Datum: 09.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:34 Uhr bis 21:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:55 Uhr bis 22:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Unterbringung von Asylbewerbern
1.2 Expertenanhörung Erdbeben; Gutachten zu den mikroseismischen Ereignissen in Poing
1.3 Sachstand zum Thema Radverkehr in Poing
1.4 Ausbaustrecke (ABS) 38 München - Mühldorf - Freilassing; Schallschutz für die Gemeinde Poing
1.5 Gehölzpflege im Bergfeldpark
1.6 Gemeinschaftsprojekt kommunale Nutzungen / Vereinsräume im Neubau Anzinger Straße 1 (ehem. "Liebhart"); Sachstand
1.7 Eislaufbahn im Sportzentrum
1.8 Nichtamtliche Beschilderung am CityCenter I und II
2 Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2017
3 Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Ausführungsplanung, 1. Projektänderungsantrag
4 Poing "Am Bergfeld"; Wohngebiete W 7 und W 8 (4. Entwicklungsstufe), - Vorstellung von Planungsüberlegungen - Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung
5 Aktualisierung der Einwohnerprognose bis 2030; Bedarfsentwicklung in der Kinderbetreuung und Schule mit Simulation eines neuen Gymnasiums
6 Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1
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1.1. Unterbringung von Asylbewerbern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1.1

Sachverhalt

1.        Am 02.02.2017 wurden die vorübergehend in der Traglufthalle in Grub untergebrachten Asylbewerber wieder zurück in die Traglufthalle in Pliening gebracht. Die Rückverlegung verlief ohne Probleme.
Nach Abbau der Traglufthalle in Grub, der innerhalb von 4 Wochen erfolgen soll, wird auf dem Grundstück die vom Landratsamt Ebersberg bereits gemietete Containeranlage aufgebaut.

2.        Der Landkreis Ebersberg erfüllt die Unterbringungsquote für Asylbewerber derzeit nur zu 74 %. Deshalb bittet die Regierung von Oberbayern weiter um Unterstützung bei der Unterbringung von Asylbewerbern. Gleichzeitig bedankt sie sich für die bisher geleistete Unterstützung bei dieser Aufgabe.
Auch wenn die Zahl der Neuankünfte deutlich gesunken ist, besteht weiterhin Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende. Die vorhandenen Plätze sind fast vollständig belegt. Da anerkannte Bleibeberechtigte auf dem freien Wohnungsmarkt in Oberbayern kaum eine Chance haben, verbleiben sie häufig in der Anschlussunterbringung. Dazu kommt der Familiennachzug.
Die Regierung von Oberbayern bittet, Mietobjekte und Grundstücksflächen, die für eine Nutzung als oder Bebauung mit einer Gemeinschaftsunterkunft in Betracht kommen, der Regierung von Oberbayern zu melden.

Kurzbericht

Am 02.02.2017 wurden die vorübergehend in der Traglufthalle in Grub untergebrachten Asylbe werber wieder zurück in die Traglufthalle in Pliening gebracht. Die Rückverlegung verlief ohne Probleme.
Nach Abbau der Traglufthalle in Grub, der innerhalb von 4 Wochen erfolgen soll, wird auf dem Grundstück die vom Landratsamt E        bersberg bereits gemietete Containeranlage aufgebaut.

Der Landkreis Ebersberg erfüllt die Unterbringungsquote für Asylbewerber derzeit nur zu 74 %. Deshalb bittet die Regierung von Oberbayern weiter um Unterstützung bei der Unterbringung von Asylbewerbern. Gleichzeitig bedankt sie sich für die bisher geleistete Unterstützung bei dieser Aufgabe.
Auch wenn die Zahl der Neuankünfte deutlich gesunken ist, besteht weiterhin Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende. Die vorhandenen Plätze sind fast vollständig belegt. Da anerkannte Bleibeberechtigte auf dem freien Wohnungsmarkt in Oberbayern kaum eine Chance haben, verbleiben sie häufig in der Anschlussunterbringung. Dazu kommt der Familiennachzug.
Die Regierung von Oberbayern bittet, Mietobjekte und Grundstücksflächen, die für eine Nutzung als oder Bebauung mit einer Gemeinschaftsunterkunft in Betracht kommen, der Regierung von Oberbayern zu melden.

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1.2. Expertenanhörung Erdbeben; Gutachten zu den mikroseismischen Ereignissen in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Nach den mikroseismischen Ereignissen in Poing am 7. und 20. Dezember hat eine Expertenrunde am 2. Februar 2017 im Poinger Rathaus mögliche Ursachen und mögliche Zusammenhänge mit der Poinger Geothermieanlage der Bayernwerk Natur diskutiert.

Am Gespräch haben der Erste Bürgermeister Poings, Albert Hingerl, weitere Vertreter der Gemeinde, Verantwortliche und Fachexperten des bayerischen Wirtschaftsministeriums, des Bergamts der Regierung von Oberbayern, des Geophysikalischen Observatorium der Ludwig-Maximilians Universität, des Bayerischen Landesamts für Umwelt und des Leibniz-Instituts für Angewandte Geophysik Hannover teilgenommen.

Die Ereignisse im Dezember wurden durch die Experten differenziert diskutiert. Einig ist man sich darin, dass durch die Beben in der bisherigen Form für die Bürgerinnen und Bürger kein Grund zur Beunruhigung entsteht. In anderen Gegenden Bayerns seien derartige Beben Normalität. Stärkere Beben als bislang seien laut Expertenmeinung nicht zu erwarten.

Nach Einschätzung des Geophysikalischen Observatoriums der LMU lassen derzeitige geologische Erkenntnisse und Erfahrungen vermuten, dass die Geothermienutzung in Zusammenhang mit derartigen seismischen Ereignissen stehe. Einig war man sich aber, dass ohne wissenschaftliches Gutachten keine Ursache für die Beben definiert werden kann.

Man hat daher gemeinsam entschieden, mit einem Gutachten den seismologischen Ursachen auf den Grund zu gehen und diese weiter zu erforschen. Man wolle wissen, was die Ursache sei. Dazu arbeite man offen und transparent zusammen.

Das Gutachten wird durch das unabhängige Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik, Hannover, erstellt.

Kurzbericht

Nach den mikroseismischen Ereignissen in Poing am 7. und 20. Dezember hat eine Expertenrunde am 2. Februar 2017 im Poinger Rathaus mögliche Ursachen und mögliche Zusammenhä nge mit der Poinger Geothermieanlage der Bayernwerk Natur diskutiert.
Am Gespräch haben der Erste Bürgermeister Poings, Albert Hingerl, weitere Vertreter der Gemeinde, Verantwortliche und Fachexperten des bayerischen Wirtschaftsministeriums, des Bergamts der Regierung von Oberbayern, des Geophysikalischen Observatorium der Ludwig-Maximilians Universität, des Bayerischen Landesamts für Umwelt und des Leibniz-Instituts für Angewandte Geophysik Hannover teilgenommen.
Die Ereignisse im Dezember wurden durch die Experten differenziert diskutiert. Einig ist man sich darin, dass durch die Beben in der bisherigen Form für die Bürgerinnen und Bürger kein Grund zur Beunruhigung entsteht. In anderen Gegenden Bayerns seien derartige Beben Normalität. Stärkere Beben als bislang seien laut Expertenmeinung nicht zu erwarten.
Nach Einschätzung des Geophysikalischen Observatoriums der LMU lassen derzeitige geologische Erkenntnisse und Erfahrungen vermuten, dass die Geothermienutzung in Zusammenhang mit derartigen seismischen Ereignissen stehe. Einig war man sich aber, dass ohne wissenschaftliches Gutachten keine Ursache für die Beben definiert werden kann.
Man hat daher gemeinsam entschieden, mit einem Gutachten den seismologischen Ursachen auf den Grund zu gehen und diese weiter zu erforschen. Man wolle wissen, was die Ursache sei. Dazu arbeite man offen und transparent zusammen.
Das Gutachten wird durch das unabhängige Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik, Hannover, erstellt.

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1.3. Sachstand zum Thema Radverkehr in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 24.01.2017 fand eine Besprechung zwischen Landratsamt Ebersberg, Polizei Poing, Staatliches Bauamt Rosenheim und der Verwaltung zu Verkehrsthemen statt. Folgender Sachstand kann hinsichtlich des Radverkehrs mitgeteilt werden.

1. Kirchheimer Allee (Ost/West-Verbindung)

Die Prüfung der Freigabe des Radverkehrs in Fahrtrichtung auf den Gehwegen ist noch nicht abschließend erfolgt. Grund hierfür ist, dass das Landratsamt Ebersberg die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Gehwegsfreigabe in der Kirchheimer Allee der Regierung von Oberbayern zur Beurteilung vorgelegt hat.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Gehweges auf der südlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

2. Kirchheimer Allee (Nord/Süd-Verbindung)

Der vorhandene Gehweg auf der östlichen Seite wurde - wie angekündigt - für den Radverkehr freigegeben.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Radweges (aus der Bergfeldstraße kommend) auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

3. Bergfeldstraße

In der Bergfeldstraße besteht überwiegend ein beidseitiger baulicher Radweg. Dieser kann bereits heute durch die Rad Fahrenden alternativ zur Fahrbahn verwendet werden.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Radweges (aus Norden kommend) auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

4. Westring

Für den Bereich Westring gibt es einen bestandskräftigen Bebauungsplan. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beschilderung „Verkehrsberuhigter Bereich“ auf der südlichen Seite zwischen Bergfeldpark und Rosenstraße entsprechend durchzuführen und davor bauliche Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen (z. B. einheitlicher Fahrbahnbelag). Parken im verkehrsberuhigten Bereich dürfte dann nur noch in gekennzeichneten Bereichen erfolgen.

Für den Bereich Gehweg zwischen Rosenstraße und Plieninger Straße schlägt die Verwaltung eine Verbreiterung und in Folge eine Freigabe für die Rad Fahrenden vor.

Für die nördliche Seite schlägt die Verwaltung vor, einen baulichen Radweg (ggf. nur auf einem Teilstück bis zur Rosenstraße) zu prüfen.

5. Am Hanselbrunn

Die bisherigen Geh- und Radwege wurden - wie angekündigt - als Gehwege für den Radverkehr freigegeben.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

6. Blumenstraße

Für die Freigabe der Gehwege der Blumenstraße für Rad Fahrende war eine entsprechende Prüfung bereits 2003 erfolgt und aufgrund der polizeilichen Stellungnahme negativ beschieden worden. Die Polizeiinspektion Poing wurde befragt, ob sich ihre Sichtweise zwischenzeitlich geändert hat.

Kurzbericht

Am 24.01.2017 fand eine Besprechung zwischen Landratsamt Ebersberg, Polizei Poing, Staatliches Bauamt Rosenheim und der Verwaltung zu Verkehrsthemen statt. Folgender Sachstand kann hinsichtlich des Radverkehrs mitgeteilt werden.

1. Kirchheimer Allee (Ost/West-Verbindung)
Die Prüfung der Freigabe des Radverkehrs in Fahrtrichtung auf den Gehwegen ist noch nicht abschließend erfolgt. Grund hierfür ist, dass das Landratsamt Ebersberg die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Gehwegsfreigabe in der Kirchheimer Allee der Regierung von Oberbayern zur Beurteilung vorgelegt hat.

Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Gehweges auf der südlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

2. Kirchheimer Allee (Nord/Süd-Verbindung)
Der vorhandene Gehweg auf der östlichen Seite wurde –
wie angekündigt – für den Radverkehr freigegeben.
Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Radweges (aus der Bergfeldstraße kommend) auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

3. Bergfeldstraße
In der Bergfeldstraße besteht überwiegend ein beidseitiger baulicher Radweg. Dieser kann bereits heute durch die Rad Fahrenden alternativ zur Fahrbahn verwendet werden.
Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Radweges (aus Norden kommend) auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

4. Westring
Für den Bereich Westring gibt es einen bestandskräftigen Bebauungsplan. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beschilderung „Verkehrsberuhigter Bereich“ auf der südlichen Seite zwischen Bergfeldpark und Rosenstraße entsprechend durchzuführen und davor bauliche Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen (z. B. einheitlicher Fahrbahnbelag). Parken im verkehrsberuhigten Bereich dürfte dann nur noch in gekennzeichneten Bereichen erfolgen.
Für den Bereich Gehweg zwischen Rosenstraße und Plieninger Straße schlägt die Verwaltung eine Verbreiterung und in Folge eine Freigabe für die Rad Fahrenden vor.
Für die nördliche Seite schlägt die Verwaltung vor, einen baulichen Radweg (ggf. nur auf einem Teilstück bis zur Rosenstraße) zu prüfen.

5. Am Hanselbrunn
Die bisherigen Geh- und Radwege wurden - wie angekündigt - als Gehwege für den Radverkehr freigegeben.
Für den Bereich der fehlenden Verlängerung des Gehweges auf der westlichen Fahrbahnseite schlägt die Verwaltung die Prüfung einer baulichen Lösung vor.

6. Blumenstraße
Für die Freigabe der Gehwege der Blumenstraße für Rad Fahrende war eine entsprechende Prüfung bereits 2003 erfolgt und aufgrund der polizeilichen Stellungnahme negativ beschieden worden. Die Polizeiinspektion Poing wurde befragt, ob sich ihre Sichtweise zwischenzeitlich geändert hat.

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1.4. Ausbaustrecke (ABS) 38 München - Mühldorf - Freilassing; Schallschutz für die Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1.4

Sachverhalt

In der GR-Sitzung wurde ein Schreiben der DB Netz AG vom 13.01.2017 bekanntgegeben. In diesem Schreiben wurde der Gemeinde ein Ansprechpartner aus dem Team „Portfolio Lärmsanierung“ genannt und auch darauf verwiesen, dass Bereitschaft bestünde, in einer unserer Gemeinderatssitzungen Details zur Lärmsanierung zu erläutern.

Daraufhin wurde der genannte Ansprechpartner für die GR-Sitzung am 09.03.2017 eingeladen.

Mit Email vom 06.02.2017 wurde der Gemeinde dann – unter Wiederholung des Sachverhalts vom 13.01.2017 und erneutem Hinweis auf das Gesamtkonzept zur Lärmsanierung im Internet – folgendes mitgeteilt:

„Aus diesem Grunde können wir aktuell auch keine öffentlichen Aussagen geben und müssen Ihre Einladung zur Gemeinderatssitzung leider ausschlagen. Wir sind jedoch gerne zu einem Informationsgespräch mit dem Bürgermeister bereit.“

Kurzbericht

In der GR-Sitzung wurde ein Schreiben der DB Netz AG vom 13.01.2017 bekanntgegeben. In diesem Schreiben wurde der Gemeinde ein Ansprechpartner aus dem Team „Portfolio Lärmsanierung“ genannt und auch darauf verwiesen, dass Bereitschaft bestünde, in einer unserer Gemeinderatssitzungen Details zur Lärmsanierung zu erläutern.
Daraufhin wur de der genannte Ansprechpartner für die GR-Sitzung am 09.03.2017 eingeladen.
Mit E-Mail vom 06.02.2017 wurde der Gemeinde dann – unter Wiederholung des Sachverhalts vom 13.01.2017 und erneutem Hinweis auf das Gesamtkonzept zur Lärmsanierung im Internet – folgendes mitgeteilt:
„Aus diesem Grunde können wir aktuell auch keine öffentlichen Aussagen geben und müssen Ihre Einladung zur Gemeinderatssitzung leider ausschlagen. Wir sind jedoch gerne zu einem Informationsgespräch mit dem Bürgermeister bereit.“

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1.5. Gehölzpflege im Bergfeldpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Aufgrund verschiedener Anfragen, teilt die Gemeinde Poing mit, dass jetzt im Bergfeldpark Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand stattfinden. Es handelt sich um verschiedene Abschnitte, die bereits seit längerem keine Gehölzpflege mehr erhalten haben. Fällungen erfolgen nur, wenn der Zustand des Baumes es erfordert oder wenn in den Gehölzflächen Zukunftsbäume freigestellt werden sollen. Um artenreiche, altersgestaffelte, stabile, ästhetisch ansprechende und ökologisch wertvolle Waldpartien im Park zu erzielen, sind diese Eingriffe dringend erforderlich. Als eine der nächsten Gehölzpflegemaßnahmen steht wie jedes Jahr im Februar / März der Obstbaumschnitt an unseren 180 Streuobstbäumen an, der in Zusammenarbeit mit dem Verein für Gartenbau und Landespflege Poing erfolgt. Ab März beginnt die Vogelbrutzeit, die Gehölzpflege und Baumfällungen müssen dann abgeschlossen sein. Mitarbeiter des Baubetriebshofs, die diese Arbeiten vornehmen, sind fachlich dazu ausgebildet und verfügen seit Jahren über Erfahrung in diesem Bereich.

Es werden zum Einen Baumpflegemaßnahmen nach Vorschriften der FFL-Baumkontrollrichtlinie, zum anderen Gehölzpflegemaßnahmen zur Bewahrung des geplanten Raumkonzepts durchgeführt. Bäume besitzen eine „natürliche“ Verkehrssicherheit, die es ihnen ermöglicht, starke Winde, Stürme und sogar Orkane zu überstehen. Unzureichende Standräume sowie mechanische Beschädigungen an Krone, Stamm, Wurzel und Umwelteinflüsse können jedoch vor allem Bäume im urbanen Bereich, aber auch in der freien Landschaft und im Wald so beeinträchtigen, dass vereinzelt Äste abbrechen oder Bäume umstürzen können. Dadurch kann es zu Sachschäden und auch zu Personenschäden kommen. Die Gemeinde Poing hat 2008 und 2009 ca. 3000 Bäume, die  auf öffentlichen Flächen stehen und im Besitz der Gemeinde Poing sind, in einem Baumkataster erfassen lassen. Es wurden Baumart, Größe, Lage und Zustand des Baumes erfasst. Dieses Baumkataster ist heute Grundlage für die regelmäßig stattfindenden Baumkontrollen des Baubetriebshofes nach den Vorschriften der FFL-Baumkontrollrichtlinie. Die Richtlinien gelten für alle Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit kontrolliert werden müssen. Sie beinhalten die wesentlichen thematischen Grundlagen und geben Hinweise und Empfehlungen zur Baumkontrolle (Art / Umfang, Ablauf, Maßnahmen, Häufigkeit für Regel- und Sonderfälle). Die fachlichen Erkenntnisse bezüglich des Lebewesens Baum haben sich in den letzten Jahrzehnten sprunghaft entwickelt und Eingang in Baumpflege und -kontrolle gefunden. Als Ergebnis der Baumkontrollen sind auch immer wieder Baumpflegemaßnahmen erforderlich; bei Pilzbefall oder starken Beschädigungen, die die Standsicherheit nicht mehr gewährleisten, auch Fällungen.

Um das vom Landschaftsarchitekten geplante Raumkonzept und die dahinter stehende Zweckbestimmung für die Parkbesucher langfristig zu bewahren, muss kontinuierlich in den Gehölzbestand lenkend eingegriffen werden. Der vom Landschaftsarchitekten erstellte Grünpflegeplan sieht vor, in den Gehölzflächen alle 5 bis 10 Jahre, abschnittsweise, Maßnahmen zur Bestandsverjüngung/-erhaltung durchzuführen. In den Gehölzflächen stehende Zukunftsbäume werden freigestellt und gefördert und Sträucher zum Teil auf Stock gesetzt. Je nach Alter und Standort der Bäume ist eine Kontrolle oder Baumpflege alle 1 bis 5 Jahre erforderlich.
Da die Gehölzpflegemaßnahmen besonders verstärkt im Januar und Februar ausgeführt werden, fallen sie dem Bürger besonders ins Auge. Die Gehölzpflegemaßnahmen der letzten Jahre zeigen, dass die Arbeit der Gärtner des Baubetriebshofes richtig ist. Bereits zwei Jahre nach den Pflegemaßnahmen haben sich wieder vitale zukunftsfähige und verkehrssichere Gehölzflächen gebildet.

Für Gehölzbestände wird mittel- bis langfristig ein dreistufiger Gehölzaufbau angestrebt:
  • Unterschicht aus natürlicher Ansamung und Stockausschlägen, in deren Schutz sich Jungwuchs ansiedeln kann, aus dem nach Lichtungshieben die Entwicklung der Mittelschicht erfolgt.
  • Mittelschicht aus kräftig gewordenem Jungwuchs nach Entnahme zu dicht stehender Bäume zur Herausbildung von zukunftsträchtigen Bäumen für die Oberschicht und kontinuierlicher Ausbildung der Unterschicht.
  • Oberschicht nach weiteren Hieben aus malerisch gewachsenen Altbäumen, die aber nicht geschlossen sein darf, um den anderen Schichten Licht und Luft zu erhalten und eine ausgeprägte Strauchschicht zu erzielen.

Das Biotop am Monopteros wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde teilweise verfüllt. Die Wasserfläche verkleinert sich dadurch von ca. 200 m² auf 100 m².

Kurzbericht

Aufgrund verschiedener Anfragen, teilt die Gemeinde Poing mit, dass jetzt im Bergfeldpark Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand stattfinden. Es handelt sich um verschiedene Abschnitte, die bereits seit längerem keine Gehölzpflege mehr erhalten haben. Fällungen erfolgen nur, wenn der Zustand des Baumes es erfordert oder wenn in den Gehölzflächen Zukunftsbäume freigestellt werden sollen. Um artenreiche, altersgestaffelte, stabile, ästhetisch ansprechende und ökologisch wertvolle Waldpartien im Park zu erzielen, sind diese Eingriffe dringend erforderlich. Als eine der nächsten Gehölzpflegemaßnahmen steht wie jedes Jahr im Februar / März der Obstbaumschnitt an unseren 180 Streuobstbäumen an, der in Zusammenarbeit mit dem Verein für Gartenbau und Landespflege Poing erfolgt. Ab März beginnt die Vogelbrutzeit, die Gehölzpflege und Baumfällungen müssen dann abgeschlossen sein. Mitarbeiter des Baubetriebshofs, die diese Arbeiten vornehmen, sind fachlich dazu ausgebildet und verfügen seit Jahren über Erfahrung in diesem Bereich.
Es werden zum einen Baumpflegemaßnahmen nach Vorschriften der FFL-Baumkontrollrichtlinie, zum anderen Gehölzpflegemaßnahmen zur Bewahrung des geplanten Raumkonzepts durchgeführt. Bäume besitzen eine „natürliche“ Verkehrssicherheit, die es ihnen ermöglicht, starke Winde, Stürme und sogar Orkane zu überstehen. Unzureichende Standräume sowie mechanische Beschädigungen an Krone, Stamm, Wurzel und Umwelteinflüsse können jedoch vor allem Bäume im urbanen Bereich, aber auch in der freien Landschaft und im Wald so beeinträchtigen, dass vereinzelt Äste abbrechen oder Bäume umstürzen können. Dadurch kann es zu Sachschäden und auch zu Personenschäden kommen. Die Gemeinde Poing hat 2008 und 2009 ca. 3000 Bäume, die auf öffentlichen Flächen stehen und im Besitz der Gemeinde Poing sind, in einem Baumkataster erfassen lassen. Es wurden Baumart, Größe, Lage und Zustand des Baumes erfasst. Dieses Baumkataster ist heute Grundlage für die regelmäßig stattfindenden Baumkontrollen des Baubetriebshofes nach den Vorschriften der FFL-Baumkontrollrichtlinie. Die Richtlinien gelten für alle Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit kontrolliert werden müssen. Sie beinhalten die wesentlichen thematischen Grundlagen und geben Hinweise und Empfehlungen zur Baumkontrolle (Art / Umfang, Ablauf, Maßnahmen, Häufigkeit für Regel- und Sonderfälle). Die fachlichen Erkenntnisse bezüglich des Lebewesens Baum haben sich in den letzten Jahrzehnten sprunghaft entwickelt und Eingang in Baumpflege und -kontrolle gefunden. Als Ergebnis der Baumkontrollen sind auch immer wieder Baumpflegemaßnahmen erforderlich; bei Pilzbefall oder starken Beschädigungen, die die Standsicherheit nicht mehr gewährleisten, auch Fällungen.

Um das vom Landschaftsarchitekten geplante Raumkonzept und die dahinter stehende Zweckbestimmung für die Parkbesucher langfristig zu bewahren, muss kontinuierlich in den Gehölzbestand lenkend eingegriffen werden. Der vom Landschaftsarchitekten erstellte Grünpflegeplan sieht vor, in den Gehölzflächen alle 5 bis 10 Jahre, abschnittsweise, Maßnahmen zur Bestandsverjüngung/ -erhaltung durchzuführen. In den Gehölzflächen stehende Zukunftsbäume werden freigestellt und gefördert und Sträucher zum Teil auf Stock gesetzt. Je nach Alter und Standort der Bäume ist eine Kontrolle oder Baumpflege alle 1 bis 5 Jahre erforderlich.
Da die Gehölzpflegemaßnahmen besonders verstärkt im Januar und Februar ausgeführt werden, fallen sie dem Bürger besonders ins Auge. Die Gehölzpflegemaßnahmen der letzten Jahre zeigen, dass die Arbeit der Gärtner des Baubetriebshofes richtig ist. Bereits zwei Jahre nach den Pflegemaßnahmen haben sich wieder vitale zukunftsfähige und verkehrssichere Gehölzflächen gebildet.
Für Gehölzbestände wird mittel- bis langfristig ein dreistufiger Gehölzaufbau angestrebt:
  • Unterschicht aus natürlicher Ansamung und Stockausschlägen, in deren Schutz sich Jungwuchs ansiedeln kann, aus dem nach Lichtungshieben die Entwicklung der Mittelschicht erfolgt.
  • Mittelschicht aus kräftig gewordenem Jungwuchs nach Entnahme zu dicht stehender Bäume zur Herausbildung von zukunftsträchtigen Bäumen für die Oberschicht und kontinuierlicher Ausbildung der Unterschicht.
  • Oberschicht nach weiteren Hieben aus malerisch gewachsenen Altbäumen, die aber nicht geschlossen sein darf, um den anderen Schichten Licht und Luft zu erhalten und eine ausgeprägte Strauchschicht zu erzielen.
Das Biotop am Monopteros wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde teilweise verfüllt. Die Wasserfläche verkleinert sich dadurch von ca. 200 m² auf 100 m².

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1.6. Gemeinschaftsprojekt kommunale Nutzungen / Vereinsräume im Neubau Anzinger Straße 1 (ehem. "Liebhart"); Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Nach der Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 fand mit dem Bauherrenvertreter am 24.01.2017 nochmal ein Gespräch statt, in dem ihm die Beratungsergebnisse mitgeteilt wurden.

Wesentlich hierbei war,
?        dass das Heimatmuseum entfällt;
?        ebenso die Nutzung des 1. OG;
?        die Größe reduziert wird (auf ca. 150 m²) sowie
?        keine Doppelnutzung des „Saals“ mit der Wirtschaft.

Eine Mehrfachnutzung sollte möglich sein bzw. ist vorzusehen.

Mit den Vereinen (VHS, Trachtenverein, Burschenverein, Kulturkreis) wird nochmal ein Gespräch geführt (voraussichtlich am 23.02.2017).

Kurzbericht

Na ch der Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 fand mit dem Bauherrenvertreter am 24.01.2017 nochmal ein Gespräch statt, in dem ihm die Beratungsergebnisse mitgeteilt wurden.
Wesentlich hierbei war,
  • dass das Heimatmuseum entfällt;
  • ebenso die Nutzung des 1. OG;
  • die Größe reduziert wird (auf ca. 150 m²) sowie
  • keine Doppelnutzung des „Saals“ mit der Wirtschaft.
Eine Mehrfachnutzung sollte möglich sein bzw. ist vorzusehen.
Mit den Vereinen (VHS, Trachtenverein, Burschenverein, Kulturkreis) wird nochmal ein Gespräch geführt (voraussichtlich am 23.02.2017).

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1.7. Eislaufbahn im Sportzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Für die Herstellung einer Eislaufbahn auf der Fläche der Stockbahn, die ab 23.01.2017 an 8 Tagen genutzt werden konnte, sind Gesamtkosten in Höhe von 2.442,40 € einschließlich der Fahrzeug- und Personalkosten angefallen.

Kurzbericht

Für die Herstellung einer Eislaufbahn auf der Fläche der Stockbahn, die ab 23.01.2017 an 8 Tagen genutzt werden konnte, sind Gesamtkosten in Höhe von 2.442,40 € einschließlich der Fahrzeug- und Personalkosten angefallen.

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1.8. Nichtamtliche Beschilderung am CityCenter I und II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Am City Center I und II ist seit ca. zwei Wochen eine Beschilderung angebracht, die die Parkzeit beschränkt und gleichzeitig durch die Bekanntgabe von allgemeinen Geschäftsbedingungen Maßnahmen bei einem Verstoß androht. Hierbei handelt es sich um keine amtliche Beschilderung, da es sich - auch in der Bürgerstraße vor dem City Center II - um reine Privatparkplätze handelt. Die Beschilderung wurde gegenüber der Gemeinde weder kommuniziert noch mit ihr abgestimmt.

Kurzbericht

Am City Center I und II ist seit ca. zwei Wochen eine Beschilderung angebracht, die die Parkzeit beschränkt und gleichzeitig durch die Bekanntgabe von allgemeinen Geschäftsbedingungen Maßnahmen bei einem Verstoß androht. Hierbei handelt es sich um keine amtliche Beschilderung, da es sich – auch in der Bürgerstraße vor dem City Center II – um reine Privatparkplätze handelt. Die Beschilderung wurde gegenüber der Gemeinde weder kommuniziert noch mit ihr abgestimmt.

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2. Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auch im Jahr 2017 sollen folgende Märkte stattfinden:

- 28.05.2017 (Frühjahrsmarkt) und am
- 22.10.2017 (Herbstmarkt).

Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt.

Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.

Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.

Um auch den Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen.

Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte erneut zu beschließen.

Die Sonntagsöffnung steht mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang, da der Markt bereits für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht. Er gilt als einer der längsten Straßenmärkte in der Region.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten zu erlassen.


..

Beschlussvorschlag

Die Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage wird für den 28.05.2017 und den 22.10.2017 aus Anlass der festgesetzten Sonntagsmärkte in der Gemeinde Poing erlassen.

Beschluss

Die Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage wird für den 28.05.2017 und den 22.10.2017 aus Anlass der festgesetzten Sonntagsmärkte in der Gemeinde Poing erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2017 einstimmig eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing beschlossen. Insoweit dürfen anlässlich der in der Gemeinde Poing stattfindenden Warenmärkte am 28.05.2017 (Frühjahrsmarkt) und 22.10.2017 (Herbstmarkt) alle Verkaufsstellen im Gemeindegebiet für fünf zusammenhängende Stunden in einem Zeitrahmen zwischen 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Die Öffnungszeiten sollen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
Den vollständigen Text finden Sie in diesem Ortsnachrichtenblatt unter „Bekanntmachungen“.

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3. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Ausführungsplanung, 1. Projektänderungsantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.09.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die vorgestellte Entwurfsplanung wird genehmigt.

Die Kostenberechnung vom 15.09.2016 wird auf 21.137.488,99 € festgelegt.

Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.

Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereiten der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.

Auf Anfrage der Projektleitung am 09.12.2016 zum Einbruchschutz wurden am 26.01.2017 durch die Antragsteller IBM-TGA GmbH und Löhle Neubauer Architekten folgende Projektänderungsanträge (PÄA) mit den durch die Projektsteuerung errechneten Gesamtkosten in brutto inkl. NK vorgelegt:

PÄA Nr.1a: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst. Die Außentüren, Fenster und die Festverglasung fürs EG und fürs OG-Dachterrassen werden je nach Variante in den Widerstandsklassen RC2-P4A oder RC3-P5A ausgeführt.
Gesamtsumme Variante 1: 246.846,83 €
Gesamtsumme Variante 2: 363.306,02 €

PÄA Nr.1b: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst. Die Außentüren fürs EG und OG-Dachterrassen werden je nach Variante in den Widerstandsklassen RC2-P4A oder RC3-P5A ausgeführt.
Gesamtsumme Variante 1: 132.727,21 €
Gesamtsumme Variante 2: 216.935,92 €

PÄA Nr.1c: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.
Gesamtsumme: 38.476,10 €

Beim Einbruchschutz der Festverglasung (PÄA Nr.1a) müssen die maximalen Größen der Verglasungen aus dem jeweiligen Prüfzeugnis beachtet werden, was zu einer Planungsänderung der Fassadeneinteilung führt. Hierfür würde neben der Erhöhung der anrechenbaren Kosten zusätzliches Honorar für eine Planungsänderung erforderlich sein, da die 1:50 Planung der Fassaden fertiggestellt ist. Dies hätte auch terminliche Auswirkungen.

Beschlussvorschlag

Die Planung zum Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird um den Einbruchschutz erweitert: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.

Finanzielle Auswirkungen

Die Umsetzung des Projektänderungsantrages führt zu einer Überschreitung der Kostenobergrenze, da weder in der Auslobung noch zur Entwurfsplanung ein Einbruchschutz durch den Bauherrn gefordert wurde. Des Weiteren ist ein Einbruchschutz in Grundschulen bislang nicht üblich, auch von der Gebäudeversicherung wurden keine Auflagen dahingehend gemacht.

Unabhängig vom Einbruchschutz wurden von PLANplus, Technische Gebäudeplanung und Löhle Neubauer Architekten gemäß aktuellem Projektstand zusätzliche Mehrkosten von ca. 76.000,00 € brutto benannt. Dies entspricht ca. 0,4 % der Gesamtkosten und wird noch als unkritisch in Bezug auf die Einhaltung der Kostenobergrenze gesehen.

Sollte es im Weiteren zu keinen wesentlichen Kostenänderungen kommen, ist der nächste kostentechnische Meilenstein die Gemeinderatssitzung am 20.07.2017 zur Freigabe des 60 %-Kostenanschlags. Sämtliche bis dahin auftretenden Mehrkosten im geringen Umfang (+/- ca. 1 – 2 %) sollten in den Gesamtkosten noch abgebildet werden können. Jedoch wird auf die im Sachvortrag zum TOP 2 der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2016 und den darin genannten Kostenrisiken verwiesen, die zum aktuellen Projektstand noch nicht ausgeschlossen werden können.

Auf der Haushaltsstelle 21100.940000, Grundschule Karl-Sittler-Straße, wurden im Finanzplanungszeitraum 20,7 Mio. € veranschlagt. Zusätzlich wurden für die Umgestaltung der Freianlagen auf den HHST 06000.940000, Hochbaumaßnahmen Rathaus 280.000,00 €, HHST 72000.510000, Abfallbeseitigung 18.000,00 €, und HHST 63000.950000, Tiefbaumaßnahmen 565.000,00 € veranschlagt.

Die Haushaltsmittel für den Projektänderungsantrag Nr. 1a - Nr. 1.c sind entsprechend auf der HHST 21100.940000 zu erhöhen.

Beschluss

Die Planung zum Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird um den Einbruchschutz erweitert: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.02.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Planung zum Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird um den Einbruchschutz erweitert: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.

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4. Poing "Am Bergfeld"; Wohngebiete W 7 und W 8 (4. Entwicklungsstufe), - Vorstellung von Planungsüberlegungen - Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

1.        Vorgeschichte / rechtswirksamer Flächennutzungsplan
Bei der Flächennutzungsplanaufstellung hat der Gemeinderat nach mehrfachen Beratungen am 30.01.1980 beschlossen, die Entwicklung von Poing-Nord in 4 Stufen durchzuführen. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen nach der ersten Entwicklungsstufe weitere Stufen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen in Angriff genommen werden können.

Die Wohngebiete W 7 (BGF 43.100 qm) und W 8 (BGF 40.000 qm) dürfen erst umgesetzt werden, wenn die Baugebiete W 1 – W 6 zu 90 % bebaut und bezugsfertig sind.

Nachdem sich dies im Jahr 2016 abzeichnete, führten die Vertreter der ARGE der Bauträger „Am Bergfeld“ erste Gespräche mit allen Fraktionen über das weitere Vorgehen zu W 7 und W 8.

Im September 2016 fand ein Workshop mit dem Gemeinderat Poing und Vertretern der ARGE statt.


2.        Intention heute: bezahlbarer Wohnraum
Hauptziel bei der Umsetzung der Bauquartiere W 7 und W 8 soll die Schaffung von bezahlbarem Miet-Wohnraum für eine breite Schicht der Bevölkerung (Normal- und Geringverdiener, wie z.B. Pflegekräfte, Erzieher, Beamter mittlerer Dienst, Senioren usw.) sein.

Bei den bisherigen Quartieren W 3 – W 6 lag der Anteil für den geförderten Wohnungsbau bei 10% der jeweiligen Gesamtgeschoßfläche.

Es wird angestrebt, diesen %-Anteil im W 7 und W 8 deutlich zu erhöhen.

Mitglieder der ARGE haben ihre Bereitschaft erklärt, in Poing bezahlbare Mietwohnungen zu errichten und der Gemeinde Mitwirkungsrechte bei der Belegung dieser Wohnungen einzuräumen.

Dieses Ziel soll durch entsprechende städtebauliche Verträge und dingliche Sicherungen im Grundbuch erreicht und erhalten werden.



3.        Zeitschiene:
Die Aufstellung von Bebauungsplänen soll zeitlich gestaffelt, zunächst nur für W 7 oder W 8 erfolgen.

Mit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes ist frühestens in 3 Jahren, also ca. ab 2020 zu rechnen. Die Bebauung wird abschnittsweise in einem Zeitraum bis zu 15 Jahren erfolgen.

4.        Schulstandort und Soziales
Im Quartier W 7 ist ein Schulstandort für ein Gymnasium vorgesehen.
Auch können „soziale Treffpunkte“, wie z.B. ein Mehrgenerationenhaus, Treffpunkte für Senioren und die Jugend im Quartier W 8 realisiert werden.
Außerdem kann im Quartier W 7 und W 8 jeweils ein Kita-Standort geplant werden.


5.        Vorstellung von Planungsüberlegungen
Die Gemeinde hat das Architekturbüro bgsm beauftragt, eine Konzeptstudie für verschiedene Varianten zu erarbeiten. Grundlage ist eine deutliche Erhöhung des Anteils des Geschoßwohnungsbaus.

Die Präsentation der bisherigen gemeindlichen Planungsüberlegungen erfolgt durch Herrn Architekt Böhm.


6.        Vorstellung Ergebnisse Verkehrsprognose
Vom Büro Prof. Kurzak wurde eine Verkehrsprognose für den Fall einer erhöhten Bebauungsdichte erstellt.
Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Konzeptstudie des Büros bgsm (Variante 1 ) die weiteren Schritte einzuleiten und die notwendigen Entscheidungen des Gemeinderates vorzubereiten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Konzeptstudie des Büros bgsm (Variante 1 ) die weiteren Schritte einzuleiten und die notwendigen Entscheidungen des Gemeinderates vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) 1.        Vorgeschichte / rechtswirksamer Flächennutzungsplan:
Bei der Flächennutzungsplanaufstellung hat der Gemeinderat nach mehrfachen Beratungen am 30.01.1980 beschlossen, die Entwicklung von Poing-Nord in 4 Stufen durchzuführen. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen nach der ersten Entwicklungsstufe weitere Stufen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen in Angriff genommen werden können.
Die Wohngebiete W 7 (BGF 43.100 qm) und W 8 (BGF 40.000 qm) dürfen erst umgesetzt werden, wenn die Baugebiete W 1 – W 6 zu 90 % bebaut und bezugsfertig sind.
Nachdem sich dies im Jahr 2016 abzeichnete, führten die Vertreter der ARGE der Bauträger „Am Bergfeld“ erste Gespräche mit allen Fraktionen über das weitere Vorgehen zu W 7 und W 8.
Im September 2016 fand ein Workshop mit dem Gemeinderat Poing und Vertretern der ARGE statt.

2.        Intention heute: bezahlbarer Wohnraum
Hauptziel bei der Umsetzung der Bauquartiere W 7 und W 8 soll die Schaffung von bezahlbarem Miet-Wohnraum für eine breite Schicht der Bevölkerung (Normal- und Geringverdiener, wie z.B. Pflegekräfte, Erzieher, Beamter mittlerer Dienst, Senioren usw.) sein.
Bei den bisherigen Quartieren W 3 – W 6 lag der Anteil für den geförderten Wohnungsbau bei 10% der jeweiligen Gesamtgeschoßfläche.
Es wird angestrebt, diesen %-Anteil im W 7 und W 8 deutlich zu erhöhen.
Mitglieder der ARGE haben ihre Bereitschaft erklärt, in Poing bezahlbare Mietwohnungen zu errichten und der Gemeinde Mitwirkungsrechte bei der Belegung dieser Wohnungen einzuräumen.
Dieses Ziel soll durch entsprechende städtebauliche Verträge und dingliche Sicherungen im Grundbuch erreicht und erhalten werden.

3.        Zeitschiene:
Die Aufstellung von Bebauungsplänen soll zeitlich gestaffelt, zunächst nur für W 7 oder W 8 erfolgen.
Mit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes ist frühestens in 3 Jahren, also ca. ab 2020 zu rechnen. Die Bebauung wird abschnittsweise in einem Zeitraum bis zu 15 Jahren erfolgen.

4.        Schulstandort und Soziales
Im Quartier W 7 ist ein Schulstandort für ein Gymnasium vorgesehen.
Auch können „soziale Treffpunkte“, wie z.B. ein Mehrgenerationenhaus, Treffpunkte für Senioren und die Jugend im Quartier W 8 realisiert werden.
Außerdem kann im Quartier W 7 und W 8 jeweils ein Kita-Standort geplant werden.

5.        Vorstellung von Planungsüberlegungen
Die Gemeinde hat das Architekturbüro bgsm beauftragt, eine Konzeptstudie für verschiedene Varianten zu erarbeiten. Grundlage ist eine deutliche Erhöhung des Anteils des Geschoßwohnungsbaus.
Die Präsentation der bisherigen gemeindlichen Planungsüberlegungen erfolgt durch Herrn Architekt Böhm.

Es werden sowohl für W 7 als auch für W 8 jeweils 3 Varianten (variante 0: GF gemäß FNP-Festlegung; Variante 1: Überplanung mit Erhöhung GF; Variante 2: Verdichtete Überplanung mit Erhöhung GF).vorgestellt.

6.        Vorstellung Ergebnisse Verkehrsprognose
Vom Büro Prof. Kurzak wurde eine Verkehrsprognose für den Fall einer erhöhten Bebauungsdichte erstellt.
Das Ergebnis wird in der Sitzung vorgestellt.

Nach Diskussion wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Konzeptstudie des Büros bgsm (Variante 1) die weiteren Schritte einzuleiten und die notwendigen Entscheidungen des Gemeinderates vorzubereiten.

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5. Aktualisierung der Einwohnerprognose bis 2030; Bedarfsentwicklung in der Kinderbetreuung und Schule mit Simulation eines neuen Gymnasiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö 5

Sachverhalt

Die Verwaltung hat 2016 das Büro Räumliche Entwicklung München (BRE), vertreten durch Frau Dr. Heike Pethe, beauftragt, die Einwohnerprognose bis 2030 zu aktualisieren und den Stand sowie die weitere Bedarfsentwicklung der Kinderbetreuung und der zwischenzeitlich drei Grundschulen und der Mittelschule unter Berücksichtigung sowohl der bisherigen Überlegungen zur geplanten Bebauung der Wohngebiete 7 und 8, als auch einer Verdichtung durch Erhöhung der Geschossflächen in W 7 und W 8 zu untersuchen.

Darüber hinaus hat die Verwaltung das BRE beauftragt, ein Gymnasium in Poing unter Berücksichtigung der Gymnasialstandorte Vaterstetten und Markt Schwaben mit verschiedenen Szenarien, unter anderem auch die Einführung des G 9 zu simulieren.

Die Untersuchung stellt fest, dass es bei tatsächlichem Eintritt der höchsten Prognosevariante zwischen 2022 und 2029 zu Engpässen im Bereich Krippe, Kindergarten und Hort kommen könnte. In den mittleren Prognosevarianten ist der bisher geplante und 2019 abgeschlossene Bestand an Betreuungsplätzen ausreichend. Im Fall der oberen Variante Szenario 3 wäre die Errichtung weiterer Betreuungseinrichtungen in den Wohngebieten 7 und 8 möglich und damit der Bedarf gedeckt.

Im Sprengel Poing Süd kann es laut Berechnungen im Neubau der 3-zügigen Grundschule ab 2023 im Fall der oberen Variante Szenario 3 ebenfalls temporär zu Engpässen kommen. Die  eventuell entstehende Überschreitung der Raumkapazität dort könnte ohne Probleme mit einer Änderung des Schulsprengels aufgefangen werden.

Die Simulation eines Gymnasialstandortes Poing bestätigt, dass ein Gymnasium in Poing aufgrund der Prognosen bis zu 7-zügig Bestand haben würde.

Die Ergebnisse aller Untersuchungen werden von Frau Dr. Pethe (BRE) in der Sitzung erläutert.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Kurzbericht

(schj) Die Gemeinde Poing hat im Jahr 2016 das Büro für Räumliche Entwicklung München (BRE), vertreten durch Frau Dr. Heike Pethe, beauftragt, die in 2013 veröffentlichte Fortschreibung der Einwohnerprognose bis 2030 zu aktualisieren sowie die weitere Bedarfsentwicklung der Kinderbetreuung und Schulentwicklung zu untersuchen. Ebenfalls sollte unter Berücksichtigung der Gymnasialstandorte Vaterstetten und Markt Schwaben ein Gymnasium in Poing simuliert werden.
Frau Dr. Pethe stellte dem Gemeinderat in der gestrigen Sitzung die Ergebnisse der Einwohnerprognose vor.
Die Prognose zeigt in 6 verschiedene Varianten unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung der Wohngebiete 7 und 8 auf, dass grundsätzlich die bisherigen geplanten Betreuungsplätze und Schulen den Bedarf abdecken.
Nur im Ausnahmefall beim tatsächlichen Eintritt der höchsten Prognosevariante kann es zu Engpässen zwischen 2022 und 2029 im Bereich Krippe, Kindergarten und Hort sowie an der Grundschule in Poing-Süd kommen. Im Fall dieser Variante wäre die Errichtung einer weiteren Betreuungseinrichtung in W7 bzw. W8 möglich, ebenso könnte man für die betroffene Grundschule den Schulsprengel anpassen.
Die Simulation für ein Gymnasialstandort Poing unter Berücksichtigung der Gymnasien in Vaterstetten und Markt Schwaben sowie der evtl. Einführung des G 9 zeigte in allen Prognosevarianten auf, dass ein Gymnasialstandort in Poing ggfs. bis zu 7-zügig Bestand haben würde ohne die anderen Gymnasialstandorte zu gefährden.

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6. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 14.12.2016 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:

Einmal handelt es sich um die Nachträge 1 und 2 für Schreiner-Innentüren an die Fa. Beck in Höhe von 50.091,74 €. Auf diese Summe entfallen ca. 28.000 €, die der Gemeinderat bei der Zustimmung zum Projektänderungsantrag, der auf Grundlage der Abstimmung mit den beiden Trägern der Kindertagesstätten beruht, in der Sitzung am 21.07.2016 bereits genehmigt hat. Die verbleibende Differenz ist den Abstimmungen mit dem Bauherrn geschuldet. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 306.644,08 € und überschreitet die Kostenberechnung damit um 52.400,08 €.

Zum Zweiten handelt es sich um die Nachträge 9, 10 und 11 für Elektro (Stark- und Schwachstrom) an die Fa. Heinemann in Höhe von 56.667,29 €. Diese Summe setzt sich aus Abstimmungen mit dem Bauherrn sowie auf Grund der aktuellen Einbruchsereignisse in der Gemeinde, die kurzfristig getroffene Entscheidung eine Alarmanlage einzubauen, zusammen. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.042.005,83 € und unterschreitet die Kostenberechnung damit um 102.029,17 €.

Die finanziellen Auswirkungen aller oben aufgeführten Nachträge waren im Kostenbericht, der zur Gemeinderatssitzung am 08.12.2016 vorgestellt wurde, schon enthalten.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Kurzbericht

(fis) Dem Gemeinderat wurde in der öffentlichen Sitzung am 09.02.2017 folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO am 14.12.2016 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben. Einmal handelt es sich um die Nachträge 1 und 2 für Schreiner-Innentüren an die Fa. Beck in Höhe von 50.091,74 €. Auf diese Summe entfallen ca. 28.000 €, die der Gemeinderat bei der Zustimmung zum Projektänderungsantrag, der auf Grundlage der Abstimmung mit den beiden Trägern der Kindertagesstätten beruht, in der Sitzung am 21.07.2016 bereits genehmigt hat. Die verbleibende Differenz ist den Abstimmungen mit dem Bauherrn geschuldet. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 306.644,08 € und überschreitet die Kostenberechnung damit um 52.400,08 €.
Zum Zweiten handelt es sich um die Nachträge 9, 10 und 11 für Elektro (Stark- und Schwachstrom) an die Fa. Heinemann in Höhe von 56.667,29 €. Diese Summe setzt sich aus Abstimmungen mit dem Bauherrn sowie auf Grund der aktuellen Einbruchsereignisse in der Gemeinde, die kurzfristig getroffene Entscheidung eine Alarmanlage einzubauen, zusammen. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.042.005,83 € und unterschreitet die Kostenberechnung damit um 102.029,17 €.
Die finanziellen Auswirkungen aller oben aufgeführten Nachträge waren im Kostenbericht, der zur Gemeinderatssitzung am 08.12.2016 vorgestellt wurde, schon enthalten.
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Datenstand vom 05.05.2017 10:53 Uhr