Datum: 19.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 22:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Gemeindeverbindungsstraße Poing - Markt Schwaben; Umstufung des Teilstückes Poinger Straße
1.2 Öffnung der Poinger Straße (Markt Schwaben) als Rad- und Gehweg sowie für den landwirtschaftlichen Verkehr
1.3 Baumfällungen Grundschule Karl-Sittler-Straße; Information über vorgezogene Rodungsmaßnahmen
1.4 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2016
1.5 Erteilung der Erlaubnis "AFK-Ost" zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme
1.6 Ausbaustrecke (ABS) 38 München - Mühldorf - Freilassing; Schallschutz für die Gemeinde Poing
1.7 Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
1.8 Vorschläge zur büchereilosen Zeit aus der Bevölkerung / Unterschriftenliste; Prüfung der vorgeschlagenen Gebäude
1.9 Kindertagesstätten in Poing; Geplanter Neubau katholischer Kindergarten Am Endbachweg, Sachstand Vertragsverhandlungen
1.10 Überörtliche Verkehrsplanungen mit umliegenden Gemeinden
1.11 Bayern WLAN
1.12 Schulen in Poing; Interimslösung Grundschule Karl-Sittler-Straße und Auslagerung Sprengelklassen Am Bergfeld
1.13 Eislauffläche im Sportzentrum
2 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O für das Gebiet "Hauptstraße Ost"; Vorstellung der Bebauungsplanänderung, Änderungsbeschluss
3 2. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 18 für den Bereich "Am Osterfeld"; Aufstellungsbeschluss und Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes
4 Neubau eines Schwimmbades in Poing; Festlegung über eine mögliche Aufstockung sowie Festlegung der Beckengröße
5 Essensversorgung an den Grund- und der Mittelschule Poing, Kolpingfamilie Poing e. V.; Betriebsabrechnung 2015 / 2016, Personalkostenansatz 2016 / 2017
6 Mittagsbetreuung an den Grundschulen Poing, Gruber Str. 4 und Karl Sittler-Straße 12; Betriebsabrechnung 2015 / 2016, Haushaltsansatz 2016 / 2017

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1
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1.1. Gemeindeverbindungsstraße Poing - Markt Schwaben; Umstufung des Teilstückes Poinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö 1.1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat am 05.07.2016 beschlossen, die gesamte Strecke nach der Brücke über die FTO als Geh- und Radweg auszuweisen. Landwirtschaftlicher Verkehr und der Verkehr bis zum letzten Anwesen werden mit Zusatzzeichen in Abstimmung mit der Kommunalen Aufsichtsbehörde und der Gemeinde Poing zugelassen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Abstufung der Poinger Straße vorzunehmen.

Mit Schreiben des Marktes Markt Schwaben vom 08.12.2016 hinsichtlich der Notwendigkeit der Beteiligung der angrenzenden Gemeinde bei der Umstufung einer Gemeindeverbindungsstraße, teilte dieser mit, dass nach Aussage der Rechtsaufsicht im Landratsamt Ebersberg die Umstufung einer Straße auf Gemeindegebiet nach Art. 7  BayStrWG ebenso wie die Widmung durch Verwaltungsakt erfolgt. Dazu ist grundsätzlich zunächst ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich, der für Markt Schwaben bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.07.2016 gefasst wurde. Eine Beteiligung von dadurch betroffenen Nachbargemeinden ist nicht erforderlich. Sollte die Gemeinde Poing sich der Entscheidung des Marktes Markt Schwaben anschließen und ebenfalls die Straße umstufen wollen, ist ein eigener Gemeinderatsbeschluss sowie ein eigenes Umstufungsverfahren erforderlich.
Weiter teilte der Markt Markt Schwaben in diesem Schreiben mit, dass er nunmehr das Umstufungsverfahren einleitet. Sobald die Wirksamkeit hierzu erfolgt ist, wird umgehend die verkehrsrechtliche Umsetzung bis zur Flurgrenze von Markt Schwaben erfolgen.

Die Aussage der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ebersberg wird derzeit auf Veranlassung der Gemeinde Poing vom Bayer. Gemeindetag überprüft.


Ein Ergebnis hierzu lag bis zur Sitzung noch nicht vor.

Kurzbericht

Der Marktgemeinderat hat am 05.07.2016 beschlossen, die gesamte Strecke nach der Brücke über die FTO als Geh- und Radweg auszuweisen. Landwirtschaftlicher Verkehr und der Verkehr bis zum letzten Anwesen werden mit Zusatzzeichen in Abstimmung mit der Kommunalen Aufsichtsbehörde und der Gemeinde Poing zugelassen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Abstufung der Poinger Straße vorzunehmen.

Mit Schreiben des Marktes Markt Schwaben vom 08.12.2016 hinsichtlich der Notwendigkeit der Beteiligung der angrenzenden Gemeinde bei der Umstufung einer Gemeindeverbindungsstraße, teilte dieser mit, dass nach Aussage der Rechtsaufsicht im Landratsamt Ebersberg die Umstufung einer Straße auf Gemeindegebiet nach Art. 7  BayStrWG ebenso wie die Widmung durch Verwaltungsakt erfolgt. Dazu ist grundsätzlich zunächst ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich, der für Ma rkt Schwaben bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.07.2016 gefasst wurde. Eine Beteiligung von dadurch betroffenen Nachbargemeinden ist nicht erforderlich. Sollte die Gemeinde Poing sich der Entscheidung des Marktes Markt Schwaben anschließen und ebenfalls die Straße umstufen wollen, ist ein eigener Gemeinderatsbeschluss sowie ein eigenes Umstufungsverfahren erforderlich.
Weiter teilte der Markt Markt Schwaben in diesem Schreiben mit, dass er nunmehr das Umstufungsverfahren einleitet. Sobald die Wirksamkeit hierzu erfolgt ist, wird umgehend die verkehrsrechtliche Umsetzung bis zur Flurgrenze von Markt Schwaben erfolgen.

Die Aussage der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ebersberg wird derzeit auf Veranlassung der Gemeinde Poing vom Bayer. Gemeindetag überprüft.

Ein Ergebnis hierzu lag bis zur Sitzung noch nicht vor.

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1.2. Öffnung der Poinger Straße (Markt Schwaben) als Rad- und Gehweg sowie für den landwirtschaftlichen Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Marktgemeinde Markt Schwaben teilte mit, dass am Donnerstag, den 19.01.2017, im Laufe des Vormittags die Hindernisse auf Höhe Haus Nr. 80 von der Poinger Straße geräumt werden und somit die Straße für den Geh- und Radverkehr sowie den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben wird. Für andere Fahrzeuge bleibt die Poinger Straße gesperrt, eine Durchfahrt nach Markt Schwaben ist für diese Fahrzeuge daher unverändert unzulässig.

Sobald die Straßen wieder trocken sind und die Temperaturen passen, werden noch zwei Piktogramme auf die Straße aufgetragen.

An beiden „Enden“ wird jeweils ein Zählgerät installiert, so dass der tatsächliche Verkehr dokumentiert wird.

Die Polizei wurde gebeten, diesen Bereich in die Überwachung aufzunehmen.

Kurzbericht

Die Marktgemeinde Markt Schwaben teilte mit, dass am Donnerstag, den 19.01.2017, im Laufe des Vormittags die Hindernisse auf Höhe Haus Nr. 80 von der Poinger Straße geräumt werden und somit die Straße für den Geh- und Radverkehr sowie den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben wird. Für andere Fahrzeuge bleibt die Poinger Straße gesperrt, eine Durchfahrt nach Markt Schwaben ist für diese Fahrzeuge daher unverändert unzulässig.

Sobald die Straßen wieder trocken sind und die Temperaturen passen, werden noch zwei Piktogramme auf die Straße aufgetragen.

An beiden „Enden“ wird jeweils ein Zählgerät installiert, so dass der tatsächliche Verkehr dokumentiert wird.

Die Polizei wurde gebeten, diesen Bereich in die Überwachung aufzunehmen.

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1.3. Baumfällungen Grundschule Karl-Sittler-Straße; Information über vorgezogene Rodungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.3

Sachverhalt

In der Sitzung am 15.09.2016 (TOP 2) hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung zum Ersatzneubau genehmigt.

Gegenstand der Entwurfsplanung war auch der Freiflächengestaltungsplan, in dem die wegen der Baumaßnahme erforderlichen Baumfällungen dargestellt waren.

Mit den Abbrucharbeiten wird zwar erst im August 2017 begonnen, jedoch ist gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Fällung und Rodung von Bäumen und Sträuchern zum Schutz vorhandener oder potentieller Brutvögel nur in der Zeit von 01.10. bis 28.02./29.02. jeden Jahres zulässig.

Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Baumfällungen im Bereich der Grundschule bereits in den Faschingsferien 2017 (27.02. mit 03.03.2017) durchgeführt werden müssen.

Die zu fällenden Bäume bzw. zu rodenden Strauchpflanzungen sind im beiliegenden Plan ersichtlich.

Kurzbericht

In der Sitzung am 15.09.2016 (TOP 2) hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung zum Ersatzneubau genehmigt.

Gegenstand der Entwurfsplanung war auch der Freiflächengestaltungsplan, in dem die wegen der Baumaßnahme erforderlichen Baumfällungen dargestellt waren.

Mit den Abbrucharbeiten wird zwar erst im August 2017 begonnen, jedoch ist gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Fällung und Rodung von Bäumen und Sträuchern zum Schutz vorhandener oder potentieller Brutvögel nur in der Zeit von 01.10. bis 28.02./29.02. jeden Jahres zulässig.

Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Baumfällungen im Bereich der Grundschule bereits in den Faschingsferien 2017 (27.02. mit 03.03.2017) durchgeführt werden müssen.

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1.4. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die am 24.11.2016 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung 2016 wurde dem Landratsamt Ebersberg am 25.11.2016 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand wegen der Erhöhung der Kreditermächtigung.

Mit Schreiben vom 30.11.2016 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung ohne Auflagen erteilt.

Kurzbericht

Die am 24.11.2016 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung 2016 wurde dem Landratsamt Ebersberg am 25.11.2016 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand wegen der Erhöhung der Kreditermächtigung.

Mit Schreiben vom 30.11.2016 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung ohne Auflagen erteilt.

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1.5. Erteilung der Erlaubnis "AFK-Ost" zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö 1.5

Sachverhalt

Die AFK-Geothermie GmbH Aschheim plant in den nächsten Jahren die Erweiterung ihres interkommunalen Geothermie-Projektes zur geothermischen Wärmeversorgung der drei Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim.
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2016 informierte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie die Gemeinde Poing über die Erteilung der Erlaubnis „AFK-Ost“ zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme.
Das Erlaubnisfeld erstreckt sich über eine Fläche von 84.246.900 m² und umfasst große Teile des Poinger Gemeindegebietes, ausgenommen den östlichen Teil zwischen Watzmannstraße und Anzinger Straße.
Die Erlaubnis wird für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 befristet. Im Erteilungszeitraum ist folgendes Arbeitsprogramm durchzuführen:
?        Reprocessing von Seismikdaten, ggf. weitere Durchführung ergänzender 2D/3D-Seismik
?        Interpretation und Reservoirmodellierung
?        Thermisch-hydraulische Betriebssimulation
?        Variantenuntersuchungen der Erschließung und Risikobewertung
?        Entscheidung über die weitere Vorgehensweise.

Die Aufsuchungsarbeiten sind im Erlaubniszeitraum abzuschließen; bis zum 01.02. jedes Erlaubnisjahres ist ein Tätigkeitsbericht mit Darstellung der Ergebnisse der Untersuchungen und den weiteren Arbeiten einzureichen. Dem StMWi und dem Landesamt für Umwelt sind auf Verlangen sämtliche Messungen und Darstellungen zur Erkundung und Verbreitung der geologischen Strukturen in digitaler Form zu überlassen.
Die beantragte Erlaubnis überschneidet sich mit der Bewilligung „GPPoing“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken. Überschneidungen mit bestehenden Bewilligungen auf den gleichen Bodenschatz sind entsprechend § 7 Abs. 2 BbergG zulässig. Die Bayernwerk AG wurde mit Schreiben vom 19.10.2016 von der Überschneidung informiert.

In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die Expertenanhörung zu den Erdbeben in Poing am 02.02.2017 stattfindet.

Kurzbericht

Die AFK-Geothermie GmbH Aschheim plant in den nächsten Jahren die Erweiterung ihres interkommunalen Geothermie-Projektes zur geothermischen Wärmeversorgung der drei Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim.
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2016 informierte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie die Gemeinde Poing über die Erteilung der Erlaubnis „AFK-Ost“ zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme.
Das Erlaubnisfeld erstreckt sich über eine Fläche von 84.246.900 m² und umfasst große Teile des Poinger Gemeindegebietes, ausgenommen den östlichen Teil zwischen Watzmannstraße und Anzinger Straße.
Die Erlaubnis wird für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 befristet. Im Erteilungszeitraum ist folgendes Arbeitsprogramm durchzuführen:
  • Reprocessing von Seismikdaten, ggf. weitere Durchführung ergänzender 2D/3D-Seismik
  • Interpreta tion und Reservoirmodellierung
  • Thermisch-hydraulische Betriebssimulation
  • Variantenuntersuchungen der Erschließung und Risikobewertung
  • Entscheidung über die weitere Vorgehensweise.

Die Aufsuchungsarbeiten sind im Erlaubniszeitraum abzuschließen; bis zum 01.02. jedes Erlaubnisjahres ist ein Tätigkeitsbericht mit Darstellung der Ergebnisse der Untersuchungen und den weiteren Arbeiten einzureichen. Dem StMWi und dem Landesamt für Umwelt sind auf Verlangen sämtliche Messungen und Darstellungen zur Erkundung und Verbreitung der geologischen Strukturen in digitaler Form zu überlassen.
Die beantragte Erlaubnis überschneidet sich mit der Bewilligung „GPPoing“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken. Überschneidungen mit bestehenden Bewilligungen auf den gleichen Bodenschatz sind entsprechend § 7 Abs. 2 BbergG zulässig. Die Bayernwerk AG wurde mit Schreiben vom 19.10.2016 von der Überschneidung informiert.

In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die Expertenanhörung zu den Erdbeben in Poing am 02.02.2017 stattfindet.

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1.6. Ausbaustrecke (ABS) 38 München - Mühldorf - Freilassing; Schallschutz für die Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.12.2016 wurde seitens der Gemeinde Poing die DB Netz AG – wie in der Gemeinderatssitzung am 24.11.2016 angekündigt – angeschrieben.

Hierzu ging am 27.12.2016 nachfolgendes Schreiben der DB Netz AG, Großprojekte Süd, vom 22.12.2016 ein:

„Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Hingerl,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 14.12.2016 und Ihrem Interesse am Bahnausbau der ABS 38.

Gemäß dem aktuell noch gültigen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003, sowie dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 beginnt unser Planungsauftrag für einen zweigleisigen Ausbau mit Elektrifizierung ab Markt Schwaben weiter Richtung Freilassing.

Ein Ausbau des Abschnittes Riem – Markt Schwaben ist in dem Planungsauftrag des Bundes nicht enthalten. Damit beginnt unser Planungsauftrag erst ab Markt Schwaben Richtung Mühldorf.

Für das Projekt „ABS 38, Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Markt Schwaben – Mühldorf – Freilassing“ ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Deutsche Bahn AG im Rahmen der Realisierung von Ausbaustrecken bei Lärmschutzmaßnahmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Auflagen einzuhalten hat.

Das erst ab Markt Schwaben durch uns zusätzliche Gleis löst die sog. Lärmvorsorge aus, wodurch Lärmschutzmaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu planen sind, sofern die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Mit Email vom 29.12.2016 wurden Herr Zellmer bzw. ein kompetenter Vertreter der DB Netz AG für die heutige Gemeinderatssitzung eingeladen.

Am 13.01.2017 ging noch ein weiteres Schreiben der DB Netz AG selben Datums ein.

Der Inhalt ist nahezu der gleiche wie im Schreiben vom 22.12.2016 (kein Anspruch der Gemeinde Poing auf Lärmvorsorge, da nicht Bestandteil der Ausbauplanungen). Ergänzend wird hier noch folgendes angeführt:

„Für Schallschutz lärmbetroffener Anwohner an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes, die baulich keiner wesentlichen Änderung unterliegen, existiert bislang keine gesetzliche Regelung. Daher hat die Bundesregierung ein Sonderprogramm zur Minderung der Verkehrsbelastung an ausgewählten Schienenstrecken des Bundes verabschiedet. Das Programm umfasst die Umsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen (wie den Bau von Schallschutzwänden) sowie passiver Lärmschutzmaßnahmen (beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern oder schallgedämmten Lüftern).

Bei dem Lärmsanierungsprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Grundlage für das Lärmsanierungsprogramm ist die „Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes“. In dieser Richtlinie hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Lärmpegel als Grenzwerte festgesetzt. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte ist eine Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm möglich.

VOM BMVI wurde im Rahmen des genannten Programms ein Gesamtkonzept zur Lärmsanierung veröffentlicht, welches im Internet unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/laermvorsorge-und-laermsanierung.html abrufbar ist.

In der dort hinterlegten Anlage 1 sind Streckenabschnitte aufgeführt, die durch hohe Lärmbelastung gekennzeichnet sind und an welchen bereits die Planungen oder die Umsetzung für die Lärmsanierung begonnen haben, die Ortsdurchfahrt Poing gehört jedoch nicht dazu.

In der Anlage 3 sind Streckenabschnitte aufgeführt, an denen der Bund mittel- bis langfristig eine Lärmsanierung vornehmen möchte, für welche allerdings die Planung noch nicht begonnen wurde. In dieser Gruppe sind drei Streckenabschnitte im Gemeindegebiet von Poing enthalten:
?        Poing – Grub (Streckenkilometer 14,0 – 14,4),
?        Poing 1 (Streckenkilometer 16,3 – 17,0) und
?        Poing 2 (Streckenkilometer 17,2 – 17,4).

Um eine gerechte Reihenfolge bei der Bearbeitung sicherzustellen, hat der Bund alle identifizierten Streckenabschnitte mit einer Prioritätszahl versehen, welche die Verkehrsbelastung und Lärmentwicklung auf dem jeweiligen Streckenabschnitt berücksichtigt. Die Ortsdurchfahrt Poing hat eine relativ niedrige Prioritätskennzahl 1,764 erhalten. Angesichts der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle können derzeit nur Ortsdurchfahrten mit einer Prioritätszahl größer 4 bearbeitet werden.“

Des Weiteren wird ein Ansprechpartner aus dem Team „Portfolio Lärmsanierung“ genannt. Es besteht Bereitschaft, in einer unserer Gemeinderatssitzungen Details zur Lärmsanierung zu erläutern, allerdings war es zur heutigen Sitzung nicht möglich.

Ergänzend wird auf die Umrüstung der Wagen auf lärmreduzierte Bremstechnik hingewiesen. Dies soll für die gesamte DB-Güterwagenflotte bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein (ca. 10 DB geringerer Lärmpegel).

Zudem bietet der Verzicht des Bundes auf den Streckenausbau westlich von Markt Schwaben auch Chancen. So besteht nun Planungssicherheit für den lange verschobenen barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Stationen München-Riem, Feldkirchen, Heimstetten, Poing und Markt Schwaben. Mit dem Ausbau wird Mitte kommenden Jahres begonnen.

Kurzbericht

Mit Schreiben vom 14.12.2016 wurde seitens der Gemeinde Poing die DB Netz AG – wie in der Gemeinderatssitzung am 24.11.2016 angekündigt – angeschrieben.

Hierzu ging am 27.12.2016 nachfolgendes Schreiben der DB Netz AG, Großprojekte Süd, vom 22.12.2016 ein:

„Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Hingerl,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 14.12.2016 und Ihrem Interesse am Bahnausbau der ABS 38.

Gemäß dem aktuell noch gültigen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003, sowie dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 beginnt unser Planungsauftrag für einen zweigleisigen Ausbau mit Elektrifizierung ab Markt Schwaben weiter Richtung Freilassing.

Ein Ausbau des Abschnittes Riem – Markt Schwaben ist in dem Planungsauftrag des Bundes nicht enthalten. Damit beginnt unser Planungsauftrag erst ab Markt Schwaben Richtung Mühldorf.

Für das Projekt „ABS 38, Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Markt Schwaben – Mühldorf – Freilassing“ ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Deutsche Bahn AG im Rahmen der Realisierung von Ausbaustrecken bei Lärmschutzmaßnahmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Auflagen einzuhalten hat.

Das erst ab Markt Schwaben durch uns zusätzliche Gleis löst die sog. Lärmvorsorge aus, wodurch Lärmschutzmaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu planen sind, sofern die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Mit Email vom 29.12.2016 wurden Herr Zellmer bzw. ein kompetenter Vertreter der DB Netz AG für die Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 eingeladen.

Am 13.01.2017 ging noch ein weiteres Schreiben der DB Netz AG selben Datums ein.

Der Inhalt ist nahezu der gleiche wie im Schreiben vom 22.12.2016 (kein Anspruch der Gemeinde Poing auf Lärmvorsorge, da nicht Bestandteil der Ausbauplanungen). Ergänzend wird hier noch folgendes angeführt:

„Für Schallschutz lärmbetroffener Anwohner an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes, die baulich keiner wesentlichen Änderung unterliegen, existiert bislang keine gesetzliche Regelung. Daher hat die Bundesregierung ein Sonderprogramm zur Minderung der Verkehrsbelastung an ausgewählten Schienenstrecken des Bundes verabschiedet. Das Programm umfasst die Umsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen (wie den Bau von Schallschutzwänden) sowie passiver Lärmschutzmaßnahmen (beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern oder schallgedämmten Lüftern).

Bei dem Lärmsanierungsprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Grundlage für das Lärmsanierungsprogramm ist die „Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes“. In dieser Richtlinie hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Lärmpegel als Grenzwerte festgesetzt. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte ist eine Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm möglich.

VOM BMVI wurde im Rahmen des genannten Programms ein Gesamtkonzept zur Lärmsanierung veröffentlicht, welches im Internet unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/laermvorsorge-und-laermsanierung.html abrufbar ist.

In der dort hinterlegten Anlage 1 sind Streckenabschnitte aufgeführt, die durch hohe Lärmbelastung gekennzeichnet sind und an welchen bereits die Planungen oder die Umsetzung für die Lärmsanierung begonnen haben, die Ortsdurchfahrt Poing gehört jedoch nicht dazu.

In der Anlage 3 sind Streckenabschnitte aufgeführt, an denen der Bund mittel- bis langfristig eine Lärmsanierung vornehmen möchte, für welche allerdings die Planung noch nicht begonnen wurde. In dieser Gruppe sind drei Streckenabschnitte im Gemeindegebiet von Poing enthalten:
  • Poing – Grub (Streckenkilometer 14,0 – 14,4),
  • Poing 1 (Streckenkilometer 16,3 – 17,0) und
  • Poing 2 (Streckenkilometer 17,2 – 17,4).

Um eine gerechte Reihenfolge bei der Bearbeitung sicherzustellen, hat der Bund alle identifizierten Streckenabschnitte mit einer Prioritätszahl versehen, welche die Verkehrsbelastung und Lärmentwicklung auf dem jeweiligen Streckenabschnitt berücksichtigt. Die Ortsdurchfahrt Poing hat eine relativ niedrige Prioritätskennzahl 1,764 erhalten. Angesichts der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle können derzeit nur Ortsdurchfahrten mit einer Prioritätszahl größer 4 bearbeitet werden.“

Des Weiteren wird ein Ansprechpartner aus dem Team „Portfolio Lärmsanierung“ genannt. Es besteht Bereitschaft, in einer unserer Gemeinderatssitzungen Details zur Lärmsanierung zu erläutern, allerdings war es zur Sitzung am 19.01.2017 nicht möglich.

Ergänzend wird auf die Umrüstung der Wagen auf lärmreduzierte Bremstechnik hingewiesen. Dies soll für die gesamte DB-Güterwagenflotte bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein (ca. 10 DB geringerer Lärmpegel).

Zudem bietet der Verzicht des Bundes auf den Streckenausbau westlich von Markt Schwaben auch Chancen. So besteht nun Planungssicherheit für den lange verschobenen barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Stationen München-Riem, Feldkirchen, Heimstetten, Poing und Markt Schwaben. Mit dem Ausbau wird Mitte kommenden Jahres begonnen.

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1.7. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Rad Fahrende unterliegen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrsordnung dem Rechtsfahr- und Fahrbahnbenutzungsgebot. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010 dürfen Rad Fahrende daher nur dort zur Benutzung der Radwege gezwungen werden, wo das Fahren auf der Straße eine "konkrete Gefahr" bedeutet. Eine konkrete Gefahr liegt dann vor, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt. Somit sollen Rad Fahrende überall dort, wo es möglich ist, auf der Straße im fließenden Verkehr mitfahren dürfen. Denn laut Unfallstatistik und Aussagen vieler Experten fahren Rad Fahrende auf der Straße häufig am sichersten, weil sie dort vom Kraftfahrzeugverkehr besser gesehen werden und es daher deutlich seltener zu Konflikten mit abbiegenden Fahrzeugen kommt. Seither überprüfen Städte und Gemeinden in ganz Deutschland nach und nach alle Radwege und haben in vielen Straßen die Benutzungspflicht durch Abbau der blauen Radwegschilder bereits aufgehoben.

In Poing hat überdies der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 07.06.2016 bzw. der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.06.2016 einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Poing es sich als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern e. V. (AGFK) zum Ziel setzen wird, den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufnahmekriterien der AGFK Bayern stellen dabei eine wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung dar.

An die Verwaltung erging somit durch den Gemeinderat der konkrete Auftrag, die für die vollständige Aufnahme erforderlichen Maßnahmen „M 2.3.3 Prüfung der Radwegebenutzungspflicht“, „M 2.3.5 Beschilderungssituation Bike & Ride“ und „M 2.4.1 Zwei-Richtungsradwege innerorts vermeiden“ zu prüfen. Die Maßnahmen waren insbesondere das Ergebnis einer Befahrung mittels Fahrrad im Rahmen der Vorbereisung der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ im März 2016, an der neben Polizei und Gemeinde auch Vertreter des bayerischen Innenministeriums, der Geschäftsstelle der AGFK sowie des ADFC teilgenommen hatten.

Die Prüfungsergebnisse wurden dem Gemeinderat am 21.07.2016 im Rahmen einer Bekanntgabe vorgestellt. Es wurde hierbei dargelegt, dass eine besondere Gefahrenlage, die eine Radwegbenutzungspflicht in der Kirchheimer Allee, in der Bergfeldstraße und in der Straße Am Hanselbrunn länger erforderlich machen würde, nach den behördlichen Erkenntnissen auch von Polizei und Landratsamt (als Untere Straßenverkehrsbehörde und Teil der Unfallkommission) nicht vorliegen würde. Dies sei insbesondere das Ergebnis der gemeindlichen Verkehrsschau mit Polizei und Landratsamt im April 2016.

Das Landratsamt Ebersberg teilte aktuell neuerlich mit, dass nahezu alle Unfälle mit Rad Fahrenden nicht auf der Fahrbahn passieren würden. Daher gelte auch die Vorgabe, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben ist, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen stünden.

Die Polizeiinspektion Poing berichtete ebenfalls aktuell, dass es im Gemeindegebiet Poing im letzten 3-Jahresauswertungszeitraum (2012-2014) keinen Unfallschwerpunkt gegeben hätte. Besonders unfallbelastet waren im Gemeindegebiet in den vergangenen Jahren allerdings die Kreisstraßen EBE 1 (Anzinger Straße – Hauptstraße -  Gruber Straße) und EBE 2 (Plieninger Straße - Neufarner Straße) gewesen.

Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht stellt somit eine Rechtsfolge dar.

Hierbei wird nicht verkannt, dass es nach polizeilichen Erkenntnissen Unfälle mit nicht angepasster Geschwindigkeit in den Jahren 2010 – 2016 u. a. auch in der Straße Am Hanselbrunn, in der Bergfeldstraße sowie in der Kirchheimer Allee gegeben hatte. Aus Sicht der Verwaltung muss diesen Verstößen wirksam durch Ahndung, Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigegeräten und ggf. baulichen Maßnahmen begegnet werden; sie rechtfertigen nach der höchsten Verwaltungsrechtsprechung jedoch für sich alleine noch keine Radwegbenutzungspflicht. Für die Problematik der Geschwindigkeitsübertretungen prüft daher die Verwaltung eigene Maßnahmenvorschläge, die im Frühjahr 2017 dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Ebenso wurde die Radwegbenutzungspflicht nördlich des Park- und Ride-Gebäudes aufgehoben. Hintergrund ist, dass dieser Bereich Teil einer Tempo 30-Zone ist, in der bereits grundsätzlich keine Radwegbenutzungsplichten ausgesprochen werden dürfen.

Die vorhandenen Radverkehrsanlagen („bauliche Radwege“) dürfen natürlich weiter benutzt werden. Insoweit besteht z. B. in Teilen der Bergfeldstraße dann ein Wahlrecht, ob die Rad Fahrenden den Radweg oder die Fahrbahn benutzen möchten.

Die Zulassung von Radverkehr auf Gehwegen mittels Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ ist grundsätzlich aber eine Ausnahme. Beeinträchtigungen von zu Fuß-Gehenden werden durch dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis auf ein vertretbares Mindestmaß eingeschränkt.

Für den Bereich Kirchheimer Allee (zwischen Gruber Straße und abknickender Vorfahrt) sowie in Teilen der Straße „Am Hanselbrunn“ prüft die Verwaltung, ob eine Freigabe der Gehwege für den Radverkehr durch ein entsprechendes Zusatzzeichen zulässig ist. Gemäß Straßenverkehrs-ordnung gilt dann allerdings die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit.

Für die weitere Kirchheimer Allee muss dies derzeit aus Verkehrssicherheitsgründen ausscheiden. In diesem Zusammenhang darf erinnert werden, dass Poing für diesen Abschnitt in der Kirchheimer Allee durch die Initiative Cycleride für den Negativpreis „Pannenflicken 2015“ nominiert wurde. In der Begründung der Initiative lautete es: „Der Weg ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und dient nicht der Sicherheit des Radverkehrs. Ganz im Gegenteil, hier werden Gefahren geschaffen, die bei einer Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn nicht gegeben wären.“ Die Presse berichtete.

Um Konflikte zwischen Autofahrern und Radlern zu vermeiden, ist ferner Aufklärungsarbeit sehr wichtig. Auch die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht muss entsprechend vor Ort kommuniziert und bekannt gemacht werden. Daher erfolgte eine Information der Schulen, eine Pressemitteilung sowie die Berichterstattung auf der gemeindlichen Homepage vor Ferienbeginn, die Aufstellung der Warnbeschilderung in den Weihnachtsferien sowie eine neuerliche Information nach den Ferien (Pressegespräch, Ortsnachrichtenblatt, Bekanntgabe im Gemeinderat).

Die Öffentlichkeitsarbeit wird selbstverständlich fortgesetzt: So ist zu Beginn der „Radlsaison“ eine Informationsveranstaltung „vor Ort“ geplant, an der Polizei und Gemeinde für Fragen zur Verfügung stehen. Zu der Veranstaltung werden auch das Landratsamt und die AGFK eingeladen. Der Termin wird rechtzeitig im Ortsnachrichtenblatt veröffentlicht.

In der Aussprache wurde vom Gemeinderat deutliches Unverständnis über diese Maßnahmen geäußert. Die Verwaltung wurde gebeten, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Rad Fahrende innerörtlich in der Kirchheimer Allee zu prüfen und auch weitere Straßenzüge, beispielsweise den Westring und die Blumenstraße, einzubeziehen. Entsprechende Vorschläge sollen mit Fachleuten erörtert und dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Kurzbericht

Rad Fahrende unterliegen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrsordnung dem Rechtsfahr- und Fahrbahnbenutzungsgebot. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010 dürfen Rad Fahrende daher nur dort zur Benutzung der Radwege gezwungen werden, wo das Fahren auf der Straße eine "konkrete Gefahr" bedeutet. Eine konkrete Gefahr liegt dann vor, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt. Somit sollen Rad Fahrende überall dort, wo es möglich ist, auf der Straße im fließenden Verkehr mitfahren dürfen. Denn laut Unfallstatistik und Aussagen vieler Experten fahren Rad Fahrende auf der Straße häufig am sichersten, weil sie dort vom Kraftfahrzeugverkehr besser gesehen werden und es daher deutlich seltener zu Konflikten mit abbiegenden Fahrzeugen kommt. Seither überprüfen Städte und Gemeinden in ganz Deutschland nach und nach alle Radwege und haben in vielen Straßen die Benutzungspflicht durch Abbau der blauen Radwegschilder bereits aufgehoben.

In Poing hat überdies der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 07.06.2016 bzw. der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.06.2016 einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Poing es sich als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Kommunen in Bayern e. V. (AGFK) zum Ziel setzen wird, den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufnahmekriterien der AGFK Bayern stellen dabei eine wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung dar.

An die Verwaltung erging somit durch den Gemeinderat der konkrete Auftrag, die für die vollständige Aufnahme erforderlichen Maßnahmen „M 2.3.3 Prüfung der Radwegebenutzungspflicht“, „M 2.3.5 Beschilderungssituation Bike & Ride“ und „M 2.4.1 Zwei-Richtungsradwege innerorts vermeiden“ zu prüfen. Die Maßnahmen waren insbesondere das Ergebnis einer Befahrung mittels Fahrrad im Rahmen der Vorbereisung der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ im März 2016, an der neben Polizei und Gemeinde auch Vertreter des bayerischen Innenministeriums, der Geschäftsstelle der AGFK sowie des ADFC teilgenommen hatten.

Die Prüfungsergebnisse wurden dem Gemeinderat am 21.07.2016 im Rahmen einer Bekanntgabe vorgestellt. Es wurde hierbei dargelegt, dass eine besondere Gefahrenlage, die eine Radwegbenutzungspflicht in der Kirchheimer Allee, in der Bergfeldstraße und in der Straße Am Hanselbrunn länger erforderlich machen würde, nach den behördlichen Erkenntnissen auch von Polizei und Landratsamt (als Untere Straßenverkehrsbehörde und Teil der Unfallkommission) nicht vorliegen würde. Dies sei insbesondere das Ergebnis der gemeindlichen Verkehrsschau mit Polizei und Landratsamt im April 2016.

Das Landratsamt Ebersberg teilte aktuell neuerlich mit, dass nahezu alle Unfälle mit Rad Fahrenden nicht auf der Fahrbahn passieren würden. Daher gelte auch die Vorgabe, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben ist, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen stünden.

Die Polizeiinspektion Poing berichtete ebenfalls aktuell, dass es im Gemeindegebiet Poing im letzten 3-Jahresauswertungszeitraum (2012-2014) keinen Unfallschwerpunkt gegeben hätte. Besonders unfallbelastet waren im Gemeindegebiet in den vergangenen Jahren allerdings die Kreisstraßen EBE 1 (Anzinger Straße – Hauptstraße – Gruber Straße) und EBE 2 (Plieninger Straße – Neufarner Straße) gewesen.

Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht stellt somit eine Rechtsfolge dar.

Hierbei wird nicht verkannt, dass es nach polizeilichen Erkenntnissen Unfälle mit nicht angepasster Geschwindigkeit in den Jahren 2010 – 2016 u. a. auch in der Straße Am Hanselbrunn, in der Bergfeldstraße sowie in der Kirchheimer Allee gegeben hatte. Aus Sicht der Verwaltung muss diesen Verstößen wirksam durch Ahndung, Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigegeräten und ggf. baulichen Maßnahmen begegnet werden; sie rechtfertigen nach der höchsten Verwaltungsrechtsprechung jedoch für sich alleine noch keine Radwegbenutzungspflicht. Für die Problematik der Geschwindigkeitsübertretungen prüft daher die Verwaltung eigene Maßnahmenvorschläge, die im Frühjahr 2017 dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Ebenso wurde die Radwegbenutzungspflicht nördlich des Park- und Ride-Gebäudes aufgehoben. Hintergrund ist, dass dieser Bereich Teil einer Tempo 30-Zone ist, in der bereits grundsätzlich keine Radwegbenutzungsplichten ausgesprochen werden dürfen.

Die vorhandenen Radverkehrsanlagen („bauliche Radwege“) dürfen natürlich weiter benutzt werden. Insoweit besteht z. B. in Teilen der Bergfeldstraße dann ein Wahlrecht, ob die Rad Fahrenden den Radweg oder die Fahrbahn benutzen möchten.

Die Zulassung von Radverkehr auf Gehwegen mittels Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ ist grundsätzlich aber eine Ausnahme. Beeinträchtigungen von zu Fuß-Gehenden werden durch dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis auf ein vertretbares Mindestmaß eingeschränkt.

Für den Bereich Kirchheimer Allee (zwischen Gruber Straße und abknickender Vorfahrt) sowie in Teilen der Straße „Am Hanselbrunn“ prüft die Verwaltung, ob eine Freigabe der Gehwege für den Radverkehr durch ein entsprechendes Zusatzzeichen zulässig ist. Gemäß Straßenverkehrsordnung gilt dann allerdings die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit.

Für die weitere Kirchheimer Allee muss dies derzeit aus Verkehrssicherheitsgründen ausscheiden. In diesem Zusammenhang darf erinnert werden, dass Poing für diesen Abschnitt in der Kirchheimer Allee durch die Initiative Cycleride für den Negativpreis „Pannenflicken 2015“ nominiert wurde. In der Begründung der Initiative lautete es: „Der Weg ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und dient nicht der Sicherheit des Radverkehrs. Ganz im Gegenteil, hier werden Gefahren geschaffen, die bei einer Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn nicht gegeben wären.“ Die Presse berichtete.

Um Konflikte zwischen Autofahrern und Radlern zu vermeiden, ist ferner Aufklärungsarbeit sehr wichtig. Auch die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht muss entsprechend vor Ort kommuniziert und bekannt gemacht werden. Daher erfolgte eine Information der Schulen, eine Pressemitteilung sowie die Berichterstattung auf der gemeindlichen Homepage vor Ferienbeginn, die Aufstellung der Warnbeschilderung in den Weihnachtsferien sowie eine neuerliche Information nach den Ferien (Pressegespräch, Ortsnachrichtenblatt, Bekanntgabe im Gemeinderat).

Die Öffentlichkeitsarbeit wird selbstverständlich fortgesetzt: So ist zu Beginn der „Radlsaison“ eine Informationsveranstaltung „vor Ort“ geplant, an der Polizei und Gemeinde für Fragen zur Verfügung stehen. Zu der Veranstaltung werden auch das Landratsamt und die AGFK eingeladen. Der Termin wird rechtzeitig im Ortsnachrichtenblatt veröffentlicht.

In der Aussprache wird vom Gemeinderat deutliches Unverständnis über diese Maßnahmen geäußert. Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Rad Fahrende innerörtlich in der Kirchheimer Allee zu prüfen und auch weitere Straßenzüge, beispielsweise den Westring und die Blumenstraße, einzubeziehen. Entsprechende Vorschläge sollen mit Fachleuten erörtert und dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

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1.8. Vorschläge zur büchereilosen Zeit aus der Bevölkerung / Unterschriftenliste; Prüfung der vorgeschlagenen Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Auf Grund der Ankündigung, dass die Bücherei für ca. ½ Jahr geschlossen werden soll, gab es aus der Bevölkerung Vorschläge, wo diese übergangsweise untergebracht werden könnte. Darüber hinaus wurden dem Ersten Bürgermeister Albert Hingerl 415 Unterschriften „Unsere Gemeindebücherei in Poing darf nicht schließen“ überreicht.

Die Überprüfung der Vorschläge seitens der Verwaltung ergab folgendes:

Ehemaliges Postgebäude / Anzinger Straße:
Dieses Gebäude befindet sich in Privatbesitz. In diesem Objekt sind sowohl der Wasseranschluss als auch die Heizung stillgelegt. Die zwingend notwendigen Renovierungen im Hinblick auf die kurze Nutzungsdauer erscheinen unwirtschaftlich.

Gruber Straße (Gruber Straße 46 – 46 c, sog. „Hammer-Gebäude“):
In diesem Gebäude erfolgen keine kleinteiligen Vermietungen (unter 1.000 qm). Unabhängig hiervon wären auch hier Investitionen erforderlich, die für die kurze Nutzungsdauer unwirtschaftlich erscheinen.

Vereinsräume Markomannenstraße:
Diese Räume erscheinen grundsätzlich für eine Übergangsnutzung geeignet, wobei auch hier sicher Investitionen nötig wären.
Diese Räume unterliegen aber einer starken Nutzung durch viele verschiedene Vereine / Personen, was in diesem Bereich zu Engpässen bei Nichtnutzung führen wird.

Bei einer Nutzung durch die Bücherei wäre eine Mehrfachnutzung durch Vereine etc. nicht möglich.

Büchereibus:
Am 02.12.2016 gab es ein Gespräch mit Herrn Siegfried Kalus, Leiter der Fahrbibliothek in München und Mitglied der Kommission für Fahrbibliotheken. Die Fahrbibliothek in München ist eine Abteilung der Stadtbibliothek im Gasteig. Sie besitzen mehrere Busse, die im ganzen Stadtgebiet unterwegs sind. Diese können aber von anderen Büchereien nicht ge- oder benutzt werden. Die Busse dürfen nur im Stadtgebiet München im Einsatz sein.

Als Kommissionsmitglied für Fahrbibliotheken hat er uns von einem Bücherbus abgeraten, da es solche nicht zu leihen gibt und ein Erwerb zu kostenaufwändig für uns wäre, vor allem, da es sich bei uns um einen Zeitraum von ca. einem halben Jahr handelt.

Geplante Maßnahmen zur Überbrückung:

Auf Anfrage der Verwaltung haben die Gemeinden Vaterstetten, Kirchheim und Anzing mitgeteilt, dass Poinger Bürger ihre Büchereien nutzen können.

Die Mitarbeiter der Poinger Bücherei werden die Leseprojekte während der Schließung vor Ort in allen 3 Grundschulen durchführen.

Die Gemeinde plant, zusätzliche Ebook-Reader anzuschaffen, die temporär ausgeliehen werden können. Auf diesen Ebook-Readern können online Bücher geladen und somit gelesen werden. Die Ausleihe wird in den Räumlichkeiten des Jugendreferates stattfinden.

Weiterhin wird die Bücherei einige Lesungen während der Schließung durchführen.  Die entsprechenden Örtlichkeiten werden rechtzeitig sowohl im Ortsnachrichtenblatt, als auch auf der Homepage bekannt gegeben.

Kurzbericht

Auf Grund der Ankündigung, dass die Bücherei für ca. ½ Jahr geschlossen werden soll, gab es aus der Bevölkerung Vorschläge, wo diese übergangsweise untergebracht werden könnte. Darüber hinaus wurden dem Ersten Bürgermeister Albert Hingerl 415 Unterschriften „Unsere Gemeindebücherei in Poing darf nicht schließen“ überreicht.

Die Überprüfung der Vorschläge seitens der Verwaltung ergab folgendes:

Ehemaliges Postgebäude / Anzinger Straße:
Dieses Gebäude befindet sich in Privatbesitz. In diesem Objekt sind sowohl der Wasseranschluss als auch die Heizung stillgelegt. Die zwingend notwendigen Renovierungen im Hinblick auf die kurze Nutzungsdauer erscheinen unwirtschaftlich.

Gruber Straße (Gruber Straße 46 – 46 c, sog. „Hammer-Gebäude“):
In diesem Gebäude erfolgen keine kleinteiligen Vermietungen (unter 1.000 qm). Unabhängig hiervon wären auch hier Investitionen erforderlich, die für die kurze Nutzungsdauer unwirtschaftlich erscheinen.

Vereinsräume Markomannenstraße:
Diese Räume erscheinen grundsätzlich für eine Übergangsnutzung geeignet, wobei auch hier sicher Investitionen nötig wären.
Diese Räume unterliegen aber einer starken Nutzung durch viele verschiedene Vereine / Personen, was in diesem Bereich zu Engpässen bei Nichtnutzung führen wird.

Bei einer Nutzung durch die Bücherei wäre eine Mehrfachnutzung durch Vereine etc. nicht möglich.

Büchereibus:
Am 02.12.2016 gab es ein Gespräch mit Herrn Siegfried Kalus, Leiter der Fahrbibliothek in München und Mitglied der Kommission für Fahrbibliotheken. Die Fahrbibliothek in München ist eine Abteilung der Stadtbibliothek im Gasteig. Sie besitzen mehrere Busse, die im ganzen Stadtgebiet unterwegs sind. Diese können aber von anderen Büchereien nicht ge- oder benutzt werden. Die Busse dürfen nur im Stadtgebiet München im Einsatz sein.

Als Kommissionsmitglied für Fahrbibliotheken hat er uns von einem Bücherbus abgeraten, da es solche nicht zu leihen gibt und ein Erwerb zu kostenaufwändig für uns wäre, vor allem, da es sich bei uns um einen Zeitraum von ca. einem halben Jahr handelt.

Geplante Maßnahmen zur Überbrückung:
Auf Anfrage der Verwaltung haben die Gemeinden Vaterstetten, Kirchheim und Anzing mitgeteilt, dass Poinger Bürger ihre Büchereien nutzen können.

Die Mitarbeiter der Poinger Bücherei werden die Leseprojekte während der Schließung vor Ort in allen 3 Grundschulen durchführen.

Die Gemeinde plant, zusätzliche Ebook-Reader anzuschaffen, die temporär ausgeliehen werden können. Auf diesen Ebook-Readern können online Bücher geladen und somit gelesen werden. Die Ausleihe wird in den Räumlichkeiten des Jugendreferates stattfinden.

Weiterhin wird die Bücherei einige Lesungen während der Schließung durchführen. Die entsprechenden Örtlichkeiten werden rechtzeitig sowohl im Ortsnachrichtenblatt, als auch auf der Homepage bekannt gegeben.

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1.9. Kindertagesstätten in Poing; Geplanter Neubau katholischer Kindergarten Am Endbachweg, Sachstand Vertragsverhandlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Am 12.01.2017 hat die Verwaltung ein Gespräch mit Herrn Generalvikar Peter Beer im Erzbischöflichen Ordinariat München geführt, um die ins Stocken geratenen Verhandlungen zur zukünftigen Finanzierung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte Am Endbachweg wieder aufzunehmen.

Zusammengefasst wurde als Ergebnis festgestellt, dass
1.        die Planungen bezüglich des Ersatzneubaus für den Kindergarten „Am Endbachweg" von Seiten des Ordinariats aus unverzüglich weiter vorangetrieben werden, so dass nach Erreichen einer Einigung über die noch offenen Punkte kein weiterer Zeitverlust mehr eintritt.
2.        die Finanzierung dieses Ersatzneubaus insofern bereits geklärt ist, da von Seiten der Gemeinde Poing die Zusage besteht, 2/3 der tatsächlichen Kosten des Neubaus und 1/3 der Kosten für die Interimsmaßnahme zu übernehmen.
3.        bezüglich der mit dem Betrieb der Kindertageseinrichtung verbundenen Kosten und ggf. auflaufender Defizite Gemeinde und Ordinariat eine vertragliche Einigung innerhalb der nächsten 4 Wochen anstreben. Basis für diese Verhandlungen wird der bereits übersandte Trägervertrag sein, den die Gemeinde Poing mit anderen freien Kita-Trägern schließt, wobei Einigkeit besteht, dass schon aufgrund der anderen gebäudlichen Situation der katholischen Kita hier entsprechende Anpassungen erforderlich sind. Die für diese Verhandlungen relevanten Zahlen werden von beiden Seiten zur Verfügung gestellt.

Kurzbericht

Am 12.01.2017 hat die Verwa ltung ein Gespräch mit Herrn Generalvikar Peter Beer im Erzbischöflichen Ordinariat München geführt, um die ins Stocken geratenen Verhandlungen zur zukünftigen Finanzierung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte Am Endbachweg wieder aufzunehmen.

Zusammengefasst wurde als Ergebnis festgestellt, dass
1.        die Planungen bezüglich des Ersatzneubaus für den Kindergarten „Am Endbachweg" von Seiten des Ordinariats aus unverzüglich weiter vorangetrieben werden, so dass nach Erreichen einer Einigung über die noch offenen Punkte kein weiterer Zeitverlust mehr eintritt.
2.        die Finanzierung dieses Ersatzneubaus insofern bereits geklärt ist, da von Seiten der Gemeinde Poing die Zusage besteht, 2/3 der tatsächlichen Kosten des Neubaus und 1/3 der Kosten für die Interimsmaßnahme zu übernehmen.
3.        bezüglich der mit dem Betrieb der Kindertageseinrichtung verbundenen Kosten und ggf. auflaufender Defizite Gemeinde und Ordinariat eine vertragliche Einigung innerhalb der nächsten 4 Wochen anstreben. Basis für diese Verhandlungen wird der bereits übersandte Trägervertrag sein, den die Gemeinde Poing mit anderen freien Kita-Trägern schließt, wobei Einigkeit besteht, dass schon aufgrund der anderen gebäudlichen Situation der katholischen Kita hier entsprechende Anpassungen erforderlich sind. Die für diese Verhandlungen relevanten Zahlen werden von beiden Seiten zur Verfügung gestellt.

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1.10. Überörtliche Verkehrsplanungen mit umliegenden Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Die Ersten Bürgermeister der Gemeinden Anzing, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Kirchheim, Markt Schwaben, Pliening, Poing und Vaterstetten trafen sich am 20.12.2016 und 16.01.2017 im Poinger Rathaus. Gemeinsam möchten sie gegen die Probleme des ansteigenden Verkehrs, der auch durch das Wachstum in der Region bedingt ist, vorgehen. Die Gemeinde Aschheim erklärte, an dem Projekt ebenfalls mitwirken zu wollen.

Nachdem - wie in der Gemeindesratssitzung vom 17.11.2016 angekündigt - im Dezember ein Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und Freising sowie der Autobahndirektion Südbayern auf der Tagesordnung stand, soll nun als nächster Schritt die Beauftragung eines Planungsbüros mit der Erstellung einer Verkehrsanalyse erfolgen.

An das Treffen schloss sich ein Pressegespräch an. Hiervon wurde auch ein Video erstellt, welches Sie auf unserer gemeindlichen Homepage finden können.

Kurzbericht

Die Ersten Bürgermeister der Gemeinden Anzing, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Kirchheim, Markt Schwaben, Pliening, Poing und Vaterstetten trafen sich am 20.12.2016 und 16.01.2017 im Poinger Rathaus. Gemeinsam möchten sie gegen die Probleme des ansteigenden Verkehrs, der auch durch das Wachstum in der Region bedingt ist, vorgehen. Die Gemeinde Aschheim erklärte, an dem Projekt ebenfalls mitwirken zu wollen.

Nachdem - wie in der Gemeindesratssitzung vom 17.11.2016 angekündigt - im Dezember ein Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und Freising sowie der Autobahndirektion Südbayern auf der Tagesordnung stand, soll nun als nächster Schritt die Beauftragung eines Planungsbüros mit der Erstellung einer Verkehrsanalyse erfolgen.

An das Treffen schloss sich ein Pressegespräch an. Hiervon wurde auch ein Video erstellt, welches Sie auf unserer gemeindlichen Homepage finden können.

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1.11. Bayern WLAN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau des landesweiten öffentlichen WLAN Netzes und tritt für die teilnehmenden Kommunen als Provider auf.

Die Gemeinde Poing beabsichtigt insgesamt drei Standorte mit WLAN auszustatten.

       Standort 1: Rathaus – Wartebereich vor Bürgerbüro
       Standort 2: Ortszentrum – Marktplatz
       Standort 3: Sportzentrum - Außenbereich Fußballplatz in Richtung Süden.

Der Freistaat übernimmt pro teilnehmender Gemeinde die Einrichtungskosten für bis zu zwei Anschlüsse mit 5.000 € brutto. Übersteigende Einrichtungskosten sowie laufende Betriebskosten z. B. für den Zugang zum Internet sind von der Gemeinde zu tragen.
Die laufenden Kosten für den Betrieb der drei genannten Standorte werden auf ca. 2.500 € jährlich geschätzt.
Die Umsetzung ist für das zweite Quartal 2017 geplant.

Kurzbericht

Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau des landesweiten öffentlichen WLAN Netzes und tritt für die teilnehmend en Kommunen als Provider auf.


Die Gemeinde Poing beabsichtigt insgesamt drei Standorte mit WLAN auszustatten.

• Standort 1: Rathaus – Wartebereich vor Bürgerbüro
• Standort 2: Ortszentrum – Marktplatz
• Standort 3: Sportzentrum - Außenbereich Fußballplatz in Richtung Süden.

Der Freistaat übernimmt pro teilnehmender Gemeinde die Einrichtungskosten für bis zu zwei Anschlüsse mit 5.000 € brutto. Übersteigende Einrichtungskosten sowie laufende Betriebskosten z. B. für den Zugang zum Internet sind von der Gemeinde zu tragen.
Die laufenden Kosten für den Betrieb der drei genannten Standorte werden auf ca. 2.500 € jährlich geschätzt.
Die Umsetzung ist für das zweite Quartal 2017 geplant.

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1.12. Schulen in Poing; Interimslösung Grundschule Karl-Sittler-Straße und Auslagerung Sprengelklassen Am Bergfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö 1.12

Sachverhalt

Am 17.01.2017 hat die Verwaltung mit den Elternbeiräten und den Schulleitungen der beiden Grundschulen Karl-Sittler-Straße und Anni-Pickert die zukünftige und geplante Unterbringung erörtert. Eltern der auszulagernden Sprengelklassen Am Bergfeld, die derzeit noch in der Anni-Pickert-Grundschule beschult werden, kritisierten die Entscheidung der Verwaltung, für den Zeitraum vom September 2017 bis August 2019 die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, derzeit 3 – 4-zügig im Neubau der Grundschule Am Bergfeld unterzubringen und die Sprengelschüler der Grundschule Am Bergfeld für diesen Zeitraum in den KiTa´s unterzubringen.

Die Verwaltung erläuterte in dieser Besprechung die Gründe wie folgt:

Der Neubau der Grundschule Am Bergfeld kann die derzeit 13 Grundschulklassen der Karl-Sittler-Straße aufnehmen. Damit ist ein zusammenhängender Schulbetrieb dieser Grundschule möglich und nach Auffassung der Schulleitung organisatorisch die sinnvollste Lösung. Die 8 – 9 Räume in den KiTa´s, die komplett vom Kindertagesstättenbetrieb baulich getrennt sind,  können die 8 Sprengelklassen Am Bergfeld problemlos aufnehmen. Darüber hinaus wird dort auch die Verwaltung der Schulleitung untergebracht. Die gemeinsame Nutzung der Mensa, der Sportanlage und der Fachräume ist gewährleistet. Die vorgeschlagene Unterbringung der Karl-Sittler-Grundschule in den KiTa´s und in den Räumen der neuen Grundschule sei hierfür keine Alternative. Auf die Frage der Verwaltung, an Elternbeiräte und Schulleitungen, ob diese Planung ein Problem für die Kinder darstelle, wurde festgestellt, dass dies für die Kinder absolut unproblematisch sei. Nachvollziehbar sei der Wunsch der Eltern, die neue Schule durch die Sprengelkinder beziehen zu lassen, aber aufgrund der Gesamtplanungen im Schulbereich die erläuterte Vorgehensweise die sinnvollste und  damit alternativlos.

Nach Auffassung der Verwaltung  wurde diese bereits seit 2012 mehrfach öffentlich erläuterte geplante Vorgehensweise seitens des Gemeinderates nie in Frage gestellt, aber auch so formal nicht beschlossen.

Kurzbericht

Am 17.01.2017 hat die Verwaltung mit den Elternbeiräten und den Schulleitungen der beiden Grundschulen Karl-Sittler-Straße und Anni-Pickert die zukünftige und geplante Unterbringung erörtert. Eltern der auszulagernden Sprengelklassen Am Bergfeld, die derzeit noch in der Anni-Pickert-Grundschule beschult werden, kritisierten die Entscheidung der Verwaltung, für den Zeitraum vom September 2017 bis August 2019 die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, derzeit 3 – 4-zügig im Neubau der Grundschule Am Bergfeld unterzubringen und die Sprengelschüler der Grundschule Am Bergfeld für diesen Zeitraum in den KiTa´s unterzubringen.

Die Verwaltung erläuterte in dieser Besprechung die Gründe wie folgt:

Der Neubau der Grundschule Am Bergfeld kann die derzeit 13 Grundschulklassen der Karl-Sittler-Straße aufnehmen. Damit ist ein zusammenhängender Schulbetrieb dieser Grundschule möglich und nach Auffassung der Schulleitung organisatorisch die sinnvollste Lösung. Die 8 – 9 Räume in den KiTa´s, die komplett vom Kindertagesstättenbetrieb baulich getrennt sind, können die 8 Sprengelklassen Am Bergfeld problemlos aufnehmen. Darüber hinaus wird dort auch die Verwaltung der Schulleitung untergebracht. Die gemeinsame Nutzung der Mensa, der Sportanlage und der Fachräume ist gewährleistet. Die vorgeschlagene Unterbringung der Karl-Sittler-Grundschule in den KiTa´s und in den Räumen der neuen Grundschule sei hierfür keine Alternative. Auf die Frage der Verwaltung, an Elternbeiräte und Schulleitungen, ob diese Planung ein Problem für die Kinder darstelle, wurde festgestellt, dass dies für die Kinder absolut unproblematisch sei. Nachvollziehbar sei der Wunsch der Eltern, die neue Schule durch die Sprengelkinder beziehen zu lassen, aber aufgrund der Gesamtplanungen im Schulbereich die erläuterte Vorgehensweise die sinnvollste und damit alternativlos.

Nach Auffassung der Verwaltung wurde diese bereits seit 2012 mehrfach öffentlich erläuterte geplante Vorgehensweise seitens des Gemeinderates nie in Frage gestellt, aber auch so formal nicht beschlossen.

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1.13. Eislauffläche im Sportzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö 1.13

Sachverhalt

Angesichts der bestehenden und zu erwartenden Temperaturen beabsichtigt die Gemeinde, die Stockbahn ab heute vom Schnee zu räumen, dann mit Wasser aufzuspritzen und eine Eislauffläche herzustellen. Die Stockschützen des TSV Poing e.  V. wurden bereits um Zustimmung gebeten.

Um die Eisfläche nutzbar zu machen, dürfen die Temperaturen tagsüber nicht über 0 Grad steigen und sollten nachts mindestens minus 5 Grad betragen. Nach den aktuellen Wetterprognosen sind diese Werte bis Ende kommender Woche gegeben. Aktuell wurde heute festgestellt, dass die Eisfläche aufgrund der Sonneneinstrahlung aufgeweicht wurde. Ob die Herstellung gelingt, muss deshalb abgewartet werden.
Wir hoffen, dass das Eislaufen schon am kommenden Wochenende möglich ist.

Sobald die Eislauffläche tatsächlich benutzbar ist, werden wir die Öffentlichkeit über Veröffentlichungen auf unserer Homepage und im Nachrichtenblatt sowie einer Pressemitteilung informieren.

Kurzbericht

Angesichts der bestehenden und zu erwartenden Temperaturen hat die Gemeinde die Stockbahn ab Donnersta g, den 19.01.2017 vom Schnee geräumt und mit Wasser aufgespritzt, um eine Eislauffläche herzustellen. Die Stockschützen des TSV Poing e.V. wurden bereits um Zustimmung gebeten.

Um die Eisfläche nutzbar zu machen, dürfen die Temperaturen tagsüber nicht über 0 Grad steigen und sollten nachts mindestens minus 5 Grad betragen. Nach den aktuellen Wetterprognosen sind diese Werte bis Ende kommender Woche gegeben.

Aktuell wurde festgestellt, dass die Eisfläche aufgrund der Sonneneinstrahlung aufgeweicht wurde. Ob die Herstellung gelingt, muss deshalb abgewartet werden.

Sobald die Eislauffläche tatsächlich benutzbar ist, wird die Öffentlichkeit über Veröffentlichungen auf unserer Homepage und im Nachrichtenblatt sowie durch eine Pressemitteilung informiert.

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2. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O für das Gebiet "Hauptstraße Ost"; Vorstellung der Bebauungsplanänderung, Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 12.12.2016 ging ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (wirksam seit 11.01.2006) ein. Grundlage für die beantragte Änderung soll das in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 21.07.2015 vorgestellte Konzept sein.

Wesentliche Punkte der Änderung sind:
?        Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt
?        Neugliederung der Baufelder unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung
?        Anpassung der Festsetzungen (z. B. Versickerung, Höhenlage, Parken usw.)

Um möglichst konkret auf die Wünsche der Gemeinde und des Bauherren eingehen zu können, soll die Änderung als „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ erfolgen.

Grundlage für die Neuordnung der Planung wird die aktuelle Straßenplanung „Verlängerung der Anzinger Straße“ inkl. veränderterem Kreuzungsbereich Anzinger-/Hauptstraße sowie der Neubau der Eisenbahnüberführung sein. Ebenso wird der vollständige Rückbau der Eisenbahnüberführung Schwabener Straße berücksichtigt.

Die Bebauungsplanänderung berücksichtigt auch die bereits genehmigte und in Ausführung befindliche Planung für die Anzinger Straße 1 (ehem. „Liebhart“) sowie die fertiggestellten Gebäude Wildparkstraße 6 – 18.

Der Abschluss eines Durchführungsvertrages ist noch erforderlich. Der Erschließungsvertrag liegt bereits vor.

Sobald der Bebauungsplanentwurf mit Begründung vorliegt, erfolgt die Vorstellung im Gemeinderat.

Beschlussvorschlag

Nach § 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan wird Herr Architekt Feirer-Kornprobst, Stephanskirchen, beauftragt.

Beschluss

Nach § 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan wird Herr Architekt Feirer-Kornprobst, Stephanskirchen, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Am 12.12.2016 ging ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (wirksam seit 11.01.2006) ein. Grundlage für die beantragte Änderung soll das in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 21.07.2015 vorgestellte Konzept sein.
Wesentliche Punkte der Änderung sind:
?        Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt
?        Neugliederung der Baufelder unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung
?        Anpassung der Festsetzungen (z. B. Versickerung, Höhenlage, Parken usw.)
Um möglichst konkret auf die Wünsche der Gemeinde und des Bauherren eingehen zu können, soll die Änderung als „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ erfolgen.
Grundlage für die Neuordnung der Planung wird die aktuelle Straßenplanung „Verlängerung der Anzinger Straße“ inkl. verändertem Kreuzungsbereich Anzinger-/Hauptstraße sowie der Neubau der Eisenbahnüberführung sein. Ebenso wird der vollständige Rückbau der Eisenbahnüberführung Schwabener Straße berücksichtigt.
Die Bebauungsplanänderung berücksichtigt auch die bereits genehmigte und in Ausführung befindliche Planung für die Anzinger Straße 1 (ehem. „Liebhart“) sowie die fertiggestellten Gebäude Wildparkstraße 6 – 18.
Der Abschluss eines Durchführungsvertrages ist noch erforderlich. Der Erschließungsvertrag liegt bereits vor.
Sobald der Bebauungsplanentwurf mit Begründung vorliegt, erfolgt die Vorstellung im Gemeinderat.
Nach kurzer Vorstellung der Planung erging einstimmig folgender Beschluss:
Nach § 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O als vorhabenbezogener Bebauungsplan wird Herr Architekt Feirer-Kornprobst, Stephanskirchen, beauftragt.

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3. 2. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 18 für den Bereich "Am Osterfeld"; Aufstellungsbeschluss und Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf Grund einer Bauvoranfrage für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes im Osterfeldweg 2, die nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18.1 (wirksam seit 03.09.2008) konform ging, wurde dem Antragsteller das gemeindliche Einvernehmen nur in Aussicht gestellt, sofern der Bebauungsplan entsprechend angepasst bzw. geändert wird.

In Gesprächen mit den Antragstellern zeichnete sich ab, dass insgesamt ein neues Planungskonzept für das Grundstück (z. B. weniger Wohneinheiten) angedacht ist. Dieses wurde zwischenzeitlich im Einvernehmen zwischen der Gemeinde und den Antragstellern ausgearbeitet und bildet die Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplanentwurf.

Die Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 91/2 (Baugrundstück), 63/24, 63/23 Teilfl. und 91/1 (öffentliche Verkehrsfläche). Der Gesamtumgriff beträgt ca. 0,58 ha.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (andere Maßnahme der Innenentwicklung – Neuordnung Stellplatzsituation bzw. Erschließung, Reduzierung Anzahl der Wohneinheiten).

Der bisher als „Eigentümerweg“ festgesetzte Weg soll nunmehr wieder als Privatstraße mit Festsetzung als GFL-Fläche erfolgen. Die Einverständniserklärung und Vereinbarung über die Gestaltung des Eigentümerweges vom 04.08. / 29.08.2006 wird im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung obsolet.

Die Geltungsbereiche der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O und dieser Bebauungsplanänderung wurden im Bereich der Schwabener Straße aufeinander abgestimmt.

Mit der Fertigung der Bebauungsplanänderung wurde Herr Feirer-Kornprobst, Architekt und Stadtplaner, Stephanskirchen, beauftragt. Die Planungskosten werden vom Grundstückseigentümer übernommen.

Beschlussvorschlag

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die 2. Teiländerung als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18.2 umfasst die Fl.-Nrn. 91/2, 63/24, 63/23 (Teilfl.) und 91/1 der Gemarkung Poing.

Die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Der Änderungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Für den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.01.2017 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Beschluss

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die 2. Teiländerung als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18.2 umfasst die Fl.-Nrn. 91/2, 63/24, 63/23 (Teilfl.) und 91/1 der Gemarkung Poing.

Die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Der Änderungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Für den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.01.2017 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Auf Grund einer Bauvoranfrage für den geplanten Wiederaufbau des Bestandsgebäudes im Osterfeldweg 2, die nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18.1 (wirksam seit 03.09.2008) konform ging, wurde dem Antragsteller das gemeindliche Einvernehmen nur in Aussicht gestellt, sofern der Bebauungsplan entsprechend angepasst bzw. geändert wird.
In Gesprächen mit den Antragstellern zeichnete sich ab, dass insgesamt ein neues Planungskonzept für das Grundstück (z. B. weniger Wohneinheiten) angedacht ist. Dieses wurde zwischenzeitlich i m Einvernehmen zwischen der Gemeinde und den Antragstellern ausgearbeitet und bildet die Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplanentwurf.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (andere Maßnahme der Innenentwicklung – Neuordnung Stellplatzsituation bzw. Erschließung, Reduzierung Anzahl der Wohneinheiten).
Der bisher als „Eigentümerweg“ festgesetzte Weg soll nunmehr wieder als Privatstraße mit Festsetzung als GFL-Fläche erfolgen. Die Einverständniserklärung und Vereinbarung über die Gestaltung des Eigentümerweges vom 04.08. / 29.08.2006 wird im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung obsolet.
Nach kurzer Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes durch den Planfertiger wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die 2. Teiländerung als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18.2 umfasst die Fl.-Nrn. 91/2, 63/24, 63/23 (Teilfl.) und 91/1 der Gemarkung Poing.
Die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Der Änderungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Für den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.01.2017 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

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4. Neubau eines Schwimmbades in Poing; Festlegung über eine mögliche Aufstockung sowie Festlegung der Beckengröße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 04.07.2013 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: Am Standort Gruber Straße soll ein Schwimmbad mit folgender Parametern realisiert werden: Schulschwimmbad mit 25 m x 8 m –Becken. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung in die Wege zu leiten. Die notwendigen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 3,5 Mio. € sind im Haushalt zu veranschlagen.

In der Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2016 hat die Verwaltung den Prüfauftrag erhalten, ob im Rahmen des Neubaus eines Schulschwimmbades, der bereits schulaufsichtlich genehmigt worden ist, eine Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) ebenfalls schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre.

Auf das zu errichtende Schulschwimmbad sollen 2 - 3 Räume aufgesetzt werden, um dorthin die Mittagsbetreuung auszulagern, damit die als Klassenzimmer genutzten Nebenräume und Fachräume entlastet werden.

Bezüglich dieser Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) lief eine Anfrage bei der Regierung von Oberbayern, ob dieses Vorhaben schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre.

Zwischenzeitlich hat die Regierung von Oberbayern (ROB) in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt das Raumprogramm der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule erneut überprüft.

Im Schreiben vom 02.11.2016 geht die ROB davon aus, dass der aktuelle Raumbestand der APS den dort zu erwartenden Schülerentwicklungen entspricht, insbesondere deshalb, da der Träger der Mittagsbetreuung, die Poinger Kolpingfamilie e. V., mitgeteilt hat, dass mit der Auslagerung von 8 Grundschulklassen in die Kindertagesstätten des Zauberwinkels kein Bedarf mehr an den bisher genutzten Räumen Zeichensaal und ehemaliges Cracy Corner besteht. Dadurch kann der für die Schulleitung erforderliche Bedarf für einen weiteren Fachraum, wahrscheinlich einer zusätzlichen Schulküche, sichergestellt werden. Dies wurde mit der Schulleitung bereits abgestimmt.

Eine Aufstockung der Schwimmhalle ist derzeit nicht förderfähig.

Um der Verwaltung die weitere Vorgehensweise bei der Verwirklichung des Projektes zu erleichtern, ist eine Entscheidung über eine mögliche Aufstockung herbei zu führen. Hierzu werden drei Varianten als Entscheidungsgrundlage vorgegeben.

Variante 1:                Schwimmbad ohne Aufstockung
Variante 2:                Schwimmbad mit Aufstockung
Variante 3:                Schwimmbad mit späterer Aufstockungsmöglichkeit

Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der vorgetragenen Abhängigkeiten auf eine Aufstockung nach Variante 2 und Variante 3 gänzlich zu verzichten. Diese beiden Varianten hätten enorme finanzielle Auswirkungen auf die Maßnahme. Auch stünde eine derartige Entscheidung einer filigranen und kostengünstig umsetzbaren Bauweise entgegen. Die angesetzten Mittel wären in jedem Fall nicht ausreichend.

Beschlussvorschlag

Am Standort Gruber Straße soll ein Schulschwimmbad mit einem Becken von 25,0 m * 8,0 m / 25,0 m * 12,5 m mit einem Tiefenverlauf von 0,9 m – 1,8 m / mit einer Tiefe von 1,9 m mit einem Hubboden nach Variante 1 / Variante 2 / Variante 3 realisiert werden.

Die je nach gewählter Beckengröße, zusätzlich zum Ansatz von 3.500.000 € entstehenden Fehlbeträge, sind im Haushalt 2018 ff  zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) 3.500.000 € angesetzt. Die Höhe einer voraussichtlichen  Förderung beträgt ca. 735.000 €.  Die durch ein Ing. Büro errechneten jährlichen Unterhaltskosten für eine derartige Anlage betragen ca. 150.000 €. Darin ist der nötige Personalaufwand nicht enthalten.

Eine Aktualisierung des Kostenrahmens, beruhend auf dem Baukostenindex 2016, wurde der Verwaltung am 06.01.2017 vom Architekturbüro Brinkmeier + Salz übergeben. Demnach entstehen aktuell für ein Schwimmbad, mit einem Becken von 25,0 m * 8,0 m, Kosten von 4.300.000 €.

Angesichts der Tendenzen, eine zweite Übungseinheit zu berücksichtigen, die ein Becken von 25,0 m * 12,5 m voraussetzt, sei darauf hingewiesen, dass dazu aktuell Mittel in Höhe von 5.600.000 € nötig wären. Die Höhe einer voraussichtlichen Förderung beträgt ca. 1.450.000 €. Die jährlichen Unterhaltskosten für eine derartige Anlage betragen ca. 200.000 €. Der Personalaufwand ist ebenfalls nicht enthalten.

In jedem Fall übersteigt der aktuelle Kostenrahmen bei beiden Beckengrößen die angesetzten Mittel von 3.500.000 €. Diese zusätzlichen Mittel müssten in der Haushalts-/Finanzplanung 2018 ff bereitgestellt werden.

Kurzbericht

(cw) In der Gemeinderatssitzung am 04.07.2013 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: Am Standort Gruber Straße soll ein Schwimmbad mit folgender Parametern realisiert werden: Schulschwimmbad mit 25 m x 8 m –Becken. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung in die Wege zu leiten. Die notwendigen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 3,5 Mil. € sind im Haushalt zu veranschlagen.

In der Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2016 hat die Verwaltung den Prüfauftrag erhalten, ob im Rahmen des Neubaus eines Schulschwimmbades, der bereits schulaufsichtlich genehmigt worden ist, eine Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) ebenfalls schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre.

Auf das zu errichtende Schulschwimmbad sollen 2 - 3 Räume aufgesetzt werden, um dorthin die Mittagsbetreuung auszulagern, damit die als Klassenzimmer genutzten Nebenräume und Fachräume entlastet werden.
Bezüglich dieser Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) lief eine Anfrage bei der Regierung von Oberbayern, ob dieses Vorhaben schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre.
Zwischenzeitlich hat die Regierung von Oberbayern (ROB) in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt das Raumprogramm der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule erneut überprüft.
Im Schreiben vom 02.11.2016 geht die ROB davon aus, dass der aktuelle Raumbestand der APS den dort zu erwartenden Schülerentwicklungen entspricht, insbesondere deshalb, da der Träger der Mittagsbetreuung, die Poinger Kolpingfamilie e. V., mitgeteilt hat, dass mit der Auslagerung von 8 Grundschulklassen in die Kindertagesstätten des Zauberwinkels kein Bedarf mehr an den bisher genutzten Räumen Zeichensaal und ehemaliges Cracy Corner besteht. Dadurch kann der für die Schulleitung erforderliche Bedarf für einen weiteren Fachraum, wahrscheinlich einer zusätzlichen Schulküche, sichergestellt werden. Dies wurde mit der Schulleitung bereits abgestimmt.
Eine Aufstockung der Schwimmhalle ist derzeit nicht förderfähig.
Um der Verwaltung die weitere Vorgehensweise bei der Verwirklichung des Projektes zu erleichtern, ist eine Entscheidung über eine mögliche Aufstockung herbei zu führen. Hierzu werden drei Varianten als Entscheidungsgrundlage vorgegeben.
Variante 1:                Schwimmbad ohne Aufstockung
Variante 2:                Schwimmbad mit Aufstockung
Variante 3:                Schwimmbad mit späterer Aufstockungsmöglichkeit

Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der vorgetragenen Abhängigkeiten auf eine Aufstockung nach Variante 2 und Variante 3 gänzlich zu verzichten. Diese beiden Varianten hätten enorme finanzielle Auswirkungen auf die Maßnahme. Auch stünde eine derartige Entscheidung einer filigranen und kostengünstig umsetzbaren Bauweise entgegen. Die angesetzten Mittel wären in jedem Fall nicht ausreichend.

Nach ausführlicher Diskussion wurde dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt.

Begründung: Um eine zukunftsfähige Lösung zu beschließen, ist die Vorstellung und Beratung der aktuellen Einwohner-/Schülerprognose erforderlich.

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5. Essensversorgung an den Grund- und der Mittelschule Poing, Kolpingfamilie Poing e. V.; Betriebsabrechnung 2015 / 2016, Personalkostenansatz 2016 / 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit 2007 die Essensversorgung für die beiden Grundschulen in Poing. Im Betriebsjahr 2015 / 2016 wurden wöchentlich ca. 1.500 Essen an beiden Grundschulen ausgegeben.

Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2015 / 2016 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe i. H. v. 35.000,00 € zur Verfügung gestellt. Weiter wurde dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2014 / 2015 i. H. v. 6.330,14 € überlassen.

Die Verwaltung hat die am 15.12.2016 vorgelegte Abrechnung 2015 / 2016 wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2016 / 2017 überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Die Abrechnung der Essensversorgung weist inklusive der beiden gemeindlichen Abschlagszahlungen und dem Überschuss aus dem Schuljahr 2015 / 2016

Gesamteinnahmen                        i. H. v. 223.542,34 €
und
Gesamtausgaben                        i. H. v. 215.393,71 €
gemäß beiliegender
Haushaltsabrechnung des Trägers aus.

Diese ergeben einen Überschuss i. H. v. 8.148,63 €.

Für das Betriebsjahr 2016 / 2017 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten i. H. v.  ca. 55.000,00 €, die mit der Ausgabe von über 1.500 Essen wöchentlich, täglich 4 - 5-schichtig in der Anni-Pickert-Grundschule, in der Karl-Sittler-Grundschule und ab September 2017 in der Am Bergfeld -Grundschule durchgeführt werden, begründet sind.

Im Haushaltsplan 2017 sind Mittel i. H. v. 55.000,00 € für die Essensversorgung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären diese Mittel für das Schuljahr 2016 / 2017 ausreichend.

Die Verwaltung schlägt vor, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung 2015 / 2016 i. H. v. 8.148,63 € dem Träger zu überlassen und die bereitgestellten Mittel i. H. v. 55.000,00 € nur im Bedarfsfall in voller Höhe auszureichen.

Beschlussvorschlag

Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2015 / 2016 wird genehmigt.
Die Überschüsse aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2015 / 2016 i. H. v. 8.148,63 € werden für den Bewilligungszeitraum 2016 / 2017 übertragen.

Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird zum Betrieb der Essensversorgung an den beiden Grundschulen Poing für das Schuljahr 2016 / 2017 eine Fehlbedarfsfinanzierung im Bedarfsfall i. H. v. gesamt bis zu 55.000,00 € gewährt.

Beschluss

Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2015 / 2016 wird genehmigt.
Die Überschüsse aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2015 / 2016 i. H. v. 8.148,63 € werden für den Bewilligungszeitraum 2016 / 2017 übertragen.

Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird zum Betrieb der Essensversorgung an den beiden Grundschulen Poing für das Schuljahr 2016 / 2017 eine Fehlbedarfsfinanzierung im Bedarfsfall i. H. v. gesamt bis zu 55.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit 2007 die Essensversorgung für die beiden Grundschulen in Poing. Im Betriebsjahr 2015 / 2016 wurden wöchentlich ca. 1.500 Essen an beiden Grundschulen ausgegeben.

Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2015 / 2016 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe i. H. v. 35.000,00 € zur Verfügung gestellt. Weiter wurde dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2014 / 2015 i. H. v. 6.330,14 € überlassen.

Die Abrechnung der Essensversorgung weist Gesamteinnahmen i. H. v. 223.542,34 € und Gesamtausgaben i. H. v. 215.393,71 € aus.
Diese ergeben einen Überschuss i. H. v. 8.148,63 €.

Für das Betriebsjahr 2016 / 2017 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten i. H. v. ca. 55.000,00 €, die mit der Ausgabe von über 1.500 Essen wöchentlich, täglich 4 - 5-schichtig in der Anni-Pickert-Grundschule, in der Karl-Sittler-Grundschule und ab September 2017 in der Grundschule Am Bergfeld durchgeführt werden, begründet sind.

Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2015 / 2016 wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. Die Überschüsse aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2015 / 2016 i. H. v. 8.148,63 € werden für den Bewilligungszeitraum 2016 / 2017 übertragen. Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird zum Betrieb der Essensversorgung an den beiden Grundschulen Poing für das Schuljahr 2016 / 2017 eine Fehlbedarfsfinanzierung im Bedarfsfall i. H. v. gesamt bis zu 55.000,00 € gewährt.

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6. Mittagsbetreuung an den Grundschulen Poing, Gruber Str. 4 und Karl Sittler-Straße 12; Betriebsabrechnung 2015 / 2016, Haushaltsansatz 2016 / 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Poinger Kolpingfamilie e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde die Mittagsbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing sowie in der Grundschule Karl-Sittler-Straße (T 11 und T 12) und hat im Schuljahr 2015 / 2016 gesamt 265 Kinder von jeweils 11.00 – 14.00 / 15.30 / 17.00 Uhr betreut. Zusätzlich wurde erneut aufgrund des Bedarfs die Ferienbetreuung ausgebaut und durchgeführt.

Die Verwaltung hat die am 15.12.2016 vorgelegte Jahresrechnung 2015 / 2016 des Trägers der Mittagsbetreuung überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Der Träger Poinger Kolpingfamilie e. V. hat zum Betrieb der Mittagsbetreuung an den beiden Grundschulen für das Schuljahr 2015 / 2016 einen gemeindlichen Finanzierungsanteil i. H. v.  gesamt 80.000,00 € in zwei Abschlägen erhalten. Zusätzlich wurde dem Träger gemäß Beschluss des Gemeinderates der im Vorjahr erwirtschaftete Überschuss aus 2015 / 2016 i. H. v. 3.868,66 € überlassen.

Nach Abrechnung
der Gesamteinnahmen                        i. H. v. 335.259,80 €
und Ausgaben                                i. H. v. 330.993,69 €
des Schuljahres 2015 / 2016 (s. Anlage)
verbleibt dem Träger ein Überschuss        i. H. v. 4.266,11 €.

Die Mittagsbetreuung, insbesondere die verlängerte Mittagsbetreuung, hat an beiden Grundschulstandorten einen steigenden Bedarf als flexible, schulnahe Einrichtung abzudecken. Damit wird auch die Nachfrage nach Hortplätzen entlastet. Ab September wird die Mittagsbetreuung in den Räumen der neuen Grundschule A m Bergfeld die interim ausgelagerten Schüler der Karl-Sittler-Grundschule und die Sprengelschüler der Wohngebiete 5 und 6 betreuen.

Hierfür hat der Träger für das Schuljahr 2016 / 2017 einen nachvollziehbaren Haushaltsplan kalkuliert und erstellt, der einen gemeindlichen Zuschuss i. H. v. 104.000,00 € benötigt. Die im Haushaltsplan 2017 bereits veranschlagten Mittel i. H. v. 100.000,00 € für die Mittagsbetreuung würden der Höhe nach nicht ganz ausreichen. Die Verwaltung schlägt deshalb  vor, den Überschuss aus 2015 / 2016 i. H. v. 4.266,11 € dem Träger für 2016 / 2017 zu belassen.

Beschlussvorschlag

Die vorliegende Betriebsabrechnung der Mittagsbetreuung an den beiden Grundschulen für das Schuljahr 2015 / 2016 wird genehmigt.

Die vorgelegte, kalkulierte Haushaltsplanung 2016 / 2017 wird genehmigt.

Die im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellten Mittel i. H. v. 100.000,00 € sind hierfür auszureichen.

Der ausgewiesene Überschuss i. H. v. 4.266,11 € aus dem Betriebsjahr 2015 / 2016 wird dem Träger für 2016 / 2017 überlassen.

Beschluss

Die vorliegende Betriebsabrechnung der Mittagsbetreuung an den beiden Grundschulen für das Schuljahr 2015 / 2016 wird genehmigt.

Die vorgelegte, kalkulierte Haushaltsplanung 2016 / 2017 wird genehmigt.

Die im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellten Mittel i. H. v. 100.000,00 € sind hierfür auszureichen.

Der ausgewiesene Überschuss i. H. v. 4.266,11 € aus dem Betriebsjahr 2015 / 2016 wird dem Träger für 2016 / 2017 überlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Die Poinger Kolpingfamilie e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde die Mittagsbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing sowie in der Grundschule Karl-Sittler-Straße und hat im Schuljahr 2015 / 2016 gesamt 265 Kinder von jeweils 11.00 – 14.00 / 15.30 / 17.00 Uhr betreut. Zusätzlich wurde erneut aufgrund des Bedarfs die Ferienbetreuung ausgebaut und durchgeführt.

Nach Abrechnung der Gesamteinnahmen        
i. H. v. 335.259,80 € und Ausgaben        i. H. v. 330.993,69 € des Schuljahres 2015 / 2016 verbleibt dem Träger ein Überschuss
i. H. v. 4.266,11 €.

Die Mittagsbetreuung, insbesondere die verlängerte Mittagsbetreuung, hat an beiden Grundschulstandorten einen steigenden Bedarf als flexible, schulnahe Einrichtung abzudecken. Damit wird auch die Nachfrage nach Hortplätzen entlastet. Ab September wird die Mittagsbetreuung in den Räumen der neuen Grundschule Am Bergfeld die interim ausgelagerten Schüler der Karl-Sittler-Grundschule und die Sprengelschüler der Wohngebiete 5 und 6 betreuen.

Die vorliegende Betriebsabrechnung der Mittagsbetreuung an den beiden Grundschulen für das Schuljahr 2015 / 2016 und die kalkulierte Haushaltsplanung 2016 / 2017 wurden vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. Die im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellten Mittel i. H. v. 100.000,00 € sind hierfür auszureichen. Der ausgewiesene Überschuss i. H. v. 4.266,11 € aus dem Betriebsjahr 2015 / 2016 wird dem Träger für 2016 / 2017 überlassen.

Datenstand vom 14.03.2017 12:20 Uhr