Datum: 08.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bebauungsplan für das Nr. 56 Wohngebiet W 6; 1. Änderung im Bereich der Bauquartiere WA 6 sowie WA 3 und WA 4; Änderungsbeschluss
3 EÜ Ortsmitte; Bauwerksbeleuchtung - Vorstellung der Vorplanung
4 EÜ Ortsmitte - P+R Anlage Poing Süd Vorstellung der Vorplanung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Es waren keine Bekanntgaben vorgesehen.

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2. Bebauungsplan für das Nr. 56 Wohngebiet W 6; 1. Änderung im Bereich der Bauquartiere WA 6 sowie WA 3 und WA 4; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2016 ö beratend 2

Sachverhalt

Bauquartier WA 6
Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses in seiner öffentlichen Sitzung  vom 22. Juli 2014 wurde das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung von 51 Reihenhäusern und 10 Doppelhaushälften im Bereich des Bauquartier WA 6 erteilt.

Für die Errichtung der beiden Bauvorhaben wurden Befreiungen zu mehreren Verschiebungen innerhalb des Bauquartier WA 6 hinsichtlich der Geschossfläche beantragt. Hierzu erteilte der Bau- und Umweltausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22.7.2014 sein Einvernehmen.

Die Gesamtgeschossfläche im Bauquartier WA 6 von 8.890 m² wird mit den errichteten 8.881,01 m² nicht überschritten.

Bauquartiere WA 3 und WA 4
Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses in seiner öffentlichen Sitzung vom 22. Juli 2014 wurde das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Geschosswohnungsbaus im Bauquartier WA 3 und WA 4 erteilt.

Für die Errichtung des Bauvorhabens wurde Befreiung hinsichtlich der Verschiebung der Gesamtgeschossfläche zwischen den Bauquartiere WA 3 und WA 4 bei Beibehaltung der maximalen Geschossfläche von 2.730 m² beantragt.
Hierzu erteilte der Bau- und Umweltausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2014 sein Einvernehmen.

Die Gesamtgeschossfläche in den Bauquartieren von 2.730 m² wird mit den errichteten 2.729,29 m² nicht überschritten.

Um Rechtsklarheit bei künftigen Bauanfragen zu noch übrigen Geschossflächen zu schaffen, bedarf es der Änderung des Bebauungsplanes. Die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt, sodass der Bebauungsplan im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden kann.

Hierzu soll das Büro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH beauftragt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 wird beschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH beauftragt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 wird beschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH beauftragt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

ck/eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2016 folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gegeben:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 wird beschlossen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH beauftragt.

Für die Errichtung von Bauvorhaben im Bereich der o.g. Quartiere wurden von Seiten der Bauherren Befreiungen bezüglich der Verschiebungen der Geschossflächen innerhalb der Quartiere beantragt.

Im Rahmen der Behandlung der Bauanträge im Jahr 2014 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits beschlossen, sein Einvernehmen hierzu zu erteilen sowie zu gegebener Zeit den Bebauungsplan an die geänderte Geschossfläche anzupassen.

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3. EÜ Ortsmitte; Bauwerksbeleuchtung - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2006 die Grundlagen zur weiteren Planung für das Lichtkonzept wie folgt beschlossen:

Die Beleuchtung der Fußgänger- und Fahrradverbindung besteht aus drei Elementen: Die Wände zur Überführung werden durch Punktstrahler beleuchtet, die Flächen der Rampen sowohl durch Leuchten im Geländer als durch Punktstrahler in den gegenüberliebenden Wänden ausgeleuchtet.

In der heutigen Sitzung ist über die Vorplanung der Bauwerksbeleuchtung zu beschließen.

Es folgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstand durch Herrn Kronbach (AudioCoustic GbR)

Stellungnahme der Verwaltung:
-        Der Bereich der Unterführung, Treppenaufgang Süd, Treppenaufgang Nord müssen nach DB Richtlinie geplant und ausgeführt. Für die Beleuchtung werden LED-Einbauleuchten der Typ Luxspace, Wandleuchten und Mastleuchten der Typ Curso eingesetzt.
-        Die Zugänge entlang der Rampe sollen mit Lichtmasten mit je 2 Leuchten beleuchtet werden  
-        Für die Akzentuierung des Bauwerks sollen zusätzliche Beleuchtungselemente verwendet wie Decken-/Boden-Einlass – Leuchten der Typ AquaLED, Zugangsmauer – Leuchten der Typ AquaLED, Downstrahler der Typ CLWand. 
Aufgrund des Einsetzen von LED Leuchten für die Effektbeleuchtung ist der zusatzliche Strombedarf sehr gering ( 242W )
-        Der Bereich der P+R Anlage soll mit Lichtmasten mit je 1 Leuchte der Typ DL 50 midi beleuchtet werden

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Der Vorplanung der Bauwerksbeleuchtung wird gem. Empfehlung der Verwaltung zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Baumaßnahme (EÜ Ortsmitte und P+R Anlage) wurden im Haushalt 2016-2019 auf der Haushaltstelle 63040.950000 – Neubau Bahnunterführung Ortsmitte – 6.970.000 € eingestellt (2016-350.000€, 2017-1.700.000€, 2018-2.460.000€, 2019-2.460.000€)

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Der Vorplanung der Bauwerksbeleuchtung wird gem. Empfehlung der Verwaltung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

(so) In der Sitzung am 08.03.2016 erfolgte die Vorstellung des aktuellen Planungsstand der Bauwerksbeleuchtung durch Herrn Kronbach (AudioCoustic GbR):
- Der Bereich der Unterführung, Treppenaufgang Süd, Treppenaufgang Nord müssen nach DB Richtlinie geplant und ausgeführt werden. Für die Beleuchtung werden LED-Einbauleuchten der Typ Luxspace, Wandleuchten und Mastleuchten der Typ Curso eingesetzt.
- Die Zugänge entlang der Rampe sollen mit Lichtmasten mit je 2 Leuchten beleuchtet werden.  
- Für die Akzentuierung des Bauwerks sollen zusätzliche Beleuchtungselemente verwendet wie Decken-/Boden-Einlass – Leuchten der Typ AquaLED, Zugangsmauer – Leuchten der Typ AquaLED, Downstrahler der Typ CLWand. 
Aufgrund des Einsetzens von LED Leuchten für die Effektbeleuchtung ist der zusatzliche Strombedarf sehr gering ( 242W ).
- Der Bereich der P+R Anlage soll mit Lichtmasten mit je 1 Leuchte der Typ DL 50 midi beleuchtet werden.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: Der Vorplanung der Bauwerksbeleuchtung wird zugestimmt.

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4. EÜ Ortsmitte - P+R Anlage Poing Süd Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Eisenbahnüberführung über einen Fuß- und Radweg im neuen Ortszentrum muss die bestehende P+R Anlage-Poing Süd komplett neu gestaltet werden.

In der heutigen Sitzung ist über die Vorplanung mit Kostenschätzung der P+R Anlage zu beschließen.

Es erfolgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch Herrn Saenger (IB Lahmeyer) 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Der Vorplanung der P+R Anlage wird zugestimmt.
Die Weiterverarbeitung soll auf Grundlage der:
-        Variante 1
-        Variante 2
erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Schätzung:
-        Variante 1:  480.000 Brutto
-        Variante 2:  450.000 € Brutto
einschließlich Baunebenkosten.

Für die Baumaßnahme (EÜ Ortsmitte und P+R Anlage) wurden im Haushalt 2016-2019 auf der Haushaltstelle 63040.950000 – Neubau Bahnunterführung Ortsmitte – 6.970.000 € eingestellt (2016-350.000€, 2017-1.700.000€, 2018-2.460.000€, 2019-2.460.000€)

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Der Vorplanung der P+R Anlage wird zugestimmt.
Die Weiterbearbeitung soll auf Grundlage der Variante 2 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(so) Im Zusammenhang mit dem Neubau der Eisenbahnüberführung über einen Fuß- und Radweg im neuen Ortszentrum muss die bestehende P+R Anlage-Poing Süd komplett neu gestaltet werden.
In der Sitzung am 08.03.2016 wurde die Vorplanung mit Kostenschätzung der P+R Anlage durch Herrn Saenger (IB Lahmeyer) vorgestellt.
Es wurden 2 Varianten vorgestellt:
- Variante 1: mit behinderten gerechter Rampe zwischen Bahnhofstraße und P+R Anlage
- Variante 2: ohne behinderten gerechte Rampe 
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Schätzung:
- Variante 1:  480.000 € Brutto
- Variante 2:  450.000 € Brutto
einschließlich Baunebenkosten.
Allgemein wurde über die Entfernung für Behinderte von Parkplatz zum Bahnsteig und umgekehrt diskutiert. Fazit: Entweder bei Ankunft oder Abfahrt ist der Weg länger, außerdem soll die Fläche im Bereich des Mahnmals freigehalten werden und der Baumbestand erhalten bleiben.
Bis zu GR-Sitzung sollen folgende Punkte noch beantwortet bzw. geprüft werden:
Es ist die Aufstellfläche für Pkw (bei Ausfahrt aus P+R-Anlage) darzustellen, u.a. auch in der Bahnhofstraße.
Es sollen die querenden Fußgängerströme berücksichtigt werden.
Die Zahl der Stellplätze, die an der Südseite durch die Umplanung verloren gehen, ist an der Nordseite in der P+R-Anlage nachzuweisen. Hier ist noch die Anzahl der Stellplätze, die der Förderungsbindung unterliegen, nachzuliefern bzw. zu berücksichtigen.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Der Vorplanung der P+R Anlage wird zugestimmt und die Weiterbearbeitung soll auf Grundlage der Variante 2 erfolgen.

Datenstand vom 15.03.2016 15:21 Uhr