Datum: 05.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 18:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:58 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Private Parkraumüberwachung City Center I+II durch die Firma Park Control GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Zu der privaten Parkraumüberwachung am City Center I+II wurde der hierfür verantwortlichen Grundstücksgesellschaft nachfolgendes Schreiben übermittelt:
„Wir kommen zurück auf unser Schreiben vom 07.04.2017, in dem wir Ihnen umfassend die Beschwerdelage hinsichtlich der durch Sie eingeführten privaten Parkraumüberwachung darstellten. Diesem Schreiben war bereits ein persönliches Telefonat vorausgegangen. Hauptkritikpunkt war insbesondere die Höhe der anfallenden Parkstrafe von 30,00 €, die bei Überschreitung der Park-dauer oder Nichteinlegung der Parkscheibe fällig wird. Leider müssen wir feststellen, dass durch Sie keine Nachbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen wurden und die Beschwerdelage unverändert hoch ist.
Der Gemeinderat äußerte hierzu öffentlich in seiner Sitzung vom 21.09.2017 sein Unverständnis und seinen Unmut. Aus Sicht des Gemeinderates ist die von Ihnen getroffene Regelung dem Ansehen der Gemeinde Poing in der Öffentlichkeit erheblich abträglich. Hintergrund war eine Vielzahl von entsprechenden Rückmeldungen, die die politischen Vertreterinnen und Vertreter durch die Bürgerinnen und Bürger erhalten hatten.
Wir möchten Sie daher erneut bitten zu prüfen, ob Nachbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bestehen. Viele Beschwerdeführer haben schon angedroht, auf anderweitige Einkaufsmöglichkeiten im Münchner Osten auszuweichen, sollten sich keine Besserungen zeigen. Insoweit sollten Sie bereits ein eigenes Interesse an einer Verbesserung der Situation haben.
Der Inhalt dieses Schreibens wird Gegenstand einer Bekanntgabe in der öffentlichen Gemeinde-ratssitzung.“
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1.2. Wichtige Veränderungen im Hinblick auf das Thema des Anschlusses für Fahrgäste aus Poing in die Kreisstadt Ebersberg ab Fahrplanwechsel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Nachfolgend wird über die wichtigsten Veränderungen im Hinblick auf das Thema des Anschlusses für Fahrgäste aus Poing in die Kreisstadt Ebersberg zum anstehenden Fahrplanwechsel berichtet:
Zunächst gibt es auf den Linien 446/449/4460/469 größere Veränderungen:
Linie 446:
Die Linie wurde im Jahr 2016 erstmals ausgeschrieben. In diesem Zuge wird der Fahrplan ausgeweitet. Drei zusätzliche Verbindungen stehen den Fahrgästen ab Markt Schwaben (S) zur Verfügung. Das Angebot wird am Wochenende um die Fahrten des bisherigen MVV-RufTaxis 4460 sowie der Linie 449 erweitert.
Sonn- und Feiertag verkehrt die Linie ab Fahrplanwechsel als RufBus mit ausgeweitetem Linienverlauf bis Poing.
Linien 4460/449:
Beide Linien werden zum Fahrplanwechsel eingestellt und die Fahrten in die Linien 446 und 469 integriert.
Linie 469:
Neuerliche Ausweitung des Fahrplanangebots (2016 bereits eine zusätzliche Fahrt): Im Zuge der Integration der bisherigen Linie 449 verkehrt die Linie 469 nun auch Samstag zwischen Markt Schwaben und Ebersberg mit fester Haltestellenbedienung
Linie 461:
Zwei zusätzliche Fahrtenpaare ab Poing nach Obelfing und zurück ermöglichen bessere Umsteigemöglichkeiten in Richtung Ebersberg. Zudem wird eine Fahrt um 20 Minuten verschoben (14.23 Uhr auf 14.03 Uhr, um den Anschluss nach Ebersberg zu ermöglichen).
Für Fahrgäste aus Poing war bisher mit der Linie 461 ein Umstieg in Anzing, Hirnerstraße in Richtung Ebersberg mit der Linie 446 3 Mal täglich (Mo-Fr) möglich.
Ab Fahrplanwechsel erhöht sich die Zahl der Anschlüsse auf 6.
In die Gegenrichtung aus Ebersberg kommend sind bisher 2 Anschlüsse täglich zur Linie 461 in Anzing, Hirnerstraße im Fahrplan vorgesehen (davon 1 nur an Schultagen), zukünftig werden es 5 sein (davon 1 nur an Schultagen). Der Umstieg in Anzing ist jeweils am selben Bussteig möglich, inkl. Sitzgelegenheit und zumindest in Fahrtrichtung Markt Schwaben mit Wartehäuschen.
Linie 463:
Eine zusätzliche Fahrt 11.16 Uhr ab Markt Schwaben (S) und eine Fahrtverschiebung verbessern den Anschluss aus Ebersberg. Umstieg auf der Beziehung 463 zur 446 ist der Bahnhof in Markt Schwaben.
Bisher waren für Fahrgäste aus Poing in Richtung Ebersberg mit der Linie 463 2 Anschlüsse täglich Mo-Fr vorgesehen, ab Fahrplanwechsel im Dezember sind es 4 (davon 1 nur an Schultagen).
In die Gegenrichtung mit der Linie 446 aus Ebersberg kommend bleibt es bei den bislang 3 vorgesehenen Anschlussmöglichkeiten am Bahnhof in Markt Schwaben. Hier erfolgt der Umstieg zwar nicht am selben Bussteig, jedoch an derselben Straßenseite mit einem Fußweg von
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1.3. Seismische Ereignisse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Aufgrund aktueller Presseberichte wird darauf hingewiesen, dass das Gutachten des Leibniz-Instituts für Angewandte Geophysik noch nicht vorliegt. Die Vorlage soll im Oktober 2017 erfolgen.Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Informations-Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
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1.4. Vereinsbetrieb in der Turnhalle der Dominik-Brunner-Realschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
Die Turnhalle der Dominik-Brunner-Realschule steht voraussichtlich nach den Herbstferien, ab dem 06.11.2017, wieder für den Vereinssport zur Verfügung. Die Abnahme, an der auch der FB 5 teilnehmen wird, wird voraussichtlich am 12.10.2017 erfolgen.
Grund für die spätere Freigabe für den Vereinssport ist, dass die Duschen und Umkleiden erst am 03.11.2017 übergeben werden.
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1.5. Vermessungsarbeiten im Bereich Westring
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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informativ
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1.5 |
Sachverhalt
Im Auftrag der ARGE wird derzeit eine Bestandsvermessung im Bereich des Westrings durchgeführt. Diese Vermessung wird als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet W 7 benötigt.
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1.6. Gymnasium für Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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informativ
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1.6 |
Sachverhalt
In Poing soll ein Gymnasium errichtet und im Jahr 2023 fertiggestellt werden. Dies hat die Arbeitsgruppe Masterplan Schulen des Landkreises vorgeschlagen. Die Beschlussfassung in den zuständigen Kreisgremien soll noch im Oktober 2017 erfolgen.
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1.7. Asyl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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informativ
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1.7 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Ebersberg hat mitgeteilt, dass die Regierung von Oberbayern am 05.10.207 die Unterkunft in Grub Senator-Gerauer-Straße als Gemeinschaftsunterkunft übernommen hat. Künftig sind die Mitarbeiter der Regierung Ansprechpartner für Belegung, Betreuung und auch Reparaturen. Nach Auskunft der Regierung wird ab 09.10.2017 auch ein Mitarbeiter vor Ort sein.
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2. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017;
1. Nachtragsstellenplan 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Seit der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2017 in der GR-Sitzung am 24.11.2016 TOP 4 sind Umstände und Erkenntnisse eingetreten, die die Aufstellung eines Nachtragsstellenplans 2017 gem. Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO erforderlich machen.
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2017 TOP 7 insbesondere mit den erforderlichen Stellenmehrungen im Bereich der Schulsozialarbeit, der Abfallwirtschaft und der Liegenschaftsverwaltung befasst und diese vorab überplanmäßig genehmigt. Auf die Niederschrift über die GR-Sitzung am 22.06.2017 wird verwiesen. Ferner werden in dem Nachtragsstellenplan weitere erforderliche Anpassungen vollzogen. Im Einzelnen sind dies:
- Anhebung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 9 3. QE nach A 10, wegen Beförderung aus A 9 2. QE nach erfolgreichem modularen Aufstieg.
- Aufteilung der bisherigen Entgeltgruppe E 9 TVöD in die Entgeltgruppen E 9 a, E 9 b und E 9 c aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung zum TVöD rückwirkend zum 01.01.2017.
- Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der E 3 TVöD für den Wertstoffhof aufgrund der erforderlichen Umorganisation im Zusammenhang mit der teilweisen Auflösung von mehreren Containerstandorten.
- Ausweisung von 3 Stellen der E 2 TVöD im Bereich der Gebäudereinigung.
- Ausweisung von 2 zusätzlichen Stellen der Entgeltgruppe S 11 b TVöD wegen der Neuordnung der Schulsozialarbeit wie im Gemeinderat am 22.06.2017 beschlossen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zur Umsetzung dieser Maßnahmen den als mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellten 1. Nachtragsstellenplan 2017 und die im Beschlussvorschlag aufgeführte 1. Nachtragssatzung 2017 zu erlassen.
Beschlussvorschlag
-
Der von der Verwaltung vorgelegte 1. Nachtragsstellenplan 2017 wird hiermit genehmigt.
- Dazu wird die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 hiermit als Satzung beschlossen.
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Poing, Landkreis Ebersberg
für das Haushaltsjahr 2017
vom ……………………………….
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poing folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Die Änderungen können im Rahmen des Haushaltsplanes 2017 finanziert werden, so dass die Haushaltssatzung weiter nicht zu ändern ist.
§ 2 *)
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Poing, den ………………………
Gemeinde Poing
(Siegel)
A. Hingerl
Erster Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Die im Haushalt 2017 veranschlagten Personalkosten der Gruppierung 4 in Höhe von 6,44 Mio. € werden nicht überschritten.
Die oben genannten Maßnahmen können nach den derzeitig vorliegenden Hochrechnungen der voraussichtlich anfallenden Personalkosten mit dem vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.11.2016 beschlossenen Personalkostendeckel von 6,30 Mio. € abgefangen werden.
Der Gemeinderat hat mit gleichem Beschluss vorsorglich aber bereits eine Überschreitung des festgelegten Personalkostendeckels genehmigt.
Beschluss
-
Der von der Verwaltung vorgelegte 1. Nachtragsstellenplan 2017 wird hiermit genehmigt.
- Dazu wird die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 hiermit als Satzung beschlossen.
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Poing, Landkreis Ebersberg
für das Haushaltsjahr 2017
vom ……………………………….
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poing folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Die Änderungen können im Rahmen des Haushaltsplanes 2017 finanziert werden, so dass die Haushaltssatzung weiter nicht zu ändern ist.
§ 2 *)
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Poing, den ………………………
Gemeinde Poing
(Siegel)
A. Hingerl
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(sta) Der Gemeinderat hat einstimmig den 1. Nachtragsstellenplan genehmigt und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 22.06.2017 erforderliche Stellenmehrungen im Bereich der Schulsozialarbeit, der Abfallwirtschaft (Wertstoffhof) und der Liegenschaftsverwaltung (Gebäudereinigung) genehmigt.
Ferner werden noch Anpassungen durch Anhebung einer Beamtenplanstelle wegen Beförderung nach erfolgreichem modularen Aufstieg in die Besoldungsgruppe A 10 und Aufteilung der bisherigen Entgeltgruppe E 9 des Tarifvertrages in die Entgeltgruppen E 9 a, E 9 b und E 9 c vorgenommen.
Die im Haushalt 2017 veranschlagten Personalkosten in Höhe von 6,44 Mio. Euro und der vom Gemeinderat beschlossene Personalkostendeckel von 6,30 Mio. Euro werden durch die Maßnahmen nicht überschritten.
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3. Poing "Am Bergfeld";
Wohngebiet W 7 (IV. Entwicklungsstufe),
Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
16.09.2016
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Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Planungsüberlegungen, Erhöhung Baurecht
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09.02.2017
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GR (TOP 4)
- Vorstellung von Planungsüberlegungen
- Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung
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09.03.2017
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GR (TOP 5 nö)
Vorgehen zur Vergabe der Planungsleistungen
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30.03.2017
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GR (TOP 4 nö)
Benennung der Büros für das durchzuführende Plangutachten
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06.07.2017
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Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Plangutachten
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20.07.2017
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GR (TOP 12 nö)
Entscheidung über das Ergebnis der Plangutachten sowie Beauftragung eines Architekten
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Entsprechend der Entscheidung im Gemeinderat wurde für die Baugebiete W 7 und W 8 ein einfaches Plangutachten durchgeführt. Die Entscheidung über den Entwurf bzw. das zu beauftragende Büro wurde in der Sitzung am 20.07.2017 getroffen.
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Wohnbaufläche mit Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium sowie Ortsrandeingrünung nach Norden und Grünzug in N/S-Richtung festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich umfasst den in anhängender FNP-Kopie gekennzeichneten Bereich, Größe des Bebauungsplangebietes rd. 27 ha.
Der östliche Bereich der Bergfeldstraße sowie der Westring werden Bestandteil der Bebauungsplanaufstellung, um die Erschließung der Wohngebiete W 7 und W 8 planerisch zu sichern bzw. zu verbessern.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist für das W 7 eine Bruttogeschoßfläche von 43.100 qm festgesetzt. Entsprechend den bisherigen Vorberatungen kann eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche vorgenommen werden.
Hierfür würde der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich geändert werden.
Beschlussvorschlag
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium festgesetzt werden.
Beschluss
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(eic) Der Gemeinderat hat einstimmig in seiner öffentlichen Sitzung am 05.10.2017 nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Wohngebiet W 7 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium festgesetzt werden.
Entsprechend der Entscheidung im Gemeinderat wurde für die Baugebiet W 7 und W 8 ein einfaches Plangutachten durchgeführt. Die Entscheidung über den Entwurf bzw. das zu beauftragende Büro wurde in der Sitzung am 20.07.2017 getroffen.
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Wohnbaufläche mit Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium sowie Ortsrandeingrünung nach Norden und Grünzug in N/S-Richtung festgesetzt werden.
Der östliche Bereich der Bergfeldstraße sowie der Westring werden Bestandteil der Bebauungsplanaufstellung, um die Erschließung der Wohngebiete W 7 und W 8 planerisch zu sichern bzw. zu verbessern.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist für das W 7 eine Bruttogeschossfläche von 43.100 qm festgesetzt. Entsprechend den bisherigen Vorberatungen kann eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche vorgenommen werden.
Hierfür wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich geändert werden.
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4. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für "Poing Am Bergfeld, Wohngebiete W 7 und W 8";
Änderungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde beabsichtigt, für das Gebiet „Poing Am Bergfeld, Wohngebiete W 7 und W 8“ den Flächennutzungsplan zu ändern.
Der Flächennutzungsplan legt in der 4. Entwicklungsstufe derzeit für das W 7 eine Bruttogeschossfläche von 43.100 qm sowie für das W 8 eine Bruttogeschossfläche von 40.000 qm fest, gesamt eine BGF von 83.100 qm. Ferner enthält er für das Wohngebiet W 7
die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für Soziale Einrichtungen (Kita).
In den Wohngebieten W 7 und W 8 soll die Bruttogeschoßfläche erhöht werden. Des Weiteren ist für das Wohngebiet W 7 der Neubau eines Gymnasiums sowie für das Wohngebiet W 8 die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Der Flächennutzungsplan ist somit hinsichtlich der Erhöhung der Bruttogeschossfläche für die Wohngebiete W 7 und W 8 sowie der Ausweisung der zusätzlichen Gemeinbedarfsflächen für das Wohngebiet W 7 (Gymnasium) und W 8 (Kindertagesstätte) zu ändern.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch.
Beschlussvorschlag
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.
Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird Böhm • Glaab • Sandler • Mittertrainer,
Architektur und Stadtplanung, München, beauftragt.
Beschluss
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.
Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird Böhm • Glaab • Sandler • Mittertrainer,
Architektur und Stadtplanung, München, beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(eic) Der Gemeinderat hat einstimmig in seiner öffentlichen Sitzung am 05.10.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu ändern.
Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird Böhm - Glaab - Sandler - Mittertrainer, Architektur und Stadtplanung, München, beauftragt.
Der Flächennutzungsplan legt in der 4. Entwicklungsstufe derzeit für das W 7 eine Bruttogeschossfläche von 43.100 qm sowie für das W 8 eine Bruttogeschossfläche von 40.000 qm fest, gesamt eine BGF von 83.100 qm. Ferner enthält er für das Wohngebiet W 7 die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für Soziale Einrichtungen (Kita).
In den Wohngebiet W 7 und W 8 soll die Bruttogeschossfläche erhöht werden. Des Weiteren ist für das Wohngebiet W 7 der Neubau eines Gymnasiums sowie für das Wohngebiet W 8 die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Der Flächennutzungsplan ist somit hinsichtlich der Erhöhung der Bruttogeschossfläche für die Wohngebiet W 7 und W 8 sowie der Ausweisung der zusätzlichen Gemeinbedarfsflächen für das Wohngebiet W 7 (Gymnasium ) und W 8 (Kindertagesstätte) zu ändern.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch
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5. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5;
Vergabe Nachtragsaufträge,
Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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05.10.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 02.08.2017; 07.08.2017; 14.08.2017 und 04.05.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:
Einmal handelt es sich um den Nachtrag 5 der Fa. May (Garten- und Landschaftsbau) in Höhe von 366,76 €. Nachtrag 5 wird auf Grund von technischen Abstimmungen sowie zusätzlichen Leistungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.073.601,44 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 7 der Fa. Beck (Schreiner-Innentüren) in Höhe von 3.944,85 €. Der Nachtrag 7 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 337.318,71 €.
Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 3 der Fa. RLT (Malerarbeiten) in Höhe von 11.112,27 €. Der Nachtrag 7 wird auf Grund von Massenmehrungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 68.831,70 €.
Zum Vierten handelt es sich um den Nachtrag 5.1 der Fa. Total Walther (Brandmeldeanlage) in Höhe von 8.293,54 €. Der Nachtrag 5.1 wird auf Grund von Massenmehrungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei
119.618,56 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Kurzbericht
(fis) Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 02.08.2017; 07.08.2017; 14.08.2017 und 04.05.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:
Einmal handelt es sich um den Nachtrag 5 der Fa. May (Garten- und Landschaftsbau) in Höhe von 366,76 €. Nachtrag 5 wird auf Grund von technischen Abstimmungen sowie zusätzlichen Leistungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.073.601,44 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 7 der Fa. Beck (Schreiner-Innentüren) in Höhe von 3.944,85 €. Der Nachtrag 7 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 337.318,71 €.
Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 3 der Fa. RLT (Malerarbeiten) in Höhe von 11.112,27 €. Der Nachtrag 7 wird auf Grund von Massenmehrungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 68.831,70 €.
Zum Vierten handelt es sich um den Nachtrag 5.1 der Fa. Total Walther (Brandmeldeanlage) in Höhe von 8.293,54 €. Der Nachtrag 5.1 wird auf Grund von Massenmehrungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 119.618,56 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben. Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Datenstand vom 17.11.2017 10:07 Uhr