Datum: 22.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 18:55 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2017 für Neubau einer Kindertagesstätte in zwei Häusern im Zauberwinkel, Gebrüder-Grimm-Straße 2
1.2 Sportzentrum Poing; Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle
1.3 Europaweite Ausschreibung der öffentlichen Müllabfuhr
1.4 Erwachsenenbildung und Musikschule in Poing; Investitionsbeteiligung an Umbaumaßnahmen
1.5 Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes; Beteiligung der Öffentlichkeit
1.6 Mobilfunk; Neue LTE 900 Anlage am Standort Hauptstraße 16
1.7 Postfiliale an der Bergfeldstraße
1.8 Schulwesen in Poing; erneuter Einbruch in die Anni-Pickert Grund-und Mittelschule Poing
1.9 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.10 Umzug der Schlemmer-Group
1.11 Ausleihsteigerung in der Gemeindebücherei
2 Verlängerung der Anzinger Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung
3 Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.05.2017 die Verkehrsführung Westring betreffend
4 Kindertagesstätten in Poing; Waldkindergarten Poing, Antrag auf Kostenübernahme eines neuen Bauwagens
5 Errichtung einer Kiss+Ride-Spur an der Bergfeldstraße für die Betriebskindertagesstätte im W 6; Vorentwurf mit Kostenschätzung
6 2. Änderung der Satzung über die Gestaltung, Ausstattung und die erforderliche Anzahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
7 Stellenplan 2017; Genehmigung von überplanmäßigen Planstellen
8 Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1
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1.1. Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2017 für Neubau einer Kindertagesstätte in zwei Häusern im Zauberwinkel, Gebrüder-Grimm-Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 19.05.2017 für den Neubau einer Kindertagesstätte mit zwei Häusern im Zauberwinkel, Gebrüder-Grimm-Straße 2 für das Haushaltsjahr 2017 eine Zuweisung als Abschlagsrate in Höhe von 985.000 € bewilligt.

Kurzbericht

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 19.05.2017 für den Neubau einer Kindertagesstätte mit zwei Häusern im Zauberwinkel, Gebrüder-Grimm-Straße 2 für das Haushaltsjahr 2017 eine Zuweisung als Abschlagsrate in Höhe von 985.000 € bewilligt.

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1.2. Sportzentrum Poing; Austausch der Hallenbeleuchtung in der Dreifachhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Gemäß des Beschlusses des Gemeinderates vom 12.05.2016, dem Austausch der Leuchtmittel, mit der damit einhergehenden Umrüstung auf LED Leuchtmittel in der Dreifachhalle zuzustimmen, gleichzeitig verbunden mit der Ermächtigung des Ersten Bürgermeister A. Hingerl, den Auftrag nach erfolgreicher Ausschreibung zu vergeben, wird hiermit die Auftragsvergabe bekanntgegeben.

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung nach VOB/A haben 10 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zur Submission am 04.05.2017 haben 5 Firmen ein Kostenangebot abgegeben.

Der Auftrag wurde auf Grundlage einer Vergabeempfehlung des Planers am 30.05.2017 an die Fa. Gebrüder Peters GmbH, Josef-Dollinger-Bogen 18 in 80807 München, zum Angebotspreis von brutto 128.802,61 € vergeben.

Kurzbericht

Gemäß des Beschlusses des Gemeinderates vom 12.05.2016, dem Austausch der Leuchtmittel, mit der damit einhergehenden Umrüstung auf LED Leuchtmittel in der Dreifachhalle zuzustimmen, gleichzeitig verbunden mit der Ermächtigung des Ersten Bürgermeister A. Hing erl, den Auftrag nach erfolgreicher Ausschreibung zu vergeben, wird hiermit die Auftragsvergabe bekanntgegeben.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung nach VOB/A haben 10 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zur Submission am 04.05.2017 haben 5 Firmen ein Kostenangebot abgegeben.
Der Auftrag wurde auf Grundlage einer Vergabeempfehlung des Planers am 30.05.2017 an die Fa. Gebrüder Peters GmbH, Josef-Dollinger-Bogen 18 in 80807 München, zum Angebotspreis von brutto 128.802,61 € vergeben.

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1.3. Europaweite Ausschreibung der öffentlichen Müllabfuhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Der Vertrag über die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr von Rest- und Kompostmüll läuft zum 31.12.2017 aus. Derzeit wird die europaweite Ausschreibung zum 01.01.2018 vorbereitet und im Sommer durchgeführt.

Kurzbericht

Der Vertrag über die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr von Rest- und Kompostmüll läuft zum 31.12.2017 aus. Derzeit wird die europaweite Ausschreibung zum 01.01.2018 vorbereitet und im Sommer durchgeführt.

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1.4. Erwachsenenbildung und Musikschule in Poing; Investitionsbeteiligung an Umbaumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö 1.4

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Albert Hingerl hat die anteilige Kostenübernahme für Umbaumaßnahmen der VHS Vaterstetten – Erwachsenenbildung e.V. und der Musikschule Vaterstetten e.V. gesamt in Höhe von EUR 6.960,00 außerplanmäßig genehmigt.

Da ab Pfingsten die Schulräume Wendelsteinstraße in Vaterstetten für die Musikschule wegfallen, sollen in der Baldhamer Straße 39 in Vaterstetten Räume für die Musikschule und die VHS ab September 2017 angemietet werden. Die Durchführung des Programms der Musikschule mit den nötigen akustischen Umbaumaßnahmen wird dadurch wieder sichergestellt und zusätzlich ein Ersatz für die VHS Räume in der Zugspitzstraße geschaffen. Die Mietnebenkosten der Zugspitzstraße betragen aufgrund der elektrischen Fußbodenheizung nahezu 1/3 der Gesamtmietkosten, sodass aus wirtschaftlichen Gründen die fristgerechte Kündigung der Räume in der Zugspitzstraße geplant ist

Zukünftig wird die Gemeinde Vaterstetten die Mietkosten der VHS und Musikschule gemäß gültiger Mietverträge übernehmen und am Ende des HH-Jahres den Gemeinden die prozentual festgelegten Umlagebeiträge in Rechnung stellen. Die quartalsmäßigen Abschlagsraten entfallen dafür.

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Albert Hingerl hat die anteilige Kostenübernahme für Umbaumaßnahmen der VHS Vaterstetten – Erwachsenenbildung e.V. und der Musikschule Vaterstetten e.V. gesamt in Höhe von EUR 6.960,00 außerplanmäßig genehmigt.
Da ab Pfingsten die Schulräume Wendelsteinstraße in Vaterstetten für die Musikschule wegfallen, sollen in der Baldhamer Straße 39 in Vaterstetten Räume für die Musikschule und die VHS ab September 2017 angemietet werden. Die Durchführung des Programms der Musikschule mit den nötigen akustischen Umbaumaßnahmen wird dadurch wieder sichergestellt und zusätzlich ein Ersatz für die VHS Räume in der Zugspitzstraße geschaffen. Die Mietnebenkosten der Zugspitzstraße betragen aufgrund der elektrischen Fußbodenheizung nahezu 1/3 der Gesamtmietkosten, sodass aus wirtschaftlichen Gründen die fristgerechte Kündigung der Räume in der Zugspitzstraße geplant ist
Zukünftig wird die Gemeinde Vaterstetten die Mietkosten der VHS und Musikschule gemäß gültiger Mietverträge übernehmen und am Ende des HH-Jahres den Gemeinden die prozentual festgelegten Umlagebeiträge in Rechnung stellen. Die quartalsmäßigen Abschlagsraten entfallen dafür.

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1.5. Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes; Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö 1.5

Sachverhalt

Das Eisenbahn-Bundesamt informierte per Mail vom 30. Mai 2017 über die Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes.
In einer ersten Phase vom 30. Juni 2017 bis 25. August 2017 erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme auf der digitalen Informations- und Beteiligungsplattform
www.laermaktionsplanung-schiene.de oder postalisch unter der Adresse Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230, 14412 Potsdam.

Gemeinden als Träger öffentlicher Belange werden nicht gesondert an der Lärmaktionsplanung beteiligt.

Kurzbericht

Das Eisenbahn-Bundesamt informierte per Mail vom 30. Mai 2017 über die Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes.
In einer ersten Phase vom 30. Juni 2017 bis 25. August 2017 erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme auf der digitalen Informations- und Beteiligungsplattform
www.laermaktionsplanung-schiene.de oder postalisch unter der Adresse Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230, 14412 Potsdam.
Gemeinden als Träger öffentlicher Belange werden nicht gesondert an der Lärmaktionsplanung beteiligt.

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1.6. Mobilfunk; Neue LTE 900 Anlage am Standort Hauptstraße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö 1.6

Sachverhalt

Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt mit Schreiben vom 31. Mai 2017 mit, dass sie voraussichtlich in KW 27/2017 eine neue LTE 900 Anlage am Standort Hauptstraße 16 85586 Poing in Betrieb nehmen werden.

Kurzbericht

Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt mit Schreiben vom 31. Mai 2017 mit, dass sie voraussichtlich in KW 27/2017 eine neue LTE 900 Anlage am Standort Hauptstraße 16 85586 Poing in Betrieb nehmen werden.

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1.7. Postfiliale an der Bergfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Einem Pressebericht vom 02.06.2017 war zu entnehmen, dass in der Postfiliale Bergfeldstraße 11 (Edeka Pfeilstetter) keine benachrichtigten Sendungen mehr abgeholt werden können.

Die Verwaltung hat sich deshalb mit der Deutschen Post AG in Verbindung gesetzt. Die Post hat hierzu am 07.06.2017 mitgeteilt, dass benachrichtigte Sendungen nach wie vor in der Partnerfiliale Edeka abgeholt werden können.

Die Ausgabe für benachrichtigte Sendungen wurde für den Bereich Poing aus betrieblichen Gründen neu geregelt. Für die Mehrheit der Poinger Kunden erfolgt die Ausgabe in der Partner-Filiale REWE Bgm.-Germeier-Straße. Nur ein kleiner Bereich der Gemeinde Poing, der unmittelbar an die Gemeinde Pliening angrenzt, wird zur Partnerfiliale Pliening umgeleitet.

Die Post weist darauf hin, dass Kunden vielfältige Möglichkeiten haben, selbst zu bestimmen, wann und wo sie ihre Pakete annehmen, insbesondere die Festlegungen von Wunsch-Tag und Wunsch-Ort für die Zustellungen zu Hause oder Pakete an eine Packstation oder eine bestimmte Filiale senden zu lassen.

Die Post AG hat hierauf auch in einem Leserbrief vom 12.06.2017 hingewiesen.

Aktuell wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass im Bereich des Edeka-Marktes eine weitere Packstation aufgestellt werden soll.

Kurzbericht

Einem Pressebericht vom 02.06.2017 war zu entnehmen, dass in der Postfiliale Bergfeldstraße 11 (Edeka Pfeilstetter) keine benachrichtigten Sendungen mehr abgeholt werden können.
Die Verwaltung hat sich deshalb mit der Deutschen Post AG in Verbindung gesetzt. Die Post hat hierzu am 07.06.2017 mitgeteilt, dass benachrichtigte Sendungen nach wie vor in der Partnerfiliale Edeka abgeholt werden können.
Die Ausgabe für benachrichtigte Sendungen wurde für den Bereich Poing aus betrieblichen Gründen neu geregelt. Für die Mehrheit der Poinger Kunden erfolgt die Ausgabe in der Partner-Filiale REWE Bgm.-Germeier-Straße. Nur ein kleiner Bereich der Gemeinde Poing, der unmittelbar an die Gemeinde Pliening angrenzt, wird zur Partnerfiliale Pliening umgeleitet.
Die Post weist darauf hin, dass Kunden vielfältige Möglichkeiten haben, selbst zu bestimmen, wann und wo sie ihre Pakete annehmen, insbesondere die Festlegungen von Wunsch-Tag und Wunsch-Ort für die Zustellungen zu Hause oder Pakete an eine Packstation oder eine bestimmte Filiale senden zu lassen.
Die Post AG hat hierauf auch in einem Leserbrief vom 12.06.2017 hingewiesen.
Aktuell wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass im Bereich des Edeka-Marktes eine weitere Packstation aufgestellt werden soll.

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1.8. Schulwesen in Poing; erneuter Einbruch in die Anni-Pickert Grund-und Mittelschule Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Voraussichtlich in der Nacht vom 10. Zum 11.Juni 2017 ist in die Anni-Pickert Grund- und Mittelschule erneut eingebrochen worden. Die Polizei, die von der beauftragten Elektrofirma  am Sonntagmorgen sofort informiert worden war, führte entsprechende Spurensicherungen durch. Es entstand erheblicher Sachschaden insbesondere im Verwaltungstrakt, im Lehrerzimmer, an mehreren Klassentüren und dem Büro der Jugendsozialarbeit, in der sich der neu aufgestellte und aufgebrochene Safe befand. Ebenso wurde der Getränkeautomat in der Aula sowie die Rollos der Ausgabeküche der Mensa aufgebrochen und zerstört. Im Safe befanden sich Geldmittel der Handvorschusskasse, die allerdings entwendet wurden.

Kurzbericht

Voraussichtlich in der Nacht vom 10. Zum 11.Juni 2017 ist in die Anni-Pickert Grund- und Mittelschule erneut eingebrochen worden. Die Polizei, die von der beauftragten Elektrofirma  am Sonntagmorgen sofort informiert worden war, führte entsprechende Spurensicherungen durch. Es entstand erheblicher Sachschaden insbesondere im Verwaltungstrakt, im Lehrerzimmer, an mehreren Klassentüren und dem Büro der Jugendsozialarbeit, in der sich der neu aufgestellte und aufgebrochene Safe befand. Ebenso wurde der Getränkeautomat in der Aula sowie die Rollos der Ausgabeküche der Mensa aufgebrochen und zerstört. Im Safe befanden sich Geldmittel der Handvorschusskasse, die allerdings entwendet wurden.

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1.9. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Auf Zuweisung der Regierung von Oberbayern belegt das Landratsamt Ebersberg derzeit die noch freien Zimmer der ersten beiden Container der Containeranlage in Grub mit Asylbewerbern. Die Zahl der in Grub lebenden Asylbewerber bzw. anerkannten Asylbewerber beträgt jetzt 46. Die übrigen Container befinden sich weiterhin in der Einrichtungsphase.

Kurzbericht

Auf Zuweisung der Regierung von Oberbayern belegt das Landratsamt Ebersberg derzeit die noch freien Zimmer der ersten beiden Container der Containeranlage in Grub mit Asylbewerbern. Die Zahl der in Grub lebenden Asylbewerber bzw. anerkannten Asylbewerber beträgt jetzt 46. Die übrigen Container befinden sich weiterhin in der Einrichtungsphase.

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1.10. Umzug der Schlemmer-Group

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Die Geschäftsleitung der Schlemmer-Group hat den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Poing in einer Besprechung am 06.06.2017 darüber informiert, dass der Firmensitz nach Dornach verlegt wird. Erster Bürgermeister Albert Hingerl hatte zuvor bereits bei der Geschäftsleitung nachgefragt, weil es entsprechende Hinweise auf den bevorstehenden Umzug gegeben hat.

Die Gemeinde bedauert, dass dieses Unternehmen mit seinen derzeit etwa 200 Mitarbeitern den langjährigen Stammsitz Poing verlässt.

Die Gemeinde stand in den vergangenen Jahren in regelmäßigem Dialog mit der Geschäftsleitung, um eine Lösung zu finden, die Firma am Standort Poing zu halten.

Unabhängig von der Art der Neubebauung des Grundstücks Gruber Straße 48 wäre für die Dauer der Baumaßnahme immer ein zeitlich befristeter Umzug an einen Ersatzstandort erforderlich gewesen. Leider konnte hierfür in Poing kein Objekt gefunden werden, in dem über 4.000 qm Büroflächen leer stehen und angemietet werden können. Ein Umzug in das Nachbargebäude Gruber Straße 46 kam für die Firma Schlemmer nicht in Betracht, weil diese Immobilie nicht den Anforderungen des Unternehmens entspricht.

Deshalb ist die Gemeinde von dem Umzug nicht völlig überrascht.

Der Gemeinderat hat bereits am 10.04.2014 beschlossen, für das Areal Gruber Straße 46 und 48 einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung dieser Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen, die bis 13.04.2018 verlängert wurde. Planungsziel ist die Schaffung eines Gewerbestandortes für Büronutzungen bzw. höherwertiges Gewerbe mit einer hohen Arbeitsplatzdichte. Mit der Planung soll die städtebauliche Qualität in dem wichtigen Eingangsbereich zur Ortsmitte verbessert werden.

Das Unternehmen wurde frühzeitig in die Planungsüberlegungen eingebunden.
Anfang 2015 hat die Firma Schlemmer gemeinsam mit den Eigentümern der unmittelbaren Nachbargrundstücke eine Alternativplanung entwickelt, die im nördlichen Bereich zur Kirchheimer Allee Wohnnutzung und entlang der Gruber Straße gewerbliche Nutzungen vorgesehen hat.

Zwingende Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Planung wäre die Umsiedlung des dort ansässigen Gerüstbaubetriebes, weil aus bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Gründen eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem Betrieb nicht genehmigungsfähig ist. Dies war allen Beteiligten von Anfang an bewusst. Die Eigentümer wollten sich deshalb zunächst selbst um einen geeigneten Ersatzstandort bemühen.

Ende des Jahres 2015 wurde der Gemeinde dann von der Firma Schlemmer mitgeteilt, dass die Umsiedlung der Gerüstbaufirma aus Gründen, die weder die Fa. Schlemmer, noch die Gemeinde Poing zu vertreten haben, nicht in Betracht kommt und das Konzept mit einer teilweisen Wohnbebauung momentan nicht weiterverfolgt wird.

Von der Gemeinde wird derzeit das ursprüngliche Bebauungsplan-Verfahren für eine gewerbliche Neubebauung durchgeführt, weil die Alternativplanung von den Eigentümern gestoppt wurde.  Die Darlegung für die Öffentlichkeit läuft noch bis 23.06.2017.

Die Gemeinde ist im Rahmen dieses Verfahrens selbstverständlich bereit, die Belange der Firma Schlemmer und deren Vorstellungen für eine Neubebauung im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Wir würden uns freuen, wenn am jetzigen Standort der Neubau des Headquarters mit Technikum der Firma Schlemmer entstehen würde.

Allerdings kann aus den o. g. Gründen eine teilweise Wohnbebauung des Areals derzeit aus rechtlichen Gründen nicht in Aussicht gestellt werden.

Die Schlemmer-Group ist in Poing aber jederzeit herzlich willkommen. Dies habe ich auch der Geschäftsleitung gegenüber klar zum Ausdruck gebracht.

Kurzbericht

Die Geschäftsleitung der Schlemmer-Group hat den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Poing in einer Besprechung am 06.06.2017 darüber informiert, dass der Firmensitz nach Dornach verlegt wird. Erster Bürgermeister Albert Hingerl hatte zuvor bereits bei der Geschäftsleitung nachgefragt, weil es entsprechende Hinweise auf den bevorstehenden Umzug gegeben hat.
Die Gemeinde bedauert, dass dieses Unternehmen mit seinen derzeit etwa 200 Mitarbeitern den langjährigen Stammsitz Poing verlässt.
Die Gemeinde stand in den vergangenen Jahren in regelmäßigem Dialog mit der Geschäftsleitung, um eine Lösung zu finden, die Firma am Standort Poing zu halten.
Unabhängig von der Art der Neubebauung des Grundstücks Gruber Straße 48 wäre für die Dauer der Baumaßnahme immer ein zeitlich befristeter Umzug an einen Ersatzstandort erforderlich gewesen. Leider konnte hierfür in Poing kein Objekt gefunden werden, in dem über 4.000 qm Büroflächen leer stehen und angemietet werden können. Ein Umzug in das Nachbargebäude Gruber Straße 46 kam für die Firma Schlemmer nicht in Betracht, weil diese Immobilie nicht den Anforderungen des Unternehmens entspricht.
Deshalb ist die Gemeinde von dem Umzug nicht völlig überrascht.
Der Gemeinderat hat bereits am 10.04.2014 beschlossen, für das Areal Gruber Straße 46 und 48 einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung dieser Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen, die bis 13.04.2018 verlängert wurde. Planungsziel ist die Schaffung eines Gewerbestandortes für Büronutzungen bzw. höherwertiges Gewerbe mit einer hohen Arbeitsplatzdichte. Mit der Planung soll die städtebauliche Qualität in dem wichtigen Eingangsbereich zur Ortsmitte verbessert werden.
Das Unternehmen wurde frühzeitig in die Planungsüberlegungen eingebunden.
Anfang 2015 hat die Firma Schlemmer gemeinsam mit den Eigentümern der unmittelbaren Nachbargrundstücke eine Alternativplanung entwickelt, die im nördlichen Bereich zur Kirchheimer Allee Wohnnutzung und entlang der Gruber Straße gewerbliche Nutzungen vorgesehen hat.
Zwingende Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Planung wäre die Umsiedlung des dort ansässigen Gerüstbaubetriebes, weil aus bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Gründen eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem Betrieb nicht genehmigungsfähig ist. Dies war allen Beteiligten von Anfang an bewusst. Die Eigentümer wollten sich deshalb zunächst selbst um einen geeigneten Ersatzstandort bemühen.
Ende des Jahres 2015 wurde der Gemeinde dann von der Firma Schlemmer mitgeteilt, dass die Umsiedlung der Gerüstbaufirma aus Gründen, die weder die Fa. Schlemmer, noch die Gemeinde Poing zu vertreten haben, nicht in Betracht kommt und das Konzept mit einer teilweisen Wohnbebauung momentan nicht weiterverfolgt wird.
Von der Gemeinde wird derzeit das ursprüngliche Bebauungsplan-Verfahren für eine gewerbliche Neubebauung durchgeführt, weil die Alternativplanung von den Eigentümern gestoppt wurde.  Die Darlegung für die Öffentlichkeit läuft noch bis 23.06.2017.
Die Gemeinde ist im Rahmen dieses Verfahrens selbstverständlich bereit, die Belange der Firma Schlemmer und deren Vorstellungen für eine Neubebauung im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Wir würden uns freuen, wenn am jetzigen Standort der Neubau des Headquarters mit Technikum der Firma Schlemmer entstehen würde.
Allerdings kann aus den o. g. Gründen eine teilweise Wohnbebauung des Areals derzeit aus rechtlichen Gründen nicht in Aussicht gestellt werden.
Die Schlemmer-Group ist in Poing aber jederzeit herzlich willkommen. Dies habe ich auch der Geschäftsleitung gegenüber klar zum Ausdruck gebracht.

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1.11. Ausleihsteigerung in der Gemeindebücherei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Die Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen hat mit Schreiben vom 14.06.2017 mitgeteilt, dass die Gemeindebücherei die Anzahl der Entleihungen um 10,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigern konnte. Dieses erfreuliche Ergebnis liegt im bayernweiten Vergleich über dem Durchschnitt und lässt auf eine aktive, engagierte und kundenorientierte Bibliotheksarbeit schließen.

Kurzbericht

Die Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen hat mit Schreiben vom 14.06.2017 mitgeteilt, dass die Gemeindebücherei die Anzahl der Entleihungen um 10,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigern konnte. Dieses erfreuliche Ergebnis liegt im bayernweiten Vergleich über dem Durchschnitt und lässt auf eine aktive, engagierte und kundenorientierte Bibliotheksarbeit schließen.

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2. Verlängerung der Anzinger Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung am 30.03.2017 wurde dieser TOP ohne Beschlussfassung zurückgestellt, da noch offene Fragen im Raum standen.

Geh- und Radwegausführung / -beschilderung:
Hierzu gab es am 18.05.2017 ein Gespräch mit Herrn Ziegler (Landkreis EBE), Frau Della Sala (PI Poing), Herr Schlesier (IB Schlegel) sowie dem Vertreter des Grundstückseigentümers.

Hierbei wurde folgendes besprochen bzw. festgelegt:
  • Für einen baulich getrennten Geh- und Radweg ist eine Breite von 3,00 m erforderlich.
  • Durch den geplanten Neubau von Parkplätzen und Wertstoffsammelstelle (kombiniert – nördlich der Wildparkstraße) können die bisher geplanten Parkplätze an der Westseite entfallen.
  • Die Straßenachse wird etwas nach Westen verschoben.

Das Besprechungsergebnis ist in die vorliegende Planung vom Juni 2017 eingearbeitet.

Eigentumsverhältnisse im Bereich Stellplätze / Maibaum:
Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Bereich des Maibaums wird folgendes festgestellt:

Sowohl der Maibaum als auch die Abfallbehälter des Kirchenfriedhofes befinden sich auf Privatgrund (Flur-Nr. 43).

Die Stellplätze gemäß beiliegendem Stellplatznachweis (Genehmigungsbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit 16 Wohnungen und Gaststätte und gemeindlicher Nutzung im Erdgeschoss vom 13.05.2016) befinden sich auf Privatgrund. Diese Fläche (Fl.-Nr. 43 war schon immer zugehörig zur Fl.-Nr. 40 – Anzinger Straße 1).

Auf Grund der Beratung in der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2016 (Zustimmung zu Vorplanung) ergab sich der Auftrag an das Ingenieurbüro Schlegel, den Kreuzungsbereich Anzinger- / Hauptstraße zu optimieren sowie die Möglichkeit zur Errichtung einer Querungshilfe im Bereich Hauptstraße – westlich – zu untersuchen.

Dabei wurde der Bereich der Stellplätze auf der Fl.-Nr. 43 mit eingebunden, um eine Lösung (in Abstimmung mit dem Landkreis Ebersberg / Staatlichen Bauamt Rosenheim als Straßenbaulastträger) zu finden, die eine verkehrssichere Erschließung der Stellplätze, eine sichere Führung der Fußgänger, den Erhalt des Maibaums, den Standort für einen Christbaum und einen Standort für die Abfallbehälter für den Kirchenfriedhof berücksichtigt. Diese können somit auf dem Privatgrundstück verbleiben (mit Herrn Pfarrer Klingan ebenfalls abgestimmt). Die erforderlichen Abtretungen bzw. der Tausch von Grundstücken war bereits Grundlage im Bebauungsplan Nr. 32-O, wirksam seit 11.01.2006 (dem Grundstückseigentümer sollte zumindest die Fläche zurückgegeben werden, die im Rahmen des Ausbaus / Verlängerung der Anzinger Straße abgetreten wird – flächengleich, genaue qm-Zahl kann derzeit noch nicht benannt werden).

In der GR-Sitzung am 30.03.2017 wurde der Wunsch nach einer Platzgestaltung an dieser prägnanten Stelle eingebracht.
Die private Stellplatzfläche wird in der Entwurfsplanung nur noch nachrichtlich dargestellt.

Eine aufwändigere Platzgestaltung im Bereich der Fl.-Nr. 43 ist wegen der dort zwingend nachzuweisenden Stellplätze für die Gaststätte nicht möglich. Jedoch kann die Fläche an bestimmten Tagen im Jahr (z. B. zum Aufstellen des Maibaumes) genutzt werden. Eine  ansprechende Gestaltung im Bereich der Stellplätze ist vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

  • Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.

  • Die Notwendigkeit der Linksabbiegespuren ist zu prüfen.

  • Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.

Das Ingenieurbüro Schlegel wird mit der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 und 6) der Planung beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Straßenbau (Gemeindeteil: Umbau Kreuzung und Neubau Straße im Unterführungsbereich) betragen nach aktueller Schätzung 676.000 €, einschließlich
12 % Baunebenkosten und 19 % Mehrwertsteuer.

Für die Baumaßnahme Straßenbau und Eisenbahnüberführung (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2017 – 2020 auf der Haushaltsstelle 63060.950000 – Verlängerung der Anzinger Straße – 6.530.000 € Finanzmittel eingestellt.

Beschluss

Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

  • Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.

  • Die Notwendigkeit der Linksabbiegespuren ist zu prüfen.

  • Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.

Das Ingenieurbüro Schlegel wird mit der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 und 6) der Planung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

In der Gemeinderatssitzung am 30.03.2017 wurde dieser TOP ohne Beschlussfassung zurückgestellt, da noch offene Fragen im Raum standen.
Geh- und Radwegausführung/-beschilderung:
Hierzu gab es am 18.05.2017 ein Gespräch mit Herrn Ziegler (Landkreis EBE), Frau Della Sala (PI Poing), Herr Schlesier (IB Schlegel) sowie dem Vertreter des Grundstückseigentümers.
Hierbei wurde folgendes besprochen bzw. festgelegt:
  • Für einen baulich getrennten Geh- und Radweg ist eine Breite von 3,00 m erforderlich.
  • Durch den geplanten Neubau von Parkplätzen und Wertstoffsammelstelle (kombiniert – nördlich der Wildparkstraße) können die bisher geplanten Parkplätze an der Westseite entfallen.
  • Die Straßenachse wird etwas nach Westen verschoben.
Das Besprechungsergebnis ist in die vorliegende Planung vom Juni 2017 eingearbeitet.
Eigentumsverhältnisse im Bereich Stellplätze / Maibaum:
Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Bereich des Maibaums wird folgendes festgestellt:
Sowohl der Maibaum als auch die Abfallbehälter des Kirchenfriedhofes befinden sich auf Privatgrund (Flur-Nr. 43).
Die Stellplätze gemäß beiliegendem Stellplatznachweis (Genehmigungsbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit 16 Wohnungen und Gaststätte und gemeindlicher Nutzung im Erdgeschoss vom 13.05.2016) befinden sich auf Privatgrund. Diese Fläche (Fl.-Nr. 43 war schon immer zugehörig zur Fl.-Nr. 40 – Anzinger Straße 1).
Auf Grund der Beratung in der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2016 (Zustimmung zu Vorplanung) ergab sich der Auftrag an das Ingenieurbüro Schlegel, den Kreuzungsbereich Anzinger- / Hauptstraße zu optimieren sowie die Möglichkeit zur Errichtung einer Querungshilfe im Bereich Hauptstraße – westlich – zu untersuchen.
Dabei wurde der Bereich der Stellplätze auf der Fl.-Nr. 43 mit eingebunden, um eine Lösung (in Abstimmung mit dem Landkreis Ebersberg / Staatlichen Bauamt Rosenheim als Straßenbaulastträger) zu finden, die eine verkehrssichere Erschließung der Stellplätze, eine sichere Führung der Fußgänger, den Erhalt des Maibaums, den Standort für einen Christbaum und einen Standort für die Abfallbehälter für den Kirchenfriedhof berücksichtigt. Diese können somit auf dem Privatgrundstück verbleiben (mit Herrn Pfarrer Klingan ebenfalls abgestimmt). Die erforderlichen Abtretungen bzw. der Tausch von Grundstücken war bereits Grundlage im Bebauungsplan Nr. 32-O, wirksam seit 11.01.2006 (dem Grundstückseigentümer sollte zumindest die Fläche zurückgegeben werden, die im Rahmen des Ausbaus / Verlängerung der Anzinger Straße abgetreten wird – flächengleich, genaue qm-Zahl kann derzeit noch nicht benannt werden).
In der GR-Sitzung am 30.03.2017 wurde der Wunsch nach einer Platzgestaltung an dieser prägnanten Stelle eingebracht.
Die private Stellplatzfläche wird in der Entwurfsplanung nur noch nachrichtlich dargestellt.
Eine aufwändigere Platzgestaltung im Bereich der Fl.-Nr. 43 ist wegen der dort zwingend nachzuweisenden Stellplätze für die Gaststätte nicht möglich. Jedoch kann die Fläche an bestimmten Tagen im Jahr (z. B. zum Aufstellen des Maibaumes) genutzt werden. Eine ansprechende Gestaltung im Bereich der Stellplätze ist vorgesehen.
Nach kontroverser Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
  • Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.
  • Die Notwendigkeit der Linksabbiegespuren ist zu prüfen.
  • Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.
Das Ingenieurbüro Schlegel wird mit der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 und 6) der Planung beauftragt.

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3. Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.05.2017 die Verkehrsführung Westring betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 11.05.2017 wurde in der Bürgerversammlung mehrheitlich beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, die derzeitige Situation und Verkehrsregelung im Westring beizubehalten. Das entsprechende Antragsschreiben aus der Bürgerversammlung wurde mit der Sitzungsladung verteilt.

Die Anwohner sowie die angrenzenden Anlieger hatten bereits im April 2017 einen inhaltsgleichen Antrag an die Verwaltung gestellt und eine Unterschriftenliste mit 154 Unterschriften übergeben.

In der Verkehrsangelegenheit „Westring“ hatte zuvor der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.03.2017 nachfolgenden Beschluss einstimmig gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation am Westring, in der Bergfeldstraße und in der Kirchheimer Allee in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Poing zu überprüfen und dem Gemeinderat im Anschluss geeignete Maßnahmen zur Verbesserung vorzuschlagen. Insbesondere soll zeitnah eine Neuregelung der Parksituation im Westring vorgenommen werden und die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße geändert werden.“

Erste öffentliche Maßnahme des Überprüfungsauftrages ist die Durchführung einer Informationsveranstaltung und Anhörung zur Verkehrssituation Westring am Mittwoch, den 28.06.2017, um 19.00 Uhr, in der Aula der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule. Zu dieser wurden über das Ortsnachrichtenblatt  alle Interessierten - insbesondere die Anliegerinnen und Anlieger des Westrings - bereits eingeladen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Empfehlung der Bürgerversammlung zurückzustellen und im Rahmen der durch den Gemeinderat beauftragten Überprüfung zu würdigen.

Beschlussvorschlag

Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.05.2017, die derzeitige Situation und Verkehrsregelung im Westring beizubehalten, wird zurückgestellt und ist im Rahmen der durch den Gemeinderat bereits am 09.03.2017 beauftragten Überprüfung u.a. des Westrings zu würdigen.

Beschluss

Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 11.05.2017, die derzeitige Situation und Verkehrsregelung im Westring beizubehalten, wird zurückgestellt und ist im Rahmen der durch den Gemeinderat bereits am 09.03.2017 beauftragten Überprüfung u.a. des Westrings zu würdigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap ) Am 11.05.2017 wurde in der Bürgerversammlung mehrheitlich beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, die derzeitige Situation und Verkehrsregelung im Westring beizubehalten. Die Anwohner sowie die angrenzenden Anlieger hatten bereits im April 2017 einen inhaltsgleichen Antrag an die Verwaltung gestellt und eine Unterschriftenliste mit 154 Unterschriften übergeben.
In der Verkehrsangelegenheit „Westring“ hatte zuvor der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.03.2017 nachfolgenden Beschluss einstimmig gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation am Westring, in der Bergfeldstraße und in der Kirchheimer Allee in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Poing zu überprüfen und dem Gemeinderat im Anschluss geeignete Maßnahmen zur Verbesserung vorzuschlagen. Insbesondere soll zeitnah eine Neuregelung der Parksituation im Westring vorgenommen werden und die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße geändert werden.“
Erste öffentliche Maßnahme des Überprüfungsauftrages ist die Durchführung einer Informationsveranstaltung und Anhörung zur Verkehrssituation Westring am Mittwoch, den 28.06.2017, um 19.00 Uhr, in der Aula der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule. Zu dieser wurden über das Ortsnachrichtenblatt  alle Interessierten - insbesondere die Anliegerinnen und Anlieger des Westrings - bereits eingeladen.
Der Gemeinderat hat daher einstimmig beschlossen, die Empfehlung der Bürgerversammlung zurückzustellen und im Rahmen der durch den Gemeinderat bereits beauftragten Überprüfung zu würdigen.

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4. Kindertagesstätten in Poing; Waldkindergarten Poing, Antrag auf Kostenübernahme eines neuen Bauwagens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.05.2017 hat der Vorsitzende des Vereins Poinger Wurzelkinder e.V., Träger des Waldkindergartens im Lindacher Weg, Herr Andreas Mihaly bei der Gemeinde beantragt, den Verein finanziell bei der Beschaffung eines neuen, kindgerechten Bauwagens zu unterstützten.

Der Verein betreibt den Waldkindergarten seit September 2005 erfolgreich mit 21 anerkannten, regulären Plätzen für Kinder von 2 Jahren bis Schuleintritt in einem gebrauchten, selbst umgebauten Bauwagen. Dieser ist nachweislich in die Jahre gekommen und wird nun auch den asketischen Anforderungen der Naturpädagogik nicht mehr gerecht.

Neben den staatlichen und kommunalen Zuschüssen gemäß BayKiBiG hat der Waldkindergarten bisher keine finanzielle Unterstützung der Gemeinde in Anspruch genommen. Mit den 21 anerkannten Plätzen trägt der Verein ebenso zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze bei, wie die Poinger KiTas in den gemeindlichen Liegenschaften bzw. wie die beiden katholischen KiTas, die bereits Baukostenzuschüsse der Gemeinde für die Instandhaltung der kirchlichen Liegenschaften erhalten haben.

Die Kosten eines neuen, den Anforderungen für die Zielgruppe entsprechend ausgebauten Bauwagens mit moderner Heizung betragen voraussichtlich etwas mehr als EUR 50.000.-.

Die Verwaltung empfiehlt, diese Summe dem Verein überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, da die aktuelle Finanzlage des Vereins selbst eine Teilfinanzierung nur bedingt zulässt. Zur Sicherstellung des Fach- und Ergänzungspersonals des Waldkindergartens benötigt der Verein eine Personalkostenrücklage um Ausfälle entsprechend ausgleichen zu können ohne die Betriebserlaubnis zu gefährden. Zudem ist die Finanzierung der Einrichtung zwischen den Auszahlungszeiträumen der staatlichen und kommunalen Zuschüsse sicherzustellen. Außerdem werden zusätzlich 30 Kinder in 2 Waldspielgruppen betreut, die nicht gefördert werden.

Der Vorstand der Poinger Wurzelkinder ist in der Sitzung anwesend und erläutert kurz die Tätigkeit der Wald-KiTa und die Konzeption des geplanten Bauwagens .

Beschlussvorschlag

Zur Finanzierung eines nach heutigem „Waldkindergarten-Standard“ gebauten Bauwagens stellt die Gemeinde dem Verein Poinger Wurzelkinder e.V. EUR 50.000.- überplanmäßig zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen

EUR 50.000.- überplanmäßig auf 46499.935000

Beschluss

Zur Finanzierung eines nach heutigem „Waldkindergarten-Standard“ gebauten Bauwagens stellt die Gemeinde dem Verein Poinger Wurzelkinder e.V. EUR 50.000.- überplanmäßig zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Mit Schreiben vom 18.05.2017 hat der Vorsitzende des Vereins Poinger Wurzelkinder e.V., Träger des Waldkindergartens im Lindacher Weg, Herr Andreas Mihaly bei der Gemeinde beantragt, den Verein finanziell bei der Beschaffung eines neuen, kindgerechten Bauwagens zu unterstützten.
Der Verein betreibt den Waldkindergarten seit September 2005 erfolgreich mit 21 anerkannten, regulären Plätzen für Kinder von 2 Jahren bis Schuleintritt in einem gebrauchten, selbst umgebauten Bauwagen. Dieser ist nachweislich in die Jahre gekommen und wird nun auch den asketischen Anforderungen der Naturpädagogik nicht mehr gerecht.
Neben den staatlichen und kommunalen Zuschüssen gemäß BayKiBiG hat der Waldkindergarten bisher keine finanzielle Unterstützung der Gemeinde in Anspruch genommen. Mit den 21 anerkannten Plätzen trägt der Verein ebenso zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze bei, wie die Poinger KiTas in den gemeindlichen Liegenschaften bzw. wie die beiden katholischen KiTas, die bereits Baukostenzuschüsse der Gemeinde für die Instandhaltung der kirchlichen Liegenschaften erhalten haben.
Die Kosten eines neuen, den Anforderungen für die Zielgruppe entsprechend ausgebauten Bauwagens mit moderner Heizung betragen voraussichtlich etwas mehr als EUR 50.000.-.
Der Träger hat dem Gremium die Geschichte des Waldkindergartens und die Notwendigkeit des neuen Bauwagens erläutert.
Der Empfehlung der Verwaltung, diese Summe dem Verein überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2017 einstimmig zugestimmt und dem Verein Poinger Wurzelkinder für sein naturpädagogisches Engagement gedankt.

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5. Errichtung einer Kiss+Ride-Spur an der Bergfeldstraße für die Betriebskindertagesstätte im W 6; Vorentwurf mit Kostenschätzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Bau- und Umweltausschuss am 20.06.2017 (TOP 4) vorberaten. Auf die Beschlussvorlage hierzu wird verwiesen.

Die Verwaltung hat ergänzend eine Stellungnahme der Polizeiinspektion Poing eingeholt. Ziel der  Maßnahme ist den Hol- und Bringverkehr nicht direkt auf/an der Bergfeldstraße abzuwickeln. Die Stellplätze können außerhalb der Öffnungszeiten der Betriebskindertagesstätte durch die Öffentlichkeit genutzt werden.

Beschlussvorschlag

Der Umbau der Bergfeldstraße im Bereich der Betriebskita zu einer Fahrspur und Stellplätzen für den Hol- und Bringverkehr wird beschlossen.

Beschluss

Der Umbau der Bergfeldstraße im Bereich der Betriebskita zu einer Fahrspur und Stellplätzen für den Hol- und Bringverkehr wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Bau- und Umweltausschuss am 20.06.2017 vorberaten. Auf den vorstehenden Bericht hierzu wird verwiesen.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Umbau der Bergfeldstraße im Bereich der Betriebskindertagesstätte zu einer Fahrspur und Stellplätzen für Hol- und Bringverkehr wird beschlossen.

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6. 2. Änderung der Satzung über die Gestaltung, Ausstattung und die erforderliche Anzahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Bau- und Umweltausschuss am 20.06.2017
(TOP 3) vorberaten.

Auf die Beschlussvorlage hierzu wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Die Satzung zur Änderung der bestehenden Stellplatzsatzung wird in der vorgelegten Fassung erlassen.

Beschluss

Die Satzung zur Änderung der bestehenden Stellplatzsatzung wird in der vorgelegten Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Kurzbericht

(neud) Nachdem die derzeitig gültige Fassung der Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 aus mehreren Gründen überholt und auch in einigen Ausführungen ungenau ist, wurde seitens der Verwaltung beschlossen, die bestehende Satzung zu überarbeiten:
Im Satzungsentwurf wurden von der Verwaltung auch mehrere Neuregelungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit und Ausgestaltung der erforderlichen Stellplatzanlagen mit aufgenommen.
Die endgültigen Änderungen und Ergänzungen der bestehenden Satzung wurden durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 22.06.2017 mit 1 Gegenstimme beschlossen.

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7. Stellenplan 2017; Genehmigung von überplanmäßigen Planstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Personalentwicklung im sozialpädagogischen Bereich

Im Stellenplan für das Jahr 2017 sind im Fachbereich 4 für den sozialpädagogischen Bereich sechs Stellen in Entgeltgruppe S 11 b ausgewiesen. Davon sind zwei Stellen derzeit nicht besetzt. Dabei handelt es sich um die Stelle „Streetwork“ und um eine Stelle als Ersatz für eine sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin. Beide Stellen konnten bisher trotz intensiver Bemühungen nicht besetzt werden.

Zwischenzeitlich sind in diesem Bereich zwei weitere Mitarbeiterinnen in Mutterschutz und werden im Anschluss an die Mutterschutzfristen ebenfalls Elternzeit beantragen.

Im Hinblick auf die geplante Neuordnung im sozialpädagogischen Bereich und zur Aufrechterhaltung des bisherigen Leistungsangebotes unter Berücksichtigung der dritten Grundschule ist es erforderlich, weitere 2 Stellen der Entgeltgruppe S 11 b zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um folgende Stellen:

  1. 1 pädagogische Fachkraft für die Jugendsozialarbeit GS Am Bergfeld        S 11 b in Teilzeit
  2. 1 pädagogische Fachkraft Jugendzentrum als Elternzeitvertretung                S 11 b in Vollzeit

Von den vorgenannten Stellen wirkt sich nur die Stelle für die GS Am Bergfeld personalkostensteigernd aus.

Da eine Besetzung dieser Stellen noch 2017 erfolgen soll, sind diese Stellen in einem Nachtragsstellenplan entsprechend auszuweisen. Sollte durch die geplante Stellenmehrung wegen der Inbetriebnahme der Grundschule Am Bergfeld der festgelegte Personalkostendeckel 2017 überschritten werden, ist diese Überschreitung bereits jetzt durch den Gemeinderat zu genehmigen.

Stellenmehrbedarf im Bereich Abfallwirtschaft

Aufgrund der Auflösung der Wertstoffinsel an der Schulstraße sollen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes verlängert werden. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können ist es erforderlich, dass zu jedem Zeitpunkt zwei Teilzeitkräfte am Wertstoffhof als Kassenkräfte zur Verfügung stehen. Mit der Erweiterung der Öffnungszeiten müssen künftig fünf anstatt bisher vier Teilzeitkräfte am Wertstoffhof beschäftigt sein. Im Stellenplan 2017 sind für den Wertstoffhof vier Stellen der Entgeltgruppe 3 ausgewiesen. Um die dringend benötigte fünfte Kraft einstellen zu können, ist eine zusätzliche Planstelle in Entgeltgruppe 3 erforderlich. Sie ist in einem Nachtragsstellenplan auszuweisen.

Für diese Stelle sind bisher keine Personalkosten eingeplant. Die zusätzlichen Personalkosten werden zwar über die Abfallgebührenkalkulation refinanziert, können aber zu einer Überschreitung des festgelegten Personalkostendeckels führen. Diese Überschreitung ist vorsorglich durch den Gemeinderat bereits jetzt zu genehmigen.

Stellenmehrung im Bereich der Liegenschaftsverwaltung – Reinigungskräfte

Für Reinigungskräfte sind im Stellenplan insgesamt 17 Stellen ausgewiesen. Davon wird eine Stelle von einer sich in Mutterschutz bzw. anschließender Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin besetzt. Hierfür muss eine Ersatzstelle geschaffen werden, die derzeit über die sogenannte Springerstelle abgedeckt wird. Aufgrund hinzukommender weiterer Reinigungsflächen, insbesondere durch die Grundschule Am Bergfeld, sind weitere 2 zusätzliche Planstellen in Entgeltgruppe 2 erforderlich. Die zwei zusätzlichen Stellen sind in einem Nachtragsstellenplan auszuweisen.

Zunächst war geplant, die hinzukommenden Reinigungsflächen mit dem vorhandenen Personal bzw. dem vermehrten Einsatz von geringfügig Beschäftigten und durch die Springerstelle abzudecken. Dies ist aber nicht möglich.

Für zusätzliche Stellen sind bisher keine Personalkosten eingeplant. Die zusätzlichen erforderlichen Personalkosten können deshalb zu einer Überschreitung des festgelegten Personalkostendeckels führen. Diese Überschreitung ist vorsorglich durch den Gemeinderat bereits jetzt zu genehmigen.

Beschlussvorschlag

Die im Sachvortrag aufgeführten zusätzlichen Planstellen werden im Haushaltsjahr 2017 genehmigt. Sie sind in einem Nachtragsstellenplan auszuweisen.

Eine sich dadurch eventuell ergebende Überschreitung des Personalkostendeckels 2017 wird hiermit ebenfalls genehmigt.

Finanzielle Auswirkungen

Je nach Einstellungsdatum können im Fachbereich 4 für die hinzukommende Stelle einer pädagogischen Fachkraft für die GS Am Bergfeld bis zu 15.000 € an zusätzlichen Kosten in 2017 entstehen. Die anderen Stellen sind kostenneutral, weil diese erst besetzt werden, wenn die entsprechende Lohnfortzahlung entfällt, bzw. für die bereits ausgewiesenen zwei noch nicht besetzten Stellen entsprechende Personalkosten eingeplant sind.
       
Für die zusätzliche Planstelle im Wertstoffhof ist in 2017 mit einem finanziellen Aufwand von ca. 11.000,00 € zu rechnen.

Für die zusätzliche Stelle im Reinigungsbereich als Elternzeitvertretung fallen keine Mehrkosten an. Für die zwei zusätzlichen Stellen ist mit einem Mehraufwand von jeweils ca. 11.000,00 € in 2017 zu rechnen.

Beschluss

Die im Sachvortrag aufgeführten zusätzlichen Planstellen werden im Haushaltsjahr 2017 genehmigt. Sie sind in einem Nachtragsstellenplan auszuweisen.

Eine sich dadurch eventuell ergebende Überschreitung des Personalkostendeckels 2017 wird hiermit ebenfalls genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sta) Im Hinblick auf die geplante Neuordnung im sozialpädagogischen Bereich und zur Aufrechterhaltung des bisherigen Leistungsangebotes unter Berücksichtigung der dritten Grundschule ist es erforderlich, weitere 2 Stellen der Entgeltgruppe S 11 b zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um folgende Stellen:
  1. 1 pädagogische Fachkraft für die Jugendsozialarbeit GS Am Bergfeld        S 11 b in Teilzeit
  2. 1 pädagogische Fachkraft Jugendzentrum als Elternzeitvertretung        S 11 b in Vollzeit

Stellenmehrbedarf im Bereich Abfallwirtschaft

Mit der Erweiterung der Öffnungszeiten am Wertstoffhof müssen künftig fünf anstatt bisher vier Teilzeitkräfte am Wertstoffhof beschäftigt werden. Im Stellenplan 2017 sind für den Wertstoffhof vier Stellen der Entgeltgruppe 3 ausgewiesen. Um die dringend benötigte fünfte Kraft einstellen zu können, ist eine zusätzliche Planstelle in Entgeltgruppe 3 erforderlich. Sie ist in einem Nachtragsstellenplan auszuweisen.

Stellenmehrung im Bereich der Liegenschaftsverwaltung – Reinigungskräfte

Für Reinigungskräfte sind im Stellenplan insgesamt 17 Stellen ausgewiesen. Davon wird eine Stelle von einer sich in Mutterschutz bzw. anschließender Elternzeit befindlicher Mitarbeiterin besetzt. Hierfür muss eine Ersatzstelle geschaffen werden, die derzeit über die sogenannte Springerstelle abgedeckt wird. Aufgrund hinzukommender weiterer Reinigungsflächen, insbesondere durch die Grundschule Am Bergfeld, sind weitere 2 zusätzliche Planstellen in Entgeltgruppe 2 erforderlich.
       
Die im Sachvortrag aufgeführten zusätzlichen Planstellen wurden im Haushaltsjahr 2017 einstimmig genehmigt und werden in einem Nachtragsstellenplan ausgewiesen. Eine sich dadurch eventuell ergebende Überschreitung des Personalkostendeckels 2017 wurde ebenfalls genehmigt.

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8. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 21.05.2017, 06.06.2017 und 08.06.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:

Einmal handelt es sich um den Nachtrag 6 der Fa. Beck (Schreiner Innentüren) in Höhe von 15.826,29 €. Der Nachtrag 6 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Es handelt sich dabei um zusätzliche Arbeiten, die einem Bauherrenwunsch geschuldet sind. Ebenfalls mussten Änderungen auf Grund Brandschutzauflagen beachtet werden. Weiter kam es zu zusätzlich nötigen Leistungen. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 333.373,86 €.

Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 5 der Fa. Total Walther (Brandmeldeanlage) in Höhe von 1.466,82 €. Der Nachtrag 5 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 111.325,02 €.

Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 2 der Fa. Schuster (Lüftungsinstallation) in Höhe von 34.096,99 €. Der Nachtrag 2 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig, die über die Bauzeit kontinuierlich entstanden sind. Die Abstimmungen betreffen weitestgehend Größenänderungen von Brandschutzklappen und diversen anderen Bauteilen die im Leistungsverzeichnis nicht genau in den Abmessungen beschrieben waren. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 695.119,75 €.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Kurzbericht

(pm ) Dem Gemeinderat wurden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 21.05.2017, 06.06.2017 und 08.06.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:

Einmal handelt es sich um den Nachtrag 6 der Fa. Beck (Schreiner Innentüren) in Höhe von 15.826,29 €. Der Nachtrag 6 war auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Es handelt sich dabei um zusätzliche Arbeiten, die einem Bauherrenwunsch geschuldet sind. Ebenfalls mussten Änderungen auf Grund Brandschutzauflagen beachtet werden. Weiter kam es zu zusätzlich nötigen Leistungen. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 333.373,86 €.

Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 5 der Fa. Total Walther (Brandmeldeanlage) in Höhe von 1.466,82 €. Der Nachtrag 5 wurde auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 111.325,02 €.

Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 2 der Fa. Schuster (Lüftungsinstallation) in Höhe von 34.096,99 €. Der Nachtrag 2 wurde auf Grund von technischen Abstimmungen nötig, die über die Bauzeit kontinuierlich entstanden sind. Die Abstimmungen betreffen weitestgehend Größenänderungen von Brandschutzklappen und diversen anderen Bauteilen die im Leistungsverzeichnis nicht genau in den Abmessungen beschrieben waren. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 695.119,75 €.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft

Datenstand vom 26.09.2017 15:00 Uhr