Datum: 05.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 18:43 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.04.2016
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Es wurden keine Bekanntgaben verlesen.
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.04.2016
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ö
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2 |
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2.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Am 12.02.2016 ging ein Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle bei der Verwaltung ein. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Lindacher Straße 20, FlNr. 192/16 der Gemarkung Poing, eine 10,95 m hohe (22,6 m x 27,4 m = 619,24 m²) Lagerhalle zu errichten, in der Getreide, Zuckerrüben, Mais, Hackschnitzel für den Eigenverbrauch sowie landwirtschaftliche Maschinen gelagert und untergebracht werden sollen.
Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich, die baurechtliche Beurteilung richtet sich daher nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauBG:
- öffentliche Belange, wie z. B. Darstellungen des Flächennutzungsplanes, stehen dem Vorhaben nicht entgegen, da für das Grundstück eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist
- die Halle dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein
- die wegemäßige Erschließung für das Vorhaben ist durch die Lindacher Straße gesichert
Des Weiteren hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Forsten zum vorliegenden Sachverhalt folgendes festgestellt:
- Bei dem Betrieb des Antragstellers handelt es sich um einen nachhaltig geführten landwirtschaftlichen Eigenbetrieb
- Der Standort für das Vorhaben erscheint aufgrund der Nähe zu den übrigen Betriebsgebäuden als geeignet
- Zusätzlich ist das Bauvorhaben betriebsdienlich, zweckmäßig und angemessen dimensioniert
Die Privilegierung des geplanten Vorhabens im Außenbereich ist aus der Sicht des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Forsten damit gegeben.
Seitens der Verwaltung bestehen somit keine Bedenken, die gegen eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das geplante Vorhaben sprechen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Lindacher Straße 20 der FlNr. 192/16 der Gemarkung Poing wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Lindacher Straße 20 der FlNr. 192/16 der Gemarkung Poing wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Kurzbericht
Zum Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Lindacher Straße 20, Fl. Nr. 192/16 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für das geplante Vorhaben auf dem Grundstück Lindacher Straße 20, Fl. Nr.192/16 der Gemarkung
Poing wird erteilt.
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2.2. Bauvoranfrage für den profilgleichen Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/2 der Gemarkung Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.04.2016
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.03.2016 wurde eine formlose Bauvoranfrage für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück im Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/ 2 der Gemarkung Poing, an die Bauverwaltung der Gemeinde Poing herangetragen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18.1 „Am Osterfeld“, rechtsverbindlich seit dem 03.09.2008.
Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich der geplanten Wandhöhen, der Anzahl an Vollgeschossen und Wohneinheiten und der Dachform für das Gebäude (Satteldach) den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18.1. Die Abstandsflächen zur Nachbarbebauung werden ebenfalls weiterhin auf dem Grundstück des Antragstellers eingehalten.
Des Weiteren wird die zulässige Dachneigung von 32° jedoch nur auf einem Drittel der neugeplanten Dachlänge (= 4,44 m) eingehalten (ähnlich wie heute am Bestandsgebäude).
Durch das geplante Vorhaben wird auf dem Baugrundstück im Osterfeldweg die im Bebauungsplan festgesetzte max. Grundfläche von 405,00 m² jedoch um zusätzliche 75,06 m² (= 19%) überschritten. Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 2.1 wurde die zulässige max. Grundfläche von 405 m² als Höchstmaß festgesetzt und darf nur mit Terrassen um weitere 20 % überschritten werden.
Darüber hinaus werden durch den geplanten Wiederaufbau des Gebäudes die in der Planzeichnung zum Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen an der nordöstlichen Seite des Vorhabens um 1,74 m und an der südöstlichen Gebäudeseite um 0,74 m überschritten. Nach der Begründung zum Bebauungsplan wurden die Bauräume bereits in der Planzeichnung zum Bebauungsplan schon grundsätzlich etwas größer gefasst als die festgesetzten zulässigen Grundflächen dies zulassen, damit bei der Situierung der Wohngebäude auf den Grundstücken ein planerischer Spielraum gewährleistet ist.
Zusätzlich ist aus der vorgelegten Planung zu entnehmen, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Dachneigung von 32° auf 2/3 der Dachlänge um 11° überschritten wird. Gemäß der Begründung zum Bebauungsplan wurden die zulässigen Dachneigungen bei der Dachform Satteldach zwischen 23° und 32° festgesetzt, damit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine städtebaulich unerwünschten Firsthöhen entstehen können (Firsthöhe Bestand / neu: 11,43 m).
Darüber hinaus soll die Anordnung der notwendigen Garagen für das Vorhaben abweichend von der in der Planzeichnung festgesetzten Fläche innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen.
Nach dem das Vorhaben mit den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 nicht vereinbar ist, kann seitens der Gemeinde Poing das gemeindliche Einvernehmen derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Damit für das Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann, wird seitens der Verwaltung angeregt, den Bebauungsplan Nr. 18.1 „Am Osterfeld“ dementsprechend (GR/ Firsthöhen/ Bauräume/ Garagenflächen und Dachneigung) anzupassen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/2, kann in Aussicht gestellt werden, sofern der derzeitige Bebauungsplan Nr. 18.1 „Am Osterfeld“, rechtverbindlich seit dem 03.08.2009 angepasst bzw. entsprechend geändert wird.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/2, kann in Aussicht gestellt werden, sofern der derzeitige Bebauungsplan Nr. 18.1 „Am Osterfeld“, rechtverbindlich seit dem 03.08.2009 angepasst bzw. entsprechend geändert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Kurzbericht
Zur Bauvoranfrage für den geplanten profilgleichen Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/2 der Gemarkung Poing wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Osterfeldweg 2, Fl. Nr. 91/2 der Gemarkung Poing, kann in Aussicht gestellt werden, sofern der derzeitige Bebauungsplan Nr. 18.1 „Am Osterfeld“, rechtverbindlich seit dem 03.08.2009 angepasst bzw. entsprechend geändert wird.
Datenstand vom 08.04.2016 08:53 Uhr