Datum: 30.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:17 Uhr bis 22:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.2 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2017
1.3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen
1.4 Ausbaustrecke (ABS) 38 München - Mühldorf - Freilassing; Viergleisiger Ausbau und Planfeststellung EÜ Ortsmitte
1.5 Parkregelung am Citycenter I und II
1.6 Kindertagesstätten in Poing; Geplanter Neubau des katholischen Kindergartens Am Endbachweg, Sachstandsbericht
2 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Reinhard Tonollo
3 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Manfred Vodermeier
4 Wahl der Dritten Bürgermeisterin / des Dritten Bürgermeisters
5 Vereidigung der Dritten Bürgermeisterin / des Dritten Bürgermeisters
6 Änderung der Besetzung der Ausschüsse
7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das "Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550); Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes
8 Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Instandsetzung Teil 3, 1. Projektänderungsantrag
9 Verlängerung Anzinger Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung
10 Umgestaltung der Gebrüder-Grimm-Straße im Bereich der neuen Grundschule und Kita
11 Änderung der Abfallgebührensatzung; Anpassung der Gebühren am Wertstoffhof
12 Erlass einer Obdachlosenunterbringungssatzung
13 Erlass einer Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung
14 Zuschussantrag der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. für die Anschaffung eines Verkehrssicherheitsanhängers und eines Zugfahrzeuges sowie auf Erhöhung des sog. "Gemeindepfennigs" als laufende Zuwendung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö informativ 1
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1.1. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Traglufthalle in Grub ist abgebaut. Zur Zeit wird auf dem Grundstück Senator-Gerauer-Straße 100 die neue Containerunterkunft errichtet. Nach Mitteilung des Landratsamtes Ebersberg werden ab 18.04.2017 ca. 67 Asylbewerber aus Pliening dort untergebracht werden. Das Landratsamt Ebersberg wird die Nachbarschaft der neuen Containerunterkunft darüber gesondert informieren.

Kurzbericht

Die Traglufthalle in Grub ist abgebaut. Zurzeit wird auf dem Grundstück Senator-Gerauer-Straße 100 die neue Containerunterkunft errichtet. Nach Mitteilung des Landratsamtes Ebersberg werden ab 18.04.2017 ca. 67 Asylbewerber aus Pliening dort untergebracht werden. Das Landratsamt Ebersberg wird die Nachbarschaft der neuen Containerunterkunft darüber gesondert informieren.

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1.2. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beratend 1.2

Sachverhalt

Die am 24.11.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2017 wurde dem Landratsamt Ebersberg am 25.11.2016 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand wegen der Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen.

Mit Schreiben vom 10.03.2017 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung ohne Auflagen erteilt.

Kurzbericht

Die am 24.11.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2017 wurde dem Landratsamt Ebersberg am 25.11.2016 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand wegen der Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen.
Mit Schreiben vom 10.03.2017 hat die Rechtsaufsicht die Haushaltsatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung ohne Auflagen erteilt.

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1.3. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gem. Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 20.000,- € als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2017.

Kurzbericht

Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gem. Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 20.000,- € als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2017.

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1.4. Ausbaustrecke (ABS) 38 München - Mühldorf - Freilassing; Viergleisiger Ausbau und Planfeststellung EÜ Ortsmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Aufgrund der Presseberichterstattung am 08.03.2017 gab es am 14.03.2017 ein Telefonat des 1. Bürgermeisters mit Herrn Josel, Konzernbevollmächtigter des Freistaates Bayern.

Bezugnehmend auf die Presseberichte der SZ / Ebersberger Nachrichten und EZ vom 08.03.2017 wurde gegenüber Herrn Josel zum Ausdruck gebracht, dass die derzeit geplante Initiative, den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke München-Ost und Markt Schwaben im Rahmen des Vorhabens Knoten München als Teil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 nach Prüfung erneut aufzunehmen, keine negativen insbesondere zeitliche Auswirkungen auf die derzeit laufenden Planungen der EÜ HP Poing haben darf.

Nach Aussage von Hr. Josel ist eine „Torpedierung“ des Poinger Projektes nicht vorgesehen. Er geht davon aus, dass frühestens erst nach Abschluss der ABS 38, also nach 2030 der viergleisige Ausbau begonnen werden kann.

Sollte es dennoch Anzeichen für einen Stopp oder sonstige Verzögerungen geben, stehe er jederzeit zur Klärung des Sachverhaltes zur Verfügung.

Bei einer gemeinsamen Besprechung am 13.03.2017 hinsichtlich der Kreuzungsvereinbarung wurde seitens der DB Netze angemerkt, dass der Planfeststellungsbeschluss für Anfang April 2017 erwartet wird.

Kurzbericht

Aufgrund der Presseberichterstattung am 08.03.2017 gab es am 14.03.2017 ein Telefonat des 1. Bürgermeisters mit Herrn Josel, Konzernbevollmächtigter des Freistaates Bayern.

Bezugnehmend auf die Presseberichte der SZ / Ebersberger Nachrichten und EZ vom 08.03.2017 wurde gegenüber Herrn Josel zum Ausdruck gebracht, dass die derzeit geplante Initiative, den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke München-Ost und Markt Schwaben im Rahmen des Vorhabens Knoten München als Teil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 nach Prüfung erneut aufzunehmen, keine negativen insbesondere zeitliche Auswirkungen auf die derzeit laufenden Planungen der EÜ HP Poing haben darf.

Nach Aussage von Hr. Josel ist eine „Torpedierung“ des Poinger Projektes nicht vorgesehen. Er geht davon aus, dass frühestens erst nach Abschluss der ABS 38, also nach 2030 der viergleisige Ausbau begonnen werden kann.

Sollte es dennoch Anzeichen für einen Stopp oder sonstige Verzögerungen geben, stehe er jederzeit zur Klärung des Sachverhaltes zur Verfügung.

Bei einer gemeinsamen Besprechung am 13.03.2017 hinsichtlich der Kreuzungsvereinbarung wurde seitens der DB Netze angemerkt, dass der Planfeststellungsbeschluss für Anfang April 2017 erwartet wird.

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1.5. Parkregelung am Citycenter I und II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Herr Erster Bürgermeister Hingerl hat am 29.03.2017 mit der Eigentümerin der City Center I und II telefoniert. Als Ergebnis werden der Eigentümerin die in der Gemeinde bekannt gewordenen Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Parkregelung inhaltlich vollständig mitgeteilt. Ferner wird die Eigentümerin gebeten zu prüfen, ob Nachbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bestehen. In diesem Zusammenhang wird auch durch die Verwaltung Kontakt mit dem Landratsamt Ebersberg aufgenommen werden, inwieweit sich die neuen Parkregelungen auf das Mietverhältnis zwischen der Eigentümerin und dem Vauhaus, welches in der Parkgarage des City Centers I einen Teil seiner Stellplätze nachweist, auswirkt.

Kurzbericht

Herr Erster Bürgermeister Hingerl hat am 29.03.2017 mit der Eigentümerin der City Center I und II telefoniert. Als Ergebnis werden der Eigentümerin die in der Gemeinde bekannt gewordenen Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Parkregelung inhaltlich vollständig mitgeteilt. Ferner wird die Eigentümerin gebeten zu prüfen, ob Nachbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bestehen. In diesem Zusammenhang wird auch durch die Verwaltung Kontakt mit dem Landratsamt Ebersberg aufgenommen werden, inwieweit sich die neuen Parkregelungen auf das Mietverhältnis zwischen der Eigentümerin und dem Vauhaus, welches in der Parkgarage des City Centers I einen Teil seiner Stellplätze nachweist, auswirkt.

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1.6. Kindertagesstätten in Poing; Geplanter Neubau des katholischen Kindergartens Am Endbachweg, Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö 1.6

Sachverhalt

Nach dem gemeinsamen Gespräch vom  12.01.2017 mit Herrn Generalvikar Peter Beer wurde der  Auftrag zu einer Baufinanzierungs- und einer Betriebsfinanzierungvereinbarung formuliert.

Betriebsfinanzierungsvereinbarung:

Die Verwaltung hat Ende Januar 2017 einen entsprechenden Entwurf für die Betriebs-finanzierung an die kath. Erzdiözese übersendet. Hierzu gab es am 20.02.2017 einen weiteren Termin zur Abstimmung mit der kath. Kirche. Im März 2017 nach weiteren Abstimmungen erfolgte die Einigung für eine Betriebsfinanzierungsvereinbarung.

Baufinanzierungsvereinbarung:

Aktuell laufen die Verhandlungen zur Baufinanzierungsvereinbarung im Detail, die durch den Fachbereich 2 geführt werden.
Die Vereinbarungen werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kurzbericht

Nach dem gemeinsamen Gespräch vom  12.01.2017 mit Herrn Generalvikar Peter Beer wurde der  Auftrag zu einer Baufinanzierungs- und einer Betriebsfinanzierungvereinbarung formuliert.

Betriebsfinanzierungsvereinbarung: Die Verwaltung hat Ende Januar 2017 einen entsprechenden Entwurf für die Betriebsfinanzierung an die kath. Erzdiözese übersendet. Hierzu gab es am 20.02.2017 einen weiteren Termin zur Abstimmung mit der kath. Kirche. Im März 2017 nach weiteren Abstimmungen erfolgte die Einigung für eine Betriebsfinanzierungsvereinbarung.

Baufinanzierungsvereinbarung: Aktuell laufen die Verhandlungen zur Baufinanzierungsvereinbarung im Detail, die durch den Fachbereich 2 geführt werden.
Die Vereinbarungen werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

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2. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Reinhard Tonollo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2017 festgestellt, dass das Ehrenamt von Frau Christine Bloch als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 20.03.2017 endet.

Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 rückt Herr Reinhard Tonollo als nächster Listennachfolger gemäß dem Wahlvorschlag der SPD in den Gemeinderat nach.

Herrn Tonollo wurde dies mit Schreiben vom 13.03.2017 mitgeteilt.

Herr Tonollo erklärte mit Schreiben vom 17.03.2017, dass er bereit ist, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigt Herrn Tonollo in der Sitzung.

Kurzbericht

(sta) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2017 festgestellt, dass das Ehrenamt von Frau Christine Bloch als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 20.03.2017 endet.
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 rückt Herr Reinhard Tonollo als nächster Listennachfolger gemäß dem Wahlvorschlag der SPD in den Gemeinderat nach.
Herrn Tonollo wurde dies mit Schreiben vom 13.03.2017 mitgeteilt. Herr Tonollo erklärte mit Schreiben vom 17.03.2017, dass er bereit ist, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigte Herrn Tonollo in der Sitzung.

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3. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Manfred Vodermeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2017 festgestellt, dass das Ehrenamt von Herrn Michael Frank als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 15.03.2017 endet.

Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 rückt Herr Manfred Vodermeier als nächster Listennachfolger gemäß dem Wahlvorschlag der FWG in den Gemeinderat nach.

Herrn Vodermeier wurde dies mit Schreiben vom 13.03.2017 mitgeteilt.

Herr Vodermeier erklärte mit Schreiben vom 15.03.2017, dass er bereit ist, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigt Herrn Vodermeier in der Sitzung.

Kurzbericht

(sta) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2017 festgestellt, dass das Ehrenamt von Herrn Michael Frank als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 15.03.2017 endet.
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 rückt Herr Manfred Vodermeier als nächster Listennachfolger gemäß dem Wahlvorschlag der FWG in den Gemeinderat nach.
Herrn Vodermeier wurde dies mit Schreiben vom 13.03.2017 mitgeteilt.
Herr Vodermeier erklärte mit Schreiben vom 15.03.2017, dass er bereit ist, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigte Herrn Vodermeier in der Sitzung.

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4. Wahl der Dritten Bürgermeisterin / des Dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden von Herrn Michael Frank aus dem Gemeinderat zum 15.03.2017 endete auch dessen Amt als Dritter Bürgermeister.
Durch den Gemeinderat ist deshalb innerhalb von 3 Monaten für den Rest der Wahlzeit eine / ein neue/r Dritte/r Bürgermeister/in zu wählen (Art. 35 Abs. 4 GO).

Zum / zur weiteren Bürgermeister / weiteren Bürgermeisterin sind die ehrenamtlichen Ge-meinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bür-germeister erfüllen.

Die weiteren Bürgermeister sind gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO und § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2014 ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig.

Die Wahl hat in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen, verbindliche Wahlvor-schläge gibt es nicht.

Es wird vorgeschlagen, zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Gemeindebedienstete angehören sollen:

  • Herr Thomas Stark
  • Herr Jürgen Rappold.

Der Gemeinderat erhebt dagegen keine Einwände.

Nach Austeilung der Stimmzettel werden die Mitglieder des Gemeinderates aufgefordert, die Stimmzettel einzeln in der Wahlkabine auszufüllen und zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

Von den anwesenden 25 Mitgliedern des Gemeinderates (einschließlich dem Ersten Bürgermeister) haben 25 den Stimmzettel abgegeben.

Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wird festgestellt, dass kein Stimmzettel ungültig ist.

Die gültigen Stimmzettel werden verlesen.

Es entfallen auf Günter Scherzl 24 Stimmen und auf Andreas Lang 1 Stimme.

Der Erste Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Günter Scherzl die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.

Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.

Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Kurzbericht

(sta) Durch das Ausscheiden von Herrn Michael Frank aus dem Gemeinderat zum 15.03.2017 endete auch dessen Amt als Dritter Bürgermeister.
Durch den Gemeinderat ist deshalb innerhalb von 3 Monaten für den Rest der Wahlzeit eine / ein neue/r Dritte/r Bürgermeister/in zu wählen (Art. 35 Abs. 4 GO).

Die weiteren Bürgermeister sind gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO und § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2014 ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig.

Die Wahl wurde in geheimer Abstimmung durchgeführt.

Von 25 gültigen Stimmzetteln entfielen auf Günter Scherzl 24 gültige Stimmen, der damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.

Herr Scherzl erklärte, dass er die Wahl annimmt. Er wurde anschließend durch Ersten Bürgermeister Albert Hingerl vereidigt.

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5. Vereidigung der Dritten Bürgermeisterin / des Dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beratend 5

Sachverhalt

Im Anschluss an die Wahl vereidigt Erster Bürgermeister Albert Hingerl den Dritten Bürgermeister Günter Scherzl gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG.

Kurzbericht

(sta) Durch das Ausscheiden von Herrn Michael Frank aus dem Gemeinderat zum 15.03.2017 endete auch dessen Amt als Dritter Bürgermeister.
Durch den Gemeinderat ist deshalb innerhalb von 3 Monaten für den Rest der Wahlzeit eine / ein neue/r Dritte/r Bürgermeister/in zu wählen (Art. 35 Abs. 4 GO).

Die weiteren Bürgermeister sind gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO und § 5 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2014 ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig.

Die Wahl wurde in geheimer Abstimmung durchgeführt.

Von 25 gültigen Stimmzetteln entfielen auf Günter Scherzl 24 gültige Stimmen, der damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.

Herr Scherzl erklärte, dass er die Wahl annimmt. Er wurde anschließend durch Ersten Bürgermeister Albert Hingerl vereidigt.

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6. Änderung der Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Christine Bloch sind folgende Neubesetzungen in den Ausschüssen vorzunehmen:

  • Vertreter im Haupt- und Finanzausschuss.


Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Michael Frank sind folgende Neubesetzungen in den Ausschüssen vorzunehmen:

  • Vertreter im Haupt- und Finanzausschuss
  • Mitglied im Bau- und Umweltausschuss
  • Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss.

Die Fraktion der FWG hat am 22.03.2017 die im Beschlussvorschlag aufgeführte Neubesetzung der Ausschüsse vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag

Es werden folgende Neubesetzungen der Fraktionen der FWG und der SPD in den Ausschüssen vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

Manfred Vodermeier als Mitglied
Günter Scherzl als Vertreter (vorher Mitglied)
Andreas Lang als Mitglied (wie bisher)
Bernhard Slawik als Vertreter (wie bisher)
Reinhard Tonollo als Vertreter


Bau- und Umweltausschuss

Günter Scherzl als Mitglied (vorher Vertreter)
Manfred Vodermeier als Vertreter
Bernhard Slawik als Mitglied (wie bisher)
Andreas Lang als Vertreter (wie bisher)
Reinhard Tonollo als Vertreter (bisher Claudia Demmel)


Rechnungsprüfungsausschuss

Andreas Lang als Mitglied
Günter Scherzl als Vertreter (wie bisher)

Beschluss

Es werden folgende Neubesetzungen der Fraktionen der FWG und der SPD in den Ausschüssen vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

Manfred Vodermeier als Mitglied
Günter Scherzl als Vertreter (vorher Mitglied)
Andreas Lang als Mitglied (wie bisher)
Bernhard Slawik als Vertreter (wie bisher)
Reinhard Tonollo als Vertreter


Bau- und Umweltausschuss

Günter Scherzl als Mitglied (vorher Vertreter)
Manfred Vodermeier als Vertreter
Bernhard Slawik als Mitglied (wie bisher)
Andreas Lang als Vertreter (wie bisher)
Reinhard Tonollo als Vertreter (bisher Claudia Demmel)


Rechnungsprüfungsausschuss

Andreas Lang als Mitglied
Günter Scherzl als Vertreter (wie bisher)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sta) Durch das Ausscheiden von Christine Bloch und Michael Frank waren Neubesetzungen in den Ausschüssen vorzunehmen.

Diese wurden einstimmig wie folgt vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss
Manfred Vodermeier als Mitglied
Günter Scherzl als Vertreter (vorher Mitglied)
Andreas Lang als Mitglied (wie bisher)
Bernhard Slawik als Vertreter (wie bisher)
Reinhard Tonollo als Vertreter

Bau- und Umweltausschuss
Günter Scherzl als Mitglied (vorher Vertreter)
Manfred Vodermeier als Vertreter
Bernhard Slawik als Mitglied (wie bisher)
Andreas Lang als Vertreter (wie bisher)
Reinhard Tonollo als Vertreter (bisher Claudia Demmel)

Rechnungsprüfungsausschuss
Andreas Lang als Mitglied
Günter Scherzl als Vertreter (wie bisher)

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 für das "Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flur-Nummern 539, 539/5 und 550); Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:
10.04.2014
GR (TOP 3)
Aufstellungsbeschluss
10.04.2014
GR (TOP 4)
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
25.11.2014
BUA (TOP 2)
Vorstellung Bebauungsplanentwurf
10.03.2016
GR (TOP 5)
Verlängerung der Veränderungssperre
09.03.2017
GR (TOP 3)
Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre

Es ist beabsichtigt, für die Grundstücke Gruber Straße 48 (Fl.-Nr. 539/5) und Gruber Straße 46, 46 a – c (Fl.-Nr. 539) einen Bebauungsplan aufzustellen.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Bürostandortes / höherwertiges Gewerbe (Schaffung von Arbeitsplätzen in S-Bahn-Nähe) in gemeinsamer Überplanung der vorgenannten Grundstücke sowie ggfs. eine Neuregelung der Verkehrserschließung, um eine qualitative Aufwertung an diesem prädestinierten Standort zu erreichen und einen „Trading-Down-Effekt“ zu vermeiden.

Begründung:

Die bisher mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 54 ausgeschlossenen Nutzungen bleiben beibehalten. Zusätzlich sollen Beherbergungsbetriebe jeder Art ausgeschlossen werden sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Nachverdichtung bzw. andere Maßnahmen der Innenentwicklung).

Vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurden Ziele für dieses Gebiet sowie Entwürfe für eine mögliche Bebauung erarbeitet.

Diese wurden von Frau Kastrup bereits in der BUA-Sitzung am 25.11.2014 vorgestellt und werden nunmehr dem Gemeinderat zur Beratung / Entscheidung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Es ist beabsichtigt, für die Grundstücke Gruber Straße 48 (Fl.Nr. 539/5) und Gruber Straße 46, 46 a – c (Fl.Nr. 539) einen Bebauungsplan aufzustellen.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Bürostandortes / höherwertiges Gewerbe (Schaffung von Arbeitsplätzen in S-Bahn-Nähe) in gemeinsamer Überplanung der vorgenannten Grundstücke sowie ggfs. eine Neuregelung der Verkehrserschließung, um eine qualitative Aufwertung an diesem prädestinierten Standort zu erreichen und einen „Trading-Down-Effekt“ zu vermeiden.
Die bisher mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 54 ausgeschlossenen Nutzungen bleiben beibehalten. Zusätzlichen sollen Beherbergungsbetriebe jeder Art ausgeschlossen werden sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Nachverdichtung bzw. andere Maßnahmen der Innenentwicklung).
Vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurden Ziele für dieses Gebiet sowie Entwürfe für eine mögliche Bebauung erarbeitet und in der Sitzung vorgestellt.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 30.03.2017 die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

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8. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Instandsetzung Teil 3, 1. Projektänderungsantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.07.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Räume werden mit funkgesteuerter Einzelraumregelung gemäß Variante 2 ausgestattet. Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung in Höhe von 3.231.494,52 € wird zugestimmt. Die Baumaßnahme wird entsprechend im Zeitplan weiter geführt und die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsstufe 3 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) zu beauftragen.

Folgende in der Vorplanung am 25.11.2014 und 11.12.2014 vorgetragenen Maßnahmen wurden im Bereich der 1. und 2. Erweiterung bisher umgesetzt: Instandsetzung und Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, Gebäudeautomation. Die Sanierung der Toiletten im Altbau ist abschlossen, die zentrale Anlagentechnik wurde größtenteils instandgesetzt und erneuert. Die Brandschutzmaßnahmen und die Datentechnik in den Klassenzimmern der 1. und 2. Erweiterung sind fertig gestellt, ebenso die Beleuchtung für den Pausenhof.

Der aktuelle Kostenanschlag von ca. 80 % der zu beauftragenden Leistungen beträgt 2.344.272,92 €. Nach Einschätzung der Planungsbeteiligten zum aktuellen Projektstand und zur Kostenprognose wird die mit der Entwurfsplanung am 30.07.2015 beschlossene Kostenberechnung eingehalten.

Mit dem 1. Projektänderungsantrag wurden die folgenden, bisher nicht geplanten Maßnahmen als Vorplanung mit geschätzten Kosten untersucht und mit der Schulleitung inhaltlich, als auch in Bezug auf den Bauablauf im laufenden Schulbetrieb abgestimmt.


1. Schullehrküche 2

Die Räume 002 Naturlehre und 003 Ausweichraum (beide Altbau) werden durch die Verlagerung von Klassenzimmern in den Neubau an der Gebrüder-Grimm-Straße frei. Diese wurden bisher durch die Mittagsbetreuung (Kolping) genutzt.

Mit Schreiben vom 27.02.2017 erläutert die Schulleitung der Anni Pickert Grund- und Mittelschule Poing den bestehenden Engpass am Raumangebot der Fachräume Küche aufgrund geänderter schulischer Anforderungen im Fach Soziales. Die anstehenden Baumaßnahmen im Bereich der bestehenden Schulküche würden dies noch erschweren. Eine zweite Schulküche kann während des Sanierungszeitraumes somit den Fachraumengpass beheben.

Neben der Nutzung für die 2. Schullehrküche soll der Ausweichraum mittels Schiebetüren zuschaltbar eigens als CAD-Raum nutzbar sein.

Der Umbau der bisherigen Räume der Mittagsbetreuung zur 2. Schulküche kann zum jetzigen Zeitpunkt gut in das laufende Projekt integriert werden, da ab dem 19.08.2017 im Bereich der bisherigen Mittagsbetreuung sowieso die Schadstoffsanierung geplant ist.

Die Umbaukosten für Decken, Boden, Wände, Ausstattung (ohne bewegliche Schulmöbel) und technische Anlagen werden auf ca. 250.000,- € (brutto inkl. NK) geschätzt.


2. Sanierung Toiletten Grundschule nach Wasserschaden

Am 20. Oktober 2016 mussten die Toiletten aus dem Baujahr 1992 aufgrund eines Wasserschadens gesperrt werden. Betroffen sind davon die Mädchen- und Jungentoiletten für die Grundschule der 1. Erweiterung, 2 Lehrertoiletten und 2 Behindertentoiletten. Als Ursache wurde am 30.11.2016 durch eine Fachfirma für Wasserschadenbeseitigung ein defekter Kaltwasseranschluss an einem Unterputzspülkasten im Mädchen-WC 1. OG und zwei defekte Abwasserleitungen im Jungen-WC 1. OG lokalisiert. Die darauf folgenden Trocknungsmaßnahmen wurden am 20.02.2016 messtechnisch als trocken festgestellt und abgeschlossen.

Zur Sanierung wurden 2 Varianten untersucht:

Variante 1: Teilsanierung zur Schadens- und Ursachenbeseitigung des Wasserschadens mit Erneuerung der Sanitärtrennwände, geschätzte Kosten: 80.000,- € (brutto inkl. NK). Diese Kosten sollten über die Versicherung gedeckt sein. Ein Gutachter war bereits vor Ort.

Variante 2: Gesamtsanierung, wird aufgrund des Baualters und den bei einer Teilsanierung nicht auszuschließenden unentdeckten Mängeln fachtechnisch dringend empfohlen, die Sanitäranlagen aus dem Baujahr 1992 im Gesamten zu sanieren. Eine Kernsanierung während des laufenden Projektes war zunächst nicht absehbar, da bei der Bestandsaufnahme zum Projekt „Instandsetzung Teil 3“ die Toiletten keinen kritischen Eindruck vermittelten. Dass jedoch unter den Fliesen die Sanitärinstallationen Mängel aufweisen, kann keine grundsätzliche Annahme sein. Es kann nun nicht mehr ausgeschlossen werden, dass in den nicht frei gelegten Installationen ebenfalls Mängel vorhanden sind.

Geschätzte Kosten: 200.000,- € (brutto inkl. NK).


3. Umorganisation Sanitäranlagen

Im Zuge des Projektes „Instandsetzung Teil 3“ ist geplant, die Lehrertoiletten im 1. OG zu sanieren.

Aufgrund der Inklusion aller Menschen an Regelschulen und den damit einhergehenden, jeweiligen individuellen Anforderungen, wird empfohlen, diese Lehrertoiletten teilweise in einen Pflegeraum umzubauen, mit einer integrierten Behindertentoilette.

Die bisherige Behindertentoilette im 1. OG wird in einen Putzraum für die Reinigungsmaschine umgebaut, ein Putzraum im OG wird für eine einzelne Lehrertoilette umgebaut.

Die Umbauten bieten sich nun zeitlich an, weil diese in Zusammenhang der unter Punkt 2 beschriebenen Sanierung nach Wasserschaden umgesetzt werden können. Der Pflegeraum wird in die Schadstoffsanierung vom 30.07.-10.09.2018 eingetaktet.

Die Mehrkosten für die Umorganisation der Sanitäranlagen werden auf ca. 63.000,- € brutto inkl. NK geschätzt.


4. Einbruchmeldeanlage

Es liegen hierzu noch keine Planungen vor. Zu klären sind die Bereiche die überwacht werden sollen und wie die Organisation im täglichen Betrieb funktionieren kann.

Die Nachrüstung einer Einbruchmeldeanlage im Zuge des Projektes „Instandsetzung Teil 3“ wird von der Fachplanung vorab auf ca. 66.000,- € brutto inkl. NK geschätzt.

Nachdem noch keine weitergehende Planung vorliegt und die Kosten zur Grundsatzentscheidung vorab nur grob geschätzt werden konnten, wird von der Verwaltung empfohlen, die Planung grundsätzlich fortzusetzen und die Ausführung für das Jahr 2018 einzuplanen.


5. MSR Erhöhung der Funkgateways

Die Kosten einschließlich der Verkabelung für die funkgesteuerte Einzelraumregelung wurden zum 30.07.2015 auf 76.361,11 € berechnet. Es hat sich herausgestellt, dass die von den Herstellern allgemeinen Reichweitenangaben von 30 m zwischen Sender und Empfänger in Gebäuden in der Praxis nicht möglich sind. Durch Materialien und sonstige Einflüsse in der Ausbreitungsrichtung wird die Reichweite weiter verringert, so dass das Ergebnis der Funkmessung sehr negativ ausgefallen ist. Es mussten zusätzliche Systemgateways und Modbus-Wandler mit entsprechender Verkabelung ergänzt werden. Im Gewerk MSR-Technik konnten die Kostensteigerungen bisher kompensiert werden. Für die Fortsetzung im Gebäudeteil Altbau sind jedoch Kostenmehrungen von ca. 26.600,- € im Gewerk MSR-Technik zu erwarten. Zudem entstand ein Mehraufwand in der Elektroinstallation, da zusätzliche Leitungswege erforderlich wurden. Im Gewerk Elektro- und Fernmeldetechnik sind ca. 10.800,- € Mehrkosten zu erwarten.

Zusammen wird der Mehraufwand für die funkgesteuerte Einzelraumregelung auf 35.600,- € brutto inkl. NK geschätzt.

Trotz des geschätzten Mehraufwandes ist die beschlossene Variante 2 noch deutlich kostengünstiger als die in der Vorplanung untersuchte alternative Variante 1 mit der busgesteuerten Einzelraumregelung.

Eine zeitliche Verschiebung der Ausführung führt nach Angaben der Fachplanung zu höheren Preisen bei der Zulieferung. Die Mehrkosten können durch bisherige Einsparungen (siehe Punkt 8) gedeckt werden.


6. Automatisierung von vier Eingangstüren

Die bisherige Planung beinhaltete die Ausstattung von 4 Eingangstüren mit Motorschlössern. Die hierfür berechneten Kosten waren mit ca. 23.800,- € (brutto) angesetzt.

Aufgrund der Inklusion aller Menschen an Regelschulen und den damit einhergehenden, jeweiligen individuellen Anforderungen, wird empfohlen, die Eingangstüren zusätzlich mit Automatikantrieben auszustatten. Diese dienen auch der Verbesserung der Zugangskontrolle und der leichteren Bedienbarkeit der schweren Eingangstüren durch die Schüler.

Die gesamten Mehrkosten brutto inkl. Nebenkosten werden auf 12.900,- € berechnet.

Die Elektroinstallation für die Motorschlösser war im bisherigen Projekt bereits enthalten und ist größtenteils bereits ausgeführt.


7. Sonstige Änderungen im Projekt „Instandsetzung Teil 3“

Während der Ausführung sind folgende Änderungen entstanden bzw. sind für das Bauteil Altbau noch *anstehend (brutto):

Anschlusssäulen Elektro u. Wasser für Außenbereich
Neue Wasserentnahmestellen für die Außenanlagen sind im Projekt
enthalten. Es wurde aufgrund der betrieblichen Anforderungen
eine Ausführung mit Elektroanschlüssen ausgeführt.        ca. 15.000,- €

* Die Erneuerung des Zählerschrankes wird von der Fachplanung
empfohlen.        ca. 9.000,- €

*Gebäudeleittechnik Aufschaltung auf BBH, zur Fernüberwachung der
technischen Anlagen (Heizung, Hebeanlagen, etc.)        ca. 3.000,- €

*Beleuchtung Fahrradstellplätze, inkl. Leitung u. Steuerung        ca. 9.000,- €

Leitungskanal Treppenhaus gestalterisch hochwertigere Ausführung        ca. 5.665,- €

Neues Lager Physik / Chemie zur Trennung Lager Veranstaltungstechnik
und Vorbereitungsraum        ca. 5.000,- €

Neuer Putzraum Untergeschoss zur besseren Hygiene bzw.
Trennung von Technikraum und Putzraum        ca. 4.272,- €

*Archiv Untergeschoss; Nutzungsänderung wegen Raumbedarf
Schule        ca. 4.414,- €

Fußbodenheizung Verwaltung neue Steuerung
Unterhaltsmaßnahme wegen akutem Ausfall        ca. 1.800,- €

Anpassung Dokumentation Brandmeldeanlage        ca. 3.000,- €
Anpassung Dokumentation Sicherheitsbeleuchtungsanlage        ca. 2.000,- €
Zusätzliche Regiearbeiten        ca. 2.000,- €
Anpassung Baupreisindex KG 300        16.785,- €
Gesamt brutto        ca. 80.936,- €
Nebenkosten        ca. 18.000,- €
Summe sonstige Änderungen brutto mit Nebenkosten        ca. 100.000,- €


8. Einsparungen

Durch billigere Vergaben in den Gewerken Heizung, Sanitär, Lüftung, MSR, Brandschutz HLS und Dämmmaßnahmen HLS konnten ca. 140.000,- € eingespart werden.


9. Zusammenfassung, brutto inkl. NK:

aus 1. Schullehrküche 2        250.000,- €
aus 2. Sanierung Toiletten 1. Erw. nach Wasserschaden
       Variante 1        80.000,- €
       Variante        200.000,- €
aus 3. Umorganisation Sanitäranlagen        63.000,- €
aus 4. Einbruchmeldeanlage        66.000,- €
aus 5. MSR Erhöhung Gateways                35.600,- €
aus 6. Automatisierung Eingangstüren        12.900,- €
aus 7. sonstige Änderungen                100.000,- €
aus 8. Einsparungen                -140.000,- €
Summe 1. Projektänderungsantrag „Instandsetzung Teil 3“        ca.        600.000,- €

Beschlussvorschlag

  1. Die Schulküche 2 wird im Zuge des Projektes „Instandsetzung Teil 3“ umgesetzt.

  1. Die Toiletten aus der 1. Erweiterung werden gemäß der vorgestellten Variante 2 umgesetzt.

  1. Die Umorganisation der Sanitäranlagen wird umgesetzt.

  1. Es soll eine Einbruchmeldeanlage im Entwurf geplant und vor einer weiteren Beauftragung durch die Fachplanung vorgestellt werden.

  1. Die funkgesteuerte Einzelraumregelung wird gemäß der ursprünglichen Planung für den Altbau fortgesetzt.

  1. Die Eingangstüren erhalten einen automatischen Drehtürantrieb mit zentraler Steuerung.

  1. Die sonstigen Änderungen werden dem Projekt hinzugefügt.

  1. Die Einsparungen werden zur Kenntnis genommen.

Die Mehrausgaben können aus den Haushaltsresten der Haushaltsstelle 21300.500000 gedeckt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Auf den Haushaltsstellen 21200./21300.500000 Unterhalt Grund-/ Mittelschule und 21200./21300.940000 Hochbaumaßnahmen Grund-/Mittelschule sind im HH-Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von 2.176.000,- € angesetzt. Auf der HHST. 21300.500000 Unterhalt Grund-/ Mittelschule sind Reste aus 2016 in Höhe von 1.600.000,- Euro entstanden und sind dem Projekt zugeordnet. Die Haushaltsreste ergaben sich aufgrund höherer Ansätze zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung. Zur Deckung des laufenden Projektes erforderlich sind 2.424.909,22 €. Aus Ansatz und Ansatzresten aus den Vorjahren ergeben sich verfügbare Mittel in Höhe von 1.351.090,78 Euro.

Beschluss

  1. Die Schulküche 2 wird im Zuge des Projektes „Instandsetzung Teil 3“ umgesetzt.

  1. Die Toiletten aus der 1. Erweiterung werden gemäß der vorgestellten Variante 2 umgesetzt.

  1. Die Umorganisation der Sanitäranlagen wird umgesetzt.

  1. Es soll eine Einbruchmeldeanlage im Entwurf geplant und vor einer weiteren Beauftragung durch die Fachplanung vorgestellt werden.

  1. Die funkgesteuerte Einzelraumregelung wird gemäß der ursprünglichen Planung für den Altbau fortgesetzt.

  1. Die Eingangstüren erhalten einen automatischen Drehtürantrieb mit zentraler Steuerung.

  1. Die sonstigen Änderungen werden dem Projekt hinzugefügt.

  1. Die Einsparungen werden zur Kenntnis genommen.

Die Mehrausgaben können aus den Haushaltsresten der Haushaltsstelle 21300.500000 gedeckt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.03.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Schulküche 2 wird im Zuge des Projektes „Instandsetzung Teil 3“ umgesetzt. 2. Die Toiletten aus der 1. Erweiterung werden gemäß der vorgestellten Variante 2 umgesetzt. 3. Die Umorganisation der Sanitäranlagen wird umgesetzt. 4. Es soll eine Einbruchmeldeanlage im Entwurf geplant und vor einer weiteren Beauftragung durch die Fachplanung vorgestellt werden. 5. Die funkgesteuerte Einzelraumregelung wird gemäß der ursprünglichen Planung für den Altbau fortgesetzt. 6. Die Eingangstüren erhalten einen automatischen Drehtürantrieb mit zentraler Steuerung. 7. Die sonstigen Änderungen werden dem Projekt hinzugefügt. 8. Die Einsparungen werden zur Kenntnis genommen. Die Mehrausgaben können aus den Haushaltsresten der Haushaltsstelle 21300.500000 gedeckt werden.
Im Bereich der 1. und 2. Erweiterung wurden bisher umgesetzt: Instandsetzung und Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, Gebäudeautomation. Die Sanierung der Toiletten im Altbau ist abschlossen, die zentrale Anlagentechnik wurde größtenteils instandgesetzt und erneuert. Die Brandschutzmaßnahmen und die Datentechnik in den Klassenzimmern der 1. und 2. Erweiterung sind fertig gestellt, ebenso die Beleuchtung für den Pausenhof.
Der aktuelle Kostenanschlag von ca. 80 % der zu beauftragenden Leistungen beträgt 2.344.272,92 €. Nach Einschätzung der Planungsbeteiligten zum aktuellen Projektstand und zur Kostenprognose wird die mit der Entwurfsplanung am 30.07.2015 beschlossene Kostenberechnung eingehalten.
Mit dem 1. Projektänderungsantrag wurden bisher nicht geplante Maßnahmen als Vorplanung mit geschätzten Kosten untersucht und mit der Schulleitung inhaltlich, als auch in Bezug auf den Bauablauf im laufenden Schulbetrieb abgestimmt. Die Summe der zusätzlich beschlossen Maßnahmen beträgt ca. 600.000,00 Euro brutto inkl. Nebenkosten. Der Terminplan erstreckt sich bis nach den Sommerferien 2019.

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9. Verlängerung Anzinger Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist im Zusammenhang mit dem Neubau der Eisenbahnüberführung km 17,041 Anzinger Straße die Gemeinde Poing zuständig für die Planung der Verkehrswege sowie der Ingenieurbauwerke im Zusammenhang mit der Verlängerung der Anzinger Straße. Zudem soll die Gemeinde die Planungen für den Rückbau der Schwabener Straße im Kreuzungsbereich mit der Bahn sowie erforderliche Leitungsverlegungen durchführen.

Die Vorplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau der Verlängerung der Anzinger Straße wurde dem Gemeinderat am 10.03.2016 vorgestellt, einstimmig zugestimmt und die Verwaltung wurde ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen der Planung zu beauftragen.

In der heutigen Sitzung ist über die Straßenentwurfsplanung zu beschließen.
Es erfolgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes durch Herrn Schlesier (IB Schlegel).

In der aktuellen Entwurfsplanung ist der Kreuzungsbereich Anzinger- / Hauptstraße optimiert und auf Wunsch des Straßenbauamtes Rosenheim wurde die Anzinger Straße verbreitet und die Parkbuchten entlang der Straße wurden neu angeordnet.

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird zugestimmt.
Das IB Schlegel wird mit der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 und 6) der Planung beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Straßenbau (Gemeindeteil: Umbau Kreuzung und Neubau Straße im Unterführungsbereich) betragen nach aktueller Schätzung 676.000,00 €, einschließlich 12 % Baunebenkosten und 19 % Mehrwertsteuer.

Für die Baumaßnahme Straßenbau und Eisenbahnüberführung (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2017 - 2020 auf der Haushaltsstelle 63060.950000 – Verlängerung der Anzinger Straße – 6.530.000 € Finanzmittel eingestellt.

Kurzbericht

(cw) Gemäß der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist im Zusammenhang mit dem Neubau der Eisenbahnüberführung km 17,041 Anzinger Straße die Gemeinde Poing zuständig für die Planung der Verkehrswege sowie der Ingenieurbauwerke im Zusammenhang mit der Verlängerung der Anzinger Straße. Zudem soll die Gemeinde die Planungen für den Rückbau der Schwabener Straße im Kreuzungsbereich mit der Bahn sowie erforderliche Leitungsverlegungen durchführen.
Die Vorplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau der Verlängerung der Anzinger Straße wurde dem Gemeinderat am 10.03.2016 vorgestellt, einstimmig zugestimmt und die Verwaltung wurde ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen der Planung zu beauftragen.
In der Sitzung war über die Straßenentwurfsplanung, vorgestellt vom Ingenieurbüro Schlegel, zu beschließen. In der aktuellen Entwurfsplanung ist der Kreuzungsbereich Anzinger-/Hauptstraße optimiert und auf Wunsch des Straßenbauamtes Rosenheim wurde die Fahrbahn verbreitert und die Parkbuchten entlang der Straße neu angeordnet.
Nach Diskussion um Eigentumsverhältnisse, Parkbuchten sowie Ausführung des Geh- und Radweges wurde dieser Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung zurückgestellt.

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10. Umgestaltung der Gebrüder-Grimm-Straße im Bereich der neuen Grundschule und Kita

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Rahmen des Neubaus der Grundschule und Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5 ist es notwendig, die Umgestaltung der Gebrüder-Grimm-Straße im Bereich der o. g. Baumaßnahme zu realisieren, damit die Zufahrten entsprechend dem Gebäudebestand angepasst werden können.
Dabei müssen die bestehende Straße, der Gehweg, die Parkplätze und die Grünflächen rückgebaut und neu gestaltet werden.
Dafür sind Planungs- und Bauarbeiten notwendig.
Mit den Planungsleistungen wurde das Planungsbüro Staudinger aus Schweitenkirchen beauftragt.

In der heutigen Sitzung ist über die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung der Umgestaltung der Gebrüder-Grimm-Straße zu beschließen.

Es erfolgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes durch Herrn Staudinger (Planungsbüro Staudinger).

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird zugestimmt.
Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen.
Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, den Auftrag nach erfolgreicher Ausschreibung zu vergeben. Die Auftragsvergabe ist in einer der nachfolgenden Sitzungen bekanntzugeben.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Berechnung rund 92.000 brutto einschließlich Planungskosten.

Für die Baumaßnahme (Umgestaltung der Gebrüder-Grimm-Straße) wurden im Haushalt 2017 auf der Haushaltstelle 63000.510000 – Unterhalt sonst. unbewegl. Vermögens – 100.000 € eingestellt.

Beschluss

Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird zugestimmt.
Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen.
Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, den Auftrag nach erfolgreicher Ausschreibung zu vergeben. Die Auftragsvergabe ist in einer der nachfolgenden Sitzungen bekanntzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(so) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule und Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5 ist es notwendig, die Umgestaltung der Gebrüder-Grimm-Straße im Bereich der o. g. Baumaßnahme zu realisieren, damit die Zufahrten entsprechend dem Gebäudebestand angepasst werden können.
Dabei müssen die bestehende Straße, der Gehweg, die Parkplätze und die Grünflächen rückgebaut und neu gestaltet werden. Dafür sind Planungs- und Bauarbeiten notwendig.
Mit den Planungsleistungen wurde das Planungsbüro Staudinger aus Schweitenkirchen beauftragt.
In der Gemeinderatssitzung am 30.03.2017 erfolgte die Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch Herrn Staudinger (Planungsbüro Staudinger).
Der Gemeinderat hat einstimmig der Entwurfsplanung zugestimmt und die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen.

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11. Änderung der Abfallgebührensatzung; Anpassung der Gebühren am Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö 11

Sachverhalt

Für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Poing gibt es eine Gebührensatzung, die zuletzt am 02.12.2015 geändert wurde. In dieser Satzung sind unter anderem auch in § 4 Abs. 4 die Gebührensätze für die Entsorgung von selbstangelieferten Abfällen an der gemeindlichen Sammelstelle (Wertstoffhof) geregelt.

Der Vorschlag der Verwaltung, die Gebührensätze und Gewichtsangaben für die Sperrmüll- und Holzentsorgung am Wertstoffhof aus Gründen der Gebührengerechtigkeit zu halbieren und die Gebühr für die Entsorgung von Fahrradreifen auf „0“ zu setzen, wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2017 vorberaten.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig die in der Beschlussvorlage dargestellte Änderung empfohlen.

Das Inkrafttreten der Änderungssatzung wird auf den 1. Mai 2017 abgeändert, da nach der heutigen Beschlussfassung der Termin 1. April 2017 aufgrund der Bekanntmachungsfristen nicht möglich ist. 

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle bei den betreffenden Wertstoffarten wie folgt geändert:
-        für Sperrmüll                pro angefangene 5 kg                        1,30 Euro
-        für Holz                pro angefangene 8 kg                        1,30 Euro

(2) In § 4 Abs. 4 wird in der Gebührentabelle folgender Passus bei den Fahrzeugreifen ersatzlos gestrichen:
„Fahrrad ohne Felge 1,30 Euro“

(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.

§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.05.2017 in Kraft.

Beschluss

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle bei den betreffenden Wertstoffarten wie folgt geändert:
-        für Sperrmüll                pro angefangene 5 kg                        1,30 Euro
-        für Holz                pro angefangene 8 kg                        1,30 Euro

(2) In § 4 Abs. 4 wird in der Gebührentabelle folgender Passus bei den Fahrzeugreifen ersatzlos gestrichen:
„Fahrrad ohne Felge 1,30 Euro“

(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.

§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.05.2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(hug) Für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Poing gibt es eine Gebührensatzung, die auch die Gebührensätze für die Entsorgung von selbstangelieferten Abfällen am Wertstoffhof regelt.

Der Vorschlag der Verwaltung, die Gebührensätze und Gewichtsangaben für die Sperrmüll- und Holzentsorgung am Wertstoffhof aus Gründen der Gebührengerechtigkeit zu halbieren und die Gebühr für die Entsorgung von Fahrradreifen auf „0“ zu setzen, wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2017 vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig die Änderung empfohlen.

Das Inkrafttreten der Änderungssatzung wird auf den 01. Mai 2017 abgeändert, da nach der Beschlussfassung der Termin 01. April 2017 aufgrund der Bekanntmachungsfristen nicht möglich ist. Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfalfentsorgung wird in der Rubrik Bekanntmachungen in dieser Ausgabe des Poinger Nachrichtenblattes veröffentlicht.

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12. Erlass einer Obdachlosenunterbringungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing verfügt seit mehreren Jahren über geeignete Einrichtungen zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen.
Weder die Benutzung dieser Einrichtungen, noch die Gebührenerhebung für deren Nutzung waren bislang per Satzung geregelt.

Auf Grund eines Beschlusses des BayVGH vom 07.11.2016 kann die Gemeinde die Nutzungsentschädigung, auch bei einer erforderlichen Wiedereinweisung in bisherigen Wohnraum, nur dann als öffentlich-rechtliche Forderung geltend machen, wenn dafür eine Kostensatzung vorhanden ist.

Grundlage für eine Kostensatzung ist zunächst der Erlass einer Unterbringungssatzung.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2017 den Satzungsentwurf i. d. F. vom 07.03.2017 vorberaten.
Auf die Beschlussvorlage zur HAFA-Sitzung wird verwiesen.
Im aktuellen Satzungsentwurf vom 30.03.2017 ist die Änderung einer Formulierung in § 9, Buchstabe a) enthalten.

Der Erlass einer Gebührensatzung, welche die Unterbringungssatzung zur Grundlage hat, wird im nächsten TOP behandelt.

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der Obdachlosenunterbringungssatzung in der Fassung vom 30. März 2017 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der Obdachlosenunterbringungssatzung in der Fassung vom 30. März 2017 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die Gemeinde Poing verfügt seit mehreren Jahren über geeignete Einrichtungen zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen.
Weder die Benutzung dieser Einrichtungen, noch die Gebührenerhebung für deren Nutzung waren bislang per Satzung geregelt.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wurde der Erlass entsprechender Satzungen erforderlich.
Im Bereich der Benutzung dient dies der Rechtssicherheit im Vollzug der Ordnungsvorschriften des Satzungsinhalts. Die Unterbringungssatzung ist außerdem Grundlage für die Erhebung von Gebühren in den gemeindlichen Einrichtungen.
Die Höhe der Nutzungsgebühren wird in einer Gebührensatzung gesondert geregelt.
Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Diese wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2017 vorberaten.
Nach einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderates wurden beide Satzungen erlassen und treten am 06.04.2017 in Kraft.
Die Bekanntmachungen der Satzungsinhalte sind in der Rubrik Bekanntmachungen in dieser Ausgabe abgedruckt.

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13. Erlass einer Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im vorherigen TOP wurde die Obdachlosenunterbringungssatzung behandelt.
Um jedoch auch die jeweilige Nutzungsgebühr erheben zu können, bedarf es einer entsprechenden Gebührensatzung.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2017 den Satzungsentwurf i. d. F. vom 07.03.2017 vorberaten.
Auf die Beschlussvorlage zur HAFA-Sitzung wird verwiesen.
Im aktuellen Satzungsentwurf vom 30.03.2017 wurde eine Formulierung in § 4 Abs. 3 grammatikalisch angepasst.
Die bisherige Kurzbezeichnung „Obdachlosengebührensatzung“ wurde in „Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung“ geändert.

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung in der Fassung vom 30. März 2017 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung in der Fassung vom 30. März 2017 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die Gemeinde Poing verfügt seit mehreren Jahren über geeignete Einrichtungen zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen.
Weder die Benutzung dieser Einrichtungen, noch die Gebührenerhebung für deren Nutzung waren bislang per Satzung geregelt.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wurde der Erlass entsprechender Satzungen erforderlich.
Im Bereich der Benutzung dient dies der Rechtssicherheit im Vollzug der Ordnungsvorschriften des Satzungsinhalts. Die Unterbringungssatzung ist außerdem Grundlage für die Erhebung von Gebühren in den gemeindlichen Einrichtungen.
Die Höhe der Nutzungsgebühren wird in einer Gebührensatzung gesondert geregelt.
Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Diese wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2017 vorberaten.
Nach einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderates wurden beide Satzungen erlassen und treten am 06.04.2017 in Kraft.
Die Bekanntmachungen der Satzungsinhalte sind in der Rubrik Bekanntmachungen in dieser Ausgabe abgedruckt.

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14. Zuschussantrag der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. für die Anschaffung eines Verkehrssicherheitsanhängers und eines Zugfahrzeuges sowie auf Erhöhung des sog. "Gemeindepfennigs" als laufende Zuwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 14

Sachverhalt

Mit dem beigefügten Antrag vom 09.01.2017 hat die Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V.  Antrag auf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 0,30 € je Einwohner gestellt. Damit sollen die Beschaffung eines Verkehrssicherheitsanhängers mit Inhalt und ein Zugfahrzeug finanziert werden. Die Kosten dafür sind mit rund 46.000 € kalkuliert.

Die Kreisverkehrswacht und ihre ehrenamtlichen Mitglieder leisten wertvolle Arbeit in der Verkehrserziehung und der Information über Gefahren des Verkehrs und bei Präventionsmaßnahmen. Um auch die schwächsten Verkehrsteilnehmer frühzeitig schulen zu können, ist eine Reihe von Aktivitäten in den Kindergärten des Landkreises geplant. Erste Maßnahmen wurden schon im letzten Jahr begonnen. Vieles kann aber nur umgesetzt und erreicht werden, wenn neben der Freizeit, die die Verkehrserzieher hier einbringen, auch die notwendige Ausstattung zur Verfügung steht.

Das Projekt wurde von der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung ausführlich vorgestellt.

Im Zuge der Diskussion, in der die geleistete Arbeit mehrfach sehr gelobt wurde, kam auch der sog. „Gemeindepfennig“, also der laufende Zuschuss ins Gespräch. Dabei wurde klar, dass die vermehrten Aktivitäten auch eine Erhöhung der Fixkosten auslösen werden. Aus der Reihe der Bürgermeister wurde deshalb auch eine Erhöhung dieser Zuwendung vorgeschlagen. Dabei soll vermieden werden, dass dann vielleicht schon im nächsten Jahr eine erneute Befassung mit der Angelegenheit notwendig wird.

In einem ausführlichen Gespräch mit Vertretern der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. wurde in der Folge über die laufende Zuwendung gesprochen. Dabei wurde dann letztlich der Wunsch geäußert, eine Erhöhung auf 0,05 € je Einwohner und Jahr zu bewilligen. Damit verbunden wäre der Wunsch, die Zuwendung auch zum Beginn jeden Jahres zur Verfügung zu stellen. Alle Aktivitäten, die durch Mittel der Deutschen Verkehrswacht gefördert werden sollen, müssen schon zu Beginn eines Jahres angemeldet werden und dabei muss auch die Restfinanzierung gesichert sein. Dies war in vergangenen Jahren manchmal ein Problem, wenn nicht alle Kommunen schon zum Jahresbeginn ausgezahlt haben.

Für die Gemeinde Poing ergeben sich aus dem Antrag Belastungen von rund 4.500 € für den einmaligen Zuschuss in 2017 und ab 2018 ein laufender Zuschuss von rund 750 € statt bisher 300 €. Bisher waren auf der Haushaltsstelle 47000.704000 400,-- im Haushalts- und Finanzplan jährlich eingeplant.

Um die hervorragende Arbeit der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. zu würdigen und um die Erweiterung der Arbeit, insbesondere auf den Kindergartenbereich zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, die Zuwendungen wie beantragt zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. für die Beschaffung eines Verkehrssicherheitsanhängers und eines Zugfahrzeuges einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 0,30 € je Einwohner zu gewähren und ihn nach Anforderung auszuzahlen. Die entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 47000.704000 werden genehmigt.

Der seit vielen Jahren gewährte laufende Zuschuss, sog. „Gemeindepfennig“ wird ab 2018 von 0,02 € auf 0,05 € je Einwohner erhöht. Für 2017 ist diese laufende Zahlung in den gewährten 0,30 € enthalten.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Gemeinde Poing ergeben sich aus dem Antrag Belastungen von rund 4.500 € für den einmaligen Zuschuss in 2017 und ab 2018 ein laufender Zuschuss von rund 750 € statt bisher 300 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. für die Beschaffung eines Verkehrssicherheitsanhängers und eines Zugfahrzeuges einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 0,30 € je Einwohner zu gewähren und ihn nach Anforderung auszuzahlen. Die entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 47000.704000 werden genehmigt.

Der seit vielen Jahren gewährte laufende Zuschuss, sog. „Gemeindepfennig“ wird ab 2018 von 0,02 € auf 0,05 € je Einwohner erhöht. Für 2017 ist diese laufende Zahlung in den gewährten 0,30 € enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) In der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2017 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. für die Beschaffung eines Verkehrssicherheitsanhängers und eines Zugfahrzeuges einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 0,30 € je Einwohner zu gewähren und ihn nach Anforderung auszuzahlen. Die entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 47000.704000 werden genehmigt.

Der seit vielen Jahren gewährte laufende Zuschuss, sog. „Gemeindepfennig“ wird ferner ab 2018 von 0,02 € auf 0,05 € je Einwohner erhöht. Für 2017 ist diese laufende Zahlung in den gewährten 0,30 € enthalten.

Dem Beschluss lag ein entsprechender Antrag der Kreisverkehrswacht zu Grunde. Diese und ihre ehrenamtlichen Mitglieder leisten wertvolle Arbeit in der Verkehrserziehung und der Information über Gefahren des Verkehrs und bei Präventionsmaßnahmen. Um auch die schwächsten Verkehrsteilnehmer frühzeitig schulen zu können, ist beispielsweise eine Reihe von Aktivitäten in den Kindergärten des Landkreises aktuell geplant.

Datenstand vom 11.07.2017 11:52 Uhr