Datum: 26.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 20:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bürgerhaus Poing 1. BA; Nachrüstung Akustik
3 Bürgerhaus Poing 1. BA; Mängelbeseitigung
4 P+R Gebäude an der Friedensstraße; Festlegung der weiteren Vorgehensweise
5 Sportzentrum Poing - Kegelsportanlage; Erneuerung der Kugellaufflächen auf Plattenbahnen und notwendige Instandsetzungsarbeiten im Bereich des Kugelfangs

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister verliest die Statistik über die Anzahl der eingereichten Anträge der Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungverfahren, Bauanträge und Anträge auf isolierte Befreiungen aus den Jahren 2013, 2014 und 2015

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2. Bürgerhaus Poing 1. BA; Nachrüstung Akustik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Fluren und dem Cafébereich des Bürgerhauses 1. Bauabschnitt Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik zu veranlassen.

Die erforderlichen Mittel zur Ausführung der Gesamtmaßnahme sind im Haushalt 2016 anzusetzen.

Mit einer ersten überschlägigen Kostenermittlung vom 27.05.2014 wurden die baulichen Maßnahmen zur Nachrüstung Akustik auf ca. 120.000,- Euro brutto mit NK geschätzt.

Die Kosten beinhalten Akustik-Wandpaneele für den Cafébereich, zusätzliche Deckensegel im Cafébereich, den Einbau einer Akustikdecke im EG Flur hinten sowie einer durchgehend abgehängten Akustikdecke im Obergeschoss. Zu beachten sind dabei die erforderlichen Umbauten der Deckeninstallationen, wie Rauchmelder und Leuchten.

Leider gehen bei dieser Ausführungsvariante die Ausstellungsflächen an den Wänden im Cafébereich verloren. Deshalb gab es am 16.03.2016 einen Abstimmungstermin zusammen mit den Nutzern des Familienzentrums (Café/ Miniclub/ Hort).

Fazit:
-        Wandpaneele sollten nicht zur Ausführung kommen (Wegfall Ausstellungsfläche und Paneele zudem recht schadensanfällig)
-        Teppichbodenbelag zur Schalldämmung ist in den Bereichen des Familienzentrums (aus hygienischen Gründen sind die Böden feucht zu reinigen) und in den Fluren (hoher Durchgangsverkehr/ Brandschutzanforderungen) ungeeignet

Nach Aussage von Herrn Dr. Mommertz ist die durch einen Teppichbodenbelag erzeugte Lärmminderung auch bei weitem nicht so wirksam wie die durch eine Akustikdecke erreichbare.

Es wird daher für den Cafébereich und die Flure eine vollflächige Ausführung einer abgehängten Decke mit Akustikputzbeschichtung (bew. Schallabsorptionsgrad alpha_w >=0,7) empfohlen.
Bei fehlerfreier Ausführung der Decke lassen sich mit einem derartigen System in der Cafeteria rechnerisch Nachhallzeiten von etwa 0,7 – 0,8 s erzielen (derzeit 1,8 s). Dieser Wert erfüllt die Orientierungswerte der  DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen, Ausgabe März 2016,  für Speiseräume und Kantinen (ca. 0,9 s).  Gegenüber dem derzeitigen Zustand wird eine deutliche Verbesserung erzielt.  Auch werden die akustischen Verhältnisse für Vorträge oder elektroakustisch verstärkte Konzerte verbessert.

Da der Verwaltung bereits seit einiger Zeit bekannt ist, dass es auch im derzeit genutzten Hortbereich Probleme mit der Akustik gibt, hat am 16.03.2016 zusätzlich eine raumakustische Messung und Beurteilung dieser Räumlichkeiten stattgefunden.
Im westlichen Raum des Kinderhorts ist bereits eine Akustikdecke mit Akustikputzoberfläche vorhanden.  Im Bestand wurde eine Nachhallzeit von 0,6 s gemessen. Nach DIN 18041 soll die Nachhallzeit im Bereich 0,38 s – 0,57 s liegen, d.h. die geforderte Raumbedämpfung wird knapp verfehlt. Im benachbarten akustisch unbehandelten Raum ist hingegen die Nachhallzeit mit 1,1 s deutlich zu hoch.

Für die beiden Räume und den kleinen Verbindungsraum des Kinderhorts sollten deshalb ebenfalls akustische Maßnahmen getroffen werden.

Hier kann eines der beiden Konzepte verfolgt werden:

Variante A:
Erhalt der bestehenden Decke und Ausführen einer ähnlichen abgehängten Decke in Akustikputzoptik in den angrenzenden Räumen (s.o.), Abhängehöhe ca. 20 cm und hinterlegt mit 30 mm Dämmstoff.
Ergänzend: Anordnung eines Streifens von ca. 1,2 m hohen Absorbern an der Flurwand über die gesamte Raumlänge (oberhalb der Schränke).
Mit der Maßnahme können die Anforderungen der DIN 18041 rechnerisch erfüllt werden.

Variante B:
Soll eine bestmögliche akustische Verbesserung in den Horträumen erzielt werden und soll zudem das Risiko möglicher Ausführungsfehler bei der Akustikputzbeschichtung) vermieden werden, so wird empfohlen in den Horträumen eine vollflächige Decke mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad von alpha_w >= 0,9 auszuführen.

Die Abhängehöhe soll jeweils ca. 20 cm betragen.

Es wird weiterhin empfohlen, neben dem Café- und Hortbereich sowie den Fluren auch in allen anderen Aufenthaltsräumen ohne Akustikdecke (Büroräume – hier liegen bereits Beschwerden zur schlechten Akustik vor/ Mehrzweckräume – wenn raumakustische Messung die Notwendigkeit der Nachrüstung ergibt) schalldämmende Maßnahmen zu ergreifen.

Zusätzlich ist zu prüfen, ob für die Metallstühle im Cafébereich weiche Gleiter nachgerüstet werden können.

Empfehlung der Verwaltung:
Um ein einheitliches Erscheinungsbild im Bürgerhaus zu erhalten sollte in allen Bereichen vollflächig eine abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung zur Ausführung kommen.
Dies sollte auch in den Büroräumen und Mehrzweckräumen ohne vorhandene Akustikdecke umgesetzt werden.
Für den Hortbereich empfiehlt die Verwaltung die Ausführung der Variante B.

Kosten:

Mit Kostenschätzung vom 13.04.2016 wurden die baulichen Maßnahmen zur Nachrüstung Akustik in den Bereichen Café (inkl. Überarbeitung der Metallstühle), Hort (Variante B), Flure und Büros auf ca. 165.000,- Euro brutto mit NK ermittelt.

Die Kosten für Maßnahmen in den Mehrzweckräumen, sollte sich die Notwendigkeit aus der raumakustischen Messung ergeben, werden in der Sitzung durch Herrn Jakubicka erläutert.

Zeitschiene:

Aufgrund der vollflächigen Abhängung der Decken sind sämtliche Einbauelemente (z.B. Leuchten) in der Betondecke auszubauen und in die neue Decke zu integrieren. Ebenfalls sind die Pendelleuchten und Rauchmelder zu de- und wieder zu montieren.
Für die Akustikmaßnahmen inkl. aller Vor- und Nacharbeiten wird eine Ausführungszeit von ca. 6 Wochen angesetzt. In dieser Zeit sind alle zu bearbeitenden Bereiche mit Folien abzuhängen – eine Zugänglichkeit und damit Nutzung des Bürgerhauses in diesem Zeitraum kann nicht ermöglicht werden. Die Nutzer werden hierüber umgehend informiert.

Die Arbeiten könnten in den Sommerferien ab 31.07.2016 stattfinden.
Das Café und der Miniclub würden in dieser Zeit schließen, für den Hort wäre in der Zeit vom 01.08.-31.08.2016 eine Ferienbetreuuung in der Marktstr. 4 eingerichtet. In der Ferienzeit im September könnte der Hort in der Seerosenstr. 15 (Module) im Erdgeschoss untergebracht werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

In allen Bereichen soll vollflächig eine abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung zur Ausführung kommen.

Auch in den Büroräumen und Mehrzweckräumen ohne vorhandene Akustikdecke soll vollflächig eine abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung umgesetzt werden.

Für den Hortbereich soll die Variante B weiterverfolgt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Mittel im Haushalt:

HHST 76010.500000 Neues Bürgerhaus, Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlage        
Ansatz 2016               Allg. Bauunterhalt:         5.000,00 Euro

HHST 76010.940000 Neues Bürgerhaus, Hochbaumaßnahmen
Ansatz 2016                    Mängelbeseitigung + SR Planer:        40.000,00 Euro
Attikaverblechung:                        10.000,00 Euro
       Raumakustik:                                150.000,00 Euro


Die fehlenden Haushaltsmittel i.H. von 15.000 € (bei Ausführung der Mehrzweckräume entsprechend höher) können über den Deckungskreis finanziert werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

In allen Bereichen soll vollflächig eine abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung zur Ausführung kommen.

Auch in den Büroräumen und Mehrzweckräumen ohne vorhandene Akustikdecke soll vollflächig eine abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung umgesetzt werden.

Für den Hortbereich soll die Variante B weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
In allen Bereichen soll vollflächig eine abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung zur Ausführung kommen.
Auch in den Büroräumen und Mehrzweckräumen ohne vorhandene Akustikdecke soll vollflächig eine abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung umgesetzt werden.
Für den Hortbereich soll die Variante B weiterverfolgt werden.

Diese beinhaltet die Ausführung einer vollflächigen Decke mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad von alpha_w >= 0,9.

Zusätzlich ist zu prüfen, ob für die Metallstühle im Cafébereich weiche Gleiter nachgerüstet werden können.

Mit Kostenschätzung vom 13.04.2016 wurden die baulichen Maßnahmen zur Nachrüstung Akustik in den Bereichen Café (inkl. Überarbeitung der Metallstühle), Hort (Variante B), Flure und Büros auf ca. 165.000,- Euro brutto mit NK ermittelt. Die Kosten für Maßnahmen in den Mehrzweckräumen schlagen nochmals mit rd. 36.000,- Euro brutto zu Buche.

Für die Akustikmaßnahmen inkl. aller Vor- und Nacharbeiten wird eine Ausführungszeit von ca. 6 Wochen angesetzt. Die Maßnahmen werden aller Voraussicht nach in den Sommerferien 2016 ausgeführt. Die von den Baumaßnahmen betroffenen Nutzer des Bürgerhauses werden zeitnah informiert.

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3. Bürgerhaus Poing 1. BA; Mängelbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dem Bau- und Umweltausschuss wurde in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2015 im Zuge der Behandlung des TOP 5 (Bürgerhaus Poing 1. BA – Nachrüstung Akustik, Mängelbeseitigung) folgender Sachstand bekannt gegeben:

Aufgrund baulicher Mängel im Neubau sind Nachbesserungen der Putzoberflächen und der Attika erforderlich. Kosten und Sanierungskonzepte stehen noch nicht fest und werden derzeit ermittelt. Es wird empfohlen, alle baulichen Maßnahmen gemeinsam in einem Zuge und in enger Abstimmung des laufenden Betriebes durchzuführen.

Am 07.03.2016 fand vor Ort ein Termin mit dem Sachverständigen Herrn F. Geyer u.a. zur Beurteilung des Zustands und möglicher Nachbesserungen statt.

Folgendes ist aus dem Bericht des Sachverständigen zu entnehmen:

Die Dachrandabdeckung wurde aus Betonfertigteilen hergestellt und weist eine sehr starke Neigung zur Innenseite hin auf. Die Abdeckung wurde mit einer Beschichtung versehen, die beim Termin bereits sehr stark abgewittert war, in großen Bereichen war bereits wieder der blanke Beton zu sehen. Das dürfte nicht passieren, wenn die Beschichtung für den vorliegenden Beanspruchungsfall geeignet ist oder/ und wenn deren Verarbeitung materialgerecht erfolgt ist. Der Zustand vor Ort kann als desolat und unwirksam bezeichnet werden.

Es ist erforderlich, die Betonumrandung neu abzudecken und damit zu schützen.

Vom Sachverständigen werden hierfür zwei Varianten vorgeschlagen:

Variante 1
Aufbringen von Abdeckblechen

Eine Blechabdeckung stellt die übliche Art und Weise dar, wie derartige Attikakronen abgedeckt und damit gegen Wasser abgesichert werden.

Der Material- und Arbeitsaufwand ist relativ hoch:
-        Zuschnitte für Unterkonstruktion und Abdeckbleche
-        Montage (Bohren und Schrauben) von Einhängblechen als Unterkonstruktion nötig
-        Aufbringen der Blechabdeckung
-        Festes Außengerüst nötig

Kosten (geschätzt v. AB Haindl + Kollegen): ca. 72.000,00 € brutto inkl. NK
Davon entfallen rd. 6.000,00 € auf die Sanierung des Oberlichts im Bereich des Foyer, welche im Zuge der Arbeiten an der Attika mit ausgeführt werden soll.


Variante 2
Aufbringen einer Flüssigkunststoffabdichtung

Flüssigkunststoffabdichtungen werden mit einer Vlieseinlage versehen und mehrlagig aufgebracht. Sofern eine Flüssigkunststoffabdichtung, die auch für Flachdächer verwendet wird zum Einsatz kommt (z.B. Kemperol 2K Pur von Kemper oder ein Material von Triflex) und diese dann auch materialgerecht aufgebracht wird, wäre die Abdeckung dauerhaft funktionssicher.

Es ist besondere Vorsicht bei der Verarbeitung geboten.

Ein Vorteil der Flüssigkunststoffabdichtung wäre, dass der Übergang der Betonplatte hin zur Abdichtungsoberkante so ausgebildet werden könnte, dass Wasser nicht zurückziehen kann und somit nicht mehr an die Oberkante der Abdichtung gelangen kann.

Zudem ist der Arbeitsaufwand im Vergleich zur Verblechung deutlich geringer:
-        Keine Bohrungen nötig
-        Umfang der Schutzmaßnahmen kann geringer ausfallen, da die Sicherung durch ein Dachrandgerüst oder über eine Hebebühne sowie mit persönlicher Schutzausrüstung erfolgen kann

Kosten (geschätzt v. AB Haindl + Kollegen): ca. 55.000,00 € brutto inkl. NK
Davon entfallen rd. 6.000,00 € auf die Sanierung des Oberlichts im Bereich des Foyer, welche im Zuge der Arbeiten an der Attika mit ausgeführt werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Zur Abdeckung der Attikakrone im Bürgerhaus soll

-        Variante 2 (Aufbringen einer Flüssigkunststoffabdichtung)

zur Ausführung kommen.

Finanzielle Auswirkungen

Mittel im Haushalt:

HHST 76010.500000 Neues Bürgerhaus, Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlage        
Ansatz 2016               Allg. Bauunterhalt:         5.000,00 Euro

HHST 76010.940000 Neues Bürgerhaus, Hochbaumaßnahmen
Ansatz 2016                    Mängelbeseitigung + SR Planer:        40.000,00 Euro
Attikaverblechung:                        10.000,00 Euro
       Raumakustik:                                150.000,00 Euro

Da es sich bei  der mangelhaften Abdichtung  um einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist handelt, wurde die ausführende Firma aufgefordert, den Mangel und die Folgeschäden bis spätestens 31.05.2016 zu beheben. Die Ausführungsart liegt dabei im Ermessen der Firma. Es ist davon auszugehen, dass sich diese für eine Ersatzbeschichtung entscheiden wird. Sollte die Gemeinde Poing eine andere Ausführungsart als die von der Firma vorgeschlagene wünschen, müssten die anfallenden Mehrkosten durch die Gemeinde selbst getragen werden.
Die Kosten für die Sanierung des Oberlichts sind durch die Gemeinde zu tragen.

Die fehlenden Haushaltsmittel i.H. von 17.000 € bei Wahl der Variante 1 (Aufbringen von Abdeckblechen) können über den Deckungskreis finanziert werden.

Beschluss

Der Bau- und Um weltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Zur Abdeckung der Attikakrone im Bürgerhaus soll

-        Variante 2 (Aufbringen einer Flüssigkunststoffabdichtung)

zur Ausführung kommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Kurzbericht

Die ursprüngliche Beschichtung und damit Abdeckung der Attika des Bürgerhauses ist bereits sehr stark abgewittert, in großen Bereichen ist bereits wieder der blanke Beton zu sehen. Es ist erforderlich, die Betonumrandung neu abzudecken und damit zu schützen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Zur Abdeckung der Attikakrone im Bürgerhaus soll
-        Variante 2 (Aufbringen einer Flüssigkunststoffabdichtung)
zur Ausführung kommen.

Diese Variante wird gem. Kostenschätzung v. AB Haindl + Kollegen auf ca. 55.000,00 € brutto inkl. NK ermittelt.
Davon entfallen rd. 6.000,00 € auf die Sanierung des Oberlichts im Bereich des Foyer, welche im Zuge der Arbeiten an der Attika mit ausgeführt werden soll.
Da es sich bei  der mangelhaften Abdichtung  um einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist handelt, wurde die ausführende Firma aufgefordert, den Mangel und die Folgeschäden in Abstimmung mit der Gemeinde zu beheben.

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4. P+R Gebäude an der Friedensstraße; Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2016 ö beratend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das P+R Gebäude an der Friedensstraße, errichtet in den Jahren 2000 und 2001, bedarf einer umfassenden Sanierung baulicher Mängel. Nachdem nun der Rechtsstreit gegen Rehberger Architekten GbR, insbesondere gegen Karl Rehberger, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Rehberger und Heinz A. Donner Planung GmbH beendet ist, müssen gemäß letztem Schreiben vom Ingenieurbüro Suess-Staller-Schmitt zur Dringlichkeit der Instandsetzungsmaßnahmen vom 19.12.2013 die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. In diesem Zug sollen nutzungsbedingt aufgetretene Mängel zusammen mit der Sanierung beseitigt werden, sowie Machbarkeit einer Photovoltaikanlage und die Umrüstung der Beleuchtung auf LED überprüft werden.

Das Ingenieurbüro Suess-Staller-Schmitt, das das Gutachten für den Rechtsstreit und das Sanierungskonzept aufgestellt hat, steht für eine weitere Planung und Ausführung nicht zur Verfügung.

Es wurden deshalb 3 Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Nach Prüfung der Angebote wurde am 10.09.2015 das Ingenieurbüro Frauenberger mit der Erstellung von Sanierungsmöglichkeiten mit Kostenschätzung für das P+R Gebäude und das VHS Gebäude beauftragt. Die Kosten hierfür sind 8.687,00 € brutto, welche bei Beauftragung des Ingenieurbüros Frauenberger mit der Sanierungsplanung auf das Honorar gemäß HOAI angerechnet werden.

IB-Frauenberger hat am 18.11.2015 mögliche Sanierungsvarianten bei der Gemeinde Poing abgegeben, welches nach Auswertung durch die Verwaltung folgende Möglichkeiten der Sanierung aufzeigt:
Notwendige Baumaßnahmen:

Variante 1 ohne Überdachung Freideck:

1.        Baustelleneinrichtung und Betonsanierung                                 
2.        Fahrbahnsanierung ohne Überdachung Freideck                        
3.        Treppenhaussanierung                                                 
4.        Geländer, Stahlbau, Abläufe u. sonstige Schäden                         
5.        Blitzschutz Instandsetzung                                                 
6.        Elektroarbeiten                                                         
7.        Brandschutz Instandsetzung                                                   
8.        Überdachung Witterungsschutz bei Fluchtwegtüren                   
9.        Aktive Farbgestaltung der Parkdecks                                 
10.        Ergänzung der Beleuchtungen                                         
11.        Einbau Schlammfang, Ölabscheider                                

Kostenschätzung gesamt brutto        1.133.921,25 €
Hinweis:

Bei Ausführung der Variante 1, ist eine spätere Überdachung des Parkdecks aus statischen Gründen nicht mehr möglich, da für die Abdichtung bei dieser Variante die Freiflächen mit Gussasphalt ausgeführt werden.

Baumaßnahmen, die möglich sind:


Variante 2 Überdachung Freideck:

1.        Baustelleneinrichtung und Betonsanierung                                 
2.        Fahrbahnsanierung Überdachung Freideck                                
       Durch die Überdachung des oberen Parkdecks ist die
Abdichtung des Freidecks durch Gussasphalt nicht notwendig.
3.        Treppenhaussanierung                                                 
4.        Geländer, Stahlbau, Abläufe u. sonstige Schäden                         
5.        Blitzschutz Instandsetzung                                                 
6.        Elektroarbeiten                                                         
7.        Brandschutz Instandsetzung                                                   
8.        Überdachung oberstes Parkdeck / Freideck                                
Überdachung Witterungsschutz bei Fluchtwegtüren nicht notwendig
9.        Aktive Farbgestaltung der Parkdecks                                 
10.        Ergänzung der Beleuchtungen                                         
11.        Einbau Schlammfang, Ölabscheider
                               
Kostenschätzung gesamt brutto        1.858.482,50 €

Hinweis:

Eine Überdachung wäre sinnvoll, da beim Neubau der Unterführung ca. die Hälfte der Parkplätze im Süden des Bahnhofes wegfallen und dadurch das Parkhaus an die Kapazitätsgrenzen kommen wird. Vor allem im Winter, wenn das obere Parkdeck ohne Überdachung (89 Parkplätze) aus Sicherheitsgründen gesperrt werden muss, kommt es zu einem Mangel an Parkplätzen.


Variante 3 Überdachung Freideck mit PV-Anlage:

1.        Baustelleneinrichtung und Betonsanierung                                 
2.        Fahrbahnsanierung Überdachung Freideck                                
       Durch die Überdachung des oberen Parkdecks ist die
Abdichtung des Freidecks durch Gussasphalt nicht notwendig.
3.        Treppenhaussanierung                                                 
4.        Geländer, Stahlbau, Abläufe u. sonstige Schäden                         
5.        Blitzschutz Instandsetzung                                                 
6.        Elektroarbeiten                                                         
7.        Brandschutz Instandsetzung                                                
8.        Überdachung oberstes Parkdeck / Freideck                                
Überdachung Witterungsschutz bei Fluchtwegtüren nicht notwendig
9.        Aktive Farbgestaltung der Parkdecks                                 
10.        Ergänzung der Beleuchtungen                                         
11.        Einbau Schlammfang, Ölabscheider                                 
12.        PV-Anlage Leistung ca. 300 KWp bei 2000 m²
                                                               
Kostenschätzung gesamt brutto        2.869.982,50 €

Hinweis:

Eine Amortisation der oben aufgeführten PV-Anlage liegt bei ca. 17 Jahren ohne Dach und ca. 37 Jahren mit Dach.
Eine Vermietung der Fläche würde ca. 30.000 € in 20 Jahren einbringen, wobei die Gemeinde die Überdachung herstellen müsste. Eine Vermietung der Fläche inklusive Verpflichtung zur Errichtung der Überdachung der obersten Parkfläche durch den Betreiber der PV-Anlage ist nicht möglich, da dieses für die Betreiber nicht mehr wirtschaftlich ist.


Empfehlenswerte zusätzliche Maßnahmen:


1.        Umrüstung Beleuchtung in LED        
Zusätzliche Kosten zu den in Varianten 1-3
unter Punkt 10 Beleuchtung ergänzen

Kostenschätzung gesamt brutto        23.800,00 €

Eine Amortisierung stellt sich ab dem vierten Jahr ein.

2.        Ergänzung Videoüberwachung                                        

Kostenschätzung gesamt brutto        23.800,00 €



Zusätzliche mögliche Maßnahmen:

3.        Rückschnitt Fassadenbewuchs, Verschönerung durch
Farbgebung außen des P+R Gebäudes
                                        
Kostenschätzung gesamt brutto        16.660,00 €
                        

4.        Fassade als begrünte Fassaden Konstruktion
(Carl Stahl Greencable)                                                
             Bepflanzung und Pflege        
                                                      
       Kostenschätzung gesamt brutto        284.410,00 €

5.        Parkgebühren

Variante A:

P+R GmbH Schrankenanlage 140.000 € mit zwei Kassenautomaten.

Schrankenanlage von Fa. Hermann Automation GmbH mit zwei Kassenautomaten 43.005,95 € brutto.

Zusätzlich muss ein Sicherheits- / Wartungsdienst für 24 Std. täglich beauftragt werden (für Störfälle an der Schranke), wenn eine Schrankenanlage installiert wird (unabhängig vom Hersteller).


Variante B:

Parkscheinautomaten ohne Schranke 7000 € pro Stück, zusätzlich muss ein Dienst zur Kontrolle eingeführt werden. Wenn sich jemand weigert zu bezahlen, muss die Forderung über ein Gerichtsverfahren eingefordert werden.

Hinweis:

Bei Einführung einer Parkgebühr sollten auch für die Südseite Gebühren verlangt und die umliegenden Parkplätze auf Parkscheibe umgerüstet werden (mit einem Kontrolldienst).


6.        Neubau öffentliche Toilette        

Der Neubau einer öffentlichen Toilette im Parkhaus wurde geprüft, dabei wurde festgestellt, dass dieser nur durch einen hohen Aufwand mit entsprechend hohen Kosten realisiert werden könnte. Ebenso würden benötigte Parkplatze wegfallen. Der Neubau einer öffentlichen Toilette ist durch einen Containerbau am Marktplatz kostengünstiger zur realisieren.
                       

Bei allen vorgenannten Kosten handelt es sich um eine grobe Kostenermittlung. Um genauere Kosten zu ermitteln, sind weitere Untersuchungen notwendig.
Hinzu kommen noch die Kosten für die Fachplanerleistungen, welche sich nach HOAI gemäß Höhe der jeweiligen anrechenbaren Kosten ergeben. Bei Variante 1 ohne zusätzlich mögliche Maßnahmen sind das ca. 250.000,00 €. Bei Variante 3 mit allen zusätzlich möglichen Maßnahmen sind das ca. 830.000,00 €.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung von
       
-        Variante 1 ohne Überdachung des Freideck  

           JA-Stimmen        22
           NEIN-Stimmen        0

in die Wege zu leiten.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung von

-        Option 1        Umrüstung Beleuchtung in LED    
            JA-Stimmen        10
            NEIN-Stimmen        0

-        Option 2        Ergänzung Videoüberwachung       11/0

            JA-Stimmen        11
            NEIN-Stimmen        0

3.        Die fehlenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2017 anzusetzen.  

Finanzielle Auswirkungen

Für die Baumaßnahme (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2015 auf die HH-Stelle 68000.940000 Hochbaumaßname P+R neues Ortszentrum Finanzmittel in Höhe von 1.000.000,00 € eingestellt (davon sind 404.068,00 € aus dem Rechtsstreit).

Je nach Ausführung sind die fehlenden Finanzmittel im Haushalt 2017 anzusetzen.

Bei Ausführung der Umrüstung der Beleuchtung in LED sind bis zum 30.09.2017 (Ende des Förderprogrammes) Fördermittel bis zu 30 % vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit möglich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung von
       
-        Variante 1 ohne Überdachung des Freideck  

           JA-Stimmen        22              Richtigstellung des Abstimmungsverhältnisses:
           NEIN-Stimmen        0                JA-Stimmen                10
                                                       Nein-Stimmen          0
in die Wege zu leiten.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung von

-        Option 1        Umrüstung Beleuchtung in LED    
            JA-Stimmen        10
            NEIN-Stimmen        0

-        Option 2        Ergänzung Videoüberwachung       11/0

            JA-Stimmen        11
            NEIN-Stimmen        0

3.        Die fehlenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2017 anzusetzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Das P+R Gebäude an der Friedensstraße, errichtet in den Jahren 2000 und 2001, bedarf einer umfassenden Sanierung baulicher Mängel. Nachdem nun der Rechtsstreit gegen Rehberger Architekten GbR, insbesondere gegen Karl Rehberger, Dipl.-Ing. (FH) Dieter Rehberger und Heinz A. Donner Planung GmbH beendet ist, müssen gemäß letztem Schreiben vom Ingenieurbüro Suess-Staller-Schmitt zur Dringlichkeit der Instandsetzungsmaßnahmen vom 19.12.2013 die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. In diesem Zug sollen nutzungsbedingt aufgetretene Mängel zusammen mit der Sanierung beseitigt werden.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2016 folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gegeben:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung von Variante 1 ohne Überdachung Freideck:
1. Baustelleneinrichtung und Betonsanierung         
2. Fahrbahnsanierung ohne Überdachung Freideck
3. Treppenhaussanierung                         
4. Geländer, Stahlbau, Abläufe u. sonstige Schäden
5. Blitzschutz Instandsetzung                
6. Elektroarbeiten                                
7. Brandschutz Instandsetzung                  
8. Überdachung Witterungsschutz bei Fluchtwegtüre           
9. Aktive Farbgestaltung der Parkdecks         
10. Ergänzung der Beleuchtungen                 
11. Einbau Schlammfang, Ölabscheider
Zusätzlich zu Variante 1:
12. Umrüstung der Beleuchtung in LED
13. Ergänzung der Videoüberwachung
in die Wege zu leiten.
Die Sanierungsleistungen des P+R Gebäudes in Poing sind mit ca. 1.190.000,00 € brutto zuzüglich Architektenleistungen von ca. 210.000,00 € geschätzt worden.
Der Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Gemeinderat vor die fehlenden Haushaltsmittel im Haushalt 2017 anzusetzen.

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5. Sportzentrum Poing - Kegelsportanlage; Erneuerung der Kugellaufflächen auf Plattenbahnen und notwendige Instandsetzungsarbeiten im Bereich des Kugelfangs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2016 ö 5

Sachverhalt

Der SKK 98 Poing ist ein erfolgreicher Verein im Bereich des Sportkegelns mit Aufstiegen von der Regionalliga in die Landesliga, in die Bayernliga und in die 3. bzw. 2. Bundesliga. Als Höhepunkte sind derzeit der Vizemeistertitel im Classic-Pokal 2007, der 5. Platz beim NBC-Pokal 2007 sowie die Teilnahme an der Champions League und der Einzug in das Final Four 2012 zu nennen. In der Saison 2012/2013 gelang der Aufstieg in die 1. Bundesliga.

Zum Spiel der Frauen des SKK 98 Poing im Viertelfinale der Champions League 2015/2016 am   20.02.2016  wurde durch den Vorsitzenden Herrn Erwin Zimmermann der technische Zustand der Anlage und die Unebenheiten und Einrisse auf den Laufbahnen moniert.

Zu den monierten Mängeln fand am  03.03.2016 ein Gespräch mit Herrn Heller von der Fa. Funk (Fachfirma für Kegelbahnen) und Herrn Zimmermann vom SKK Poing statt. Ziel des Gesprächs war die Erarbeitung von Lösungsansätzen zu den gegebenen Problematiken. 
Ergebnis:

-        1 Stück defekte Steuerplatine (CPU) an der Anlage ist schnellst möglich zu erneuern
-        Unebenheiten an den Bahnen müssen schnellst möglich von der Fa. Funk beseitigt werden
-        Es ist vor Ort zu prüfen, welche Ursache der teilweise Ausfall des Mannschaftszählwerk haben kann; vermutet  wird dazu ein Erdungsfehler
-        Zur Lichtschranke wurde festgestellt, dass sich diese teilweise bereits aktiviert, wenn sich Personen im Anlaufbereich befinden

Als Sofortmaßnahme wurden die Unebenheiten an den Bahnen durch die Fa. Funk am 23.03.2016 bestmöglich beseitigt.

Die Fa. Funk wurde mit Auftrag vom 22.03.2016 in Höhe von 2.838,50 €/brutto beauftragt
-        1 Stück Platine (CPU) zu erneuern
-        4 Stück Lichtschranken zu erneuern
-        Herstellen eines Potentialausgleich in den Bereichen der Bedienpulte (Erdung)
-        Durchführung Wartungsdurchsicht an der gesamten Anlage

Ausführungstermin der beauftragten Instandsetzungsarbeiten: KW 16 - KW 17


Die Kegelbahn, die 1996 erbaut wurde, wird von den Kegelvereinen und von den Sportkeglern gemeinsam genutzt. Die Bahnen werden im Rhythmus von 3 Jahren durch DKBC (Deutschen Keglerbund Classic e.V.) eingesehen bzw. zu den technischen Richtlinien geprüft. Mit Anerkennungsurkunde vom 06.07.2015 wurde die Klassifizierung A (für deutsche Meisterschaften sowie Finale des Classic Pokales sowie auch für alle nationalen und internationalen Veranstaltungen zugelassen wenn keine Abweichungen zu den technischen Vorschriften des DKB (Deutscher Kegler- und Bowlingbund e.V.) und WNBA (World Ninepin Bowling Association) gegeben sind) der Bahnen bescheinigt.

Festzustellen ist, dass die technischen Vorschriften des DKB und des WNBA zur Kegelsportanlage nur sehr bedingt erfüllt werden können. Umkleide-, Wasch-, Dusch- und Sanitätszimmer befinden sich nicht im Bereich der Kegelsportanlage sondern im Bereich der Dreifachturnhalle. Zudem ist der Zuschauerbereich mit ca. 57 m² in seiner Bemessung eher zu klein  (Soll: min. 60 m²) und die lichte Höhe des Zuschauerraumes ist mit ca. 2,46 m zu niedrig (Soll: 2,80 m).

Weitere Forderungen der Vereine zum Erhalt der Klassifizierung sind somit nicht ausgeschlossen.

Mit Stellungnahme vom 31.03.2016 bittet der SKK 98 Poing die Kugellaufflächen noch zum Beginn der neuen Saison zu erneuern bzw. auf Plattenbahnen umzurüsten. Laut Herrn Zimmermann sind Plattenbahnen für internationale Spiele bereits Pflicht, für Bundesligaspiele bereits im Gespräch.

Die Kosten für die Erneuerung des Unterbaus und der Laufflächen mittels Segmentplatten belaufen sich lt. Infoangebot vom 03.03.2016 auf ca. 28.700.- €/brutto.

Des Weiteren zeigen sich im Kugelfang zu den Prellpolstern und Schlagwandbelägen Verschleißerscheinungen, die lt. Bahnwart Herrn Rammler zeitnah behoben werden müssen. Die Kosten zur Instandsetzung belaufen sich diesbezüglich auf ca. 3.200.- €/brutto.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Die Durchführung der Sofortmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Die Erneuerung des Unterbaus und der Laufflächen mittels Segmentplatten wird zugestimmt.

Die Verschleißerscheinungen im Kugelfang sind zeitnah zu beheben.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel für  Instandsetzung 56030.500007 (Unterhall durch BBH, sofern nicht direkt Restaurant oder Wohnungen / Vereinsräume zuzuordnen ist) – Ansatz für 2016 – 3.500.- € davon bereits verfügt 4.409,00 €.

Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 33.000 Euro können im Deckungskreis finanziert werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Die Durchführung der Sofortmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Die Erneuerung des Unterbaus und der Laufflächen mittels Segmentplatten wird zugestimmt.

Die Verschleißerscheinungen im Kugelfang sind zeitnah zu beheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Zur Erneuerung der Kugellaufflächen auf Plattenbahnen und notwendige Instandsetzungsarbeiten im Bereich des Kugelfangs wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:

Die Erneuerung des Unterbaus und der Laufflächen mittels Segmentplatten  wird zugestimmt. Damit die Kegelbahn international sowie auf Bundesliganiveau genutzt werden kann, sind die technischen Vorschriften des DKB und des WNBA einzuhalten. Dazu sind der Unterbau und die Laufflächen der Kegelbahn mittels Segmentplatten zu erneuern.

Mit der Maßnahme der Segmentplatten sind die Schlagwandbeläge und Prellpolster wegen Verschleißerscheinungen zeitnah zu erneuern.

Datenstand vom 12.08.2016 09:51 Uhr