Datum: 24.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:34 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:53 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Techniktausch Mobilfunkstandort Deutsche Telekom
1.2 Stromausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 Zuschlagserteilung an Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH
1.3 Bahnlinie München-Mühldorf (ABS 38) Schallschutz in Markt Markt Schwaben; Ebersberger Zeitung vom 19.11.2016
2 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Nachtragshaushaltssatzung und Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans mit An- und Beilagen für das Haushaltsjahr 2016 (außer dem Finanzplan)
3 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2015 bis 2019
4 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
5 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2016 bis 2020
6 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Vorbereitung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2015, Vorlage der Jahresrechnung 2015 - Ergänzung von Unterlagen
7 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Umsatzbesteuerung, Bestätigung einer abgegebenen Optionserklärung
8 Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing; Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten (Zweiter Kommandant)
9 Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (Drehleiter DLAK 23/12); Grundsatzbeschluss

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö informativ 1
zum Seitenanfang

1.1. Techniktausch Mobilfunkstandort Deutsche Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Am 22.11.2016 ging für die Standorte der Deutschen Telekom (Hauptstraße, Alte Gruber Straße, Neufarn 1 und im Technologiepark) folgendes Informationsschreiben ein:

„Die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze ist ein dynamischer Prozess. Hierzu gehört neben der Planung neuer Mobilfunkstandorte auch die stetige Modernisierung der verwendeten System- und Antennentechnik. Im Zuge einer bundesweiten Maßnahme wird die Telekom die Technik an fast allen Standorten in Deutschland tauschen.
Mit dieser Maßnahme bereitet die Deutsche Telekom die Nutzung der in 2015 erworbenen, zusätzlichen Mobilfunkfrequenzen vor. Dank der innovativen Technik kann künftig der LTE-Dienst im gesamten Frequenzbereich von 700 MHz bis 3,5 GHz ab Januar 2017 dynamisch und kundenorientiert genutzt werden.
Bereits im Sommer 2001 schlossen die deutschen Mobilfunknetzbetreiber und die Kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze. Wesentlicher Inhalt dieser Übereinkunft ist, dass die Kommunen beim Aus- und Umbau der Netze beteiligt bzw. über Änderungen informiert werden.
Da wir davon ausgehen, dass es zu Nachfragen seitens interessierter Bürgerinnen und Bürger kommt, informieren wir Sie über die Maßnahme vorab. Wir tragen damit dem gemeinsamen Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Rechnung, obwohl diese Vorgehensweise den Rahmen der getroffenen Vereinbarung überschreitet. Wir halten dies jedoch auf der Basis der bisherigen guten Zusammenarbeit für sinnvoll und zielführend.
Der Austausch der System- und Antennentechnik wird in Ihrer Kommune voraussichtlich ab der 47. Kalenderwoche 2016 stattfinden. Betroffen sind die o.g. Standorte.
Durch den Austausch der Technik wird es im Regelfall zu einem Ausfall der betroffenen Basisstationen von ca. zwei Stunden kommen. Unsere Techniker sind angewiesen die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten. Unter günstigen Umständen, können die Nachbarstationen den Ausfall für eine gewisse Zeit zumindest in Teilbereichen kompensieren. Da wir nicht wissen welche Kunden sich im betroffenen Zeitraum im Einzugsgebiet des Mobilfunkstandortes aufhalten, ist eine gezielte Information unserer Kunden leider nicht möglich.

Kurzbericht

Am 22.11.2016 ging für die Standorte der Deutschen Telekom (Hauptstraße, Alte Gruber Straße, Neufarn 1 und im Technologiepark) folgendes Informationsschreiben ein:
„Die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze ist ein dynamischer Prozess. Hierzu gehört neben der Planung neuer Mobilfunkstandorte auch die stetige Modernisierung der verwendeten System- und Antennentechn ik. Im Zuge einer bundesweiten Maßnahme wird die Telekom die Technik an fast allen Standorten in Deutschland tauschen.
Mit dieser Maßnahme bereitet die Deutsche Telekom die Nutzung der in 2015 erworbenen, zusätzlichen Mobilfunkfrequenzen vor. Dank der innovativen Technik kann künftig der LTE-Dienst im gesamten Frequenzbereich von 700 MHz bis 3,5 GHz ab Januar 2017 dynamisch und kundenorientiert genutzt werden.
Bereits im Sommer 2001 schlossen die deutschen Mobilfunknetzbetreiber und die Kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze. Wesentlicher Inhalt dieser Übereinkunft ist, dass die Kommunen beim Aus- und Umbau der Netze beteiligt bzw. über Änderungen informiert werden.
Da wir davon ausgehen, dass es zu Nachfragen seitens interessierter Bürgerinnen und Bürger kommt, informieren wir Sie über die Maßnahme vorab. Wir tragen damit dem gemeinsamen Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Rechnung, obwohl diese Vorgehensweise den Rahmen der getroffenen Vereinbarung überschreitet. Wir halten dies jedoch auf der Basis der bisherigen guten Zusammenarbeit für sinnvoll und zielführend.
Der Austausch der System- und Antennentechnik wird in Ihrer Kommune voraussichtlich ab der 47. Kalenderwoche 2016 stattfinden. Betroffen sind die o.g. Standorte.
Durch den Austausch der Technik wird es im Regelfall zu einem Ausfall der betroffenen Basisstationen von ca. zwei Stunden kommen. Unsere Techniker sind angewiesen die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten. Unter günstigen Umständen, können die Nachbarstationen den Ausfall für eine gewisse Zeit zumindest in Teilbereichen kompensieren. Da wir nicht wissen welche Kunden sich im betroffenen Zeitraum im Einzugsgebiet des Mobilfunkstandortes aufhalten, ist eine gezielte Information unserer Kunden leider nicht möglich.

zum Seitenanfang

1.2. Stromausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 Zuschlagserteilung an Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Stromlieferverträge für die gemeindlichen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung mit E.ON Bayern laufen zum 31.12.2016 aus. Die Gemeinde führte 2013 zusammen mit dem Bayerischen Gemeindetag eine europaweite Stromausschreibung durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH durch. Für diese Stromausschreibung konnte gemeinsam mit dem Landkreis Ebersberg und neun weiteren Gemeinden eine eigene Bündelausschreibung für Ökostrom durch das Ingenieurbüro Specht organisiert werden. Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 18.06.2015 beschlossen, den Strombedarf für den Zeitraum ab 01.01.2017 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung). Die Gemeinde übertrug die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2017 bis 2019, auf den Landkreis als ausschreibende Stelle. Es wurde Strom aus 100 % Ökostrom, aus neuen Anlagen, die nicht älter als sechs Jahre sind, mit kaufmännischer bilanzieller Direktlieferung ausgeschrieben. Die Produktion muss per Zertifikat nachgewiesen werden. Das Ingenieurbüro Specht führte die Ausschreibung sowie die Zuschlagserteilung durch.

Das wirtschaftlichste Angebot gab Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH ab, deshalb wurde der Zuschlag ab 01.01.2017 an EVD durch das Ingenieurbüro Specht im Auftrag vom Landkreis Ebersberg erteilt.

Kurzbericht

Die Stromlieferverträge für die gemeindlichen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung mit E.ON Bayern laufen zum 31.12.2016 aus. Die Gemeinde führte 2013 zusammen mit dem Bayerischen Gemeindetag eine europaweite Stromausschreibung durch die KUBUS Kommunalberatung u nd Service GmbH durch. Für diese Stromausschreibung konnte gemeinsam mit dem Landkreis Ebersberg und neun weiteren Gemeinden eine eigene Bündelausschreibung für Ökostrom durch das Ingenieurbüro Specht organisiert werden. Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 18.06.2015 beschlossen, den Strombedarf für den Zeitraum ab 01.01.2017 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung). Die Gemeinde übertrug die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2017 bis 2019 auf den Landkreis als ausschreibende Stelle. Es wurde Strom aus 100 % Ökostrom, aus neuen Anlagen, die nicht älter als sechs Jahre sind, mit kaufmännischer bilanzieller Direktlieferung ausgeschrieben. Die Produktion muss per Zertifikat nachgewiesen werden. Das Ingenieurbüro Specht führte die Ausschreibung sowie die Zuschlagserteilung durch.

Das wirtschaftlichste Angebot gab Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH ab, deshalb wurde der Zuschlag ab 01.01.2017 an EVD durch das Ingenieurbüro Specht im Auftrag vom Landkreis Ebersberg erteilt.

zum Seitenanfang

1.3. Bahnlinie München-Mühldorf (ABS 38) Schallschutz in Markt Markt Schwaben; Ebersberger Zeitung vom 19.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Über die Projekte für Markt Schwaben informierte die Deutsche Bahn auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Andreas Lenz am 17.11.2016. Dabei stand das Großprojekt ABS 38 im Fokus. Mit der Elektrifizierung und dem zweigleisigen Ausbau, der hinter Markt Schwaben in Richtung Mühldorf/Inn beginnt, haben die Anwohner auch Anspruch auf Lärmvorsorge.

Die Verwaltung wird die Deutsche Bahn um Stellungnahme bitten, ob und ggf. in welchem Umfang angesichts der zu erwartenden Steigerung des Zugverkehrs auf dieser Strecke auch in Poing Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Die Mandatsträger und die Anliegergemeinde werden ebenfalls informiert.

Kurzbericht

Über die Projekte für Markt Schwaben informierte die Deutsche Bahn auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Andreas Lenz am 17.11.2016. Dabei stand das Großprojekt ABS 38 im Fokus. Mit der Elektrifizierung und dem zweigleisigen Ausbau, der hinter Markt Schwaben in Richtung Mühldorf / Inn beginnt, haben die Anwohner auch Anspruch auf Lärmvorsorge.

Die Verwaltung wird die Deutsche Bahn um Stellungnahme bitten, ob und ggf. in welchem Umfang angesichts der zu erwartenden Steigerung des Zugverkehrs auf dieser Strecke auch in Poing Lärmschutzmaßnahm en vorgesehen werden. Die Mandatsträger und die Anliegergemeinden werden ebenfalls informiert.

zum Seitenanfang

2. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Nachtragshaushaltssatzung und Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans mit An- und Beilagen für das Haushaltsjahr 2016 (außer dem Finanzplan)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö 2

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht werden mit der Ladung zugestellt. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

Das Ergebnis der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2016 wird in der Sitzung dargestellt.
Die Empfehlung wird voraussichtlich auch den Finanzplan einschließen, über diesen ist aus rechtlichen Gründen getrennt zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für 2016 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Im Rahmen der genehmigten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 sollen bis zu 6 Mio. € an neuen Krediten als Energie- und/oder InvestKredit bei der KfW und/oder der Bayern LaBo aufgenommen werden.
Erster Bürgermeister A. Hingerl wird zur Beantragung bzw. zum Abschluss der Verträge ermächtigt.

Durch die zu genehmigenden Nachtragshaushaltssatzung 2016 soll das vorstehende Kreditvolumen bei beiden Banken im Rahmen der Förderkredite auf bis zu 12,35 Mio. € ausgedehnt werden.
Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die Anträge baldmöglichst zu stellen und die Verträge - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung - abzuschließen.

Beschluss

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für 2016 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Im Rahmen der genehmigten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 sollen bis zu 6 Mio. € an neuen Krediten als Energie- und/oder InvestKredit bei der KfW und/oder der Bayern LaBo aufgenommen werden.
Erster Bürgermeister A. Hingerl wird zur Beantragung bzw. zum Abschluss der Verträge ermächtigt.

Durch die zu genehmigenden Nachtragshaushaltssatzung 2016 soll das vorstehende Kreditvolumen bei beiden Banken im Rahmen der Förderkredite auf bis zu 12,35 Mio. € ausgedehnt werden.
Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die Anträge baldmöglichst zu stellen und die Verträge - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung - abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sh) Der Gemeinderat hat die o.a. Satzungen und Pläne am 24.11.2016 in öffentlicher Sitzung aufgestellt und beschlossen.
Sie werden nun dem Landratsamt Ebersberg zur rechtsaufsichtlichen Würdigung bzw. Genehmigung vorgelegt.
Im Anschluss hieran, erfolgt die Bekanntmachung mit einem ausführlichen Bericht zu den Inhalten.

zum Seitenanfang

3. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2015 bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö 3

Sachverhalt

Planunterlagen mit Anlagen werden mit der Ladung zu TOP 2 zugestellt.

Der Finanzplan sowie Inhalt und Ergebnis der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss werden in der Sitzung im Zuge der Ausführungen zu TOP 2 durch die Verwaltung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Finanzplan für die Planjahre 2015 bis 2019 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Beschluss

Der Finanzplan für die Planjahre 2015 bis 2019 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht werden mit der Ladung zugestellt. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

Das Ergebnis der öffentlichen und nichtöffentlichen Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2016 wird in der Sitzung dargestellt.
Die Empfehlung wird voraussichtlich auch den Finanzplan einschließen, über diesen ist aus rechtlichen Gründen getrennt zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2017 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 6.300.000 € gedeckelt. Auf die Ausweisung einer Personalkostenreserve wird verzichtet.

Im Rahmen der zu genehmigenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sollen bis zu 5,2 Mio. € an neuen Krediten als Energie- und/oder InvestKredit bei der KfW und/oder der Bayern LaBo aufgenommen werden.

Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die Anträge baldmöglichst zu stellen und die Verträge - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung - abzuschließen.

Beschluss

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2017 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 6.300.000 € gedeckelt. Auf die Ausweisung einer Personalkostenreserve wird verzichtet.

Im Rahmen der zu genehmigenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sollen bis zu 5,2 Mio. € an neuen Krediten als Energie- und/oder InvestKredit bei der KfW und/oder der Bayern LaBo aufgenommen werden.

Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die Anträge baldmöglichst zu stellen und die Verträge - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung - abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2016 bis 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Planunterlagen mit Anlagen werden mit der Ladung zu TOP 4 zugestellt.

Der Finanzplan sowie Inhalt und Ergebnis der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss werden in der Sitzung im Zuge der Ausführungen zu TOP 4 durch die Verwaltung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Finanzplan für die Planjahre 2016 bis 2020 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Beschluss

Der Finanzplan für die Planjahre 2016 bis 2020 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Vorbereitung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2015, Vorlage der Jahresrechnung 2015 - Ergänzung von Unterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö informativ 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Vorlage erfolgte am 15.07.2016 durch das Hochladen bzw. Bereitstellen der entsprechenden PDF-Dateien im Ratsinformationssystem.

Im Zuge des Abgleichs mit dem Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zu den Jahresrechnungen bis 2014 ergab sich, dass der Rücklagenstand geringfügig zu korrigieren war.
Die Austauschblätter werden in das Rats- und Informationssystem hochgeladen.

Ferner fiel im Zuge der Erstellung des Vorberichts zum Nachtragshaushalt 2016 ein Vorzeichenfehler bei einer weiteren Ergebnisübersicht auf.

Es ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

zum Seitenanfang

7. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Umsatzbesteuerung, Bestätigung einer abgegebenen Optionserklärung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Umsatzsteuerrecht haben sich zum 01.01.2017 Regelungen zur Steuerpflicht der öffentlichen Hand geändert.

Die Gemeinde hat und hatte in bestimmten Bereichen Unternehmereigenschaft (z. Z. bei der Sportgaststätte und den Photovoltaikanlagen). Hier ist die Gemeinde auch umsatzsteuerpflichtig.

Die Gemeinde könnte auch in anderen Bereichen nach geltendem (altem) Recht umsatzsteuerpflichtig (und damit auch vorsteuerabzugsberechtigt) sein, wenn sie in diesen Bereichen Einnahmen in bestimmter Höhe erzielen würde (z. B. Parkplätze/-haus, Sportzentrum).

Die Überlassung von Räumen hingegen war bisher weitgehend als Vermögensverwaltung steuerfrei.

Zum 01.01.2017 wird das Umsatzsteuergesetz dahin gehend geändert, dass die steuerpflichtigen Bereiche erweitert werden. Insbesondere wäre die Überlassung auch unmöblierter Räume an Unternehmen nicht mehr steuerfrei.

Dies könnte dazu führen, dass die Vereinsräume steuerpflichtig würden und das Finanzamt, um den Vorsteuerabzug zu gewähren, marktübliche Miethöhen fordert.

Für die Vergabe von Kindertagesstätten an Träger mit der Rechtsform GmbH o.ä. ergab eine Rückfrage beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) hingegen, dass hier nach altem und neuem Recht keine Steuerpflicht und damit auch keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegen.

Für die neue Regelung hat der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen eine Übergangsregelung eingeräumt. Bis zum 31.12.2016 kann eine Optionserklärung des Inhalts abgegeben werden, dass man das alte Recht noch bis 31.12.2020 anwenden will.

Diese Erklärung hat die Gemeinde zwischenzeitlich abgegeben. Das Finanzamt hat sie als wirksam bestätigt.
Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

Nach Überprüfung der gemeindlichen Tätigkeiten und der o. a. Rücksprache mit dem BKPV ist allerdings kein Grund für eine Rücknahme ersichtlich.

Mit Rundschreiben vom 12.10.2016 hat der BKPV mitgeteilt, dass er die Abgabe der Erklärung nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung ansieht und deshalb einen Gemeinderatsbeschluss hierzu für erforderlich hält.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt die am 14.12.2015 gegenüber dem Finanzamt Erding abgegebene Optionserklärung zur Anwendung der alten Rechtslage bis 31.12.2020.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die am 14.12.2015 gegenüber dem Finanzamt Erding abgegebene Optionserklärung zur Anwendung der alten Rechtslage bis 31.12.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sh) Der Gemeinderat hat am 24.11.2016 in öffentlicher Sitzung eine Erklärung der Verwaltung gegenüber dem Finanzamt Erding inhaltlich bestätigt, wonach die Gemeinde Poing bis auf weiteres (entsprechend der mit dem Umsatzsteueränderungsgesetz eingeräumten Übergangsregelung) das bis 31.12.2016 geltende Recht noch weiter bis 2020 anwenden will und erst hernach die ab 01.01.2017 eingeführten Neuregelungen.

zum Seitenanfang

8. Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing; Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten (Zweiter Kommandant)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 22.03.2013 wurde Herr Dominic Pfeufer zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Dieses Amt legte er am 04.11.2016 aus persönlichen Gründen nieder. Insoweit war eine Neuwahl erforderlich.

Nach Art. 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird auch der stellvertretende Kommandant durch die feuerwehrdienstleistenden Mitglieder im Rahmen einer Dienstversammlung aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt.

Insofern wurden die wahlberechtigten Feuerwehrdienstleistenden form- und fristgerecht zu der Dienstversammlung am 04.11.2016 eingeladen.

Herr Stefan Kolb wurde hierbei mit absoluter Mehrheit für sechs Jahre zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Herr Stefan Kolb ist als Löschmeister grundsätzlich fachlich geeignet. Er muss den Lehrgang zum Gruppenführer, den Lehrgang zum Zugführer sowie den Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr noch absolvieren.

Die Wahl des stellvertretenden Kommandanten ist gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde Poing im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen. Herr Kreisbrandrat Andreas Heiß erteilte vorab telefonisch am 09.11.2016 sein Einvernehmen.

Herr Gaipl und Herrn Kolb waren in der Sitzung anwesend.

Beschlussvorschlag

Gemäß Art. 8 Abs. 3 - 5 BayFwG wird Herr Stefan Kolb als stellvertretender Feuerwehrkommandant bestätigt. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass ein Nachweis über den erfolgreichen Besuch o.g. Lehrgänge innerhalb einer Frist von zwei Jahren vorgelegt wird.

Beschluss

Gemäß Art. 8 Abs. 3 - 5 BayFwG wird Herr Stefan Kolb als stellvertretender Feuerwehrkommandant bestätigt. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass ein Nachweis über den erfolgreichen Besuch o.g. Lehrgänge innerhalb einer Frist von zwei Jahren vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Gemäß Art. 8 Abs. 3 - 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz wurde Herr Stefan Kolb als stellvertretender Feuerwehrkommandant durch den Gemeinderat einstimmig und im Benehmen mit der Kreisbrandinspektion Ebersberg bestätigt. Der Bestätigung war eine entsprechende Wahl innerhalb der Dienstversammlung am 04.11.2016 der Freiwilligen Feuerwehr vorausgegangen. Die Bestätigung wurde unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass ein Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs zum Gruppenführer, des Lehrgangs zum Zugführer sowie des Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr innerhalb einer Frist von zwei Jahren vorgelegt wird. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

zum Seitenanfang

9. Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (Drehleiter DLAK 23/12); Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für die verunfallte Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Poing teilte die Versicherungskammer Bayern mit Schreiben vom 05.10.2016 (Eingang 18.10.2016) mit, dass das Fahrzeug einen Totalschaden darstelle.

Hierzu wurde die Kreisbrandinspektion Ebersberg um Stellungnahme gebeten. Herr Kreisbrandrat Andreas Heiß teilte mit Schreiben vom 19.10.2016 Folgendes mit:

„Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung für die Gemeinde Poing ist eine Drehleiter zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges unabdingbar erforderlich.

Drehleitern zur Sicherstellung eines Rettungsweges müssen innerhalb von zehn Minuten nach Eingang des Notrufes am Einsatzort sein.

Bis zur endgültigen Schätzung der Schadenshöhe der verunfallten Drehleiter der Feuerwehr Poing wurde das Einsatzmittel „Drehleiter“ bei der Integrierten Leitstelle in Erding für die Feuerwehr Poing vorübergehend als „nicht Einsatzbereit“ abgemeldet. Dies hat zur Folge, dass bei einem Rettungseinsatz in Poing die nächst verfügbare Drehleiter alarmiert wurde. Nach den vordefinierten Bereichsfolgen werden hier die Drehleitern aus den Gemeinden Markt Schwaben oder Feldkirchen bei München alarmiert.

Nach Einschätzung der Kreisbrandinspektion Ebersberg kann von beiden Drehleiterstandorten die erforderliche zehnminütige Hilfsfrist nicht eingehalten werden.

Die bis jetzt praktizierte Ersatzlösung kann nur für einen kurzfristigen Zeitraum, wie etwa bei Wartungsarbeiten oder bereits im Einsatz befindlichen Gerätschaften angewandt werden.

Nach vorliegenden Sachverhalt kann hier aber nicht mehr von einer vorübergehenden Ersatzlösung ausgegangen werden. Aufgrund der Schadensmeldung ist eine Ersatzbeschaffung der Drehleiter für die Feuerwehr Poing unumgänglich.

Nach Abwägung aller sicherheitsrelevanten Aspekte für die Gemeinde Poing, muss hier eine adäquate Ersatzlösung bis zur Beschaffung einer neuen Drehleiter für die Feuerwehr Poing geschaffen werden.

Eine Ersatzdrehleiter kann durch den Landkreis Ebersberg nicht gestellt werden. Da die erforderliche Hilfsfrist durch andere Drehleiterstandorte nicht eingehalten werden kann, empfehle ich der Gemeinde Poing zur sofortigen Gefahrenabwehr eine Drehleiter für die Übergangszeit am Standort Poing zu installieren. Dies kann über eine Kauf- oder Mietlösung
einer den einsatzspezifischen Erfordernissen erforderlichen Drehleiter geschehen.

Zudem empfehle ich der Gemeinde Poing mit der sofortigen Ersatzbeschaffung einer Drehleiter mittels Ausschreibung und ‚Zuschussantragstellung bei der Regierung von Oberbayern zu beginnen.

Um weitere Kosten für etwaige Schulungen für Drehleitermaschinisten zu vermeiden, wäre es sinnvoll den gleichen Fahrzeugtyp wie die bisherige Drehleiter zu verwenden.“

Die Verwaltung hat daher mit Schreiben vom 25.10.2016 bei der Regierung von Oberbayern sowohl einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien als auch einen Antrag auf Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung gestellt.

Die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung wurde durch die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 03.11.2016 erteilt.

Ferner wurde mit der Firma Rosenbauer (vormals Metz) ein Mietvertrag für eine Leihdrehleiter für die Phase der Beschaffung geschlossen. Der Mietvertrag hat am 10.11.2016 begonnen. Die Leihdrehleiter wurde am 14.11.2016 aus Karlsruhe durch die FF Poing abgeholt und soll zeitnah in den Dienst gestellt werden. (zwischenzeitlich erfolgt)

Die Verwaltung empfiehlt daher, unverzüglich mit der Beschaffung einer neuen Drehleiter zu beginnen.

Beschlussvorschlag

Der unverzüglichen Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Neubeschaffung einer Drehleiter wurden die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 775.000 € auf der Haushaltsstelle 13000.935000 (beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) im Nachtragshaushalt 2016 angesetzt. Für die fachanwaltschaftliche Beratungsleistung (Abrechnung auf Stundenbasis nach Aufwand) wurden ebenfalls Mittel auf der Haushaltsstelle 13000.655000 im Nachtragshaushalt bereitgestellt.

Beschluss

Der unverzüglichen Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Poing verunfallte im September 2016 bei einer Einsatzfahrt. Es entstand hierbei ein wirtschaftlicher Totalschaden. Eine Neuanschaffung ist nach Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Ebersberg zwingend erforderlich, da bei einem Einsatz der Drehleitern aus Markt Schwaben oder Feldkirchen die gesetzliche Hilfsfrist von zehn Minuten nicht gewährleistet sei. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der unverzüglichen Beschaffung einer Drehleiter (Typ DLAK 23/12) einstimmig zugestimmt. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 775.000 € für die neue Drehleiter hatte der Gemeinderat zuvor im Rahmen des Nachtragshaushalts bereits genehmigt.
Zum Schutz der Poinger Bevölkerung wurde für die Übergangszeit eine Leihdrehleiter angemietet und bereits in Dienst gestellt. Für die EU-weite Beschaffung der neuen Drehleiter wird insbesondere aufgrund der vollkommen geänderten vergaberechtlichen Vorschriften die Unterstützung eines Fachanwaltes für Vergaberecht und eines Ingenieurbüros für Feuerwehrfahrzeugtechnik in Anspruch genommen.
Ergänzend wird angemerkt, dass die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter aufgrund des Alters und des Zustandes der im Sommer verunfallten Drehleiter bereits im Finanzplan für das Jahr 2019 vorgesehen war.

Datenstand vom 24.01.2017 09:56 Uhr