in seinen Grundfunktionen intuitiv nutzbar.

Die Verwaltung schlägt vor, alle Grundschulklassen zum Schuljahresbeginn 2017 / 2018 mit interaktiven Tafeln auszustatten. Dazu wird – unter Berücksichtigung der befristeten Unterbringung von Grundschulkassen in der Kindertagesstätte W 5 und der laufenden Maßnahmen in der Anni-Pickert-Schule – die vorhandene Ausstattung weiter verwendet und zusätzlich 27 moderne Multi-Touch-Systeme beschafft. Mittelfristiges Ziel ist, mit Inbetriebnahme des Ersatzneubaus für die Grundschule Karl-Sittler-Straße (2019) in allen Schulgebäuden in sich homogene Umgebungen hinsichtlich der eingesetzten interaktiven Tafelsysteme zu schaffen.

Unabhängig davon, ob interaktive Whiteboards oder Multi-Touch-Systeme zum Einsatz gelangen, ist damit zu rechnen, dass der Betreuungsaufwand durch die IT für diese erhebliche Anzahl an zusätzlichen Systemen ebenfalls steigen wird.

Die erforderlichen Vorrichtungen hinsichtlich der Verkabelung sind in allen betroffenen Liegenschaften gegeben bzw. eingeplant.

Die Schulleiterinnen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule, Frau Stephan-Wagenhäuser, und der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Frau Markefka, werden ihre Stellungnahmen sowie ihre Empfehlung(en) in der Sitzung des Gemeinderates abgeben.

Beschlussvorschlag

Ab dem Schuljahr 2017 / 2018 werden in allen Grundschulklassen in den kommunalen Schulen interaktive Tafelsysteme zur Verfügung gestellt.
In Ergänzung der bereits vorhandenen Ausstattung sollen moderne Multi-Touch-Systeme beschafft werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen den Vergaberichtlinien entsprechend auszuschreiben.
Für den Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße wird eine vergleichbare, im Jahr 2019 zeitgemäße Ausstattung vorgesehen.

Ziel ist, in den Schulen eine moderne, zukunftsfähige Lernumgebung bereitzustellen, die hinsichtlich der technischen Ausstattung vergleichbare Bedingungen für alle Grundschüler schafft und das entsprechende pädagogische Konzept der jeweiligen Schule unterstützt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Beschaffung von 27 interaktiven, höhenverstellbaren 84“-Multi-Touch-Systemen (inkl. Lieferung und Montage) werden mit einem Gesamtpreis von ca. 238.000 EUR veranschlagt.

Im Vergleich dazu liegt der Investitionsaufwand für die Beschaffung von interaktiven Whiteboards (in vergleichbarer Größe) bei ca. 130.000 EUR.

Dazu kommen Honorarkosten für Beratungsleistungen in Höhe von ca. 12.000 – 15.000 EUR.

Ergänzt werden die interaktiven Tafeln – unabhängig vom gewählten Tafelsystem – jeweils durch einen Lehrerarbeitsplatz (PC oder Notebook) sowie eine Dokumentenkamera. Hierfür werden Investitionskosten in Höhe von ca. 40.000 EUR veranschlagt.

Die Gesamtkosten für die Investitionsmaßnahme mit Multi-Touch-Systemen würden sich damit im Jahr 2017 auf ca. 293.000 EUR belaufen.

Alle genannten Preise / Kosten sind inkl. 19 % MwSt. angegeben.

Derzeit gibt es keine Förderprogramme, die eine Bezuschussung der Medien-Ausstattung in allgemeinbildenden Schulen zum Ziel haben. Die Auflegung eines Förderprogrammes durch das Bundesbildungsministerium wurde in Aussicht gestellt; Details sind noch nicht bekannt.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Kreidetafeln ist beim Einsatz von interaktiven Lösungen früher mit hohen Nachinvestitionen für entsprechende Ersatzbeschaffungen nach Ablauf der (derzeit) geplanten Nutzungszeit von 5 – 7 Jahren zu rechnen.

Im Haushaltsplan 2017 sind die Kosten für die Beschaffung von modernen Multi-Touch-Systemen in entsprechender Höhe im Rahmen der Investitionsplanung der IT-Ausstattung für die Schulen veranschlagt. Dabei war von einer Vollausstattung mit 40 Multi-Touch-Systemen im Jahr 2017 ausgegangen worden. Wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Weiterverwendung der bereits vorhandenen Lösungen gefolgt, führt dies zu einer teilweisen Kostenverschiebung in das Jahr 2019.

Beschluss

Ab dem Schuljahr 2017 / 2018 werden in allen Grundschulklassen in den kommunalen Schulen interaktive Tafelsysteme zur Verfügung gestellt.
In Ergänzung der bereits vorhandenen Ausstattung sollen moderne Multi-Touch-Systeme beschafft werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen den Vergaberichtlinien entsprechend auszuschreiben.
Für den Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße wird eine vergleichbare, im Jahr 2019 zeitgemäße Ausstattung vorgesehen.

Ziel ist, in den Schulen eine moderne, zukunftsfähige Lernumgebung bereitzustellen, die hinsichtlich der technischen Ausstattung vergleichbare Bedingungen für alle Grundschüler schafft und das entsprechende pädagogische Konzept der jeweiligen Schule unterstützt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(hit) Einstimmig hat der Gemeinderat die Beschaffung von 27 interaktiven Tafeln zur Ausstattung von Grundschulklassen beschlossen.
Zur Beschaffung gelangen moderne Multi-Touch-Systeme, die ab dem Schuljahr 2017/18 im Neubau Grundschule Wohngebiet W5 sowie der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule eingesetzt werden sollen.
Ergänzt werden die interaktiven Tafeln jeweils durch einen Lehrerarbeitsplatz (PC oder Notebook) sowie eine Dokumentenkamera. Die Investitionskosten liegen bei 278.000 EUR (brutto).
Ziel ist, in den Schulen eine moderne, zukunftsfähige Lernumgebung bereitzustellen, die hinsichtlich der technischen Ausstattung vergleichbare Bedingungen für alle Grundschüler schafft und das entsprechende pädagogische Konzept der jeweiligen Schule unterstützt.

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3. Eisenbahnüberführung Anzinger Straße und Rückbau Eisenbahnüberführung Schwabener Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.12.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist im Zusammenhang mit dem Neubau der Eisenbahnüberführung km 17,041 Anzinger Straße die Gemeinde Poing zuständig für die Planung der Verkehrswege sowie der Ingenieurbauwerke im Zusammenhang mit der Verlängerung der Anzinger Straße. Zudem soll die Gemeinde die Planungen für den Rückbau der Schwabener Straße im Kreuzungsbereich mit der Bahn sowie erforderliche Leitungsverlegungen durchführen.

Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 17.09.2015 die Leistungen für die Straßenplanung an das IB Schlegel, die Planung der GW-Wanne und den Rückbau Schwabener Straße an das IB Lahmeyer vergeben.

In der heutigen Sitzung ist über die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung der GW-Wanne und den Rückbau Schwabener Straße zu beschließen.

Es sind folgende Termine für den Neubau der Eisenbahnüberführung Anzinger Straße und für den Rückbau der Eisenbahnüberführung Schwabener Straße vorgesehen:
-        Baubeginn Februar 2019
-        Bauende Dezember 2020

Es erfolgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes durch Herrn Saenger (IB Lahmeyer).

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird zugestimmt.
Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Berechnung rund 7.870.000 brutto einschließlich Baunebenkosten, der Gemeindeanteil beträgt 4.681.511 € brutto.
Durch den Neubau der Eisenbahnüberführung Anzinger Straße und dem Rückbau der Eisenbahnüberführung Schwabener Straße hat die DB an den Straßenbaulastträger (Gemeinde Poing) einen Ablösebetrag (Vorteilsausgleich) i. H. v. rund 1.255.000 € brutto zu zahlen. Damit beträgt die bereinigte Belastung der Gemeinde Poing 3.426.511 € brutto.


Für die Baumaßnahme (Neubau Eisenbahnüberführung Anzinger Straße und Rückbau Eisenbahnüberführung Schwabener Straße) wurden im Haushalt 2017 - 2020 auf der Haushaltstelle 63060.950000 – Verlängerung Anzinger Straße – 6.530.000 € eingestellt.

Beschluss

Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird zugestimmt.
Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(so) In der öffentlichen Sitzung wurde am 08. Dezember 2016 die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung der Grundwasserwanne vorgestellt und einstimmig zugestimmt.
Es sind folgende Termine für die Neubau Eisenbahnüberführung Anzinger Straße und für den Rückbau Eisenbahnüberführung Schwabener Straße vorgesehen:
-        Baubeginn Februar 2019
Bauende Dezember 2020

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4. Antrag der im Gemeinderat vertretenden Fraktionen zur Ehrung von Max Mannheimer durch Namensgebung eines öffentlichen Bauwerks, einer Straße oder eines Platzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.12.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die im Gemeinderat vertretenden Fraktionen stellen gemeinsam folgenden Antrag:

„Max Mannheimer soll in der Gemeinde Poing für alle sichtbar durch die Namensgebung eines öffentlichen Bauwerks, einer Straße oder eines Platzes geehrt werden.

Hierzu sollen unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie unter Einbeziehung seiner nächsten Angehörigen konkrete Vorschläge erarbeitet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.“

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.



Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag wird ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(jae) Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass Max Mannheimer in der Gemeinde Poing für alle sichtbar durch die Namensgebung eines öffentlichen Bauwerks, einer Straße oder eines Platzes geehrt werden soll.
Hierzu sollen unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie unter Einbeziehung seiner nächsten Angehörigen konkrete Vorschläge erarbeitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Einen entsprechenden Antrag haben alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen eingebracht. Die Verwaltung hat diesen Antrag ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

Datenstand vom 17.02.2017 11:55 Uhr