Datum: 20.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 17:34 Uhr bis 20:02 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 21:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Prüfung der Errichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle Nähe der Einkaufsmöglichkeiten Bergfeldstraße
1.2 Verlängerung der Anzinger Straße; Entwurfsplanung; Ergebnisse der beschlossenen Überprüfungen aus der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2017
1.3 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.4 Asphaltierungsarbeiten; Wohngebiet W6 und Wildparkstraße
1.5 Verlängerung der Erlaubnis "Salzach-Inn" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken; Bescheid des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 26. Juni 2017
1.6 Volksfest Poing; Sicherheit
2 Verkehrsführung im Westring, in der Bergfeldstraße und in der Kirchheimer Allee
3 VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung, Musikschule Vaterstetten; Zusatzvereinbarung
4 Seniorenarbeit in Poing; Antrag der Fraktion der SPD Bürgerliste auf Erstellung eines Konzeptes zur künftigen Seniorenarbeit in Poing
5 Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 6, Quartier WA2, Flur-Nr. 3265; Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing
6 Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens
7 Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö informativ 1
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1.1. Prüfung der Errichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle Nähe der Einkaufsmöglichkeiten Bergfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Das Netzwerk Seniorenarbeit Poing beantragte eine Verlegung der Haltestelle Salamanderstraße in Richtung Norden zu den Einzelhandelsgeschäften. Alternativ beantragte das Netzwerk die Verlegung der Haltestelle Gebrüder-Grimm-Straße, sofern die Verlegung der Haltestelle Salamanderstraße nicht möglich ist.
In seiner Stellungnahme hält der MVV aufgrund der Siedlungsentwicklung im Nordwesten des Gemeindegebietes und der entstandenen Einkaufsmöglichkeiten im Neubaugebiet die Errichtung einer neuen Haltestelle für denkbar und empfiehlt, diese Variante anstelle der Verlegung einer bestehenden Haltestelle weiter zu verfolgen.
Jedoch muss zunächst geprüft werden, ob eine zusätzliche Haltestelle in die bisherige Taktung der Busse möglich ist.

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1.2. Verlängerung der Anzinger Straße; Entwurfsplanung; Ergebnisse der beschlossenen Überprüfungen aus der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 22.06.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau „Verlängerung der Anzinger Straße“ wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

  • Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.
  • Die Notwendigkeit der Linksabbiegespuren ist zu prüfen.
  • Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.

Mittlerweile liegen die Ergebnisse der Überprüfungen vor.

Stellungnahme Staatliches Bauamt Rosenheim:
Die Lage der Querungsinseln kann gerne verschoben werden, soweit dies planerisch möglich ist. Die Linksabbiegespur ist notwendig.
Behindertengerechte Längsparkplätze können gerne angelegt werden, wenn dies technisch möglich ist.
Stellplätze Gaststätte:
Vom Planer ist darauf zu achten, dass ausreichend Sicherheit für den untergeordneten Verkehr gegeben ist. Weiter ist darauf zu achten, dass keine Verkehrsteilnehmer auf der Straße gefährdet werden. Daher ist es sinnvoll, die Parkfläche über eine Zufahrt zu erschließen.

Die nördliche Querungshilfe wurde noch ein wenig nach Süden verschoben werden.

An der Anzinger Straße (unmittelbar vor dem Gebäude) kann aus Platzgründen kein behindertengerechter Stellplatz erstellt werden, dies ist nur auf der gegenüberliegenden Seite beim Maibaum möglich. Abstimmung mit Frau Otter erfolgt. Dem Wunsch von Frau Otter, zusätzlich zur Querungshilfe einen Zebrastreifen anzulegen kann nicht entsprochen werden, da verkehrsrechtlich nicht möglich.

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1.3. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Im Rahmen des Familiennachzugs ist seit Anfang Juli 2017 eine syrische Familie nach Poing gekommen. Sie ist vorübergehend in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. 

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1.4. Asphaltierungsarbeiten; Wohngebiet W6 und Wildparkstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Wohngebiet W6

In der Zeit vom 25.07.2017 bis 27.07.2017 werden die abschließenden Asphaltierungsarbeiten in 3 Abschnitten durchgeführt.
Bei den Straßenbauarbeiten wird der Straßenverkehr abschnittsweise voll gesperrt sein. 
Über die Vollsperrungszeiten sind die betreffenden Anwohner mittels Wurfzettel informiert.

Für die Bauzeit ist mit Behinderungen zu rechnen.

Wildparkstraße

In der Zeit vom 26.07.2017 bis 27.07.2017 werden die abschließenden Asphaltierungsarbeiten durchgeführt.
Hierzu wird die Straße von Mittwoch (26.07.2017) von 17:30 bis Donnerstag (27.07.2017) 6:30 gesperrt.
Über die Vollsperrungszeit sind die betreffenden Anwohner mittels Wurfzettel informiert.

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1.5. Verlängerung der Erlaubnis "Salzach-Inn" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken; Bescheid des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 26. Juni 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat mit Bescheid vom 26.06.2017 die Erlaubnis „Salzach-Inn“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken bis zum 30.06.2020 verlängert.

Der Bescheid wurde zuletzt am 14.03.2014 bis zum 30.06.2017 verlängert.

Die Gemeinde Poing erhielt jetzt das 1. Mal einen Abdruck zur Kenntnis, da laut Landtagsbeschluss bei bergrechtlichen  Genehmigungen alle Gemeinden, die irgendwie betroffen sind könnten, von den Bescheiden zu informieren sind (vor 3 Jahren war dies noch nicht der Fall).

Nachdem in Poing bereits eine bergrechtliche Genehmigung für Geothermieaufsuchung besteht, wird keine Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erfolgen.

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1.6. Volksfest Poing; Sicherheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Das diesjährige Poinger Volksfest war aus polizeilicher Sicht etwas arbeitsintensiver als das im vergangenen Jahr. Insbesondere die beiden Volksfest-Freitage stachen dabei hervor. Am ersten Freitag sorgte vor allem ein Brüderpaar aus einer Nachbargemeinde (15 u. 18 Jahre alt) für Aufregung. So war jeweils einer von beiden an drei von vier angezeigten Körperverletzungsdelikten beteiligt. Der ältere der Brüder musste deshalb auch in Gewahrsam genommen werden. Im Rahmen der Aufnahme einer gemeinschaftlich begangen, gefährlichen Körperverletzung leistete sein Begleiter, ein 18-jähriger aus dem südöstlichen Landkreis München, Widerstand und wurde vorläufig festgenommen.  Eine, in der gleichen Nacht, durch drei bisher unbekannte Täter begangene Körperverletzung, konnte bislang noch nicht geklärt werden. Das Opfer, ein 23-jähriger Poinger, war dabei auch erheblich alkoholisiert. 

Der jüngere des Brüderpaares aus einer Nachbargemeinde, wurde dann am Samstagabend auch noch wegen Beleidigung angezeigt. 

Die Reaktion der Gemeinde Poing, das Brüderpaar mit einem Betretungsverbot zu belegen, war aus polizeilicher Sicht die richtige Maßnahme. Danach wurde hier keiner der beiden mehr aktenkundig. 

Am zweiten Volksfestfreitag waren die Poinger Beamten dreimal im Einsatz, um Streitigkeiten zu schlichten, die bislang keine Strafanzeige zur Folge haben. Gegen 02.00  Uhr wurde eine einfache Körperverletzung angezeigt. Zwei Bekannte gerieten sich in die Haare und der ältere der Beiden beendete dies mit einer Ohrfeige. 

Auffallend war, dass sowohl alle Streitigkeiten wie auch aller Körperverletzungsdelikte, sich in der Zeit zwischen 21 Uhr und 02 Uhr ereignet hatten.

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2. Verkehrsführung im Westring, in der Bergfeldstraße und in der Kirchheimer Allee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö informativ 1.5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 beschließend 2

Sachverhalt

1. Anlass

1.1 Antrag der CSU-Fraktion / Gemeinderatsbeschluss vom 09.03.2017

In der Verkehrsangelegenheit „Westring / Bergfeldstraße / Kirchheimer Allee“ hatte auf einen Antrag der CSU-Fraktion der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.03.2017 nachfolgenden Beschluss einstimmig gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation am Westring, in der Bergfeldstraße und in der Kirchheimer Allee in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Poing zu überprüfen und dem Gemeinderat im Anschluss geeignete Maßnahmen zur Verbesserung vorzuschlagen. Insbesondere soll zeitnah eine Neuregelung der Parksituation im Westring vorgenommen werden und die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße geändert werden.“

1.2 Empfehlung der Bürgerversammlung / Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2017

Am 11.05.2017 wurde in der Bürgerversammlung mehrheitlich beschlossen, dass dem Gemeinderat zu empfehlen sei, die derzeitige Situation und Verkehrsregelung im Westring beizubehalten. Die Anwohner sowie die angrenzenden Anlieger hatten bereits im April 2017 einen inhaltsgleichen Antrag an die Verwaltung gestellt und eine Unterschriftenliste mit 154 Unterschriften übergeben. Der Gemeinderat hat am 22.06.2017 einstimmig beschlossen, die Empfehlung der Bürgerversammlung zurückzustellen und im Rahmen der durch den Gemeinderat bereits beauftragten Überprüfung zu würdigen.

1.3 Radverkehrsunfälle

Ferner ereigneten sich 2016 und 2017 Radverkehrsunfälle im Westring. Hierbei wurde der unklare Ausbauzustand bzw. die Beschilderungssituation auf der Seite der Anwesen bei der Unfallaufnahme 2016 durch die Polizei bemängelt. Ein Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird durch Polizei und Gemeinde somit gesehen.

1.4 Informationsveranstaltung am 28.06.2017

Zu berücksichtigen sind auch die Wortmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die am 28.06.2017 in der Informationsveranstaltung und öffentlichen Anhörung in der Aula der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule vorgetragen wurden.

1.5 Zeitkritische Umsetzung aufgrund Schulbeginn

Einige Änderungen (siehe Ziffer 4 Fazit) sind aus Sicht der Verwaltung zeitkritisch zu veranlassen bzw. sind bereits in Bearbeitung, da mit Schuljahresbeginn die Inbetriebnahme von zwei Grundschulen und zwei Kindertagesstätten an der Gebrüder-Grimm-Straße stattfindet. Ferner ist an der Bergfeldstraße eine Betriebskita für das Kindertagesstättenjahr 2018/2019 geplant.

2. Gefahrenprognose/Verkehrssicherheit

Im Rahmen der Erstellung einer Gefahrenprognose (Verkehrssicherheit) ist überdies Folgendes zu berücksichtigen:

Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Verkehrserziehung - die Radfahrprüfung findet in der Regel erst zum Ende der Grundschulausbildung statt - altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Dies belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien. 

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass im Nahbereich der Kitas/Grundschulen in der Gebrüder-Grimm-Straße bzw. an der Bergfeldstraße ein Ziel- oder Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden sein wird.

Ferner findet ein Schulbusverkehr zwischen Poing-Süd und Poing-Am Bergfeld statt, um die Schülerinnen und Schüler während des Ersatzneubaus Grundschule an der Karl-Sittler-Straße sicher zu transportieren.

Es muss daher vordringliches Ziel aller Beteiligten sein, den Schulweg/Weg zu den Schulen/Kindertagesstätten sicher zu gestalten und gleichzeitig den Verkehrsfluss (auch und gerade zugunsten des ÖPNV und des Schulbusverkehrs) zu erhalten. Dabei kommt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs - neben dem Schulbus - dem Rad- und Fußgängerverkehr eine Schlüsselrolle zu.

Umleitungs- und Verdrängungseffekte in Wohngebiete (hier insbesondere W 5 Zauberwinkel) sind ebenfalls zu vermeiden. 

Gleichzeitig soll - so auch der Wunsch insbesondere der Anlieger des Westrings - eine Reduzierung - zumindest keine signifikante Erhöhung - des ortsfremden Durchgangsverkehrs sowie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen angestrebt werden.

3. Maßnahmenvorschläge der Verwaltung

3.1 Westring

3.1.1 Einführung eines temporären Haltverbots

Derzeit sind im Westring nur geringfügig Haltverbote angeordnet worden. Diese dienen insbesondere für die Rangiermöglichkeiten von Entsorgungsfahrzeugen im Zusammenhang mit den beiden Containerstandorten sowie für die Schleppkurve des öffentlichen Busses.

In letzter Zeit ist vermehrt festzustellen, dass sich durch parkende Autos - und die damit verbundene Reduzierung der Fahrbahn auf eine Fahrspur - Rückstaus entwickeln. Dies führt insbesondere dazu, dass der öffentliche Bus seinen Fahrplan nicht mehr einhalten kann und Anschlüsse nicht mehr erreicht werden. Diese Situation wird sich naturgemäß mit der Einführung des Schulbusverkehrs und des Hol- und Bringverkehrs zu den Schulen/Kitas deutlich verschärfen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst von Montag bis Freitag in der sog. Morgenspitze ein Haltverbot auf beiden Seiten einzurichten. Der zeitliche Umfang soll mit der Polizei abgestimmt werden.

Ein temporäres Haltverbot harmonisiert die nachvollziehbaren Interessen der Anlieger mit den Erfordernissen an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Die Maßnahme ist daher aus Sicht der Verwaltung auch verhältnismäßig.

Dabei wird nicht verkannt, dass mit parkenden Autos oftmals eine Reduzierung der Geschwindigkeit einhergeht. Die Auswertungen der gemeindlichen Verkehrsmessungen belegen jedoch, dass trotz parkender Autos und Anhänger im Westring bereits heute zu schnell gefahren wird. Die Verwaltung sieht daher hier als geeignetes Instrument den Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung an.


3.1.2 Anlage eines baulich getrennten Radweges im Süden sowie eines getrennten Rad- und Gehweges im Norden des Westrings sowie Querungshilfe am Übergang Bergfeldstraße/Westring

Der Westring wurde im Bebauungsplan von 1986 zwischen dem Ausgang Bergfeldpark und der Rosenstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Der tatsächliche Ausbau vor den südlichen Anwesen ist jedoch eine Stückelung von asphaltierten Grundstückszufahrten unterschiedlicher Länge, optischen Gehwegen (Münchner Platte) sowie Ausfahrten aus südlichen verkehrsberuhigten Bereichen (wobei das entsprechende Verkehrszeichen Ende verkehrsberuhigter Bereich im Westring nahe der Fahrbahn angebracht ist).

Ein verkehrsberuhigter Bereich soll aber eine „Mischverkehrsfläche eigener Art“ sein und keine Fahrbahn oder Gehbahn besitzen. Gewünscht ist dabei ein friedliches, verkehrssicheres Nebeneinander. Die Herstellung einer derartigen Fläche - wie eigentlich im Bebauungsplan ausgewiesen - wäre mit hohen Kosten, auch für die Anlieger, verbunden.

Insoweit wurde als Vorzugsvariante - im Grundsatz abgestimmt mit Polizei und Landratsamt - die Anlage von baulichen Rad- und Gehwegen favorisiert. Hierzu hat das Planungsbüro Staudinger zwei Studien erstellt (Anlagen 1 und 2). 

3.1.2.1 Radweg auf der südlichen Seite des Westrings

Die Verwaltung hat im Herbst 2015 ein Wegstück - als Verlängerungsvariante des südlichen Radweges an der Bergfeldstraße - durch den Bergfeldpark asphaltiert. Dieser befestigte Radweg stößt nunmehr direkt auf die beschriebene Fläche aus Grundstückszufahrten etc. im Westring. Ein faktischer Zweirichtungsradverkehr - mit all seinen Problemen - findet somit direkt an den Grundstückszufahrten, Hauseingängen, Einmündungen etc. statt. Die Situation wird durch eigentlich rechtswidrig auf den Zufahrten parkenden Autos verschärft.

Aus Verkehrssicherheitsgründen ist es daher sinnvoll, diesen Weg oder den in der Bergfeldstraße vorhandenen Radweg bis zur Radverkehrsanlage Plieninger Straße als baulichen Radweg durchgängig zu verlängern. Hierfür empfiehlt die Verwaltung die Variante durch die Baumreihen, da hier zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf Parkbuchten erstellt werden könnten. Da derzeit die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ gilt, hat der Radfahrer an den Einmündungen Blumenstraße/Rosenstraße ohnehin eine Wartepflicht. Bei Änderung der Vorfahrtsregelung Westring ist zu prüfen, ob dem Radfahrer auch künftig eine Wartepflicht auferlegt werden sollte.

Bei einer direkten Verlängerung des Radweges ab dem baulichen Radweg Bergfeldstraße würde durch den erforderlichen Grünrückschnitt /Hügelverkleinerung die Verkehrssicherheit an der Querungshilfe durch verbesserte Sichtbedingungen weiter (zu der bislang schon durchgeführten Rodungsmaßnahme) verbessert werden. Ebenfalls würde die Straßenlaterne diese Übergangsstelle besser ausleuchten können. 

Sollte die Tempo 30 - Zone in Folge der Ampelanlage aufgehoben werden müssen (siehe Ziffer 3.1.3), empfiehlt die Verwaltung, hier eine Streckenbeschränkung auf Tempo 30 anzuordnen.

3.1.2.2 Getrennter Rad- und Gehweg auf der nördlichen Seite des Westrings

Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung).

Bereits aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung als Ringschluss der nördlichen Radverkehrsanlage einen Radweg sowie einen entsprechenden Gehweg.

Dieser getrennte Rad- und Gehweg kann so dimensioniert werden, dass weiterhin eine Sichtschutzhecke entlang der Kleingartensiedlung realisiert werden kann. Diese Sichtschutzhecke filtert auch in einem gewissen Maße den Straßenlärm.

Die Variante Ackerweg muss aus verschiedenen Gründen ausscheiden:

- Die Akzeptanz von Rad- und Gehwegen hängt von einer möglichst kurzen Wegführung ab. Insoweit würde der Radweg - außer für Radfahrer aus Pliening kommend - nicht angenommen werden. Die Folge wäre ein faktischer Zweirichtungsradverkehr im Süden des Westrings, der sich in der Bergfeldstraße fortsetzt und dort schon zur Bürgerbeschwerden führte.

- Ferner handelt es sich um ein Sicherheitsthema. Der Ackerweg ist derzeit nicht beleuchtet. Kinder somit auf einen unbeleuchteten und zudem schlecht einsehbaren Weg - noch dazu hinter einer Kleingartenanlage - zu schicken, verbietet sich aus Sicht der Verwaltung aus Sicherheitsüberlegungen.

- Darüber hinaus wurde die Sichtverbindung an der Verlängerung der Radtangente aus dem Bergfeldpark nach Pliening kritisiert. Gerade die Anlage eines Rad- und Gehweges wird durch den entsprechenden Grünrückschnitt die Sichtverbindung zwischen Radfahrern/Fußgängern und Fahrzeugführern deutlich verbessern und ist daher ein eindeutiger Sicherheitsgewinn. Die Verwaltung hat daher bereits heute auf die Anregungen der Bürger aus der Infoveranstaltung reagiert und einen Rückschnitt im Übergangsbereich vorab veranlasst.

- Ferner liegt der Ackerweg nahezu vollständig auf Plieninger Flur.


3.1.3 Kreisverkehr/Lichtzeichenanlage/Linksabbiegerspur

Wie durch den Verkehrsgutachter Herr Schuster vom Büro Professor Kurzak im Gemeinderat und bei der Informationsveranstaltung dargestellt worden ist, ist die Einmündung Westring in die Plieninger Straße bei Umsetzung W 7 / 8 für einen sinnvollen Verkehrsfluss umzugestalten. 

Die Verwaltung sieht bei der Erforderlichkeit eines Umbaus als Vorzugsvariante einen Kreisverkehr (u.a. aufgrund der geringeren Auswirkungen auf eine Zone 30) (vgl. Anlage 3). Entsprechende Gespräche mit den Grundeigentümern wurden begonnen. Auch entsprechende Tauschflächen wären zu prüfen.

Ein weiterer Lösungsvorschlag in der Prüfung ist derzeit die Linksabbiegespur auf der Plieninger Straße mit Lichtzeichenanlage. Das Planungsbüro Staudinger hat hierzu einen Entwurf erstellt (Anlage 3).

Landratsamt Ebersberg und Polizeiinspektion Poing haben im Vorfeld darauf hingewiesen, dass bei dieser Variante neben der Anordnung der Lichtzeichenanlage auch Haltverbote im Vorlauf der Ampel ausgewiesen sowie die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ im Westring aufgehoben werden müssen. Eine Tempo 30-Zone sei aus gesetzlichen Gründen dann nicht (länger) zulässig.

Auch aus diesen Gründen ist aus Sicht der Verwaltung der Bau von Rad- und Gehwegen dringend geboten.


Insoweit sieht die Verwaltung aber auch zum heutigen Zeitpunkt für den Westring noch keine Erforderlichkeit einer vorgezogenen Aufhebung der Tempo-30-Zone. 

3.1.4 Wertstoffinseln

Gegenüber den Einmündungen Westring / Rosenstraße und Westring / Blumenstraße befindet sich jeweils ein Wertstoffsammelplatz direkt an die Fahrbahn des Westringes angrenzend. Die Wertstoffentsorgungsfahrzeuge müssen zur Abholung der Container vorwärts an diese Plätze heranrangieren und blockieren hierbei den gesamten Einmündungsbereich. 

Die Polizei hat bereits mit Schreiben vom 26.10.2010 empfohlen, die Standorte der Wertstoffsammelplätze nochmals zu überprüfen. Aktuelle Überprüfungen haben ergeben, dass die Standorte ohnehin überwiegend von Kraftfahrern - auch aus Pliening kommend - genutzt werden.

Alternativstandorte - grundsätzlich denkbar z.B. der Parkplatz der Kleingartenanlage - sollten geprüft werden. 

3.2 Bergfeldstraße

3.2.1 Bauliche Anlage von potentiellen Verkehrshelferübergängen / Entschärfung von Gefahrensituationen

3.2.1.1 Einmündung Gebrüder-Grimm-Straße/Bergfeldstraße

Für Verkehrshelferübergänge wird eine Mindestbreite von 3,00 m durch Landratsamt und Polizei gefordert. Diese Breite war bei dem jetzigen Ausbauzustand nicht vorhanden. Aufgrund des Schulbusverkehrs von den Sammelstellen Poing-Süd ist an dieser Stelle ein gesicherter Übergang aus Verkehrssicherheitsgründen jedoch unerlässlich. Die Verwaltung hat daher bereits eine Firma beauftragt, diesen Einmündungsbereich „lotsengerecht“ umzubauen und wird dort einen Verkehrshelferübergang anordnen.

3.2.1.2 Übergang zwischen Dornröschenstraße und Gebrüder-Grimm-Straße / Gehweg vor Schulen und Kitas

Als problematisch wurde seitens der Verwaltung, aber auch seitens von Eltern im Zauberwinkel ebenfalls der Übergang Dornröschenstraße (Gehbahn) zum Gehweg vor den Schulen/Kitas erachtet, da die direkte Linie durch Kopfparkplätze unterbrochen wurde. Die Verwaltung hat auch hier Änderungen im Ausbauzustand bereits in Auftrag gegeben, um die baulichen Voraussetzungen für einen potenziell später erforderlichen Verkehrshelferübergang zu schaffen und bereits heute den Kindern eine (zur bisherigen Planung) gefahrenreduzierte Querungsmöglichkeit zu schaffen.

Zur klaren Abtrennung wurde hier in der Fahrbahn das Pflaster entnommen und durch Asphalt ersetzt. Ansonsten wäre der optische und damit gefährliche Eindruck entstanden, die Gehbahn würde über die Fahrbahn der Gebrüder-Grimm-Straße gezogen werden und diese unterbrechen. 


3.2.2 Sperrung Eigentümerwege Drosselbartweg und Rübezahlweg

Wie bereits unter Ziffer 2 dargelegt ist davon auszugehen, dass im Nahbereich der Kitas/Grundschulen in der Gebrüder-Grimm-Straße bzw. an der Bergfeldstraße ein Ziel- oder Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden sein wird. Um die negativen Auswirkungen insbesondere in den Eigentümerwegen Drosselbartweg und Rübezahlweg durch an- und abfahrende Eltern, die die kürzeste „Ringverbindung“ wählen wollen, gering zu halten, wird die Verwaltung entsprechend der Widmung der Wege den Verkehr mittels Verkehrszeichen auf den Anliegerverkehr beschränken. Ein Teil des Verkehrs wird somit dann über die Gebrüder-Grimm-Straße - Dornröschenstraße - Wilhelm-Hauff-Straße (bzw. in umgekehrter Richtung) erfolgen. In Abwägung mit den Gefahren bei Rangiermanövern auf der Gebrüder-Grimm-Straße durch Autofahrer, denen keine Parkplätze (mehr) zur Verfügung stehen, ist dies aus Verkehrssicherheitsgründen sinnvoll.


3.2.3 Prüfung Anordnung Tempo 30 Bergfeldstraße

Die Verwaltung wird im Benehmen mit der Polizei weiter prüfen, ob an der Bergfeldstraße in Höhe der Schule auf einer Gesamtlänge von ca. 300 m ein abgesenkter Geschwindigkeitsbereich mit Tempo 30 km/h angeordnet werden kann. Dies kommt aus Sicht der Verwaltung in Betracht, da die Schule „Am Bergfeld“ zu der Seite Bergfeldstraße über einen direkten Zugang verfügt. Ferner wird im Nahbereich der Einmündung Ziel- oder Quellverkehr mit seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden sein.

Eine vergleichbare Prüfung wird die Verwaltung im Zusammenhang mit der Eröffnung der Betriebskita an der Bergfeldstraße vornehmen (vermutlich 2018).

3.2.4 Verlängerung Radweg bis zum Knotenpunkt

Die Verwaltung empfiehlt ferner, den Radweg in der Bergfeldstraße, der derzeit auf der östlichen Seite in einer gedachten Verlängerung des Minervaweges endet, bis zum Knotenpunkt Bergfeldstraße/Kirchheimer Allee fortzuführen, um das Radwegenetz sinnvoll zu verlängern.

Das Landratsamt Ebersberg hat im Zusammenhang mit dem überörtlichen Radverkehrsnetz diese Stelle auch aktuell kritisiert.


3.3 Knotenpunkt Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße

Durch den Verkehrsgutachter Herrn Schuster wurde die Errichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Bergfeldstraße/Kirchheimer Allee als erforderliche Verkehrsanlage dargestellt. Dies ist auch die Empfehlung der Verwaltung.

Das Planungsbüro Staudinger hat hierzu ebenfalls einen Entwurf erstellt (Anlage 5).

Ebenfalls sinnvoll wäre es aus Sicht der Verwaltung das Radverkehrsnetz im Bereich der Kirchheimer Allee / Ost-West-Verbindung (zwischen Knotenpunkt und Gruber Straße) z.B. durch die Fertigstellung des südlichen Gehwegs (mit „Radverkehr frei“) oder durch eine Radverkehrsanlage zu schließen.

3.4 Weiteres

Die Verwaltung wird ab Schuljahresbeginn Displaymessgeräte im Westring und in der Bergfeldstraße aufstellen.

4. Fazit und Empfehlung der Verwaltung

4.1 Folgende Sofortmaßnahmen sind bereits in Bearbeitung:

- Umbau der Übergänge Einmündung Gebrüder-Grimm-Straße / Bergfeldstraße sowie Dornröschenstraße / Gebrüder-Grimm-Straße - Gehweg vor Schulen und Kitas

- Herstellung des Benehmens mit der Polizei Poing hinsichtlich der Einrichtung eines Verkehrshelferübergangs im Übergang Gebrüder-Grimm-Straße/Bergfeldstraße während der Auslagerung der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, danach Prüfung eines alternativen Standortes

- Herstellung des Benehmens mit der Polizeiinspektion Poing hinsichtlich des abgesenkten Geschwindigkeitsbereiches im Bereich Schulen/Kitas / Bergfeldstraße und später Prüfung eines abgesenkten Geschwindigkeitsbereich bei Inbetriebnahme der Betriebskita an der Bergfeldstraße

- Herstellung des Benehmens mit der Polizei hinsichtlich Sperrung der Eigentümerwege Drosselbartweg und Rübezahlweg (Anlieger frei)

- Rückschnitt der Anpflanzungen im Sichtdreieck Querungshilfe Westring/Bergfeldstraße

- Beschaffung von weiteren Displaymessgeräten für Westring und Kirchheimer Allee („Smiley“)


4.2 Folgende Sofortmaßnahme ist umgehend erforderlich:

- Anordnung eines temporären Haltverbots im Westring von Montag bis Freitag in der Morgenspitze 


4.3 Folgende Maßnahmen sind näher/weiter zu prüfen und im Anschluss eine Entscheidung des Gemeinderates herbeizuführen:

- Prüfung der Anlage eines baulich getrennten Radweges im Süden sowie eines getrennten Rad- und Gehweges im Norden des Westrings aufgrund der Studien des Planungsbüros Staudinger

- Prüfung von Alternativstandorten für die dann entfallenen Containerstandplätze im Westring

- Prüfung künftige Thematik des Einmündungsbereichs Plieninger Straße / Westring auf Grundlage der Studien Planungsbüro Staudinger insbesondere mit Polizei, Landratsamt Ebersberg und Staatlichem Bauamt Rosenheim 

- Prüfung eines Knotenpunkts Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße auf Grundlage der Studie Planungsbüro Staudinger mit entsprechenden Anschlussstellen für den Rad- und Fußgängerverkehr

- Prüfung einer Verlängerung des östlichen Radwegs in der Bergfeldstraße bis zum Knotenpunkt

- Prüfung, um das Radverkehrsnetz im Bereich der Ost-West-Achse der Kirchheimer Allee - z.B. durch die Fertigstellung des südlichen Gehwegs (mit „Radverkehr frei“) oder Bau einer Radverkehrsanlage - zu schließen

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat nimmt von den sich bereits sich in Bearbeitung befindlichen Maßnahmen der Verwaltung Kenntnis. 


2. Der Vorschlag der Verwaltung, im Westring von Montag bis Freitag ein temporäres Haltverbot in der Morgenspitze einzurichten, wird zustimmend zu Kenntnis genommen.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten näher/weiter zu prüfen und im Anschluss eine Entscheidung des Gemeinderates herbeizuführen:

  • Prüfung der Anlage eines baulich getrennten Radweges im Süden sowie eines getrennten Rad- und Gehweges im Norden des Westrings aufgrund der Studien des Planungsbüros Staudinger

  • Prüfung von Alternativstandorten für die dann entfallenen Containerstandplätze im Westring, Miteinbeziehung in der Planung der W 7 und W 8 Neubaugebiete der Standorte für Containerstandplätze

  • Prüfung künftige Thematik des Einmündungsbereichs Plieninger Straße / Westring auf Grundlage der Studien Planungsbüro Staudinger insbesondere mit Polizei, Landratsamt Ebersberg und Staatlichem Bauamt Rosenheim

  • Prüfung eines Knotenpunkts Kirchheimer Allee / Bergfeldstraße auf Grundlage der Studie Planungsbüro Staudinger mit entsprechenden Anschlussstellen für den Rad- und Fußgängerverkehr

  • Prüfung einer Verlängerung des östlichen Radwegs in der Bergfeldstraße bis zum Knotenpunkt

  • Prüfung, um das Radverkehrsnetz im Bereich der Ost-West-Achse der Kirchheimer Allee - z.B. durch die Fertigstellung des südlichen Gehwegs (mit „Radverkehr frei“) oder Bau einer Radverkehrsanlage - zu schließen

Beschluss

1. Der Gemeinderat nimmt von den sich bereits sich in Bearbeitung befindlichen Maßnahmen der Verwaltung Kenntnis. 


2. Der Vorschlag der Verwaltung, im Westring von Montag bis Freitag ein temporäres Haltverbot in der Morgenspitze einzurichten, wird zustimmend zu Kenntnis genommen.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten näher/weiter zu prüfen und im Anschluss eine Entscheidung des Gemeinderates herbeizuführen:

  • Prüfung der Anlage eines baulich getrennten Radweges im Süden sowie eines getrennten Rad- und Gehweges im Norden des Westrings aufgrund der Studien des Planungsbüros Staudinger

  • Prüfung von Alternativstandorten für die dann entfallenen Containerstandplätze im Westring, Miteinbeziehung in der Planung der W 7 und W 8 Neubaugebiete der Standorte für Containerstandplätze

  • Prüfung künftige Thematik des Einmündungsbereichs Plieninger Straße / Westring auf Grundlage der Studien Planungsbüro Staudinger insbesondere mit Polizei, Landratsamt Ebersberg und Staatlichem Bauamt Rosenheim

  • Prüfung eines Knotenpunkts Kirchheimer Allee / Bergfeldstraße auf Grundlage der Studie Planungsbüro Staudinger mit entsprechenden Anschlussstellen für den Rad- und Fußgängerverkehr

  • Prüfung einer Verlängerung des östlichen Radwegs in der Bergfeldstraße bis zum Knotenpunkt

  • Prüfung, um das Radverkehrsnetz im Bereich der Ost-West-Achse der Kirchheimer Allee - z.B. durch die Fertigstellung des südlichen Gehwegs (mit „Radverkehr frei“) oder Bau einer Radverkehrsanlage - zu schließen

Die Prüfung soll dabei auch folgende Aspekte mitumfassen:

  • Erhalt der Baumreihen im südlichen Westring

  • Schaffen von Parkbuchten im Westring

  • Einholen von Stellungnahmen des ADFC bzw. der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK) zu den baulichen Radverkehrsvorschlägen

  • Schaffung eines Zweirichtungsradweges im Westring

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) In der Gemeinderatssitzung vom 20.07.2017 hat sich das Gremium mit dem Thema Verkehrsführung im Westring, in der Bergfeldstraße und in der Kirchheimer Allee beschäftigt.
Der Gemeinderat nahm von folgenden Maßnahmen der Verwaltung Kenntnis, die bereits in Bearbeitung sind:
• Umbau der Übergänge Einmündung Gebrüder-Grimm-Straße / Bergfeldstraße sowie Dornröschenstraße / Gebrüder-Grimm-Straße - Gehweg vor Schulen und Kitas
• Herstellung des Benehmens mit der Polizei Poing hinsichtlich der Einrichtung eines Verkehrshelferübergangs im Übergang Gebrüder-Grimm-Straße/Bergfeldstraße während der Auslagerung der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, danach Prüfung eines alternativen Standortes
• Herstellung des Benehmens mit der Polizeiinspektion Poing hinsichtlich des abgesenkten Geschwindigkeitsbereiches im Bereich Schulen/Kitas/Bergfeldstraße und spätere Prüfung eines abgesenkten Geschwindigkeitsbereiches bei Inbetriebnahme der Betriebskita an der Bergfeldstraße
• Herstellung des Benehmens mit der Polizei hinsichtlich Sperrung der Eigentümerwege Drosselbartweg und Rübezahlweg (Anlieger frei)
• Rückschnitt der Anpflanzungen im Sichtdreieck Querungshilfe Westring/Bergfeldstraße
• Beschaffung von weiteren Displaymessgeräten für Westring und Kirchheimer Allee („Smiley“)
Der Gemeinderat nahm von folgender geplanter Maßnah-me der Verwaltung einstimmig zustimmend Kenntnis:
• Anordnung eines temporären Haltverbots im Westring von Montag bis Freitag in der Morgenspitze 
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, dass im Anschluss folgende Maßnahmen näher/weiter zu prüfen sind und im Anschluss eine Entscheidung des Gemeinderates herbeizuführen ist:
• Prüfung der Anlage eines baulich getrennten Radweges im Süden sowie eines getrennten Rad- und Gehweges im Norden des Westrings aufgrund der Studien des Planungsbüros Staudinger
• Prüfung von Alternativstandorten für die dann entfallenen Containerstandplätze im Westring
• Prüfung künftige Thematik des Einmündungsbereichs Plieninger Straße/Westring auf Grundlage der Studien Planungsbüro Staudinger insbesondere mit Polizei, Landratsamt Ebersberg und Staatlichem Bauamt Rosenheim 
• Prüfung eines Knotenpunkts Kirchheimer Allee/Bergfeldstraße auf Grundlage der Studie Planungsbüro Staudinger mit entsprechenden Anschlussstellen für den Rad- und Fußgängerverkehr
• Prüfung einer Verlängerung des östlichen Radwegs in der Bergfeldstraße bis zum Knotenpunkt
• Prüfung, um das Radverkehrsnetz im Bereich der Ost-West-Achse der Kirchheimer Allee – z.B. durch die Fertigstellung des südlichen Gehwegs (mit „Radverkehr frei“) 
oder Bau einer Radverkehrsanlage – zu schließen
Die Prüfung soll dabei auch folgende Aspekte mitumfassen:
• Erhalt der Baumreihen im südlichen Westring
• Schaffen von Parkbuchten im Westring
• Einholen von Stellungnahmen des ADFC bzw. der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK) zu den baulichen Radverkehrsvorschlägen
• Schaffung eines Zweirichtungsradweges im Westring

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3. VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung, Musikschule Vaterstetten; Zusatzvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.10.2023 ö 2

Sachverhalt

In der Mitgliederversammlung der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und der Musikschule Vaterstetten e.V. am 20.06.2017 sind den Mitgliedsgemeinden die Entwürfe der neuen Zuschussvereinbarungen für beide Organisationen zur Beschlussfassung durch die jeweiligen Gemeinderäte übergeben worden.

Die Zuschussvereinbarungen sollen rückwirkend zum 01.04.2017 in Kraft treten. Ab diesem Datum haben die neu gegründeten Vereine VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und  Musikschule Vaterstetten e.V. den Betrieb der zum 31.03.2017 gekündigten Vereinbarung mit der VHS Vaterstetten e.V., in der die Musikschule integriert gewesen, ist übernommen. 

An der künftigen finanziellen Bezuschussung der seit 01.04.2017 organisatorisch und satzungsgemäß getrennten Vereine hat sich gemäß § 2 beider Satzungen grundsätzlich nichts geändert. Die Gemeinde leistet zukünftig neben einem anteiligen Mietzins iHv. ca. EUR 33.300.- für die VHS einen Personalkostenanteil iHv. ca. EUR 138.800.-, sowie für die Musikschule einen Personalkostenanteil iHv. ca. EUR 53.800.- und Mietkosten iHv. EUR 7.411.-.

Die Zustimmung der Mitgliederversammlung zum jährlichen Haushaltsentwurf des Vorstandes und zu den Stellenplänen beider Vereine und wurde in § 3 beider Vereinbarungsentwürfe konkretisiert. Neu aufgenommen wurde für beide Organisationen in den § 4 Abs. 2 beider Vereinbarungsentwürfe eine Begrenzung der Rücklagen auf EUR 100.000.-. Bei Überschreitung dieser Sockelbeträge fließen die Gelder anteilig an die Mitgliedsgemeinden zurück.

Die Kündigungsfrist in § 6 Abs. 2 wurde in der Erwachsenenbildung von bisher 18 Monaten auf 15 Monate zum 31.03. des Folgejahres verkürzt. Damit wird dem jährlichen Programmzeitraum der Erwachsenenbildung in zwei Semestern, beginnend jeweils am 01.04. eines Jahres entsprochen.
 
Die Kündigungsfrist in § 6 Abs. 2 wurde in der Musikschule von bisher 18 Monaten auf 15 Monate zum 31.07. des Folgejahres verkürzt. Damit wird dem schuljährlichen Programmzeitraum der Musikschule entsprochen.

In § 6 Abs. 3 wurde ein gesondertes Kündigungsrecht für die kommunale Mitfinanzierung in beiden Vereinbarungsentwürfen eingefügt. In der Erwachsenenbildung wird eine Kündigungsfrist von 9 Monaten, in der Musikschule eine Kündigungsfrist von 6 Monaten festgelegt. 

Die Vereinbarungen regeln finanzielle Zuschüsse, gewährleisten die Programmzeiträume und sichern den Mitgliedsgemeinden Kontrollrechte.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, beiden Vereinbarungen rückwirkend zum 01.04.2017 zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

1. Der Vereinbarung zwischen der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und den Mitgliedsgemeinden Vaterstetten, Poing, Zorneding, Grasbrunn, Anzing und Pliening wird zugestimmt.

2. Der Vereinbarung zwischen der Musikschule Vaterstetten e.V. und den Mitgliedsgemeinden Vaterstetten, Poing, Zorneding und Grasbrunn wird zugestimmt.

Beschluss

1. Der Vereinbarung zwischen der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und den Mitgliedsgemeinden Vaterstetten, Poing, Zorneding, Grasbrunn, Anzing und Pliening wird zugestimmt.

2. Der Vereinbarung zwischen der Musikschule Vaterstetten e.V. und den Mitgliedsgemeinden Vaterstetten, Poing, Zorneding und Grasbrunn wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

 (Kra) Der Gemeinderat hat die neuen Zuschussvereinbarungen der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und der Musikschule Vaterstetten e.V. die vorbehaltlich bereits  von der Mitgliederversammlung gebilligt worden waren beschlossen.
Die Zuschussvereinbarungen treten damit rückwirkend zum 01.04.2017 in Kraft. 
An der künftigen finanziellen Bezuschussung der seit 01.04.2017 organisatorisch und satzungsgemäß getrennten Vereine hat sich gemäß § 2 beider Satzungen grundsätzlich nichts geändert. Die Gemeinde leistet zukünftig neben einem anteiligen Mietzins für die VHS einen Personalkostenanteil, ebenso für die Musikschule.
Neu aufgenommen wurde für beide Organisationen in den Vereinbarungsentwürfen eine Begrenzung der Rücklagen auf EUR 100.000.-. Bei Überschreitung dieser Sockelbeträge fließen die Gelder anteilig an die Mitgliedsgemeinden zurück.
Die Kündigungsfrist in beiden Vereinbarungen wurde dem jeweiligen Programmzeitraum der Erwachsenenbildung bzw. der Musikschule angepasst, dazu ein gesondertes Kündigungsrecht für die kommunale Mitfinanzierung.
Die Vereinbarungen regeln finanzielle Zuschüsse, gewährleisten die Programmzeiträume und sichern den Mitgliedsgemeinden Kontrollrechte.

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4. Seniorenarbeit in Poing; Antrag der Fraktion der SPD Bürgerliste auf Erstellung eines Konzeptes zur künftigen Seniorenarbeit in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.06.2017 stellt die SPD Bürgerliste Poing den Antrag an den Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die zukünftige „Seniorenarbeit“ in Poing zu erstellen.

Auf die Begründung im Antragsschreiben wird verwiesen. Dem Antrag der SPD Bürgerliste Poing ist ein Schreiben des Ortsverbandes der Arbeiterwohlfahrt beigefügt, in dem darauf hingewiesen wird, dass ein zukunftsfähiges Konzept in Poing fehlt. 

Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass Betreuungsarbeit für Poinger Senioren nicht nur ehrenamtlich, sondern auch seitens der Seniorenbeauftragte der Gemeinde hauptamtlich geleistet wird. Das bestehende und vom Gemeinderat am 12.05.2011 beschlossene Seniorenkonzept wird bereits in kleinen Schritten fortgeschrieben.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu zukünftigen Seniorenarbeit in Poing zu erstellen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu zukünftigen Seniorenarbeit in Poing zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Mit Schreiben vom 25.06.2017 stellte die SPD Bürgerliste Poing den Antrag an den Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die zukünftige „Seniorenarbeit“ in Poing zu erstellen. 
Dem Antrag der SPD Bürgerliste Poing ist ein Schreiben des Ortsverbandes der Arbeiterwohlfahrt beigefügt worden, in dem darauf hingewiesen wird, dass ein zukunftsfähiges Konzept in Poing fehlt. 
Die SPD Bürgerliste begründete im Gemeinderat Ihren Antrag, der einstimmig beschlossen worden ist.
Ergänzend hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Betreuungsarbeit für Poinger Senioren nicht nur ehrenamtlich, sondern auch seitens der Seniorenbeauftragte der Gemeinde hauptamtlich geleistet wird. Das bestehende und vom Gemeinderat am 12.05.2011 beschlossene Seniorenkonzept wird bereits in kleinen Schritten fortgeschrieben.

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5. Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 6, Quartier WA2, Flur-Nr. 3265; Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Südhausbau GmbH vertreten durch Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG beabsichtigt auf der Flur-Nr. 3265 im Seewinkel 33 einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen zu errichten. Es werden sechs 1-Zimmerwohnungen, neun 2-Zimmerwohnungen, neun 3-Zimmerwohnungen und neun 4-Zimmerwohnungen entstehen. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei zugänglich sein und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.

Die Nettomieten werden zwischen 6,00 € und 8,00 € pro m² liegen.

Mit Schreiben vom 01.06.2017 beantragt die Südhausbau einen Baukostenzuschuss in Höhe von 163.500,00 € durch die Gemeinde Poing. Beim Landratsamt Ebersberg wurde ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt, die Bewilligung wurde noch nicht erteilt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.

Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:

1. Das für sozialen Wohnungsbau vorgesehene Grundstück kann anderweitig nicht verwendet bzw. verwertet werden.

2. Bedarf an sozial geförderten Wohnraum in Poing besteht aktuell.

3. Die Gemeinde ist auf Grund anderer Bauvorhaben im Pflichtaufgabenbereit nicht in der Lage, den Bedarf durch eigene Realisierung zeitnah und bedarfsgerecht zu decken.

4. Die Frage, ob die gemeindliche Realisierung zu ähnlich wirtschaftlichen Ergebnissen und damit durch sog. rentierliche Schulden erfolgen könnte, war daher nicht weiter zu prüfen.

5. Die Südhausbau München ist ein geeigneter, bekannter und bewährter Maßnahmeträger, der auch hinlänglich langfristig die soziale Nutzung der Wohnungen sicherstellen kann.

6. Vergaberechtliche Hindernisse liegen nicht vor.

7. Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse bzw. Förderdarlehen ist.

8. Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.

9. Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven sozialen Wohnungsbau.

Die Bewilligung des Landkreises liegt zwar noch nicht vor, aber um den Baubeginn von sozial geförderten Wohnungen, die dringend benötigt werden, durch die Sommerpause des Gremiums nicht zu verzögern, schlägt die Verwaltung vor, den beantragten Baukostenzuschuss zu gewähren.
Allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Mittel in mindestens der gleichen Höhe bereitstellt und die Förderung durch die Regierung gewährleistet ist.
Dem Bauträger wird die Bewilligungszusage der Gemeinde Poing erst dann erteilt, wenn genannte Voraussetzungen erfüllt sind und dies auch entsprechend belegt wurde.
Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des nachgewiesenen Baufortschritts.

Beschlussvorschlag

Der Südhausbau GmbH wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 163.500,00 € gewährt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2017 und 2018 berücksichtigt. 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusage durch den Landkreis Ebersberg vorliegt.

Beschluss

Der Südhausbau GmbH wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 163.500,00 € gewährt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2017 und 2018 berücksichtigt. 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusage durch den Landkreis Ebersberg vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die Südhausbau GmbH erhält, unter Vorbehalt der Bewilligungszusage durch den Landkreis, einen Baukostenzuschuss in Höhe von 163.500,00 € von der Gemeinde Poing für die Errichtung von 33 geförderten Mietwohnungen.
Die geplanten 1-, 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen im Seewinkel werden sämtlich barrierefrei erstellt und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum in Poing besteht aktuell; die Gemeinde Poing hat zudem ausreichenden Einfluss auf die Belegung.

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6. Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der am 04.11.2016 neu gegründete Verein „Poinger Böllerschützen e. V.“ beantragt mit E-Mail vom 27.06.2017 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins.

Ziel des Vereins ist der Erhalt und die Pflege des Böllerschießens sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben in Poing.

Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins „Poinger Böllerschützen e. V.“ wird erteilt.

Beschluss

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins „Poinger Böllerschützen e. V.“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Der am 04.11.2016 neu gegründete Verein „Poinger Böllerschützen e. V.“ beantragte die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins. Ziel des Vereins ist der Erhalt und die Pflege des Böllerschießens sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben in Poing.
Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wurde die Genehmigung durch den Gemeinderat am 20.07.2017 einstimmig erteilt.

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7. Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Burschenverein Immergrün Poing – Angelbrechting e. V. beantragt mit E-Mail vom 04.07.2017 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf der neu gestalteten Vereinsfahne.

Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf der neu gestalteten Vereinsfahne des Burschenvereins Immergrün Poing – Angelbrechting e. V. wird erteilt.

Beschluss

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf der neu gestalteten Vereinsfahne des Burschenvereins Immergrün Poing – Angelbrechting e. V. wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Der Burschenverein Immergrün Poing – Angelbrechting e. V. beantragte die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf der neu gestalteten Vereinsfahne. Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wurde durch den Gemeinderat am 20.07.2017 die Genehmigung einstimmig erteilt.

Datenstand vom 14.04.2023 09:52 Uhr