Datum: 07.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 20:03 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.06.2016
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Es wurden keine Bekanntgaben verlesen.
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.06.2016
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ö
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2 |
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2.1. Abtrag von Oberboden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.06.2016
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Am 19.05.2016 ging der Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für die FlNrn. 1542 T. und 1525 T. der Gemarkung Poing ein.
Der Antragsteller begründet den Antrag damit, dass der auf angrenzendem Lagerplatz (siehe Lageplan) zwischengelagerte Oberboden bereits so gut wie komplett wiederverwendet wurde. Im Wohngebiet W 6 haben diverse Bauträger und vor allem die jetzt zu bauen beginnenden ‚Einheimischen‘ noch großen Bedarf an Oberboden.
Aus ökologischer, wie auch aus ökonomischer Sicht mache es keinen Sinn, Oberboden anzuliefern, wenn die Flächen des W 7 und W 8 noch abgeschoben und abgefahren werden müssen.
Die beantragte Fläche wurde ausgewählt, weil sie zwischen 2 bestehenden Lagerplätzen liegt, das bereits abgeschobene Areal quasi abrundet und Transport sowie Lagerung auf kürzestem Weg ohne Erstellung einer zusätzlichen Zufahrt möglich sei. Die Fläche sei aktuell nicht verpachtet.
Der Oberboden soll in einer Stärke von 30 – 40 cm abgetragen werden. Die abzuschiebende Menge beträgt rund 4.500 m³ und soll ab September 2016 erfolgen.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Da es kein ‚Privilegiertes Vorhaben‘ nach § 35 Abs. 1 BauGB ist, kann es im Einzelfall nach
§ 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Abtrag auf der gesamten Fläche archäologisch begleitet werden soll und die Lagerung nur für einige Jahre vorgesehen ist. Die Erschließung erfolgt über die Bergfeldstraße und ist relativ kurz.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abtrag von Oberboden auf den Grundstücken 1542 T. und 1525 T. wird hiermit erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abtrag von Oberboden auf den Grundstücken 1542 T. und 1525 T. wird hiermit erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Abtrag von Oberboden und Rotlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1542/0 T. und 1525/0 T. der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Abtrag von Oberboden und Rotlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1542/0 T. und 1525/0 T. der Gemarkung Poing wird erteilt.
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3. Gemeindliche Liegenschaften;
Marktstraße 4
Umbau der Räumlichkeiten zu einer Bibliothek
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.06.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
In seiner öffentlichen Sitzung vom 24.07.2014 fasste der Gemeinderat u.a. folgenden Beschluss:
An der Karl-Sittler-Straße wird zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 eine 3-zügige Grundschule mit einer Schulsporthalle neu gebaut. […]
Die im Bestandgebäude befindliche Gemeindebücherei wird im Schulneubau nicht ersetzt.
Ursprünglich war vorgesehen, die Gemeindebücherei im 2. Bauabschnitt (BA) des Bürgerhauses unterzubringen. In der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2006 wurde vom Gemeinderat eine Fläche von 600 m² (HNF+NNF) für die Bücherei beschlossen.
Aus finanziellen Gründen ist die Realisierung des 2. BA des Bürgerhauses in über 11 ½ Jahren nach Auslobung des Wettbewerbs nicht weiterverfolgt worden. Auch im Finanzplan des Haushaltes bis 2019 ist die Maßnahme nicht aufgenommen.
Es ist daher nicht absehbar, wann mit dem Beginn des 2. Abschnitts gerechnet werden kann.
Der Abbruch der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße und damit der Räumlichkeiten der Gemeindebücherei wird jedoch ab 01.08.2017 erfolgen.
Als Alternative bis zur Fertigstellung des 2. BA des Bürgerhauses können die Räume der ehemaligen Sparkasse in der Marktstr. 4 umgenutzt werden.
In dieser Liegenschaft stehen ca. 325 m² (NF) im Erdgeschoss und ca. 102 m² (NF) im Untergeschoss (wobei hier keine Aufenthaltsräume möglich sind) zur Verfügung.
Die Umbaukosten für die Variante – Schaffung von ca. 80 m² Büroflächen für den Pflegestern im Jahr 2015 und Umbau für die Bücherei im Jahr 2015 wurden damals auf Grundlage der Kostenschätzung bzw. - berechnung einer vergleichbaren Maßnahme in Karlsfeld grob auf 460.000 € brutto einschl. Baunebenkosten ermittelt (davon betreffen ca. 61.600 € netto bzw. 87.965 € brutto die Errichtung der Flächen für den Pflegestern). Die Mittel wurden gem. GR-Beschluss vom 05.06.2014 im Haushalt 2015 angesetzt.
Flächen/ Kosten:
Das durch die Pflegestern Seniorenservice GmbH mit Schreiben vom 19.03.2014 angemeldete Raumprogramm wurde nochmals im Februar 2016 und aktuell am 30.05.2016 vom Geschäftsleiter Herrn Kerschner-Gehrling bestätigt.
Um im Gebäude des Seniorenzentrums Poing einen weiteren Therapierraum und einen Besprechungsraum schaffen sowie das Seniorencafé erweitern zu können, würden im ehemaligen Sparkassengebäude folgende Flächen benötigt:
- Leitungsbüro ambulante Pflege für 2 Mitarbeiter (ca. 15 qm)
- Multifunktionsraum ambulante Pflege (ca. 20 qm)
- Lager ambulante Pflege (ca. 5 qm)
- Büro Betreutes Wohnen und Betreutes Wohnen zu Hause (ca. 17 qm)
- Kleine Teeküche
- 1-2 Toiletten
Hinzu kommen noch separate Erschließungs- und Verkehrsflächen.
Der Pflegestern geht von insgesamt ca. 85 qm aus.
Diese Nutzungsbelegung war auch bereits Gegenstand der Kaufentscheidung in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.06.2014.
Nach einer ersten Planung auf Grundlage des vorgegebenen Raumprogramms des Pflegesterns sowie der Bestandsflächen/ -möblierung der Bücherei ist von Gesamtkosten in Höhe von ca. 535.000 € brutto auszugehen. Insbesondere im Bereich Elektrotechnik sind je nach Entwurf, Bestand und Nutzerwünschen noch Kosteneinsparungen möglich.
Jedoch benötigt auch die Bücherei dringend Erweiterungsflächen.
In einem Schreiben vom 14.12.2015 wertet die Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, Frau Ute Palmer, die Flächen der Liegenschaft in der Marktstraße wie folgt:
„Wir begrüßen grundsätzlich den Umzug der Bücherei an den neuen Standort, wird die Bücherei doch durch die zentralere Lage für die Bürger und Bürgerinnen Poings sichtbarer. Gleichwohl möchten wir folgende Punkte in die Diskussion einbringen:
? Die jetzige Größe der Bücherei ist für die Bedürfnisse einer Gemeinde wie Poing bereits zu klein. Dass durch den Umzug keine wesentliche Erweiterung möglich ist, ist ein eindeutiges Manko.
? Poing nähert sich der Zahl von 20.000 Einwohnern. Für die Bibliothek einer Gemeinde dieser Größenordnung werden im Idealfall 40.000 Medieneinheiten und 1200 qm Fläche berechnet. Selbst wenn man den Idealfall nicht berücksichtigt, sind knapp 200 qm [Anm. d. Verw.: Bestand] zu wenig. Eine Bücherei ist heute kein Aufbewahrungsort für Bücher mehr – folgende Aufgaben stehen im Mittelpunkt:
- Bibliothek als Bildungspartner für die Schulen, Kindergärten etc., Bibliothek als wichtigster außerschulischer Lernort.
- Bibliothek als Ort des lebensbegleitenden Lernens, der Information und der Kreativität
- Bibliothek als Ort für Mitbürger und Mitbürgerinnen (z.B. „Willkommenskultur“ praktizieren)
- Bibliothek als öffentlicher Raum (nichtkommerzieller Aufenthaltsort, realer Ort in der digitalen Welt, Haus der Generationen etc. )
- Bibliothek als Ort der Medienvielfalt (nachhaltige und innovative Leseförderung, Vermittlung von digitaler und analoger Medienkompetenz etc.)
Diese Aufgaben brauchen Raum. Raum, der nicht nur für die Präsentation von Medien zur Verfügung steht, sondern auch zur Information, als Treffpunkt, als Lernort (allein oder in Gruppen), als Kommunikationsort. […]
Die künftige Nähe zum Pflegestern wird die Zielgruppen erweitern – auch dafür benötigt es Platz.“
Es ist davon auszugehen, dass die Zentralität darüber hinaus eine höhere Frequentierung der Bibliothek durch Familien zur Folge hat. Dem möchte die Gemeinde Poing Rechnung tragen und plant deshalb den Kinderbereich neu zu gestalten, das Lesecafé zu erweitern und Abstellflächen für Kinderwägen zu schaffen. Zusätzlich sollen Räumlichkeiten mit Präsentationsflächen für Veranstaltungen (z.B. für Schulen, Kindergärten) zur Verfügung stehen.
Nach einer ersten Planung auf Grundlage der ermittelten Vorstellungen und Wünsche für die neue Bücherei ist von Gesamtkosten in Höhe von ca. 600.000 € brutto auszugehen. Insbesondere im Bereich Möbel als auch im Bereich Elektrotechnik sind jedoch je nach Entwurf, Bestand und Nutzerwünschen noch Kosteneinsparungen möglich.
Aus bereits genannten Gründen ist die Liegenschaft in der Marktstr. 4 prädestiniert für die Unterbringung einer Bibliothek. Die Zentralität und die Offenheit des Gebäudes sprechen die Bürger eher an, durch die Ebenerdigkeit kann eine Barrierefreiheit geschaffen werden, die Flächen ermöglichen ein moderneres und für die Gemeinde Poing bedarfsgerechteres Bibliothekskonzept.
Zeitschiene:
Seit August 2015 wird die Liegenschaft in der Marktstr. 4 jedoch - bedingt durch den Mehrbedarf der A.-P. GMS an Klassenzimmern und befristet auf 2 Jahre - durch den aus der Seerosenstr. 15 ausgelagerten Hort des Familienzentrums und eine Kindergartengruppe belegt.
Nach Rückzug des Hortes (voraussichtlich ab August 2017) könnten die Räumlichkeiten für die Bibliotheksnutzung umgebaut werden.
Bei einer Bauzeit von ca. 6 - 6,5 Monaten wäre ein Nutzungsbeginn ab Februar/ März 2018 denkbar.
Das würde allerdings auch bedeuten, dass in der Zeit August 2017 (Abbruch Grundschule an der Karl-Sittler-Str.) – Februar/ März 2018 keine Bücherei in Poing zur Verfügung steht; die Einrichtung einer interimsweisen Bibliothek wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.
Die Medien und das wiederverwendbare Mobiliar müssten demnach zwischengelagert werden.
Eventuell ist es möglich, für die Bauzeit eine Art Langzeitausleihe einzurichten und auch die Anzahl der ausleihbaren Medien nach oben anzupassen.
Für das Personal gibt es für diesen Zeitraum ein Konzept.
Um zum 01. August 2017 mit der Nutzung der Bücherei beginnen zu können, wäre der Umbau ab 1. Quartal 2017 erforderlich (Umzug je nach Baufortschritt dann im 3. Quartal).
Die Nutzungen des Familienzentrums müssten demnach im 1. Quartal 2017 (Ferien) ausgelagert werden. Freie Räumlichkeiten stehen hierfür zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht zur Verfügung.
Auch alternative Räumlichkeiten für die Unterbringung der Bibliothek stehen nicht zur Verfügung.
Zur Anmietung stehen ebenfalls keine geeigneten Gebäude/ Räumlichkeiten zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1. Der Anmeldung der Pflegestern Seniorenservice GmbH zum Bedarf an Flächen in der Markstraße 4 wird zugestimmt. 10/1 (spieth)
JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 1
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Nutzungsänderung und den Umbau der Räumlichkeiten in der Marktstr. 4 ab August 2017 für die Bücherei und den Pflegestern in die Wege zu leiten.
JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Zeit August 2017 (Abbruch Grundschule an der Karl-Sittler-Str.) – Februar/ März 2018 keine Bücherei in Poing zur Verfügung steht.
JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
4. Die über die im derzeitigen Haushalt eingestellten Mittel hinausgehende Summe i.H.v. 100.000 € (Var. 1) / 35.000 € (Var. 2) sowie die möglichen Fördersummen sind im Haushalt 2017 anzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Maßnahme sind im Haushalt auf der Haushaltsstelle 35200.940000 (Öffentliche Büchereien) 2016 50.000 € für die Planung und 2017 450.000 € für die Ausführung eingestellt. Derzeit ist von Gesamtkosten in Höhe von ca. 600.000 € brutto für Variante 1 – 1 Nutzungseinheit (Bücherei) bzw. 535.000 € brutto für Variante 2 – 2 Nutzungseinheiten (Bücherei + Büros Pflegestern) auszugehen. Die Differenz i.H.v. ca. 100.000 € (Var. 1) bzw. 35.000 € (Var. 2) betrifft die Ausstattung/ Bibliothekstechnik/ Nebenkosten und ist im Haushalt 2017 zusätzlich anzusetzen, ebenso die möglichen Fördersummen (Einrichtung/ Technik/ Online-Bibliothek können mit ca. 25-30 % gefördert werden).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1. Der Anmeldung der Pflegestern Seniorenservice GmbH zum Bedarf an Flächen in der Markstraße 4 wird zugestimmt. 10/1 (spieth)
JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 1
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Nutzungsänderung und den Umbau der Räumlichkeiten in der Marktstr. 4 ab August 2017 für die Bücherei und den Pflegestern in die Wege zu leiten.
JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Zeit August 2017 (Abbruch Grundschule an der Karl-Sittler-Str.) – Februar/ März 2018 keine Bücherei in Poing zur Verfügung steht.
JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
4. Die über die im derzeitigen Haushalt eingestellten Mittel hinausgehende Summe i.H.v. 100.000 € (Var. 1) / 35.000 € (Var. 2) sowie die möglichen Fördersummen sind im Haushalt 2017 anzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird ab August 2017 abgebrochen. Die im Bestandgebäude befindliche Gemeindebücherei wird im Schulneubau nicht ersetzt.
Bis zur Realisierung des 2. Bauabschnittes des Bürgerhauses muss die Bücherei anderweitig untergebracht werden.
Hierfür können die Räume der ehemaligen Sparkasse in der Marktstr. 4 umgenutzt werden.
Da auch durch die Pflegestern Seniorenservice GmbH Raumbedarf angemeldet wurde, galt es zu entscheiden, ob in der Liegenschaft an der Marktstraße 4 ein (Bücherei)
oder zwei Nutzungseinheiten (Bücherei und Pflegestern) untergebracht werden sollen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
- mit 1 Gegenstimme -
1. Der Anmeldung der Pflegestern Seniorenservice GmbH zum Bedarf an Flächen in der Markstraße 4 wird zugestimmt.
- einstimmig -
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Nutzungsänderung und den Umbau der Räumlichkeiten in der Marktstr. 4 ab August 2017 für die Bücherei und den Pflegestern in die Wege zu leiten.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der Zeit August 2017 (Abbruch Grundschule an der Karl-Sittler-Str.) – Februar/ März 2018 keine Bücherei in Poing zur Verfügung steht.
4. Die über die im derzeitigen Haushalt eingestellten Mittel hinausgehende Summe i.H.v. 35.000 € sowie die möglichen Fördersummen sind im Haushalt 2017 anzusetzen.
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4. Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.;
Weiteres Vorgehen - (a) Grundsatzbeschluss, (b) Radverkehrskonzept und (c) Maßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.06.2016
|
ö
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4 |
Sachverhalt
Am 22.03.2016 fand die Vorbereisung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) in der Gemeinde Poing statt. Die Vorbereisung war erfolgreich und die Gemeinde Poing ist mit Wirkung zum 01.07.2016 Mitglied der AGFK. Um die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ zu erhalten, müssen innerhalb von vier Jahren die Aufnahmekriterien der AGFK erfüllt werden. Ein Protokoll der Vorbereisung wurde seitens der Verwaltung erstellt und durch das Vorbereisungskomitee der AGFK ergänzt und bestätigt.
Als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung hat die Radverkehrsbeauftragte der Gemeinde Poing ein integriertes Radverkehrskonzept erstellt, dass sich am Nationalen Radverkehrsplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Aufnahmekriterien / Bewertungskriterien der AGFK orientiert.
Auf Basis des integrierten Radverkehrskonzeptes und des Protokolls der Vorbereisung der AGFK wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, um die Förderung des Radverkehrs in der Gemeinde Poing aktiv voran zu bringen.
Das Protokoll der Vorbereisung der AGFK, das integrierte Radverkehrskonzept, die Aufnahmekriterien der AGFK und der Maßnahmenkatalog werden im RIS zur Verfügung gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Um die angestrebte Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ zu erhalten, sollte der Gemeinderat (a) einen Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung fassen, (b) das integrierte Radverkehrskonzept bestätigen und (c) die Umsetzung der sich aus dem Radverkehrskonzept und Protokoll der Vorbereisung der AGFK ergebende Maßnahmen beschließen.
Beschlussvorschlag
(a) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu treffen:
Die Gemeinde Poing setzt es sich zum Ziel, als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradefreundlichen Kommunen in Bayern e.V., den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufnahmekriterien der AGFK Bayern stellen dabei eine wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung dar.
(b) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat das integrierte Radverkehrskonzept als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing zu bestätigen.
(c) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu beschließen:
Maßnahmenbereich 2 Infrastruktur
M 2.1 Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur
M 2.2.1 Gemeinde als Vorbild – fahrradfreundlicher Arbeitgeber
M 2.2.2 Erstellung Abstellsatzung
M 2.3.2 Überprüfung verkehrsrechtliche Beschilderung
M 2.3.3 Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
M 2.3.4 Verkehrsschauen mit dem Fahrrad
M 2.3.5 Beschilderungssituation Bike & Ride
M 2.4.1 2-Richtungsradwege innerorts vermeiden
M 2.4.2 Umleitungsbeschilderung bei Streckensperrung
Maßnahmenbereich 3 Service
M 3.1 Mängelmeldung: Ergänzung um Kategorie „Scherben“
M 3.2.1 Bike & Ride: Schlauchautomat
M 3.2.2 Bike & Ride: Luftpumpstation
M 3.2.3 Bike & Ride Lademöglichkeit Pedelecs
Maßnahmenbereich 4 Information
M 4.1 Flyer Verkehrsregeln für Asylbewerber
M 4.2 Erstellung Radwegenetzkarte
M 4.3 Begrüßungspaket Radverkehr
Maßnahmenbereich 5 Kommunikation
M 5.1 Erstellung Kommunikationskonzept
M 5.2.1 Gründung Arbeitskreis Radverkehr (intern)
M 5.2.2 Gründung Arbeitsgruppe Radverkehr (extern)
M 5.3 Erstellung Öffentlichkeitsarbeitskonzept
Beschluss
(a) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu treffen:
Die Gemeinde Poing setzt es sich zum Ziel, als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradefreundlichen Kommunen in Bayern e.V., den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufnahmekriterien der AGFK Bayern stellen dabei eine wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung dar.
(b) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat das integrierte Radverkehrskonzept als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing zu bestätigen.
(c) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu beschließen:
Maßnahmenbereich 2 Infrastruktur
M 2.1 Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur
M 2.2.1 Gemeinde als Vorbild – fahrradfreundlicher Arbeitgeber
M 2.2.2 Erstellung Abstellsatzung
M 2.3.2 Überprüfung verkehrsrechtliche Beschilderung
M 2.3.3 Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
M 2.3.4 Verkehrsschauen mit dem Fahrrad
M 2.3.5 Beschilderungssituation Bike & Ride
M 2.4.1 2-Richtungsradwege innerorts vermeiden
M 2.4.2 Umleitungsbeschilderung bei Streckensperrung
Maßnahmenbereich 3 Service
M 3.1 Mängelmeldung: Ergänzung um Kategorie „Scherben“
M 3.2.1 Bike & Ride: Schlauchautomat
M 3.2.2 Bike & Ride: Luftpumpstation
M 3.2.3 Bike & Ride Lademöglichkeit Pedelecs
Maßnahmenbereich 4 Information
M 4.1 Flyer Verkehrsregeln für Asylbewerber
M 4.2 Erstellung Radwegenetzkarte
M 4.3 Begrüßungspaket Radverkehr
Maßnahmenbereich 5 Kommunikation
M 5.1 Erstellung Kommunikationskonzept
M 5.2.1 Gründung Arbeitskreis Radverkehr (intern)
M 5.2.2 Gründung Arbeitsgruppe Radverkehr (extern)
M 5.3 Erstellung Öffentlichkeitsarbeitskonzept
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Am 22.03.2016 fand die Vorbereisung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) in der Gemeinde Poing statt. Die Vorbereisung war erfolgreich und die Gemeinde Poing ist mit Wirkung zum 01.07.2016 Mitglied der AGFK. Um die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ zu erhalten, müssen innerhalb von vier Jahren die Aufnahmekriterien der AGFK erfüllt werden. Ein Protokoll der Vorbereisung wurde seitens der Verwaltung erstellt und durch das Vorbereisungskomitee der AGFK ergänzt und bestätigt.
Als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung hat die Radverkehrsbeauftragte der Gemeinde Poing ein integriertes Radverkehrskonzept erstellt, dass sich am Nationalen Radverkehrsplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Aufnahmekriterien / Bewertungskriterien der AGFK orientiert.
Auf Basis des integrierten Radverkehrskonzeptes und des Protokolls der Vorbereisung der AGFK wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, um die Förderung des Radverkehrs in der Gemeinde Poing aktiv voran zu bringen.
Um die angestrebte Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ zu erhalten, sollte der Gemeinderat (a) einen Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung fassen, (b) das integrierte Radverkehrskonzept bestätigen und (c) die Umsetzung der sich aus dem Radverkehrskonzept und Protokoll der Vorbereisung der AGFK ergebende Maßnahmen beschließen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gefasst:
(a)Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu treffen:
Die Gemeinde Poing setzt es sich zum Ziel, als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradefreundlichen Kommunen in Bayern e.V., den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufnahmekriterien der AGFK Bayern stellen dabei eine wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung dar.
(b) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat das integrierte Radverkehrskonzept als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing zu bestätigen.
(c) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu beschließen:
Maßnahmenbereich 2 Infrastruktur
M 2.1 Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur
M 2.2.1 Gemeinde als Vorbild – fahrradfreundlicher Arbeitgeber
M 2.2.2 Erstellung Abstellsatzung
M 2.3.2 Überprüfung verkehrsrechtliche Beschilderung
M 2.3.3 Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
M 2.3.4 Verkehrsschauen mit dem Fahrrad
M 2.3.5 Beschilderungssituation Bike & Ride
M 2.4.1 2-Richtungsradwege innerorts vermeiden
M 2.4.2 Umleitungsbeschilderung bei Streckensperrung
Maßnahmenbereich 3 Service
M 3.1 Mängelmeldung: Ergänzung um Kategorie „Scherben“
M 3.2.1 Bike & Ride: Schlauchautomat
M 3.2.2 Bike & Ride: Luftpumpstation
M 3.2.3 Bike & Ride Lademöglichkeit Pedelecs
Maßnahmenbereich 4 Information
M 4.1 Flyer Verkehrsregeln für Asylbewerber
M 4.2 Erstellung Radwegenetzkarte
M 4.3 Begrüßungspaket Radverkehr
Maßnahmenbereich 5 Kommunikation
M 5.1 Erstellung Kommunikationskonzept
M 5.2.1 Gründung Arbeitskreis Radverkehr (intern)
M 5.2.2 Gründung Arbeitsgruppe Radverkehr (extern)
M 5.3 Erstellung Öffentlichkeitsarbeitskonzept
Datenstand vom 29.06.2016 10:51 Uhr