Datum: 16.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:17 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Anfrage der Polizeiinspektion Poing hinsichtlich der Einführung einer Sicherheitswacht
1.2 Mobilität im Raum München Ost; Treffen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verwaltungsvertreter
2 Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 12; Versetzen des Kriegerdenkmals
3 Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing; Ersatzbeschaffung Rüstwagen, Grundsatzbeschluss
4 Poinger Volksfest; Durchführung und Terminfestlegung für 2018

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2017 ö informativ 1
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1.1. Anfrage der Polizeiinspektion Poing hinsichtlich der Einführung einer Sicherheitswacht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2017 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Polizeiinspektion Poing ist mit der Frage, ob Interesse an der Einführung einer Sicherheitswacht in Poing bestünde, an die Verwaltung herangetreten. Aktueller Anlass hierfür ist, dass das Bayerische Innenministerium den deutlichen Ausbau der Sicherheitswacht vorantreiben möchte. Bis 2020 sollen bayernweit 1500 Menschen dazu beitragen, das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen. Die Sicherheitswacht ist dabei weder „Hilfspolizei“ noch „Bürgerwehr“. Die ehrenamtlich Tätigen sollen vielmehr bei verdächtigen Vorkommnissen sofort die Polizei informieren, damit diese dann unverzüglich einschreite. Die Ansiedelung der Sicherheitswacht ist direkt bei der örtlichen Polizeiinspektion. Für die Dienste wird eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro in der Stunde gezahlt. Voraussetzung für die Einführung der Sicherheitswacht ist u.a., dass ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss hierfür vorliegt.

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1.2. Mobilität im Raum München Ost; Treffen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verwaltungsvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2017 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Am 09.11.2017 trafen sich erneut Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim, Markt Schwaben, Pliening und Poing sowie Verwaltungsvertreter der Landeshauptstadt München zur Thematik „Mobilität im Raum München Ost“. Hierbei stellte der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum eine erste Projektskizze vor. Im Ergebnis wurde festgelegt, zunächst eine Bestandsaufnahme bzw. eine Problem- und Chancenanalyse auf Grundlage der bereits vorliegenden Daten, Planungen und Untersuchungen zu beauftragen. Auf dieser Basis soll dann über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Das nächste Gespräch wurde für Anf ang Dezember vereinbart.

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2. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 12; Versetzen des Kriegerdenkmals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.09.2016 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die vorgestellte Entwurfsplanung wird genehmigt.
Die Kostenberechnung vom 15.09.2016 wird auf 21.137.488,99 € festgelegt.
Die überplanmäßigen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 – 2020 einzustellen und Maßnahmen zur Mitteldeckung zu beraten.
Die Baumaßnahme „Abbruch des Bestandsgebäudes und Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereiten der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.

Auf Grundlage der Entwurfsplanung vom 15.09.2016 ist es erforderlich, das Kriegerdenkmal auf dem Rathausvorplatz zu versetzen, weil sich an dieser Stelle die zukünftige Tiefgaragenrampe befindet. In der bisherigen Freiflächenplanung wurde als Standort für das Kriegerdenkmal weiterhin der Rathausvorplatz an der Stelle des Brunnens vorgesehen. Aus gestalterischen Gründen wurde von der Verwaltung ein alternativer Standort gesucht.

Am Friedhof neben dem Glockenturm wurde ein geeigneter Standort gefunden (in Absprache mit Vertretern des Soldaten- und Kameradschaftsvereins Poing Angelbrechting e.V.).

Der Rückbau des Kriegerdenkmals erfolgt ca. 2 Wochen nach dem Volkstrauertag am 18.11.2017. Die Fertigstellung des Kriegerdenkmals auf dem Friedhof soll bis Ostern 2018 erfolgen.

Beschlussvorschlag

Als künftiger Standort für das Kriegerdenkmal wird die Friedhofsanlage am Endbachweg auf der Grünfläche neben dem Glockenturm festgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für Rückbau, die Zwischenlagerung und der Wiederaufbau des Kriegerdenkmals sind in den Projektkosten des Ersatzneubaus Grundschule an der Karl-Sittler-Straße enthalten.

Beschluss

Als künftiger Standort für das Kriegerdenkmal wird die Friedhofsanlage am Endbachweg auf der Grünfläche neben dem Glockenturm festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Als künftiger Standort für das Kriegerdenkmal wird die Friedhofsanlage am Endbachweg auf der Grünfläche neben dem Glockenturm festgelegt.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung vom 15.09.2016 ist es erforderlich, das Kriegerdenkmal auf dem Rathausvorplatz zu versetzen, weil sich an dieser Stelle die zukünftige Tiefgaragenrampe befindet. In der bisherigen Freiflächenplanung wurde als Standort für das Kriegerdenkmal weiterhin der Rathausvorplatz an der Stelle des Brunnens vorgesehen. Aus gestalterischen Gründen wurde von der Verwaltung ein alternativer Standort gesucht. Am Friedhof neben dem Glockenturm wurde ein geeigneter Standort gefunden (in Absprache mit Vertretern des Soldaten- und Kameradschaftsvereins Poing e.V.). Der Rückbau des Kriegerdenkmals erfolgt ca. zwei Wochen nach dem Volkstrauertag. Die Fertigstellung des Kriegerdenkmals auf dem Friedhof soll bis Ostern 2018 erfolgen. Die Kosten für Rückbau, die Zwischenlagerung und der Wiederaufbau des Kriegerdenkmals sind in den Projektkosten des Ersatzneubaus Grundschule an der Karl-Sittler-Straße enthalten.

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3. Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing; Ersatzbeschaffung Rüstwagen, Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Poing und der Verwaltung ist die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens (Norm: RW 2, Florian Poing 61/1) für das Jahr 2019 geplant und in Folge auch in der Finanzplanung bereits vorgesehen. Der Rüstwagen ist mit seinem Baujahr 1992 ein mehr als veraltetes Fahrzeug, das nach dann 27 Jahren Dienstzeit den Anforderungen in keiner Weise mehr entspricht. Neben der Anfälligkeit an Reparaturen, die sich nach dieser Dienstzeit sehr häufen werden, stehen in naher Zukunft außergewöhnlich hohe Kosten an. Die Begutachtung des Fahrzeuges erfolgte durch den gemeindeeigenen Baubetriebshof.

Fachlich ist die Ersatzbeschaffung aus nachfolgenden Gründen erforderlich:

Mit dem starken und stetigen Wandel der Gemeinde Poing ist auch eine Änderung des Aufgabenspektrums der Feuerwehr verbunden. Die Schaffung von Wohngebieten und die Neuansiedelung bzw. der Aus- und Umbau bestehender Gewerbebetriebe stellt die Feuerwehr vor neue Herausforderungen und fordert eine Anpassung der nötigen Einsatzmittel.

Neben der professionellen Abwicklung der vielfältigen Einsatzlagen steht die Fürsorge gegenüber den eingesetzten Feuerwehrdienstleistenden an erster Stelle der Verantwortlichen in Feuerwehr und Verwaltung. Hierfür ist - neben z.B. einer zeitgemäßen persönlichen Schutzausstattung, gut ausgebildeten Führungs- und Einsatzkräften, Übungsfahrten bzw. Sicherheitstrainings der Maschinisten u.v.m. - eine entscheidende Voraussetzung, dass Feuerwehrfahrzeuge nach ca. 20 - 25 Jahre ersetzt werden, da sich der Stand der (Sicherheits-)Technik in dieser Zeit regelmäßig erheblich verändert.

Der Rüstwagen ist zwar im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit noch verkehrstauglich, das Fahrzeug verfügt beispielsweise jedoch über kein ABS und keinen Airbag, beides zweifelsfrei übliche sicherheitsrelevante Bestandteile aktueller Fahrzeuge.

Selbstverständlich werden Wartungsdienste regelmäßig durchgeführt, auch wurde die Bremswirkung im Rahmen der Hauptuntersuchung und der LKW-spezifischen Sicherheitsprüfung nachgewiesen.

Folgende Mängel sind aber u.a. bekannt und würden erhöhte Instandsetzungskosten nach sich ziehen.
- der Kontaktschalter der Gerätekästen hat Wackelkontakt
- die prüfbaren Funktionen der Kontrolleinrichtungen/Instrumente/Elektronik/Beleuchtung sind beeinträchtigt
- Schubläden der Gerätekästen weisen Verschleiß auf
- Unterzug am Gerätekasten rechts eingedrückt
- der Motor hat Ölverlust (Kurbelwellendichtung und Ölwannendichtung defekt)
- das Getriebe und der Achsantrieb haben Ölverlust (Achsantrieb, Verteilergetriebe und Getriebe sind undicht)
- beginnender Verschleiß der Federaugen an der Hinterachse

Hierbei ist - neben den erheblichen Werkstattkosten - auch zu berücksichtigen, dass entsprechende umfangreiche Ausfallzeiten während der Reparatur entstehen und das Fahrzeug dann für Einsätze in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht.

Ein weiterer wichtiger Grund ist auch die zum Teil veraltete Technik der Einsatzgeräte. Viele der Geräte sind auf den technischen Stand von vor ca. 25 Jahren. Teilweise können sie ihren Einsatzzweck nicht mehr erfüllen. Einige dieser Geräte sind heutzutage nur noch schwer einsetzbar. Ein Teil der Ausrüstung musste bereits aufgrund des hohen Alters getauscht werden. Dieser Teil kann jedoch im neuen Rüstwagen wieder eingesetzt werden.

Der Wandel in der Automobilherstellung spielt hier ebenfalls eine wichtige Rolle. Zum einen verschaffen die Materialien und Einrichtungen moderner Autos dem Fahrer zwar mehr Sicherheit, erschweren aber gleichzeitig die Arbeiten der Feuerwehr bei Unfällen. Der Einsatz der vorhandenen Rettungsgeräte und Materialien, die momentan auf den Fahrzeugen vorhanden sind, erweist sich bei immer mehr der neuen Fabrikate und dem Wandel des Einsatzspektrums als ungeeignet.

Der Rüstwagen dient jedoch nicht nur bei Verkehrsunfällen als Einsatzmittel, sondern bei allen möglich auftretenden technischen Hilfeleistungen mit seiner Beladung als enorm wichtiges Fahrzeug. Als Einsatzmittel wird das Fahrzeug auch für Einsätze im Bereich der Chemie, der Bahnstrecke u.v.m. eingesetzt und gefordert. Sein Hauptaugenmerk liegt in der „Technischen Hilfeleistung“, welche mittlerweile ca. 70 % aller Einsätze ausmachen.

Die Feuerwehr Poing hat zwar vorwiegend das Ortsgebiet Poing als Einsatzgebiet, jedoch unterstützt sie auch über die Ortsgrenzen hinaus Feuerwehren aus benachbarten Gemeinden. Zum Beispiel wird die Feuerwehr Poing bei einem Verkehrsunfall auf der Staatsstraße 2082 zwischen Pliening und Neufinsing bereits bei der ersten Alarmierung berücksichtigt. Ebenso verhält es sich bei Unfällen, die sich auf dem ersten Abschnitt der Flughafentangente ereignen sowie bei bestimmten Einsatzstichworten auch auf der A 94. Hieran ist zu sehen, dass das Einsatzaufkommen im Bereich „Technische Hilfeleistung“ angestiegen ist und hierfür die geeigneten Geräte unverzichtbar sind.

Im Bereich der „Technischen Hilfeleistung“ ist zudem zu erwähnen, dass auch die neuen Antriebsmittel von Fahrzeugen das Einsatzspektrum erweitert haben. Wo früher Fahrzeuge lediglich durch Benzin oder Diesel betrieben wurden, ist die Zahl der Kraftstoffe heutzutage angestiegen. Angefangen mit den herkömmlichen Betriebsmittel über Hybrid, Erdgas und Elektroantrieb erfordert jeder dieser Antriebsstoffe gesonderte Sicherheits- und Rettungsmaßnahmen. Diese Szenarien müssen im Einsatzfall ebenso von der Feuerwehr bewerkstelligt werden.

Als veraltet sind auch die auf dem Rüstwagen deponierten Atemschutzgeräte zu nennen, die für die Chemikalienschutzanzüge benötigt werden. Die Flaschen wurden früher aus Stahl angefertigt und sind auch heute noch so im Rüstwagen verlastet. Die Ausführung aus Stahl hat sich zwar über viele Jahre bewährt, ist heute aber nicht mehr zeitgemäß. Zum einen stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar, weil sie Funken reißen können und in explosionsgefährlicher Umgebung den Zündfunken verursachen können. Zum anderen sind sie aufgrund ihres Gewichtes für die Atemschutzgeräteträger sehr rückenbelastend.

Die Ausrüstungsgegenstände für die Bahnstrecke und Chemikalieneinsätze entsprechen mit dem Wandel der Zeit heutzutage nicht mehr den Anforderungen und können teilweise nicht mehr vernünftig eingesetzt werden. Viele Ausrüstungsgegenstände kommen an ihre Grenzen und müssen zeitnah in modernere Techniken der geänderten Situationen angepasst werden.

Der Rüstwagen spielt überdies im Fahrzeugkonzept der FF Poing eine wichtige Rolle, da der Rüstwagen das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20), z.B. im Zusammenhang mit den dort verlasteten Hebekissen, ergänzt.

Um den Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern stellen zu können, muss eine Entscheidung des Gemeinderates zur Beschaffung des Fahrzeugs und eine Aussage zur Finanzierung vorliegen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erkennt den Bedarf für die Beschaffung eines neuen Rüstwagens (Norm:
RW 2) für die Freiwillige Feuerwehr Poing zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zum Jahr 2019 an.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, zusammen mit der Feuerwehr die Beschaffung eines Rüstwagens vorzubereiten. Ziel ist dabei, dass dieses Fahrzeug im Jahr 2019 einsatzfähig der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung steht.

Hierzu hat die Verwaltung fristgerecht die entsprechenden Förderanträge zu stellen, die losweise Ausschreibung durchzuführen und die Vergaben durch den Gemeinderat vorzubereiten.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 bei Haushaltsstelle 13000.935000 in Höhe von 655.000 € anzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen

Derzeit sind im Entwurf des Finanzplans für das Jahr 2019 655.000 € vorgesehen.
Die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen erfolgt nach Kostenpauschalen. Es ist mir einer staatlichen Förderung in Höhe von 140.000 € zu rechnen.

Ferner ist das Landratsamt Ebersberg bereits zu der Thematik Rüstwagen in Gesprächen mit dem Markt Markt Schwaben (die ebenfalls aktuell einen Rüstwagen beschaffen wollen, ein entsprechender Grundsatzbeschluss wurde bereits gefasst) und der Gemeinde Poing. Bei einer Beschaffung von Rüstwägen durch Markt Schwaben und Poing würde das Landratsamt selbst keinen eigenen Rüstwagen aus Mitteln des Katastrophenschutzes mehr beschaffen. Die hierfür im Haushalt des Kreises vorgesehenen Finanzmittel würden zwischen Markt Schwaben und Poing zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Dieses Verfahren wurde bereits bei der Beschaffung des heutigen Rüstwagens so praktiziert. Voraussetzung wäre hierbei, dass die Rüstwägen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit beschafft werden, da sich der staatliche Zuschuss um weitere 14.000 € erhöht.

Hierdurch ergibt sich folgende Berechnung

Anschaffungspreis Rüstwagen:                                                                  655.000 €
Festbetragszuwendung der Regierung von Oberbayern                       ./. 140.000 €
Erhöhung Festbetragszuwendung bei interkommunaler Beschaffung  ./.   14.000 €
Zuwendung Landratsamt Ebersberg Anteil Poing                                 ./. 100.000 €

Tatsächliche Aufwendung:                                                                         401.000

Beschluss

Der Gemeinderat erkennt den Bedarf für die Beschaffung eines neuen Rüstwagens (Norm:
RW 2) für die Freiwillige Feuerwehr Poing zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zum Jahr 2019 an.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, zusammen mit der Feuerwehr die Beschaffung eines Rüstwagens vorzubereiten. Ziel ist dabei, dass dieses Fahrzeug im Jahr 2019 einsatzfähig der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung steht.

Hierzu hat die Verwaltung fristgerecht die entsprechenden Förderanträge zu stellen, die losweise Ausschreibung durchzuführen und die Vergaben durch den Gemeinderat vorzubereiten.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 bei Haushaltsstelle 13000.935000 in Höhe von 655.000 € anzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Poing und der Verwaltung ist die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens (Norm: RW 2, Florian Poing 61/1) für das Jahr 2019 geplant und in Folge auch in der Finanzplanung bereits vorgesehen. Der Rüstwagen ist mit seinem Baujahr 1992 ein mehr als veraltetes Fahrzeug, das nach dann 27 Jahren Dienstzeit den Anforderungen in keiner Weise mehr entspricht. Neben der Anfälligkeit an Reparaturen, die sich nach dieser Dienstzeit sehr häufen werden, stehen in naher Zukunft außergewöhnlich hohe Kosten an.

Um den Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern stellen zu können, muss eine Entscheidung des Gemeinderates zur Beschaffung des Fahrzeugs und eine Aussage zur Finanzierung vorliegen.

Nach detailliertem Sachvortrag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat, den Bedarf für die Beschaffung eines neuen Rüstwagens (Norm: RW 2) für die Freiwillige Feuerwehr Poing zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zum Jahr 2019 anzuerkennen.

Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, zusammen mit der Feuerwehr die Beschaffung eines Rüstwagens vorzubereiten. Ziel ist dabei, dass dieses Fahrzeug im Jahr 2019 einsatzfähig der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung steht.

Hierzu hat die Verwaltung fristgerecht die entsprechenden Förderanträge zu stellen, die losweise Ausschreibung durchzuführen und die Vergaben durch den Gemeinderat vorzubereiten.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 anzusetzen.

Die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Poing standen in der Sitzung für Rückfragen zur Verfügung und erteilten dem Gemeinderat im Rahmen der Beschlussfassung feuerwehrfachliche Auskunft.

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4. Poinger Volksfest; Durchführung und Terminfestlegung für 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.12.2016 dem Abschluss eines Vertrages mit der Scheyerl & Staudinger GbR, Albaching, über die Durchführung des Volksfestes 2017 zugestimmt und als Termin den Zeitraum 07. bis einschließlich 16.07.2017 festgelegt.

Das Volksfest 2017 wird als sehr gelungen beurteilt. Die Scheyerl & Staudinger GbR hat deshalb ihr Interesse bekundet, auch im Jahr 2018 als Festwirt zur Verfügung zu stehen.

Das Festkomitee hat am 07.11.2017 dafür plädiert, das Volksfest 2018 im Zeitraum vom 06. bis einschließlich 15.07.2018 mit den bisherigen Festwirten durchzuführen.

Gemäß der als Anlage beigefügten Kostenaufstellung vom 08.11.2017 sind der Gemeinde für das Volksfest 2017 Kosten in Höhe von 56.840,22 Euro entstanden. Die Kosten entsprechend damit in etwa den Kosten 2016 in Höhe von 56.643,99 Euro.

Die Kosten des Ehrenamtsempfanges in Höhe von 20.026,80 Euro sind nach Auffassung der Verwaltung nicht unmittelbar dem Volksfest zuzuordnen, sondern wären auch bei Durchführung einer eigenen Veranstaltung außerhals des Volksfestes angefallen. Unter Berücksichtigung dieser Position haben sich die Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2017 auf 36.813,42 Euro belaufen.

Durch die Festwirte werden in Zusammenarbeit mit dem Festkomitee Ideen für ein attraktives Programm des Volksfestes 2018 entwickelt. 

Beschlussvorschlag

Der Durchführung des Volksfestes vom Freitag, 06.07.2018 bis einschließlich Sonntag, 15.07.2018 in Zusammenarbeit mit der Scheyerl & Staudinger GbR wird zugestimmt.

Beschluss

Der Durchführung des Volksfestes vom Freitag, 06.07.2018 bis einschließlich Sonntag, 15.07.2018 in Zusammenarbeit mit der Scheyerl & Staudinger GbR wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sta) Der Gemeinderat hat einstimmig der Durchführung des Volksfestes 2018 im Zeitraum vom 6. bis einschließlich 15. Juli 2018 in Zusammenarbeit mit der Scheyerl & Staudinger GbR als Festwirten zugestimmt.

Der Gemeinderat hatte in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.12.2016 dem Abschluss eines Vertrages mit der Scheyerl & Staudinger GbR, Albaching, über die Durchführung des Volksfestes 2017 zugestimmt und als Termin den Zeitraum 07. bis einschließlich 16.07.2017 festgelegt.

Das Volksfest 2017 wird als sehr gelungen beurteilt. Die Scheyerl & Staudinger GbR hat deshalb ihr Interesse bekundet, auch im Jahr 2018 als Festwirt zur Verfügung zu stehen.

Das Festkomitee hat am 07.11.2017 dafür plädiert, das Volksfest 2018 im Zeitraum vom 06. bis einschließlich 15.07.2018 mit den bisherigen Festwirten durchzuführen.

Der Gemeinde sind für das Volksfest 2017 Kosten in Höhe von 56.840,22 Euro entstanden. Die Kosten entsprechend damit in etwa den Kosten 2016 in Höhe von 56.643,99 Euro.

Die Kosten des Ehrenamtsempfanges in Höhe von 20.026,80 Euro sind nach Auffassung der Verwaltung nicht unmittelbar dem Volksfest zuzuordnen, sondern wären auch bei Durchführung einer eigenen Veranstaltung außerhals des Volksfestes angefallen. Unter Berücksichtigung dieser Position haben sich die Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2017 auf 36.813,42 Euro belaufen.

Durch die Festwirte werden in Zusammenarbeit mit dem Festkomitee Ideen für ein attraktives Programm des Volksfestes 2018 entwickelt. 

Datenstand vom 22.01.2018 15:37 Uhr