Datum: 26.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:11 Uhr bis 21:21 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Fluglärm
Anfrage SPD - Bürgerliste Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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1.1 |
Sachverhalt
Die SPD-Bürgerliste hat sich mit folgenden Fragen an den ersten Bürgermeister Albert Hingerl gewandt:
- In welchem Umfang wurden bisher diesbezüglich Beschwerden in der Verwaltung abgegeben?
- Welchen Inhalt hatten diese Beschwerden?
- Wurden die Beschwerden an die Flugsicherung weitergeleitet?
- Erfolgte eine Stellungnahme der Flugsicherung?
- Wie sind die Erfahrungen anderer betroffener Gemeinden mit Beschwerden über den steigenden Fluglärm?
Auf diese Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1, Umfang der Beschwerden bei der Verwaltung
Zunächst ist zu sagen, dass die Gemeinde Poing in punkto Fluglärm eng mit den Nachbargemeinden Anzing, Forstinning, Markt Schwaben und Pliening zusammenarbeitet. So wandten sich die Bürgermeister jüngst in einem gemeinsamen Schreiben vom 23.10.2017 an die Deutsche Flugsicherung mit der Bitte um Stellungnahme zu den folgenden Themen:
Flugrouten, Lärmemissionen (Dauerschallpegel), Lärmemissionen (Lärmereignisse), FANAMOS-Auswertung und Funkfeuer Ottersberg. (FANOMOS = Flight Track and Aircraft Noise Monitoring System, ein System zur Überprüfung der zurückgelegten Flugwege mit dem Ziel der Lärmvermeidung. FANAMOS basiert auf Radar-Daten und ist auch ein wichtiges Hilfsmittel bei Fluglärmbeschwerden und bei Ordnungswidrigkeitsverfahren, die eingeleitet werden, wenn die vorgeschriebenen Routen nicht eingehalten werden.)
Die Interessen der Gemeinden werden durch einen Vertreter in der Fluglärmkommission vertreten. Als Vertreter nehmen abwechselnd die Bürgermeister der Gemeinden Pliening (Herr Frick) und Markt Schwaben (Herr Homann) an der Kommission teil. Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass aus der Beteiligung an der Fluglärmkommission keine Veto-Rechte entstehen.
a. Vorgehensweise der Verwaltung bei Beschwerden
Bei telefonischen Beschwerden weist die Verwaltung auf die Beschwerdemöglichkeiten beim Münchner Flughafen selbst hin und bittet um eine Beschwerde in schriftlicher Form mit genaueren Angaben. Außerdem wird den Bürgerinnen und Bürgern das weitere Vorgehen erklärt, nämlich die Sammlung der Beschwerden und anschließende Weitergabe an die Fluglärmkommission.
Bei schriftlichen Beschwerden ruft die Verwaltung die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an und weist sie auf die weiteren Beschwerdemöglichkeiten hin und erklärt die oben beschriebene weitere Vorgehensweise.
Alle Betroffenen werden darauf hingewiesen, dass sie sich auch gerne mehrmals bei der Gemeinde melden sollen, sofern es vermehrt Anlass zur Beschwerde gibt.
b. Umfang der Beschwerden
Vergangenes Jahr (2016) gingen im Zeitraum von April bis einschließlich Oktober sieben ordentliche Beschwerden bei der Gemeinde Poing ein. Davon erfolgten vier Beschwerden telefonisch und drei Beschwerden schriftlich per E-Mail. Alle Bürger wurden auf die direkten Beschwerdemöglichkeiten beim Münchner Flughafen hingewiesen und die Beschwerden an den Vertreter in der Fluglärmkommission weitergegeben.
Einer der Betroffenen hat daraufhin die Verwaltung im Zeitraum 04.09.2016 bis 29.01.2017 bei seinem Schriftverkehr mit Flugsicherung und dem Flughafen München stets in CC genommen. Der Schriftverkehr wurde auch an den Vertreter in der Fluglärmkommission weitergeleitet.
Um das Anliegen der Betroffenen korrekt weitergeben zu können, ist die Verwaltung dazu übergegangen die Betroffenen zu bitten ihre Beschwerden schriftlich zu formulieren und per E-Mail oder Brief zu senden. Daraufhin gingen im Zeitraum Juni bis einschließlich Oktober bei der Verwaltung insgesamt 5 schriftliche Beschwerden ein. Eine Anruferin verzichtete vorerst auf eine schriftliche Beschwerde.
Zu 2, Inhalt der Beschwerden
Inhaltlich umfassen die Beschwerden drei Kategorien:
- Fluglärm morgens früh ab 6:00 Uhr (4 Beschwerden)
- Fluglärm spät abends bis 23:00 Uhr / 23:30 Uhr / nach Mitternacht (1/1/2 Beschwerden)
- Flugzeuge fliegen besonders tief (3 Beschwerden)
Zu 3 und 4, Einbindung der Flugsicherung
Eine direkte Weitergabe der Beschwerden an die Flugsicherung erfolgt nicht. Die Beschwerden werden an den Vertreter in der Fluglärmkommission weitergeleitet.
Die Stellungnahmen der Flugsicherung und des Flughafens München besagten bislang lediglich, dass sich alle Werte im gesetzlichen Rahmen bewegen. Die höhere Lärmbelastung entsteht dadurch, dass der Flughafenbetrieb vermehrt über die Betriebsrichtung „West“ abgewickelt wird. Diese sorgt in unserer Region für eine deutlich höhere Fluglärmereigniswahrscheinlichkeit als die Betriebsrichtung „Ost“. Die Messungen aus dem Jahr 2012 in der Gemeinde Poing ergaben jedoch, dass die Belastung der Gemeinde Poing auch bei einer 100%-Betriebsrichtung „West“ noch deutlich unter den gesetzlichen Richtwerten lag. Auch bei Messungen in Markt Schwaben 2016 lagen die Werte unter den gesetzlichen Richtwerten.
Zu 5, Erfahrungen der Nachbargemeinden
In Markt Schwaben sind relativ viele Beschwerden eingegangen. Dies ist vermutlich auf das Engagement der Wählergruppe „Zukunft Markt Schwaben“ zurückzuführen. Die ZMS hat unter anderem eine eigene Lärmmessstation aufgestellt und einen eigenen Webauftritt, mit dem relativ einfach Fluglärmbeschwerden erstellt werden können. Die Gemeinde Markt Schwaben weist auf Ihrer Website auf die direkten Beschwerdemöglichkeiten beim Flughafen München und den Fluglärmschutzbeauftragten der Regierung von Oberbayern hin.
(Anm. der Verwaltung: Der Fluglärmschutzbeauftragte der Regierung von Oberbayern bearbeitet Beschwerden über die Flugverfahren am Münchner Flughafen nicht selbst, sondern leitet diese an die Deutsche Flugsicherung weiter)
Erfahrung der Gemeinde Pliening wird noch eingeholt.
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1.2. Geothermieanlage Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Die Bayernwerk Natur GmbH hat am 23.10.2017 mitgeteilt, dass die Geothermie-Anlage am 16.10.2017 wieder angefahren wurde. Derzeit wird die Anlage konstant mit ca. 66 l/sec gefahren, dies ist die minimale Schüttung.
Die Anlage wird laufend überwacht und es gibt keine Auffälligkeiten beim Geothermie-Betrieb.
Die Überwachung der Seismizität ist unauffällig, die Tagesdateien werden dem Bayerischen Erdbebendienst täglich übermittelt.
Alle 3 Messungen funktionieren einwandfrei. Eine 4. Messstelle wird bis Mitte November 2017 in Finsing errichtet.
Eine mobile 5. Messung ist in Beauftragung, der Aufstellort wird noch mit der Gemeinde abgestimmt.Die Informationsveranstaltung zur Geothermie findet am Freitag, 24.11.2017 ab 15.00 Uhr in der Dreifachhalle im Sportzentrum statt. Die Einladung wird rechtzeitig im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage veröffentlicht.Aufgrund von Rückfragen zum Gutachten des Leibniz-Instituts wird derzeit geklärt, ob eine Kurzfassung zur Verfügung
gestellt wird, die veröffentlicht werden kann.
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1.3. Änderung der Zuschussrichtlinien des Kreisjugendrings Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Am 12.10.2017 hat der Jugendhilfeausschuss die überarbeiteten Zuschussrichtlinien der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg beschlossen, die zukünftig ausschließlich vom Kreisjugendring Ebersberg an dessen Mitgliedsorganisationen sowie an die freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis ausgereicht werden. Ausgenommen ist die Förderung der „Räume für Jugendarbeit“ die beim Landratsamt verbleibt.
Zusätzlich ist die Förderung des pauschalen Grundbetrages umgestellt worden. Bisher wurde neben den von örtlichen Vereinen und Verbänden beantragten Aktivitätenförderungen eine „Pro-Kopf-Pauschale“ von EUR 0,21 unter Bezugnahme der Zahl der Kinder und Jugendlichen von 0-26 pro Gemeinde ausgereicht.
Ab Januar 2018 wird vom Kreisjugendring nur ein gemeindlicher Grundbetrag als pauschaler Sachkostenbeitrag von EUR 0,10 bezogen au
f die Gesamteinwohnerzahl der jeweiligen Gemeinden zu Grunde gelegt und eingezogen. Die übrigen jährlichen, gedeckelten Kosten der Jugendförderung übernimmt der Landkreis selbst. Für die Gemeinde Poing reduziert sich der jährliche Zuschuss an den KJR um ca. EUR 800.- bis 1.000.-/anno.
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1.4. Aktionsbündnis zum Schutz der Bienen und der Biodiversität „Der Landkreis Ebersberg summt“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing wird an der Auftaktveranstaltung des
Aktionsbündnisses zum Schutz der Bienen und der Biodiversität „Der Landkreis Ebersberg summt“ teilnehmen.
Die Gemeinde Poing wird am Aktionsbündnis teilnehmen und 2018 weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Optimierung von Pflegemaßnahmen, umsetzen und bei Neubaumaßnahmen naturnahe Blühflächen berücksichtigen.
Bereits in den letzten Jahren hat die Gemeinde Poing große Anstrengungen unternommen zur Förderung der Biodiversität sowohl im Siedlungsbereich, wie bei der Anlage von Ausgleichsflächen. Um in Zukunft noch besser der Förderung des Naturschutzes und der Betreuung der naturnahen Flächen gerecht zu werden, absolviert aktuell ein Mitarbeiter des Baubetriebshofes eine Weiterbildung auf Meisterniveau zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger.
Unter dem Motto „Blühende Grünflächen für Biene, Hummel & Co“ hat die Gemeinde Poing 2015 ein Projekt gestartet, bei dem die biologische Vielfalt unserer Umwelt weiter verbessert wird. Auch in Zukunft soll eine nachhaltige Artenvielfalt an Pflanzen und Insekten erhalten bleiben. Die blütenbesuchenden Insekten sollen auch in Zukunft Lebensräume zum Überleben vorfinden.
Nach Auskunft des 1. Vorsitzenden Michael Irl vom Imkerverein Anzing/Poing will sich auch sein Verein am Aktionsbündnis aktiv beteiligen.
In den letzten Tagen erreichten uns verschiedene Schreiben zum Thema Bienen, Insekten und Mäharbeiten in unserer Gemeinde. Ziel der Mitarbeiter des Baubetriebshofes ist es die naturnahen Flächen der Gemeinde optimal zu pflegen.
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1.5. Mobilfunk-Erweiterung des Standortes Alte Gruber Straße 2-6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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1.5 |
Sachverhalt
Per Fax vom 18.10.2017 informiert die Deutsche Telekom Technik GmbH über die geplante Erweiterung des Standortes Alte Gruber Straße 2-6. Es handelt sich dabei um eine genehmigungs- und nutzungsänderungsfreie Maßnahme, bei der eine neue Antennenanlage gebaut wird, die die Höhe von 10 m unterschreitet. Die Größe der funktechnischen Betriebseinheit beträgt weniger als 10 m3. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich am 30.10.2017.
Die freiwillige Information erfolgt aufgrund des Bayerischen Mobilfunkpaktes.
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1.6. Integrationspreis der Regierung von Oberbayern 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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informativ
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1.6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing und das AWO Landesjugendwerk haben sich mit dem Projekt „Das Wertewapperl – ein kartographischer Prozess“ für den Integrationspreis beworben. Die Jury hat diesem Projekt keinen Geldpreis zuerkannt. Gleichwohl hat die Regierungspräsidentin für das ehrenamtliche Engagement für Integration und friedliches Zusammenleben Respekt und Anerkennung ausgesprochen und dafür herzlich gedankt.
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2. VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. und Musikschule Vaterstetten e.V.
Freigabe der einbehaltenen Zuschüsse Personal- und Mietkosten in 2017 in Höhe von 20 % ;
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2017 hat die Verwaltung aufgrund der seitens des ehemaligen Verwaltungsrates nicht genehmigten Haushaltsentwurfes 2017 der Geschäftsführung der VHS/Musikschule Vaterstetten e.V. vom 01.11.2016 bisher Abschläge in Höhe von etwa 80 % des genehmigten Haushaltes 2016 beider Organisationen ausgezahlt. Die restlichen ca. 20 % der jeweiligen Haushalte sind bisher einbehalten worden.
Sowohl die Musikschule Vaterstetten e.V. als auch die VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. als Nachfolgeorganisationen der VHS/Musikschule Vaterstetten e.V. haben die Gemeinde gebeten, die restlichen ca. 20 % aus Liquiditätsgründen auszuzahlen.
Mit Inkrafttreten der beiden neuen Satzungen ab 01.04.2017 und der beiden Zuschussvereinbarungen, beide bereits vom Gemeinderat beschlossen, ist die jeweilige Mitgliederversammlung (also die Mitgliedsgemeinden der VHS und der Musikschule) das Gremium, das neben dem jeweiligen Haushalt auch Veränderungen im Stellenplan gemäß § 3 der Vereinbarung beschließt. Bis dato gibt es aufgrund der schwierigen Übergangssituation keinen Beschluss der Mitgliederversammlungen für den aktuell laufenden Haushalt 2017 beider Organisationen.
Deshalb ist die Verwaltung von der Gültigkeit des Beschlusses des Gemeinderates vom 27.04.2017 ausgegangen, nach wie vor auf der Basis des Haushaltes 2016 beide Organisationen zu finanzieren.
Im Unterschied dazu haben die Verwaltungen der beteiligten Gemeinden Vaterstetten, Zorneding, Grasbrunn, Anzing und Pliening die Haushaltsentwürfe der VHS und der Musikschule 2017 für ihre anteilig zu leistenden Zuschüsse zu 100 % zu Grunde gelegt.
Sowohl die VHS, als auch die Musikschule haben die Gemeinde Poing gebeten, den HH-Entwurf 2017 ebenfalls als Basis für die anteiligen Zuschüsse zu Grunde zu legen und aus Liquiditätsgründen die restlichen 20 % zzgl. der höheren Zuschussleitungen 2017 aus Gründen der schwierigen Übergangsphasen zu genehmigen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat deshalb, das Einvernehmen zu den Haushaltsentwürfen 2017 der VHS und der Musikschule 2017 für die Berechnung der anteiligen Zuschüsse der Gemeinde zu erteilen. Allerdings sind die Haushaltsansätze 2017 der Gemeinde Poing zur Finanzierung der beiden Organisationen nicht mehr ausreichend.
Die Musikschule Vaterstetten e.V. hat aufgrund ihres Haushaltsentwurfes 2017 noch eine Restforderung an die Gemeinde Poing von 19.459,05 Euro.
Die VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. hat aufgrund ihres Haushaltsentwurfes 2017 noch eine Restforderung an die Gemeinde Poing von 25.039,45 Euro.
Beschlussvorschlag
-
Das Einvernehmen, die Haushaltsentwürfe 2017 der Musikschule Vaterstetten e.V. und der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. als Grundlage der Berechnung der anteiligen Zuschüsse der Gemeinde Poing zu nehmen, wird erteilt.
- Die Auszahlung der bisher einbehaltenen finanziellen Zuschüsse (Basis Haushalt 2016, VHS und Musikschule) und die anteilig höheren Zuschüsse des Haushaltes 2017 (VHS und Musikschule) wird genehmigt.
- Der Musikschule Vaterstetten e.V. werden 19.459,05 Euro für das Haushaltsjahr 2017 ausgezahlt.
- Der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. werden 25.039,45 Euro für das Haushaltsjahr 2017 ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen
Üpl. 33300.705001 EUR 14.013,48
Üpl. 35000.705001 EUR 2.276,73
Beschluss
-
Das Einvernehmen, die Haushaltsentwürfe 2017 der Musikschule Vaterstetten e.V. und der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. als Grundlage der Berechnung der anteiligen Zuschüsse der Gemeinde Poing zu nehmen, wird erteilt.
- Die Auszahlung der bisher einbehaltenen finanziellen Zuschüsse (Basis Haushalt 2016, VHS und Musikschule) und die anteilig höheren Zuschüsse des Haushaltes 2017 (VHS und Musikschule) wird genehmigt.
- Der Musikschule Vaterstetten e.V. werden 19.459,05 Euro für das Haushaltsjahr 2017 ausgezahlt.
- Der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. werden 25.039,45 Euro für das Haushaltsjahr 2017 ausgezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(Kr) Mit Beschluss des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2017 hat die Verwaltung aufgrund der seitens des ehemaligen Verwaltungsrates nicht genehmigten Haushaltsentwurfes 2017 der Geschäftsführung der VHS/Musikschule Vaterstetten e.V. vom 01.11.2016 bisher Abs
chläge in Höhe von etwa 80% des genehmigten Haushaltes 2016 beider Organisationen ausgezahlt. Die restlichen ca. 20% der jeweiligen Haushalte sind bisher einbehalten worden.
Sowohl die Musikschule Vaterstetten e.V. als auch die VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. als Nachfolgeorganisationen der VHS/Musikschule Vaterstetten e.V. haben die Gemeinde gebeten, die restlichen ca. 20% aus Liquiditätsgründen und aus Gründen der schwierigen Übergangsphasen zu genehmigen und auszuzahlen.
Der Gemeinderat hat hierfür sein Einvernehmen einstimmig erteilt und die benötigten finanziellen Zuschüsse überplanmäßig genehmigt.
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3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 "für ein Büro- und Verwaltungsgebäude sowie ein Boardinghouse südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf / westlich der Siemensallee";
Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2017 dem Konzept des Investors als Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27. 3 zugestimmt.
Zur städtebaulichen Neuordnung soll der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“ (wirksam seit 22.01.1988) für die Fläche „Bereich F: Nebenbetriebliche Anlagen“ überplant werden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.
Das Planungsgebiet liegt westlich der Siemensallee zwischen der Gruber Straße und der Bahnlinie München-Ost – Simbach und präsentiert sich derzeit sowohl in städtebaulicher als auch in funktionaler Hinsicht als wenig attraktive Fläche.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.
Geplant ist eine gegliederte 4-geschossige Bebauung mit einem zurückgesetzten 5. Staffelgeschoss, bei einer Wandhöhe von rd. 20 m.
Bei einer GFZ von 1,8 ergibt sich eine Geschossfläche von rd. 21.088 qm. Die bisher festgesetzte GRZ von 0,6 soll auf 0,8 (rd. 9.373 qm) erhöht werden.
Beschlussvorschlag
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 im Sinne des § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.
Grundlage ist das in der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017 beschlossene Konzept.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.
Beschluss
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 im Sinne des § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.
Grundlage ist das in der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017 beschlossene Konzept.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(cw) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2017 dem Konzept des Investors als Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27. 3 zugestimmt.
Zur städtebaulichen Neuordnung soll der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“ (wirksam seit 22.01.1988) für die Fläche „Bereich F: Nebenbetriebliche Anlagen“ überplant werden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.
Das Planungsgebiet liegt westlich der Siemensallee zwischen der Gruber Straße und der Bahnlinie München-Ost – Simbach und präsentiert sich derzeit sowohl in städtebaulicher als auch in funktionaler Hinsicht als wenig attraktive Fläche.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.
Geplant ist eine gegliederte 4-geschossige Bebauung mit einem zurückgesetzten 5. Staffelgeschoss, bei einer Wandhöhe von rd. 20 m.
Bei einer GFZ von 1,8 ergibt sich eine Geschossfläche von rd. 21.088 qm. Die bisher festgesetzte GRZ von 0,6 soll auf 0,8 (rd. 9.373 qm) erhöht werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 im Sinne des § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.
Grundlage ist das in der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017 beschlossene Konzept.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Fläche als Gewerbegebiet für Büro und Verwaltung sowie ein Boardinghouse festgesetzt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 umfasst die Fl.Nr. 511 mit einer Größe von 11.716 qm.
Datenstand vom 01.12.2017 12:28 Uhr