Datum: 16.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:09 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.02.2016
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Es liegen keine Bekanntgaben vor.
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.02.2016
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ö
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informativ
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2 |
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2.1. Tekturantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Schlesierweg 8, Fl. Nr. 383/4 der Gemarkung Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.02.2016
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ö
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beratend
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2.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 10.12.2015 und 14.01.2016 wurde der Tekturantrag für das bereits errichtete Vorhaben auf dem Grundstück Schlesierweg 8, Fl. Nr. 383/4 der Gemarkung Poing, bei der Gemeinde Poing eingereicht.
Für den bereits errichteten und bisher nicht genehmigten Freisitz wird von den Antragstellern eine Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 29.1 festgesetzten zulässigen Grund- und Geschossfläche beantragt. Zusätzlich wurde der Anbau auch auf der im Bebauungsplan festgesetzten Garagen- und Stellplatzfläche errichtet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für den ursprünglich im Jahr 2012 eingereichten Bauantrag der Antragsteller wurde von der Verwaltung erklärt, dass dieser den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29.1 entspricht. Zusätzlich wurde den beiden Bauherren durch die Gemeinde Poing bereits hierbei eine geringfügige Geschossflächenüberschreitung von 2,96 m² = 1,42 % eingeräumt. Aus den neu eingereichten Unterlagen geht hervor, dass sich die beantragte Überschreitung der Geschossfläche auf 15,46 m² = 7,43 % erhöht. Des Weiteren wird durch das bereits bestehende Gesamtvorhaben auch die im Bebauungsplan zulässige Gesamtgrundfläche für das Vorhaben (Ausnahme + 10 % zulässiger Terrassen = von 140,38 m²) um weitere 14,58 m² = 10,36 %, überschritten.
Darüber hinaus ist der Standort des Anbaus auch nicht mit der Planzeichnung zum Bebauungsplan vereinbar, da der Anbau auf der festgesetzten Garagen- und Stellplatzfläche errichtet wurde.
In der ursprünglich eingereichten Eingabeplanung aus dem Jahr 2012 waren entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf diesem Teil des Grundstückes noch zwei Carportstellplätze vorgesehen.
Von den Antragstellern wurde während der Bauphase jedoch nur der nördliche Garagenstellplatz angelegt, die beiden noch zusätzlichen Carportstellplätze wurden durch den bestehenden Freisitz ersetzt.
Auf Grund der nicht plangemäßen Errichtung des Bauvorhabens und der daraus resultierenden fehlenden Stellplätze für das Bauvorhaben im Schlesierweg wurden bereits mehrere Beschwerden aus der Nachbarschaft an die Gemeinde Poing und das Landratsamt gerichtet.
Nach den Tekturunterlagen sollen die beiden fehlenden Stellplätze in der Tiefgarage des angrenzenden Bauvorhabens auf der Fl. Nr. 383/0 der Gemarkung Poing nachgewiesen werden. Die Verlegung von notwendigen Stellplätzen wäre gemäß § 3 Nr. 1.2 der gemeindlichen Stellplatzsatzung zwar möglich, wenn die Benutzung rechtlich und tatsächlich für diesen Zweck gesichert würde. Im vorliegenden Sachverhalt sind diese Voraussetzungen jedoch nicht gegeben, da sich die Antragsteller derzeit lediglich in Verhandlungen mit dem Eigentümer des angrenzenden Bauvorhabens stehen.
Des Weiteren überschreitet das Vorhaben auch nach der Verlegung der Stellplätze auf das Nachbargrundstück immer noch die zulässige Grund- und Geschossfläche des Bebauungsplanes Nr. 29.1.
Die Gemeinde Poing würde daher bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Bauvorhaben einen Präzedenzfall für zukünftige Anträge schaffen.
Zusätzlich entspricht die 2,90 m hohe Mauer des Freisitzes, die entlang des Schlesierweges errichtet wurde, auch nicht der textlichen Festsetzung Nr. 4.1.10 des Bebauungsplanes Nr. 29.1. Bei der Mauer handelt es sich auch um eine Einfriedung, die nicht mit den §§ 2, 3 und 4 der gemeindlichen Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu vereinbaren ist.
Seitens der Verwaltung sind somit erhebliche Bedenken vorhanden, die gegen eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Vorhaben sprechen.
Hinweis:
Für den Bauantrag vom 08.12.2015 haben die Bauherren keine Nachbarunterschriften eingeholt.
Im vorliegenden Sachverhalt hat das Vorhandensein dieser Unterschriften keinen Einfluss auf die baurechtliche Zulässigkeit der Befreiungen. Über die Zulässigkeit der Anträge entscheidet gemäß Art. 62 Abs. 2 und 3 BayBO i.V.m. § 36 Abs. 2 BauGB die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Ebersberg) im Einvernehmen mit der Gemeinde Poing.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Terrassenanbaus auf dem Grundstück Schlesierweg 8, Fl. Nr. 383/4 der Gemarkung Poing, wird durch den Bau- und Umweltausschuss nicht erteilt.
Des Weiteren wird das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Befreiungen ebenfalls nicht erteilt:
- Überschreitung der zulässigen Grundfläche um 14,58 m²
- Überschreitung der zulässigen Geschossfläche um 15,46 m²
- Errichtung eines Anbaus auf der im Bebauungsplan festgesetzten Garagen- und Stellplatzfläche
- Befreiung von der Art und Höhe der Einfriedung entlang der öffentlichen Verkehrsfläche (Schlesierweg)
Zusätzlich wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Abweichungen von der gemeindlichen Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 ebenfalls nicht erteilt:
- Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Schlesierweg 8, Fl. Nr. 383/4 der Gemarkung Poing abweichend von §§ 2, 3 und 4 der gemeindlichen Einfriedungssatzung vom 11.04.2014
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Terrassenanbaus auf dem Grundstück Schlesierweg 8, Fl. Nr. 383/4 der Gemarkung Poing, wird durch den Bau- und Umweltausschuss nicht erteilt.
Des Weiteren wird das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Befreiungen ebenfalls nicht erteilt:
- Überschreitung der zulässigen Grundfläche um 14,58 m²
- Überschreitung der zulässigen Geschossfläche um 15,46 m²
- Errichtung eines Anbaus auf der im Bebauungsplan festgesetzten Garagen- und Stellplatzfläche
- Befreiung von der Art und Höhe der Einfriedung entlang der öffentlichen Verkehrsfläche (Schlesierweg)
Zusätzlich wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Abweichungen von der gemeindlichen Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 ebenfalls nicht erteilt:
- Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Schlesierweg 8, Fl. Nr. 383/4 der Gemarkung Poing abweichend von §§ 2, 3 und 4 der gemeindlichen Einfriedungssatzung vom 11.04.2014
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
neud) Zum Tekturantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Schlesierweg 8, Fl. Nr. 383/4 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Terrassenanbaus auf dem Grundstück Schlesierweg 8, Fl. Nr. 383/4 der Gemarkung Poing, wird durch den Bau- und Umweltausschuss nicht erteilt.
Des Weiteren wird das gemeindliche Einvernehmen zu folgenden Befreiungen ebenfalls nicht erteilt:
Überschreitung der zulässigen Grundfläche um 14,58m², Überschreitung der zulässigen Geschossfläche um 15,46 m², Errichtung eines Anbaus auf der im Bebauungsplan festgesetzten Garagen- und Stellplatzfläche, Befreiung von der Art und Höhe der Einfriedung entlang der öffentlichen Verkehrsfläche (Schlesierweg).
Zusätzlich wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Abweichungen von der gemeindlichen Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 ebenfalls nicht erteilt:
Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Schlesierweg 8, Fl. Nr. 383/4 der Gemarkung Poing abweichend von §§ 2, 3 und 4 der gemeindlichen Einfriedungssatzung vom 11.04.2014.
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2.2. Bauvoranfrage: Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für den Neubau der Karl-Sittler-Grundschule auf dem Grundstück Fl. Nr. 369/0 der Gemarkung Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.02.2016
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ö
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beratend
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2.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 04.02.2016 wurde seitens des Antragstellers eine formlose Bauvoranfrage bzgl. des geplanten Neubaus der Karl-Sittler-Grundschule auf dem Grundstück Fl. Nr. 369/0 der Gemarkung Poing an die Verwaltung gerichtet.
Durch den Antragsteller wurden folgende Fragestellungen an die Verwaltung übermittelt:
1. Wird der Ermittlung des Stellplatzbedarfs gemäß den Richtzahlen der Anlage zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing zugestimmt?
2. Wird der möglichen gegenseitigen Anrechnung des Stellplatzbedarfs bei zeitlich getrennter Nutzung, gemäß § 3 Abs. 1.5 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing zugestimmt?
Kann insbesondere auch der zusätzlichen Anrechnung einer möglichen zeitlich getrennten Nutzung von 13 Stellplätzen des Verwaltungsgebäudes in der Rathausstraße 4 zugestimmt werden, für die gemäß Abstimmung mit der Gemeinde eine abendliche Nutzung für Veranstaltungen der Versammlungsstätte sichergestellt werden kann.
3. Wird der folgenden beschriebenen Ausnahme (Nachweis auf einem Grundstück in der Nähe) gemäß § 3 Abs. 1.2 der Stellplatzsatzung zugestimmt?
Für den Nachweis der erforderlichen Stellplätze für die einzelnen Nutzungen ist die Berücksichtigung von Stellplätzen auf folgenden geeigneten Grundstücken in der Nähe vorgesehen:
-Flur 55/1 - Poststraße: Wiederherstellung von 18 Stellplätzen gem. Bplan
-Flur 54/2 – Rathausstraße: bis zu fünf, teils bestehende Stellplätze auf der Verkehrsfläche
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.:
Die sorgfältige Überprüfung des vom Antragsteller eingereichten Stellplatznachweises in der Fassung vom 04.02.2016 hat folgendes ergeben:
Nach den Richtzahlen zur gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 ergibt sich für das geplante Vorhaben auf dem Grundstück Karl-Sittler-Straße, Fl. Nr. 369/0 der Gemarkung Poing, ein Bedarf von 102 Stellplätzen.
Zusätzlich sind für den bereits bestehenden Gebäudestand in der Rathausstraße 3 sowie für den Kinderhort in der Schulstraße 31a insgesamt 27 zusätzliche weitere Stellplätze durch den Antragsteller auf dem Baugrundstück Fl. Nr. 369/0 der Gemarkung bereitzustellen.
Der ermittelte zukünftige Gesamtbedarf von 129 Stellplätzen für das Gesamtbauvorhaben wird bestätigt.
Zu 2:
Nach den vorgelegten Unterlagen des Antragstellers soll in der neugeplanten Schulaula eine zusätzliche Versammlungsstätte für die Gemeinde Poing entstehen, die hauptsächlich für abendliche Veranstaltungen genutzt werden soll.
Durch den Antragsteller wird daher eine Doppelnutzung gemäß 3 Nr. 1.5 der gemeindlichen Satzung vom 08.10.2009 für folgende Stellplätze beantragt:
? Stellplatzbedarf Grundschule 18 Stellplätze
? Stellplatzbedarf Rathausstraße 3 – Verwaltung 20 Stellplätze
? Stellplatzbedarf Rathausstraße 4 – Verwaltung 16 Stellplätze
? Stellplatzbedarf Hort, Schulstraße 31a 3 Stellplätze
Die Verwaltung hat nach sorgfältiger Prüfung der einzelnen Nutzungen in den anführten Gebäuden festgestellt, dass die Stellplätze nur am Tag benötigt werden und somit für eine abendliche Nutzung der Schulaula als Versammlungsstätte zur Verfügung stehen.
Des Weiteren ist dabei zu beachten, dass die Stellplätze für das Gebäude in der Rathausstraße 3 – Verwaltung an Sitzungstagen eines Ausschusses oder des Gemeinderates der Gemeinde Poing (ca. 18 Tage/Jahr) für die geplante Versammlungsstätte nicht bereitgestellt werden können.
Nach Absprache mit der Gemeinde Poing kann für die bestehenden 8 Tiefgaragen- und die 4 bestehenden oberirdischen Stellplätze auch eine abendliche Nutzung, sichergestellt werden. Das gemeindliche Einvernehmen kann daher sowohl für die 8 Tiefgargenstellplätze, als auch für die 4 oberirdischen Stellplätze auf der Fl. Nr. 45/1 (vor Rathausstraße 4) der Gemarkung Poing in Aussicht gestellt werden.
Das gemeindliche Einvernehmen für die vom Antragsteller beantragte Doppelnutzung der angeführten Stellplätze kann in Aussicht gestellt werden.
Zu 3:
Gemäß § 3 Nr. 1.2 der gemeindlichen Stellplatzsatzung können die erforderlichen Stellplätze eines Bauvorhabens auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des tatsächlichen Baugrundstückes nachwiesen werden.
Zusätzlich zur beantragten Doppelnutzung der Stellplätze wird durch den Antragsteller darüber hinaus auch die Nutzung von weiteren Stellplätzen auf folgenden Grundstücken beantragt:
-Fl. Nr. 55/1 - Poststraße Wiederherstellung von 18 Stellplätzen gem. Bplan
-Fl. Nr. 54/2 – Rathausstraße bis zu fünf, teils bestehende Stellplätze auf der Verkehrsfläche
Die Prüfung der Verwaltung hat folgendes ergeben:
In der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 9.1, rechtsverbindlich seit dem 13.05.2015 wurde, die Fläche für die Errichtung von öffentlichen Parkplätzen auf der Fl. Nr. 55/1 verbindlich festgesetzt. Des Weiteren können auf dem Grundstück entlang der Poststraße die beantragten 18 Stellplätze durch den Antragsteller errichtet werden.
Für die 5 bestehenden Stellplätze auf der Verkehrsfläche entlang der Rathausstraße kann die beantragte Abweichung zusätzlich in Aussicht gestellt werden.
Beschlussvorschlag
Zur eingereichten formlosen Bauvoranfrage des Antragstellers wird folgendes festgestellt:
Zu 1:
Für die Errichtung des Bauvorhabens auf dem Grundstück Fl. 369/0 der Gemarkung Poing sind entsprechend dem vorgelegten Stellplatznachweis insgesamt 129 Stellplätze erforderlich.
Zu 2:
Das gemeindliche Einvernehmen kann für die Doppelnutzung folgender Stellplätze in Aussicht gestellt werden:
? Stellplatzbedarf Grundschule 18 Stellplätze
? Stellplatzbedarf Rathausstraße 3 – Verwaltung 20 Stellplätze
? Stellplatzbedarf Rathausstraße 4 – Verwaltung 13 Stellplätze
? Stellplatzbedarf Hort, Schulstraße 31a 3 Stellplätze
Des Weiteren ist hierbei zu beachten, dass die Stellplätze für das Gebäude in der Rathausstraße 3 – Verwaltung an Sitzungstagen eines Ausschusses oder des Gemeinderates der Gemeinde Poing, für die geplante Versammlungsstätte nicht bereitgestellt werden können.
Nach Absprache mit der Gemeinde Poing kann für die bestehenden 8 Tiefgaragen- und die 4 bestehenden oberirdischen Stellplätze auch eine abendliche Nutzung, sichergestellt werden.
Zu 3:
Des Weiteren kann das gemeindliche Einvernehmen für die vom Antragsteller beantragte Abweichung gemäß § 3 Nr.1.2 zur Nutzung folgender Stellplätze in Aussicht gestellt werden.
-Fl. Nr. 55/1 - Poststraße Neuerrichtung von 18 Stellplätzen
-Fl. Nr. 54/2 – Rathausstraße 5 bestehende Stellplätze auf der Verkehrsfläche
Das Ergebnis wird dem Antragsteller mitgeteilt.
Beschluss
Zur eingereichten formlosen Bauvoranfrage des Antragstellers wird folgendes festgestellt:
Zu 1:
Für die Errichtung des Bauvorhabens auf dem Grundstück Fl. 369/0 der Gemarkung Poing sind entsprechend dem vorgelegten Stellplatznachweis insgesamt 129 Stellplätze erforderlich.
Zu 2:
Das gemeindliche Einvernehmen kann für die Doppelnutzung folgender Stellplätze in Aussicht gestellt werden:
? Stellplatzbedarf Grundschule 18 Stellplätze
? Stellplatzbedarf Rathausstraße 3 – Verwaltung 20 Stellplätze
? Stellplatzbedarf Rathausstraße 4 – Verwaltung 13 Stellplätze
? Stellplatzbedarf Hort, Schulstraße 31a 3 Stellplätze
Des Weiteren ist hierbei zu beachten, dass die Stellplätze für das Gebäude in der Rathausstraße 3 – Verwaltung an Sitzungstagen eines Ausschusses oder des Gemeinderates der Gemeinde Poing, für die geplante Versammlungsstätte nicht bereitgestellt werden können.
Nach Absprache mit der Gemeinde Poing kann für die bestehenden 8 Tiefgaragen- und die 4 bestehenden oberirdischen Stellplätze auch eine abendliche Nutzung, sichergestellt werden.
Zu 3:
Des Weiteren kann das gemeindliche Einvernehmen für die vom Antragsteller beantragte Abweichung gemäß § 3 Nr.1.2 zur Nutzung folgender Stellplätze in Aussicht gestellt werden.
-Fl. Nr. 55/1 - Poststraße Neuerrichtung von 18 Stellplätzen
-Fl. Nr. 54/2 – Rathausstraße 5 bestehende Stellplätze auf der Verkehrsfläche
Das Ergebnis wird dem Antragsteller mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
(neud) Zur Bauvoranfrage für den geplanten Ersatzneubau der Karl-Sittler-Grundschule auf dem Grundstück Fl. Nr. 369/0 der Gemarkung Poing wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Für die Neuerrichtung des Bauvorhabens auf dem Grundstück Karl-Sittler-Straße 12 sind entsprechend dem vorgelegten Stellplatznachweis insgesamt 129 Stellplätze erforderlich.
Zusätzlich wird das gemeindliche Einvernehmen für die Doppelnutzung folgender Stellplätze in Aussicht gestellt:
Stellplatzbedarf Grundschule 18: Stellplätze, Stellplatzbedarf Rathausstraße 3 –Verwaltung: 20 Stellplätze, Stellplatzbedarf Rathausstraße 4 – Verwaltung: 13 Stellplätze und Stellplatzbedarf Hort, Schulstraße 31a: 3 Stellplätze.
Des Weiteren ist hierbei zu beachten, dass die Stellplätze für das Gebäude in der Rathausstraße 3 –Verwaltung an Sitzungstagen eines Ausschusses oder des Gemeinderates der Gemeinde Poing, für die geplante Versammlungsstätte nicht bereitgestellt werden können.
Darüber hinaus kann das Einvernehmen für die beantragte Abweichung gemäß § 3 Nr. 1.2 zur Nutzung folgender Stellplätze ebenfalls in Aussicht gestellt werden:
Fl. Nr. 55/1 Poststraße Neuerrichtung von 18 Stellplätzen und Fl. Nr. 54/2 – Rathausstraße 5 bestehende Stellplätze auf der Verkehrsfläche.
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2.3. Staatliche Bauamt Rosenheim:
Sofortprogramm Wohnungsbau Bayern, Kirchheimer Str. 31 + 33 in Poing, Fl. Nrn. 1381/1 und 1381/2 der Gemarkung Poing
Bauvoranfrage in Anlehnung an Art. 71 BayBO i.V.m. dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.02.2016
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.01.2016 wurde eine formlose Bauvoranfrage für die geplante Bebauung der Grundstücke Kirchheimer Straße 31 und 33, Fl. Nr. 1381/1, 1381/2 der Gemarkung Poing, an die Bauverwaltung der Gemeinde Poing herangetragen.
Für die Grundstücke in der Kirchheimer Straße wurde zwar die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, jedoch wurde hierfür dem Bau- und Umweltausschuss bisher noch kein konkreter Entwurf durch den Antragsteller vorgestellt.
Für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes wurde keine Veränderungssperre erlassen.
Die Grundstücke befinden sich somit weiterhin innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, indem sich die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB richtet.
Das Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Grundstücke in der Kirchheimer Straße wurden im Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing (Rechtskraft 27.06.1984) als „Wohnbauflächen“ dargestellt. Die geplanten Gebäude werden vom Antragsteller nicht für die temporäre sondern für die dauerhafte Unterbringung von bereits registrierten Asylbewerbern genutzt. Der Tatbeststand einer dauerhaften „Wohnnutzung“ innerhalb der geplanten Gebäude im Ortsteil Grub ist damit gegeben.
Das Vorhaben fügt sich somit hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Für das Einfügen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG in erster Linie auf solche Maße abzustellen, die nach außen hin wahrnehmbar in Erscheinung treten (absolute Maßfaktoren).
Das Gesamtvorhaben des Antragstellers gliedert sich in 6 Einzelbaukörper, die jeweils mit 2 Vollgeschossen errichtet werden sollen.
Hinsichtlich der Anzahl an Vollgeschossen fügen sich die vom Antragsteller geplanten Baukörper somit harmonisch in die bereits bestehende Umgebungsbebauung ein.
Des Weiteren ist bei der Beurteilung der überbaubaren Grundstücksflächen eine klare Anordnung der bestehenden Bebauung entlang der Kirchheimer Straße erkennbar. Die vier geplanten Gebäude entlang der Kirchheimer Straße befinden sich innerhalb dieser „faktischen Baulinien“. Sowohl der geplante erdgeschossige Technikraum als auch die beiden rückwärtig angeordneten Wohngebäude auf der Fl. Nr. 1381/2 der Gemarkung Poing überschreiten diese „faktischen Baulinien“ jedoch deutlich. Darüber hinaus erfolgt die Anordnung der beiden rückwärtigen Baukörper in Verlängerung zu den beiden vorderen Gebäuden entlang der Kirchheimer Straße.
Vom Antragsteller ist sowohl für die Bebauung entlang der Kirchheimer Straße, als auch für die rückwärtig angeordneten Baukörper das gleiche Maß der baulichen Nutzung vorgesehen. Die beiden Baukörper werden daher für den Betrachter von der Kirchheimer Straße aus gesehen, weder auffallen noch störend in Erscheinung treten.
Seitens der Verwaltung kann daher davon ausgegangen werden, dass durch die zusätzliche Bebauung des rückwärtigen Grundstücksbereichs auf der Fl. Nr. 1381/2 der Gemarkung Poing, keine negativen städtebaulichen Missstände für den Bereich entlang der Kirchheimer Straße entstehen werden.
Gemäß dem vorgelegten Lageplan werden die neuentstehenden Abstandsflächen auf dem Grundstück des Antragstellers, selbst eingehalten.
Die wegemäßige Erschließung der einzelnen Bauvorhaben ist ebenfalls gemäß Art. 4 BayBO durch die Kirchheimer Straße gesichert.
Seitens der Bauverwaltung bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Bedenken.
Hinweis
Des Weiteren sind für die geplante Bebauung durch den Antragsteller, die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 erforderlichen Stellplätze, nachzuweisen.
Beschlussvorschlag
Die Zustimmung nach Art. 73 BayBO für das geplante Vorhaben auf der Fl. Nr. 1394/0 der Gemarkung Poing wird seitens des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Poing unter folgenden Auflagen in Aussicht gestellt:
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 08.10.2009 erforderlichen Stellplätze sind im Bauantrag, nachzuweisen
Darüber hinaus ist die Einfriedungssatzung der Gemeinde Poing vom 11.04.2014 zu beachten
Beschluss
Die Zustimmung nach Art. 73 BayBO für das geplante Vorhaben auf der Fl. Nr. 1394/0 der Gemarkung Poing wird seitens des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Poing unter folgenden Auflagen in Aussicht gestellt:
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 08.10.2009 erforderlichen Stellplätze sind im Bauantrag, nachzuweisen
Darüber hinaus ist die Einfriedungssatzung der Gemeinde Poing vom 11.04.2014 zu beachten
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
(neud)
Zur Bauvoranfrage für die geplante Bebauung der Grundstücke Kirchheimer Straße 31 und 33, Fl. Nr. 1381/1 und 1381/2 der Gemarkung Poing wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Die Zustimmung nach Art. 73 BayBO für das geplante Vorhaben auf den Fl. Nrn. 1381/1 und 1381/2 der Gemarkung Poing wird unter folgender Auflagen in Aussicht gestellt:
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 erforderliche Stellplätze sind im Bauantrag, nachzuweisen und die Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 ist zu beachten.
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3. Anhebung des Radverkehrsanteiles im Modal - Split im Zuge der angestrebten Mitgliedschaft bei der AGFK Bayern e.V. (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.02.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates am 16.04.2015 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. werden soll.
Der Antrag für eine Mitgliedschaft wurde bereits gestellt. Um eine erfolgreiche Bewerbung zu gewährleisten ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Anhebung des Radverkehrsanteiles im Modal Split notwendig. Modal Split ist die Verteilung des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsleistungen auf die verschiedenen Verkehrsträger (Individualverkehr, ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger).
Im September 2012 wurde das nachhaltige und integrierte Mobilitätskonzept für den Landkreis Ebersberg 2010 – 2030 herausgegeben. Laut diesem Konzept betrug der Anteil des Radverkehres im Modal Split im Jahr 2008 7%. Laut einer Studie des MVV aus 2007 betrug der Modal Split im Landkreis 8%. Aktuellere Daten sind leider nicht bekannt. Im Folgenden wird von einem tatsächlichen Modal Split Anteil von 7,5% ausgegangen.
Zum Vergleich: im Jahr 2008 lag der Modal Split Anteil des Radverkehrs in München bei 13,6%. Bei einem Grundsatzbeschluss Radverkehr des Stadtrates im Jahr 2009 wurde beschlossen den Radverkehr-Anteil bis 2015 auf mindestens 17% anzuheben. Dieses Ziel wurde bereits 2012 erreicht und auf 20% heraufkorrigiert. Dies entspricht einer Anhebung des Radverkehr-Anteiles von 3,4%, bzw. 6,4%.
Überträgt man die Erfahrungen aus München auf die Gemeinde Poing, würde dies eine Anhebung des Anteiles des Radverkehres im Modal Split von 7,5% auf einen Prozentsatz zwischen 11% (10,9%) und 14% (13,9%) bedeuten.
Im ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Fahrradklima-Test 2014 für die Gemeinde Poing wurden neben den Stärken der Gemeinde in Bezug auf Radverkehr (Erreichbarkeit des Stadtzentrums, zügiges Radfahren, geöffnete Einbahnstraßen in Gegenrichtung, Reinigung der Radwege und Winterdienst) auch die Schwächen angesprochen. Diese sieht der ADFC bei der Führung an Baustellen, dem Mangel an öffentlichen Fahrrädern und Fahrradförderung, sowie einem Mangel an Werbung für das Radfahren.
Ergebnis / Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes (einschließlich Führung an Baustellen), sowie geeignete und gezielte Öffentlichkeitsarbeit eine deutliche Anhebung des Radverkehr-Anteiles im Modal Split erreicht werden kann.
Aufgrund der Erfahrungen in München und auf Basis des Fahrradklima-Test 2014 des ADFC, scheint eine Anhebung des Anteiles des Radverkehres im Modal Split auf einen Prozentsatz zwischen 11% und 14% für die Gemeinde Poing realistisch. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Mittelwert von 12,5% als Zielsetzung festzulegen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Anteil des Radverkehrs im Modal Split durch geeignete Maßnahmen so anzuheben, dass bis 2020 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf 12,5% erreicht wird.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Anteil des Radverkehrs im Modal Split durch geeignete Maßnahmen so anzuheben, dass bis 2020 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf 12,5% erreicht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
(mo) Am 16.04.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde Poing Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) werden soll. Dieser Antrag wurde von der Verwaltung bereits gestellt.
Um eine erfolgreiche Bewerbung zu gewährleisten, ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Anhebung des Radverkehrsanteiles im Modal Split notwendig. Modal Split ist die Verteilung des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsleistungen auf verschiedene Verkehrsträger (Individualverkehr, ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger).
Der Modal Split Anteil für Radverkehr liegt in der Gemeinde Poing derzeit bei 7,5 %. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes, sowie durch geeignete und gezielte Öffentlichkeitsarbeit eine deutliche Anhebung des Radverkehr – Anteiles im Modal Split erreicht werden kann. Aufgrund von vergleichbaren Erfahrungen in der Stadt München und auf Basis des Fahrradklima-Test 2014 des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC) scheint eine Anhebung des Radverkehr-Anteiles am Modal Split auf einen Prozentsatz zwischen 11 % und 14 % für die Gemeinde Poing realistisch. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Mittelwert von 12,5 % als Zielsetzung festzulegen.
Diesen Vorschlag hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 16.02.2016 ohne Gegenstimme angenommen und empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen, den Anteil des Radverkehrs im Modal-Split durch geeignete Maßnahmen so anzuheben, dass bis 2020 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils im Modal Split auf 12,5 % erreicht wird.
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4. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Angelbrechtinger Feld" im Bereich
der Römerstraße 28 - 42 a
Vorstellung Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.02.2016
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ö
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beratend
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4 |
Sachverhalt
05.03.2015
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GR (TOP 6)
Aufstellungsbeschluss
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21.05.2015
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Gespräch mit betroffenen Grundstückseigentümern
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21.07.2015
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GR (TOP 6)
Sachstandsbericht; weiteres Vorgehen
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Der wirksame (einfache) Bebauungsplan aus dem Jahr 1960 setzt eine Bebauung nur im östlichen Grundstücksteil fest. Der rückwärtige Bereich ist derzeit unbebaubar (waren früher sog. „Hausgärten“).
Ziel des Bebauungsplanes ist eine maßvolle Nachverdichtung sowie der Erhalt des Charakters des Quartiers.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Nunmehr wurde der Bebauungsplanentwurf von Herrn Feirer-Kornprobst vorgelegt.
Kurze Erläuterung der wesentlichen Grundzüge der Planung:
Planungsrechtliche Grundlagen:
- Darstellung als WA im FNP
- rechtsverbindlicher B-Plan 3: bezüglich GR und GF keine textlichen Festsetzungen, nur zeichnerische, 2 Vollgeschosse zulässig, 30 cm Sockel und 6,0 m Wandhöhe zulässig,
zulässige Dachneigung 22° bis 30°
Es wurden Vorplanungen erstellt, die den Anliegern im Rahmen einer Bürgerinformation vorgestellt wurden. Dabei kristallisierte sich heraus, dass insgesamt die Tendenz zu einer optimalen Ausnutzung der Grundstücksflächen bestand.
In der Folge wurde die weitere Planung unter Berücksichtigung der Bauwünsche der Anlieger weiterentwickelt.
Der Vorentwurf:
Maß der baulichen Nutzung als GR und GF festgelegt, dadurch ergibt sich eine durchschnittliche GRZ von 0,27 gegenüber 0,15 (Bestand)
und eine durchschnittliche GFZ von 0,68 gegenüber 0,33 (Bestand)
Die zulässige Wandhöhe beträgt 6,0 m ab OK FFB EG,
die zulässige Dachneigung 35°. Keine Festsetzung zu Vollgeschossen
Die Erschließung der Hinterliegergrundstücke erfolgt über GFL-Flächen.
Das Plangebiet umfasst insgesamt 9 Grundstücke. Auf 8 Grundstücken wurde eine Hinterliegerbebauung vorgesehen. Auf dem Grundstück Römerstraße 42 sieht der Planentwurf keine Hinterliegerbebauung vor, da bereits umfangreiche Erweiterungen realisiert wurden. Insofern weist der B-Plan hier nur eine geringe zusätzliche Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden Gebäudes auf.
Im WA 1 sind nur Einzelhäuser zulässig, im WA 2 sind Einzel- und aufgrund des Bestandes auch Doppelhäuser zulässig.
Die Anzahl der Wohnungen ist im Bebauungsplan so geregelt, dass auf jedem Grundstück 4 Wohnungen zulässig sind.
Die bestehenden Bäume wurden als Hinweise dargestellt. Es gilt grundsätzlich die Baumschutzverordnung. Ergänzend ist festgesetzt, dass nur die Bäume geschützt sind, die sich nicht innerhalb der Baufenster befinden.
Da die Gemeinde Poing Satzungen zu Einfriedungen, Stellplätzen usw. hat, werden zu diesen Themen keine weiteren Festsetzungen im B-Plan getroffen.
Abschließend noch Hinweis auf die beabsichtigte Umgestaltung der Römerstraße, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des B-Plans liegt Der derzeit aktuelle Planungsstand ist nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1. Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird zugestimmt.
2. Für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird die Durchführung der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1. Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird zugestimmt.
2. Für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird die Durchführung der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ck) Der wirksame (einfache) Bebauungsplan aus dem Jahr 1960 setzt eine Bebauung nur im östlichen Grundstücksteil fest. Der rückwärtige Bereich ist derzeit unbebaubar (waren früher sog. „Hausgärten“).
Ziel des Bebauungsplanes ist eine maßvolle Nachverdichtung sowie der Erhalt des Charakters des Quartiers.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Nunmehr wurde der Bebauungsplanentwurf von Herrn Feirer-Kornprobst vorgelegt. Die wesentlichen Grundzüge der Planung wurden im Bau- und Umweltausschuss erläutert.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1. Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird zugestimmt.
2. Für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2016 wird die Durchführung der öffentlichen Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
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5. JUZ / VHS Gebäude in der Friedenstraße
Vorstellung des Sanierungskonzeptes und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.02.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
Das VHS Gebäude in der Friedenstraße, errichtet in den Jahren 2000 und 2001, bedarf einer Dach- und Fassadensanierung. Undichte Stellen im Dachbereich und bei den Fenstern schädigen Fassade und Beton, bei dem Beton sind schon Rostaustritte zu sehen, welche auf Beschädigungen des Stahls im Beton zurückzuführen sind.
Am 10.09.2015 wurde das Ingenieurbüro Frauenberger mit der Erstellung eines Sanierungkonzeptes mit Kostenschätzung für das P+R Gebäudes und das VHS Gebäudes beauftragt. Die Kosten hierfür sind 8.687,00 € brutto, welche bei Beauftragung des Ingenieurbüros Frauenberger mit der Sanierungsplanung auf das Honorar gemäß HOAI angerechnet wird.
IB-Frauenberger hat am 18.11.2015 ein Sanierungskonzept bei der Gemeinde Poing abgegeben.
Die Sanierungsleistungen des VHS Gebäudes in Poing sind mit ca. 280.000,00 € brutto zuzüglich Architektenleistungen von ca. 50.000,00 € geschätzt worden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Sanierung des VHS-Gebäudes durchzuführen.
Der Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die fehlenden Haushaltsmittel im Haushalt 2017 anzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Baumaßnahme (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2016 auf die HH 35000.500000 Unterhalt VHS Finanzmittel in Höhe von 170.000,00 € eingestellt.
Die fehlenden Finanzmittel in Höhe von 160.000,00 sind im Haushalt 2017 anzusetzen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Sanierung des VHS-Gebäudes durchzuführen.
Der Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die fehlenden Haushaltsmittel im Haushalt 2017 anzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
(kut) Das VHS Gebäude in der Friedenstraße, errichtet in den Jahren 2000 und 2001, bedarf einer Dach- und Fassadensanierung. Undichte Stellen im Dachbereich und bei den Fenstern schädigen Fassade und Beton, bei dem Beton sind schon Rostaustritte zu sehen, welche auf Beschädigungen des Stahls im Beton zurückzuführen sind.
Die Sanierungsleistungen des VHS Gebäudes in Poing sind mit ca. 280.000,00 € brutto zuzüglich Architektenleistungen von ca. 50.000,00 € geschätzt worden.
Der Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Sanierung des VHS-Gebäudes durchzuführen.
Der Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die fehlenden Haushaltsmittel im Haushalt 2017 anzusetzen
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6. Vorstellung der Vorplanung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.02.2016
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ö
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beratend
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6 |
Sachverhalt
Gemäß der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist im Zusammenhang mit dem Neubau der EÜ km 17,041 Anzinger Straße die Gemeinde Poing zuständig für die Planung der Verkehrswege sowie der Ingenieurbauwerke im Zusammenhang mit der Verlängerung der Anzinger Straße. Zudem soll die Gemeinde die Planungen für den Rückbau der Schwabener Straße im Kreuzungsbereich mit der Bahn sowie erforderliche Leitungsverlegungen durchführen.
Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 17.09.2015 die Leistungen für die Straßenplanung an das IB Schlegel, die Planung der GW-Wanne und den Rückbau Schwabener Straße an das IB Lahmeyer vergeben.
In der heutigen Sitzung ist über die Straßenvorplanung mit Kostenschätzung zu beschließen.
Es erfolgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch Herrn Schlesier (IB Schlegel).
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Der Vorplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Straßenbau betragen nach aktueller Schätzung 666.400,00 €, einschließlich 12% Baunebenkosten und 19% Mehrwertsteuer.
Für die Baumaßnahme Straßenbau und EÜ (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2016-2019 auf der Haushaltsstelle 63060.950000 – Verlängerung der Anzinger Straße – 5.525.000 € Finanzmittel eingestellt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Der Vorplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
(kut) Gemäß der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist im Zusammenhang mit dem Neubau der EÜ km 17,041 Anzinger Straße die Gemeinde Poing zuständig für die Planung der Verkehrswege, sowie der Ingenieurbauwerke im Zusammenhang mit der Verlängerung der Anzinger Straße. Zudem soll die Gemeinde die Planungen für den Rückbau der Schwabener Straße im Kreuzungsbereich mit der Bahn, sowie erforderliche Leitungsverlegungen durchführen.
Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 17.09.2015 die Leistungen für die Straßenplanung an das IB Schlegel, die Planung der GW-Wanne und den Rückbau Schwabener Straße an das IB Lahmeyer vergeben.
Es erfolgte die Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch Herrn Schlesier (IB Schlegel).
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Straßenbau betragen nach aktueller Schätzung 666.400,00 €, einschließlich 12 % Baunebenkosten und 19 % Mehrwertsteuer.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: Der Vorplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird zugestimmt.
Datenstand vom 30.11.2016 09:06 Uhr