Datum: 08.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hauptstraße 6 Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing
2.2 Neubau einer Reitanlage für 59 Pensionspferde; Anbau eines Offenstalles, Errichtung eines Pferdestalles mit Putzplatz, Neubau eines Pferdestalles, Neubau eines Aufenthaltsraumes mit Waschplatz, Neubau einer Mistlege
2.3 Errichtung einer Maibaumhütte auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 960/0 der Gemarkung Poing

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2016 ö informativ 2
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2.1. Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hauptstraße 6 Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 20.10.2016 wurde seitens der beiden Antragsteller ein Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Neubaus auf dem Grundstück in der Hauptstraße, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, bei der Gemeinde Poing eingereicht.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Tekturunterlagen wurden von den Bauherrn am 28.11.2016 bei der Gemeinde Poing nachgereicht.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Poststraße / Hauptstraße / Birkenallee“, rechtsverbindlich seit dem 03.11.1994.

Das geplante Vorhaben ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in einem Mischgebiet „MI“ zulässig, da neben der Wohnnutzung in den Obergeschossen, im Erdgeschoss des Gebäudes eine Einheit zur Unterbringung einer gewerblich betriebenen Tätigkeit als „Tagesmutter“ für
ca. < = 6 Kinder geschaffen wird.
Die beabsichtigte Tätigkeit ist nach Rücksprache mit dem Gewerbeamt der Gemeinde Poing als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung zu beurteilen. Die Entscheidung wird insbesondere damit begründet, dass bei der Ausübung der Tätigkeit lediglich die gleichzeitige räumliche Unterbringung von mehreren Kindern mit der Absicht einer Gewinnerzielung zur Deckung des Lebensunterhaltes im Vordergrund steht.
Darüber hinaus soll die im Erdgeschoss des Gebäudes befindliche zweite Gewerbeeinheit als Feinkostladen genutzt werden.

Des Weiteren werden durch den Neubau die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 hinsichtlich der max. zulässigen GFZ, der Anzahl an Vollgeschossen, der Dachform, Dachneigung, Kniestockhöhe, Tiefgarageneingrünung und Anordnung von schutzwürdigen Räumen zur Hauptstraße hin eingehalten.

Zusätzlich wurde von der Verwaltung festgestellt, dass für die Errichtung des Neubaus folgende Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 28 erforderlich sind:

Ausführung einer Dachgaubenfläche mit einer Breite von 11,67 m:

Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 2.2.5 sind Quergiebel nur bei dreigeschossigen Gebäuden zulässig, wobei die Breite nur 2/5 der jeweiligen Gebäudelänge (im vorliegenden Sachverhalt nicht mehr als 8,67 m) überschritten werden soll.
Anstelle klassischer Quergiebel mit Satteldach wird eine flache Dachgaubenfläche mit einer Breite von 11,67 m in der Bauwerksmitte an der südlichen Gebäudeseite beantragt.
Die Gesamtbreite überschreitet die o. a. Festsetzung bei Betrachtung einer Gebäudeseite, da jedoch auf der nördlichen Seite keine weiteren Quergiebel errichtet werden, ist die Breite der Gaube mit 11,77 m < 17,33 m auch bei Betrachtung beider Hausseiten vertretbar.

Die flache, moderne Bauform wirkt sich zudem wesentlich dezenter aus, als betonende klassische Quergiebel, sodass diese Abweichung auch städtebaulich vertretbar ist.

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken.

Änderung der Parkplatzflächen und der Tiefgaragenzufahrt vor und neben dem Gebäude:

Anstatt der in der Planzeichnung zum Bebauungsplan festgesetzten Schrägparker werden im Rahmen einer gemeinsamen Vorfläche mit dem Nachbarn sieben Senkrechtparker zur Verwendung als Parkflächen für das Gewerbe beantragt.
Die Tiefgaragenzufahrt wird nur für die notwendige Größe einer Tiefgarage mit 14 Stellplätzen errichtet und damit kleiner als nach Bebauungsplan vorgesehen ausgeführt.

Seitens der Verwaltung bestehen ebenfalls keine Bedenken.

Stellplatzsituation:

Nach der textlichen Festsetzung Nr. 3.1 zum Bebauungsplan Nr. 28 und der Bekanntmachung des BStMI vom 12.02.1978 über die Berechnung der Stellplätze sind für das Gesamtvorhaben von den Antragstellern 16 Stellplätze zu errichten. Gemäß den eingereichten Bauantragsunterlagen werden insgesamt 21 Stellplätze nachgewiesen, von denen 13 Stellplätze in einer Tiefgarage, 1 Garagenstellplatz und 7 als offene Stellplätze entlang der Hauptstraße errichtet werden. Der Stellplatznachweis für das Vorhaben wird somit von den beiden Antragstellern erbracht.

Hinweis:
Des Weiteren besteht derzeit für das Grundstück Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing kein Anschluss an den bestehenden Trinkwasserkanal des gku Ve-München Ost. Dieser ist bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes herzustellen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Bauvorhabens auf dem Grundstück in der Hauptstraße, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Darüber hinaus wird das Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt:

?        Ausführung einer Dachgaubenfläche mit einer Breite von 11,77 m anstatt 8,67 m.

?        Änderung der Parkplatzflächen und der Tiefgaragenzufahrt vor und neben dem Gebäude.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Bauvorhabens auf dem Grundstück in der Hauptstraße, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Darüber hinaus wird das Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt:

?        Ausführung einer Dachgaubenfläche mit einer Breite von 11,77 m anstatt 8,67 m.

?        Änderung der Parkplatzflächen und der Tiefgaragenzufahrt vor und neben dem Gebäude.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(pn) Zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hauptstraße, Fl. Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgende Beschlüsse einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Bauvorhabens auf dem Grundstück in der Hauptstraße, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wird erteilt.
Darüber hinaus wird das Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt:
- Ausführung einer Dachgaubenfläche mit einer Breite von 11,77 m anstatt 8,67 m
- Änderung der Parkplatzflächen und der Tiefgaragenzufahrt vor und neben dem Gebäude

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2.2. Neubau einer Reitanlage für 59 Pensionspferde; Anbau eines Offenstalles, Errichtung eines Pferdestalles mit Putzplatz, Neubau eines Pferdestalles, Neubau eines Aufenthaltsraumes mit Waschplatz, Neubau einer Mistlege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 21.11.2016 ging nachfolgendes Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 18.11.2016 bei der Gemeinde Poing ein:

„für das o.g. Bauvorhaben wurden neue Planunterlagen sowie eine geänderte Betriebsbeschreibung und weitere Nachweise durch den Rechtsanwalt Herrn Finkenzeller vorgelegt. Darüber hinaus liegt zwischenzeitlich die verkehrliche Stellungnahme des durch vom Antragsteller beauftragten Büros Transver vor.

Da die o.g. Unterlagen direkt beim Landratsamt eingereicht wurden, bitten wir die Gemeinde Poing um erneute Stellungnahme zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des § 36 BauGB.

Darüber hinaus bitten wir die Gemeinde, hinsichtlich der wegemäßigen Erschließung, aufgrund des geführten Nachweises um erneute Entscheidung über das Einvernehmen.

In der Anlage übermitteln wir Ihnen dazu einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes Herrn Finkenzeller vom 18.08.2016, in dem Herr Rechtsanwalt Finkenzeller eine ausführliche rechtliche Würdigung hinsichtlich der wegemäßigen Erschließung durchführt. Das Landratsamt teile diese Auffassung zur Erschließung ebenfalls grundsätzlich. Wir bitten die Gemeinde Poing daher, diese rechtliche Würdigung im Zusammenhang mit der verkehrlichen Stellungnahme sowie dem geänderten Betriebskonzept vom 20.10.2016 zu prüfen und über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden.“

Das Schreiben des Rechtsanwaltes, das Verkehrsgutachten sowie die neue Betriebsbeschreibung werden im RIS eingestellt.

Stellungnahme der Verwaltung zu den Argumenten der Erschließung:
Das angeführte Urteil des VG Neustadt vom 22.02.2016 bezieht sich auf einen Pferdepensionsbetrieb mit 28 Pferden. Im vorliegenden Antrag wurde die Zahl von bisher 60 auf 59 reduziert.

Des Weiteren wurde der Standort einiger Einzelvorhaben (Mistlege, Neubau eines Waschplatzes mit Aufenthaltsraum und eines Strohballenlagers) des Gesamtvorhabens im Vergleich zum ursprünglichen Bauantrag verlegt.

Aus dem vom Büro Transver zusätzlich erstellten Verkehrsgutachten geht hervor, dass der aktuell bestehende Straßenausbauzustand des Auweges als Erschließungsstraße für das Bauvorhaben ausreichend ist.
Als Folge der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens darf der Gemeinde Poing jedoch kein unangemessener Erschließungsaufwand aufgedrängt werden. Die Bauverwaltung wird daher beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eine Grenzfeststellung für den bestehenden Auweg beantragen. Darüber hinaus werden die Anlieger von der Verwaltung über das Verfahren zur Grenzfeststellung noch separat informiert.

Für das Gesamtvorhaben werden durch die Bauherrin insgesamt 30 Stellplätze errichtet.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die o. g. Einzelvorhaben auf dem Grundstück Auweg Fl.-Nr. 792/0 der Gemarkung Poing wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die o. g. Einzelvorhaben auf dem Grundstück Auweg Fl.-Nr. 792/0 der Gemarkung Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(pn) Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Reitanlage für 59 Pensionspferde; Anbau eines Offenstalles, Errichtung eines Pferdestalles mit Putzplatz, Neubau eines Pferdestalles, Neubau eines Aufenthaltsraumes mit Waschplatz und Neubau einer Mistlege auf dem Grundstück im Auweg, Fl. Nr. 792/0 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für die o. g. Einzelvorhaben auf dem Grundstück Auweg Fl.- Nr. 792/0 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

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2.3. Errichtung einer Maibaumhütte auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 960/0 der Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2016 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Mit Antrag vom 09.08.2016 (Eingang 23.11.2016) wurde bei der Gemeinde Poing eine Baugenehmigung für die Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte innerhalb einer bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück in der Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 960/0 der Gemarkung Poing, beantragt.

Nachdem sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, richtet sich die bauplanungsrechtliche Beurteilung daher nach § 35 BauGB.

Die temporäre Errichtung des Vorhabens ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zulässig.

Eine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen liegt nicht vor, da die ursprüngliche Nutzung des Gebäudes als landwirtschaftliche Lagerhalle nach Beendigung der Maibaumwache (nach ca. 4 Wochen) wiederhergestellt wird.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009  für die Nutzungsänderung erforderlichen 24 Stellplätze werden durch den Bauherrn im nord- östlichen Grundstücksbereich entlang der bestehenden Zufahrtstraße nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte innerhalb der bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 960/0 der Gemarkung Poing wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte innerhalb der bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 960/0 der Gemarkung Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(pn) Zum Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl. Nr. 960/0 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte innerhalb der bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl.- Nr. 960/0 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Datenstand vom 16.03.2017 11:17 Uhr