Datum: 18.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 23:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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informativ
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1 |
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1.1. Errichtung einer staatlichen Wohnanlage für anerkannte Asylbewerber durch das Staatliche Bauamt in Rosenheim auf dem Grundstück in der Kirchheimer Straße 31 und 33, Fl.-Nrn 1381/2 und 1381/1 der Gemarkung Poing
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 09.05.2017 wurde seitens der Bauverwaltung die nach Art. 73 BayBO erforderliche Zustimmung für die Errichtung einer Wohnanlage auf den Grundstücken in der Kirchheimer Straße 31 und 33, Fl.-Nrn. 1381/2 und 1381/1 der Gemarkung Poing, erteilt.
Gemäß der Mitteilung des Staatlichen Bauamts vom 08.05.2017 ist die Fertigstellung der Wohnanlage in Poing mit insgesamt 11 Wohneinheiten für das 4. Quartal 2017 geplant. Die Begrünung der Anlage wird daher spätestens im Frühjahr 2018 realisiert.
Darüber hinaus dient die Anlage in der Gemeinde Poing zur Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen und ist daher auch in der zeitlichen Abfolge unabhängig von der Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft in der Gemeinde Vaterstetten. Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern erfolgt die Belegung der Anlage mit bereits in der jeweiligen Gemeinde wohnenden anerkannten Asylbewerbern. Deshalb wird sich die Regierung von Oberbayern auch vorab mit der jeweiligen Gemeinde, dem Landratsamt und dem Helferkreis in Verbindung setzen, so dass die Beteiligten Vorschläge an die Regierung von Oberbayern unterbreiten können, wer für die Wohnungen in Frage kommt. Diese Vorschläge werden dann mit den Kapazitäten der Wohnungen verglichen. Danach werden den ausgewählten anerkannten Asylbewerbern die entsprechenden Wohnu
ngen mittels Wohnsitzverfahren gem. DVAsyl zugewiesen.
Kurzbericht
Mit Schreiben vom 09.05.2017 wurde seitens der Bauverwaltung die nach Art. 73 BayBO erforderliche Zustimmung für die Errichtung einer Wohnanlage auf den Grundstücken in der Kirchheimer Straße 31 und 33, Fl.-Nrn. 1381/2 und 1381/1 der Gemarkung Poing, erteilt.
Gemäß der Mitteilung des Staatlichen Bauamts vom 08.05.2017 ist die Fertigstellung der Wohnanlage in Poing mit insgesamt 11 Wohneinheiten für das 4. Quartal 2017 geplant. Die Begrünung der Anlage wird daher spätestens im Frühjahr 2018 realisiert.
Darüber hinaus dient die Anlage in der Gemeinde Poing zur Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen und ist daher auch in der zeitlichen Abfolge unabhängig von der Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft in der Gemeinde Vaterstetten. Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern erfolgt die Belegung der Anlage mit bereits in der jeweiligen Gemeinde wohnenden anerkannten Asylbewerbern. Deshalb wird sich die Regierung von Oberbayern auch vorab mit der jeweiligen Gemeinde, dem Landratsamt und dem Helferkreis in Verbindung setzen, so dass die Beteiligten Vorschläge an die Regierung von Oberbayern unterbreiten können, wer für die Wohnungen in Frage kommt. Diese Vorschläge werden dann mit den Kapazitäten der Wohnungen verglichen. Danach werden den ausgewählten anerkannten Asylbewerbern die entsprechenden Wohnungen mittels Wohnsitzverfahren gem. DVAsyl zugewiesen.
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1.2. Asyl- und Flüchtlingsthemen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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1.2 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Ebersberg hat mittlerweile den 2. Container der Containeranlage in Grub mit Asylbewerbern belegt. Die Zahl der in Grub lebenden Asylbewerber bzw. anerkannten Asylbewerber beträgt derzeit 42. Die übrigen Container befinden sich noch in der Einrichtungsphase.
Die Fertigstellung der von der Regierung von Oberbayern gebauten Wohnanlage in der Kirchheimer Straße 31 und 33 für anerkannte Asylbewerber ist für das 4. Quartal 2017 geplant. Die Wohnanlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 11 Wohneinheiten und einer Kapazität von 44 Plätzen. Gemäß Wohnungspakt Bayern, 1. Säule (Staatliches Sofortprogramm) werden die Wohnungen vorrangig mit Familien belegt. 8 Wohneinheiten belegt die Regierung von Oberbayern unter Umständen auch mit Familien aus den Nachbarlandkreisen. 3 Wohneinheiten werden in Absprache mit dem Landratsamt Ebersberg, der Gemeinde Poing und dem Helferkreis Poing belegt. Den ausgewählten Personen werden die Wohnungen im Sinne der Wohnsitzzuweisung angeboten und dann ein Wohnraum-Mietvertrag geschlossen. Das Projekt ist für 10 Jahre geplant.
Die neue Vorgabe der Regierung von Oberbayern bezüglich der Akquise von Asylbewerberunterkünften sieht folgendes vor. Es sollen nur Objekte angemietet werden, die als Gemeinschaftsunterkünfte geeignet sind und mindestens 50 Personen aufnehmen können. Anerkannte Asylbewerber sollen Mietverträge zukünftig selbst abschließen. Die Helferkreise sollen bei der Suche nach Unterkünften für diesen Personenkreis helfen. Für den Landkreis Ebersberg entstehen dadurch folgende Probleme:
Im Jahr 2017 enden im Landkreis Ebersberg Mietverträge über Unterkünfte von 2 bis 40 Personen mit einer Platzkapazität von insgesamt 164. Nach den Vorgaben der Regierung von Oberbayern dürfen diese Mietverträge nicht verlängert werden. Der Landkreis Ebersberg würde so in etwa die Zahl der Unterkunftsplätze verlieren, die mit den Containerunterkünften in Grub und Pöring geschaffen wurden. Eine zusätzliche Aufnahme von Asylbewerbern käme somit nicht mehr in Frage, wodurch der Landkreis Ebersberg seine Aufnahmequote nicht weiter verbessern könnte. Darüber hinaus gibt es im Landkreis Ebersberg keine Bestandsobjekte in entsprechender Größe. Außerdem führt die Unterbringung in Großunterkünften nicht zur Integration, da die Gefahr der „Ghettobildung“ besteht. Wenn darüber hinaus die anerkannten Asylbewerber aus den Unterkünften gedrängt werden, haben die Folgen die jeweiligen Gemeinden zu tragen, da diese Menschen dann obdachlos werden.
Kurzbericht
Das Landratsamt Ebersberg hat mittlerweile den 2. Container der Containeranlage in Grub mit Asylbewerbern belegt. Die Zahl der in Grub lebenden Asylbewerber bzw. anerkannten Asylbewerber beträgt derzeit 42. Die übrigen Container befinden sich noch in der Einrichtungsphase.
Die Fertigstellung der von der Re
gierung von Oberbayern gebauten Wohnanlage in der Kirchheimer Straße 31 und 33 für anerkannte Asylbewerber ist für das 4. Quartal 2017 geplant. Die Wohnanlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 11 Wohneinheiten und einer Kapazität von 44 Plätzen. Gemäß Wohnungspakt Bayern, 1. Säule (Staatliches Sofortprogramm) werden die Wohnungen vorrangig mit Familien belegt. 8 Wohneinheiten belegt die Regierung von Oberbayern unter Umständen auch mit Familien aus den Nachbarlandkreisen. 3 Wohneinheiten werden in Absprache mit dem Landratsamt Ebersberg, der Gemeinde Poing und dem Helferkreis Poing belegt. Den ausgewählten Personen werden die Wohnungen im Sinne der Wohnsitzzuweisung angeboten und dann ein Wohnraum-Mietvertrag geschlossen. Das Projekt ist für 10 Jahre geplant.
Die neue Vorgabe der Regierung von Oberbayern bezüglich der Akquise von Asylbewerberunterkünften sieht folgendes vor. Es sollen nur Objekte angemietet werden, die als Gemeinschaftsunterkünfte geeignet sind und mindestens 50 Personen aufnehmen können. Anerkannte Asylbewerber sollen Mietverträge zukünftig selbst abschließen. Die Helferkreise sollen bei der Suche nach Unterkünften für diesen Personenkreis helfen. Für den Landkreis Ebersberg entstehen dadurch folgende Probleme:
Im Jahr 2017 enden im Landkreis Ebersberg Mietverträge über Unterkünfte von 2 bis 40 Personen mit einer Platzkapazität von insgesamt 164. Nach den Vorgaben der Regierung von Oberbayern dürfen diese Mietverträge nicht verlängert werden. Der Landkreis Ebersberg würde so in etwa die Zahl der Unterkunftsplätze verlieren, die mit den Containerunterkünften in Grub und Pöring geschaffen wurden. Eine zusätzliche Aufnahme von Asylbewerbern käme somit nicht mehr in Frage, wodurch der Landkreis Ebersberg seine Aufnahmequote nicht weiter verbessern könnte. Darüber hinaus gibt es im Landkreis Ebersberg keine Bestandsobjekte in entsprechender Größe. Außerdem führt die Unterbringung in Großunterkünften nicht zur Integration, da die Gefahr der „Ghettobildung“ besteht. Wenn darüber hinaus die anerkannten Asylbewerber aus den Unterkünften gedrängt werden, haben die Folgen die jeweiligen Gemeinden zu tragen, da diese Menschen dann obdachlos werden.
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1.3. Stadtradeln 2017 - Teilnahme Landkreis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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1.3 |
Sachverhalt
Der Landkreis Ebersberg beteiligt sich heuer an der Kampagne STADTRADELN.
Die Kampagne findet 2017 zum zehnten Mal statt. Der Bundesweite Aktionszeitraum ist jährlich vom 01. Mai bis 30. September. Während dieser Zeit kann die dreiwöchige Aktionsphase frei gewählt werden. Der Landkreis hat seinen Aktionszeitraum auf den 01. b
is 21. Juli festgelegt und plant eine Auftaktveranstaltung in Ebersberg am 01. Juli 2017. Während dieser Aktionsphase buchen RadlerInnen die klimafreundlich zurückgelegten Kilometer über einen sogenannten Online-Radelkalender. Die Ergebnisse der Teams sowie Kommunen werden auf der Homepage www.stadtradeln.de veröffentlicht. Die Kampagne ist als Wettbewerb ausgelegt.
Ziele der Kampagne sind
- Imageförderung und Erhöhung der Fahrradnutzung,
- Informationsverbreitung über die Bedeutung des Radverkehres für den Klimaschutz und die Lebensqualität der Kommune,
- Förderung der Akzeptanz für höhere Fahrradinfrastruktur-Budgets im kommunalen Haushalt und Impuls für gezielte Planungen und Maßnahmen,
- Überdenken des eigenen Mobilitätsverhaltens,
- Verbesserung für die lokale Radinfrastruktur vonseiten aller TeilnehmerInnen generieren: öffentliche Partizipation der BürgerInnen.
Die Zielgruppen umfassen dabei KommunalpolitikerInnen, BürgerInnen, SchülerInnen sowie Unternehmen, Organisationen und Vereine.
Bei Fragen zur Kampagne oder Interesse an einer Teilnahme an der Aktion STADTRADELN wenden Sie sich bitte an die Fachkraft für Klima- und Umweltschutz Frau Moll. Diese wird die Aktion in Poing bewerben und bei ausreichend Interesse eine eigene „Werbeaktion“ planen.
Bei einem Erfolg der Kampagne bzw. ausreichendem öffentlichen Interesse, kann die Gemeinde Poing die Aktion STADTRADELN 2018 auch in eigenem Namen durchführen.
Kurzbericht
Der Landkreis Ebersberg beteiligt sich heuer an der Kampagne STADTRADELN.
Die Kampagne findet 2017 zum zehnten Mal statt. Der Bundesweite Aktionszeitraum ist jährlich vom 01. Mai bis 30. September. Während dieser Zeit kann die dreiwöchige Aktionsphase frei gewählt werden. Der Landkreis hat seinen Aktionszeitraum auf den 01. Bis 21. Juli festgelegt und plant eine Auftaktveranstaltung in Ebersberg am 01. Juli 2017. Während dieser Aktionsphase buchen RadlerInnen die klimafreundlich zurückgelegten Kilometer über einen sogenannten Online-Radelkalender. Die Ergebnisse der Teams sowie Kommunen werden auf der Homepage www.stadtradeln.de veröffentlicht. Die Kampagne ist als Wettbewerb ausgelegt.
Ziele der Kampagne sind
- Imageförderung und Erhöhung der Fahrradnutzung,
- Informationsverbreitung über die Bedeutung des Radverkehres für den Klimaschutz und
die Lebensqualität der Kommune,
- Förderung der Akzeptanz für höhere Fahrradinfrastruktur-Budgets im kommunalen
Haushalt und Impuls für gezielte Planungen und Maßnahmen,
- Überdenken des eigenen Mobilitätsverhaltens,
- Verbesserung für die lokale Radinfrastruktur von seiten aller TeilnehmerInnen
generieren: öffentliche Partizipation der BürgerInnen.
Die Zielgruppen umfassen dabei KommunalpolitikerInnen, BürgerInnen, SchülerInnen sowie Unternehmen, Organisationen und Vereine.
Bei Fragen zur Kampagne oder Interesse an einer Teilnahme an der Aktion STADTRADELN wenden Sie sich bitte an die Fachkraft für Klima- und Umweltschutz Frau Moll. Diese wird die Aktion in Poing bewerben und bei ausreichend Interesse eine eigene „Werbeaktion“ planen.
Bei einem Erfolg der Kampagne bzw. ausreichendem öffentlichen Interesse, kann die Gemeinde Poing die Aktion STADTRADELN 2018 auch in eigenem Namen durchführen.
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1.4. Stellplätze Fitnessstudio V-Haus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2017 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie hoch der Stellplatzbedarf für das im V-Haus befindliche Fitnessstudio auf dem Grundstück in der Alten-Gruber-Straße 1, Fl.-Nr. 539/2 und 537/5 der Gemarkung Poing, ist.
Gemäß der Baugenehmigung Az.: B-2006-738 vom 06.09.2007 wurden vom Bauherrn in den Antragsunterlagen für das Gesamtbauvorhaben insgesamt 76 Stellplätze (40 Stellplätze in einer Tiefgarage und 36 oberirdische von denen sich wiederum 26 Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst befinden) nachgewiesen. Im genehmigten Stellplatznachweis sind auch die 12 Stellplätze für das im 3. Obergeschoss befindliche Fitnessstudio enthalten.
Diese sind durch die 26 oberirdischen Stellplätze auch nach 20:00 Uhr nutzbar.
Kurzbericht
In der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2017 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie hoch der Stellplatzbedarf für das im V-Haus befindliche Fitnessstudio auf dem Grundstück in der Alten-Gruber-Straße 1, Fl.-Nr. 539/2 und 537/5 der Gemarkung Poing, ist.
Gemäß der Baugenehmigung Az.: B-2006-738 vom 06.09.2007 wurden vom Bauherrn in den Antragsunterlagen für das Gesamtbauvorhaben insgesamt 76 Stellplätze (40 Stellplätze in einer Tiefgarage und 36 oberirdische von denen sich wiederum 26 Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst befinden) nachgewiesen. Im genehmigten Stellplatznachweis sind auch die 12 Stellplätze für das im 3. Obergeschoss befindliche Fitnessstudio enthalten.
Diese sind durch die 26 oberirdischen Stellplätze auch nach 20:00 Uhr nutzbar.
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1.5. Standortsuche für einen Mobilfunkmasten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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informativ
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1.5 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits im Jahr 2016 einen Bauantrag zur Errichtung eines ca. 13 m hohen Mobilfunkmastes südlich der Senator-Gerauer-Straße in unmittelbarer Nähe zum Kreisel abgelehnt, weil eine Beeinträchtigung des Ortsbildes im Hinblick auf den Poing-Schriftzug am Kreisel befürchtet wird.Seit diesem Zeitpunkt wurden in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller verschiedene Standortalternativen im Umkreis des vorgesehenen Standortes geprüft. Diese können aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden.
Die Verwaltung ist dennoch weiter bemüht, hier eine ortsplanerisch verträgliche Lösung zu finden. Ob dies tatsächlich gelingt, ist aber derzeit nicht sichergestellt.
Kurzbericht
Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits im Jahr 2016 einen Bauantrag zur Errichtung eines ca. 13 m hohen Mobilfunkmastes südlich der Senator-Gerauer-Straße in unmittelbarer Nähe zum Kreisel abgelehnt, weil eine Beeinträchtigung des Ortsbildes im Hinblick auf den Poing-Schriftzug am Kreisel befürchtet wird.Seit diesem Zeitpunkt wurden in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller verschiedene Standortalternativen im Umkreis des vorgesehenen Standortes geprüft. Diese können aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden.
Die Verwaltung ist dennoch weiter bemüht, hier eine ortsplanerisch verträgliche Lösung zu finden. Ob dies tatsächlich gelingt, ist aber derzeit nicht sichergestellt.
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2. Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße;
Projektänderungsanträge Nr. 2 - 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.02.2017 einstimmig folgenden Beschluss zum 1. Projektänderungsantrag gestellt:
Die Planung zum Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird um den Einbruchschutz erweitert: Einbau einer Einbruchmeldeanlage mit der Installation von Bewegungsmeldern, Bedieneinheiten und Meldungsweiterschaltung zu einem Bereitschaftsdienst.
Projektänderungsantrag Nr. 2: Blendschutz Aula
In der öffentlichen Sitzung am 15.09.2016 hat der Gemeinderat als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt, dass die Aula mit einer Verdunkelungsmöglichkeit ausgestattet werden soll.
Die bisher vorgesehene Lösung, ein Blendschutz mit einem motorisch betriebenen innenliegenden Vorhang, ist aufgrund der Anforderungen zum Brandschutz nicht genehmigungsfähig, da der Vorhang im Brandfall für kurze Zeit die Rettungswege versperrt.
Für die bisherige Lösung sind in der Kostenberechnung 19.500,00 € eingestellt, je nach Entscheidung ergeben sich dann Mehr- oder Minderkosten.
Folgende alternative Lösungen können grundsätzlich vorgesehen werden (Kosten brutto mit Nebenkosten):
- Lösungsvariante: Außenliegender Raffstore
Vorteile: Bei Ausführung mit Notraffsystem vor den Flucht- u. Rettungstüren sind die Anforderungen zum Brandschutz eingehalten. Optimaler sommerlicher Wärmeschutz. Stufenlos einstellbarer Blendschutz. Preiswerte Lösung.
Nachteile: Raffstoreanlage wind- und temperaturabhängig. Instandhaltungskosten Notraffsystem.
Variante 1A – Raffstore als Flachlamelle mit Seilführung (windstabil bis BFT 6, max. 13,4 m/s), Minderkosten -7.000,00 € bzw. reduzieren sich die Gesamtkosten auf 12.500,00 €.
Variante 1B – Raffstore als randgebördelte Lamelle mit Schienenführung (windstabil bis BFT 7, max. 17,4 m/s), Mehrkosten 4.531,25 € bzw. erhöhen sich die Gesamtkosten auf 24.031,25 €.
Variante 1C – Raffstore als Z-Lamelle mit Schienenführung (Windstabil bis BFT 8, max. 20,5 m/s), Mehrkosten 7.656,25 € bzw. erhöhen sich die Gesamtkosten auf 27.156,25 €.
2. Lösungsvariante: Innenliegender Blendschutz als Rollo oder Jalousie
Vorteile: Falls die Funktion der horizontalen Betätigungsstange an den Flucht- und Rettungswegen gewährleistet ist, kann die Anforderung zum Brandschutz eingehalten werden. Wetterunabhängiger Blendschutz. Jalousien können stufenlos eingestellt werden. Sowohl Rollos, als auch Jalousien könnten vorerst nur vorgerüstet (eventuell mit Elektroanschluss) und bei Bedarf eingebaut werden. Preisgünstige Lösung.
Nachteile: hoher bis sehr hoher Reinigungsaufwand. Zugänglichkeit von innen, Fehlbedienung, Gefahr durch Beschädigung, hoher Wartungs- und Instandhaltungsaufwand (Erfahrungen Realschule Poing).
Minderkosten -11.750,00 € bzw. vermindern sich die Gesamtkosten auf 7.750,00 €.
3. Lösungsvariante: Blendschutz im Scheibenzwischenraum
Vorteile: Wetterunabhängiger Blendschutz. Als motorbetriebene Jalousie stufenlos einstellbar. Keine Zugänglichkeit von innen und von außen.
Nachteile: hoher Wartungs- und Instandhaltungsaufwand bis hin zum Austausch ganzer Scheiben bei der vorgesehenen raumhohen Verglasung. Teure Lösung.
4. Weitere Lösungen (z. B. feststehender Sonnenschutz oder elektrochromes Glas) wurden nicht weiter behandelt, da diese nicht zur Raumidee der Offenheit passen oder zu teuer sind. Die Lösungsvariante 3 kann aufgrund der beschriebenen Nachteile nicht empfohlen werden.
Die Projektleitung empfiehlt entweder die Variante 1C, damit in den Wintermonaten durch die tief stehende Sonne oder bei stürmischem Wind der Betrieb der Versammlungsstätte nicht beeinträchtigt wird oder die Variante 2, aufgrund der geringen Kosten und der Wetterunabhängigkeit. Von der Variante 1A und Variante 1B ist aufgrund der geringen Windstabilität abzuraten. Das zeigen die Erfahrungen z.B. bei der Mittelschule an der Gruber Straße 4.
Unter Abwägung der Kosten zu dem Nutzen empfiehlt die Projektsteuerung die Variante 1A oder alternativ 2A.
Die Mehrkosten sind in der Kostenberechnung nicht abgebildet und führen zu einer Erhöhung der Kostenobergrenze.
Projektänderungsantrag Nr. 3: Metalldecke Aula
In der Kostenberechnung waren bislang für den Einbau einer abgehängten Gipskartondecke (GK-Decke) Kosten in Höhe von 33.819,92 € vorgesehen.
Begründung:
Im Zuge der Ausführungsplanung wird vom Architekten vorgeschlagen, eine Metalldecke einzubauen.
Vorteile: gegenüber der GK-Decke ist die Metalldecke voll revisionierbar. Die Metalldecke ist schmutzunempfindlich. Gestalterisch sind die zahlreichen Lüftungsauslässe, Lautsprecher und Revisionsklappen unsichtbar. Es ist insgesamt eine gestalterisch ansprechendere, ruhige und hochwertige Decke, die der Funktionalität der Aula als Mehrzweckraum und als Veranstaltungsraum gerecht wird.
Stellungnahme der Projektleitung:
Die Vorteile gegenüber der GK-Decke sind durchaus überzeugend und nachvollziehbar. Allerdings besteht die Unsicherheit aufgrund der bauphysikalischen Auswirkungen und erforderlichen Maßnahmen, um die gewünschte Raumakustik zu erfüllen. Bei einer GK-Decke würde ein bewährtes System ausgeführt werden.
Stellungnahme der Projektsteuerung:
Aus technischer Sicht ist ein Wechsel zu einer Metalldecke nicht notwendig. Da es sich um eine Sonderkonstruktion handelt, die auch erst im Labor untersucht werden muss, können die bauphysikalischen Ausmaße (Akustik) noch nicht abschließend bewertet werden. Es besteht jedoch ein gewisses Risiko, dass die Ausführung nicht in Gänze funktioniert und man im weiteren Bauablauf wieder auf die GK-Decke wechseln muss. Dies würde zu Mehrkosten und einem erheblichen Zeitverlust führen, der heute noch nicht abgeschätzt werden kann. Es ist außerdem möglich, dass der Bieterkreis im Vergabeverfahren durch diese Sonderkonstruktion eingegrenzt wird oder Preisaufschläge entstehen. Es ist abzuwägen, ob dieses Risiko durch die bessere Revisionierbarkeit und Optik aufgefangen wird. Eine abschließende Empfehlung kann die Projektsteuerung nicht geben.
Die Mehrkosten für die Metalldecke Aula werden auf 6.312,37 € berechnet. Die Mehrkosten sind in der Kostenberechnung nicht abgebildet und führen zu einer Erhöhung der Kostenobergrenze.
Projektänderungsantrag Nr. 4: Innenhöfe und Dachterrassen
In der Kostenberechnung waren bislang für die Erstellung der Flächen Innenhöfe und Dachterrassen Kosten in Höhe von 45.582,95 € brutto vorgesehen.
Die Funktion der Innenhöfe dient der Belichtung und Belüftung der innen liegenden Räume im Erdgeschoss. Eine Barrierefreiheit dieser Flächen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Um die Nutzbarkeit der Innenhöfe zu erweitern, wurden uns dennoch folgende Vorschläge unterbreitet:
Variante 4a:
Die Innenhöfe werden für eine bessere Nutzbarkeit mit Platten belegt. Ein zusätzliches Hochbeet mit Strauch unterstützt die vertikale Beziehung zu den Dachterrassen. Die Mehrkosten, die sich bei der Umsetzung der Variante 4a hinsichtlich der Qualitätssteigerung ergeben, liegen demnach bei 24.261,00 € brutto inkl. Nebenkosten.
Die Projektsteuerung empfiehlt die Umsetzung aus Kostensicht nicht. Ob die Qualitätssteigerung wirklich bei den voraussichtlich wenig genutzten Innenhofflächen sinnvoll ist, lässt sich durch den Projektsteuerer nicht abschließend bewerten.
Die Projektleitung weist darauf hin, dass die Innenhöfe nicht barrierefrei erreichbar sind. Die Innenhöfe sind nur aus den angrenzenden Räumen (Informatikraum, Kreativraum, Textiles Gestalten und Lehrertreffpunkt) über eine 50 cm hohe Fensterbrüstung (Fensterbank aus Holz) zu erreichen.
Variante 4b:
Um Kosten zu sparen, werden die Innenhöfe, wie im Entwurf vorgesehen, komplett als Pflanzfläche ausgeführt. Die Beete auf den Dachterrassen werden bodenbündig ausgeführt. Die Bepflanzung erfolgt mit Sedum-Sprossen.
Die Minderkosten die sich bei der Umsetzung der Variante 4b hinsichtlich der Qualitätsminderung ergeben, liegen bei -2.342,36 € brutto inkl. Nebenkosten.
Die Projektleitung weist darauf hin, dass die Pflege der Innenhöfe aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit erschwert ist. Zudem bestehen Bedenken, dass aus den Pflanz- und Beetflächen bei nasser Witterung der Schmutz in die Räume getragen wird.
Aus Sicht der Projektleitung sind seitens der Fachplanung noch weitere, alternative und kostenneutrale oder wirtschaftlichere Vorschläge zu erarbeiten, die im täglichen Schulbetrieb funktionieren. Eine Zurückstellung des Projektänderungsantrages Nr. 4 auf eine der nächsten Sitzungstermine sollte in Betracht gezogen werden.
Die Projektsteuerung sieht die Umsetzung bei den voraussichtlich wenig genutzten Innenhofflächen als diskussionswürdig an. Hinsichtlich der Qualitätsreduzierung kann keine abschließende Empfehlung ausgesprochen werden.
Beschlussvorschlag
2. Projektänderungsantrag: Blendschutz Aula
Variante 1C – Raffstore als Z-Lamelle mit Schienenführung (Windstabil bis BFT 8, max. 20,5 m/s), Mehrkosten 7.656,25 €.
3. Projektänderungsantrag: Decke Aula
Die Decke der Aula bleibt in der bisher geplanten Ausführung als gelochte Gipskartondecke.
Alternativ: die Decke der Aula wird als Metalldecke, Mehrkosten 6.312,37 €, ausgeführt.
4. Projektänderungsantrag: Innenhöfe und Dachterrassen
Der 4. Projektänderungsantrag wird auf das Ergebnis des 60 % Kostenanschlags zurückgestellt.
Alternativ: Variante 4a - die Innenhöfe werden für eine bessere Nutzbarkeit mit Platten belegt, mit Mehrkosten von 24.261,00 € brutto inkl. Nebenkosten.
Alternativ: Variante 4b - die Innenhöfe werden wie im Entwurf vorgesehen komplett als Pflanzfläche ausgeführt. Die Beete auf den Dachterrassen werden bodenbündig ausgeführt. Die Bepflanzung erfolgt mit Sedum-Sprossen mit Minderkosten von -2.342,36 € brutto inkl. Nebenkosten.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mehrkosten sind in der Kostenberechnung nicht abgebildet und führen zu einer Erhöhung der Kostenobergrenze. Die Mehrkosten auf der HHST. 21100.940000, Hochbaumaßnahmen Grundschule Karl-Sittler-Straße, sind in der Haushaltsplanung 2018 anzusetzen.
Beschluss 1
2. Projektänderungsantrag: Blendschutz Aula
Variante 1C – Raffstore als Z-Lamelle mit Schienenführung (Windstabil bis BFT 8, max. 20,5 m/s), Mehrkosten 7.656,25 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 7
Beschluss 2
3. Projektänderungsantrag: Decke Aula
Die Decke wird als Metalldecke, Mehrkosten 6.312,37 €, unter den Voraussetzungen ausgeführt, dass die Anforderungen an die Raumakustik und den Schallschutz vergleichbar zu einer Gipskarton-Decke nachgewiesen werden und eine Beeinträchtigung der Funkübertragung der Steuer- und Regeltechnik ausgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2017 folgende Beschlüsse gefasst: 2. Projektänderungsantrag, Blendschutz Aula: Variante 1C – Raffstore als Z-Lamelle mit Schienenführung (Windstabil bis BFT 8, max. 20,5 m/s), Mehrkosten 7.656,25 Euro. 3. Projektänderungsantrag, Decke Aula: Die Decke wird als Metalldecke, Mehrkosten 6.312,37 €, unter den Voraussetzungen ausgeführt, dass die Anforderungen an die Raumakustik und den Schallschutz vergleichbar zu einer Gipskarton-Decke nachgewiesen werden und eine Beeinträchtigung der Funkübertragung der Steuer- und Regeltechnik ausgeschlossen ist. 4. Projektänderungsantrag, Innenhöfe und Dachterrassen: Der Projektänderungsantrag wird auf das Ergebnis des 60% Kostenanschlages zurück gestellt.
Die bisher vorgesehene Lösung, ein Blendschutz mit einem motorisch betriebenen innenliegenden Vorhang, ist aufgrund der Anforderungen zum Brandschutz nicht genehmigungsfähig, da der Vorhang im Brandfall für kurze Zeit die Rettungswege versperrt. Die Vorteile bei außenliegender Raffstore liegen darin, dass mit Notraffsystem vor den Flucht- u. Rettungswegtüren die Anforderungen zum Brandschutz eingehalten werden. Ein optimaler sommerlicher Wärmeschutz. Stufenlos einstellbarer Blendschutz. Preiswerte Lösung. Nachteil jedoch ist die Wind- und Temperaturabhängigkeit und die Instandhaltungskosten.
In der Kostenberechnung waren bislang für den Einbau einer abgehängten Gipskartondecke in der Aula Kosten von 33.819,92 Euro vorgesehen. Im Zuge der Ausführungsplanung wird vom Architekten vorgeschlagen, eine Metalldecke einzubauen. Vorteile gegenüber der GK-Decke ist die Metalldecke voll revisionierbar, schmutzunempfindlich und Gestalterisch sind die zahlreichen Lüftungsauslässe, Lautsprecher und Revisionsklappen unsichtbar. Unsicherheiten bestehen aufgrund der bauphysikalischen Auswirkungen, um die gewünschte Raumakustik zu erfüllen. Bei einer GK-Decke würde ein bewährtes System ausgeführt werden.
In der Kostenberechnung waren bislang für die Erstellung der Flächen Innenhöfe und Dachterrassen Kosten in Höhe von 45.582,95 Euro vorgesehen. Die Funktion der Innenhöfe dient der Belichtung und Belüftung der innen liegenden Räume im Erdgeschoss. Eine Barrierefreiheit dieser Flächen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Innenhöfe sind nur aus den angrenzenden Räumen über eine 50cm hohe Fensterbrüstung zu erreichen. Um die Nutzbarkeit der Innenhöfe zu erweitern, wurden von den Architekten dennoch folgende Vorschläge unterbreitet: Variante 4c: Die Innenhöfe mit Platten belegen, ein zusätzliches Hochbeet mit Strauch unterstützt die vertikale Beziehung zu den Dachterrassen. Mehrkosten 24.261,00 Euro. Um Kosten zu sparen, werden die Innenhöfe, wie im Entwurf vorgesehen, komplett als Pflanzfläche ausgeführt. Variante 4b: Die Beete auf den Dachterrassen werden bodenbündig ausgeführt, die Bepflanzung erfolgt mit Sedum-Sprossen. Aus Sicht der Projektleitung sind seitens der Fachplanung noch weitere, alternative und kostenneutrale oder wirtschaftlichere Vorschläge zu erarbeiten, die im täglichen Schulbetrieb funktionieren. Die Projektsteuerung sieht die Umsetzung bei den voraussichtlich wenig genutzten Innenhofflächen als diskussionswürdig an.
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3. Bestattungsgarten am Endbachweg;
Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Kostenberechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Bau- und Umweltausschuss am 16.05.2017 (TOP 3) vorberaten.
Auf die Beschlussvorlage hierzu wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zum Neubau des
Bestattungsgartens wird zugestimmt.
Das Büro Prof. Kagerer wird mit der Ausführungsplanung beauftragt.
Beschluss
Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zum Neubau des anonymen Bestattungsgartens wird zugestimmt.
Das Büro Prof. Kagerer wird mit der Ausführungsplanung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(cw) Der Gemeinderat hat einstimmig der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zum Neubau des anonymen Bestattungsgartens zugestimmt. Das Büro Prof. Kagerer wird mit der Ausführungsplanung beauftragt.
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4. Angelegenheiten des Pflegesterns;
Erneuerung des Betrauungsaktes für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.07.2012 TOP 8 beschlossen, die Fa. Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne des Freistellungsbeschlusses vom 11.01.2012 zu betrauen.
Aufgrund der geänderten Situation im Pflegestern durch das Ausscheiden der Gemeinde Kirchheim als Gesellschafterin und dem Beitritt der Gemeinden Anzing, Edling, Finsing und Oberding erscheint es sinnvoll, einen angepassten Betrauungsakt zu beschließen. Hierzu wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Falch + Partner der mit der Ladung verteilte Entwurf des Betrauungsaktes erarbeitet.
Nachdem der Pflegestern nach wie vor für die Gemeinde Poing und die anderen Gesellschafter Dienstleistungen von allgemeinwirtschaftlichem Interesse im Sinne des Freistellungsbeschlusses zu Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wahrnimmt (siehe Präambel des Betrauungsaktes), ist es möglich, diese allgemeinwohlorientierten Dienstleistungen von Wettbewerbsvorschriften, einschließlich des Beihilfeverbotes, auszunehmen. Hierzu ist es u. a. erforderlich, dass das Unternehmen mit besonderen Allgemeinwohlaufgaben (siehe § 1 des Betrauungsaktes) betraut ist.
Die Betrauung erfolgt dabei durch besonderen Betrauungsakt in Form des vorliegenden Entwurfs.
Die Betrauung gilt gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Entwurf Betrauungsakt bis 2025.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass trotz des mit der Betrauung (§ 3) zulässigen Ausgleichs eines Jahresfehlbetrages und freiwilliger Investitionskostenzuschüsse grundsätzlich für die Gesellschafter weder gesetzlich, noch nach dem Gesellschaftsvertrag eine Nachschusspflicht besteht.
Beschlussvorschlag
Die Fa. Pflegestern Seniorenservice gGmbH wird mit folgenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne des Freistellungsbeschlusses vom 11.01.2012 betraut:
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Diese Gemeinwohlaufgabe erfüllt die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit dem Errichten und Betreiben von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote; offene Altenarbeit sowie Seniorenberatung; der Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige; dem Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen und dem Versorgen dieser Einrichtungen mit Leistungen; der Förderung und Unterstützung der ambulanten und stationären Hospizarbeit sowie der Errichtung und / oder dem Betrieb von Hospizeinrichtungen.
Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zu betrauen und hierzu den Betrauungsakt zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Die Fa. Pflegestern Seniorenservice gGmbH wird mit folgenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne des Freistellungsbeschlusses vom 11.01.2012 betraut:
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Diese Gemeinwohlaufgabe erfüllt die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit dem Errichten und Betreiben von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote; offene Altenarbeit sowie Seniorenberatung; der Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige; dem Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen und dem Versorgen dieser Einrichtungen mit Leistungen; der Förderung und Unterstützung der ambulanten und stationären Hospizarbeit sowie der Errichtung und / oder dem Betrieb von Hospizeinrichtungen.
Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zu betrauen und hierzu den Betrauungsakt zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(hb) Der Gemeinderat hat einstimmig folgendes beschlossen:
„ Die Fa. Pflegestern Seniorenservice gGmbH wird mit folgenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Sinne des Freistellungsbeschlusses vom 11.01.2012 betraut:
Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Diese Gemeinwohlaufgabe erfüllt die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit dem Errichten und Betreiben von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote; offene Altenarbeit sowie Seniorenberatung; der Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige; dem Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen und dem Versorgen dieser Einrichtungen mit Leistungen; der Förderung und Unterstützung der ambulanten und stationären Hospizarbeit sowie der Errichtung und / oder dem Betrieb von Hospizeinrichtungen.
Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Pflegestern Seniorenservice gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zu betrauen und hierzu den Betrauungsakt zu unterzeichnen.“
Die Erneuerung der bereits 2012 erstmals beschlossenen Betrauung des Pflegesterns war durch das Ausscheiden der Gemeinde Kirchheim als Gesellschafterin und dem Beitritt der Gemeinden Anzing, Edling, Finsing und Oberding und der damit veränderten Situation des Pflegesterns erforderlich geworden. Die Betrauung beruht auf dem Freistellungsbeschluss zu Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der Betrauungsakt gilt bis 2025.
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5. Sanierung der Straßenentwässerung;
Gebrüder-Asam Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Seit ca. 2 Jahren ist die Gebrüder-Asam Straße schon nach mäßigen Regenfällen überflutet. Die Hauseigentümer wandten sich mehrmals telefonisch an die Gemeinde, nachdem infolge der Regenfälle die Straße überflutet wurde.
Als Sofortmaßnahme wurden durch die Gemeinde laufend die Schlammeimer in den Schächten und Straßensinkkästen kontrolliert und mehrmals entleert sowie die Kiessandfilterschicht der Sickerschächte mittels Hochdrucklanzen gereinigt und abgesaugt.
Trotz der o. g. Maßnahmen wurde festgestellt, dass die Sickerfähigkeit der Sickerschächte sich nicht verbessert hat.
Es wurde eine optische Inspektion der vorhandenen Entwässerung durchgeführt und der grundsätzlich mangelhaften Konzeption, der mangelhaften baulichen Ausführung sowie der mangelhafte Zustand der Entwässerungsanlage festgestellt.
Um die Entwässerungssituation zu lösen, ist die Sanierung der kompletten Entwässerungsanlage notwendig, dass bedeutet: neue Absetzschächte, neue Sickerschächte und neue Sickerleitungen.
Vorab muss die Sickerfähigkeit des Bodens überprüft werden und abhängig von der Bodenuntersuchung wird eine neue Versickerungsanlage geplant, genehmigt (durch das LRA Ebersberg), ausgeschrieben und gebaut.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Schätzung rund 100.000 € brutto einschließlich Planungskosten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme bis Ende 2017 zu realisieren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Sanierung der Straßenentwässerung bis Ende 2017 zu realisieren.
Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen Mittel in Höhe von 100.000,- € sind in 2017 auf der Haushaltsstelle 63000.510000 (Straßen, Wege, Brücken der Gemeinde – Unterhalt d. sonst. unbewegl. Vermögens) eingestellt.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Sanierung der Straßenentwässerung bis Ende 2017 zu realisieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(so) Seit ca. 2 Jahren ist die Gebrüder-Asam Straße schon nach mäßigen Regenfällen überflutet.
Als Sofortmaßnahme wurden durch die Gemeinde laufend die Schlammeimer in den Schächten und Straßensinkkästen kontrolliert und mehrmals entleert sowie die Kiessandfilterschicht der Sickerschächte mittels Hochdrucklanzen gereinigt und abgesaugt.
Trotz der o. g. Maßnahmen wurde festgestellt, dass die Sickerfähigkeit der Sickerschächte sich nicht verbessert hat.
Um die Entwässerungssituation zu lösen, ist die Sanierung der kompletten Entwässerungsanlage notwendig, dass bedeutet: neue Absetzschächte, neue Sickerschächte und neue Sickerleitungen.
Vorab muss die Sickerfähigkeit des Bodens überprüft werden und abhängig von der Bodenuntersuchung wird eine neue Versickerungsanlage geplant, genehmigt (durch das LRA Ebersberg), ausgeschrieben und gebaut.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Schätzung rund 100.000 € brutto einschließlich Planungskosten.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Mai 2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Sanierung der Straßenentwässerung bis Ende 2017 zu realisieren.
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6. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften;
Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4,
Instandsetzung Teil 3,
Nachtrag Sanitärinstallation,
Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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ö
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beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.03.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Schulküche 2 wird im Zuge des Projektes „Instandsetzung Teil 3“ umgesetzt. 2. Die Toiletten aus der 1. Erweiterung werden gemäß der vorgestellten Variante 2 umgesetzt. 3. Die Umorganisation der Sanitäranlagen wird umgesetzt. 4. Es soll eine Einbruchmeldeanlage im Entwurf geplant und vor einer weiteren Beauftragung durch die Fachplanung vorgestellt werden. 5. Die funkgesteuerte Einzelraumregelung wird gemäß der ursprünglichen Planung für den Altbau fortgesetzt. 6. Die Eingangstüren erhalten einen automatischen Drehtürantrieb mit zentraler Steuerung. 7. Die sonstigen Änderungen werden dem Projekt hinzugefügt. 8. Die Einsparungen werden zur Kenntnis genommen. Die Mehrausgaben können aus den Haushaltsresten der Haushaltsstelle 21300.500000 gedeckt werden.
Die für die Sanitärinstallation beauftragte Firma Karl Göpfert GmbH, Unterauerweg 13 in 83512 Wasserburg, wurde daraufhin aufgefordert, auf Grundlage des Angebotes vom 06.04.2016 ein Nachtragsangebot für die Toiletten nach Variante 2 und zur Umorganisation der Sanitäranlagen (Beschluss Nr. 2 und Nr. 3 des 1. Projektänderungsantrages) abzugeben.
Dabei wurde folgendes, durch das Ingenieurbüro PLANplus GmbH § Co. KG aus 85551 Kirchheim geprüftes Ergebnis erzielt:
1. Nachtragsangebot vom 05.05.2017 58.079,83 €
Die geprüfte Endsumme kann jederzeit eingesehen werden. Im vorgenannten Preis sind Nachlässe und Umsatzsteuer enthalten.
Die Summe des bisher erteilten Auftrages beträgt 138.014,32 €. Die Summe der bisherigen Änderungen beträgt 0,00 Euro. Die Summe der neuen Gesamtvergütung entspricht mit der 1. Nachtragsvereinbarung 196.094,15 €.
Nachdem keine wirtschaftlichen und technischen Gründe dagegen sprechen, wurde auf Grundlage einer schriftlichen Vergabeempfehlung des Planers der Nachtrag für die Sanitärinstallation zum 1. Projektänderungsantrag an die Firma Karl Göpfert GmbH aus Wasserburg zum Angebotspreis von 58.079,83 € vergeben.
Die Vergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Kurzbericht
(zin) Dem Gemeinderat wurde in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2017 folgendes zur Kenntnis gegeben: An die mit der Sanitärinstallation beauftragte Firma Karl-Göpfert GmbH, Unterauerweg 13 in 83512 Wasserburg, wurde auf Grundlage eines Angebotes vom 06.04.2017 und der schriftlichen Vergabeempfehlung des Planers der Nachtrag für die Sanitärinstallation zum 1. Projektänderungsantrag zum Angebotspreis von 58.079,83 Euro vergeben. Die Vergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
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7. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5;
Vergabe Nachtragsaufträge,
Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 28.04.2017 und 04.05.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:
Einmal handelt es sich um den Nachtrag 4 der Fa. May (Garten- und Landschaftsbau) in Höhe von 13.448,43 €. Nachtrag 4 wird auf Grund von technischen Abstimmungen sowie zusätzlichen Leistungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.073.234,68 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 5 der Fa. Beck (Schreiner-Innentüren) in Höhe von 4.098,36 €. Der Nachtrag 5 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 317.547,57 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Kurzbericht
(fis) Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 28.04.2017 und 04.05.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:
Einmal handelt es sich um den Nachtrag 4 der Fa. May (Garten- und Landschaftsbau) in Höhe von 13.448,43 €. Nachtrag 4 wird auf Grund von technischen Abstimmungen sowie zusätzlichen Leistungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.073.234,68 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 5 der Fa. Beck (Schreiner-Innentüren) in Höhe von 4.098,36 €. Der Nachtrag 5 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 317.547,57 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
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8. Antrag der im Gemeinderat vertretenden Fraktionen zur Ehrung von Max Mannheimer durch Namensgebung eines öffentlichen Bauwerks, einer Straße oder eines Platzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.12.2016 einstimmig beschlossen, Max Mannheimer in der Gemeinde Poing für alle sichtbar durch die Namensgebung eines öffentlichen Bauwerks, einer Straße oder eines Platzes zu ehren. Hierzu sollen unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie unter Einbeziehung seiner nächsten Angehörigen konkrete Vorschläge erarbeitet werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Am 07.03.2017 fand ein „Runder Tisch“ mit Historikern, Vertretern der Kirchen und der Gemeinde statt, um Vorschläge zu erarbeiten.
Dabei wurden als Vorschläge für die Namensgebung der Neubau der Grundschule Am Bergfeld, die neue Bahnunterführung in der Ortsmitte, das Bürgerhaus, der mögliche Neubau des Gymnasiums und der Marktplatz intensiv diskutiert.
Diese Vorschläge wurden am 19.04.2017 mit den nächsten Angehörigen und Vertrauten Max Mannheimers erörtert.
Aufgrund dieser intensiven Abstimmungen wird angeregt, das Bürgerhaus in „Max Mannheimer Bürgerhaus“ zu benennen.
Das Bürgerhaus im Ortszentrum in Bahnhofsnähe ist eine öffentliche Begegnungsstätte für alle Bürger und jede Generation. Es wird für bildungs- wie kulturelle Veranstaltungen genutzt. Max Mannheimer war immer ein öffentlicher Mensch, offen für eine Begegnung und ein Gespräch mit allen, gleich welcher Herkunft, welchen Glaubens und welcher politischen Gesinnung. Die Persönlichkeit Max Mannheimers kommt in der Funktion des Bürgerhauses und der Benennung am besten zum Ausdruck. Im „Max Mannheimer Bürgerhaus“ können diese Gedanken, sein persönlicher wie gesellschaftspolitischer Auftrag kommuniziert und gelebt werden.
Der öffentliche Ort des Bürgerhauses scheint am besten geeignet, dass sich eine Erinnerungskultur etablieren kann und im Sinne Max Mannheimers praktiziert wird.
Die Öffentlichkeit wurde am 11.05.2017 im Rahmen der Bürgerversammlung über diesen Vorschlag informiert.
Beschlussvorschlag
Das Bürgerhaus erhält den Namen „Max-Mannheimer-Bürgerhaus“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Namensgebung erforderlichen Schritte und Maßnahmen einzuleiten.
Die Konzeption für die Umsetzung ist mit den Beteiligten abzustimmen.
Beschluss
Das Bürgerhaus erhält den Namen „Max-Mannheimer-Bürgerhaus“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Namensgebung erforderlichen Schritte und Maßnahmen einzuleiten.
Die Konzeption für die Umsetzung ist mit den Beteiligten abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(sta) Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Bürgerhaus den Namen „Max-Mannheimer-Bürgerhaus“ erhält.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die für die Namensgebung erforderlichen Schritte und Maßnahmen einzuleiten.
Die Konzeption für die Umsetzung ist mit den Beteiligten abzustimmen.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.12.2016 einstimmig beschlossen, Max Mannheimer in der Gemeinde Poing für alle sichtbar durch die Namensgebung eines öffentlichen Bauwerks, einer Straße oder eines Platzes zu ehren. Hierzu sollen unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie unter Einbeziehung seiner nächsten Angehörigen konkrete Vorschläge erarbeitet werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Am 07.03.2017 fand ein „Runder Tisch“ mit Historikern, Vertretern der Kirchen und der Gemeinde statt, um Vorschläge zu erarbeiten.
Dabei wurden als Vorschläge für die Namensgebung der Neubau der Grundschule Am Bergfeld, die neue Bahnunterführung in der Ortsmitte, das Bürgerhaus, der mögliche Neubau des Gymnasiums und der Marktplatz intensiv diskutiert.
Diese Vorschläge wurden am 19.04.2017 mit den nächsten Angehörigen und Vertrauten Max Mannheimers erörtert.
Aufgrund dieser intensiven Abstimmungen wird angeregt, das Bürgerhaus in „Max-Mannheimer-Bürgerhaus“ zu benennen.
Das Bürgerhaus im Ortszentrum in Bahnhofsnähe ist eine öffentliche Begegnungsstätte für alle Bürger und jede Generation. Es wird für bildungs- wie kulturelle Veranstaltungen genutzt. Max Mannheimer war immer ein öffentlicher Mensch, offen für eine Begegnung und ein Gespräch mit allen, gleich welcher Herkunft, welchen Glaubens und welcher politischen Gesinnung. Die Persönlichkeit Max Mannheimers kommt in der Funktion des Bürgerhauses und der Benennung am besten zum Ausdruck. Im „Max-Mannheimer-Bürgerhaus“ können diese Gedanken, sein persönlicher wie gesellschaftspolitischer Auftrag kommuniziert und gelebt werden.
Der öffentliche Ort des Bürgerhauses scheint am besten geeignet, dass sich eine Erinnerungskultur etablieren kann und im Sinne Max Mannheimers praktiziert wird.
Die Öffentlichkeit wurde am 11.05.2017 im Rahmen der Bürgerversammlung über diesen Vorschlag informiert.
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9. Sportzentrum Poing;
Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion betreffend der Erhöhung der Trainingskapazitäten und Verbesserung der Situation für Vereine und Schulen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Fraktion der CSU stellt mit Schreiben vom 05.05.2017 folgenden Antrag:
Der derzeitige Bolzplatz im Sportzentrum soll in einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage umgewandelt werden. Außerdem soll ein Verkaufskiosk mit Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss zur Nutzung für Vereine und Schulen bei Veranstaltungen errichtet werden. Als Standort bietet sich die Rasenfläche zwischen Stadion und Rasenplatz 1 an.
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 09.03.2017 hat sich der Gemeinderat für eine Neukonzeption des Sportzentrums ausgesprochen. Dem damaligen Vorschlag der Verwaltung, die gesamte Konzeption des Sportparks dahingehend zu ändern, dass im südlichen Bereich ein Parkdeck errichtet wird, die Erweiterungsflächen nach Norden hin nicht weiter verfolgt werden und stattdessen das Sportzentrum nach Osten in Richtung Endmoräne erweitert werden könnte, wurde gefolgt. Dort besitzt die Gemeinde bereits zwei Grundstücke.
Die jetzige im Antrag der CSU geforderte Umwandlung des Bolzplatzes in einen Kunstrasenplatz wäre bei der angestrebten Erweiterung Richtung Osten ein eventuell verfrühter Schritt. Bei einer tatsächlichen Erweiterung würden im Osten sicherlich ein bis zwei zusätzliche Plätze entstehen, von denen einer ein weiterer Kunstrasenplatz sein könnte.
Ein durch die Vereine betriebener Kiosk auf dem Sportgelände bedeutet für den Pächter der Vereinsgaststätte einen massiven Eingriff in dessen Geschäftsmodell.
Aufgrund der mittelfristig angedachten Erweiterung Richtung Osten sollten vorgezogene Maßnahmen mit derart hohen Investitionskosten vermieden werden. Stattdessen sind die Änderungswünsche aus dem Antrag in eine Neukonzeption mit aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.
Alternativ:
Der Antrag wird zurückgestellt und im Zuge der Neukonzeption behandelt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Umwandlung des Bolzplatzes zu einem Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage und diversen Zaunanlagen bedingt Kosten in Höhe von ca. 300.000 €.
Die Errichtung eines Kiosks mit der nötigen Infrastruktur bedingt Kosten in Höhe von
ca. 35.000 €.
Beschluss
Der Antrag wird zurückgestellt und im Zuge der Neukonzeption behandelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu im Herbst 2017 im Rahmen der Haushaltsberatungen einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(fis) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst. Der Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion wird zurückgestellt und im Zuge der Neukonzeption behandelt. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu im Herbst 2017 im Rahmen der Haushaltsberatungen einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
Die Fraktion der CSU stellt mit Schreiben vom 05.05.2017 folgenden Antrag:
Der derzeitige Bolzplatz im Sportzentrum soll in einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage umgewandelt werden. Außerdem soll ein Verkaufskiosk mit Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss zur Nutzung für Vereine und Schulen bei Veranstaltungen errichtet werden. Als Standort bietet sich die Rasenfläche zwischen Stadion und Rasenplatz 1 an.
Am 09.03.2017 hat sich der Gemeinderat für eine Neukonzeption des Sportzentrums ausgesprochen. Dem damaligen Vorschlag der Verwaltung, die gesamte Konzeption des Sportparks dahingehend zu ändern, dass im südlichen Bereich ein Parkdeck errichtet wird, die Erweiterungsflächen nach Norden hin nicht weiter verfolgt werden und stattdessen das Sportzentrum nach Osten in Richtung Endmoräne erweitert werden könnte, wurde gefolgt. Dort besitzt die Gemeinde bereits zwei Grundstücke.
Die jetzige im Antrag der CSU geforderte Umwandlung des Bolzplatzes in einen Kunstrasenplatz wäre bei der angestrebten Erweiterung Richtung Osten ein eventuell verfrühter Schritt. Bei einer tatsächlichen Erweiterung würden im Osten sicherlich ein bis zwei zusätzliche Plätze entstehen, von denen einer ein weiterer Kunstrasenplatz sein könnte.
Ein durch die Vereine betriebener Kiosk auf dem Sportgelände bedeutet für den Pächter der Vereinsgaststätte einen massiven Eingriff in dessen Geschäftsmodell.
Aufgrund der mittelfristig angedachten Erweiterung Richtung Osten sollten vorgezogene Maßnahmen mit derart hohen Investitionskosten vermieden werden. Stattdessen sind die Änderungswünsche aus dem Antrag in eine Neukonzeption mit aufzunehmen.
Die Umwandlung des Bolzplatzes zu einem Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage und diversen Zaunanlagen bedingt Kosten in Höhe von ca. 300.000 €.
Die Errichtung eines Kiosks mit der nötigen Infrastruktur bedingt Kosten in Höhe von ca. 35.000 €.
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10. Neues Ortszentrum Marktplatz;
Belebung der Ortsmitte - Maßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 28.03.2017 wurde der TOP nach kontroverser Diskussion ohne Beschlussfassung zurückgestellt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die sich aus der Sitzung ergebenen Prüfaufträge zur Marktgilde, Spielgeräte, Toiletten, Brunnen, Hütten, Kunstwerk, Aktionen abzuarbeiten und dem Gremium erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Vorschläge Landschaftsarchitekt:
Es erfolgt die Vorstellung von 4 Varianten durch Herrn Landschaftsarchitekt Bauer.
Hier liegen die geschätzten Kosten bei ca. 200.000,-- € netto (ohne öffentliche WC-Anlage und gegebenenfalls Maßnahmen an den vorhandenen Hütten).
Markt bzw. Marktgilde:
Zu der Zufriedenheit mit der Marktgilde gibt es bei den Händlern als Ergebnis der Befragung kein einheitliches Stimmungsbild.
Aus Sicht einiger Fieranten beschränken sich die Tätigkeiten der Marktgilde auf das Einweisen der meist gleichen Stände, die Überwachung des Aufbaus, das Ablesen des Stromzählers und das Kassieren der Standgebühren. Dies wäre auch ohne ganztägige Anwesenheit der Marktgilde - z.B. durch örtliche Händler - leicht selber zu stemmen.
Einige bemängeln auch konkret zu wenig Werbung.
Die Marktgilde erklärte hierzu, gerne selbst mehr Werbung zu betreiben, sieht ihrerseits aber die bislang fehlende - inhaltlich aber erforderliche - Mitwirkung der Kaufleute.
Es wurde auch seitens der Fieranten mehrfach der Wunsch genannt, mehr attraktive Stände nach Poing zu holen. Auch hier werde die Marktgilde nicht ausreichend aktiv.
Die Marktgilde erklärte dazu, dass man selbstverständlich um attraktive Stände bemüht wäre. Die außergewöhnlich langen Öffnungszeiten des Wochenmarktes Poing hätten jedoch auf Händler oftmals eine abschreckende Wirkung.
Die Angemessenheit der Gebühren wird in Folge - d. h. im Verhältnis zu der subjektiv wahrgenommenen Zufriedenheit mit der Marktgilde - auch sehr unterschiedlich beurteilt.
Seitens der Verwaltung ist festzustellen, dass die verwaltungstechnische Zusammenarbeit mit der Marktgilde problemlos verläuft. Beschwerden hinsichtlich des Marktes liegen dem FB 1 auch seitens der Bürger nicht vor.
Aus Sicht des FB 1 wäre daher die Funktion eines Marktsprechers zu überlegen, um zunächst die Kommunikation zwischen Fieranten und Marktgilde zu verbessern.
Öffentliche WC-Anlage:
In der BUA-Sitzung wurde hierzu, sowohl über die Erforderlichkeit, als auch die Lage, kontrovers diskutiert.
Grundsätzlich sollte hier zuerst der Nutzerkreis (Öffentlichkeit / Markt / Veranstaltungen / Bahnkunden) diskutiert und festgelegt werden, daraus würde sich auch die wahrscheinlich günstigste Lage der WC-Anlage ergeben.
Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass eine öffentliche WC-Anlage nicht den Bedürfnissen der Fieranten mit Hygienevorschriften, z. B. bestimmte Lebensmittel, entspricht. Hierfür wäre immer noch eine eigene Personal-Toilette erforderlich.
Bei größeren Veranstaltungen (ab ca. 500 Personen) wäre eine öffentliche WC-Anlage auch nicht ausreichend, so dass zusätzlich immer noch ein Toilettenwagen aufgestellt werden müsste.
Die Kosten für eine öffentliche WC-Anlage beginnen bei ca. 70.000,-- € (netto) zuzügl. Fundament (ab ca. 9.000,-- € netto). Hinzu kommen auf jeden Fall immer noch die Betreiberkosten wie Reinigung, Wartung, Störungsbeseitigung, Geldbearbeitung sowie ggfs. noch weitere gewünschte Optionen (ab ca. 2.000,-- € / Monat netto).
Hinweis:
Nachdem aus diversen Gründen mit der Sanierung des P+R-Gebäudes in 2017 nicht mehr begonnen werden kann, sollte diese Sanierung bis zum Abschluss des Neubaus der Eisenbahnüberführung Ortsmitte zurückgestellt werden, damit nicht alle P+R-Plätze ab März 2018 durch die Baumaßnahmen entfallen.
Damit würde sich wieder die Option ergeben, das öffentliche WC in das P+R-Gebäude zu integrieren (im Rahmen der Sanierung).
Markthütten:
Ziel soll die Belebung der Ortsmitte, Schaffung von Treffpunkten sowie eine Steigerung der Attraktivität des Platzes sein.
Durch die dauerhaft aufgestellten privaten Markthütten wird die Flexibilität der Nutzung stark eingeschränkt, die Gemeinde hat keinen Zugriff auf die Hütten. Unabhängig hiervon sind diese nicht mehr ansehnlich, sondern unattraktiv.
Die Belebung erfolgt hier nur an einem Wochentag, nämlich freitags zum Wochenmarkt.
Als Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde geeignete Markthütten beschafft und diese an die Fieranten vermietet. Die privaten Markthütten werden zeitgerecht entfernt.
Die neuen Markthütten sollen auf eine Mehrfachnutzung ausgelegt sein und können nach Anforderung der Fieranten entsprechend ausgestattet werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die privaten Markthütten aus den vorgenannten Gründen zu entfernen. Als Ersatzlösung stellt die Gemeinde nach Anforderung geeignete Markthütten gegen Entgelt zur Verfügung.
Damit kann eine Attraktivitätssteigerung des Marktplatzes (Einheitlichkeit der Hütten) durch flexible Handhabung erfolgen, da die Gemeinde als Eigentümer Zugriff auf die Markthütten hat.
Beschlussvorschlag
-
Die Umgestaltung soll auf der Grundlage der Variante 1 / 2 / 3 / 4 – ohne WC-Anlage -, ggfs. mit folgenden Änderungen - erfolgen.
- Die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage wird zurückgestellt. Die Integration in das P+R-Gebäude soll im Rahmen der Sanierung geprüft werden.
- Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die hinsichtlich der Markthütten im Sachvortrag dargestellten weiteren Schritte zu veranlassen.
- Vor der weiteren Umsetzung sämtlicher Maßnahmen ist die Zustimmung der Eigentümer der Marktplatzfläche einzuholen.
Beschluss
-
Die Umgestaltung soll auf der Grundlage der Variante 1 – ohne WC-Anlage - erfolgen.
- Die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage wird zurückgestellt. Die Integration in das P+R-Gebäude soll im Rahmen der Sanierung geprüft werden.
- Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die hinsichtlich der Markthütten im Sachvortrag dargestellten weiteren Schritte zu veranlassen.
- Vor der weiteren Umsetzung sämtlicher Maßnahmen ist die Zustimmung der Eigentümer der Marktplatzfläche einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Kurzbericht
(cw) In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 28.03.2017 wurde dieser Tagesordnungspunkt nach kontroverser Diskussion ohne Beschlussfassung zurückgestellt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die sich aus der Sitzung ergebenen Prüfaufträge zur Marktgilde, Spielgeräte, Toiletten, Brunnen, Hütten, Kunstwerk, Aktionen abzuarbeiten und dem Gremium erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Vorschläge Landschaftsarchitekt:
Herr Landschaftsarchitekt Bauer stellte 4 Varianten für eine Umgestaltung vor. Hier liegen die geschätzten Kosten bei ca. 200.000,-- € (z.B. Spielgeräte Kinder inkl. Fallschutzbereich, Energiesäulen für Markt, Boule-Bahn, Mobiliar (Bänke, Tische, Fahrradständer usw.), Hecken- und Strauchpflanzungen usw.).
Markt bzw. Marktgilde:
Hier wurden die Ergebnisse der Befragung der Fieranten und die Stellungnahme der Marktgilde bekanntgegeben (sehr unterschiedliches Meinungsbild). Es soll überlegt werden, einen Marktsprecher zu benennen, der die Kommunikation zwischen Fieranten und Marktgilde zu verbessern.
Öffentliche WC-Anlage:
Es wurde über die Erforderlichkeit und die Lage diskutiert. Die Lage ergibt sich grundsätzlich aus dem Nutzerkreis. Die Kosten für die kleinste Variante beginnen bei rd. 70.000,-- € (netto zuzügl. Fundament und Betreiberkosten).
Nachdem die Sanierung des P+R-Gebäudes erst nach Abschluss des Neubaus der Eisenbahnüberführung Ortsmitte erfolgen wird, ergibt sich wieder die Option, die öffentliche WC-Anlage in das P+R-Gebäudes (im Rahmen der Sanierung ab 2019) zu integrieren.
Markthütten:
Ziel soll die Belebung der Ortsmitte, Schaffung von Treffpunkten sowie eine Steigerung der Attraktivität des Platzes sein.
Durch die dauerhaft aufgestellten privaten Markthütten wird die Flexibilität der Nutzung stark eingeschränkt, die Gemeinde hat keinen Zugriff auf die Hütten. Unabhängig hiervon sind diese nicht mehr ansehnlich, sondern unattraktiv.
Die Belebung erfolgt hier nur an einem Wochentag, nämlich freitags zum Wochenmarkt.
Als Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde geeignete Markthütten beschafft und diese an die Fieranten vermietet. Die privaten Markthütten werden zeitgerecht entfernt.
Die neuen Markthütten sollen auf eine Mehrfachnutzung ausgelegt sein und können nach Anforderung der Fieranten entsprechend ausgestattet werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die privaten Markthütten aus den vorgenannten Gründen zu entfernen. Als Ersatzlösung stellt die Gemeinde nach Anforderung geeignete Markthütten gegen Entgelt zur Verfügung.
Damit kann eine Attraktivitätssteigerung des Marktplatzes (Einheitlichkeit der Hütten) durch flexible Handhabung erfolgen, da die Gemeinde als Eigentümer Zugriff auf die Markthütten hat.
Nach ausführlicher Diskussion wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
1. Die Umgestaltung soll auf der Grundlage der Variante 1 – ohne WC-Anlage – erfolgen.
2. Die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage wird zurückgestellt. Die Integration in das P+R-Gebäude soll im Rahmen der Sanierung geprüft werden.
3. Erster Bürgermeister Hingerl wird ermächtigt, die hinsichtlich der Markthütten im Sachvortrag dargestellten weiteren Schritte zu veranlassen.
4. Vor der weiteren Umsetzung sämtlicher Maßnahmen ist die Zustimmung der Eigentümer der Marktplatzfläche einzuholen.
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11. Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in Poing;
Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2017
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.04.2017 dem Gemeinderat mehrheitlich empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
„In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden und den ruhenden Verkehr mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.“
Hintergrund der im Ausschuss mehrheitlich gewünschten Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung ist es, die Verkehrssicherheit in der Gemeinde Poing stetig zu verbessern.
An erster Stelle nennt die Straßenverkehrsordnung hierbei einen Gefährdungsausschluss bei Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen. Diese ständige Aufgabe erfährt 2017 eine besondere Bedeutung, da der Neubau der Grundschule im W 5 ab dem 01.09.2017 als Interimslösung für ca. 290 - 320 Schulkinder der dann abgerissenen Karl-Sittler-Schule dienen wird. Dies stellt nicht nur eine logistische Herausforderung in der Schülerbeförderung (ab Poing-Süd) dar, sondern bedarf flankierender Maßnahmen in der Verkehrssicherheit.
Im Rahmen der Schulwegbegehungen 2016 regte auch die Polizeiinspektion Poing die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Poing an. Bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses war daher auch der Leiter der Polizeiinspektion Poing, Herr Erster Polizeihauptkommissar Hintereder, zugegen, der die Bedeutung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung unterstrich. Gerade im Zeichen ständig wachsender Aufgaben (Asylthematik, Wohnungseinbruchskriminalität, Cyber-Crime, Steigerung der Einsatzzahlen u. a.) für die Polizei und bei nur begrenzt zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Mitteln, seien der polizeilichen Verkehrsüberwachung tatsächlich quantitative Grenzen gesetzt. Umso mehr sei es wünschenswert, wenn sich Gemeinden im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung an dieser Aufgabe beteiligen, um so die Verkehrsüberwachung auf einem möglichst hohen Niveau zu halten.
Die Verwaltung zeigte im Sachvortrag im Haupt- und Finanzausschuss auf, dass es gerade in der Nähe von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Poing in jüngster Vergangenheit zu eklatanten Geschwindigkeitsübertretungen gekommen ist. Insoweit bestehe konkreter Handlungsbedarf.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde darauf hingewiesen, dass auch der Aspekt Lärm hinsichtlich der Geschwindigkeit ein wichtiger Faktor sei.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass Tempo 30 innerorts den Verkehrslärm um 3 bis 4 Dezibel (dbA) gegenüber Tempo 50 senken würde. Das entspricht einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms.
Ferner wurde im Haupt- und Finanzausschuss um Klarstellung des Begriffs der v85-Geschwindigkeit gebeten:
Die 85 %-Geschwindigkeit - so der Verkehrsclub Deutschland - ist ein einfacher Maßstab der Verkehrssicherheit. Die Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren verwendet, als die Geschwindigkeit, die 85 % der gemessenen Fahrer einhalten und von 15 % überschritten wird. Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator.
Die 85 %-Geschwindigkeit sollte unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Falls nicht, wird das Tempolimit von mehr als jedem siebten Fahrer überschritten. Das ist ein Sicherheitsmangel der Straße, der - so der Verkehrsclub Deutschland - von der Behörde behoben werden sollte.
Das Sicherheitsniveau der Straßen kann als Ampelfarben-Einstufung dargestellt werden. Die „Geschwindigkeitsampel“ zeigt
- grün: Verträglich Die v85 liegt unter dem Tempolimit.
- gelb: Achtung Die v85 übersteigt das Tempolimit um 5 km/h.
- rot: Gefahr! Die v85 übersteigt das Tempolimit um über 5 km/h.
Wie in der Präsentation im Haupt- und Finanzausschuss dargestellt, haben Messungen des Ordnungsamtes in der Schulstraße eine v85 von 47 km/h, in der Bergfeldstraße (Höhe Neubau Grundschule) eine v85 von 62 km/h, in der Kirchheimer Allee im Querschnitt eine v85 von 63 km/h sowie im Westring eine v85 von 50 km/h ergeben. Die festgestellten Höchstgeschwindigkeiten lagen in der Schulstraße bei 100 km/h, in der Bergfeldstraße bei 97 km/h, in der Kirchheimer Allee bei 113 km/h sowie im Westring bei 71 km/h.
Die Verwaltung empfiehlt daher, eine Kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen.
Beschlussvorschlag
In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung
• für den fließenden Verkehr
• für den ruhenden Verkehr
mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.
Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen
Als Beispiel hierfür kann die Gemeinde Vaterstetten dienen:
Für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs wurden 2015 Entgelte in Höhe von 116.148,28 € geleistet, die Einnahmen beliefen sich auf 126.213,25 €. Die Nebenkosten für den ruhenden und fließenden Verkehr (Sachbearbeitung, Porto sowie An- und Abfahrtspauschalen) betrugen 26.713,11 €. Ferner waren ca. 6 Stunden wöchentlich von der Verwaltung zu leisten.
Beschluss 1
In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung
• für den fließenden Verkehr
mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.
Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9
Beschluss 2
In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung
• für den ruhenden Verkehr
mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.
Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 13
Kurzbericht
(rap) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.015.2017 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.“
Die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr hat der Gemeinderat hingegen mehrheitlich abgelehnt.
Datenstand vom 26.09.2017 15:25 Uhr